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Würdigung der Schrift Preussen und Frankreich
Entstehung
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dieser Umstand selbst als eine äußerst weise Ein-richtung, als eine Maxime der Sorgfalt und derVorsicht gelten müßte.

Nachträgliche Bemerkung.

Wir haben die Gleichstellung der Grundsteuer inden westlichen und östlichen Provinzen, abgeschn vonandern Gründen, aus der Ursache für unzuläßig erklärt,weil die Güter, des Preußischen Ostlandes mit Schul-den belastet seien, so daß nach Einführung einer bedeu-tenden Grundsteuer den Besitzern kaum ein Thcil desErtrages übrig bleiben würde. Dieß sei, glaubten wir,eine offenbare Ungerechtigkeit, wenn die Besteuerungnach Maßgabe des reinen Einkommens statt finden solle.Man wird vielleicht erwidern, daß auch die Rheinischenund Westphälischcn Güter mit hohen Schulden belastet,und daß sie dennoch der höhern Grundsteuer unterwor-fen seien. Die Widerlegung dieses Einwurfes ist ein-fach. Die Grundsteuer war vorhanden, als jene Schul-den gemacht wurden; sie erhielt durch eine Quelleihre Entstehung, woraus alles Positive abgeleitet werdenmuß, nämlich durch ein Factum. Daß dieses Factumnicht im Einklänge stand mit der Gerechtigkeit, hat diedamalige Zeit verschuldet, die spätere und heutigehat es sankrionirt, weil die frühere es anerkannt hat-te und die heutigen Verhältnisse darauf basirt sind.Beruht die Nicht-Entschädigung der Zehnt-herrn nicht auf demselben Factum? Die Erniedrigung derheutigen Grundsteuer würde nicht einmal Schadlos-haltung derjenigen sein, welche durch die Erhöhung