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aus dem Fürsten von Lichtenstein, wegen despreufsischen Antheils von Troppau und Jägerndorf,aus dem Fürsten von Oels,aus dem Herzoge von Sagan,aus den Besitzern der freien Standesherrschaften,
2) der zweite Stand:aus der Ritterschaft,
3) der dritte Stand:aus den Städten,
4) der vierte Stand:
aus den übrigen Gutsbesitzern, Erbpächtern undBauern.
Von den Ständen in der Provinz Sachsen bestehet:
1) der erste Stand:
aus dem Domcapitel zu Merseburg,
aus dem Domcapitel zu Naumburg,
aus dem Grafen zu Stollberg-Wernigerode,
aus dem Grafen zu Stollberg-Stollberg,
aus dem Grafen zu Stollberg-Rosla,
aus dem Besitzer des Amts Walter-Nienburg,
2) der zweite Stand:aus der Ritterschaft,
3) der dritte Stand:aus den Städten,
4) der vierte Stand:
aus den übrigen Gutsbesitzern, Erbpächtern undBauern.
Von den Ständen in der Provinz Westphalen be-stehet:
1) der erste Stand:
aus den vormals unmittelbaren Reichsständen,
2) der zweite Stand:aus der Ritterschaft,
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