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mul Silbermünzen werden mit etwas Silber oder Kupler vermischt geprägt (Legirung); hauptsächlich um dieMünzkosten zu decken. Das Verhältnil's, nach wel-chem dies geschieh!, nennt man den Münzlufs. DasSchrot der Münze bedeutet die Anzahl und Schwereder aus einer Mark gemünzten Stücke. Die Qualitätdes Melalles bei ihnen bezeichnet man mit dem Na-men Korn, d. i. der Zusatz des groben Metalls, derbeim Golde nach Karaten (24 eine Mark), beim Silbernach Lollien (16 eine Mark) des leinen Metalls be-stimmt wird. Das Papiergeld ist ein Surrogat derGehlmünzcn, und unterliegt mithin in rechtlicher Hin-sicht denselben IJestimmungen.
§. 202 .
Die Kaiser verliehen das Privilegium unter kaiser-lichem Wappen und Namen zu münzen, und es wareine Folge davon, dafs die Münzen des Berechtigtenüberall als gute Münzen gelten sollten a ).
a ) cf. Reiclismünzordnung von 1559. S. Schmaufscorp. jur. publ. S. 219.— Des teutschen Reiches Münz-Archivnebst Nachrichten vom teutschen Münzwesen in altern, niitt-Icrn und neuern Zeilen, aus Archiven und Original-Akten,in chronologischer Ordnung. 9 Th. Fol. Nürnberg 1756 —1768.
$. 203.
Es bemüheten sich die Staaten früher, durch Ge-setze zu bestimmen, wie viel Silber ein Goldstückwerlh seyn solle. Da man dies indessen unausführbarfand, so überlicfs man ieue Bestimmung dem Courseim Handel. Im Jahre 1559 wurde für ganz Deutsch-land auf dem Reichstage zu Augsburg eine allgemeineMünzordnung gegeben, nach welcher 67 Ducaten ausder Mark feinen Goldes, und 9J Gulden aus der Markfeinen Silbers geschlagen werden sollten. Erstere Be-