Dericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren R8TS bis inet. R84« Herausgegeben von den Städtischen Sehörden. Berlin, gedruckt bei A. W. Hayn. 4842. b Inhalt. (Einleitung Seite i. 1. Bevölkerungs-Verhältnisse Einleitung Seite 11. 2. Bürgerwesen - i. 3. Gewerbesteuer-Angelegenheit 19. tt. Feuer-Versicherungswesen Einleitung Seite vi. und xi.111. und - 23. 8. Stadthaushalt- und Stadtschuldenwesen - 23. k. Bauwesen - «0. 7. Forst- und Oeconomie-Angelegenheit 92. 8. Servis- und Einguartierungswesen - 129. 9. Stadtvoigtei-Verwaltung - 131. 10. Armenwcsen - 130. 11. Unterstützung der Invaliden - 239. 12. Hospitäler Einleitung Seite xxix. 1Z. Schulwesen - 2K3. 1». Gesinde-Belohnungs-Angelegenheit 330. 13. Hundesteuer - 337. IS. Trottoir-Angelegenheit 3K0. 17. Vorspann-Angelegenheit - 3S4. 18. Militair-Ersatzwesen - 3«7. 19. Rathswaagen-Angelegenheit - 3K9. 20. Sparkasse - 373. 21. Kirchenpatronat Einleitung Seite xi.iv. 22. Gewerks-Angelcgenheitcn - - xi.v. I Einleitung. lieber die Communal-Angelegenheiten der Stadt Berlin sind von Zeit zu Zeit einzelne Schriften veröffentlicht worden, die bald von diesem, bald von jenem Gegenstande der Städtischen Verwaltung handelten. Die letzten Schriften dieser Art sind: Die öffentliche Armenpflege in Berlin. Berlin, l828, bei Reimer. Uebersicht der Einquartierungs-Verhältnisse der Residenz Berlin. Berlin, 1833, bei Mittler. Die Stadtverordneten von Berlin über die wichtigsten Gegenstände der Commu- nal-Verwaltung während der letzten 3 Jahre. Berlin, 183k. Jahresbericht der Armen-Verwaltung in Berlin pro 1838. Berlin, bei Hayn. Ein möglichst alle Zweige der Communal-Verwaltung umfassendes Werk ist aber seit 1822 nicht erschienen. Da es bei dem mannigfachen Interesse, welches im Allgemeinen die Städtische Verwaltung einflößt, für zeitgemäß erachtet werden muß, eine Total-Uebersicht derselben zu besitzen, so hat der Magistrat von allen Deputationen seines Geschäftskrcises Berichte über die verflossenen 12 Jahre von 1829 bis 1849 eingefordert und die Communal-Behörden übergeben sie hierdurch dem Publikum. Der Beginn mit dem Jahre 1829 ist darum gewählt worden, weil durch die in diesem Jahre mittelst der Königlichen Kabinets-Ordre vom 24. Juni 1829 erfolgte Genehmigung des Schulden-Tilgungs-Plans für die Stadt Berlin, von dem weiter unten näher die Rede sein wird, eine neue geregeltere Verwaltung der Städtischen Finanzen eintrat. Aus jenen Berichten der Verwaltungs-Deputationen lassen sich viele wichtige und lehrreiche Resultate ziehen; insbesondere wird man mit freudiger Genug- thuung wahrnehmen, wie sehr die gewerbliche Thätigkeit zugenommen, die Lage der Einwohnerschaft sich verbessert hat und überhaupt Wohlstand und Wohlhabenheit im Ganzen gestiegen sind. II Freilich hat zu den bedeutenden Unterschieden der Jahre 1880 und 1840 die Zunahme der Bevölkerung wesentlich beigetragen, ja sie wird und muß immer die Basis bleiben, auf welche die Haupt-Resultate der nächsten Vergangenheit sich stützen. Aber höchst erfreulicher Weise hat die Verarmung verhältnißmäßig abgenommen, wie die folgenden statistischen Zusammenstellungen darthun werden, Dank den neueren Staats-Einrichtungcn und Gesetzen des verewigten Monarchen, der größern Thätigkeit der Bewohner, und insbesondere den bedeutenden Fortschritten geistiger Ausbildung. I. Erörterung der Bevölkerungs-Verhältnisse Berlins. Beginnen wir diese Darstellung mit einer kurzen Uebcrsicht der Vermehrung der Einwohnerzahl Berlins seit 1820. Nach einer amtlichen Mittheilung des Königlichen Polizei-Präsidii hat in Folge einer genauen Zählung nach den Registern deS Einwohner-Melde-Amts, die hiesige Bevölkerung im Jahre 1840 sich auf 381,894 Seelen belaufen, jedoch mit Ausschluß des Militairs, welches nach den vorhandenen Nachrichten ungefähr 13,000 Köpfe stark ist. Die nicht ganz zuverlässigen, durch die Revier-Polizei-Kommissarien angefertigten statistischen Tabellen, ergeben nur eine Einwohnerzahl von 280,008 Seelen. Letztere Tabellen haben den statistischen Nebersichtcn der Bevölkerung in der Staats-Zeitung von 1830 Nr. 310, 1830 - 88, 89, 90 und 1840 - 30, znr Grundlage gedient, und hiernach wird dort die Bevölkerung Berlins für das Jahr 1831 auf 248,082 Seelen, incl. Militair, angegeben. °) Wenn sich nun aber nach genauer Zählung eine Bevölkerung Berlins pro 1840 von 331,804 Seelen ohne Militair ergeben hat, so kann die Zahl von 248,082 incl. Militair pro 1831 nicht mehr als richtig angenommen werden. Da indessen die Vermehrung der Volksmenge in den Jahren 1838 und 1830, wie sie das Königliche Polizei-Präsidium als genau mittheilt, mit den Zahlen der obengenannten Nebersichtcn ziemlich übereinstimmt, auch die dort angegebene Zunahme der Bevölkerung in den anderen Jahren nicht bezweifelt wird, sondern nur die Basis der Bevölkerung als unrichtig erscheint, und sich nach dieser Zunahme eine alljährliche Vermehrung der Einwohnerzahl Berlins °) vonk. Staats-Zcitung von 1839, Nr. 90. III durchschnittlich auf 2^ pCt. *) herausgestellt, so darf man nur von 331,894 auf diese Weise zurückrechnen, um die wahrscheinlich richtige Bewohnerzahl pro 1829 und 1830, wie wir sie für unfern Zweck brauchen, zu ermitteln. Hiernach ergeben sich folgende Bevölkerungs-Zahlen: ultimo 1829 .... 202,000 ohne Militair - 1830 .... 207,077 - - 1837 .... 311,007 - 1840 ... 331,003 - welche letztere ziemlich genau die vom Königl. Polizei-Präsidio mitgetheilte Sce- lenzahl ist. Die Bevölkerung Berlins bestand also ultimo 1829 mit dem Weichbilde und ohne Militair aus 202,000 Seelen ultimo 1840 betrug sie 331,003 - sie hat folglich feit 1829, innerhalb der 11 Jahre 1830 bis 1840 incl., um 09,003 Seelen zugenommen. Diese Zunahme ist aber hauptsächlich durch Zuzug von außerhalb her entstanden. Denn es sind in den 11 Jahren von 1829 bis 1839 mehr Einwohner geboren als gestorben 8,200**), dagegen mehr eingewandert als fortgezogen 51,780"*), so daß jährlich im Durchschnitt mehr geboren als gestorben sind . . 740, dagegen mehr eingewandert als fortgezogen 4,707. Bei der Berechnung der Neberzahl der Gebornen über die Zahl der Gestorbenen, sind die beiden Cholera-Jahre 1831 und 1837 mit eingeschlossen. In diesen Jahren war aber die Ueberzahl auf Seiten der Gestorbenen, und zwar starben mehr als geboren wurden: 1831 077, 1837 1,348, ziemlich genau noch einmal so viel als 1831. Rechnet man nun diese beiden Jahre nicht, so stellt sich die durchschnittliche Vermehrung der Seelenzahl von 1829 bis 1839 durch den Ueberschuß der Geburten jährlich auf 1,137 Seelen. Einzelne Jahre differircn dessen ungeachtet nicht unbedeutend. °) vonk, Staats-Zeitung von 18Z9, Nr. 89. ") Diese Zahlen sind aus den statistischen Mittheilnngen, Staats-Zeitung von I8Z9, Nr. 89 und 90, und von 1840, Nr. S9, entnommen. Im Vergleich zur angenommenen Basis und Zunahme der Bevölkerung um 2^ pCt. jährlich, scheinen sie zu niedrig, doch hat dies auf die daran geknüpften Betrachtungen keinen wesentlichen Einfluß. IV So betrug diese Vermehrung im Jahre 1838 allein .... 1,583 dagegen 1839 nur 1,14V und die Vermehrung der Einwohnerzahl durch Zuzug betrug 1838 allein .... 4,991 und 1839 «,545. Dies Ergebniß zeigt die außerordentliche und zunehmende Vermehrung der Einwohner Berlins durch Einwanderung, welche die Vermehrung durch den Ueberschuß der Geburten durchschnittlich um das 5-bis «fache übersteigt. Hauptsächlich besteht dieser Zuzug aus Gesinde, Handwerksleutcn und jungen Leuten, die hier ihre Bildung vollenden, großentheils aber auch aus armen Familien, die hier ein besseres Fortkommen zu finden hoffen. II. Bürgerweftn. Verhältnißmäßig, wie die Bevölkerung, hat auch die Zahl derjenigen Personen zugenommen, die das Bürgerrecht der Stadt gewannen. Wir lassen daher alsbald einige Notizen hierüber und über die Zahl der bürgerlichen Gewerbetreibenden folgen. Durchschnittlich waren in den Jahren 1828, 1829, 1830 13,054 stimmberechtigte Bürger vorhanden, 1839, 1840, 1841 waren es 18,? 14, also mehr . . . 5,0K0. Im Verhältniß zur angewachsenen Bevölkerung berechnet sich ihre Zahl nur auf 17,300; es sind also 1,414 mehr. Das Bürgerrecht (Beilage/4.) gewannen in den 11 Jahren von 1830 bis 1840 14,255 Personen, also durchschnittlich jährlich 1,29«. Am wenigsten waren es im Jahre 1831, nur 787, ein Beweis, wie wesentlich auch hier die Cholera-Kalamität einwirkte. Die höchste Zahl war 1840, nämlich 2,0««. Interessant und erfreulich ist die Erfahrung, daß und wie die Theilnahme der Bürger an den Stadtverordneten-Wahlen zugenommen hat. In den Jahren 18z» waren von 13,654 stimmberechtigten Bürgern in den Wahlterminen anwesend: abwesend: 8,247 od. ? («0 pCt.), 5,407 od. (40 pCt.) In den Jahren 18Z?- waren von 18,714: 12,953 od. -ssz (70 PCt.), 5,7«1 od. ^ (30 PCt.) Mau kann hieraus wohl mit Recht auf eine größere Theilnahme an den Städtischen Angelegenheiten überhaupt, schließen. V Beilage L. ist eine nach den Gewerben geordnete Uebersicht derjenigen Personen, welche das Bürgerrecht gewonnen haben, und hier ergiebt sich die weifte Zunahme bei den Bäckern, Barbieren, Branntweinschänkern, Kauflcuteu, Mode- waarenhändlern, Schneidern, Schumacher« und Viktualienhändlern. III. Gewerbesteuer-Angelegenheit. Die Erhebung der Gewerbesteuer betrieb die Commune bis zum Jahre 1833 für Rechnung des Staats gegen eine Tantieme von 4 pCt. Doch diese reichte nie zur Deckung der Verwaltungskosten aus. Die Commune mußte im Durchschnitt jährlich 2,000 Rthlr. zuschießen. Vom Jahre 1833 an übernahm der Staat die Verwaltung selbst. Beilage <ü. ist eine Nachweisung über die in den Jahren 1820, 1834 und 1840 hier vorhanden gewesenen Gewerbetreibenden und der aufgekommenen Steuer. Wir verdanken diese Uebersicht der gefälligen Mittheilung des Königlichen Ge- werbesteuer-AmtS. Der wirklich eingckommene Steuer-Betrag war 1829 . . . 133,800 Rthlr. 1840 . . . 104,100 - also mehr . . . 28,300 Rthlr. nach 11 Jahren. Im Vcrhältniß zur vermehrten Bevölkerung berechnet sich die Steuer auf 172,100 Rthlr. Daß sie sich wicht ganz so hoch steigerte, findet darin seineu Grund, daß die Zahl der kleinen steuerfreien Handwerker sich mehr als die der größeren Gewerbetreibenden vermehrte. Z. B.: Kauflcute, Apotheker :c. waren Steuerpflichtige zum Steuersatz von 30 Rthlrn. im Jahre 1829: 937, im Jahre 1840 nur 946, also 11 weniger. Brauer waren Steuerpflichtige zu einem Steuersatze von 90 Rthlrn. im Jahre 1829: 42, im Jahre 1840 nur 28, also 14 weniger. Dagegen vermehrten sich die Handeltreibenden ohne kaufmännische Rechte zum Steuersatze von 8 Rthlrn.: von 3,440 im Jahre 1829 auf 6,034 im Jahre 1840, also um 394, und der steuerpflichtigen Handwerker bei einem Steuersatz von 8 Rthlrn.: von 2,983 im Jahre 1829 auf 4,464 im Jahre 1840, also um 1479. Die steuerfreien Handwerker aber vermehrten sich: von 8,000 im Jahre 1829 auf 13,321 im Jahre 1840, also um 3,32l Die Zahl der steuerpflichtigen Personen wuchs überhaupt an: von 12,049 im Jahre 1829 auf 14,334 im Jahre 1840, also um 2,303 Personen. Vi IV. Feuer-Versicherungö - Wesen- Mit der großen Vermehrung der Bevölkerung Berlins steht in unzweifelhafter Verbindung die größere Ausdehnung der Stadt in baulicher Beziehung. Es dürste daher nicht unangemessen sein, hier eine Ueberficht (Beilage I).) folgen zu lassen, wie vom Jahre 178k an die Feuer-Versicherungssumme aller in den Städtischen Versicherungs-Verband aufgenommenen Gebäude gestiegen ist. Diese Summe hat sich allmalig von 20,800,000 Nthlrn. auf 94,12k,KOK Rthlr., also fast um das 3 fache vermehrt, und ist namentlich in den letzten 11 Jahren von 73,020,090 Rthlr. im Jahre 18U au f 94,120,000 - - 18K also um 20,500,000 Rthlr. oder 28 pCt. circa gestiegen. Diese Versicherungssummen sind übrigens in den verschiedenen Jahrzehenden sehr verschieden angewachsen und zwar: von 1790 bis 1800 um 14,900,000 Rthlr. - 1800 - 1810 - 10,000,000 - (Kriegeszeiten) - 1810 - 1820 nur um 3,200,000 - (desgl.) - 1820 - 1830 um 24,800,000 - (am meisten) - 1830 - 1840 - 18,400.000 - Man sieht, wie groß der Einfluß der kriegerischen Zeiten gewesen, und wie sehr die Baulust bald nach dem Kriege wieder zugenommen hat. Wenn sich nun aber Berlin in dem Zeitraum von 1830 bis 1840, obschon die Versicherungssumme um 18,400,000 Rthlr. zunahm, sich nur um 322 Häuser vergrößerte, *) so scheint die Vermehrung jener Summe hiermit außer Verhältnis) zu stehen; allein es ist zu berücksichtigen: erstens, daß sehr viele Grundstücke durch Aufsetzung von neuen Stockwerken oder durch Aufbau von Hinter-Gebäuden vergrößert, und dadurch im Werthe wesentlich gestiegen sind, und zweitens, daß bei vielen älteren Gebäuden ein gänzlicher Neubau stattgefunden hat, und endlich, daß eine Menge Häuser aus früherer Zeit zu einem sehr niedrigen Betrage versichert waren, und neu abgeschätzt wurden, um zu einem richtigen Assekuranzwerthe zu gelangen. Dies hat in neuester Zeit zur Erhöhung der Versicherungssummen wesentlich mit beigetragen. Der Feuer-Schäden waren am meisten in dem Jähre 18H?, als das Königl. Schauspielhaus, das mit 109,000 Rthlr. versichert war, abbrannte, und ein Beitrag ") Koni. Seite 129. VI! von 7? Gr. alt Courant pro 100 Nthlr. gezahlt werden mußte; und am geringsten in den Jahren 18Z?, und als nur 4 Pf. Silbergeld pro 100 Nthlr. gezahlt zu werden brauchten. Im Allgemeinen und nach einem Durchschnittssatze von etwa 30 Jahren stellt sich der Beitragssatz auf 1 Sgr. 3 bis 4 Pf. pro 100 Nthlr. Wenden wir uns nunmehr nach dieser allgemeinen Erörterung der Bevöl- kcrungs-, der bürgerlichen, gewerblichen und baulichen Verhältnisse der Stadt zu der eigentlichen Communal-Verwaltung und betrachten wir hier zunächst: V. Den Stadthaushalt im Allgemeinen. Seit 1836 ist bei der Kämmerci eine Central-Kasse eingerichtet, in die alle größere Kassen ihre Ueberschüsse zahlen, oder aus der sie resp. die nöthigen Zuschüsse empfangen. Hierdurch ist die Uebersicht des Städtischen Finanz-Wesens sehr erleichtert worden. Mit Hülfe der Abschlüsse dieser Central-Kasse ist die unter Beilage IZ. angeschlossene Uebersicht der „Resultate" der Städtischen Verwaltungs-Kassen gefertigt. Wir bemerken dazu Folgendes: Die Summa der Einnahme und Ausgabe in dieser Uebersicht bildet nicht die ganze Brutto- Summa des Budgets der Stadt, denn hierzu würde gehören, daß alle Einnahmen und Ausgaben, auch die der Special-Kassen vollständig darin aufgenommen wären. Es finden fich hier aber nur die resp. Ueberschüsse und Zuschüsse der einzelnen Kassen, nebst den eigenen Einnahmen und Ausgaben der Central-Kasse aufgeführt; dies genügt jedoch, um eine allgemeine Uebersicht zu erhalten, um so mehr, als den Berichten über die besonderen Verwaltungszweige vollständige Kassen-Ertrakte beigefügt sind, insofern dies zur specielleren Erläuterung noth- wcndig war. Betrachten wir nun diese Kassen-Uebersicht näher, so sind für die Begleichung, da Vit. I. all V. der jedesmalige jährliche Kassen-Bestand, so wie Vit. V. all die außerordentlichen Einnahmen, zu denen auch Iii. VI. aü v. etwa aufzunehmende Vorschüsse gehören, von besonderen Ereignissen und resp. Ausgaben abhängig sind, hier vorzugsweise von Wichtigkeit: oä II. die gewöhnlichen laufenden Einnahmen, und hier ergiebt sich denn zunächst, daß bei den, unter diesen gewöhnlichen laufenden Einnahmen des Stadthaushalts Vit. II. aufgeführten Ueberschüssen aus der Verwaltung des eigentlichen Kämmerei-Vermögens die Einnahme des Jahres 1840 ungefähr der des Jahres 1829 gleich geblieben ist. Die nicht unbedeutenden Vitt größeren Einnahmen der Jahre 1837, 1838 und 1839 gründeten sich hauptsächlich auf den Mehrertrag der Forsten, und dieser auf den in den letzteren Jahren, Behufs AbHolzung und demnächstiger Parcellirung und anderweitiger Kultur des Forstlandes, stattgehabten größeren Holzschlag. Ein beharrendes Steigen der Einnahme ist also bei diesen Einnahmetiteln nicht eingetreten. Anders verhält es sich Dil. III. bei den Ueberschüssen aus den mit dem Steigen oder Fallen der Bevölkerung in nothwendigem Zusammenhang stehenden Erträgen der Communal-Steuern. Im Allgemeinen ergiebt sich aus der vorgelegten Kassen-Ucberficht eine Vermehrung der gesummten sud II. aufgeführten gewöhnlichen Städtischen Einnahmen seit 1829 von über 287,909 Rthlrn. Sie betrugen im Jahre 1829 - - - - 981,828 Rthlr. und im Jahre 1840 939,343 - also mehr . . . 287,818 Nthlr. Diese Mehr-Einnahme ist vorzüglich durch den größern Ertrag der Steuern entstanden. Namentlich haben sich die Erträge der Haus- und der Miethssteuer, aus welchen unter andern der Zuschuß zur Armenpflege bestritten wird, und welche 1849 Netto . . 498,999 Rthlr. einbrachten, dagegen 1829 nur . . . . 332,890 - betrugen, um . . . 113,890 Nthlr. vergrößert. Im Verhältniß zur vermehrten Bevölkerung würde man den Ertrag dieser Steuern für das Jahr 1849 auf 447,999 Nthlr. haben berechnen müssen; sie haben also 21,990 Nthlr. darüber eingebracht. Was die Anzahl der besteuerten Quartiere betrifft, so waren in runder Summe im Jahre 1830 38,999 - - 1840 49,199 im letztern Jahre also . . . 19,899 mehr vorhanden. Der Steuer-Ertrag war im Jahre 1830 Netto 389,090 Nthlr. Im Vechält- niß zu den vermehrten Quartieren würde er sich hiernach xro 1840 nur berechnen auf die Summe von 489,990 Rthlr. die Netto-Einnahme xro 1849 betrug aber 498,990 - also mehr . . . 12,000 Nthlr. was auf eine Vermehrung des Wohlstandes hindeutet, indem der Miethswerth sich über verhältnißmäßig vergrößert und die Zahl der größeren Quartiere sich sehr vermehrt hat. Eine eben so große Vermehrung der Städtischen Einnahmen hat bei der Communal-Accise stattgefunden. IX Diese Steuer basirt sich aus das Gesetz vom 30. Mai 1820 und auf das Ministeriell-Nescript vom 21. November 1820, durch welche der Commune zur Abtragung ihrer Schuldenlast ein Zuschlag von 50 pCt. zur Mahl- und Schlacht- stcuer bewilligt wurde. Der Communal-Zuschlag milhin: Sxr. IN. 8 I'k. Die Mahlsteuer beträgt: pro Ceutncr: 1) von Waizen zu Mehl — 20 — — 10 — 2) von Roggen und Gerste und anderen Hülsenfrüchten — S — — 2 0 Die Eingangssteuer beträgt: pro Centner: 3) von Kraftmehl, Stärke, Puder, Graupe, Gries und ' Grütze: ») aus Waizen 1 10 — — 20 — b) aus anderem Getreide — 10 — — S — i) von Mehl: a) aus Waizen — 20 8 — 13 Ä b) aus anderem Getreide — 0 8 — 3 S) von Schroot und Backwerk aller Art: a) aus Waizen — 20 — — 10 — b) ans anderem Getreide — S — — 2 0 0) von Fleisch und Fettwaaren 1 10 — — 20 — Die Schlachtsteuer beträgt: pro Centner: 7) von Jungvieh 1 — — — IS — 8) Nach dem Stücksatz berechnet, werden demgemäß für die einzelnen Stücke Schlachtvieh überhaupt an Steuer gezahlt: pro Stück: a) pro Ochse und Stier 8 7 VI b) - Kuh und Ferse S 7 0 o) - Kalb 0 -I) - Hammel, Schaaf, Ziege 10 8i mcl. Communal- e) - Lamm II 3/ Zuschlag von k) - Schwein seit Z. Decembcr 1830 2 7 ll S0 PCt. (früher nur Ii Rthlr.) g) - Ferkel — 10 11/ Außerdem ist der Commune, mittelst Kabinets-Ordre vom 22. Deccm- ber 1820, ein Zuschlag zu der Brau-Malz-Stcuer von 23 PCt. bewilligt; diese Steuer beträgt pro Centner Brau-Malz 20 Sgr., und der Zuschlag der Commune mithin 3 Sgr. Der Staat berechnet eine Tantieme von 2 PCt. für die Einziehung, welche bei Einzahlung des Communal-Antheils zur Stadt-Kasse von der Steuer-Kasse vorweg gekürzt wird. X Im Jahre 1830 lieferte diese Communalsteucr monatlich durchschnittlich 19,«00 Nthlr., 183a: 23,100 Nthlr. und 1840: 27,000 Nthlr. Wie sie zur Schulden-Tilgung in den Jahren 18M verwandt worden ist, weiset der Schluß der anliegenden Ucbcrsicht I?. über den Schulden - Zustand ^ der Residenz und der dieser Uebersicht anncctirte generelle Rechnungs-Ertract der Stadt-Schulden-Kasse pro 184^ nach. Der Neinertrag dieses Communal-Steuer-Zuschlags betrug 1840 331,300 Nthlr. 1829 nur . . . 214,700 - hat sich also vermehrt um . . . 