§. 289.
2) Das Ministerium der Geistlichen, Unter-richts- und Medicinal-Angclcgenhciten ist durchdie Cabinelsordre vom 3. INov. 1817 errichtet. Bis da-hin ■wurden die erwähnten Angelegenheiten von demMinistern des Innern bearbeitet.
Das Ministerium zerfällt in drei Abllicilungen, näm-lich für die geistlichen Angelegenheiten, für den üflent-lichcn Unterricht, und für die Mcdieinal-Angelegen-heiten.
Von demselben ressortiren:
a) die königliche Akademie der Wissenschaf-ten zu Berlin, deren Protektor der König ist. Die-selbe hat vier Klassen: eine physikalische, mathemali-sche, philosophische und historisch-philologische, undbesteht aus: ordentlichen Mitgliedern, Ehrenmitgliedernund Corrcsp on denten.
b) Die königliche Akademie der Künste zuBerlin. Protektor derselben ist der König. Dem Di-rcclorium und Senat sind eine Anzahl Assessoren undein Secretair beigeordnet. Aufser den akademischenLehrern hat die Akademie der Künste ordentliche,aufscrordcntliche und Ehrenmitglieder. Es ressorti-ren von derselben:
die Kunst- und Bangewerkschulen in den
P r o v i n z e n.
c) Das königliche Museum zu Berlin. Dazugehören die aufserbalb dem Gebäude desselben befind-lichen, dieser Kunst- und wissenschaftlichen Anstalt zu-gehörigen königi. Sammlungen: das egyptische Museum,die Sammlung deutscher und slavischer Alterlhiimer,die königi. Kunstkammer und die ethnographische Samm-lung. Die Vorsteherbei den einzelnen Abthcilungcn desMuseums stehen unter einem General-Intendanten.
d) Die Gesellschaft nalurforschender Freun-de in Berlin. Dieselbe besteht aus zwei Curatorcn,deren einer der jedesmalige Präsident des Kammergc-