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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
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Jahre, ernannt werden, deren Bestimmung seyn wird, ins-besondere auch von den ständischen Verhandlungen in dendeutschen Bundesstaaten fortdauernd Kenntnifs zu nehmen;die mit den Verpflichtungen gegen den Bund, oder mit dendurch die Bundesverlräge garantirten Regierungsrechten inWiderspruch stehenden Anträge und Beschlüsse zum Ge-genstand ihrer Aufmerksamkeit zu machen, und der Bun-desversammlung davon Anzeige zu thun, welche demnächst,wenn sie die Sache zu weitem Erörterungen geeignet fin-det, solche mit den dabei betheiligten Regierungen zu ver-anlassen hat.

b) Es sind errichtet worden: die Ober-Appellations-Gerichte: 1) zuParchim für die beiden Meklenburg; 2) zuJena für Weimar, Gotha, Coburg, Meinungen, Ilildburg-liausen, und die beiden Reufsischen Linien; 3) zu Wol-fenbüttel für Braunschweig, Waldek, Lippe-Schaumburgund Lippe-Detmold; 4) zu Zerbst für Anhalt-Dessau, Bern-burg, Köthen, Schwarzburg - Sondershausen und Rudol-stadt; 5) zu Lübeck für die freien Städte Jjübeck, Frank-furt, Bremen und Hamburg. Lichtenstein hat sich an dasöstrcichischc Appellationsgcricht für Tyrol, Hohcnzollern-Ilechingen und Siegmaringen an das grofsherzoglichhessische Appellationsgericht angeschlosseu.

c) In der 14. Sitzung im Jahre 1832 ist von der Bun-desversammlung eine Commission erwählt, welche wegenEinführung gleichförmiger Verfügungen hinsichtlich derPresse sich berathen und Vortrag halten soll. cf. Oeflentl.Prot, der 22. Sitzung d. D. B. V. vom 28. Juni 1832. Art. VI.

§. 339.

Die Bundesglieder haben sich ferner:

B) zur Gewährung gewisser Vergünstigungenfür die Unterthanen der verbundenen Staaten ver-pflichtet. Hierher gehören folgende Bestimmungen:

1) die Festsetzung der Rechte der im Jahre 1806und seitdem mittelbar gewordenen ehemaligen Reichs-stände und Reichsangehörigen. (§. 87.)

1) . B. A. Art. 14.

2) Die Fortdauer der auf die Rheinschifffahrts-Oclroi angewiesenen direclcn und subsidiarischen Ren-