110,800 Nthlr. Hierbei kommt jedoch in Betracht, daß durch die Bestimmung der Königlichen Kabincts-Ordre vom 24. October 1832 eine Veränderung in dein Prinzip der Erhebung dieser Konsumtionssteuer eingetreten ist, welche von dem wesentlichsten Einfluß auf die Höhe des Ertrages derselben für das Interesse der Stadt sein mußte. Es wurde nämlich hierdurch bestimmt, daß fortan Waizen- und Noggen- mehl in Quantitäten über 1 Ctnr. nicht ferner steuerfrei aus einer mahlsteuerpflichtigen Stadt in die andere versandt werden dürfen, sondern daß solche vielmehr in der Stadt versteuert werden müssen, in welcher sie zur Konsumtion kommen. Diese Maaßregcl kam von 1833 an zur Ausführung und steigerte die Einnahme dieses Titels in den Jahren 1833, 34 und 33 durchschnittlich um 33,300 Nthlr. gegen die Durchschnitts-Einnahme der vorhergegangenen Jahre 1830, 31 und 32, bis wohin der Stadt Berlin ein großer Betrag ihres Antheils an der Mahlsteuer eben dadurch zu ihrem wesentlichen Nachtheil entgangen war, daß zur Umgehung des von jenen Mühlenfabrikatcn hier zu entrichtenden Communal-Zuschlags von 30 pCt. der geringere Zuschlag in den Nachbarstädten entrichtet und nunmehr das Gemahl steuerfrei hierher verführt ward. Würde die Durchschnittssumme des Mehrertrages von 33,300 Rthlrn., welche die Jahre 1833 bis 33 ergeben, dem Einnahme-Bctrage des Jahres 1829 von 214,700 Nthlrn. hinzugesetzt, so würde sich für dieses Jahr und die darin angenommene Bevölkerung der Stadt von 202,000 Einwohnern, eine Einnahme von circa 208,000 Nthlrn. ergeben, und steht dann die gegenwärtig und im Jahre 1840 erzielte Netto-Einnahme von 331,300 Nthlrn. mit der gestiegenen Bevölkerung im angemessenen Verhältniß, auch ist deshalb zu erwarten, daß die Einnahme des Jahres 1840, obschon solche einen sehr bedeutenden Mehrbetrag gegen die unmittelbar vorangehenden Jahre 1838 und 1839 gewährte, beharrend sein werde. Dieser Mehrbetrag beruhet übrigens zum wesentlichsten Theile auf der, seit dem 1. Dccember 1839 eingetretenen, Erhöhung des Stücksatzes der Schlachtsteuer in der umstehenden Tabelle zu 8. k. Rechnet man die persönlichen Communal-Steuern zusammen und nament- XI lich also 337,300 Nthlr. Brutto-Ertrag aus der Mahl- Schlacht- und Braumalz-Steuer und 323,800 - Miethssteuer (Seite 130.), so gicbt dies eine Summe von . 003,300 Nthlrn. Dies beträgt aus 331,000 Einwohner etwa 2 Rthlr. xrc» Kopf. Die Haussteuer von 170,300 Nthlrn. kann zu einer solchen Berechnung nicht gestellt werden, weil sie eine Grundsteuer ist und somit nur die Hausbesitzer trifft. Bei den hiernächst im l'it. IV. der Ucbersicht L. aufgeführten, noch zu den gewöhnlichen fortlaufenden Einnahmen gehörigen, Erträgen ist es zunächst eine erfreuliche Erscheinung, daß sich der Betrag der zur Kämmerei fließenden, bei dem Königl. Stadtgericht aufkommenden Injurien-Strafgelder von 2,282 Nthlrn. auf 010 Rthlr. vermindert hat; wenn sich dagegen die Einnahme an Bürgerrechtsgeldern erhöhete, und zwar um fast das Doppelte, indem sie im Jahre 1810 17,200 Nthlr. - - 1829 aber nur . . . 21,300 - also etwa . . . 22,000 Nthlr. weniger betrug; so steht dies wiederum mit der steigenden Bevölkerung und der gestiegenen gewerblichen Industrie in angemessener Verbindung. Es wird hierüber auf das oben sul, II. und III. Gesagte Bezug genommen. Jedoch haben auf die höhere Einnahme des Jahres 1810 auch anderweitige Umstände, namentlich die Verordnung vom 28. Juli 1838 über die Verpflichtung zur Gewinnung des Bürgerrechts von Seiten mehrerer Mit-Erben und Mit-Jnterefsenten; ferner die strengeren Kontrolen, welche dieserhalb veranlaßt sind und die Ereignisse des Jahres 1810 selbst, großen Einfluß gehabt. Xä lrik. V. der uck O. aufgeführten außerordentlichen Einnahmen ist zu erwähnen, daß: Uli 1. die Stadt sich bemühet, die nicht weiter für ihren Bedarf erforderlichen Grundstücke zu veräußern, und uä 3. diese Einnahme-Buchungen zum Theil auf die Centralisirung der Kassenverwaltung beruhen. Xck 1. 0. ) für Vorschüsse zur Zinszahlung von Stadt-Obligationen, o) für eingelöste Stadtschuldscheine, cl) für unverzinsliche Vorschüsse, «) für Bestände der Königlichen Kassen, welche ans die von der Stadt ausgeschriebene Kriegs-Contribution vom Feinde mit Beschlag belegt worden waren, k) für nicht abgelieferte Kantonfreiheits-Gelder, K) für Einrichtung eines Vormundschafts-Gerichts, Ii) für rückständige Stempel-Gebühren auf Stadt-Obligationen :c., und liquidirte dafür zusammen 1,311,393 Nthlr., so daß nach Abzug von obigen 999,999 Nthlrn. der Staat noch einen Anspruch von rot. 799,999 Rthlrn. erhob. Ein Königlicher Kommissariuö wurde abgeordnet, um deshalb mit der Stadt zu unterhandeln, und in mehrfachen Konferenzen wurden die Forderungen deS Staats auf 1,319,984 Nthlr. und der Betrag dessen, was die Stadt, abgesehen von der versprochenen Beihülfe zur Bezahlung ihrer Kriegs-Contributions- schüld, sonst noch, incl. der Rückstände der Einlagegefälle und Bierziese, zu fordern hatte, auf 795,341 - festgesetzt, wonach also noch circa 995,343 Nthlr. XIII von der Stadt herauszuzahlcn gewesen sein würden, wenn jene verheißene Bci- hülfe ihr ganz versagt worden wäre. In den eben gedachten Konferenzen kamen übrigens noch einige andere Gegenstände zur Sprache, und zwar namentlich: 1) die Regulirung der der Stadt zu überweisenden Polizei-Strafgelder, 2) die Zuschüsse des Staats und der Stadt zur Verwaltung des Nachtwacht- Straßen-Erlenchtungs- und Ncinigungswcsens, 3) die Zuschüsse des Staats zur Armen-Verwaltung, 4) die Vcrzichtlcistung des Staats auf die Pacht für das Leichenfuhrwcsen, 8) die Handhabung der Bettel-Polizei, k) die Verpflichtung zur Anlegung und Unterhaltung des Straßeupflasters und 7) einige andere weniger bedeutende Punkte. Das Resultat der Verhandlungen war die Königliche Kabinets-Ordre vom 31. December 1838 mit den ihr angehängten Bestimmungen über die vorstehenden Punkte uä 1. bis s,. In dieser Kabinets-Ordre (Anlage A.) wurde hauptsächlich festgesetzt, daß: 1) der Stadt aus Billigkeits-Rücksichten die Forderung des Staats an dieselbe von circa KW,000 Rthlrn. erlassen werde, und möge die Stadt diesen Erlaß als einen Beitrag des Staats zu der ihr auferlegt gewesenen Kriegs-Con- tribution betrachten; 2) ferner wurde der Stadt auf die ihr zuerkannte Entschädigung für entzogene Einlagegefälle und Bierziese pro 18^, welche unter ihren Forderungen mit einem Gesammtbetragc von 187,203 Rthlrn. 7 Sgr. 0 Pf. liquidirt und bei der obigen Gegeneinanderstellung der Forderungen des Staats von . . . 1,310,084 Rthlrn. und der Forderungen der Stadt von . 708,341 - mit zur Abrechnung gestellt waren, noch ertraordinair pro 18Z? eine Summe von 100,000 Rthlrn. bewilligt, welche zur außerordentlichen Tilgung von Stadtschulden, außer dem Tilgungs-Plane, zu verwenden sei; außerdem wurden ihr für die Folgezeit, vom 1. Januar 1837 ab, 10,822 Nthlr. 13 Sgr. 10 Pf. jährliche Entschädigung aus der Staats-Kasse gewährt; 3) zugleich wurde genehmigt, daß die Stadt die Nebcrschüsse aus der Communal- Accisc, welche ihr nach Befolgung des Amortisationsplans vom 24. Juni 1829 aus deren Einnahmen noch verblieben, zu anderweitigen Commuual- bedürfnissen verwenden dürfe; 4) sodann ward festgesetzt, daß die in der Königlichen Kabinets-Ordre näher bestimmten Polizei-Strafgelder nach wie vor zur Stadt-Kasse fließen sollen; 8) der Staat für das Nachtwacht- Straßcn-Erlcuchtungs- und Straßcnrcinigungs- XIV wcsen fortan einen jährlichen Zuschuß von 33,000 Rthlrn. zu zahlen habe, das Uebrige die Stadt tragen müsse; 0) der Zuschuß des Staats zum Armen-Wesen auf 35,000 Rthlr. festgesetzt bleibe; 7) der Staat, zu Gunsten der Stadt, auf das Einkommen vom Leichenfuhrwesen verzichte, um daraus Leichenhäuser zu errichten und den armen Einwohnern Berlins bei Bezahlung von Grabstellcn und Begräbnißgebühren zu Hülfe zu kommen; 8) die Bcttelpolizei gegen eine Entschädigung Seitens der Stadt von 3,000 Rthlrn. von der Polizei-Behörde übernommen werde, und 9) wurde der Beitrag der Stadt zur Straßenpflasterung durch ein Regulativ festgestellt. Hierauf also gründen sich die nü 4. 0. c. in der Uebersicht 15. aufgenommenen außerordentlichen Einnahmen. Zu gleicher Zeit gewährt das eben Vorgetragene und die Königliche Kabincts- Ordre vom 31. December 1838 mit ihren Beilagen einen höchst wesentlichen Beitrag zur Geschichte der Städtischen Verhältnisse, sowie in diesen Allerhöchsten Bestimmungen zugleich die wichtigsten neuen höhern Anordnungen für die Feststellung der letztern zu finden sind. 9. möge übrigens noch einige nähere Auseinandersetzung hier beigefügt werden. Es haben über die Verpflichtung der hiesigen Commune zur Anlegung und Unterhaltung des Straßenpflasters innerhalb und resp. außerhalb der Stadt verschiedene Rechtsstreite mit dem Königlichen Fiscus statt gefunden. Die Commune behauptete, auf den Grund besonderer Rechtstitel davon frei zu sein. Im Jahre 1770 hatte bereits über eine desfallsige Verpflichtung ein Prozeß geschwebt, in welchem die Commune nur ihre Verbindlichkeit wegen einer außerhalb der Stadtmauer belegenen Straßenstrecke anerkannt, die gleiche Verbindlichkeit aber wegen der innerhalb der Landwehr belegenen Straßen bestritten hatte. Im Jahre 1820 strengte nun Fiscus von Neuem gegen den Magistrat einen Prozeß mit dem Antrage an, daß die Commune verurtheilt werde, nicht allein die Unterhaltung und Anlegung des ganzen Straßenpflasters hiesiger Residenz aus Communal-Kassen zu übernehmen, sondern auch die seit 1773 darauf vom Staate verwendeten Kosten dem Fiscus zu erstatten. Derselbe wurde indeß durch die Erkenntnisse des Königlichen Kammergerichts, des Königlichen Ober-Appellations- Senats und des Königlichen Geheimen Ober-Tribunals, im Jahre 1820 mit seiner Klage abgewiesen und aus Gründen, sowohl eines früheren Erkenntnisses vom 2. Juli 1770, als aus denen der Verjährung, für verbunden erachtet, alles bisher gelegte Straßenpflaster zu unterhalten und alles künftig anzulegende Damm- XV Pflaster anzulegen und zu unterhalten, auch sein Recht auf Erstattung der von ihm seit 1773 auf das Straßenpflaster verwandten Kosten für unbegründet erklärt. Bei Gelegenheit der Anlage des neuen Stadtviertels, die Friedrich-Wilhelms- Stadt, nghm dagegen der Königliche Fiscus abermals die Commune wegen Pflasterung der hier entstehenden neuen Straßen in Anspruch, behauptend,^dic 1770 und 1820 gefällten Erkenntnisse bezögen sich nur auf die damals bestandenen Straßen, und alle neue sei die Commune zu pflastern verpflichtet; und in diesem Prozesse wurde die Commune in der Rcvisionsinstanz für verbunden erachtet, zu den Kosten der Anlegung und Unterhältung des Steinpflasters von sämmtlichen seit dem 10. September 1820 neu angelegten und zu pflasternden Dammstraßen innerhalb der Landwehr Berlins, den von des Königs Majestät durch Königliche Kabincts-Ordre vom 14. Dezember 1823 näher bestimmten verhältnißmäßigeu Theil der Communal-Abgaben der Einwohner dieser Straßen beizutragen. Hierauf nun basiren die Vergleichsverhandlungcn zwischen dem Commissarius des FiScus und den Abgeordneten der Commune, und ans diesen Verglcichsver- handlungen beruht wiederum das Regulativ der Königlichen Kabinets-Ordre vom 31- December 1838 in Bezug auf die von der Commune für neu entstandene und resp. neu entstehende Straßen zu tragenden Pflasterungskosten dahin, daß der Commune auferlegt wurde: 1) für die Anlegung des Pflasters in den vom 10. September 1820 bis 1. Januar 1837 neu entstandenen Straßen einen Avcrsional-Beitrag von 8,000 Nthlrn. in 10 Jahren mit jährlich 800 Nthlr., 2) für Unterhaltung dieser Straßen noch jährlich, vom 1. Januar 1837 an, perpetuell 000 Nthlr. Beitrag zu leisten, und 3) alle erst vom 1. Januar 1837 ab neu entstandenen und resp. demnächst neu entstehenden Straßen auf ihre alleinige Kosten pflastern und unterhalten zu lassen, auch 4) die Pflasterung der Straßen außerhalb der Ringmauer, so weit für die Befreiung von der desfallsigen Verbindlichkeit kein besonderer Rechtstitel nachgewiesen werden könne, auf ihre Kosten zu übernehmen, wogegen Fiscus die Verpflichtung zur Anlegung und Unterhaltung des Straßenpflasters in allen vor dem 1. Januar 1837 innerhalb der Ringmauern der Stadt vorhanden gewesenen Straßen anerkannte und dazu nur die vorhin gedachten Zuschüsse der Stadt in Anspruch nahm. Im Betreff endlich der Einnahme uü VI. I)., so sind dies größtentheils Darlehne, welche für das Armen-Wesen, besonders in der Cholera-Zeit seit 1831 XVI und zum Ausbau der Gymnasien gemacht werden mußten, aber sämmtlich schon wieder erstattet worden sind. WaS nunmehr die Ausgaben der Städtischen Verwaltung betrifft, so umfaßt die beigefügte Uebersicht 1k. in zwei Haupttheilcn: unter /V die gewöhnlichen fortlaufenden und unter 13 die nur durch besondere Veranlassungen und Beschlußnahnreu herbeigeführten außergewöhnlichen Ausgaben. Zu den elfteren gehören: Ilik. I. die für das Städtische Schulden-Wesen. Die Städtische Schuld betrug am 1. Januar 1829 mit Einschluß der damals zur künftigen Verwendung für Schulhausbautcn angenommenen Bcdarfssummcn 4,149,018 Rthlr. Mittelst Allerhöchster Kabincts-Ordre vom 24. Juni 1829 ward der, von den Communal-Behörden Behufs allmäliger Tilgung dieser Schulden entworfene, hier beigefügte Amortisationsplan, nach welchem mit nach und nach steigenden Abschlagszahlungen die Schuld bis zum Jahre 1801 getilgt werden sollte, genehmigt; indeß konnte dieser Plan schon sehr bald nicht mehr innegehalten, vielmehr mußte, besonders wegen der, durch das Auftreten der Cholera herbeigeführten ertraordinaircn Ausgaben, selbst zur Aufnahme neuer Schulden geschritten werden. Erst das spätere Steigen der Einnahmen setzte die Commune in den Stand, sowohl die neu gemachten Schulden wiederum zurück zu zahlen, als auch denjenigen Betrag der älteren Schulden, welcher nach dem Amortisationsplan bis zum 1. Januar 1841 zu tilgen war, abzutragen, so daß gegenwärtig überhaupt nur noch derjenige Gesammtbctrag an Schulden, ja sogar bereits etwas weniger an solchem vorhanden ist, als der Amortisationsplan voraussetzt. Die Städtische Schuld betrug im Jahre 1829, wie oben gesagt, 4,149,018 Nthlr. Hierzu an neuen Schulden, vorzüglich durch die Cholera- Epidemie veranlaßt . 252,009 - sind zusammen . . . 4,491,618 Rthlr. Darauf sind in den verflossenen 12 Jahren abgetragen 1,991,328 Nthlr. und es sind gegen den Schuldentilgungs-Plan abgesetzt worden, 173,113 Nthlr., einschließlich derjenigen 103,499 Rthlr., welche zur allmäligen Verausgabung für Schulzwecke auf demselben noch notirt standen, indem alle Aussicht vorhandeu ist, XVll die in dieser Beziehung künstig etwa noch nöthig werdenden Ausgaben ans den anderweitigen Einnahmen der Stadt bestreiten zu können. Nach Abzug obiger beiden Beträge von zusammen 1,200,043 Rthlr., verblieb sonach, wie die snt, V. angeschlossene Uebersicht vom Schuldcnzustande der Stadt Berlin ergicbt, am 1. Januar 1841, außer einer Kämmerei-Schuld von 41,880 Rthlrn., noch eine Obligationsschuld von 3,134,078 Rthlrn.*) Zur Verzinsung und Tilgung der Obligationsschuld ist das Auskommen der für die Commune stattfindenden Zuschläge zur Mahl- und Schlacht-Steuer be- stimmt, und reicht solches hierzu nicht allein vollkommen hin, sondern gewährt auch noch nicht unbedeutende Ueberschüsse, welche, soweit sie nicht zu den übrigen Städtischen Bedürfnissen gebraucht werden, zur vermehrten Schuldentilgung bestimmt sind, so daß die ganze Städtische Schuld wohl schon früher, als zu der in dem Amortisationsplanc angenommenen Zeit (1801) getilgt sein dürfte, wenn nicht durch nicht zu berechnende Ereignisse die Stadt in ihrer desfallsigen Tätigkeit gehemmt wird. Bei den Ausgaben Vit. IV. für die Militair-Vcrwaltung, ist durch die inzwischen eingetretene Kascrnirung einer Eskadron und des einen der noch in Naturalquartier gewesenen Bataillons, so wie durch stärkere Belegung der Kasernen, eine Verminderung der Ausgaben eingetreten. Dagegen zeigt sich Vit. V. bei den Ausgaben für die Polizei- und Gerichts-Verwaltung eine beträchtliche Vermehrung, indem die Ausgabe für diesen Zweig in den vergangenen 12 Jahren von 06,000 Rthlrn. auf 107,000 Rthlr., also um 41,000 Rthlr. gestiegen ist, die vorzüglich auf die vermehrten Zuschüsse zur polizeilichen Nacht- wacht-Kasse, zur Straßen-Erleuchtung, zur Stadtvoigtci und aus die, in Folge der obengcdachten Verhandlungen Seitens des Staats geschehene Uebernahme der Bettelpolizei fallen. Nicht minder beträchtlich sind Vit. VIII. die Zuschüsse zum Armenwesen und für die Armenschulen gestiegen, die sich von . . . 108,780 Rthlr. im Jahre 1829 auf 239,800 - - - 1840, also um 130,780 Rthlr., vermehrt haben (mithin über das Doppelte). Die Vermehrung der Ausgaben all Vit. V. und Vit. VIII. steht in unzweifelhafter Verbindung mit der im Laufe der Jahre eingetretenen Ausdehnung der Stadt und Steigerung der Bevölkerung; bei den Ausgaben für das Armen- °) Auf welche demnächst im Laufe des Jahres 18-11 wiederum 108,000 Rthlr. getilgt worden sind, und im Jahre 1812 abermals 120,000 Rthlr. werden getilgt werden. XVlll Wesen hat aber einen bedeutenden Einfluß aus diese Steigerung auch noch der Umstand gehabt, daß durch die Kabinetö-Ordre vom «. Juni 1835 die Berechtigung der Stadt zur uncntgeldlichcn Benutzung des Charite-Krankenhauses näher und zwar dahin festgestellt worden ist, daß derselben fortan nur 100,000 freie Verpflegungstage (circa 300 Kranke das ganze Jahr hindurch frei) zu Gute kommen, und alle überschießend geleistete Krankenpflege von ihr bezahlt werden muß, welche Bezahlung einen Betrag von fährlich 15 bis 18,000 Rthlrn. erfordert. Die übrigen gewöhnlichen Ausgaben des Städtischen Haushalts sind sich ziemlich gleich geblieben. Bei den außergewöhnlichen Ausgaben sind insbesondere herauszuheben: der Ankauf der von Win n in g'scheu Kaserne für 45,000 Rthlr. zur Benutzung für die von Kottwitz'sche Beschäftigungs-Anstalt; der Ankauf deö Rittergutes Tasdorf zum Besten des Kalkstcinbruch-Betriebs, incl. der Pfandbriefsschuld von 11,350 Rthlrn., für 35,000 Rthlr., und wie l'ik. V. der Einnahme ergiebt, nachdem davon die erforderliche Benutzung für jenen Betrieb gemacht worden, gleichfalls incl. der Pfandbriefsschuld, verkauft für 32,000 Rthlr.; der Ankauf des Grundstücks Molkcnmarkt Nr. 2. zur Erweiterung der Stadtvoigtei- Gefängnisse für 40,100 Rthlr., incl. 34,000 Rthlr. Hypothekschuldcn; der Ankauf des Kapff'schen Grundstücks in der Frankfurter-Straße, auf welchem fetzt das Nicölaus-Hospital, eine Stadtschule und die Weidinger'schen Stiftungöhäuser erbaut sind, für 12,997 Rthlr.; der Ankauf des Grundstücks Oranienburger-Straße Nr. 09. zur Unterbringung der Städtischen höheren Töchterschule für 29,290 Rthlr.; die Erstattung der Nachtwachtgeldcr an die Freihausbesitzer zum Gesammtbe- trage von 17,380 Rthlrn.; der Ausbau des Cöllnischen Rathhauses und Gymnasiums mit 14,000 Rthlr.; die Kosten der Cholera-Epidemie mit überhaupt 102,450 Rthlr."); die der Einrichtung eines neuen Fischmarktes mit 5,350 Rthlr.; der Zuschuß zum Bau des Nicolaus-Bürger-Hospitals mit 27,343 Rthlr.; der Zuschuß zum Ausbau des Berlinischen Gymnasiums mit zusammen 30,132 Rthlr.; die Kosten für die Bauplätze der Stadtschulen mit zusammen 14,000 Rthlr.; die Ausgaben für den Bau neuer Schulhäuser mit 120,000 Rthlr.""); die Ausgaben für das NeformationSfest mit 13,100 Rthlr.; °) vonk. Erläuterungen zu L. IS. °°) vonl. Erläuterungen zu L, is. XIX die Ausgaben zu der Feierlichkeit der Einholung und Huldigung Sr. Majestät des Königs mit 57,321 Nthlr. Wenn sich nun, wie vorgedacht, die gewöhnlichen Ausgaben mit dem Steigen der Bevölkerung und der Ausdehnung der Stadt natürlich haben vermehren müssen, wenn auch, wie vorstehende Aufzählung ergicbt, die außergewöhnlichen Ausgaben im Laufe der Jahre sehr bedeutende gewesen sind, so ist um so erfreulicher, daß dennoch es möglich gewesen ist, im Laufe der hier in Rede stehenden 12 Jahre, auch die Schuldenlast der Stadt um über Eine Million Thaler zu verringern, und darf sonach im Allgemeinen das Resultat der vorgelegten Ucbcrsicht ein günstiges genannt werden. Nach diesen Betrachtungen über den Stadthaushalt im Allgemeinen, dessen Verwaltung sich im Magistrate conccntrirt, lassen wir nunmehr in speciellercn Abschnitten die Uebersichtcn und Nachweise der besonderen Vcrwaltungszweige folgen. So wie die oben beleuchteten Resultate der Kassen-Verwaltung mit den Uebcrschüssen aus der Verwaltung des Kämmerci-Vermögens, und hier wieder suli 1. mit den Hebungen aus den eigenthiimlichen Grundstücken beginnen, so ist es der Eigenthumsbesitz der Stadt, mit dem hier der Anfang zu machen sein wird. Eine vollständige Uebersicht von demselben ergiebt sich aus den Berichten: -r) der Bau-Deputation ll) der Forst- und Oeconomie-Deputation. Der erste umsaßt die Städtischen, der letztere die ländlichen und Acker-Besitzungen der Commune. VI. Bauwesen. Der Verwaltungsbericht der Bau-Deputation (Beilage H.) enthält die Nachrichten über die Organisation dieser Abtheilung und über die Art und den Umfang ihrer Verwaltung. Es geht daraus hervor, daß: 1) 51 Gebäude innerhalb der Stadt, deren Vorstädte und Weichbild, 2) 15 Leistungen innerhalb dieser Grenzen in Bezug auf Brücken, Wege, Zäune:c., und 3) 32 Grundstücke und Gebäude außerhalb dieser Grenzen in baulicher Hinsicht zum Nessort der Bau-Deputation gehören. Die 83 Grundstücke nck 1. und 3. sind mit einer Summe von 1,388,875 Nthlrn. bei der Feuer-Societät versichert und die Unterhaltung derselben hat durchschnittlich jährlich 9,275 bis 11,280 Rthlr. gekostet. Die Erträge aus diesem Grund-Eigenthum der Stadt find unter Vit. II. der Resultate Beilage IL. enthalten. XX Im H. VII. des Berichts werden historische Data über einzelne dieser Gebäude mitgetheilt. VII. Forst- und Oeconomie-Wesen. Aus dem Verwaltungs-Vericht der Forst- und Oeconomie-Deputation (Beilage üi.) geht hervor: 1) welche Geschäftszweige zum Nessort derselben gehören, 2) die Art und Weise ihrer Geschäftsführung und nach welchen Grundsätzen sie verfährt, und 3) welche Güter, Grundstücke und Gerechtigkeiten der Stadt gehören und von der genannten Deputation verwaltet werden, und wie diese Verwaltung in den Jahren 1829—1849 incl. bewirkt worden ist. Das durch die Forst- und Oeconomie-Deputation verwaltete Besitzthum gewährt nach Abrechnung der Administrations-Ausgaben jedes einzelnen Zweiges (jedoch ohne Kürzung der auf die allg emeine Verwaltung fallenden personellen Ausgaben und Büreau-Kosten) nach dem im Jahre 1849 angelegten Etat pro 18N, einen jährlichen ungefähren Nein-Ertrag: I. von 3 Dörfern mit einigen zugehörigen Colonien 3,291 Rthlr. 