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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
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c) Ritter-Orden. (General-Ordens-Commission.)

§. 118.

Der erste brandenburgische Orden wurde im Jahre1443 vom Kurfürsten Friedrieh II., dem Eisernen,gestiftet. Es war der Orden der Schwanengeseil-schaft, unserer liehen Frauen Kettenträger,für beide Geschlechter zu dem Zwecke gestiftet, dasGefühl für Ehre und Gerechtigkeit und den Abscheugegen Untreue zu befördern. Die Mitglieder dieses Or-dens, welcher übrigens zur Zeit der Reformation wie-der aufhörte, trugen das Bild der Mutter Maria mitdem Kinde und einem Schwan an einer Kette.

Die jetzt bestehenden Orden sind folgende:

1) der schwarze Adler-Orden. König Frie-drich I. stiftete ihn am Tage seiner Krönung, den18. Januar 1701, und ernannte, aufser dem Kronprin-zen, 17 Ritter desselben. Die Anzahl derselben warAnfangs auf dreifsig beschränkt. Das Ordenszeichenbesieht in einem grofsen, blau emaillirten, in acht Spi-tzen ausgehenden Kreuze, in der Form des Malteser-kreuzes, mit den Buchstaben F. R. in der Milte, undvier Adlern mit ausgebreiteten Flügeln in den Ecken.Dasselbe wird an einem breiten, orangefarbenen Bandevon der linken Schulter nach der rechten Seite hingetragen. Aufserdem tragen die Ritter auf der linkenBrust einen silbernen Stern mit der. Devise:Saumcuique, in dessen Mitte sich ein fliegender schwarzerAdler befindet, der in der einen Klaue einen Lorbeerkranz, in der andern einen Donnerkeil hält. Die Ritter des schwarzen Adlcrordens haben das PrädikatExcellenz und es gebühren ihnen die mililairischenEhren d. h. die Schildwachen präsentiren das Gewehr,

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