Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
453
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endlich auf die Art, wie Mathias Decker alle Consum-tionsabgaben erhoben wissen will. Diese Methode istzwar, wie ich schon angemerkt habe, bey Gegenständen,die schnell verbraucht werden, nicht sehr bequem. In-dessen könnce man sie annehmen, bis sich eine bessereausfindig machen ließe.

Zucker, Rum und Tobak, sind Waaren die nir-gends zu den Nothwendigkeiten des Lebens gehören, dieaber Artikel einer fast allgemeinen Consumtion gewor-den sind, und daher sehr schicklich zu Gegenständen derBesteurung gewählt werden können. Wenn eineGleichheit der Kolonien mit dem Mutterstaate in Absichtder "Auflagen zu Stande kommen sollte: so könnten jeneWaaren, entweder noch ehe sie aus den Handen desProducenten gehen, oder erst dann, wenn sie von demKaufmanne in die Hände des Consumenten oder desEinzelnhändlerö geliefert werden, die Auflage bezah-len : in welchem letztem Falle die Waaren, sowohl amOrte ihrer Erzeugung, als in den Häfen, wohin sieverführt werden, in öffentlichen Magazinen, unter ge»meinschaftlichem Beschlusse des EigenthümerS und desZollbeamten, bis zu jener Ablieferung aufbewahret wer-den müßten. Würden sie außer Landes geführt: so müß-ten sie von allen Abgaben frey seyn, vorausgesetzt, daßhinlängliche Sicherheit über die Wirklichkeit der Ausfuhrgegeben würde. Dieß sind vielleicht die vornehmstenWaaren, die, wenn gleiche Finanzgesetze die Kolonienmildem Mutkerstaate vereinigen sollten, eine Ausnah-me , und besondere Bestimmungen in Absicht der bishe-rigen Besteuerungsarr verlangten.

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