17 Sgr. 7 Pf. II. von mehreren einzelnen Colonien, Etablissements, Aeckern, Wiesen und sonstigen Grundstücken (einschließlich von den Ländereien der vormaligen Berlinischen Stadtheide) . . . 9,399 - 28 - 3 - III. von dem Kalkbruch zu Rüdersdorf, nach Abrechnung des Gehaltes des Oeconomie-Inspektors und einschließlich der zur Erweiterung des Kalkbruch-Betriebs erworbenen Güter . . 3,383 - 23 - 4 - IV. von den Holzplätzen innerhalb der Stadt. 2,991 Rthlr. 29 Sgr. 4 Ps. u. von der Fischerei auf der Oberspree 25 - — - — - 3,91« - 29 - 4 - in Summa nach dem Etat . . . 13,993 Rthlr. 1 Sgr. 8 Ps. Uebertrag. von den 3 Heiden, der Cöllnischen- Borhagenschen - Stadtheide und der Woltersdorfcr-Heide. Bei Angabe des Ertrages kann, nach AbHolzung der beiden Stadtheiden, der bisherige XXI Uebertrag . . . 13,093 Nthlr. 1 Sgr. OPf. Etat oder eine auf die Vergangenheit gestützte Fraction nicht als Basis dienen, da zunächst abzuwarten bleibt, wie die Einnahmen sich nach bewirkter vollständiger Verpachtung der Ländereien gestalten werden. Vorläufig kann man indeß annehmen, daß aufkommen werden: von den Cöllnischen-Heideländereien jährlich circa 4,090 Rthlr. ll. von den Borhagenschcn-Heide- ländereien 700 - o. von der Woltersdorfer-Heide 400 3,100 - - - — - zusammen . . . 21,003 Nthlr. 1 Sgr. 8 Pf. Bei Veranlagung vorstehender Summen sind nur die jährlichen gewöhnlichen Einnahmen und Ausgaben gegen einander balancirt, und sind sonach bezüglichen Ortes die in früheren Jahren eiugekommcnen Erbstandsgelder, Ablösungs-Kapitalien, Kaufgelder für veräußerte Grundstücke w. nicht zur Fractions- Bercchnung gezogen; ebenso sind bei den Ausgaben die Zinsen für in früheren Jahren verwendete Betricbs-Kapitalien :c. nicht in Ansatz gebracht. Hierbei wird im Allgemeinen noch erwähnt, daß Kapitalien aus der Verwaltung des Kämmerei-Vermögens nicht angesammelt sind, daß vielmehr sämmt- liche hieraus erzielte und aus dem Bericht und dessen Beilage hervorgehende Einnahmen (und mit diesen der Ertrag der Forsten, die Erbstands-Gelder, Ab- lösungs-Kapitalien, die Kaufgelder für veräußerte Grundstücke w.) zu den laufenden Ausgaben und resp. zur Schuldentilgung verwendet worden sind. Die AbHolzung der Cöllnischen- und Borhagenschen-Heiden ist von den Com- munal-Behörden um deshalb beschlossen worden, weil das Land, urbar gemacht und parcellirt, sich bei weitem vortheilhafter nutzen läßt. Ueberdies schwebten mehrere tausend Prozesse wegen Holzdicbstahl. Zu Vergnügungs-Ortcn oder Spatziergängen für die Einwohner Berlins eigneten sich jene Heiden aber kcincs- weges; die Borhagcnschc-Heide nicht, weil sie nur aus Kiefernholz bestand, und in einer sandigen und von der Residenz sehr entfernten Gegend lag, die Cölln, sche Heide eben so wenig, weil sie einen feuchten und morastigen Boden hatte, welchen zu Promenaden umzuschaffen ganz unvcrhältnißmäßige Kosten verursacht haben würde. Es sind aber hinter Treptow, welches gegenwärtig durch einen festen, mit anmuthigen Seitenwegen für Reiter und Fußgänger versehenen, Fahrweg mit der Vorstadt verbunden wird, circa 40 Morgen Flächcnraum zu Spatzicr- XXIl ganzen thcils reservirt, theils bereits eingerichtet; und außerdem ist auch, im unmittelbaren Anschluß an die Vorstadt, das sogenannte Eichcnwäldchen von circa 57 Morgen Flächenraum, nahe der Brücke über den Landwehrgraben vor dem Schlesischen Thore, hart an dem Wege nach Cöpnick, als Erholungsort verblieben, und wird in noch weiterer Ausdehnung bepflanzt und zu einem Park umgewandelt werden. Noch hat die Commune bei Gelegenheit der Grundsteinlegung zum Denkmal Friedrichs II. beschlossen, zum bleibenden Gedächtniß dieses großen Monarchen, in der Gegend vor dem Prenzlauer und Neuen Königsthore, einen Erholungsplatz unter dem Namen „Friedrichs-Hain", in der Art des Thiergartens, anzulegen. Die Ausführung dieses Beschlusses erhielt jedoch durch die anderweitigen Ereignisse des Jahres 1840 einigen Aufschub. Auch ist das ursprünglich zur Anlegung dieses Parkes bestimmt gewesene Land später zu entfernt befunden worden, und wird der Friedrichs-Hain nunmehr in Verbindung mit den allgemeinen Verschönerungen der näheren Umgebungen Berlin's gebracht werden. VIII. Servis- und Einquartierungs-Wesen. Die Servis- und Einquartierungs-Deputation besteht aus: 5 Mitgliedern des Magistrats, von denen eins den Vorsitz führt, 9 Stadtverordneten, 9 Bürger-Deputirten und 4 Armen - Kommisstons - Vorstehern. Als Organe bedient sich die Deputation: 53 Servis-Verordneten, und der sämmtlichcn Armen-Kommissionen. Ein Militair-Kommissarius ist derselben Seitens des Staats zugeordnet. Der Bericht dieser Deputation (Beilage Li.) giebt einen sehr erfreulichen Beweis von der nicht unwesentlichen Verbesserung des gesellschaftlichen Zustandes unserer Einwohnerschaft. Die Zahl der Häuser, welche Ende 1830 . . 7,208 betrug, war Ende 1840 . . 7,730 ist also um . . 522 oder 7 pCt. gestiegen. Die Zahl der Quartiere, welche Ende 1830 . . 51,794 betrug, war Ende 1840 . . 00,714 °) hat sich also um . . 8,920 od. 17 PCt. gehoben. °) Ende des Jahres 1841 war die Zahl der Quartiere K3,SS1. Davon etwa die Hälfte in einem Miethswerth von 30 Nthlrn. incl. und darunter, und die Hälfte in einem MicthSwerth von Li Nthlrn. bis I,VA> Nthlr. und darüber. XXIIl ES blicken, wegen Armnth der Bewohner, unbcsteuert: im Jahre 1830 10,108 - - 1840 nur 8,245 also 1,858 weniger, so daß 1880 etwa der 5te, 1840 aber nur der 7te Theil der Quartiere armuths- halber unbestcuert blieb, gewiß ein entschiedener Beweis gesteigerter Wohlhabenheit. Ein ähnlicher Beweis ergiebt sich aus einem Vergleich der leerstehenden Quartiere: 1880 standen von 51,704 leer. . . 1,540, der 33ste Theil 1840 - - 00,714 leer nur 1,443, der 42ste Theil und dem Vergleich des Miethswerths aus den Jahren 1880 und 1840- Der Miethswcrth der 51,704 Quartiere, in welcher Zahl die crimirten und steuerfreien mit eingeschlossen sind, betrug im Jahre 1880 4,405,340 Rthlr. der der 00,714 - - - 1840 5,080,580 - °) mehr also . . . ., 1,584,100 Rthlr. während die Zahl der Wohnungen nur um 17 pCt. gestiegen ist, hat sich der Micthswerth derselben um 35 PCt., also um das Doppelte, erhöhet. Die Brutto-Einnahme von der Haussteuer (3s PCt. vom Ertrage der Häuser) war 1830 127,587 Rthlr. 1840 .... . 170,563 - also mehr 42,076 Rthlr. Micthsstener (0Z PCt. vom Mietverträge) war 1830 253,780 Rthlr. 1840 325,810 - also meh r 72,030 - zusammen mehr 115,000 Rthlr. Der zweite Theil des Berichts handelt von den Einquartierungs-Verhältnissen der Residenz, die sich seit 1830 allmälig günstiger gestellt haben, seitdem mehrere Truppen kasernirt worden sind. IX. Stadtvoigtei-Verwaltung. (Beilage I-..) Dieselbe hak seit dem Jahre 1827 wesentliche Verbessernden erfahren. Durch die Ucberfüllung der Gefängnisse wurde eine Vermehrung derselben ein dringendes Bedürfnis. Auf Allerhöchste Bestimmung erfolgte die Verlegung des Kriminälgcrichts in das ehemalige Stempelkammer-Gebäude, Molkenmarkt Nr. 3., °) Im Jahre I8»i betrug der MiethSwerth der vorhandenen KZ,SSi Quartiere: e,zig,»Z2 Rthlr. XXIV 23 Schuld-Gefangene wurden nach der Hausvoigtei locirt; die Commune kaufte 1830 das Wrede'sche Haus, Molken-Markt Nr. 2., und erbaute auf dem Hofe desselben ein neues Gefängniß-Gebäude. Im Jahre 1832 wurden sämmtlichc Schuld-Gefangene nach dem von der Commune erworbenen, ehemals Weidin- gewschcn Hause, Alcrandcr-Platz Nr. 4., übersiedelt, und sind hiernach die bedeutende Zahl von: 88 Kriminalgefängnissen (gegen 23 früher), 0 Freisälen und 0 Lazareth-Gefängnissen, so wie außerdem 23 Polizei-Gefängnisse gewonnen, so daß die Polizei- und Kriminal-Gefangenen völlig getrennt wcr- ' den konnten. Die Ausgaben haben sich seit 1829, wo sie 17,288 Nthlr. betrugen, 1840 auf. . 31,779 - also um ... . 14,491 Rthlr. vermehrt, so wie auch der Communal-Zuschuß sich von 12,830 Rthlr. im Jahre 1829 au f 29,000 - - - 1840, also um 10,130 Rthlr. erhöht hat.") Die Verpflegungö-Ausgabcn für einen Gefangenen betrugen durchschnittlich täglich circa 4 Sgr. Die Zahl der eingelieferten Gefangenen, incl. der Schuldgefangcnen für 18U, ist sich im Durchschnitt ziemlich gleich geblieben, circa 10,300 jährlich, oder täglich circa 28; aber die Zahl der auf die Verpflegung der Gefangenen verwandten Portionen hat bedeutend zugenommen, weil die Zahl der bleibenden Gefangenen sich stets vermehrte. Im Jahre 1829 bedurfte es zur Verpflegung der Gefangenen (circa 303 täglich) 132,377 Portionen, im Jahre 1840 (circa 301 täglich) aber . . . . 204,017 - also mehr 72,040 Portionen, daher denn auch die ansehnliche Mehr-Ausgabe. Selbst verpflegten sich in den 12 Jahren von 1829 bis 1840 im Durchschnitt täglich 23 Gefangene. °) Von dem in der Einnahme des Kafsen-Ertraktcs zu I.. aufgeführten Communal-Zuschuß 33,130 Rthlr. für 18-50, gehören 5,130 - noch zu den Ausgaben von 1839 und es bleiben also für 18»0 nur 29,000 Nthlr. XXV Schuld-Gefangene wurden eingebracht in den 9 Jahren von 1832 bis 1840 im Durchschnitt jährlich 081 oder etwa alle 4 Tage 7. Es wurden verpflegt aus den Alimenten-Bciträgen der Gläubiger im Durchschnitt täglich 33; selbst verpflegten sich im Durchschnitt täglich 7. X. Armenwesen. Es folgt (Beilage N.) der ausführliche Bericht der Armen-Direktion über den verflossenen 12jährigen Zeitraum von 1829 bis 1840, nebst den Berichten über die unter dieser Vcrwaltungö-Behörde stehenden Institute. 59 Armen-Kommissionen besorgen, unter Leitung der Armen-Direktion, die allgemeine Armenpflege. Sie besitzen ihre besondere Geschäfts-Jnstruction; ihre Vorsteher versammeln sich von Zeit zu Zeit unter einem Vorsitzenden zur Be- rathung über die wichtigsten Gegenstände der Armenpflege. Die Ausgaben für das Armcnwesen betrugen 1829 (ohne die Armenschulcn, die seit 1838 von dem Armenwesen getrennt sind) in runder Summe 224,300 Rthlr. 1840 betrugen sie laut Ertrakt 323,830 Rthlr. ab: Charitükosten, die >no 1840 weniger betrugen 2,130 321,700 - . also meh r 97,400 Rthlr. Rechnet man ab von obigen 321,700 Rthlr. 1) die früher nicht gehabte Durchschnittssumme für Charitö- kosten 15,200 Rthlr. 2) die dem Waisenhause allein durch die Cholera- Epidemie, durch den Zuwachs von Kindern, erwachsene Mehr-Ausgabe (s. weiter unten) 1 9,100 - 34,300 - so würden an gewöhnlichen Ausgaben nur bleiben 287,400 Rthlr. Im Verhältnis) zur Bevölkerung hätten gegen früher nur ausgegeben werden sollen 284,200 - es ist also mehr ausgegeben worden die bei einer so ausgedehnten Verwaltung wohl nicht in Betracht kommende Summe von 3,200 Rthlr. Berücksichtigt man dagegen die wesentliche Verbesserung der Institute, die verbesserte Armen-Krankenpflege und die Verbesserung der Armenpflege überhaupt, so springt in die Augen, daß in Bezug auf die Zahl der Armen nicht unbedeutend weniger verausgabt worden. Dies zeigt sich auch bei Betrachtung der Zahl der Almosen-Empfänger. XXVI Ende 1829 war die Zahl der laufend unterstützten Almosen-Empfänger 4,347 Ende 1849 waren es 5,138 zwar mehr 791, es hätten jedoch im Verhältniß zur gewachsenen Bevölkerung sein können 5,599 und sind also weniger 371 als Resultat der thätigcn Aufsicht der Armen-Kommissionen, in sofern nicht vielleicht noch andere Umstände hierauf eingewirkt haben sollten. Der Bericht der Armcn-Direction geht nun zur Entwickclung der Verhältnisse der Commune zur Charit« über, wodurch der ersteren eine jährliche Mehr-Ausgabe von circa 15,909 Rthlrn. erwachsen ist; sodann auf die Ursachen der Vermehrung der Ausgaben durch die Armuth der Stuhlarbeiter, die leichtsinnigen Hcirathen, den Andrang unbemittelter Personen von außerhalb und die Ucberlassung der Siechen an die Commune Seitens der Charit«. Ferner wird die Verbindung mit den hiesigen Wohlthätigkeits-Anstalten beleuchtet, auch mitgctheilt, daß in Bezug auf die Armen-Krankenpflege Berlin in 13 Medizinal-Bezirke gctheilt sei, und die Ausgaben für diesen Zweig der Armenpflege sich durch dessen wesentliche Verbesserung in den verflossenen 12 Jahren, ercl. der neueren Charitekosten, um circa 19,999 Rthlr. vermehrt haben. Die Zahl der Armen-Kranken war 1829 14,923 . 1840 28,194, fast doppelt so viel, was aber in der größeren Fürsorge und auch iu der, jetzt durch das neu gestaltete Verhältniß der Commune zum Charitekrankenhause gebotenen, Verhinderung des Andrangs zu letzterem seinen Grund findet. Die Bettel-Polizei ist seit 1839 auf die Königliche Polizei-Verwaltung übergegangen, was der Commune, wie schon oben erwähnt, eine jährliche Mehr- Ausgabe von 2990 Nthlrn. verursacht, da früher nur 1999 Rthlr. darauf verwandt wurden. Die freiwillige Beschäftigung der Armen hat immer viel Schwierigkeiten gehabt; das Holzklcinmachcn hat noch am ersten eine solche Beschäftigung gewährt, so wie weibliche Handarbeiten für die Frauen Eingang gesunden haben. Vorzüglich erfolgreich aber ist der seit 1833 eingeführte Kartoffclbau gewesen und hat sich als höchst wohlthätig erwiesen. In neuester Zeit hat durch die Gnade Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland der Thcil der Armenpflege, die Beschäftigung der Armen betreffend, eine neue Anregung erhalten, indem Allerhöchstdieselben der Stadt zur Errichtung einer Anstalt für Beschäftigung der Armen, unter der Benennung „Friedrich- XXVII Wilhelmö-Anstalt für Arbeitsame" aus dem Vermächtnisse des Hochseeligen Königs Majestät ein Kapital von 40,000 Nthlrn. schenkten. Das desfallsige Huldvolte Kabincts-Schreibcn Ihrer Kaiserlichen Majestät vom ^ Oktober 1840, so wie der Entwurf des Statuts, welcher höhen? Orts zur Bestätigung vorliegt, sind unter Beilage N. u.. beigefügt.") Unter der Verwaltung der Armen-Direktion stehen folgende Institute: das große Friedrichs-Waisenhaus, das Arbeitshaus, das neue Hospital und 3 kleine Hospitäler. Das Kapital-Vermögen sämmtlicher Armen-Institute, incl. der Haupt-Armen- und der Stiftungs-Kasse, betrug Ende 1840 487,620 Rthlr. Ende 1829 223,780 - also gegenwärtig mehr 263,831 Nthlr., hat folglich um mehr als das Doppelte zugenommen. Von allen Instituten haben sich die Ausgaben für das Waisenhaus am meisten vergrößert, hauptsächlich durch die außer Verhältniß große Vermehrung der Haus- und Kost-Kinder während der Jahre, in denen die Cholera-Epidemie herrschte. ^ Durch diese stiegen die HauS- und Kost-Kinder von 1830 bis 1832 von 1,727 auf 2,186, nahmen also Plötzlich zu um 450 in zwei Jahre??, desgleichen von 1836 zu 1838 von 1,048 Haus- und Kost-Kinder auf 1,230 und von 1,465 Pflegekinder auf 1,927 von 2,513 zusammen auf 3,166, also hier wieder in 2 Jahren um 653, während die durchschnittliche jährliche Vermehrung in den Jahren 1832 bis 1836 nur 65, also in 2 Jahren 130 betrug. Seit 1838 ist wieder eine, wenn auch nur schwache Verminderung der Kinderzahl eingetreten, und zwar bis 1830 um 57 Haus- und Pflegekinder und von 1830 zu 1840 - 28 - - Die Zahlen-Verhältnisse der Kinder stellen sich folgendermaßen: 1830 waren 220 Hauskinder 1840 - 377 °) Die Bestätigung ist mittelst Rescript des Ministeriums des Innern vom S.Januar ?8»2 vor kurzem eingegangen und die Anstalt wird nunmehr ins Leben trete,?. XXVIII im Verhältniß zur vermehrten Bevölkerung berechnen sie sich nur auf 284, also 98 mehr. Kost- und Pflegekinder waren 1880 1,498 1840 2,704, im Verhältniß zur vermehrten Bevölkerung berechnen sie sich nur auf 1,856, also 848 mehr. 98 Hauskinder ü 60 Rthlr. betragen .... 5,580 Nthlr. 848 Kostkinder ü 16 - - - - - . 18,568 - sind zusammen .... 19,148 Nthlr. Mehrausgabe, welcher Betrag sich der Summe sehr nähert, die das Waisenhaus im Verhältniß zur angewachsenen Bevölkerung mehr ausgiebt. Denn die Ausgaben dieser Anstalt betrugen 1880 45,777 Nthlr. 1840 75,281 - hätten aber im Verhältniß zur Bevölkerung nur betragen sollen 56,709 Nthlr., betrugen also mehr 18,522 Rthlr. Im Ganzen betrugen die Ausgaben mehr 29,454 Rthlr. Der Communal-Zuschuß zum Waisenhause, crcl. Zinsen:c., war: 1880 48,160 Nthlr. 1840 70,841 - also auch mehr . . 27,681 - Ohne die allgemeine Landes-Kalamität der Cholera würde das Waisenhgus 1840 nur 56,100 Nthlr., also nur 10,300 Rthlr. mehr als 1830, ausgegeben haben, was in einem um 600 Nthlr. günstigeren Verhältniß zur vermehrten Bevölkerung gestanden haben würde. Die bedeutendsten Zuwendungen, welche dem Waisenhause in dem vergangenen 11jährigen Zeiträume zugeflossen, sind: 1) das Legat der Demoiselle Ficker von 49,750 Rthlrn. 2) die Zuwendung des Rentier Schultze von : 16,550 - 8) das der Anstalt überwiesene Grüne'sche Legat von .... 17,925 4) das der Demoiselle Baumbach von .... 8,000 Nthlrn. 2 Grundstücke in der Stallschreiber-Gasse, im Werth von rot 12,300 - 15,800 - zusammen . . . 99,525 Rthlr. Die Ausgaben des Arbeitshauses waren 1880 86,712 Nthlr. 1840. . . . . 48,752 - mehr. . 7,040 Nthlr. XXIX im Verhältniß zur Bevölkerung hätten sie 1840 sein können 43,480 Nthlr., sie sind also weniger 1,728 Nthlr. Die Zahl der Corrigenden betrug 1830 473 1840 .... . 032 also mehr. . 177. Im neuen Hospital und in den andern Hospitälern hat sich die Zahl der Hospitaliten, so wie der Betrag der Ausgaben, nicht wesentlich verändert. XI. Unterstützung der invaliden Freiwilligen und Landwehrmänner. (Beilage X) Die Ausgaben dieses Verwaltungszweigeö haben sich seit 1830, wo sie 13,000 Nthlr. betrugen, bis 1840 auf 9,200 Nthlr. vermindert, weil diese Unterstützungen durch Aussterben der dazu qualificirten Empfänger nach und nach abnehmen. Hiernach hat sich auch der Communal-Zuschuß von 9,280 Nthlrn. im Jahre 1830 auf 7,200 - - - 1840 ermäßigt. Wenn diese Ermäßigung nicht im Verhältniß der verminderten Ausgaben stattgefunden hat, so liegt dies vorzüglich in der Abnahme der freiwilligen Beiträge. XII. Hospitäler. Unter dem Patronat und der Aussicht des Magistrats stehen mehrere Hospitäler. Es sind: 1) das Nicolaus-Bürger-Hospital, 2) das Hospital zum Heiligen Geist und St. Georg, 3) die Hollmann'sche Wilhelminen-Amalien-Stiftung, 4) das St. Gertraudt-Hospital, 3) das Jakobs-Hospital und 6) das Jerusalems-Hospital. 1) Das Nicolaus-Bürger-Hospital verdankt seinen Ursprung der Stiftung und den Bewilligungen der Städtischen Behörden auf Veranlassung des reichen Geschenks Sr. Majestät des Kaisers von Rußland von 3,000 Stück Dukaten, das Allerhöchstdieselben bei Gelegenheit der Annahme des Ehrenbürgerrechts der Stadt Berlin im Jahre 1837, als Se. Majestät hier ein Grundstück unter den Linden erwarben, der Stadt zu Wohlthätigkeitszwecken überreichen ließen. XXX Die Communal-Behörden überwiesen dieses Geschenk zur Dotation eines sür würdige, aber bedürftige alte Bürger der Stadt zu errichtenden, nach dem Namen Sr. Majestät des Kaisers zu benennenden Bürger-Hospitals. Allerhöchstdieselbcn schenkten später zum Bau des Hospitals noch 1,000 Dukaten, so wie Se. Majestät der Hochselige König das Hospital mit 3,000 Nthlr. dotirte, und Se. Kaiserliche Hoheit der Thronsolger von Nußland ebenfalls 125 Stück Dukaten schenkten. Die Städtische Commune bewilligte: 1) die Baustelle, 2) die Baukosten im Betrage von 25,000 Nthlr. 3) den erforderlichen Kalk und die Kalksteine zum Werth von . 2,343 - zusammen . . . 