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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
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durch die Gnade des Königs beigelegte Würde. DieAnzahl der Kammerherren ist unbestimmt, im Jahre1832 waren 260 Personen mit dieser Charge bekleidet.

2) Die königlichen Leibärzte.

3) Die Geheimen Kämmeriere.

4) Das königl. Hofmarschall amt. Dasselbe lei-tet die sämmllichen Hausgeschäfte, und hat sein Res-sort in sieben Abtheilungen vertheilt, welche die Ilof-Gartenangelegenheiten, das Hofbauwesen, die Hof-Ju-stizangelegenheiten, das Kassenwesen, das Medicinal-wesen, die Kanzleisachen und die allgemeinen hier-her gehörigen, nicht unter den Geschäftsbereich dersechs übrigen Abtheilungen vertlieilten, Angelegenheitenbearbeiten. Aufserdem stehen unter dem Ilofmarschall-amte: die unmittelbare Bedienung des Königs, die Hof-fouriere, die Hofküche, die königliche Silberkammer,die königlichen Kastellane, die Gallerie-Inspection, dieköniglichen Hofgärtner u. s. w.

5) Der königliche Ober-Marstall.

6) Die General-Intendantur der königlichenSchauspiele.

7) Das Hof-Jagd-Amt. Chef desselben ist derOberjägermeister.

Alle königlichen Prinzen und Prinzessinnen habenebenfalls ihren besoiulern Hofstaat, der nach ihrenVerhältnissen und ihrem Alter ein gröfseres oder klei-neres Personal enthält.

An den königlichen Hofstaat schliefst sich die auszwei General- und acht Flügel-Adjutanten bestehendeAdjutantur, und das Geheime Cabinet des Königs.In letzterem hat ein Geheimer Cabinetsraih den Vor-trag in Civil-Sachen, und ein General-Adjutant denVortrag in JMililair-Angelegenheiten.