450
wandelt worden ist, vermindert die Landrenten weit mehr,alö eine Steuer, die auf fünf und zwanzig von jedemHundert des Ertrages steigt» In den meisten Fallenbetragt ein solcher Zehnte mehr, als den vierten Theilder wirklichen Rente, dos hecht dessen, was von demErtrage des Gutes übrig bleibt, nachdem der Pachtersein Kapital, nebst den billigen Gewinnsten darauf,empfangen hak Würde der Kirchenzchnre durch ganzGroßbritannien in Narura bezahlt: so könnte er aufnicht weniger, als auf sechs bis sieben Millionen Pf»St. gerechnet werden. So viel also könnten die Guts-besitzer Großbritanniens und Irlands an Laudsteuermehr zahlen, wenn kern Zehnten wäre. Amerika be-findet sich in diesem Falle; und es könnte also sehr wohleine Laudsteuer bezahlen. — Zwar werden in Amerikaund Westindien die Güter gemeiniglich nicht verpachtet;und es sind also auch keine Urkunden über die Pachkren-kcn vorhanden, nach welchen man den Steuerfuß be-stimmen könnte. Indessen ward im vierten Jahre Wil-helms und Mariens, auch in Großbritannien die Steu-eranlage, nicht nach solchen Anschlägen, sondern nachungefähren und ziemlich unsichern Schätzungen gemacht.Dieß müßte man nun entweder ebenfalls in Amerikathun, oder man müßte selche Vermessungen und Ab-theilungen der Ländereyen veranstalten, wie sie vorkurzem im Herzogthume Mailand, und in den österrei-chischen und preußischen Ländern gemacht worden sind.
Stempelgebühren können, wie jedermann steht-in allen Landern auf gleiche Weise eingeführt werden,wo der Prozeßgang der nehmlicheist, und Real-undPersonaleigenkhum auf dieselbe Weise von einer Personauf die andere übergetragen wird»
Die