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und die Wachen treten heraus, jedoch ohne das Ge-wehr aufzunehmen «).
2) Der rothe Adler-Orden. Die Vereinigung derfränkischen Fürstenthümer Ansbach und Baireulh mitden übrigen Erbländern des Kurhauses Brandenburgim Jahre 1792 wurde Veranlassung zur Erneuerungdes, bereits 1734 vom Markgrafen Georg Friedrich Carl *)gestifteten, rothen Adler - Ordens. Friedrich Wil-helm II. machte ihn, mit einigen Veränderungen derInsignien, zum zweiten Orden seines Hauses, und er-klärte sich selbst zum Grofsmeister desselben. Frie-drich Wilhelm III. vermehrte ihn im Jahre 1810 miteiner zweiten und dritten Classe, erhob im Jahre 1830,durch die Urkunde vom 18. Januar, das allgemeine Eh-renzeichen erster Classe zur vierten Classe des rothenAdler-Ordens, und stiftete zugleich eine höhere Ab-theilung der zweiten Classe, deren Mitglieder mit einemSterne decorirt wurden. Am 22. Jan. 1832 wurde, alseine höhere Auszeichnung, die Schleife zur drittenClasse gestiftet. Die Classen dieses Ordens sind hier-nach folgende:
Erste Classe mit Eichenlaub,
erste Classe ohne Eichenlaub c).
Die Ritter d) haben die Militairehren und tragendas Ordenskreuz, weifs emaillirt, mit dem rothen Ad-ler und den Buchstaben F. W. an einem breiten, miteinem schmalen Saume und daneben mit einem finger-breiten orangefarbenen Streifen versehenen, weifsge-wässerten Bande; aufserdem auf der Brust einen acht-eckigen silbernen Stern, in dessen Mitte der rothebrandenburgische Adler mit dem Zollerschen Schildeauf der Brust und einem grünen Kranze in den Klauen,und der Devise: Sincere et constantcr. Eine beson-dere Auszeichnung ist in dieser, so wie in der zweiten