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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
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zeit Ansprüche auf Pension. Aus Abzügen vom Gehalle ist ein Pensionsfond gebildet.

A. L. R. a. 0. >5. 112.

§. 172.

Wenn mehrere Beamte in ein Collegium zusam-mengezogen sind, so sind sie hinsichtlich ihrer Ver-sammlungen, Beratschlagungen und Schlüsse in derRegel nach den für öffentliche Gesellschaften und Cor-porationen geltenden Verordnungen zu beurteilen.Dergleichen Collegia können jedoch die von dem Lan-desherrn oder ihrer Vorgesetzten Instanz gemachtenEinrichtungen, auch durch einmütige Beschlüsse nichtändern. Ebenso wenig können sie über Grundstücke,Gerechtigkeiten, Capitalien und Einkünfte des ganzenCollegii eigenmächtig Verfügungen treffen. Gegenstände,welche zur Behandlung des Collegii gehören, müssennach der Mehrheit der Stimmen entschieden werden.Sind die Stimmen der Mitglieder über einen Gegen-stand geteilt, so gibt die Stimme des Vorgesetztendes Collegii den Ausschlag. Die äufsere Ordnung heidemselben, und was dahin gehört, hängt lediglichvon der Dircclion des Vorgesetzten ah; doch darf ervon der bisherigen Ordnung nicht abgehen, wenn durcheine Veränderung der Lauf der Geschäfte unterbrochenoder aufgchaltcn würde. Die dem Collegio ausdrück-lich vorgescliricbene Instruction darf der Vorgesetzteeigenmächtig nicht ändern.

A. L. R. a. a. 0. 114 124.

Geschäfte, welche dem ganzen Collegio obliegen,müssen von allen Mitgliedern desselben vertretenwerden, und cs ist nach den allgemeinen gesetzlichenVorschriften zu bestimmen, inwiefern die Mitgliederfür einen durch Vorsatz oder Versehen entstandenen!