I
Einleitung.
lieber die Communal-Angelegenheiten der Stadt Berlin sind von Zeit zu Zeiteinzelne Schriften veröffentlicht worden, die bald von diesem, bald von jenemGegenstande der Städtischen Verwaltung handelten.
Die letzten Schriften dieser Art sind:
Die öffentliche Armenpflege in Berlin. Berlin, l828, bei Reimer.
Uebersicht der Einquartierungs-Verhältnisse der Residenz Berlin. Berlin, 1833,bei Mittler.
Die Stadtverordneten von Berlin über die wichtigsten Gegenstände der Commu-nal-Verwaltung während der letzten 3 Jahre. Berlin, 183k.
Jahresbericht der Armen-Verwaltung in Berlin pro 1838. Berlin, bei Hayn.
Ein möglichst alle Zweige der Communal-Verwaltung umfassendes Werk istaber seit 1822 nicht erschienen. Da es bei dem mannigfachen Interesse, welchesim Allgemeinen die Städtische Verwaltung einflößt, für zeitgemäß erachtet werdenmuß, eine Total-Uebersicht derselben zu besitzen, so hat der Magistrat von allenDeputationen seines Geschäftskrcises Berichte über die verflossenen 12 Jahre von1829 bis 1849 eingefordert und die Communal-Behörden übergeben sie hierdurchdem Publikum. Der Beginn mit dem Jahre 1829 ist darum gewählt worden,weil durch die in diesem Jahre mittelst der Königlichen Kabinets-Ordre vom24. Juni 1829 erfolgte Genehmigung des Schulden-Tilgungs-Plans für dieStadt Berlin, von dem weiter unten näher die Rede sein wird, eine neue ge-regeltere Verwaltung der Städtischen Finanzen eintrat.
Aus jenen Berichten der Verwaltungs-Deputationen lassen sich viele wichtigeund lehrreiche Resultate ziehen; insbesondere wird man mit freudiger Genug-thuung wahrnehmen, wie sehr die gewerbliche Thätigkeit zugenommen, die Lageder Einwohnerschaft sich verbessert hat und überhaupt Wohlstand und Wohlhaben-heit im Ganzen gestiegen sind.