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X.
Servis- und Einqnartierlmgswesm.
ic Anlage ^5. ergibt, daß die Zahl der Häuser hiesiger Königl. Residenz sich amSchlüsse des Jahres 18-50 auf 7,73V bclicf, welche 90,715 Quartiere enthielten, derenMietvertrag, mit Einschluß des Micthswcrths der Wohnungen der Hauseigcnthümer,.7,939,339 Nthlr. betrug.
Wie in den früher gegebenen Übersichten sind unter Angabe obiger Häuser, dieKirchen nnd Königl. Schlösser nicht mit inbegriffen, und ist bei den Eckhäusern, welchemehr als eine Nummer fuhren, da, wo die Quartiere des Hintergebäudes mit denendes Vorderhauses in Verbindung gesetzt worden sind, ein solches Eckhaus nur als einHaus in Ansatz gebracht.
Zu den Quartieren sind auch solche Räume gezählt, welche nicht bewohnt, aberdoch besteuert werden, als Holz- und Steinplätze, Buden zc.
Von den 90,715 Quartieren waren von den Hauseigenthümern und Miethern39,271 bewohnt, die übrigen 1,-5-53 standen leer.
Von der, durch die Allerhöchste Verordnung vom 2ö. Januar 1813 hier einge-führten Micthssteuer wurden getroffen -59,193 Quartiere,
unbesteucrt blieben:
s. wegen gesetzlicher Steuer-Exemtion 1,891 -
d. wegen Armuth der Bewohner . 8,253 -
gicbt die obige Zahl der bewohnten Quartiere von 39,271.
Ein Vergleich mit den in der am 8. April 1831 erschienenen gedruckten Übersichtenthaltenen gleichartigen Notizen ergibt, daß die Zahl der Häuser sich seit jener Zeitum 322, die der Wohnungen sich um 8,92V vermehrt hat, daß am Schlüsse des vori-gen Jahres 1V9 Quartiere weniger leer standen, 1v,399 mehr besteuert wurden, wegengesetzlicher Steuer-Exemtion aber 313 mehr, und wegen Armuth der Bewohner 1838Wohnungen weniger unbesteucrt blieben, als im Jahre 183V.
Wenn im Jahre 183V der 3te Theil der bewohnten Quartiere wegen Armuthseiner Bewohner nicht besteuert wurde, am Schlüsse des Jahres 185V aber nur circader 7te Theil derselben unbesteucrt blieb, so kann man hieraus die entschiedene Folge-rung ziehen, daß sich die Zahl der verarmten und hülfsbedürftigcn Einwohner verhält-nißmäßig vermindert, und der Wohlstand der Einwohnerschaft wesentlich zugenom-men hat.
In dem all <l. der Anlage ^5. gegebenen Micthswcrthe, ist auch der Miethswcrthder Dienstwohnungen mit enthalten, welche Beamte in Königl. Dicnstgebäuden innehaben. Der Miethswcrth der übrigen Gelasse solcher Häuser ist aber außer Ansatzgeblieben, weil die öffentlichen Anstalten, wegen der zu ihren besonderen Zwecken be-nutzten Gelasse bestimmungsmäßig von der Micthssteuer befreit bleiben.
In Ansehung der »ü x. Anlage ^5. als leerstehend aufgeführten Quartiere ist zubemerken, daß nach wiederholter Zählung am Schlüsse des JahrcS 185V eine größere,
') Excl. der gesetzlich von Entrichtung der Steuer befreiten Quartiere-
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