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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
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es allein der Gewalt der Waffen ®). Eine Vereinigungbeider Angaben scheint das glaubwürdigste Resultat zugeben, nach welchem Albrecht die durch Testamenterworbenen Rechte noch lange mit den Waffen geltendmachen mufste, und erst, nach gänzlicher Unterjochungder Wenden, im Jahre 1157 sichern Besitz der StadtBrandenburg und der von dem Könige der Wenden er-erbten Länder erhielt f>).

a) Helm old, Chronica Slavorum lib. I. c. 38.

b ) Chronica Luneburgicum ap. Eccardum T. I. p. 1382.

§ 34.

Die Nordmark erhielt jetzt den Namen: Alt-mark, Neumark wurde das neu eroberte Land biszur Oder genannt «).

a) Dasselbe erhielt später den Namen: Mittclmark,nachdem die jetzige Ncumark hinzugekommen war.

§. 35.

Albrecht besetzte das von den Wenden eroberte,sehr entvölkerte Land mit Colonisten aus Sachsen, See-land, Friesland, Flandern, Holland und den Rheinge-genden. Er wird von Vielen als der Erbauer Berlinsgenannt, gründete mehrere andere bedeutende Städteund machte die deutsche Sprache zur Landesspra-che. Das Heidenthum wurde unter seiner Regierungausgerottet, deutsche Gesetze verdrängten die wen-dischen Gebräuche, und die Gewerbe begannen aufzu-blöhcn. Albrecht erwarb sich das Verdienst zu einemfesten Staatsgebäude den Grund gelegt zu haben, undübergab 1168 die Regierung seinen Söhnen.

§. 34.

Otto I. bekam nur die Altmark und Pricgnilz,seine Brüder erhielten als Grafen die andern Länder.Er wurde mit Pommern belehnt, und durch dieWürde eines Erzkämmerers des deutschen Reichs