27,343 Nthlr. und zur dauernden Dotation, außer jenem Geschenke von 5,000 Stück Dukaten, 4) die freiwilligen Gaben, welche die angehenden Bürger, bei Gelegenheit der Gewinnung des Bürgerrechts, sür die Armen spenden. Aus den solchergestalt und von verschiedenen andern Wohlthätern dem Ho- shital überwiesenen und nicht zum Bau verwendeten Geldern ist bereits ein Kapital-Fond von 38,225 Nthlrn. gesammelt worden. Das Hospital soll 100 betagten Bürgern, deren Kräfte nicht mehr zu ihrer Ernährung hinreichen, einen paßlichen Aufenthaltsort gewähren. Außer der Wohnung (je 2 in einem Zimmer), Heizung und Bettwäsche, soll jeder derselben eine monatliche Unterstützung von 5 Nthlrn. erhalten. Vorläufig reichen die Mittel zur Aufnahme von 00 Hospitalitcn aus. Das schöne Gebäude dieses Hospitals, unter den Frankfurter Linden, ist unter der Leitung des Stadt-Baurathö Langerhans im edelsten Styl aufgeführt; die Einweihungsfeier hat am 2. November 1839, als am Tage der 300jährigen Feier der Einführung der Reformation, in dem Betsaal der Anstalt stattgefunden. In diesem Betsaal wird die kirchliche Andacht sonntäglich von den Geistlichen der St. Georgen-Kirche verrichtet. 2) Die Gründung der mit einander verbundenen Hospitäler zum Heiligen Geist und St. Georg fällt in die Mitte des I3ten Jahrhunderts; das eigentliche Stistungsjahr ist unbekannt; mit jedem Hospital war eine Kapelle vereinigt. *) Sie sind bestimmt, 50 bis 00 Hospitaliten beiderlei Geschlechts, gegen ein nach °) Die ehemalige Kapelle für das Heilige-Geist-Hospital ist die gegenwärtige Heilige-Gcist- Kirche. XXXI dem Alter zu berechnendes, an sich nur geringes Eintrittsgeld, einen ruhigen und sichern Zufluchtsort für ihr Alter zu gewähren. Diejenigen Hospitalitcn, die außerhalb der Anstalten wohnen, erhalten 5 Rthlr., die in den Anstalten selbst wohnen, 4 Nthlr. monatliche Unterstützung nebst freier Wohnung, freiem Holz, freier ärztlicher Behandlung, Arznei und freiem Begräbniß. Das Eintrittsgeld, welches die Hospitalitcn zu zahlen haben, steht mithin mit den ihnen dafür gewährten bedeutenden Beneficicn in keinem Verhältniß. Ein besonderes Legat der Wittwc Nüdcl, gcbornen Buchholz, vom Jahre 1800, die Nüdel'sche Stiftung genannt, gewährt noch 2 unverheirathcten Frauenzimmern, vorzugsweise Kaufmannstöchtern, gegen ein Eintrittsgeld von 18V Nthlrn. Unterstützung aus den Zinsen dieses Legats von gegenwärtig 4,200 Rthlrn. Das Kapital-Vermögen der Anstalten besteht, außer den Gebäuden in der Spandaucr-Straße und auf dem Georgen-Kirchhof, mehreren Hufen Acker und einigen Wiesen, welche verpachtet sind, aus 43,050 Nthlrn. in Hypotheken und Staatspapicrcn. Vom Jahre 1820 bis 1835 war der Bestand am Schlüsse jeden Jahres, 83 Hospitalitcn, doch stellte es sich bei dem nur mäßigen Eintrittsgelde heraus, daß die Erhaltung dieser Zahl, wenn das Hospital nicht ansehnlich am Kapital einbüßen sollte, unmöglich war. Von 1835 an erfolgten daher keine neuen Ausnahmen, so daß sich gegenwärtig nur 00 Hospitalitcn, und zwar 53 in den Häusern und 7 außerhalb.derselbcn befinden, die nun keine Verminderung mehr erleiden. 3) Die Hollmann'sche Wilhelminen-Amalien-Stistung wurde von dem Stadtrath Hollmann im Jahre 1820 gegründet und war ursprünglich mit dem Georgen-Hospital vereinigt. Aus einem Geschenk dieses würdigen Wohl- thäters von 0,000 Rthlrn. wurde ein zweites Stockwerk auf dem Georgen-Hospital erbaut, und für 18 weibliche Hospitalitinncn aus dem höhern Bürgerstande eingerichtet, welche bei einem Alter von 03 Jahren ein Eintrittsgeld von 300 Rthlrn. zu zahlen hatten, und 4 Nthlr. monatliche Unterstützung, freie Wohnung und Holz erhalten. Später, 1837 wurde das Stift, als sich der Fonds durch Geschenke der Stadträthin Hollmann, durch erneuerte des Stadtraths Hollmann und mehrerer anderer Wohlthäter vergrößert hatte, von dem Georgen-Hospitale getrennt und in ein eigends dazu erbautes Stiftshaus, für 30 Hospitalitinncn (Linien-Straße Nr. 103.), zu dem die Commune den Grund und Boden vom Armen-Kirchhofe schenkte, verlegt. Im Jahre 1838 vergrößerte der Stadtrath Hollmann abermals die Stiftung, und schenkte zum größeren Bau des Hauses ein Kapital von 10,000 Nthlrn., wodurch das Stiftshaus zur Aufnahme von 00 Hospitalitinncn eingerichtet werden konnte. XXXII Gegenwärtig befinden sich 19 Bcncficiaten in der Anstalt. Das Hospital- Vermögen ist durch Schenkungen und durch die Eintrittsgelder aus 39,339 Nthlr. angewachsen, die in Hypotheken und Staatspapicrcn angelegt sind, 12,339 Nthlr. davon aber müssen noch bis zum Tode der betreffenden Geschcnkgeberin verzinset werden. 6) Das Gcrtraudt-Hospital ward, nebst der dazu gehörigen Kirche,") in den Jahren 1693 bis 1611 erbaut, und führt den Namen nach der heiligen Gertraud, der die Kirche gcweihet war. Anfangs war es zum Unterhalt und Obdach für 12 adelige Fräulein bestimmt, späterhin wurde es erweitert und seine Stiftung dahin verändert, daß statt der 12 adeligen Fräulein, 26 Personen bürgerlichen Standes darin aufgenommen und verpflegt werden sollten. Seit 1818, in welchem Jahre abermals eine Erweiterung der Anstalt stattfand, gewährt es 31 Hospitaliten männlichen und weiblichen Geschlechts einen Zufluchtsort im Alter, von denen 23 im Hospitale selbst wohnen, 8 aber außerhalb desselben verpflegt werden. Während des 39jährigcn Krieges wurde das Gebäude zerstört, 1919 von der Gutsbesitzerin in Stansdorf, der Wittwe des Amtsraths Freitag, gebornc Steinfelder, wieder aufgeführt und 1766 mit der Kirche, auf Königlichem Befehl, ganz neu erbaut. Das Hospital besitzt, außer den Hospital-Gebäuden und mehreren Acckeru und Wiesen, ein Kapital-Vermögen von circa 23,999 Rthlrn. Die Bestimmung ist, etwa 39 wenigstens 39 Jahr alten ordentlichen Männern und Frauen einen Zufluchtsort in den letzten Jahren ihres Lebens zu gewähren. Am 3. August 1839 vermachte der in demselben Jahre verstorbene Kaufmann Hanson dem Hospitale seinen Nachlaß von circa 29,999 Rthlrn., mit dem Beding, die Läden aus dem Hospital-Gebäude zu entfernen und dafür Wohnungen für Hospitaliten einzurichten. Als man aber damit beginnen wollte, fand man das Gebäude so schadhaft, daß man zum Neubau desselben schreiten mußte, wozu die Mittel in der Erbschaft des Kaufmanns Hanson gefunden wurden. Das Hospital ward daher 1839 ganz neu und mit 36 Stuben massiv aufgeführt und am 1. Oktober 1869 bezogen. Auf dem Hofe ist noch außerdem ein massives Gebäude mit 2 Krankenstuben errichtet und zugleich ist die Zahl der Hospitaliten auf 69 vermehrt worden. Jeder Beneficiat erhält in diesem Hospitale, außer freier Wohnung und Holz, freier ärztlicher Behandlung und freiem Begrabniß, noch 6 Nthlr. monatliche Unterstützung, und außerdem erhält jeder am Geburtstage des vorhingedachten °) Die jetzige St. Gcrtraudt-Kirche. Testators Kaufmann Hanson IS Sgr., um sich des Andenkens dieses Wohltäters zu erfreuen. Die Hospitaliten werden gegen ein nach dem Alter zu berechnendes Eintrittsgeld aufgenommen, welches gleichfalls in keinem Verhältnisse zu den dafür gewährten Beneficien steht, sondern auch nur gering ist. 5) Das Jakobs-Hospital. Das Hospital in der Todten-Gasse (fetzt Kürassierstraße), Jakobs-Hospital genannt, eristirt mindestens schon seit 1005 und bestand anfänglich aus 2 Gebäuden. Ueber die ursprüngliche Bestimmung derselben ist nichts bekannt; dem Vermuthen nach waren sie, da sie zu jener Zeit weit außerhalb der Stadt im freien Felde lagen, zu Pestzeiten erbauet, und der umliegende Platz war zu Begräbnißplätzen benutzt gewesen. Im Jahre 1750 wurde vermittelst eines Legats einer Wittwc Nenmann von 800 Rthlrn., unter Nicderreißung der alten baufälligen Gebäude, ein neues aufgeführt, und es wurden nach der Bestimmung dieser Erblasserin alte Wittwen darin ausgenommen, die zur Cöllnischen (Petri-) Gemeine gehörten. Ihre Zahl belief sich auf 12; sie erhielten freie Wohnung, ^ Hausen Holz fährlich und eine monatliche Beihülse von 1 Rthlr.; desgleichen ärztliche Behandlung und Medikamente auf Kosten des Armcnwesens. Im Jahre 1828 wurde durch freiwillige Beiträge der Petri-Gemeine, durch Unterstützung hoher Wohlthäter und durch den Beistand der Commune, so wie vermittelst einer Anleihe von 4,500 Rthlrn., eine neue Stiftung begründet, auch ein neues Gebäude, Orangenstraße Nr. F., aufgeführt, um 24 armen Bürgcr- frauen aus der Petri-Gemeine einen Zufluchtsort im Alter zu gewähren. Um das Darlehn von 4,500 Rthlrn. nach und nach zu tilgen, wurden die Aufnahmen in diese neue Stiftung von einem Eintrittsgelde von 200 bis 300 Rthlrn. abhängig gemacht, das jedoch nur so lange gefordert werden sollte, bis das Anlehn von 4,500 Rthlrn. getilgt und die neue Stiftung in soweit fundirt sei, daß eine Unterstützung von 2 Rthlrn. monatlich und ^ Haufen Holz fährlich für 11 bis 12 Hospitalitinncn daraus bestritten werden könnten. In dem neuen Gebäude finden nunmehr sowohl die 12 Hospitalitinnen der alten Stiftung, als auch die der neuen, deren gegenwärtig 11 sind, ein Unterkommen. Das alte Gebäude in der Kürassierstraße wird zum Besten der Stiftungen vermiethet. Das zur Ausführung des Neubaues aufgenommene Kapital von 4,500 Rthlrn. ist aus den Mitteln des Hospitals im Jahre 1830 zurückgezahlt worden. Der Fonds des Hospitals ist gegenwärtig außer den Gebäuden circa 7,300 Rthlr. Mit diesem Institut ist eine Stiftung des evangelischen Bischofs vr. Neander verbunden. Derselbe überwies dem Jakobs-Hospital ein Kapital von 300 Rthlrn. XXXIV um aus den Zinsen desselben das Einkommen der Wittwe eines Küsters der Petri-Kirche, sobald sie die Aufnahme in das Hospital nachsucht, zu verbessern. Im Fall keine Küster-Wittwe vorhanden, sollen Wittwen anderer verdienter Untcrbedientcn der Petri-Kirche die Beneficien dieser Stiftung erhalten. Das Kapital wird beim Jakobs-Hospital verwaltet, und soll «zvvutuulitor durch Zins auf Zins bis zum 4fachen Betrage vergrößert, dann aber den Nachfolgern des Stifters überlassen bleiben, wozu, im Fall keine Küster-Wittwe noch andere Wittwen von Unterbedienten der Kirche cristiren, die Zinsen alsdann verwandt werden sollen. 0) Das Jerusalems - Hospital. Das im Jahre 1080 von dem Kurfürstlichen Rathe von Martitz erbaute Hospital, welches er nach der daran gelegenen Jerusalems-Kapelle, das Jerusalems-Hospital nannte, war zur freien Aufnahme von 8 armen bejahrten Frauen bestimmt, welche aus den Zinsen eines, von dem Stifter gleichzeitig geschenkten Kapitals, im Betrage von 1,483 Rthlrn., wöchentlich einigen Zuschuß erhielten. Nach dem Wunsche des w. von Martitz übernahm der hiesige Magistrat im Jahre 1722 das Hospital, als eine fortwährend zu unterhaltende Stiftung, mit seinem Vermögen, jedoch mit dem Vorbehalte des Stifters, daß es ihm und seiner Ehegattin, nach deren Tode aber ihren Erben, jederzeit freistehen solle, untersuchen und nachfragen zu können, wie es mit Allem stehe, wogegen die Besetzung der vakant werdenden Stellen alterm'rend vom Magistrate und der Familie von Martitz erfolgen solle. Nachdem die Familie von Martitz Berlin verlassen, wird sie durch einen Kurator vertreten, welcher dem jedesmaligen ältesten Gliede derselben zur Bestätigung durch den Magistrat prasentirt werden muß; dieser Kurator und ein von dem Magistrat bestellter Vorsteher bilden unter magistratualischer Oberaufsicht das Kuratorium des Hospitals. Im Jahre 1786 ließ König Friedrich Wilhelm 11. das Hospital um eine Etage erhöhen und es dergestalt erweitern, daß es eine Länge von 41/ und 30' Tiefe, außerdem einen Hof und kleinen Garten erhielt. Durch die milden Beiträge, welche die Hospitalitinnen für das Hospital einsammelten, vermehrte sich das Vermögen desselben dergestalt, daß die Zahl der Frauen bis auf 12 erhöht werden konnte, und je 3 von ihnen eine Stube von 2 Fenstern, eine Kammer und eine gemeinschaftliche Küche inne haben. Außer freier Wohnung erhält jede Hospitalitin monatlich 3 Rthlr., freies Holz, freie Arznei und ärztliche Behandlung. Im Jahre 1839 ist auf dem Hospitale noch eine dritte Etage gebaut wor- XXXV den, um ein Krankenzimmer zu gewinnen, besonders aber auch, um nach Maaß- gabe der vorhandenen Mittel die Zahl der Hospitalitinnen zu vermehren. Das Vermögen des Hospitals besteht gegenwärtig aus 26,530 Nthlrn. in Hypotheken und Staatspapicren. Alle diese Hospitäler erhalten sich selbst und bedürfen keines Zuschusses aus Communal-Kassen. XIII. Schulwesen. Der (Beilage 0.) folgende Bericht der Städtischen Schul-Deputation liefert eine vollständige Uebersicht des Städtischen Schulwesens, von seiner Entstehung an bis zum Jahre 1846. Die Wirksamkeit der Communal-Verwaltung erstreckt sich gegenwärtig auf: 3 Gymnasien, die Gewerbeschule, 5 Stadtschulen, 12 Communal- Armenschulen, 87 Privatschulen, 2 Privat-Freischulen, 6 Pensions-Anstalten, 9 jüdische Schulen (Erziehungs-Anstalten), 24 Kinder-Bewahr-Anstalten, 8 Warteschulen, 3 Musik-Institute, die Waisenhaus-Schule und die Arbeitshaus-Schule, zusammen 162 Anstalten, die unter der Aufsicht und Leitung der Städtischen Behörden stehen. In welchem traurigen und unzulänglichen Zustande das Städtische Schulwesen sich vor dem Jahre 1826 befand, und wie von da ab die Reorganisation desselben begann und bis auf die gegenwärtige Zeit fortschritt, ist in dem Bericht der Schul-Deputation ausführlich entwickelt. Betrachtet man die Veränderungen, die das Schulwesen im Verlauf dieser Zeit erfahren hat, so stellt sich deutlich heraus, daß eine völlige Umgestaltung desselben stattgefunden hat, und die Verwaltung auf eine Bahn geleitet worden ist, auf der sie einer fortschreitenden Entwickelung entgegengeht. Wenn im Jahre 1826, als die Commune das Armenschulwesen (mit dem XXXV! Armenwcscn) vom Staat übernahm, nur 2 Gymnasien mit. 800 Schülern, keine öffentliche Schule für höheren und mittleren Unterricht, und nur 0 Armenschulen mit 7 Klassen und 500 - während ferner zu jener Zeit nur 700 Armeuschüler, welche Privatschulen besuchten, also zusammen nur 8 öffentliche Schul-Anstalten und 2,000 Schüler unter unmittelbarer Städtischer Verwaltung vorhanden waren, so sind es deren, ausschließlich der Waisenhaus- und Arbeitshaus-Schule, im Jahre 1840: 3 Gymnasien mit 1,140 Schülern, die Gewerbeschule mit 2!0 -- 5 Stadtschulen mit 1,355 - 12 Communal-Armenschulen mit 73 Klassen und .... 7,074 - so wie. . 6,202 Armcnschüler, welche Privatschulcn besuchen, zusammen 21 Schul-Anstal- ten und 10,080 Schüler, die unmittelbar von den Städtischen Behörden ressortiren. Die jährlichen Zuschüsse der Stadt zum Schulwesen betrugen 1820: zu den Gymnasien .... 2,220 Rthlr. zu den Armcnschulen. . . 2 ,130 zusammen . . . 4,350 Nthlr. Im Jahre 1840 betrugen sie: zu den Gymnasien 11,500 Nthlr. zur Gewerbeschule 4,400 - zu den höheren Stadtschulen vorschußweise 850 - zum Armenschulwcsen 41,500 - und für Schulbautcn (die jährliche Durchschuittssumme) .... . . 14,100 - zusammen . . . 72,350 Nthlr. also 08,000 Nthlr. mehr. Der Bericht der Schul-Dcputation verbreitet sich über die Organisation und die Lchrpläne der Städtischen Gymnasien und der Gewerbeschule, und giebt eine Darstellung der Stipendien-Unterstützungen für Schüler und Studirende, deren Vertheilung zum Theil den Städtischen Behörden, zum Thcil den Gymnasien und der Streit'schen Stiftung obliegt. Diese Stipendien betragen an Schüler der Gymnasien jährlich 5,578 Rthlr. und an Studirende 4,050 - zusammen . . . 0,028 Nthlr. Alsdann geht der Bericht über auf die Organisation der Schul-Deputation, den Umfang ihrer Wirksamkeit, den Zustand der Parochial- und Privat-Schulen, der Stadtschulen und des Städtischen Armen-Schulwesens. XXXVIl Durch die Reorganisation des Städtischen Schulwesens, und besonders durch den Ucbergang des Armenschulwesens von der Armen-Direetion zur Schul-Deputation im Jahre 1838, haben die Geschäfte der Schül-Dcputation so bedeutend zugenommen, daß, während 1825 nur 87 Journal-Nummern waren, sich diese 184V bis auf 8,30V vermehrten. Die Parochial- und Privat-Schulen sind einer viel wirksameren Aufsicht unterworfen und in ihrer inneren Verfassung vielseitig verbessert worden. Nach einer geregelten Klassificirung haben sie Schul-Vorstände erhalten, angemessene Lehrpläne sind ihnen vorgeschrieben worden, die Trennung der Geschlechter ist so viel als möglich bewirkt, und eine zweckmäßige Vertheilung der Schulen durch alle Stadttheile hat stattgefunden. Außerdem sind gute Lehrbücher, eine angemessene Schulordnung, Klassenbücher w. eingeführt und eine gründliche Kontrole der Hülfslehrer, hauptsächlich in Hinsicht ihrer bestandenen Prüfung, angeordnet. 1827 eristirtcn in Berlin überhaupt 198 Schul- und Erziehungs-Anstalten, von denen V7 unter unmittelbarer Aufsicht des Staats und 131 unter der Aufsicht der Städtischen Behörden standen. Die Zahl der diese Anstalten besuchenden Schüler war 20,444. 1840 bestanden 233 Schul- und Erziehungs-Anstaltcn, davon stehen 71 unter unmittelbarer Aufsicht des Staats und 102 unter Aufsicht der Städtischen Behörden. Die Zahl der diese Anstalten besuchenden Schüler ist 30,395, also in 13 Jahren mehr 15,951. 1827 waren bei einer Einwohnerzahl von 251,000 .... 20,444 Schüler 1840 - - - - - - 332,000 .... 30,395 zur vermehrten Bevölkerung berechnen sie sich nur ans 27,000 Schüler, es sind aber rot. 30,400 - also 9,400 Schüler mehr, was von sehr vermehrtem Schulbesuch zeugt. 1837 waren schulpflichtige Kinder von 5 bis 14 Jahren, bei einer Einwohnerzahl von 311,000 . . 43,000. Es kam also auf etwa 7 Seelen ein schulpflichtiges Kind, und da 1837 circa 12,500 Kinder für Rechnung der Commune die Schule besuchten, so trifft dies auf 7 schulpflichtige Kinder etwa 2. Im Jahre 1837 besuchten ungefähr 32,500 Kinder die öffentlichen Schulen; man würde jedoch unrichtig schließen, wollte man annehmen, daß hiernach die Differenz von 11,100 Kindern zu obigen 43,000 unterrichtölos geblieben wäre. Dies ist nicht der Fall; denn bei weitem die meisten Kinder kommen erst niit dem 6ten und 7ten Jahre zur Schule, und sehr viele genießen Privatunterricht. XXXVlll Die höheren Stadtschulen entstanden erst im Jahre 1832; gegenwärtig sind deren 5 (incl. einer höhern Töchterschule) mit einer Schülerzahl von 1,355; die älteste und blühendste ist die Königsstädtische mit 7 Klassen und 3l',3 Schülern. Die jüngste ist die höhere Töchterschule mit 9 Klassen und 248 Schülerinnen. Zum Bau der Häuser sür diese Schulen sind Seitens der Commune bis 1840 05,800 Rthlr. verwandt worden. Das Gebäude, in welchem sich die höhere Töchterschule befindet, ist hierunter nicht begriffen. Der Communal-Armenschulen sind gegenwärtig: 12 mit 73 Klassen und 7,074 Kindern. Außerdem besuchen 0,202 arme Kinder Privatschulen für Rechnung der Commune und 450 - - die Waisenhaus- und Arbeitshaus-Schule. Zusammen 13,825 Kinder, welche für Rechnung der Commune Unterricht genießen. Die Kosten dafür betrugen: im Jahre 1840 . . . 54,400 Rthlr. incl. Communalzuschuß von 41,500 Rthlr. 1821 waren es nur 1,200 Kinder mit einem Kostenaufwande von . 3,000 Rthlr. und incl. 1,000 Rthlr. Communalzuschuß, also in 10 Jahren mehr 12,025 Kinder und 51,400 Rthlr. . . incl. 40,500 Rthlr. Communalzuschuß. Auf den Bau der Armen-Schulhäuscr verwandte die Commune außerdem seit 1825 noch .... 70,025 Rthlr. bis 1830, und 1840 11,022 - zusammen bis 1840 .... 88,247 Rthlr. Seit 1820 ist es zweckmäßig befunden worden, von den Armen-Kindern, da, wo es die Eltern erschwingen können, einen Beitrag zum Schulgelde zu nehmen, weil man dafür hielt, wie sich denn solches auch bestätigte, daß dadurch die Regelmäßigkeit des Schulbesuchs wesentlich gefördert werden würde, und weil auch in der That manche Eltern befähigt waren, einen, wenn auch nur geringen, Schulgeld-Beitrag zu leisten. Diese Einnahme betrug 1820: 340 Rthlr., und hob sich 1840 bis auf 8,402 Rthlr. Mit einigen Communal-Armenschulcn sind Nachhülfeschulen für Fabrikkinder verbunden, die 1840 von 1,130 Kindern besucht wurden. XXXIX Auch 10 taubstumme Kinder, die in das Taubstummen-Institut wegen Ueber- füllung nicht aufgenommen werden konnten, erhielten im Jahre 1840 auf Kosten der Commune Unterricht. Der im Jahre 1830 entstandenen Kinder-Bewahr-Anstalten sind jetzt 24. Es sind Privat-Anstalten bestimmt zur Aufnahme kleiner Kinder armer Eltern bis zu ihrem 0ten Lebensjahre. 1840 wurden diese Schulen von 2,902 Kindern besucht. Der Bericht der Deputation schließt mit einer Uebersicht der jüdischen Schul- und Erziehungs - Anstalten, die durch ein Mitglied jüdischen Glaubens bei der Schul - Deputation vertreten werden. Es sind deren 10, mit 382 Kindern. 1839 war die Zahl der jüdischen Einwohner 0028, und der schulpflichtigen jüdischen Kinder 904; davon besuchten christliche Schulen 4Z4, jüdische Schulen 382 und 128 erhielten Privat-Unterricht. Von den oben angeführten 30,393 Schülern, welche die hiesigen öffentlichen Schul-Anstalten besuchen, gehen in unter Städtischer Verwaltung stehende Anstalten 28,024, in Schulen unter Königlicher Aussicht 7,771, 30,393; von diesen genießen ganz, oder thcilweise freien Unterricht 21,347, also ungefähr sämmtlicher Schulkinder, 7,871 Kinder aber, oder ^ sämmtlicher Schulkinder genießen einen über den Elcmcntar-Unterricht hinausgehenden höheren Unterricht. Ein Vergleich mit der gestiegenen Bevölkerung ergiebt folgendes Resultat: Ausgabe für das Armen-Schulwesen 1829 20,307 Rthlr. 