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Eilboten in gewissen Entfernungen bereit gestellt. Alsder Handel aufzublühen begann, hielten sich die be-deutendem Handelsstädte, namentlich in Deutschland,reitende Boten und fahrende Landkutschen. In Frank-reich legte zuerst Ludwig XI. zu seinem Privatgebraucheine Anstalt von reitenden Boten an, und ordnete aufden Haupts trafsen die ersten Poststationen von vier zuvier französischen Meilen (Edikt vom 19. Juni 1464).Diese Anstalt bestand bis 1524 nur für den Hof, wurdeaber in diesem Jahre von Carl VIII. erweitert. DenBeginn eines deutschen Postwesens finden wir ge-gen Ende des 15. Jahrhunderts, wo Roger I., Grafvon Thum, Taxis und Valsassina in Tyrol einePost anlegle. Sein Sohn Franz legte 1516 eine Postvon Brüssel nach Wien an, und erhielt vom KaiserMaximilian I. die Würde eines Gcncralpostmei-sters. Nachdem im Jahre 1615 Leonhard v. Taxiszum Reichsgeneraloberpostmeister ernannt wor-den, wurden die taxisclien Postanstalten seinem Hauseals ein männliches Reichslehn verliehen. In dem Reichs-deputationshauptschlusse vom 25. Februar 1S03 erfolgtedie vollständige Garantie des dem fürstlichen HauseThum und Taxis verliehenen Reichspostinstituts. Des-halb sicherte man in der deutschen Bundesakte je-nem Hause den Besitz und Genufs der Posten oder eineEntschädigung nach freier Uebcreinkunft. In den mei-sten deutschen Bundesstaaten bestehen jetzt auschiefs-lich eigene Landespostanstalten. Die Posten in Wür-temberg, Hessen, Nassau, in den Staaten der sächsisch-emestinischen Linie, in den schwarzburgischen, hohen-zollerschen, waldekschen, lippe-detmoldschen und fürst-lich reufsischen Landen sind dem thurn- und taxisclienHause als Erbmannthronlelm gegen einen jährlichenLehnskanon ausschlicfslich übertragen. Dasselbe ist