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den, diese Grundsätze mittelst der Stände-Bcrathungcnauf immer festzusetzcn. Am allerwenigsten kann aberdie wcstländische Grundsteuer zum Nachtheil undmit Erhöhung der Ostländischcn vermindert werden.
Für die Erhaltung der westländischcn Grund-steuer läßt sich anführcn
1) Daß das Vorhandene selbst die nächsten Ansprücheauf Erhaltung hat — Kann ihm nichts anerkanntBesseres substituirt werden, so muß cs nach denächten Grundsätzen der Staatsklugheit fortbestehn.Jeder Staat, der diesen Grundsatz verläßt, über-liefert sich den Wechselfällen schwankender, durchkeine Erfahrung verbürgter Theorien.
2) Jede neue Steuer wirkt in der Regel weit nach-theiliger, als eine alte. Der Verkehr ist nämlichnicht ohne Einfluß der alten geblieben- Es habensich die Produktions- und Consumtions- Verhält-nisse danach gestaltet, und daher kann die neue Abgabenichtohne Störung solcher Conjuncturen, welche die-sem nachtheilig, jenem selbst verderblich wird, aus-gcführt werden.
3) Die Verminderung der Grundsteuer wird bei demin Nheinpreußen bestehenden Princip der grenzen-losen Theilbarkeit der Güter nur einen epheme-ren Vortheil gewähren. Die Folge wird nämlichsein, daß der Rein-Ertrag der Güter direct zu-nimmt, daß man daher noch weiter theilt und dieVerlegenheit für die Zukunft durch die Beförderungder Population beschcunigt. Wenn früher fünf Fa-milien auf dreißig Morgen gewohnt haben, so wer-