1840 34,400 - Im Verhältniß zur gestiegenen Bevölkerung berechnen sie sich nur ans. . . 33,412 also mehr . . . 21,048 Nthlr. Zahl der Armen-Schulkinder, ercl. Waisenhaus- und Arbeitshaus-Schulkinder 1829 3,442, 1840 13,300. Im Verhältniß zur gestiegenen Bevölkerung berechnen sie sich nur auf . 0,900, also mehr . . . 6,400, beinahe daö Doppelte. Hieraus ergiebt sich der bedeutende Mehr-Aufwand für die stattgehabte Verbesserung des Schulwesens und die Menge Kinder, die mehr an dieser Wohlthat Theil genommen haben, und dem Unterricht überhaupt zugeführt worden sind. XI> Nach diesen Haupt-Gegenständen Städtischer Verwaltung würden nun iwch folgende Nebenzweige derselben Erwähnung verdienen: XIV. Gesinde-Belohnnngs- und Unterstützungs-Angelegenheit. Der Fonds dieser Verwaltungs-Abtheilung, über den sich Beilage ?. näher ausspricht, bestand 1840 aus 24,245 Nthlr. Die jährliche Einnahme vermehrte sich von 3,700 Rthlrn. im Jahre 1827, in welchem Jahre dies Institut ins Leben trat, auf 0,700 - - - 1840- Die Ausgaben variirten nach dem jedesmal statutenmäßig zu verwendenden Theile der Einnahme; so auch die Zahl der Prämien und Unterstützungs-Empfänger. Zusammen sind in den Jahren von 1830 bis 1840 incl., 1,143 Dienstboten mit Prämien bedacht worden. Unterstützungen erhielten im Jahre 1840 54 Personen. Die Zahl der geringsten Dienstjahre, die ein Dienstbote bei einer und derselben Herrschaft gewesen sein mußte, um Anspruch auf die Prämie von 40 Rthlrn. zu haben, war 1830: 21, 1840: 14 Jahre. XV. Hundesteuer. (Beilage H.) v./ Die Einnahme aus der Hundesteuer ist zur theilweisen Entschädigung der / Haus-Eigenthümer für die Trottoirlegung bestimmt. Sie betrug 1830: 8,018 Rthlr., nahm ab bis 1834, wo sie nur 5,302 Nthlr. einbrachte, und stieg dann wieder, so daß sie 1840: 0,100 Nthlr. Netto-Einnahme gewährte, also noch 500 Nthlr. mehr, als bei ihrem Beginn. Interessant ist die Wirkung der Hundesteuer auf die Verhütung der Unglücksfälle durch den Biß toller Hunde; während 1827 noch 28 und 1820 24 solcher Unglücksfälle vorkamen, auch 1828 noch 45 wuthkranke Hunde zur Thierarzncischule geliefert wurden, war 1830 kein einziger Unglücksfall dieser Art zur Kenntniß des Königlichen Polizei-Präsidii gekommen, auch kein toller , Hund zur Thierarzneischule abgeliefert worden. In dem Zeitraum von 18^ sind nur 1830: 7 Fälle, und 1837: 4 Fälle vorgekommen, in denen Personen von tollen Hunden gebissen worden sind. In Verbindung mit der Hundesteuer steht XVI. die Trottoir-Angelegenheit. Der anliegende Bericht (Beilage II.) spricht sich hierüber näher aus. Haupt- sächlich geht aus demselben hervor, daß bis Ende 1840: 18,811 Ruthen, also .-k XI.I über 9 Meilen der Straßen der Residenz, mithin seit Einführung der Hundesteuer im Jahre 1830 bis Ende 1840, also in 11 Jahren, fast die Hälfte der gegenwärtigen Straßen Berlin's mit Granitbahnen belegt sind. XVII. Vorspann - Angelegenheit. (Beilage K.) Die Zahl der vorspannpflichtigen Pferde vermehrte sich von 3,590 im Jahre 1832 auf 5,184 im Jahre 1840. Die Höhe des eingekommenen Steuerbetruges ist sich aber in den Jahren von 1833 an ziemlich gleich geblieben, weil man es vorzog, die Pferde zum Vorspann zu stellen, als die Eremtionsstencr zu leisten. Ueber den Vorspann-Fonds wurde bis 1837 abgesonderte Berechnung geführt, von da an aber sind die eingesammelten Ucberschüsse und die Ueberschüssc der ferneren Einnahmen dem Stadthaushalte überwiesen. XVIII. Militair-Ersatz-Wesen. (Beilage V.) Die militairpflichtigen jungen Leute werden durch eine Königliche Kommission (die Kreis-Ersatz-Kommission) geprüft, an deren Geschäften auch die Commune durch Deputirte Antheil nimmt. Zum stehenden Heere sind die jungen Männer ans den 5 Altersklassen vom 20sten bis zum vollendeten 24sten Jahre verpflichtet. Es hat die Zahl dieser Militairpflichtigen i, I. 1831: 12,030, i. I. 1840 aber 18,894 betragen, folglich sich seitdem um 0,204 vermehrt. Der ans der Beilage hervorgehende bedeutende Unterschied vom I. 1830 zu 1831 von 5,000 Personen erklärt sich durch die genaueren Aufnahmen, die seit 1831 stattgefunden haben. Zur jährlichen Musterung kommen die zur Aushebung zum ersten Male gelangende Altersklasse der Zwanzigjährigen, und diejenigen Dienstpflichtigen der früheren Jahrgänge, über welche in den früheren Jahren noch nicht definitiv bestimmt worden. Von den gemusterten Militairpflichtigen, Kolonne Nr. 3., verblieb nach Abrechnung derer, welche ihrer Militairdienstpflicht freiwillig genügt, ferner derer, welche bleibend oder zeitig für dienstunfähig erachtet, oder welche wegen Abwesenheit oder aus anderen Berücksichtigungsgründen einstweilen zurückgestellt werden mußten, durchschnittlich jährlich etwa der kste Theil zur Aushebung, und von diesem letzteren wurde wiederum, nach dem jedesmaligen Bcdürfniß, in neuerer Zeit etwa der 5te Theil für das stehende Heer und die Landwehr ausgehoben. Die Zahl derjenigen jungen Leute, welche zum freiwilligen Militärdienst XI.Il vcrstattet wurden und die m der Zahl der obcugcdachten militairpflichtigen Personen (Kolonne 2 und 3. der Beilage) mit inbegriffen sind, hat sich seit 1830 von 1,554 auf 986 im Jahre 1840 vermindert, Ms darin seinen Grund findet, weil vor 1835 diese Kategorie bis zum 25sten Jahre sich zum freiwilligen Dienst stellen durste, nach 1835 aber schon das 23ste Jahr entschied. In den 11 Jahren von 1830 bis 1840 gestellten sich in Summa 14,112 junge Leute zun: freiwilligen Militärdienst, während nur 4,749 anderweitig zum 3jährigen ausgehoben wurden, also legten etwa 3mal mehr ihre Militairzeit freiwillig zurück. Werden diejenigen, welche jährlich ihrer Militairdicnstpflicht freiwillig genügen (pi-o 1840: 980), denen hinzugerechnet, welche jährlich anderweitig ausgehoben werden (pro 1840: 424; zusammen 1,410), so stellt sich heraus, daß von denen, welche nach Abrechnung der aus anderen Gründen, als: körperlich unbrauchbar, oder zu klein, oder wegen Abwesenheit zurückgestellten (pro 1840: 2,170), incl. der freiwillig dienenden (pro 1840: 980; zusammen 3,102), zum Militärdienst verbleiben, in neuerer Zeit jährlich beinahe die Hälfte wirklich in den Militairdicnst eintritt. XIX. Rathswaage-Angelegenheit. (Beilage D.) Einen abgesonderten Zweig der Städtischen Verwaltung, unter einem selbstständigen Curatorium, bilden die Nathswaagen. Sie waren früher verpachtet, wurden aber seit 1822 von der Commune selbst verwaltet. Diese Revenue (vickv Einnahme II. 7. der Resultate) hat sich seit 1824 fortwährend vermindert. Sic betrug bei Ucbernahme der Verwaltung 5,080 Nthlr. und fiel im Jahre 1840 bis auf 3,880 - verminderte sich also um 1,800 Nthlr., ungeachtet durch die seit 1827 bestehende Einrichtung einer Getreide-Waage eine neue Einnahme hinzugekommen, die sich bis 1840 auf 880 Rthlr. vermehrt hat. Die Verminderung dieser Einnahme findet ihren hauptsächlichen Grund in der Vermehrung der Privatwaagen, besonders der Waage-Anstalten auf dem Insel- und Speicher-Grundstück. Vorzüglich haben die Verwiegnngen der Handelsproduktc Wolle und Talg abgenommen. Die erstere wird zur Bequemlichkeit der Verkäufer, ehe sie hierher zu Markte kommt, schon in kleinen Städten verwogcn, Talg aber von den Käufern größtentheils in ihren Behausungen. So wurden an Wolle verwogcn 1823 24,020 Centner 1829 17,340 1840 aber nur 14,070 - XI!II an Talg 1824 23,280 Centucr 1820 10,000 1840 aber nur 2,780 - Die Commune geht gegenwärtig damit um, zur Bequemlichkeit des Publikums eine Waage-Anstalt auf dem Alexander-Platz und einige Brücken-Waagen, besonders zur Verwiegung von Heu und Stroh, herzustellen. XX. Spar-Kasse. (Beilage V.) Unter besonderer Verwaltung der Stadt steht ferner die Spar-Kasse. Sie eristirt seit 1818, und hat seitdem durch die Zeitumstände bedingte, mannigfache Veränderungen erfahren.") Die Schwankungen in den Einlagen finden ihren Grund in den jedesmaligen Zeitverhältnissen und dem Schwanken des Zinsfußes; durch das neueste Statut ist der zu gewährende Zins auf 2? pCt. herabgesetzt, auch ist die Höhe der Einlagen beschränkt worden, um die Kasse ihrer ursprünglichen Bestimmung für kleine Ersparnisse zurückzuführen und wohlhabende Einwohner von derselben abzuhalten. 1820 betrugen die Einlagen 1,220,413 Rthlr. bei 17,465 Büchern, 1840 - - - 500,500 - - 17,080 so daß dem Zwecke des Instituts weit näher getreten ist. Es sind in dem Vorstehenden die Hauptgegcnstände der Städtischen Verwaltung kurz berührt worden; das Nähere über dieselben ist aus den beigefügten Berichten der einzelnen Deputationen zu entnehmen. Ueber einen für die Wohlfahrt der gesammten Stadt unzweifelhaft sehr wichtigen Gegenstand: Das Städtische Feuer-Societäts-Wesen, welches von keiner besonderen Deputation, sondern von dem Magistrat unmittelbar verwaltet wird, ist bereits Seite VI. dieser Einleitung etwas Näheres mit- getheilt worden; hier stehe deshalb nur noch kurz über die Einrichtung der Verwaltung dieses Geschäftszweiges Folgendes: Alle Haus-Eigenthümer Berlin's haben die Verpflichtung, ihre Häuser in die Städtische Feuer - Societät aufnehmen zu lassen. Zu diesem Behuf ist die °) Das neueste, im Gefolge des allgemeinen Reglements vom 12. Dezember I8Z8 über die Einrichtung des Spar-Kassen-Wesens umgearbeitete Statut ist vom 23. November I8il und in Anlage ack V. beigefügt. XI.IV Stadt in 9 Reviere gctheilt, deren jedem ein Magistrats-Mitglied als Feuer- Herr vorsteht, und für deren jedes ein Stadt-Wachtmeister bestellt ist, als Organ für die Aufnahme der Feuertarcn. Die Stadt-Wachtmeister sind Bürger, welche für dieses Amt ein kleines Gehalt und eine Tantieme genießen. Tritt der Fall der Abschätzung eines neuen Gebäudes ein, so wendet sich der Eigcnthümcr desselben an den Feuerherrn seines Reviers, und der Abschätzung, welche alsdann, unter Zuziehung des Feuerherrn, durch die sachverständigen Raths-Mauer- und Zimmermeister geschieht, folgt sofort die Eintragung des abgeschätzten Werths in die bei dem Magistrat geführten Feuer-Kataster und die Ertheiluug deS Feuerkasscn-Scheins. Im Fall einer Beschädigung durch Feuer ist die Anzeige beim betreffenden Stadt-Wachtmeister zn machen, worauf alsbald, unter Leitung des Stadt-Bauraths und der sachverständigen Raths-Mauer- und Zimmermeister, die Feststellung und Abschätzung des Feuerschadens vorgenommen wird, und sodann nach geschehener Wiederherstellung des Schadens, oder in den geeigneten Fällen schon vorher, gegen die zu leistende Caution die Auszahlung der VcrgütigungSgelder erfolgt. Am Schluß des Geschäftsjahres, jedesmal zu Michaelis, wird der Beitrag berechnet, den jedes Haus im Verhältuiß seiner Versicherungssumme pro 19g Rthlr. zu leisten hat. Die Stadtverordneten-Versammlung revidirt die Bücher und setzt alsdann den zu leistenden Jahres-Beitrag fest. Endlich aber scheinen noch zwei andere Gegenstände der Städtischen Verwaltung, welche den Magistrat verfassungsmäßig allein berühren, bedeutend genug, um ihrer wenigstens in der Kürze hier gleichfalls noch zu erwähnen; diese sind: 1) das Kirchen-Patronat und 2) die Gewerks-Angelegenheiten. XXI. Das Kirchen-Patronat. Der Magistrat führt das Patronat über 14 Kirchen der Residenz Berlin. Diese sind: 1) die St. Nikolai-Kirche, 2) die Kloster-Kirche, 3) die St. Marien-Kirche, 4) die Heilige-Geist-Kirche, 5) die St. Georgen-Kirche, 0) die St. Petri-Kirche, 7) die St. Gertraudt-Kirche, 8) die Louiscn-Stadt-Kirche, 9) die Friedrichs-Wcrdersche Kirche, 19) die Dorotheenstädtsche Kirche, 11) die Jerusalems-Kirche, 12) die Neue Kirche, 1Z) die Waisenhaus-Kirche, 14) die Kirche im Arbeitshause. An der Sophien-Kirche übt der Magistrat die Verwaltung der IZxtvrng, im Auftrage des Königlichen Consistorii der Provinz Brandenburg aus. Die St. Georgcn-Kirche und die Sophien-Kirche ausgenommen, hat in allen diesen Kirchen der Magistrat die Wahl der Geistlichen; in den beiden ebcngenanntcn Kirchen aber wählt die Gemeinde, und zwar in der St. Georgcn- Kirche aus den Vorschlag des Magistrats und in der Sophien-Kirche auf den Vorschlag des Königlichen Consistorii. Allen diesen Kirchen ist ein Vorstand vorgesetzt, der aus einem Magistrats- Mitglicde, als Vorsitzenden, und aus 3 bis 4 Gemeindeglicdern besteht, die vom Magistrat gewählt werden, und von denen eines Rendant der Kirchen-Kasse ist. Die St. Petri-Kirche ist seit dem Brande von 1809 noch nicht wieder erbaut worden. Es ist jedoch ein Fonds zum Wiederaufbau derselben vorhanden. Dieser besteht zur Zeit: 1) aus dem Fonds der Pctri - Kirchen - Ruine, gesammelt aus dem Verkauf der Baumaterialien und aus den seit dem Brande bis jetzt aufgelaufenen und wiederum belegten Zinsen 103,583 Nthlr., 2) aus Beiträgen der Einwohner Bcrlin's (incl. Zinscnzuwa chs) 21,894 - zusammen. . . 125,477 Nthlr. welche theils in Staatspapicrcn, theils in Hypotheken belegt sind, und beim Ma- gistrats-Depositorio, als Eigenthum der Kirche, zur dcreinstigen Verwendung für den angegebenen Zweck aufbewahrt werden. Die hiervon aufkommenden Zinsen werden inzwischen wiederum zu Kapital geschlagen. ) XXII. Die Gewerkö-Angelegenheiten. Nach H. 193- und 214. Dil. 8. Th. 2. des A. L. R. stehen die Handwcrks- Zünfte unter der Aufsicht des Magistrats und des von demselben verordneten Beisitzers. Durch dje Einführung der Gewerbe-Freiheit ist nur die Aufhebung des Zunftzwanges, nicht die des Zunftwesens überhaupt bezweckt worden, mithin ist es den Zünften gestattet, auch fernerhin eine Gemeinschaft zu bilden, und auf XI. VI den Grund der ihnen früher ertheilten Privilegien fortzubestehen, Sie sind folglich privilegirte Cooperationen unter Aufsicht des Staats. Dem Magistrat gebührt die unmittelbare Aufsicht über die innern Gescllschafts- Verhältnifse der Zünfte, und die nächste Entscheidung über alle darauf Bezug habenden Streitigkeiten, wie überhaupt über alle verfassungsmäßigen Angelegenheiten der Zünfte; die StaatS-Behörden bilden die höhern Instanzen. Der Magistrat hat sein Aufsichtsrecht den aus seiner Mitte erwählten Ge- werks-Beisitzern (Assessoren) übertragen, deren Funktionen darin bestehen: 1) die Gewerks-Versammlungen zu leiten, 2) die unmittelbare Aussicht über die Gewerks-Kasse zu führen, und 3) die sonstigen Angelegenheiten der Gewerke zu bearbeiten und Streitigkeiten zu regulircn, überhaupt aber bei den einzelnen Mitgliedern der Zunft den Geist für Ordnung und Gesetzlichkeit zu erhalten, den das Fortbestehen derselben bedingt. Zur Zeit bestehen 02 zünftige Gewerke unter II vom Magistrat verordneten Beisitzern. In neuerer Zeit haben die Gewerke einen vorzüglichen Aufschwung gewonnen, und es hat sich die Theilnahme an den Zünften, besonders seit der Zeit der Huldigung unsers jetzt regierenden Monarchen, ansehnlich vermehrt. Ein Beweis von der Vervollkommnung der gewerblichen Erzeugnisse war im Jahre 1840 die Ausstellung der Gewcrks-Jnsignien in dem Behufs der Festlichkeiten zur Zeit der Huldigung auf dem Opernplatze erbauten Saale. Das Eintrittsgeld, welches bei dieser Gelegenheit einkam, betrug circa 0,000 Rthlr. (gegenwärtig mit den zu Kapital geschlagenen Zinsen 0,140 Rthlr. 0 Sgr.), und soll dieser Fonds auf dauernde Weise zum Besten der Gewerke angelegt werden, als eine Stiftung zum Gedächtniß jener Zeit, aus welcher Unterstützungen an tüchtige Gesellen und Lehrlinge zu ihrer ferneren Ausbildung, auch wohl zu Reisen, zur Anschaffung von kostbarem Handwerkszeug oder Instrumenten :c., gewährt werden sollen, so weit die Zinsen hierzu reichen. Das dieserhalb entworfene Statut liegt jetzt zur Bestätigung vor. Noch verdient es hier Erwähnung, daß die Commune zur Feier der Thronbesteigung Königs Friedrich's II., welche am 1. Juni 1840 Hierselbst mit so allgemeiner Theilnahme auf das Festlichste begangen wurde, als ein bleibendes Denkmal der Verehrung für den Gründer der Preußischen Industrie, ein Stipendium, unter dem Namcn: „Friedrich's-Gewerbe-Stipendium", von 000 Rthlrn, jährlich, gestiftet hat, auS welchem junge, aus Berlin gebürtige Handwerker, die während ihrer Lehrzeit Fleiß und Tüchtigkeit bewiesen haben, XI .VII nach vollbrachten Lehrjahren zu ihrer weitern Ausbildung Unterstützungen von S0 bis 100 Nthlrn. erhalten sollen. Mögen unsere Mitbürger in den vorstehenden Mittheilungen und den in den Anlagen abgedruckten Berichten die Gelegenheit finden, sich von dem zu unterrichten, was in unserer Verwaltung geschehen ist, und möge diese Darlegung dazu beitragen, das Interesse an den Städtischen Angelegenheiten immer mehr und mehr zu befördern. Berlin, 1842. Ober-Bürgermeister, Bürger- Stadtverordnete zu Berlin, meister und Rath. N a ch weis u n g über die Zahl der Personen, welche in den letzten 11 Jahren von 1830 bis 1840 incl. das Bürgerrecht zu Berlin gewonnen haben, den Betrag des eingegangenen Bürgergeldes und der Gebühren incl. Stempel. Laufende „V? Im Jahre. Anzahl der Bürger. Eingegangene B ü r g e r g e l d e r. Eingegangene Gebühren incl. Stempel. MIM-. Sgr. Pf. MIM. Sxr. ?c. 1. 1830 1,288 27,105 3 - 4,778 8 9 2. 1831 787 10,053 13 9 2,954 11 3. 1832 1,042 21,958 18 9 3,902 21 3 4. 1833 1,218 25,893 8 9 4,010 - - 5. 1834 1,181 20,002 13 9 4,539 - - k. 1835 1,128 25,249 24 0 4,330 10 3 7. 1836 1,230 27,754 20 - 4,792 10 8. 1837 1,393 30,334 10 3 5,356 12 0 9. 1838 1,435 31,700 22 0 5,593 25 - 10. 1839 1,481 32,897 8 9 5,813 23 9 11. 1840 2,000 14,255 47,193 312,809 11 11 3 3 8,200 54,937 8 17 0 1 k. u e b e r s i ck t der Anzahl derjenigen Personen nach Stand und Gewerbe, welche vom I. Januar 183V bis incl- 31- December 1839 das Bürgerrecht gewonnen haben. Laufende Stand oder G e w e r b e. Zahl im I ah re 1830 1831 1832 1833 1834 1833 183k 1837 1838 1839 1. Ackerbürger . . . 2 4 1 4 1 2 2 2 Adreßbüreau-Inhaber - - - - 1 - - - - - 3. Agenten - 1 - - - - - - 3 - 4. Anstreicher.... - - - - - - - - - 3. Antiquare .... 2 1 1 3 - 3 - - 1 - k. Apotheker .... 1 2 2 4 3 - 1 2 1 3 7. Appreteure.... 1 - 1 1 - - 1 1 k 2 8. Asphalt-Fabrikanten - - - - - - - - 1 - 9. Badeanstalt - Besitzer - - 1 - 1 - - - - - 10. Bäcker 1v 10 13 1k' 13 11 20 11 12 22 11. Bierhändler . . . - - - - - 2 - - - - 12. Bandmacher. . . 1 13. Bandagisten . . . - 1 - 1 1 - - - 1 1 14. Banquiers.... 1 - - 4 - - 2 1 - 15. Barbiere 9 21 13 13 18 14 24 2K 21 19 1k. Bandhändler. . . - - 1 - - 1 3 - - 1 I . . . 33 40 34 44 38 33 32 44 49 48 3 Laufende Stand oder Gewerbe. Zahl im Jahre 1830 1831 1832 1833 1834 1835 183« 1837 1838 1839 33 40 34 44 38 35 52 44 49 48 17. Baumwollenwaa- ren - Fabrikanten 5> 4 - - - 5 - 1 - 18. Baumwollenwaa- rcn-Händler . 1 5 1 3 1 - 1 10 1 - 19. Baumeister . . . - - - - - 1 - 1 1 - 20. Bau-Conducteure - - - - - 1 - - - - 21. Bettfederreini- gungs - Anstalt- Besitzer .... 1 Bcttfedcrhändler. - - 1 1 - 2 - - - - 23. Bettvermiether. . - - - - 1 - - - - - 24. Bier- u. Brannt- weinschänker. . 24 13 19 38 44 29 27 23 49 37 25- Bildhauer .... - 1 2 2 - - - 1 2 3 20. Bilderhändler . . - - - - - - 1 - - - 27. Bijouterichändler - - - - - - 1 - - - 28. Bleicher - - 1 - - - - 1 - - 29. Blumenhändler . - - - - - - 1 - - 30. Blutegelhändler . - - - - - - - - 1 - 31. Blattmacher . . . - - 1 - - - 1 - 32. Blnmenfabrikan- ten - I - 1 1 1 - - 33. Bollenhändlcr . . - - - - - 1 1 - - - 34. Bordcllwirthe . . - - - - - - - - - 35. Böttcher 8 8 7 3 8 7 7 9 0 V 30. Brauereibesitzer . 5 1 - - 2 - - - 3 . . . 74 71 70 92 97 77 97 91 112 101 1° Laufende Stand oder Gewerbe. Zahl im Jahre 1830 1831 1832 1833 1834 1835 1830 1837 1838 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45- 4V. 47. 48. 49. 50. 51. 53. 54. 55. 50, 57. Branntweinbrem ner Broncewaaren- händler . . . Brunnenmachcr Buchbinder. . . Buchdrucker . . Buchhändler . . Butterhändler . Bürstenmacher. Büchsenmacher. Caffetiers . . . Cattunfabrikanten Cattundrucker . Caviarhändler. Ldninbros Annni Vermiether . Chocoladensabri- kanten.... Chemiker.... Ciseleure.... Cichorienfabrikan ten ..... Colorircr . . . Courtiers . . . Commisfions- und Shedit.-Hdlr. 74 15 3 4 5 2 71 1 13 1 3 2 3 1 1 1 2 8 17 115 120 70 92 1 25 1 z 3 97 77 97 23 5 1 1 1 3 10 1 -> 3 2 21 1 7 4 2 2 1 2 15 25 14 10 14 30 24 19 91 20 0 9 7 3 4 1 17 112 103 100 148 124 154 193 1 18 4 10 2 3 2 1 I 187 179 277 Conditoren. . . Cravattenfabri- kanten.... Dachdecker . . . Damcnfcderputz- fabrikanten . Decorationsmaler Destillateure . Dintenfabrikantcn Dratstsaitenzieher Drechsler .... Drogueriewaaren- ständler .... IZan cke OoloFNv- Händler.... Eisengießer . . . Eisengußwaaren- ständler .... Eigcnthümer. . . Eigcnthümerinncn Eiscnwaarenständ- ler Eierständler . . . Essigbrauer . . . Fabrik-Inhaber . Fabrikanten . . . Farbensabrikanten Iii»»!