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Würdigung der Schrift Preussen und Frankreich
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haben. Wir haben unsere Beweise vorzüglich auf dasPrincip der Gerechtigkeit und der Erhaltung desBestehenden gestützt.

Die Unterthanen sind zu gleichen Opfern,nicht zu gleichen Summen verpflichtet.

Nunmehr versuchen wir die Unzuläßigkeit einerGleichheit der Grundsteuer in den westlichen und öst-lichen Theilen gleich allen übrigen Steuern aus recht-lichen und nationalökonomischen Gründendarzuthun. Offenbar steht der Satz unerschütterlichfest "daß alle Staatsbürger nach Maßgabe ihres Ein-kommens zu gleichen Opfern verbunden sind.» Um denSatz klarer auszudrücken, das Princip der Gerechtig-keit fordert "daß die Besteuerung bei gleichen Kräf-ten und gleichem Staatsschutze gleich, bei ungleichennach Maßgabe des Größer-oder Geringer- Seyns der-selben verhältnißmäßig größer oder geringer sei.Die Erforschung des reinen Einkommens ist zur Be-friedigung dieses Princips nothwendig ; und wenn auchdiese Erforschung nur unvollkommen sein kann, so mußsie dennoch, so weit es die Umstande erlauben, stattsin«den, um jenem Princip der Gerechtigkeit Genüge zuleisten. Dieser Grundsatz kann aber bei den indircctcnSteuern aus bekannten Gründen nur unvollkommen be-rücksichtigt werden. Man muß ihn daher hauptsächlichdurch ein zweckmäßiges Berhällniß directer und indi-recterSteuern auszuführcn suchen- Nach der vom Finanz-Minister Mootz gemachten Mittheilung zahlen die östli-chen Provinzen mehr an indirecten Steuern als die