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den denselben immer irre führen. Auch den Ankheil,den jedes Kirchspiel zu der Abgabe der Eleerion, wozucs gehört, und jedes Individuum zu der Abgabe seinesKirchspiels beyzutragen hak, wird auf gleiche Weisenach den angeblich veränderten Umständen anders be-stimmet. Ueber diese Umstände urtheilen, in dem ei-nen Falle die Elections-, in dem andern die Kirchspiels-beamten: beide aber stehen, mehr oder weniger, unterder Aufsicht und dem Einflüsse des Intendanten. Hiersind es, nach allen Nachrichten, nicht bloß Unwissen-heit und Mißverständnisse, sondern es ist Parteylich-keit, Vorliebe und Rachsucht gegen einzelne Personen,welche die Vertheilet der Auflage irre leiten. So vielist wenigstens gewiß, daß kein Mensch, der einer solchenAuflage unterworfen ist, ehe und bevor er jedes Jahr dieVertheilung derselben erfährt, wissen kann, wie vieler wird zu bezahlen haben; daß er eS nicht einmahl mitZuverläßigkeit wissen kann, nachdem er schon im Steuer-register angesetzt worden ist. Denn wenn irgend einestcucrfrcye Person ist besteuert, oder eine andere überVerhältniß ihres Vermögens angesetzt worden: so müs-sen zwar beyde für dieses Jahr zahlen; veranlassen aber,wenn sie sich darüber beschweren, und den Grund ihrerBeschwerde beweisen, für das folgende Jahr einen Zusatzzu der Steuer des Kirchspiels, damit sie daraus entschä-digct werden können. Wird einer von den Coutribuen-tcn bankerott oder unfähig, die Abgabe zu bezahlen:so muß für jetzt der Einsammlet ihren Beytrag vorschie-ßen, aber das nächste Jahr muß das ganze Kirchspiel soviel mehr bezahlen, um dem Einsammler seinen Vorschußwieder zu crsiatten. Sollte der Eiusammler selbst ban-kerott machen: so würde das Kirchspiel, welches ihn ge-,
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