«« . . . 187 250 6 Laufende Stand oder Gewerbe. Zahl im Iah r e 1880 1881 1882 1888 1834 1883 1880 1887 1888 1889 227 201 187 277 239 244 279 828 820 277 79. Farbcwaaren- händler .... - - - - - 1 8 1 - 80. Färber 3 3 8 0 0 7 3 3 0 3 81. Feilenhauer . . . 1 - - 1 - 1 - 1 2 1 82. Federposenfabri- kanten - - - - - - 1 - 88. Federbuschfabrikanten - - - 2 1 - 1 1 - 1 84. Fischer - - 1 - - - - 1 - - 83. Fischhändler . . . z 3 - 4 - - - - 4 3 80. Flcischwaarcn- händler .... 3 1 87. Fondshändler . . - 8 1 4 3 2 I 1 - 88. Fouragehändler . - 1 3 89. Fonrnierschneider 1 90. Formstecher . . . - 1 - 3 2 1 1 1 1 91. Fortepianvhändler 1 92. Friseure 10 r» 1 7 1 7 0 3 0 4 98. Frottcure .... - - - - 1 - 2 - - - 94. Fuhrherren . . . 12 11 18 18 13 20 13 17 14 93 Futtcralmacher. . - - - 1 - - - - - - 9V. Fußdeckenfabrikanten - - - - - - 1 - - . 97. Gärtner 12 8 3 3 14 10 12 18 7 4 98. Gastwirthe.... 7 3 3 12 8 11 11 4 11 7 99. Galanteriewaa- ren-Arbeiter . 1 - 1 283 231 220 332 813 800 841 870 383 821 7 Laufende Stand oder Gewerbe. Zahl im Jahre 1830 1831 1832 1833 1834 1835 183V 1837 1838 1830 100. 101. 102 103. 104. 105 100 107. 108 100 110 111 112 113 114 115 11V 117 118 110 120 121 Galanteriewaa- renhändler . Garderobenhänd- ler Garndrellirer . Garnhändler. . Garnweber . . Garndrucker . . Gelbgießcr. . . Gerber, Loh- . Gerber, Weiß- Geschirrhändler Getreidehändler Gipsbrenner. . Gipsfabrikanten Gipsfigurenfabrikanten .... Glashändler. . Glaser Glasmaler. . . Glasschleifer. . Gold- u. Silber arbeiter . . . Golddrathzieher Gold- u. Silber Händler . . . Glockengießer . 283 1 -> 10 20 334 231 25V 220 12 332 10 313 300 341 37K 385 321 1 2 10 15 1 14 4 1 4 1 1 4 11 13 11 11 1V 1 2 1 20 204 375 358 324 378 421 425 1 370 8 LauStand Zahl im Jahre fende oder Gewerbe. 1830 1831 1832 1833 1834 1833 183V 1837 1838 1839 334 23V 264 373 338 324 378 421 423 379 g 122, 123, 124. Goldschläger. . . Graveur Gürtler u. Bron- - - - 1 2 2 3 5» - ceure 1v 1 z 7 1v 10 v 8 12 9 123. Gußeisenverzieher 1 12V. Haarsieder.... - - - - - - - - - 1 127. Handelsgärtncr . - 128- Handelsleute. . . 3 3 3 1 3 1 1 3 V 129. Handschuhmacher - v 1 3 13 4 7 9 11 130. Halsbindenfabrikanten . ' 1 131. Heringshändler . - - - - 1 - - - - - 132. Holzhändler . . . 1 4 1 - 3 2 7 3 v 133. Holzspielwaaren- häudler .... . . 1 . 134. Hutmacher.... 3 2 1 1 V 4 3 4 4 7 133. Jlluminateure . . 1 13V. Jnstrumcntenma- cher, chirurg. . 1 - 2 3 - V 2 3 4 1 137. Jnstrumentcnma- cher, metereol. . 2 1 1 1 138. Jnstrumentcnma- cher, musikal. . 2 3 2 V 7 2 7 11 3 9 139. Jnstrumentcn- schleifer .... 1 2 1 1 1 140. Jouwcliere. . . . - - - - - - 2 2 . - I 3 ,.,v,t /andler . . . 1 - - - - - - - - - i . . . 3V3 279 278 401 412 339 411 4V2 4V9 430 Laufende Stand oder Gewerbe. Zahl im Jahre 1830 1831 18321833 18341833 183k 18371838 1839 ! 3K3 279 278 401 412 339 411 4K2 4K9 430 142. Kammmacher . . 1323233312 143. Kainmerjäger . . - 1 - 144. Kaufleutc .... 31 30 18 24 24 1k 18 1k 40 40 143. Kleiderhändler. . 1 1 - - k 1 1 3 1 k 14K. Klempner .... 11 7 8 14 11 14 11 18 13 13 147. Knochcnhändler . 1 2 - - 1 148. Knopfmacher. . . 31- 2313422 149. Köche 2 - - 1 - 130. Kohlenhändler . . 2- 2- 131. Korbmacher . . . 42243- 123 9 132. Kürschner .... K24843337K 133. Kupferdrucker . . 2 - - 1 1 2 - 10 - 3 134 Kupferschmiede. . 2 1 4 2 2 1 - 1 1 3 133. Kupferstecher. . . 2 1 1 2 2 - - - 1 - 13k. Kupferplattenschleifer .... 1 . . . 137. Kunsthändler. . . 1- 2 2 2 2 2 t 1 ^ 138. Kunstgießer . . . 1 139. Kuchenhändler. . 1 1 1 - - 1 2 - - - 1K0. Kurzewaaren- händler .... 214323234 4 1K1. Kunstdrucker. . . 1 - - 2 - 1K2. Lackirer 4373233232 1K3. Landkartenverfer- tiger 1 1K4. Lederhändler. . . 4371K21433 1K3- Lederzurichter . . 4 2 1 1 - - 6 1 2 - . . . 447 340 339 47K 483 414 472 339! 3K0 327 10 Laufende Stand oder Gewerbe. Zahl im Jahre 1830 1831 1832 1833 1831 1835 183« 1837 1838 1839 117 310 339 17« 183 III 172 539 5«0 527 1««. Leihbibliothekare . 1 1 3 1 3 3 - 1 1 - 1K7, Lcinwandhändler. 1 3 1 3 « 5 c, 5 1 1K8. Leinweber .... 1 1K9. Leistenschneider. . - - - - - - - - - 1 170. Lithographen. . . 1 - 1 3 1 5 - 1 1 171. Lotterie-Einnehmer 2 1 - 1 - 2 - 1 - - 172. Mäkler - - 1 2 - - - - - - 173. Maler 3 - - 1 - - 1 3 11 19 171. Manchesterschneider - - - - 1 - 1 - - - 175. Manufactnr- und Modcwaaren- händler .... 7 7 13 9 12 1« 17 13 15 18 17«. Marionettenspie- 177. Maschinenbauer . - 2 1 - - 3 2 1 5» 178. Materialwaaren- händler .... 17 28 33 3« 2« 39 38 3« 37 38 179. Mauerflickarbeiter - - - - - - - 1 - - 180. Mauermcister . . 1 1 1 2 1 1 1 3 1 181. Mauerrüstungs- Verleih er . . . - - - 1 - - - - - - 182. Mechaniker . . . k 2 7 1 12 3 1 k « 3 183. Medailleure . . . - - - - - - - 1 - - 181. Mehl- und Vor- kosthändler . . 7 11 7 8 7 9 13 18 10 18 52« 395 107 51« 555 19« 5«0 «27 «55 «3« II Laufende Staub oder Gewerbe. Zahl im Jahre 1830 1831 1832 1833 1834 1833 183« 1837 1838 1839 32« 393 407 34« 333 49« 3«0 «27 «33 «3« 1 1 2 1 1 1 - - - - - - - - - 1 - - - - - - - 1 - 1 - - - - - - - - - 1 - - - 1 1 - - - - - - 1 - - 1 - - - - - 2 - - 1 - - 1 - - 1 - - - - - - 1 - - - - - - - - - - 1 - - - - - - 1 2 - - - - - - l 1 4 1 2 1 1 4 - t» 1 - 1 1 1 1 2 1 - 2 . 1 - - - - - - - - 1 1 1 - - 1 - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - 3 2 - 1 2 1 2 3 3 3 3 4 2 3 4 4 . . . » 2 - - - - - - - 1 - - . - - 1 - - - - - - 1 - - 1 - - - - 1 - 1 - - - - - 1 - - - - - - - 1 - - - 1 333 407 419 3«0 3«9 308 372 64« «VI 631^ 183 18« 187. 188. 189. 190. 191 192. 193. 194. 193. 19«. 197. 198. 199. 20«. 201 202. 203. 204. 203. 20«. 207. 208. Messerschmiede. Metallarbeiter. Metalldrechöler Metallgießer. . Mineralicnhändler Modelleure . . Möbelhändler . Möbelpolirer . Mostrichfabrikant Mühlenbaucr . Muller Mützenmacher . Mützenschirmmacher. . . . Muldenhändler Musikalienhändler Musici.... Nadler.... Nagelschmiede Neusilberwaaren- fabrikanten Notenstecher Ober-Bürgermei ster .... Obsthändler . Oel-Naffineure Optiker . . . IS Lcm- Stand Zahl im Jahre fcnde oder ^ .4? Gewerbe. 1830 1831 1832 1833 18341833 183V 1837 18381839 333 407 419 3V0 3V9 308 372 V4V VV1 K31 209. Orgelbauer . . . 1 1 - - 1 - 1 - 1 210. Pantosselmacher . 2 1 - 1 - 1 - 1 1 - 211. Papierfabrikanten 1 - 212. Papierfärber. . . 11 213. Papierformen- fabrikanten . . 1 214. Papierhändler . . 3 - 1 1 - 1 3 4 - 3 213. Papparbeiter . . 1 .... . 21V. Pappenmacher . . 1 - 1 - - 1 - 1 - 217. Parasolmacher . . 11 3 218. Parfümericfabri- kanten 1 - 219. Parfümerichändler - 1 - 220. Peitschenmacher . 112->1- z 221 Pergamcnter. . . 2 - - - - Pfandleiher . . . 1 - 3 3 3 - 1 - - 223. Pfefferküchler . . 1 - - 1 3 3 - - 11 224. Pferdedeckenfabrikanten 1 - 1 - 223. Pferdehändler . . 2 3 4 1 - - - 2 3 22V. Pferdeverleiher . 2 - I - 2 - - ^7. Pfropfenschneider 3 - 1 1 1 - - - 11 228- Pinsclmacher. . . 2 - - - - 229. Plattirer .... i . - - - - 230. Polstermaterial.- fabrikanten . . 1 231. Pomadenhändler. 2 . . . 349 413 434 373 382 319 379 V37 VV9 VV7 IZ 280. 287. 288. 239. 240. 241. 242. 248. 244. 244. 240. 247. 248. 249 240. 241 242 248 244 Portraitmaler . . Porzellanhändler Porzellanmaler . Posamentlere und Posamcntier- waarcnhändlcr Productenhändler Putzhändler . . . Naschmacher . . . Nedacteure.... Nestaurateure . . Riemer Safianfabrikanten Safiangerber . . Saitendrathzieher Saitenhändler. . Sattler Schaafdarmhänd- ler Schirmfabrikanten Schildermaler . . Schlächter .... Schmiede .... Schiffseigenthümcr Schiffbauer . . . Schleifer Schneider .... . . . 791 15 Laufende Stand oder Gewerbe. Zahl im Jahre 1830 1831 1832 1833 1835 1835 1830 1837 1838 1839 751 535 005 759 701 701 791 955 923 932 250. Schnittwaaren- händlcr .... 7 2 11 2 8 7 10 8 - 257 Schornsteinfeger . 1 1 - 258. Schristgießcr. . . - 1 - - - 1 - 1 1 - 259. Schwertfeger. . . - 1 1 2 1 1 - - - - 290- Schriftschncider . - - 1 - - - - - - - 201. Schrcibmateria- lienhändler . . - - - - - - 3 - - - 202. Schwcfclholzfabri- kanten - - 1 - 1 - - - - - 203. Schmelztiegel- händlcr .... - - - 1 - - - - - - 205. Schnürlcibcrfabri- kanten ..... - - - - - - - - 1 - 205. Schuhmacher. . . 110 51 72 83 89 77 88 87 97 III 200. Schlosser 2V 12 25 27 19 20 18 17 20 18 207. Seidcnwirker . . 33 5 33 33 28 19 23 20 10 29 208. Seidenbandsabri- kanten - - 1 - - - - - - - 209 Seidcnwaaren- händler .... 3 - 3 - - - - - 1 - 270. Seifensieder . . . - 1 - 5 5 3 - - 3 3 271. Seiler 2 1 - 1 0 1 - 2 1 272. Sicgellackfabri- kanten - - - - - 1 - - - - 273. Silbcrarbeiter . . 1 275. Silbcrpolircr . . 1 - . . . 923 008 755 911 907 837 931 1081 1075 1095 13 Laufende Stand oder Gewerbe. Zahl i n Jahre 1830 1831 18321833 1834 1835 1830 1837 1838 1839 923 008 754 911 907 837 931 1081 1074 1094 2^ - 1 - 1 - - - - - - - 1 - - - - - - - - 1 - - - - - - 1 - - 1 - - 1 1 - - 1 - 1 - l - - 2 - - - - 1 - - - - - - - - - 1 - 1 - 1 1 1 - - - - 4 1 1 - - - - 1 - - - - 3 1 - 1 - - - - - - 1 - - - - - - - 1 - - - 2 - - 1 1 1 1 1 5 8 5 0 11 2 5 1 11 - - - - 1 - 2 - 1 - - - - - - 1 - - . . 1 - - - - - - - - - - 1 - - - - 1 2 - - - 1 . 2 - 1 - 1 - - - - - - I - - - 1 1 - - - - 933 019 709 921 915 854 930 1092 1084 1115 270. 277. 278. 279. 280. 281. 282. 283. 28-z. 285. 280. 287. 288. 289 290. 291. 292 293 291 295 290 Fi Silberplattirer. Spatzierstöckc- händler . . . Spornmacher . Staaker .... Stärkcfabrikanten Stadträche. . . Stahlarbeiter . Stallmeister . . Steindrucker . . Steinhändler. . Steinmetzger. . Steinschleifer . Steinsetzer. . . Stellmacher . . Stickmusterhändlcr Stiefelwichsfabrikanten Sticker Streichriemfabrikanten .... Strickgarnfabri- kantcn Strohdeckenhändler Strohhutfabrikanten Strohhutwäscher. . . . 16 Laufende Stand oder Gewerbe. Z a h I i m I ah r e ' 1830 1831 1832 1833 1834 1835 1830 1837 1838 1839 933 019 709 921 915 854 930 1092 1084 1115 297. Strohwaaren- händler .... - - - - - - - - 2 - 298. Strumpfwirker. . 11 2 - 3 -> 3 8 1 3 1 299. Stubemnaler. . . 14 5 10 9 12 19 10 13 4 3 300. Stuckaturarbeiter 1 1 - - - 1 - - - - 301. Stuhlmacher. . . 1 1 3 1 - 1 - 3 1 1 302. Tabackshändler . 0 7 10 9 12 10 15 21 10 18 303. Tabagistcn.... 0 - 3 1 1 4 3 3 - 3 304. Talghändler . . . 1 - 305. Tabacksspinner. . - - - - - - - - 1 - 300. Täschner - - - 1 - - - - 1 - 307. Tapetenhändler . - - - - - 1 - - - - 308. Tapeziere .... 8 4 9 12 4 14 8 0 19 8 309. Tapisseriehändler - - 2 1 1 3 . - - 3 2 310. Taubenhändler . - - - - - 1 - - - - 311. Tischler 70 35 54 72 81 05 75 09 79 73 312. Thicrärzte .... - - - - - - - - 1 - 313. Töpfer 0 1 3 5 2 1 3 1 0 3 314. Torfhändler . . . 3 - - 1 2 2 - 1 1 315. Trödler 1 2 2 1 - 3 2 2 2 2 310. Tuchappreteure . 317. Tuchbereiter . . . 1 - - - 1 1 - - - - 318. Tuchhändler . . . 2 1 3 5 4 2 3 3 1 2 319. Tuchmacher . . . 4 0 4 4 4 9 7 8 10 320. Tuchscheerer . . . 2 3 - 1 1 - 1 - 2 4 321. Uhrgchäuscmacher - - - - 1 1 - - - 322. Uhrcnhändler . . - - - - - 1 - - - - . . . 1009 087 872 1047 1043 989 1073 1221 1235 1240 17 Laufende .IL Stand oder G e w e rb e. Zahl im Jahre 1830 1831 18321833 18311835 183V183718381839 10V9 V87 872 1017 1013 989 1073 12211235 121V 323. Uhrmacher.... v v 3 5 1 1 12 7 v 13 321, Vergolder .... 2 3 5 1 2 1 1 3 8 325. Victualicichändler III V8 103 109 97 102 92 103 128 13 l 32V. Viehhändler . . . 1 1 8 12 3 3 v 3 - 3 327. Viehhalter .... v 3 v 1 1 3 5 - 3 3 328. Vogelhändler . . 1 - 2 - 32V. Wachsbossirer . . 1 330. Wachstuchfabri- kanten 11-- 1 - 3 - - 331. Wachswaaren- fabrikanten . . 1 332. Wagenfabrikanten 1 - 333. Walkmüller . . . 1 . . . . 331. Wattenfabrikanten 1 ' 1 1 - - 2 112 335. Weber 78 7 31 22 20 13 19 36 10 50^ 33V. Wechsler - - 1 - i . . . . 337. Wcinhändlcr. . . 5 5 1 2 - 1 v 10 2 II 338. Windemnacher. . 1 339. Wollengarnfabrikanten 1 - - - - - 1 - - 310. Wollengarnhändler 1 . . . . 311. Wollhändler . . . 2 3 v 1 3 3 v 3 1 5 312. Wollspinnereibesitzer 1 - - - 313 Wollwaarcnhändlcr 3 - - - - - 311. Zahnkünstler. . . I - 2 - - - 315. Zeugdrucker . . . 1 . . . 1283 781 10311210 117V 1127 1229 13891125 1172 2 18 Laufende Stand oder G e w c r b e. Zahl i m I ah r e 1830 1831 1832 1833 1834 1833 1830 1837 1838 1839 1283 784 1034 1210 1170 1127 1220 1389 1423 1472 340. Zeugschmiede. . . I - - - 2 - 4 - 3 3 347. Zicgclcipachtcr. . 1 348. Zimmerflickarbci- tcr - - - - - - - 1 - - 340. Zimmermcister. . 1 3 3 2 - - 2 4 4 330. Zilinderdochtfabri- kanten - - - - - - l - - - 331. Zinngießer.... - 2 4 - 1 I - 1 I 332 Zollstockverfcrti- ger - - - - - - - 1 - - 333. Zündhölzcrfabri- kantcn - 1 - 1 - - - - - - 334. Zuckerbäcker . . . - - 1 - - - - - - - 333- Zuckersiederei- besitzer 1 - - - - - 1 - - - 330. Zwirnhändlcr . . - - - - - - - - >> - 337. Zwirnmacher. . . - - - - 1 - - - - - 1288 787 1042 1218 1181 1128 1230 1303 1433 1481 19 N a ch w eisu n g der Anzahl der in den Jahren 1829, 1836 und 1869 in Berlin vorhanden gewesenen steuerpflichtigen und steuerfreien Gewerbtreibenden seder Klasse, mit Angabe des Gewcrbestcuer-Veranlagungs-Solls und der wirklich eingekommenen Gewerbesteuer. 2« Steuer- Klasse. Im Jahre 1829 waren Steuerfreie. waren Steuerpflichtige. Steuer- Veranla- gungs-Soll. wirkliche Ist-Einnahme nach Zurechnung der Zm gänge u> nach Abrechnung der Abgänge Kausleute, Makler, Güterbestätiger u. Apotheker . . . . Handeltreibende aller Art, ohne kaufmännische Rechte, nebst den dazu gehörenden Verfertigern v. Maaren auf den Kauf . . Gast-, Speise- und Schankwirthe nnd Zimmervermiether Bäcker Schlächter Brauer Handwerker und die zu diesen gehörigen Verfertiger v. Maaren auf ven Kauf . . Müller-Gewerbe. . Schiffer-Gewerbe . Fuhrleute u. Pfcrde- verleiher Gewerbesteuer von Hausirern . . . . Nachgezahlte defrau- dirte Steuer . . . circa 1,200 Zimmervermiether. circa 8,VW. Fuhrleute 30 die nur t Pferd hielten. 937 3,440 1 ,322 214 2kl 42 2,983 Bockwindmühlen. 13 Holl. Windmühlen 9 Wassermablmühlen l Dampfmahlmühlen l Dampfichneidemühl-1 Roßmühlen ... 0 Gefäße Fuhrleute . . . 320 dieselben hatten zu- samm. l,438 Pferde. 29,190 43,320 18,804 0,198 0,008 3,802 23,880 200 277, 12,049 2,472 1,292 20 29,049 42,009 18,447 0,092 0,342 3,080 24,130 207 3,043 2,338 13 133 3 — 130,080 20 — 133,842 11 0 21 Steuer-Klasse. waren Steuerfreie. waren Steuerpflichtige. Steuer- Veranlw gungs-Soll. wirkliche Zst - Einnahme nach Znrech nnng der Zugänge u. nach Abrechnung der Abgänge. Iltlilr. .«ixr.pk. Kaufleutc, Makler, Güterbestatiger u. Apotheker Handeltreibende aller Art, ohne kaufmännische Rechte, nebst den dazu gehörenden Verfertigein v. Maaren auf den Kauf. . Gast-, Speise- und Schankwirthe und Zimmervermiether Bäcker Schlächter Brauer Handwerker und die zu diesen gehörigen Verfcrtigcr v. Maaren auf den Kauf . . Müller-Gewerbe . . Schiffer-Gewerbe . Fuhrleute u. Pferdeverleiher Gewerbesteuer von Hausirern . . . . Nachgezahlte defrau- dirte Steuer . . . 8» II »>»!>!» Kanfleute und Händler f. den Nebenbetricb als Schänker circa »90. Zimmervermiether circa Z,000. circa II,ovo. Gefäße der Holz-, Torf- :c. Händl. 189 Fuhrleute 100 die nur l Pferd hielten. 9Z2 5,Z9K 1,»22 222 268 ZV Z,2W Bockwindmühlen. 16 Holl. Windmühlen 7 Wassermahlmühlen I Dampfmahlmühlen 1 Dampfschneidemühl.2 Roßmühlen ... Z Gefäße 27,Wk »2,092 17,»82 6,720 7,296 Z,028 28,860 286 Z2Zi Fuhrleute . . . Z26 dieselben hatten zu- samm. I,8Z8 Pferde. z,zo» 1,096 I2,A2I IZ3,700 2V 27,86» »»,16Z 18,8Z» 6,7Z» 7,2Z9 2,990 26,Z3I 236 1» »,199 1,980 733 IZ » 13 10 10 18 20 13 10 20 — 1»1,068 19 2 Im Jahr e 18-S0 Steuer - Klasse. waren Steuerfreie. waren Steuerpflichtige. Steuer- Veranla- gungs-Soll. wirkliche Zst-Eiunahme nach Zurechnung der Zugänge u. nach Abrechnung der Abgänge. K.tffilr. -ar.pk. UMIr, ,,k.! K ausleute, Makler, Güterbestätiger u. Apotheker .... g»k 28,»10 29,720 13 Handeltreibende aller Art, ohne kaufmännische Rechte, nebst den dazu gehörenden Verfertigern v. Maaren auf den Kauf . . KM» »«,310 »8,333 13 Gast-, Speise- und Schankwirthe und Zimmervermiether Kanfleute und Händler f. den Nebenbetrieb als Schänker circa »83. Zimmervermiether circa »,308. I,vlS IS,»9» — — 20,030 3 — Bäller 2Z2 Z07 7,V00 8,»KV 7,8K» 8,23S >3 10 Schlächter Brauer — 28 2,332 — — 2,»78 l3 — Handwerker und die zu diesen gehörigen Verfertiger v. Maaren auf den Kauf. . 13,321 »,»K» 33,»1k 3K,»27 20 Müller-Gewerbe. . Schiffer-Gewerbe . Fuhrleute u. Pferdeverleiher Gewerbesteuer von Hausirern .... Gefäße der Holz-, Torf- :c. Händl. 222. Fuhrleute 13» und Pferdeverleiher, die nur l Pferd hielten. Bockwindmühlcn. 2V Holl. Windmühlen K Wassermahlmühlen 1 Dampfmahlmühlen 3 Dampfschneidemühl.3 Rößmühle» ... 3 Gefäße 318 Fuhrleute ... 377 dieselben hatten zu- samm. 2,2»2 Pferde. »so 3,030 1,3SK 20 — »90 0,903 2,722 20 20 27 10 0 Hill»»«»!» — 1»,33» 130,0»» 20 10»,127 13 » v. N a ch weis n u g der Haupt -Versicheruugs-Summen sämmtlicher bei der hiesigen Feuer-Societät versicherten Grundstücke und der zu zahlen gewesenen Beiträge vom Jahre 1786 bis incl. 1846- Für den Zeitraum Jedesmalige Versicherungs- Summe. Urblr. Betrag Procent. der aufgekommenen Gelder. UUilr. l>f. UU.Ir. srkr. IN. pro 17°°/,« 20,705,373 2 - 17,133 - 10 - 21,808,023 2 4 21,100 - 7 - 17--/-. ° 27,000,373 3 4 37,083 8 10 1726/ ir /gg .... 30,820,373 1 4 17,084 21 8 pro 1. Januar bis 23- März 1700 . 33,210,000 - 3 4 40,470 13 0 pro 23- März 1700 bis 0. Juli 1800 33,070,300 2 4 34,683 3 10 pro 0. Juli 1800 bis 1. Ott. 1801 37,241,200 8 10,373 10 8 pro 1. Ott. 180'/z 30,120,750 1 - 10,340 20 0 - 1. - 180-/z 40,310,200 8 11,220 13 4 - 1. - 180-/» 41,000,073 1 - 17,382 8 0 - 1. - 1804/5 43,437,000 8 12,000 4 8 - 1. - 180-/« 44,030,030 1 - 18,730 13 0 - 1. - 180°/7 43,221,800 8 12,302 - 0 - 1. - 180'/° 43,317,000 8 12,013 14 10 - 1. - 180-/-, 43,473,875 3 - 30,842 8 3 - 1. - 180-/. o 43,723,073 1 8 23,438 12 11 - 1. - 18'°/.. 43,003,823 3 0,383 23 11 - 1. - 18"/. 2 40,107,730 - 3 0,417 27 4 Für den Zeitraum Jedesmalige Versicherungs- Summe. P r 0 c e n t. Betrag der ausgekommenen Gelder. NtIM, NrlNr. -rlö-. ps Pf. pro i. Oct. 18'"/,« 40,108,750 - 1 3 10,240 14 3 - 1- - 18'«/,, 40,202,275 - - 10 12,833 28 11 - 1. - 18"/,, 40,310,325 - - 10 12,803 27 4 - 1- - 18"/.« 40,770,300 - - 10 13,021 13 4 - 1. - 18'°/, 7 47,105,075 - 7 0 118,250 13 1 - 1. - 18"/,« 48,233,000 - 1 3 20,140 5 - - 1. - 18"/,« 49,070,125 - - 5 0,835 4 3 - 1- - 18'"/-« 50,053,175 - 10 14 102 7 8 - 1. - 18«°/2, 52,047,200 - - 8 11,500 27 8 NtIM'. 8g,-. pf. Idtdlr. 8xr. Pf. pro 1. Oct. 18"'/z2 54,055,375 - - 8 12,120 13 6 - 1- - 18""/2« 50,420,050 - - 8 12,050 10 8 - 1. - 18"«/24 50,127,025 - - 4 0,032 8 11 - 1. - 18"/2 5 01,396,000 - - 8 13,770 5 - - 1. - 18--/25 05,003,075 - - 4 7,202 0 5 - 1. - 18"°/2 7 08,811,075 - 1 4 30,872 10 4 i - 1. - 18"/2« 71,848,000 - 1 24,172 29 0 - 1. - 18 -°/2- 73,020,550 - 1 - 24,704 22 0 - 1. - 18""/«o 75,747,300 - 1 - 25,473 20 - 1. - 18«°/«, 77,724,400 - 0 - 52,230 10 0 - 1. - 18«'/g 2 79,194,050 - 3 - 70,089 15 0 - 1. - 18«"/«« 80,302,000 - 0 - 54,108 4 - - 1. - 18««/«, 81,475,700 - - 4 9,13« 20 - -- 1. - 18«»/«, 81,053,450 - 1 - 27,470 - - - 1. - 18«-/z« 83,299,375 - 1 4 37,385 10 8 - 1. - 18«°/„ 85,523,225 - - 8 19,180 20 8 - 1- - 18 «'/z« 88,147,850 - 1 8 49,425 27 1 - 1. - 18««/«» 00,845,700 - - 8 20,309 27 10 - 1. - 18««/,« 04,120,575 - 1 8 52,744 0 0 lisai. Im izelin Im Einzelnen. 1838. Im Einzelnen. 1839. Kill»»»» Im Einzelnen. 18M, - f, Ä?/,5 -9 2Wr, 2»^? .SM--, 2^7 -5 2M--, 2^7 "9 2Wn . . i .... 32,339 9 9 29,99» 9 8 I>»,389 3 3 I»o I 29,»73 18 1 28,913 23 10 29,990 20 8 930 I 28,371 8 10 19,897 17 3 9,2»9 3 2 3,719 13 9 9,0» I 17 3 338 29 9 29» 2,719 19 10 2,979 13 3,171 17 9 »2V e 3»0 lzmn Nstl — .... - - 312 300 — — 300 — — 300 — — 907 3,1179 I 8 3,933 8 9 3,882 27 I 373 70,902 29 2 .... 92,039 22 8 »3,933 9 11 338 70,902 29 2 .... - 92,039 22 8 »3,933 9 II 183 »31,203 9 I! »31,092 29 2 »98,932 » 8 ' ,791 293,2»0 23 10 .... 293,23» 13 — - 331,»97 1 2 .... - ,970 ^ 9,709 2» II 7,877 I» 8 .... 9,093 19 9 809,22» 731,13» 28 8 732,19» 23 10 » ,938 31,709 22 9 32,897 8 9 »7,193 11 3 . ,270 8,122 23 3 .... 8,»39 27 10 .... . 11,018 23 » .... ,329 1,18» 10 2 .... . . 1,082 23 » .... . 919 13 10 933 1,093 27 9 - 1,339 22 2 - 1,»37 II 1 ,70» 3,292 3 3 3,399 28 10 3,981 23 2 ,198 >, »3,»0I>28>10 »7,329> 20 11 . 99,297! 