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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
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sitz, und nannten sich zugleich: Markgrafen derLausitz.

§ 40.

Markgraf Waldemar, ein tapferer Fürst, erhobdas Land Zu einer hedeulenden Gröfsc. Handel undGewerbe blüheten mehr und mehr auf, Künste undWissenschaften kamen unter seiner Regierung in Auf-nahme. Er erhielt 1318 vom Kaiser Ludwig IV. dieAnwartschaft auf Anhalt. Bewundert von seinen Zeit-genossen starb Waldemar 1319.

§. 41.

Mit Johann V., des Erlauchten (Sohnes Herrmanndes Langen), Tode war die Oltonische Linie 1317 er-loschen und seine Erbgüter an die Johanncische Liniezurückgcfallen. Nach Waldemars Tode fiel daher dasganze Land an Heinrich III., Sohn Heinrich II. ohneLand, der indessen schon 1320 starb und die ersteDynastie des Brandenburgischen Hauses beschlofs.

. §. 42.

Das Land bestand jetzt aus den fünf Marken(der Alt-, Neu-, Uker- und Mittelmark und der Prieg-nitz), den beiden Lau sitzen, der MarkgrafschaftLandsberg, der Pfalz Sachsen, einzelnen Landstri-chen von Pomereilen, einigen Städten der Markgraf-schaft Meifsen, den Städten Züllichau und Scliwic-bus. Hierzu kommt die Lchnsherrschaft über Pom-mern, Wernigerode, das Land Kotbus, die Herr-schaft Stargard in Meklenburg und die Schutzvoigteyüber die Abtey Quedlinburg. Die meisten Besitzun-gen des Adels waren den Fürsten zu Lehn aufgetragen,welche keine andere Soldaten als diese Lehnsträeerhatten. Die Abgaben waren festgesetzt, zu neuenwar die Einwilligung der Landesstände erforderlich.(Diese bestanden aus den Prälaten, dem hohen und