71
werden könnten, deren Nutzen aber bloß auf einen ge-wissen Ort oder Bezirk eingeschränkt ist, wenden im-mer besser aus den besondern Einkünften des Orts undder Provinz, unter der Verwaltung von örtlichen oderProvinzial - Obrigkeiten, als aus den allgemeinenStaatseinkünften unterhalten; in welchem Falle auchdie Verwaltung der vollziehenden Macht im Staate an-heimfallt. Wenn die Straßen von London auf Unko-sten der Schatzkammer gepflastert und erleuchtet wer-den sollten: läßt es sich wohl denken, daß sie so gutgepflastert und erleuchtet seyn würden, als sie es jetztsind; oder daß sie es für so weniges Geld seyn wür-den? Ueberdieß würden alsdann, anstatt daß jetzt dieEinwohner jeder Straße, jedes Vier-theils, oder jedesKirchspiels von London die Bequemlichkeit, die sie ge-nießen, auch selbst bezahlen, die Einwohner von ganzEngland zur Pflasterring und Erleuchtung von Londonzusammenschießen; und Leute, die nie den geringstenVortheil davon zu erwarten haben, würden so gut da-zu beytragen, als die, denen beydes alle Tage zu stattten kömmt.
Die Mißbrauche, die sich zuweilen in die Ver-waltung solcher Einkünfte einschleichen, welche in ei-nem besondern Orte oder Bezirke erhoben werden, undunter der Aufsicht von Orts - oder Bezirks - Obrigkei-ten stehen, mögen noch so ungeheuer scheinen: so sindsie doch in der That wahre Kleinigkeiten gegen d i eMißbrauche, die fast immer in der Verwendung derEinkünfte eines großen Reichs statt haben. Sie las-sen sich überdieß weit leichter abstellen. Vielleicht mö-
E 4 gen