29 > 1 I - ^801,733 10 j,,,. l 81»,231 18 ! > 833,138 Kommunal-ä E i n n a I) m c. I'il. i e s tt ! t a t e der Verwaltung-Kassen, iu Form einer Haupt-Kasse znsammeuqestellt, zur Ucbersicht des Stadthaushaltes der Residenz Berlin, für die 12 Jahre 1829 bis 1840 incl. Nach d e n R ch n n n g e n. Im Einzelnen. pro 1829. .Mi: Im Einzelnen. KL. /T. Bestand aus vorigem Jahre Kill»,!»,,» K»oi «e. kk. Gewöhnlich fortlaufmde Einnahmen. tleberschnfse ans der Verwaltung ws Kännncrei-Vermögens- 1. Hebungen von eigcnthümlichcn Grundstücken 2. Hebungen aus den Forsten Hebungen aus dem Kalkstcinbrute, Lchnschulzcn-Gnt und Taßdorf -j. Hebungen von dem Wedding 5. Hebungen vom Ghpsbruchc Hebungen von den vor dem Fanlfnrtcr Tbore belegenen Bürgerhaus-Wiesen 7. Hebungen von den RathSwaagn . Hiervon ab Zuschuß für den Kalkstinbruch und Gnpsbruch bleiben. . Überschüsse ans der Verwaltun der Stenern. 1. Haus- und Micthsstcuer 2. Kommunal-Anthcil an der Mal- Schlacht- und Branmalz-Steucr Z. Hundesteuer (zur Trottoirlcgun bestimmt, durchlaufend vicl«? l'jt.X, der Ausgabe) Verschiedene Einnahmen. 1. Bürgerrechts-Gelder . . . . 2. Magistrats-Sporteln li. Jnsuricn-Strafgelder beim Sadtgcricht 4. Schcsselgclder Z. Andere verschiedene Einnahncn, incl. Besoldungen und andere Entschädigungen ze., hcrrnloser Nachlaß Ncbertrag .... pro 1830. Im Einzelnen. 50,205 12 « 38,0«5 25 1 2V,«53 II 27,8»« 9 2«,281 21 « 2,18« — 7 .... 1,837 27 « .... 1,189 » 5 9,913 7 « . .^. . 3,575 10 5 .... .... 2,350 I« 2 .... 2,07» 13 — .... 2,39» 19 9 335 10 - .... . .... 1,73« 17 3 35 15 »30 371 I« 5 .... .... »,29k 12 7 .... »,199 21 !>0 .... 3,17» 20 u »5 770 12 10 .... 39,903 205 20 12 « 3 .... 35,1»8 1,»32 10 11 3 3 - »5,770 12 10 .... - - 39,738 8 3 > 352,77« IL 7 358,90» o 5 358,08» 1 « 21»,7»» 17 k 230,001 8,018 18 2V ' 5 225,18« «,587 25 18 9 10 507,521 » 1 003,584 17 2»,302 3 9 .... 27,105 3 1«,V53 13 9 «,82» 29 1 .... 7,»05 10 e .... 5,985 8 10 2,282 19 2 1,83» z 1,585 5 — 1,021 7 s .... 952 2k » .... 8»7 28 II »,10s 2« 1 3,99« 28 2 1,98« 17 11 38,531 2« ! - .... »1,35» 10! .... 27,058 1» 5 -!- «13,291 ! ,,,, - ^ ^ 0»3,3»2 25 -!-! jllt) 1831. 51,337 1» 33,715 589,858 29 I« Im Einzelnen. 2«,«»« «ZV 2,2k» »20 ZI2 3,9« 33,575 1» 1.Z58 301,185 227,791 5,07« 21,W 18 V.270 IMS 9ZS 2» 2,7N» 9 33,198! 2» pro »»,9»5 12 32,217 59»,«»7 3 . . . 19 II Im Einzelnen. 25,228 1,713 2,708 272 309 3,«08 33,902 I,»»8 309,158 28«,»«9 5,818 2»,89.1 «,«08 1,58» 7»8 2« 12 II 28 8 12 2 28 8 25jII 2,10« 29 I 30,9» 1> 2,5 j 7 . «2«,8K» 2V 8 . pro 1833. Kill»»»». .19,»0« 9 32,»51 «kl,»»« 21 29 Im Einzelnen. 25,901 23 2,505 1 3,03V 318 21 » 09«j >2 10 35,858 7 2 3,389 15 » 378,289 28 « 285,71« 27 5,591 29 2«,002 13 9 0,510 17 8 1,320 22 II 709 8 2 3,231 23 » 37,89» 25 !I0 «93,900 21 2 pro Ki»»»»si». »3,9kl 29 32,»K8 ««9,598 10 . . . . 21 702,007 I« 10 Im Einzelnen. 23,950 2,158 2,« 13 591 279 »,073 33,««7 1,801 390,7V7 1« 277,500 19 13 10 5,892 25,2» 9 «,753 I,»37 90» 2« 3,7»8 7 11 38,089! 2» ! » II pro 1833. 55,1 »0 13 3I,8«5 «7»,221 28 Im Einzelnen. ////» -. ^f. 2«,970 »,3I« 2,»78 I,»53 300 3,981 39,500 173 »03,119 303,108 0,372 27,75» 7,750 1,30» 89« 2« 13 2,032 17 10 39,738! I 1 > 9 pro G»»»»». «2,10» 9 II 39,32« '12,««0 25 I« Im Einzelnen. .57/, r. .97,r^f, pro Ki»»»»n Im Einzelnen. .»'//,.". >7,,, ^s. z»i t) 1838. K»»»»»i». .7?//, -. .»/>- ^ s 29,911 18,122 3,212 2,7»« 300 3,909 58,202 713 10 10 « 8 I« »10,711 299,»«« «,00t 30,33» 8,»»8 1,320 1,057 21 3,318 27 9 >0 »»,»79j 17 j 9 30,855 2» 57,»89 722,179 29,»73 28,371 5,719 2,719 3»0 l>um Rcstl ! 300 — 3,«79l I 70,002 29 »31,203 293,2»0 0,70« 31,70« 8,122 1,18» 1,095 3.292 »5,»01! 28 !>« 32,35« Im Einzelnen .7///.75,. ^ « . 70,002 731,150 29 28 28,915 19,807 0,0» I 2,97« 300 3,955 «2,05« »51,002 293,25» 7,87t 32,897 8,»39 1,082 1,539 3,5«« 28 10 pro I8N). 20,900 9 «2,05« 22 752,19» 700,087 751,987 >2 2 . 779,«08 28 5 . . 801,753 27 10. Im Einzelnen. .7///,-. .x>,. l84<» 29,990 «,2»9 3,171 300 3,882 »3,933 »«8,032 331,»97 9,095 »7,193 11,018 «I« I,»57 5,981 25 5 81»,251 18 0«,2«7l 2 « > 11 «I .... > II »,589 3 »3,933 9 II 809,22» > 22 ^ »^ 853,I5ch 2 29 Noch V. E i » n a h m e. Nach den N e ch n n n g e n. Im Einzelnen. HM- Uebertrag .... Verschiedene Einnahmen <>. Zur Vorspann-Gestellung 7. Vcrgütiguug aus der General-Staats-Kasse. Nach der Allerhöchsten Kabincts-Ordre vom 31. Dccember 1838 und Verwüstung des Königl. Finanz-Ministcrii vom 27. Januar 1830 sind die Seitens der Staais-Kasse zu gewährende» Entschädigungen festgestellt aus jährlich.- ») für entzogene Wein- und Bicr-Einlage-Gesälle, so wie für Bierziese 10,522 HM- 13 0H-7 b) Lcichcnfuhrpacht 8,000 - — - — - darauf werden in Abrechnung gestellt folgende in Auch gäbe berechnete Postein ») für Unterhaltung von 30Fuß-Gcnsd'armcS 8,II0HM- /S) Beiträge zu den PflastcrungS-Kosten resp. 000 und 800 HM- 1,700 - für Handhabung der Bettelpolizei . . . 3,000 - 18,522 HM- 13 öH- IN ..f. 12.810 AM? so daß durch dicKommunal-Kasse zur Hebung gelangen nur 5,7>2 HM- 13 l0^. wogegen 8,000 HM- Lcichcnfuhrpacht bestimmungsmäßig dem besonders gebildeten Fonds überwiese» und verausgabt sind, unter 1Ur. XII. 4. Glimm» « Gewöhnlich fortlaufende Einnahmen . . . Außerordentliche Einnahmen. I. Kaufgelder für veräußerte Grundstücke: a) für das Haus Klosterstraße Nr. 02. 1,000 HM- und für ein Stück Land vom Bauplatz des Königsstädtschen Stadt-Schulhauses 200 HM- . b) für Mariendorf und Marienfcldc 2,00» HM- und für einen Platz vom Hofe des Königsstädtschen Stadt-Schulhauses 82 HM- c) für ein Stück Kämmcrciland 355 HM- und für das Hirtcnhaus zu Taßvor 70 HM- st) für das Rittergut Taßdorf Vcrkaufs-Werth 32,00« HM- incl. Verzugszinsen 32,130 HW- 3 0H- 2^. ab in gurtem prerii übernommene riltcrschaft- liche Schulden 11,350 - — - — - bleiben baar und für das Haus in der Kochstraßc Nr. 30. jvormalige Cholera-Heilanstalt) Verkaufs-Werth 26,000 HM- — VÄ- ab IU purrem pretii übernommene Hppothek-Schulden 7,077 - 15 - bleiben baar e) für das Haus Cölnsche Gasse Nr. -1. 1,800 HM- und für ein altes Seitengebäude vom Grundstück Gcorgenstraße Nr. 20. 62 HM- 5 VA, -- 1) für das Scharrnhaus und 2 Scharren in der Taubenstraße 8,000 HM- und für eine Wiese bei Spandau 800 HM- x) für die au die Gas-Compagnie verkauften Holzplätze in der Holzmarktstraße Nr. 2« und 27 ... . " U-»tii« 38,530 2V pro 1829. Glimm« HM- 013,201 I« II 38,530 051,828 20 12 Im Einzelnen. ^1,33^ 10 pro 1830. Glimm» HM - . Ich? . f. 063,362 61,356 I« «86,007 0 10 Im Einzelnen HM- .X),- 27,058 16 ! ! pro 1831. 8,11,11,ii». HM- Im Einzelnen HM- pro 1832. Glimm». HM- 023,576 27,058 16 5 15 33,108 2» > ! 020,806 33,108 26 2 20 Im Einzelnen. HM- 30,061 25 pro 1833. Glimm». HM- Im Einzelilcn. pro 183/t. 81111111111. HM- .16) 050,032 20 0 1,200 1,200 ! I «03,000 30,061 25 7 21 37,806 25 10 ! > 102,007 37,806 25 10 . 000,003 20 10 730,862 10 0 2,082 730,002 12 II >0 Im Einzelnen. HM- 38,08» 26 pro 1835. 811111111» HM- VA,-.f. 700,087 38,080 26 6 Im Einzelnen. HM- 30,738 II ! ! pro 1836. Giimm« HM- .f. Im Einzelnen. HM- pro 1837. 811111111» HM- Im Einzelnen. HM- pro 1838. 811111111» HM- 151,087 30,738 II 0 12 66,670 770,008 66,670 1 28 65,601 28 10 801,753 60,080 5 6 27 10 Im Einzelnen M- H,-- ,.f. 67,520 1,350 18,i>22 66,170 26 10 . . . 625 20,780 17,522 15 . 701,725 23 II 38,308 18 2,082^ — ^ 826,168 I« 868,636 3 625 ^ . . . . ^ ^ 38,308^ 18 ^ 2^ 1,862 1,862 1,800 20 13 10 pro 1839. Glimm» HM- 0 Im Einzelnen. HM- pro 18W. Glimm» HM- VA,-- .s- 816,251 07,605 7 — 18 881,050 11,63^ 25 10 00,207 1,306 18,522 j 8, .800 ^ 11,637^ 10 ^ 2^ 13 11 10 853,158 80,185 030,363 10 12 12,000 (zum Ncft des KaufgcldcS.) 12,00V ?il. Ei n n a h m e. Nach den N e ch n n n g e n. Im Einzelnen. pro 1829. Sninin«. Mi... Im Einzelnen. .^74 ^ ,.e xi-0 1830. Sun»»»«. Im Einzelnen- Mi- pro 1831. Im Einzelnen. M - pro 1832. Im Einzelnen. LA- ^,7' pro 1833. Silin»»!! Mir. .'/^7- Im Einzelnen. ,5Mr. .'/7?7' pro 1834. 8> II III III! . Mir ' Im Einzelnen. Mir. pro 1833. S»II»N»« M4r. r>7/7' - f. Im Einzelnen. .Mir. VAi- pro 1836. Sil»»!»»!». .Mir. Im Einzelnen. .Mir .^,7' pro 1837. Sinn»»»» Mir Im Einzelnen. M4r. 183 S»n» Mir. 8. IN«. 04?-- -f. In Einzel Mi.r. nen- j)I « 183 Snini M/,r. 9. n«. .s. Im Einzel Mir nen. pro 1860. Snnini« .Mir. .x>7- Noch V. VI V'. Außerordentliche Einnahmen. 1,20b — — 2,082 — 423 — — v,I00 3,107 24 10 38,308 18 2 .... - 1,842 3 — . . . . - - 8,800 — — .... - - 11,437 10 2 — - 12,000 — - 2. Eingezogene Summen, die zu bestimmten Zwecken beim Depositorio zurückgelegt waren, und zwar: n) vom Conto Kämmerei l>) - - Ausbau des Cöllnischen Rathhauses o) - - Elementar-Schulwesen 13,071 8,813 2b 3 0,300 — — 7,000 — — 0,700 20 II .... . 1b,b2b 17 11 a) - - Drsposttions-Fonds e) - - Militair-Fonds l) - - Ausbau des Berlinschcn Gymnasiums Z. Zuschüsse aus Special-Kassen, auch Bestände aufge scter Special-Kassen: a) aus der Sublevations-Kasse lö- 12,730 18,300 iUl r-i 2b 3 10,000 — — 19,300 — — 7,000 — — 3,130 0,83« 20 11 Ib,b2b 17 ! ! 3,200 1b 0 211 3 II 18,773 29 3 31,100 — — 6) Bestände der aufgelöscten Vorspann- und Sublevations-Kass 4. Verschiedene außerordentliche Einnahmen: a) Entschädigung wegen Benutzung des Landes beim Wcdding . um 10,000 — - 8,171 12 II 23,3b3 13 8 I>) Königliche Zuweisung zur ertraordinairen Schulden-Tilgung bei Gelegenheit der Abrechnung zwischen der Stadt und dem Staate, wegen der in dcr Kriegsperiode I8VK bis 1813 gegenseitig für einander geleisteten Vorschüsse und resp. des Anspruchs der Stadt auf Entschädigung für entzogene Einlagcgefälle und Bierzicse pro 181!)bis 18Z6 v) Entschädigung für diese entzogenen Einlage-Gefälle und Ersatz an Bierziese, nach Abrechnung von Beiträgen der Kommune zu den Pflasterungs-Kosten, nachträglich pro 18Z7 und 1838 . . . 100,001 — — 17,044 27 8 ck) aus der Forderung an die Abraham Ganssche Concursmasse. . e) im Allgemeinen, als: Erbstandsgeld, Ablösungs-Kapitalien, Zinsen beleater Beitandsaelder. Eours-Gewinne. Aaio :c 2,324 ->8 I 2,324 3,712 7,330 28 17 1 3 0 3,708 « 3,708 2,0b7 3,183 b 17 28 II 3 KI3 V13 b,b80 4.V03 3 23 3 10 801 3 10 801 3,33b 0,bb9 3 17 13 10 4 3,02» 20 3,020 2,803 k,780 20 18 10 4 8 73b 20 4 73b 3,0b8 -3,813 20 18 27 4 8 1,003 20 10 11 ,003 2,bb0 «,41b 20 21 10 10 8 b 3,248 23 >1 3,248 8,212 4 334 23 3 10 11 3 0 14,349 4,903 20 13 11 3 10,433 23,1b4 0 II >1r. se- 8,I0l 4 8 108,10k 12,123 3,872 4 >3 2b 8 z 11 8,410 17 0 2«,033 0,100 0,101 13 13 3 0 10,001 23 8 10,001 11 ,280 23 20 8 >lr. rl. 4 3. Rückzahlungen .... - .... - - - .... - - .... - .... - - .... - .... .... - 6. Reste iiiei« aus der Fcuc Societäts-Ka 4,849 23 Socicläts-Iit! 4,Mist 10 «,»»»,,» « . Außerordentliche Einnahmen . II. Darlehne, Vorschüsse?e. Nack der Ileberiickt Keile NN 83,324 10 b .... - 33,130 22 II ' 20,10b 27 3 . 23,803 27 3 - 32,312 1b I .... . 0,041 b 7 .... - 23,708 24 0 - 83,2«0 18 4 .... 74,877 13 8 . . . . 132,002 10 0 . . . . . 40,700 20 11 .... 00,37« 0 7 10 000 118,401 130,003 0 10 .... > - 0,000 1 ,000 4 Sun»»»» pvr «v ' I Vit. I. Ii. bis iv. v. vi. E i n n a h m e. ILo< i»i»i 39,400 730,842 32,312 9,000 812,101 10 1« 12 183^. 43,901 739,902 9,041 793,308 29 12 10 19 18ZS. ^ .f. 88,140 744,170 28,798 1,009 820,788 13 24 24 4 10 9 3 1830. 02,104 791,728 83,209 937,099 23 18 99 11 11 1837. 30,888 824,148 74,877 24 10 13 929,881 24 1838. 32,38« 848,434 132,992 1,013,782 10 29 .M.-. 20,900 881,080 49,700 988,317 20 20 II 18M. 114,889 939,343 09,370 1,123,308 12 98 ÄS "fit. A u s g a b e. i 11 IUI IV I. Nach den 9k e ch n u n g e n. Im Einzelnen. H?/-- V. Gewöhnlich fortlaufende Ausgaben. Für das allgemeine Stadt-Schuldenwesen. 1. In Gemäßheit des Amortisation?-Plans n) zur Schulden-Tilgung, incl^ auf neuere Schulden. . , l>) zur Verzinsung . . . e) Verwaltungs-Kosten 2. Zur Verzinsung neuer Schulden außer dem Tilgung?-Plane VI VII VIII Entschädigungen für aufgehobene Berechtigungen und Nutzungen. Zuschuß zum Ablösungs-Fonds der Barbicrstubcn Servis an die Staats-Kasse Für die Militair-Verwaltung Für die Polizei- und Gerichts-Verwaltung. 1. Zuschuß an die Nachtwacht- und Straßen-Erleuchtungs-Kasse 2. Beitrag zur Unterhaltung der Stadt-Gensd'armen...... 8. Für Handhabung der Bettelpolizei Zuschuß an die Stadtvoigtei-Verwaltung 5. Zur Vorstädtschen Erleuchtung 3 Für die geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten. 1. Für Kirchen pro 1829. HA- 23,847 183,330 2,033 43,810 8,110 12,830 1,800 2. Für Schulen Für das Medizinalwesen (Zur Besoldung eines Hebammenlehrers.) 1. Für das Armenwesen und für die Armen-Schulen . . . 2. Für die Invaliden-Unterstützung-Kasse 1,03S 17,373 128,730, incl, 20,00« SUHlr, 9,3vch - 211,337 3,300 131,410 29,07k 00,370 18,410 130 Im Einzelnen. HA- H/r 20,023 143,430 3,393 8,304 32,837 8,110 14,830 1,800 17 18 ans drm Sefnilden, 1 Tilgungs-Fonds 1 für tllcchnnng der f Micthsslcncrlassc. 13 pro 18Z0. HA- ,'/?/r ^j'. 911 17,837 138,230 . 001,330 138,000 9,280 ! 177,219 3,300 131,410 29,124 37,017 18,748 13« 13 17 147,280 - Im Einzelnen. pro 1831. 8,,»»»»» HA- 24,429 144,390 3,229 7,300 26,230 8,110 20,080 1,80« Im Einzelnen. HA- H/-,-^-, pro 1832. 8iii,>>>>»:,. HA - ! c Incl. 0,7li0 Rlhlr, ans dem Schuldem —1 Tilgnngs-Fonds / für Rechnung der Niielhefrenerlane, 873 17,914 108,104 9,930 179,013 3,300 131,410 24,093 30,240 18,788 130 178,034 II 28 I . 1300,836 3 3l . . . . 393,040 44 4,000 143,880 3,171 7,010 43,000 8,110 24,380 1,800 811 19,100 189,000 9,780 ! > 138,001 3,300 131,410 29,338 79,290 19,972 130 198,780 10 Im Einzelnen pro 1833. 8>,>»>»>!>. HA- H/r 47,003 143,720 3,939 9,013 43,000 8,110 19,880 1,800 790 19,092 101,300 10,100 14 20 204,299 3,300 131,410 28,332 74,790 20,489 130 14 20 j 171,000 — 022,908 7 7 - 630,377 11 Im Einzelnen. HA- 40,100 142,738 3,909 13,868 43,000 8,110 14,880 1,800 700 19,300 174,300 9,100 10 pro 1834. HA- H/r 200,093 3,300 131,410 30,118 09,79» 20,127 130 >83,000 Im gel, HU- eHr Einzelnen 02,083 142,734 4,313 13,200 31,001 8,007 10,880 1,014 19,433 170,000 7,373 — 13 10 > 9 11 pro 1835. HA - H/ r 222,414 8,30» 131,410 20,383 70,009 20,470 130 177,373 . ^041,197^28 0^ . . . . ^ . ^ . 039,920 18 10 10 I 3 Im Einzelnen HA- H//' 130,300 142,733 3,187 12,000 32,924 8,110 21,800 1.71 24 II 902 18,830 190,000 0,300 ! pro 1836. HA- 308,440 3,300 131,410 24,933 84,347 19,733 130 190,300 771,022 Im Einzelnen. ^7 .' -.-f. pro 1837. 8i>,,»>»«!» HA- Im Einzelnen. HAr, p ro 1838. 103,933 140,732 3,444 8,000 32,924 8,110 20,000 1,930 902 18,290 21 24 20 10 180,000 7,80» .... j j I 187,800 310,111 3,300 131,410 82,971 19,192 130 20 5 703,278 14 23 100,000 incl.nliivrrwendele Konigl. Anweisung von IMMi Rihlr, 132,730 2,340 8,000 10 39,091 8,110 22,000 2,333 900 17,728 17 19 242,888 7.300 — > 309,070 2,431 22 3 letzte Zahlung 2«)!— 131,410 10,040 91,337 18,03' 180 230,388 pro pro Ii» 183S. Im l .Vt0. Einzelnen. Einzelnen. HA- H»r .f. HA-, HU- HAr. VKr 04,273 200,130 130,449 10 4 . 123,202 — — 2,320 II I .... - 2,302 17 0 .... 0,000 — .... - 0,000 — — .... - 203,044 21 3 333,714 17 0 , 131,410 2» — .... . 131,410 2» — .... - - 18,048 22 0 10,493 10 — 00,103 22 I 01,007 9 4 .... 8,110 — — .... 8,110 — - — — .... 3,000 .... 22,000 — — .... 33,132 27 2 2,023 3 — 2,237 >7 0 101,898 27 1 107,387 24 833 >9 3 . 813 23 — 17,000 — — 17,204 22 1 - 17,899 19 3 18,018 17 0 .... - - 130 — 130 220,181 24 — 239,309 18 3 - 7,001 — 7,201 — 240,709 18 3 8 1 233 181 24 l . 820,294 27 ^ . >. ^703.040^14^ oj ^834,092^17^ 3 Im Einzelnen. .Mn 1830. Einzelnen. L?/,- LW- Im Einzelnen. Im Einzelnen. LM-. . .. f. !>i,>>»»»»» FÄ--, ^s,,' »f. ^»lzeinen. Kim,»»» ^>>>ri>->i!« >»>>»i>>»:> Adoch 1. Gewöhnlich fortlaufende Ausgaben. Allgemeine Verwaltungs-Kosten, Besoldungen, Pensionen, renn-Kosten u. s. >v Für das Bauwesen. 1. Zur Unterhaltung rathhäuslicher und anderer Communal-Gbäude in und außerhalb der Stadt, Brücken, Brunnen, Zäune w. . . . 2. Beiträge zur Brucken-Unterhaltung, zur Unterhaltung des Steinpflasters auf dein Berliner Fischmarkt, und für Reinhaltung des Königsgrabcnö, so wie zur Besoldung eines Bauschreibers . . . 3. Zur Trottoirlegung, die Vit. III. in Einnahme gestellten Überschüsse aus der Hundesteuer 4. Beitrag zur Unterhaltung des Steinpflasters in den seit dem 11». September 1820 bis 1. Januar 1887 nc» angelegten Straßen 2, s Dieser Zuschuß cessirt hier, da die Gewerbc-Steuer-Erhebmig vom 1. Januar 183S ab Seitens des Staats übernommen ist. 1,VIS 16 7 >. 1,322 8 b 1,477 11 10 1,263 6 b 5""°»°!° .4. Gewöhnlich fortlaufende Ausgaben 30 Vit. X XI XII 31 Ausgabe. Nach den N e ch n n n g e n. Im Einzelnen. M/M pro 1829. Km»»»»». M/M ^ s Im Einzelnen. .M/N. ^ s. pro 1830. M/M Im Einzelnen. WA/?. ^f. pro 1831. KlllllrlüZ MM- Eil M Im izelnen. pro 1832. Kl»»»»»!». .M/r. M, „ ^ f. Im Einzelnen. M//,- pro 1833. Klimm»!», M/M Im Einzelnen. .MM. pro 1834. Km»»»»!». .M/77 ..f Im Einzelnen. M/M pro 183Z. Km»»»»!». .M/,- ///,?' ^ s. Im Einzelnen- MÄ- pro 1836. K»mm»!». .MM. ..s. Im Einzelnen. pro 1837. Kiimmm». .M/,7 M e Im einzelnen. MM. - .. s pro 1838. Kiimmms». .MM. VA?' M pro 2'" 1839. 2'n Einzclnen. K, »»»»„!». Einzelnen. M/4- M/4- M/4- pro 1849. Km»»»»!». I M/4- ./?,,, ! Zs. Zahlungen aus dem Haupt-Extraordinario. 1. Kaufgelder für Grundstücke: a) für die zur von Kottwitzschen Beschäftigungs - Anstalt erstandene von Winningschc Kaserne l.) für das Rittergut Taßdorf zum Besten des Kalkstcinbruch-Betriebes, Ankaufs - Werth 35,999 /W- und incl. Zinsen und Kosten 36,927 21 H-.- ab: in partem prviii übernommene ritterschaftliche Schulden 11,359 M/M rückständiges Kanfgeld, worüber Prozeß schwebt 5,400 - bleiben baar 0) für Schlächter-Scharren ü) für das zur Erweiterung der Stadtvoigtci angekaufte Grundstück Molkenmarkt Nr. 2, Kaufwcrth 40,100 M/M und incl. Zinsen und Kosten 40,513 M/M 10 H-.- ab: in purtem pretii übernommene Hypothek-Schulden 34,000 - — - bleiben baar a) für das Chausseehaus bei Taßdorf 500 M/M und das zur Einrichtung eines Filials für das Waisenhaus benutzte Nadlersche Grundstück rcsp 2,577 M/M 28/H,.- 2 .5 und 00 - 28 - 4 2,038 MM 20/H,.- 0l./, Z) abgelöstes Hypotheken-Kapital vom Hause Cöllnsche Gasse Nr. 4. ki) für eine Parcelle von 50 EZN. zur Benutzung als Straße beim 1) für das Kapfschc Grundstück in der großen Frankfurter-Straße kc) Kostenbeitrag für eine Parcelle des Charit«/-Gartens zur Erik für das Grundstück Oranienburger-Straße Nr. 09., in welchem die städtische höhere Töchter-Schule ein Lokal gegen Micthszah- K»»»»»!» zu 1. und zu Zi. , . . IS,000 20,177 800 21 — 33,077 21 - 100 0,313 10 — 0,013 10 vi 12 — 701 12 3,077 28 2 3,077 28 00 (zum S 28 icst.1 4 00 28 4 13,000 40a 1,400 400 — — 2,206 - - 200 390 — 300 M 1 3,000 -um »7 Nim S :,0S7 420 Icst.Z lü Nfl-I 24 4 28,313 10 4 004 28 004 28 0 ^ 20,200 32 M Li ch ö e u N e ch Zt u Z! g e n. 1Ä. ^ Ans g a b e. Im Einzelnen. pro 1829. eW --. Im Einzelnen. Mir. .. f. pro 1830. .Mir. e^.' Im Einzelnen- LN r. ./)?' Pl'0 1831. pro ^,ro 2'" 1832. 2m 1833. 2iu Einzelnen. Einzelnen. Einzelnen. -W« -W- VH,.- Mi- Mi« 183^. >W- Im Einzelnen. pro 1833. pro pro J»l 1836. 2"' 1837. 2m Einzelnen. >»->»!,. Einzelnen. Einzelnen. .«Wir Mi- IM- Mi« M« 1838. . 2"' di>»>>>«»>!i. Einzelnen. l <> 1839. ^ 2m ! Einzelnen. Mir, e) Vorschuß beim Kalkbruch-Betrieb v) ans Schlächter-Scharren-Zins ck) auf Nachtwachtgelder an die Freihausbcsitzer in Folge von Erkenntnissen «?) zur Erstattung eines Vorschusses, welchen die Stadt-Zins-Kasse dem Conto beim Depositorio zum Ausbau des Cöllnischcn Nath- hauscs und Gymnasiums geleistet hatte k) Vorschuß bei der Kämmerei vom Jahre 18Z2 den Neben-Fonds erstattet x) an die Nachtwacht-Kasse 3. Zur Bestreitung der Cholera-Kosten (einschließlich der Ausgaben für die zu Krankenhäusern angekauften Grundstücke in der Kochstraße Nr. 30. und in der Louisenstraße Nr. 32., Zinsen von in Kauf übernommenen Hypotheken-Kapitalien, auch Zinsen von Darlehncn zur Bestreitung der Cholera-Kosten.) 4. Für das Bauwesen: a) Beitrag zur Einrichtung des neuen Fischmarktes l>) Beitrag zu Kirchcnbautcn iu Neinickendorf und Woltersdorf. . . o) für einen Schuppen zu den Schieß-Ucbungen der Landwehr in der Hasenhcidc ck) zum Bau des Hollmannschen Stiftungs-Hauses 8,030 3,831 3,330 230 II 1 3 I 33,077 11,881 21 11 1 320 704 103 21 23 0 0,013 820 10 — 308 10 308 08,401 10 — 701 12 — z,077 28 2 . . . . 20 32 13 — 43 12,270 1 1 2,333 13 3 024 14,000 . 20,200 I 1 7,200 8 8 00,330 20 7 18,000 .... incs. Vorschnfz- Erstatrunsi an die Ncbcnfonds von 6,1 !VNthlr. 13 Sgr. 1 Pf. üo 1832. 18 0 00 000 300 28 18 4 0 204 i» 3 13,000 204 1,000 Izum 0 10 4 MM 3 3 303 30» 1,837 . . 2,200 300 12 I 1,140 23 I 803 12 1 1,140 23 1 " ^ 218 23 7 gz(,i 28,313 10 4 . . . . 1,017 13 — .... 