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Es wurde durch die Cabinetsordre vom 27. Sept.1817 (v. Kamptz Ann. Bd. 1. H. 3. S. 64 — 66) ver-ordnet, dafs die vom Könige gewünschte Einigungder beiden evangelischen Religionspartheien nicht auf-gedrungen werden solle, da sie nur dann wahren Werthhabe, wenn sie aus der Freiheit eigner Ueberzeugungrein hervorgehe. Fast überall erkannte man diesenneuen Beweis landesväterlicher Fürsorge und Eifer fürdas Gute durch die Vereinigung der reformirten undlutherischen Kirchen, zu einer evangelisch-christ-lichen, so dafs bei der Wahl der Geistlichen der frü-here Confessionsunterschied nicht mehr beachtet, unddas Volk daran gewöhnt wird, zwischen beiden Kir-chen keinen Unterschied mehr anzunehmen.
a) Es fanden sich im Jahre 1828 in:
Ostpreufsen
995 Mennoniten
Westpreufsen
12,924 —
Posen
—
Brandenburg
245 —
Pommern
—
Schlesien
3 —
Sachsen
—
Westphalen
173 —
den Rlieinprovinzen
1,315 —
ganzen Staate:
15,655 —
b) cf. meine: observationes de jurcjurando (dissert.inaugur.) Berolini MDCCCXXVIII.
§. 108.
Die Einwohner mosaischen Glaubensnur ungefähr T ~ der ganzen Bevölkerung aus.den sich im Jahre 1828 in:
Ostpreufsen
Westpreufsen
Posen
Brandenburg
3,685 Juden15,723 —67,590 —10,341 —
machenEs fan-