ten gemacht, oder die er doch, zur Zeit, da sie ihn ge-leistet wurden, wirklich nicht bezahlt hat, schuldig ist,—> 2 ) ein Theil der außerordentlichen Ausgaben fürdie Armee, Flotte und Artillerie; z) die Rückständevon den an fremde Mächte zu zahlenden Substvien,von dem Solds der Truppen u. s. w. — Zu derzweytM gehören die Scheine des See - Proviant-amts und die Schatzkammer-Scheine (sRvif- anäIUcsteizuerkjlls), die zuweilen zu Bezahlung jenererstem Schulden, zuweilen zu anderem Behufe aus-gefertiget werden; unter welchen die Schatzkammer-scheine von dem Tage ihrer Ausfertigung an, die Schei-ne des See-ProviantamtS ein halbes Jahr später Zin-sen tragen. Die Bank von England hält, indem sieentweder diese Scheine frcywillig discontirt, oder nacheinem Ucbercinkommen mit her Regierung, sie in Um-lauf bringt, das heißt, sie a! pari annimmt, und beymEmpfange zugleich die bis zu diesem Dato aufgelaufe-nen Zinsen bezahlt, den Werth dieser Papiere aufrecht;und seht dadurch die Regierung in den Stand, dieSchulden dieser Art sehr zu vervielfältigen. In Frank-reich, wo keine Bank ist, sind die Staatspapiere(billets ä'0rr.c) oft mit sechzig oder siebenzig Pro-cent Verlust verkauft worden. Wahrend der großenMünzumprägung, unter dem Könige Wilhelm, alsdie Bank von England für gut befand, ihre gewöhnli-chen Geschäfte zu unterbrechen, sollen die so genanntenTallies und die Schatzkammerfcherne, von fünf undzwanzig bis zu sechzig Procent Verlust erlitten haben.Die Ursache davon lag ohne Zweifel zum Theile darin,
daß
*) S- Lxamen äss L-Üexions xolicmiss ü.ir ler kinSnces.