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Würdigung der Schrift Preussen und Frankreich
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Zehnten.

Es ist um so unbegreiflicher, daß Hr. Hansemannsich dieses Widerspruchs nicht bewußt wurde, als ersich diesen Gegenstand selbst Seite 267 vor Augen führt.

Aber das linke Rheinufer hat nicht ohne Schadlos-haltung die höhere Grundsteuer; Feudallasten, die bar-barischen Zehnten und andere Abgaben hat sie verschlun-gen und niemand denkt daran, dieselben wieder cinzu-führen.

Mit besserem Rechte konnte die Herstellung derZehnten von den Berechtigten, die durch einen Gewalt-streich unter dem schreiendsten Unrechte ihr Eigcnthumverloren haben, gefordert werden als die Verminderungjener Grundsteuer, die mit der Vernichtung dieser Ge-rechtsamen gleichen Ursprung hat. Man frage die Be-wohner jener Provinzen, worin die Feudallastcn bestehn,ob sie nickt die Aufhebung dieser drückenden Lastenmit der höhern Grundsteuer Umtauschen wollten. Wenndie Bewohner des linken Rheinufers gegen die Höheder Französischen Grundsteuer protestiren und die frü-here Grundsteuer verlangen, so müßten sie auch die da-mit verbundenen Nachtheile tragen. Man fordert,ohne ein Recht darauf zu besitzen, die Erniedrigungjener Grundsteuer, welche die Feudallastcn verschlun-gen hat, aber von dem Rechte der zu den letztem be-fugt gewesenen ist keine Rede!

Wir glauben hiermit die Unzulässigkeit einerGleichstellung der Grundsteuer, da wo sie in verschie-dener Größe aus früherer Zeit besteht, nachgewiesenund die Preußische Regierung, welche diese Maßregelnicht aussührte, in strengstem Sinne gerechtfertigt zu