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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
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nuar 1819, die hiesigen Gesindc-Vcrmiethungs-Comtoire durch das skönigl. Polizei-Präsidium angewiesen worden, bei Dienstboten solchen Alters, bei welchen die Schul-pflichtigkcit noch zu vermuthen ist, also bis zum vollendeten loten Lebensjahre, das Attestdes betreffenden Schulvorstandes, ob der Dienstsuchende aus der Schule entlassen istoder nicht, beibringen zu lassen und das Erforderliche auf dem Comtoirschcine zu ver-merken.

Um endlich zur Kcnntniß solcher Kinder zu gelangen, die in ihren früheren Jah-ren im Schulbesuch versäumt worden sind und nun noch den nothdürftigstcn Unter-richt erlangen sollen, um confirmirt werden zu können, ist erstlich die Einrichtung ge-troffen, daß die Geistlichen diejenigen sich bei ihnen zur Aufnahme in den Confir-manden - Unterricht meldenden Kinder, welche entweder wegen mangelnder Schul-kenntnisse noch gar nicht zum Confirmanden-Unterricht zugelassen werden können, oderwenn dies der Fall sein sollte, doch noch der Nachhülfe bedürfen, der Schul-Deputationanzeigen, worauf diese für den Nachhülfe-Unterricht solcher Kinder in den mit denCommunalschulen verbundenen Nachhülfeschulen, oder wenn sie sich wegen vorgerücktenAlters für diese nicht mehr eignen, durch den bei einigen Communal-Schullehrerneingerichteten Privat-Unterricht sorgt, und den Schul- und Confirmanden-Unterrichtderselben bis zur erfolgten Confirmation controlirt. Zweitens erhält die Schul-De-putation vierteljährlich durch das hiesige Königl. Polizei-Präsidium eine Liste der aufFabriken arbeitenden schullosen Kinder, für deren Nachhülfe-Schulunterricht dieselbedann in gleicher Weise sorgt. Drittens wird über die Kinder, welche wegen Verbrechencriminalisch gestraft worden sind, sobald sie ihre Strafe gebüßt haben, von dem Königl.Polizei-Präsidium, unter Beifügung der mit den Eltern über den früheren Schulbe-such des Kindes aufgenommene Verhandlung, dem Königl. Schul-Collcgio und durchdieses der Schul-Deputation Mittheilung gemacht, um sowohl über die Ursachen derfrüheren Verwahrlosung solcher Kinder Ermittelung anzustellen, als auch den Schul-und Confirmanden-Unterricht derselben zu veranlassen und zu controliren.

Ungeachtet dieser Maaßnahmen kommen zwar allerdings noch immer Fälle zu un-serer Kenntniß, daß Kinder entweder ohne allen Schulunterricht aufgewachsen sind,oder denselben nur mit Unterbrechungen, oder auf kurze Zeit und ohne sichtbaren Er-folg benutzt haben. Indessen werden dieser Fälle doch immer weniger.

Nach der auf Verordnung des Königl. Schul-Collegii durch den Magistrat vonden Armen-Commissionen gegen Ende des JahreS 1833 veranlaßtcn Recherche derunterrichtslosen Kinder in der Stadt Berlin,und deren Weichbilde, betrug die Zahlder ermittelten schullosen Kinder, von denen in Folge dessen der größte Theil einge-schult wurde, 2,932z — nach der im Jahre 1835 vcranlaßten Recherche aber nur1,855, also über 1,999 Kinder weniger. Abgesehen nun davon, daß in jener Zahlauch viele Kinder enthalten sind, die nur gerade damals keine Schule besuchten, übri-gens aber bereits früher schon die Schule besucht hatten, oder sie später noch besuchensollten, so läßt sich doch nach den oben gedachten Vorkehrungen, die zur Herbeiführungdes Schulbesuchs getroffen worden sind, und nach der speciellen Controlc, welcher sichdie Schul-Deputation in dieser Beziehung selbst unterzogen hat, mit Grund annehmen,daß die Zahl der gänzlich unterrichtslosen Kinder nicht sehr bedeutend ist.

Was die Regelmäßigkeit des Schulbesuchs der bereits den Schulen überwie-senen Kinder betrifft, so ist diese zwar im Allgemeinen vorhanden; indessen versäumendoch in der Regel von den Armen-Schulkindern 19 Proccnt, im Winter auch wohl15 Proccnt die Schule, und sind diese Versäumnisse keinesweges immer durch Krank-heit oder Mangel an Kleidung, für welche im Bcdürftigkeits-Falle der Verein zur