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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
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b) die Cavallerie aus:

8 Compagnien Garde du Corps1 Garde-Ciirassier-Regiment1 Garde-Dragoncr-Reg.

1 Garde-Husaren-Reg.

2 Garde-Landwehr-Ulanen-Reg.

8 Ciirassier-Reg. zu 4 Escadrons4 Drngoner-Reg.

12 Husaren-Reg.

8 Ulanen-Reg.

der Landwehr-Cavallerie

256 Escadrons

c.) die Artillerie aus:

der Garde-Artillerie

15 Compagnien.

8 Feld-Artillerie-Brigaden zu 15

Comp.

120

9 Handwerks-Comp.

9

144 Compagnien.

Dazu kommen:

1 Garde Pionier-Abth. und

8 Pionier-Abtheilungen zu 2 Comp. 18 Compagnien.Die Invaliden machen 24 Compagnien aus.

Die Landwehr des zweiten Aufgebots hat 104Bataillons.

Es ergibt sich mit der Kriegsreserve und' der Land-wehr ersten und zweiten Aufgebots eine disponibleMacht von ungefähr 540,000 Mann.

Die ausgehobene Mannschaft (zwischen dem 20.und 25. Jahre) ist zu einem dreijährigen Diensteverpflichtet. Nach demselben wird sie zur Kriegsre-serve entlassen, mit der Verpflichtung bei entstehen-dem Kriege wieder zum Regimente zurückzukehren.Junge Männer, die durch ihre Bildung darauf Anspruchhaben, genügen ihrer Militairpflicht durch einjährigeDienstzeit bei einem von ihnen selbst gewählten Trup-penlheile.

cf. Verordnung vom 16. Mai 1816.

4 Escadrons4

4

4

8

32

16

48

32

104