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der, nachdem er bereits 1804 für seine Erbländer, un-ter dem Namen Franz I., den Titel eines Kaisers vonOestreich angenommen halle. Durch diese Absa-gungs-Akte entsagte er seinen ihm als Oberhaupt desdeutschen Reichs gebührenden Rechten gänzlich, undentband die Kurfürsten, Fürsten u. s. w., so wie dieMitglieder der höchsten Reichsgerichte, von ihrer Pflichtsegen Kaiser und Reich. Der Reichsverband wurdedadurch auch hinsichtlich der Regenten aufgehoben,welche dem rheinischen Bunde noch nicht bcigetrelenwaren. Das deutsche Reich hatte aufgehörl und dieGlieder des Rheinbundes standen, der Willkiihr eineseroberungssüchtigen Usurpators preisgegeben, feindlichihrem eigenen Vatcrlande gegenüber. Es ist nicht derZweck dieser Blätter, die Reihe der eigenmächtigenHandlungen darzustellcn, welche sich, trotz der Bemü-hungen des preufsischen Kabinels, ein friedliches Ver-hältnifs mit Frankreich zu erhalten, dessen Kaiser er-laubte. Preufsens bedenkliche Lage hatte zur Annah-me von Vorschlägen (Convention zu Wien am 15.Dec. und Frieden zu Presburg am 26. Dcc. 1805)geführt, nach welchen Preufsen im Besitz von Hanno-ver bleiben, aber Ansbach, Neufchatel und Valengin,den übrigen Thcil von Cleve (cf. §. 68 Note &) undWesel ab treten sollte. Friedrich Wilhelm III., nochimmer bemüht, seinen Völkern den Frieden zu erhal-ten, verlangte zuletzt bestimmt die Rückkehr der fran-zösischen Truppen auf das linke Rheinufer ?>), Rück-gabe der, von dem neu ereil ten Grofsherzog von Berg e)eigenmächtig besetzten, Abteien Essen, Elten und Ver-den, Trennung Wesels von Frankreich und ungehin-derte Consliluirung des nordischen Bundes. Da Napo-leon auch hierauf keine entscheidende Antwort gab,so erfolgte am 9. Oclobcr 1S06 ein Kricgsmnnifcsl