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Würdigung der Schrift Preussen und Frankreich
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Berücksichtigung der g ut s h e r r lich enLasten bei der Grundsteuer-

Der Verfasser von Preußen und Frankreich sagtSeite 270 (II Auflage).

»Die Grundgüter geben, es läßt sich nicht leugnen,»einen klcinernErtrag, wenn der Besitz nicht völlig frei ist,» wenn Lehnsverhältnisse das Eigenthum und die Benutz-» ung desselben beschränken, wenn die Feudallasten nicht völ-lig abgeschaft sind, als wenn der Grundbesitz frei, theil-» bar und veräußerlich ist. Dieß Letztere findet in denRhein-»provinzen, das erstere mehr oder weniger in den übrigen»Provinzen statt. Soll dieser Unterschied in der Abschätzung»des Reinertrags und folglich in der Veranlagung der»Grundsteuer berücksichtigt werden? Ich antworte mit»voller Ueberzcugung, Nein- Der Uebergang aus dem»erstem in den letztem Zustand wird nur durch Opfer»erkauft, die am schwersten sind, wenn Mer, wie in»der Rheinprovinz, auf revolutionäre Weise, erfolgt;» glücklich sind die andern Provinzen, daß sie diesen Ue-»bcrgang auf friedliche und gesetzmäßige Weise, ohne»Fremdherrschaft vollbringen. Ungerecht würde cs mei-»ner Meinung nach sein, wenn eine Provinz den Preis»des Opfers nicht genießen sollte, weil eine andere das-»selbe noch nicht gebracht hat.

Wenn wir diese Stelle genau erwägen, so ergiebt sichdaraus Folgendes: der Verfasser hat nicht näher darübernachgedacht, wem er dieGrundstcucr aufbürdet, und wer aufder andern Seite durch das Vcrschwindendiescr Lasten ge«winnt- Die Maßregel, die er fordert, Theilnahme an