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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
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für die, bereits im Baseler Frieden provisorisch einge-räumten, und demnächst im Liincviller Frieden an Frank-reich abgetretenen Länder auf dem linken Rheinufer #)die Bislhümer Paderborn und Hildesheim, denöstlichen Theil des Bisthums Münster, das Gebietvon Erfurt, das Eichsfeld, die Abteien Elten, Es-sen, Herford, Kappenberg, Werden und Qued-linburg, die untere Grafschaft Gleichen, und dieReichsstädte Mühlhausen, Nordhausen lind Gos-lar c). Am 18. Mai 1804 erhielt Napoleon die erb-liche Kaiserwürde, und wurde, unter den zu jenerZeit freundschaftlichen Verhältnissen, von Preufsen an-erkannt. Rufsland und England verbanden sich durchden Concerltractat zu Petersburg am 11. April 1805,dem auch Schweden und Oestreich beitraten.

a ) cf. de Martens receuil des traites etc. T. 7.

b) Das Ilerzogtlmm Geldern, einen Tbeil des Ilerzog-thums Cleve, das Fiirstenthum Mors und die Bezirke vonHuissen, Malburg und Sevenaer.

c) Preufsen erhielt durch diese Acquisitionen in Thü-ringen und Westphalen eine reichliche Entschädigung, daes nur ungefähr 42 Q. Meilen abtrat, und die neu erwor-benen Landstriche zusammen einen Flächcnraum von 241Q. Meilen ausmachten.

§. 69 .

Durch die Uebermacht des französischen Kaisersgedrängt, schlossen mehrere deutsche Staaten «), indemsie sich vom deutschen Reiche lossagten, am 12. Juli1806 zu Paris die Conföderations-Akte des rheini-schen Bundes, dessen Protektor Napoleon seyn sollte.Dabei wurde eine gänzliche Trennung der vereinigtenStaaten von dem bisherigen Verhältnisse bestimmt, dieReichsgesetze wurden in denselben aufgehoben und dieRegenten für Souveräne erklärt. Kaiser Franz 11.legte am 6. August 1806 die deutsche Kaiserkrone nie-