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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
Entstehung
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SS

den Mir vorgelegten Verhandlungen über die Ausgleichung der gegenseitigenForderungen des Staats und der Stadt Berlin habe Ich gern ersehen, daß die städ-tischen Behörden sich nunmehr von dein Ungrnnde des bisher an die Staatskasse er-hobenen, angeblich ans der KriegSveriodc herrührenden Anspruchs überzeugt undanerkannt haben, daß der Staatskasse eine überschießende Forderung zustehe. Dagleichzeitig auch ans alle Ansprüche an den Staat und an die Kur- und Neumark, soweit dieselben aus der Kriegspcriode des Jahres 1800 und der folgenden herrühren,ausdrücklich Verzicht geleistet worden ist, so will Ich aus Billigkeitsrücksichtcn der Stadtdiejenige Summe erlassen, welche die Staatskasse noch ans jener Zeit zu fordern hat,und welche nach den Mir eingereichten Verhandlungen und nach dem eignen Zugc-ständniß der städtischen Behörden fast 800,000 Rthlr. beträgt, sich jedoch durch teil-weise Compensation mit den Rückständen der der Stadt zuerkannten Entschädigung fürden Verlust der Einlagcgcfällc, und des Bicrziese-Anthcils ungefähr bis auf 000,000Rthlr. ermäßigt. Diesen Erlaß wird die Stadt Berlin zugleich als einen Beitragdes Staats zu der von ihr gezahlten Kriegs-Contribution zu betrachten haben, wogegenIch den Antrag auf Bewilligung einer höheren Beihilfe zu dem fraglichen Zweck wie-derholt zurückweisen muß, weil ein solcher Anspruch weder aus Meiner in Bezuggenommenen Ordre vom 29sten August 1807 oder anderen Zusicherungen hergeleitet,noch durch die damaligen oder jetzigen Verhältnisse der Stadt begründet werden kann.Bei dem im Gesuche vom 8ten Juni d. I. ausgesprochenen Verlangen, in Rücksicht aufdie gezahlte Kriegs-Contribution mit der Kurmark völlig gleich behandelt zu werden, istnamentlich übersehen, daß bei der Bewilligung an die Provinz besondere Rechtsver-hältnisse obgewaltet haben, aus welchen dieselbe die Uebcrnahme eines Theils ihrerKriegsschuld auf die Staatskasse rechtlich fordern konnte. Dergleichen zu Gunsten derStadt Berlin sprechende Gründe sind nicht vorhanden und es ist um so weniger Ver-anlassung, die übrigen Einwohner des Staats, durch Befreiung der Stadt Berlin voneinem Theile der ihr obliegenden Kriegsschuld, zu belasten, als den angestellten Ermit-telungen zufolge, die Commune wohl im Stande ist, mit den bisherigen Einnahmenihre Ausgaben zu decken, zumal wenn Ich, wie hiermit geschieht, genehmige, daß dasAufkommen der für die Stadtkasse erhobenen indirecten Steuern undStcuerzuschläge, soweit dasselbe nach dem unter Beibehaltung der vonMir unterm 2isten Juni 1829 genehmigten Tilgungöperiode für sämmt-lichc städtische Schulden neu aufzustellenden Amortisationsplane zurVerzinsung und Tilgung dieser Schulden nicht erforderlich ist, nachnäherer Bestimmung der vorgesetzten Behörde zu anderweitigen Com-munal-Ausgabcn verwendet werden darf. Was die außer den Forderungenaus der Kriegspcriode zur Erörterung gezogenen und Mir zur Entscheidung vorgeleg-ten anderweiten gegenseitigen Ansprüche der Staatskasse und der Stadt betrifft, sosetze Ich zunächst in Gcmäßheit der nunmehr zu Stande gekommenen Abrechnung mitder Stadt

I) als Termin, bis zu welchem alle gegenseitigen Ansprüche als kompensirt undaufgehoben zu betrachten sind, hierdurch den -listen Deccmbcr 1830 fest, dergestalt daßdie festgestellten gegenseitigen Beteiligungen, sosern nicht weiterhin ein anderes aus-drücklich bestimmt wird, zu Nachzahlungen oder nachträglichen Anrechnungen für dieZeit vor dem Istcn Januar 1837 keinen Anlaß geben sollen-