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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
Entstehung
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338
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§. 289.

2) Das Ministerium der Geistlichen, Unter-richts- und Medicinal-Angclcgenhciten ist durchdie Cabinelsordre vom 3. INov. 1817 errichtet. Bis da-hinwurden die erwähnten Angelegenheiten von demMinistern des Innern bearbeitet.

Das Ministerium zerfällt in drei Abllicilungen, näm-lich für die geistlichen Angelegenheiten, für den üflent-lichcn Unterricht, und für die Mcdieinal-Angelegen-heiten.

Von demselben ressortiren:

a) die königliche Akademie der Wissenschaf-ten zu Berlin, deren Protektor der König ist. Die-selbe hat vier Klassen: eine physikalische, mathemali-sche, philosophische und historisch-philologische, undbesteht aus: ordentlichen Mitgliedern, Ehrenmitgliedernund Corrcsp on denten.

b) Die königliche Akademie der Künste zuBerlin. Protektor derselben ist der König. Dem Di-rcclorium und Senat sind eine Anzahl Assessoren undein Secretair beigeordnet. Aufser den akademischenLehrern hat die Akademie der Künste ordentliche,aufscrordcntliche und Ehrenmitglieder. Es ressorti-ren von derselben:

die Kunst- und Bangewerkschulen in den

P r o v i n z e n.

c) Das königliche Museum zu Berlin. Dazugehören die aufserbalb dem Gebäude desselben befind-lichen, dieser Kunst- und wissenschaftlichen Anstalt zu-gehörigen königi. Sammlungen: das egyptische Museum,die Sammlung deutscher und slavischer Alterlhiimer,die königi. Kunstkammer und die ethnographische Samm-lung. Die Vorsteherbei den einzelnen Abthcilungcn desMuseums stehen unter einem General-Intendanten.

d) Die Gesellschaft nalurforschender Freun-de in Berlin. Dieselbe besteht aus zwei Curatorcn,deren einer der jedesmalige Präsident des Kammergc-