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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
Entstehung
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aus dem Domcapitel zu Brandenburg,aus dem Grafen zu Solms -Barulh,aus dem Ilerrenstande der Niederlausilz,aus der Ritterschaft,

2) der zweite Stand:aus den Städten,

3) der dritte Stand:

aus den übrigen Gutsbesitzern, Erbpächtern undBauern.

Von den Ständen des Verbandes im KönigreichePreufsen bestehet:

1) der erste Stand:aus der Ritterschaft,

2) der zweite Stand:aus den Städten,

3) der dritte Stand:

aus den unter dem ersten Stande nicht begriffenenKölmern und aus den bäuerlichen Grundbesitzern.Von den Ständen des Verbandes im llerzogtlmmePommern und Rügen bestehet:

1) der erste Stand:

aus der Ritterschaft, wobei der Fürst zu Pntlbuswegen seines Familienmajorats eine Virilslimmezu führen berechtigt ist,

2) der zweite Stand:aus den Städten,

3) der dritte Stand:

aus den übrigen Gutsbesitzern, Erbpächtern undBauern.

Von den Ständen des Verbandes im IlerzoglhumcSchlesien, der Grafschaft Glalz und der Obcrlau-sitz bestehet:

1) der erste Stand:

aus