Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
408
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der Revolution von acht, auf drey vom Hundert gefal-len sind, die Summen vor, für welche diese Auflagender Regierung bewilliget werden, und erhält ihre Be-zahlung nach und nach, so wie ihr Ertrag einkömmt.Findet sich ein Minus - wie es siu) dann allemahl.findet: so wird dasselbe in den Geldbewilligungen desfolgenden Jahres erseht. So also wird der einzi-ge beträchtliche Zweig der öffentlichen^ Einkünfte, derinoch unverpfändet ist, regelmäßig alle Jahre zuvorschon ausgegeben, ehe er einkömmt. Gleich einem un-vorsichtigen Verschwender, dessen dringende Bedürfnis-fe ihm nie erlauben, die Termins, da seine Einkünfteihm ausgezahlt werden, Zu erwarten, pflegt der Staatimmer von seinen eigenen Agenten und Factorsn zu bor-gen, und für den Gebrauch seines eigenen Geldes Zin-sen zu bezahlen.

Während der Regierung des Königs Wilhelm,und eines großen Theils der Regierung der Königin An-na, ehe wir mit der Methode des Fmldirenö so be-kannt wurden, wie wir es jetzt sind, legte man dengrößten Theil der neuen Taxen für einen kurzen Zeit-raum , nur für vier, fünf bis sieben Jahre auf; lindDie der Regierung vom Parlamente jedes Jahr bewil-ligten Summen bestanden größtentheilö in den, aufDie Anticipationen dieser neuen Tasen, aufgenomme-nen Darlehen. Da der Ertrag derselben oft nicht zu-reichend war, in dem festgesetzten Zeitraume, die er-borgten Summen mit Zinsen zu bezahlen: so entstandenDefecte, die nicht anders getilgt werden konnten, alsindem man den Termin verlängerte.

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