004 28 0 20,200 ! e) zur Instandsetzung der Hirschelstraße 1,003 !1 11 k) zum Bau des Nieolaus-Bürger-Hoopitals x) zum Bau eines Leichenhauscs auf dein Begräbnißplatz der Jerusalems- und Neuen-Kirche . . . >1 11,000 073 3 0 b) zur Anlegung einer Badestclte im Plötzen-See 0 i) für Abbrechen des Rathhausthurmes und der Gebäude auf dem Kapfschcn Grundstück, für Pflasterung des Weges vor dein Schle- sischen Thore bis zur Landwehrbrücke ?c. . . . 4 3,302 10 4l ! 028 14 »I 1,83. 11 — l j (^,0 u 7 17,141 14 8 13,030 0 11 - 4,010 13 i .... > 33,431 12 -! - 8,001^ 24 - - 08,700 10 — . . . . ^ ^. 00,301 12 8 . . . . ^ ^ . 28,287 0 ^10 .... - - 1,330 17 1 .... - - 10,873 14 0 ^ ^ 4,008 23 ^ ij ^ ^. 27,032 10 öj ^ ^ 47,274^ 10 .... . ^ 14,034 8 ^ . . . . ^ ^. 33,000 13 ist »3 1'it. A us g a b e. Nach den N e ch n u n g e n. Im Einzelnen. LA- .^h?- pro 1829. LA 7. LH,' ^ s Im Einzelnen. LA- Lh^^f, 1830. Km»»»». LA- Lh,-^', Im Einzelnen. LA- LH 77 ^ 5 pro 1831. LA- Lh,,^- E L Im inzelnen. Ä- LH,-^>, pro 1832. Km»«»»»- LA- L/h?' Im Einzelnen. LA- H/7- ,.f xi-0 1833. LA- Lh,-^x Im Einzelnen. LA- .h,,' pro 1834. LA- Lh,-^f Im Einzelnen. LA- LH,' pro 183S. ?>>ii >»»>:». LA - .^h?' Im Einzelnen. LA- LH,'^f, pro 1836. Hl»»»»»»» LA- LH,' Im Einzelnen. LA- Lh,'^f pro 1837. LA- Ein LÄ Im zelnen. pr 185 81»»» LW- 0 t8. LH,- Im Einzelnen. LA- N pr« 1839. LA- LH,' Im Einzelnen. LA- Lhr^, pro 1840. LA - L/h, ' Noch XIII «. Zahlungen ans dem Haupt-Extraordinario. I. Für Unterrichts - Angelegenheiten: a) Kaufgclder für Grundstücke an) für einen Bauplatz zum Stralancr Stadt-Schnlhause . . . l>l>) für eine Parcelle zu demselben 4,11» 10 4 LZ,431 12 3 .... - 8,001 24 9 .... 08,709 10 — - - 90,391 12 8 .... - - 28,287 0 !0 .... - 1,330 17 1 .... - > 10,873 14 0 .... 4,998 23 1 .... - 27,032 19 3 - 47,274 10 — .... 14,034 8 8 - - 33,909 13 II 90 14 — 00) für einen Bauplan zum Luisenstädtschen Stadt-Schnlhause. 1,Z40 — — ckck) für einen Bauplatz zum Dorotheenstädtschen Stadt-Schulhaist e Schule aus der Luifenstadt e 0,000 3.0Z0 — — .... - - 29 7 11 lk) für das Grundstück Hirtcugasse Nr. zur Erbauung eine Hauses für die Ne Kommunal-Armen-Schule abschläglich ö 3,341 12 9 .... - 10,000 4,000 — — .... 10,000 — — .... > 117 23 9 .... - - 9,037 4 8! 337 23 I o) zum Ausbau des Gewerbe-Schulhauses ck) zum Stadt- nud Armen-Scknilhausbau 9,300 — — .... - 4,000 233 10 10 .... 14,VW 11,000 (biN. Außer den übrigen aus andern Fonds hierzu verwendeten Beträgen e) für Anschriften zu den Stadt-Schulhäuferu ) k) Zuschuß für die Luiscnstädtsche- Dorotheenstädtsche- und Stra lauer-Stadt-Scknile .... - 930 9 0 — g) zu verschiedenen Schulzwecken 287 -,7 4 40 10,130 14 — 3l 147 13 19,840 29 1 03 0 4,323 20 9 24Z 18 14,243 18 2 103 I 0 (i. Zu milden Zwecken: n) Stiftungö-Kapital für Waisen, bei Gelegenheit der Vermählim z 2,MN 2,000 4,398 10 8 14,000 — — 107 23 9 9,037 4 8 1,487 13 103 1 0 10,341 12 9 — 2,000 — — 300 — — 000 — — .... - - von — — - 00N 1,300 030 — — .... 000 — — .... - 000 — — .... > k) dem Luisenstiftz dem Central-Fonds der Klein-Kindcr-Bcwahr Anstalten und für die durch Feuer zerstörten Dörfer Wansdor b 1,100 1,700 — — 7. Zu besonderen Festlichkeiten: n) bei Empfangs-:c. Feierlichkeiten und zur Geburtstags-Feier de Landeshcrrn s 4,027 103 19 3 4,000 — 138 300 000 000 000 2,390 23 0 000 708 1k 0 4,730 000 701 12,714 3 23 II 000 k) Ehrenbürgerbricfe und Ehrengeschenke 380 22 0 .... - - 132 3 — .... - - 318 383 3,920 37,321 29 9 9 8 01,931 8 o) zur Ncformations-Feier. . . . l ck) bei der Grundsteinlegung zum Denkmal Königs Friedrichs ll - - - - .... - - .... - - .... - - .... - - .... - .... > .... - - .... - .... - - .... - s) zu den Feierlichkeiten bei Einholung und Huldigung Sr. Maicste t ! 4.192 19 3 ! > 138 — - I 380 22 0 132 3 — 000 — — ! ! 3,190 23 0 ! 708 1« 0 I 14,073 20 11 I - ^ 00,042 18 >- ^ 22,239 24 9 . ^ 78,839 24 ck - - 90,339^ 0 ^ 3 . ^ 37,944 11 0 .... - 3,398^ 24 .... > ' >' 17,303 19 0 .... . ^ 20,043 22 2^ . . . . ^ . ^ 33,109^ II ^ 8 ,,, -!- 07,030 14 - 28,833 113,902 4 ^10 34 ?it. A u s g a b e. Noch Im Einzelnen. HU?. 7>A?.- ». Zahlungen aus dem Haupt-Extraordinario. 8. Verschiedene außerordentliche Ausgaben: a) für das Fricdrichsstädtschc Krankenhaus l>) zur Verschönerung und Erquickung der Landwehr «) au die Consistorial-Kasse Besoldungs-Nachzahlung für den hiesigen Böhmischen Prediger . . 1,440 37,944 11 1,440 1,333 2,332 104 203 940 823 13 3,398 1,703 933 1,881 3,281 123 43,420 11,384 Im Einzelnen- ^ ,7 PI'O 183S. HU?. 3H?.- ,. s. Im Einzelnen. HU?. 7^?.' ^f. 17,303 1,271 1,373 412 330 19 1» 703 zirn 1830. HU?. ./>/- ,.f. 20,043 703 1,277 3 8 20,902 29 incl. 18,ZUN SU SociclätS-Kassc. ,0 430 293 28 IM Einzelnen. HU?. 7H-'..s. 1,099 pro 1837. H«?. 33,109 1,099 2,389 2,238 12» 172 21,118 13 49,799 41,799 11 21 10 Im Einzelnen. HU?. 1838. HU?. Im Einzelnen. HU?. H,'.' ..f. 07,030 1,384 0,247 200 40 14 17 ^ ra 1839. HU ?. 7/Z. ?' ..f. 28,833 1,031 8,301 28 10 incl. «,(»»> Ml nn dic Fcncr- SdcictätS-.lVassc. 343 393 Im Einzelnen. HU?. -f 73,108 18 11 39,984 pru 1849. HU?. 7H-.' ..s 113,902 3,230 17,303 >4 10 incl. l'.Mlll Mlhlr an dic Fcncc- Sociciätö-Kasse. 18 384 38 133,138 19 >0 A lt s g a ' b e- 1829. I8ZO. 1831. 1832. 1833. .183-4. I83S. 183 Ä. 1837. 183 8. 183 N. «8-M. ^il. .N,' ^H-77 LW- LW--, -.5 LA--, -5 LiM- LA-, n-- .M,r, ^5 MlzeMztickMvn, der Ausgabe. 1. II. III. IV. V. VI. X. Gewöhnlich fortlaufende Ausgaben. Für das allgemeine Stadt-Schuldenwesen Entschädigungen für aufgehobene Berechtigungen und Nutzungen ^?i-iii'6 .111 di? ^?iid? 211,337 3,390 131,416 29,670 66,379 18,419 139 138,239 63,333 14,942 442 7,937 27 29 8 177,219 3,300 131,416 29,124 37,617 18,748 3 7 179,613 3,399 131,416 28 29 3 138,661 3,399 131,416 29 2 204,299 3,309 131,416 14 29 3 299,693 3,399 131,416 17 29 9 222,414 3,390 131,416 14 29 4 398,449 3,399 131,416 6 20 6 316,111 3,390 131,416 21 20 19 399,976 2,431 131,416 -,c» 29 1 3 293,944 131,416 21 29 3 333,714 131,416 17 29 6!! Für die Militair-Verwaltung Für die Polizei- und Gerichts-Verwaltung Für geistliche und Unterrichts-Angelegenheiten. ...... 19 8 3 13 17 4 6 24,993 36,249 18,788 4 11 8 3 29,338 79,299 19,972 19 19 7 28,332 74,799 20,489 4 9 11 39,118 69,799 20,127 19 1 4 3 26,383 76,999 29,479 28 18 9 19 19 3 24,933 84,347 19,733 18 6 3 9 22,333 82,971 19,192 17 14 23 1 8 9 16,640 91,337 18,634 7 27 »> 7 6 18,948 101,898 17,899 i>-> 27 19 6 1 3 16,493 197,387 18,918 19 24 17 6 VII. VIII. Für das Medizinalwesen Für das Annenwesen, einschließlich für die Armen-Schulen Allgemeine Verwaltungö-Kosten, Besoldungen, Pensionen, T Für das Bauwesen und für Invaliden — — 150 147,289 139 178,934 — — 139 198,789 — — 130 171,699 — — 139 183,699 — -— 139 1 / / ,0/ — — 139 196,399 — — 130 187,899 130 230,388 9 8 130 233,181 24 — 130 246,799 18 3 IX )iireau-Kosten 4 62,349 34,659 469 19 1! 63,647 9 19 63,344 6 7 62,843 19 3 62,383 l6 11 63,114 19 66,239 18 3 69,911 II 1 67,998 28 1 69,143 28 7 68,893 14 X. XI. 9 1 4 9 43,344 319 8 7 44,909 1 19 16,631 19 12,933 14 19 11,149 14 2 13,474 24 1 14,449 16 3 16,133 13 — 13,130 19 3 23,994 19 4 ! Stipendien und Untcrstüüungen 7 11 11 27 11 211 1 11 334 1 11 396 29 8 291 28 346 1 11 441 14 3 837 11 3 831 1 11 992 11 XII. Verschiedene Ausgaben . . . . 19 19 19,932 27 2 11,371 12 19 6,816 17 2 8,373 13 8 11,929 8 7 7,993 23 2 3,379 10 11 6,343 23 10 6,447 8 II 12,996 23 11,393 21 6 XIII. IS. Zahlungen ans dem Haupt-Extraordinario sMSSSMKXZ. X. .... 687,327 83,223 4 13 7 674,366 39,218 17 2^ -i 9 712,314 83,918 3 23 6 9 737,289 193,149 3 23 1 9 724,779 43,429 6 3 7 8 727,949 11,384 -Ig 6 6 3 743,362 21,118 11 13 9 7 836,444 49,799 21 3 9 11 833,726 41,799 13 1 1 9 911,714 73,198 18 19 II 803,744 39,984 18 4 4 6 938,488 133,138 6 19 19 der Ausgaben .... 772,332 19 19 794,383 9 11 793,332 29 3 849,430 — 19 768,199 12 3 738,423 3 9 764,689 27 4 996,243 27 8 897,323 14 19 986,822 19 9 843,728 19 1,993,646 26 b K e k! u 5l8. Einnahn 810,618 772,332 14 11 733,922 794,383 94 7 840,478 11 3 879,836 19 1 812461 12 1 793,363 19 826,783 7 3 937,999 929,881 24 4 1,913,782 29 3 938,317 26 1 1,123,398 23 7 Ausgabe 19 19 9 11 793,332 29 3 840,439 19 768,199 12 3 738,423 3 9 764,689 27 4 996,243 27 8 897,323 14 19 986,822 19 9 843,728 19 1,993,646 26 — Bestand .... 38,963 23 1 81,337 14 8 44,943 12 2 39,406 9 3 43,961 29 19 33,149 13 3 62,194 9 11 30,833 24 6 32,336 9 6 26,960 9 8 114,389 3 3 29,661 29 7 Im Jahre uebersi ch t der mit» I). Vit. VI. Seite 27 vereinnahmten Darlchne, Vorschüsse :c. Haupt- Betrag. Davon sind zur Deckung verwendet und angerechnet bei der Einnahme des Jahres: 1829. M/n?. 18Z1. FW? 18Z2. ckW r. Z^7.' 18Z3. FW?. 183S. Bemerkunge n. 182'.). 1832. 1831. 1832. ^ 18'!. 1832. 1832. 1833. I. Für das Armenwesen: 1) Ans der Sparkasse, Darlehn 2) Von der Bank, dergleichen II. Zur Bestreitung der Cholera-Kosten: 3) Aus dem Kron-Tresor, Darlehn . 130 ,000 FW- 4) Aus der General - Staats - Kasse, Vorschuß 3) Von der Bank v) Hierzu treten noch: freiwillige Beiträge, Entschädigungen und Zinsen aus einstweiliger Belegung w 7) Aus den Beständen der Nebcn- Fonds, Vorschuß 3,000 20,ovo 8,200 FW- 18 eHr 0 -f. «>,110 13 1 - III. Zum Stadthaushalt im Allgemeinen: 8) Von der Bank, Darlehn y) Von derselben, dergleichen zur Erstattung eines Vorschusses, welchen die Stadt-ZinS-Kasse zum Ausbau des Cöllnschen Nathhauscs und Gymnasiums geleistet hatte 10» Aus Beständen der Neben-Fonds/Vorschuß 11) Von der Bank, Darlchn zum Ausbau des Berlinschen Gymnasiums 10,000 -»,000 180,410 20,000 14,000 4,V23 5,K00 200.V33 10 10,000 14 1 19,000 118,401 118,401 43,000 00,330 38,023 130,003 20 10 10 0,000 9,000 1,000 1,000 Von den aufgenommenen Dar- lehncn sind: .1. getilgt im Jahre 1833: die ?osir. 0 14,000 FW- - II 0,000 - i). als neuere Schulden nach Feststellung des Amortisations- Plans dem Schulden - Til- gungs-Fonds zur Last geschrieben: die Nosir. I. - 2... 43,000 - 3... 130,000 10,000FW- > getilgt im 8. 20,000 20,000 Jahre 1833. zur Tilgung von 1840. i getilgt im s Jahre 1834. 232,000 FW- Zu II. 4. Der aus der General-Staatskasse empfangene Vorschuß von3,000FW- ist bei der Abrechnung mit dem Staate in Folge Kabincts-Ordre vom 31. De- cember 1838 zur Compcnsation gelangt. Zu II. 7. Dieser Vorschuß ist beim Dir. XIII. „Haupt-Ertraordinarium" zur Erstattung verausgabt und unter den daselbst 3. pr» 1833 zur Bestreitung der Cholera-Kosten verausgabten 18,000 FW-, inbegriffen. Zu III. 10. Dieser Vorschuß ist beim lit. XIII. „Haupt-Ertraordinarium" als Erstattung verausgabt. I'omt. 21. pro 1833. 57 Zu L. E r! äute r u n g e n zu den Resultaten der Connnunal-Berwaltungs-Kassen pro 18^/4.. inel. l. Zu L. II. I. Hebungen von eigentümlichen Grundstücken. Die Einnahmen bestehen aus Grundzins, Erbzins, Scharrnzins :c., Prästationen der Dörfer, unbeständigen Gefällen, Erbpacht, Gctrcidcpacht, Zcitpacht, Miethen, Stättegcld ?c.; nach Abrechnung der Ausgaben an Hcbcgebühr, Zinsen für auf Häusern ruhende Kapitalien u. s. w. 2. Zu L. II. 2. Aus den Forsten. Die bedeutenden Mehr-Einnahmen in den letzten Jahren sind durch die AbHolzungen in der Cöllnischen- und Borhagenschen-Hcide herbeigeführt. 3. Zu L. II. 3. Vom Rüdersdorfer Kalkstcinbruch, vom Lehnschulzengutc, ungleichen vom Nittcrgute Tasdorf. Bei erfolgter Preisherabsetzung für die Kalksteine aus Königlichen Brüchen wurde es der Commune nicht möglich, die Concurrenz zu erhalten, und hat deshalb der Betrieb in den städtischen Brüchen in den Jahren 18-^ geruht; demnächst ist derselbe wieder eröffnet worden, nachdem die Preise wieder erhöht worden waren. Das im Jahre 1826 zum erweiterten Betriebe des Kalkbruchcs erkaufte Rittergut Tasdorf ist im Jahre 1836 wieder verkauft worden. Von den baar auszuzahlen gewesenen Kaufgcldern restircn noch an den früheren Besitzer, Grafen von Haacke, 5,166 Rthlr., worüber Prozeß schwebt, und welche Summe in der Uebersicht Hütt. V. zugesetzt ist. Die gezahlten und empfangenen Kaufgelder sind beim Nxtraorüm-nlo der Ausgabe sil'it. XIII.) und der Einnahme sil'it. V. I. ü.) berechnet. 4. Zu L. II. 5. Vom Rüdersdorfer Gipsbruch. Einen Gipsbruch hat die Commune eigentümlich nicht besessen; es hatte Seitens derselben mit mehreren Bauern nur eine Vereinigung stattgefunden, nach welcher der Gips von denselben zugehörigen Grundstücken ausgebrochen werden sollte, unter Thcilung der Kosten und des Gewinnes, nach gewissen Bedingungen. Dieses Societäts-Verhältniß ist in neuerer Zeit ausgelöst. 5. Zu L. II. 6. Von den acquirirtcn Bürgerhaus-Wiesen. Die aus den Pacht-Einnahmen sich ergebenden Uebcrschüsse sind der Gewerbe- Schule zur Deckung ihrer Bedürfnisse überwiesen und sind diese Neberschüsse beim Tit. VI. 2. für Schulen mitverausgabt. 35 6. Zu U. >U. 2. Commuual-Antheil an der Mahl- Schlacht« und Brau« malz-Stcuer, nach Abrechnung der Rückzahlung an das Militair :c. Diese Einnahme durfte nach ursprünglicher Bestimmung nur zu den Ausgaben für das Schuldcnwcscu und zu der inzwischen vollständig bewirkten Ablösung der Barbicrstubcn-Gerechtigkciten verwendet werden. Nachdem sich indcß die Steuer-Einnahme gegen die ursprüngliche Annahme zum Schulventilgungs-Plan gehoben hast welche Steigerung hauptsächlich durch die Besinn« mungen der Cabinetsordrc vom 24. October 1832, jnach welcher fortan Weizen- und Roggcnmchl in Quantitäten über Einen Ccntncr nicht weiter steuerfrei versendet werden dürfen, sondern in der Stadt versteuert werden müssen, in welcher sie zum Verbrauch kommen) veranlaßt worden, ist es nach späterer Cabinetsordrc vom 3l. Decembcr 1838 genehmigt worden, daß zur Bestreitung der anderweitigen Commnnal-Bedürfnisse aus dieser Stencrcinnahme so viel genommen werden darf, als nach Erfüllung dcS Amortisations- Plans vom 24. Juni 1829 zur Disposition verbleibt. 7. Zu H. III. 3. Die Hundesteuer wird seit 1. Januar 1830 erhoben, und ist der Ertrag zur Trottoirlcgung bestimmt; in der Zusammenstellung ist das jährliche Steueraufkommen, nach Abzug der Verwaltung und der Steuer-Rückzahlungen, durchlaufend in Einnahme und Ausgabe mitaufgenommen. 8. Zu v. IV. Verschiedeue Einnahmen. 6. Zur Vorspann-Gestellung. Diese Einnahme besteht aus dem Ucbcrschuß auf Vorspann-EremtionS-Steuer, Vcrgütigung aus Königlichen Kassen, Strafgeldern :c-, nach Abrechnung der Ausgaben dieses Verwältungszwciges. Für den Vorspann-Fonds wurde bis ull. 1837 abgesonderte Berechnung geführt; demnächst sind die angesammelten Ueberschüsse des aufgclöseten Vorspann-Fonds, so wie die ferner zu gcwärtigendeu Ueberschüsse dem Stadthauöhalte überwiesen. 9. Zu L. V. Außerordentliche Einnahmen posit. 3. st. Außer den ull. 1837 eingezogenen baarcn Beständen der aufgelösten besonderen Vorspann- und Sublcvations-Kassen von 25,565 Rthlr. 13 Sgr. 8 Pf. sind an Docu- mentcn dieser der Commune gehörigen Fonds zu Stadthaushalt-Zwcckcn zum Depo- sitorio genommen 50,000 Rthlr. wovon im Jahre 1840, um in diesem Jahre eine Schuldentilgung von 200,000 Rthlr. möglich zu machen, verwendet sind 31,100 - so daß im Depositor!» noch als Bestand vorhanden sind 18,900 Rthlr. 10. Zu I. Der Ausgabe für das Stadtschulden-Wcsen. Zur Schuldentilgung sind »ust 1. a. überhaupt verausgabt pro 18-K incl 966,450 Rthlr. 9 Sgr. 5 Pf. Abgesetzt vom Soll des Tilgungs-Planes, ohne Verausgabung sind . . 175,114 - 28 - 5 - I-aws .... 1,141,565 Rthlr. 7 Sgr. 10 Pf. :w Transport .... 1,141,505 Rthlr. 7 Sgr. 10 Pf. einschließlich 103,400 Rthlr., welche gegen den Til- gungs-Plan für Schnlzwecke noch zur Disposition standen. Die Ausgaben für Schnlzwecke werden fortan aus dem Txtraurüinario bestritten. — Außerdem sind getilgt die in den Amortisations- Plan übernommenen unverzinslichen Vorschüsse der Haus- und Micthssteucr-Kasse aus den Jahren 18-^- und 1825 mit 125,078 - — - — - welche demnächst zu verschiedenen Bedürfnissen des Stadthaushaltcs verwendet und unter den betreffenden Titeln verausgabt sind. Summa der Tilgung pro 18^ incl. 1,200,043 Rthlr. 7 Sgr. 10 Pf. Die besondere unter lütt. 17. hier beigefügte Ucbcrsicht vom Schuldenzustande cr- giebt die näheren Details. Die der Haus- und Micthssteucr-Kasse aus dem Schuldentilgungs-Fonds erstatteten unverzinslichen Vorschüsse sind verwendet und inbegriffen unter den Ausgaben? pro 1829 Tit. VIII. beim Zuschuß zum Armenwescn 12,750 Rthlr. pro 1830 Tit. VIll. imgleichen 45,000 - Tit. 1. 2. zur Verzinsung neuer Schulden 8,304 - Tit. XIII. zum Ankauf des Hauses am Molkenmarkt Nr. 2. 0,100 - pro 1831 Tit. VIII. beim Zuschuß zum Armenwesen 40,104 - Tit. I. 2. znr Verzinsung neuer Schulde» 0,700 - 125,078 Rthlr. 11. Zu Tit. IV. Für die Militair - Verwaltung. Die Ausgaben bestehen in Zuschuß zur Verwaltung des Scrvis- und Einquartic- rungs-Wescns, für Gestellung der Landwehr-Cavallerie-Pferde, zur Disposition der Dcputirten der Kreiö-Ersatz-Commission :c. 12. Zu Tit. V. 1. Zuschuß an die unter dem Königlichen Polizei-Präsidio stehende Nachtwacht-, Straßen-Erlcuchtungs- und Neinigungs-Kassc. In den Jahren 1830 und 1831 ist weniger Zuschuß gezahlt worden, weil bei der vereinigten Nachtwacht- w. Kasse die aus früheren Jahren angesammelten Uebcrschüsse mit zur Verwendung gelangt sind. Die Ausgaben haben sich in den letzteren Jahren durch verschiedene neue Einrichtungen und Verbesserungen gesteigert, namentlich durch Verlängerung der Straßen- erleuchtungs-Periode, durch neu aufgestellte Laternen, durch Beschaffung der Gespanne zur Fortschaffung der Feuerlösch-Geräthschaftcn — statt der früheren Naturalgcstcllnng durch die Pferde-Besitzer —, durch Bestellung von Wasserpumpern, Erbauung eines neuen Fcuerwacht-, Spritzen- und Lciterhauses :c. Nach dem neuesten Etat der vereinigten Nachtwacht-, Straßcn-Erleuchtungs- und Reinigungs-Kassc pro 18^ sind die jährlichen Kosten veranlagt auf 94,495 Rthlr. 9 Sgr. 11 Pf. wovon aufgebracht werden sotten durch cigenthüm- liche Einnahmen der Kasse 4,028 Rthlr, 19 Sgr, 9 Pf. Zuschuß auS Staatskassen 33,000 - — - — - Zuschuß aus Communal-Kasscu 57,400 -- 20 - 2 - 94,495 Rthlr. 9 Sgr. 11 Pf. Nach der Cabinetsordre voni 31. Dezember 1838 ist der Zuschuß aus Staats- Kasscn ans 33,000 Rthlr. jährlich bis auf weitere Bestimmung festgestellt worden, alle übrigen Kostenbeträge, nach Abrechnung der eigenthiimlichen Einnahmen der Kasse, hat die Commune aufzubringen. Der Polizei-Behörde steht das Recht zu, selbstständig und ohne Rücksprache mit den städtischen Behörden, bei Verwaltung dieser Anstalten jede beliebige Aendcrung der bestehenden Einrichtungen zu treffen, und jede für zweckmäßig erkannte neue Einrichtung einzuführen; desgleichen die zur Verwaltung erforderlichen Verträge zu schließen: insofern durch dieses Alles eine Ucberschreitung des festgestellten Etats nicht erforderlich wird. Uebcr Aenderungen und neue Einrichtungen, welche ohne Ucberschreitung des Etats nicht ins Leben gerufen werden können, sind vor deren Einführung die städtischen Behörden mit ihrem Gutachten zu hören, und bleibt im Falle des Widerspruchs höhere Entscheidung vorbehalten. 13. Zu Dt. V. 4. Zuschuß an die Stadtvoigtei-Verwaltung. Außer den unter diesem Titel berechneten Verwaltungs-Zuschüsscn pio 18^ von überhaupt 242,752 Rthlr. 27 Sgr. 2 Pf. sind Seitens der Commune während der II Jahre I8^l> incl. noch solgendc unter anderen Titeln verausgabte Kosten auf die Unterhaltung, Erweiterung und zweckmäßige Einrichtung der Gefängnisse verwendet: 1) für Ausbau von Gefängnissen und zur baulichen Unterhaltung der Stadtvoig- tei-Gebäude 8,712 Rthlr. 2) sür Erwerbung und Ausbau des zur Erweiterung der Gefängnisse acquirirtcn Grundstücks, Molkcnmarkt Nr. 2, zur Verzinsung der übernommenen Hypothek-Schulden und sonstigen Nebenausgaben, nach Abzug der sür die Localicn der Vordcrgebäude (welche nicht zu Gefängnissen benutzt werden) aufgekommenen Micthen 04,890 Rthlr. (incl. in partsm proti! übernommene Hypotheken-Schulden zum Betrage von 34,000 Rthlr.) 3) für das seit 11. August 1832 zu Schuld-Gefängnissen benutzte Vordcrgebäude des ursprünglich im Jahre 1823 zu Armenzweckcn ausgebauten Hauses, am Aleranderplatz Nr. 4 13,700 Rthlr. 14. Zu Dt. Vlll. Behufs der allgemeinen Armenpflege. Unter den Ausgaben snb 1 dieses Titels sind begriffen die Zuschußlcistungen der Commune an die Haupt-Armen-Kasse, mit Einschluß des Zuschuß-Bedarfs für die unter Verwaltung der Armcn-Dircction stehenden Armen-Anstalten, als: des Großen Friedrichs-Waiscnhauscs, des Arbeitshauses, und des Neuen Hospitals; außerdem sind hierunter begriffen die Zuschüsse für das Armen-Schul-Wesen; und theilwcise sür das Armen-Schulhäuser-Bau-Wesen. /«I Von den für das Armen-Wesen und für die Armen-Schulen verausgabten Zuschüssen sind geleistet: Im l Ueberhaupt Jahre Zuschuß. Ittlckr. Davon sind verwendet: Zum eigen«, Bedarf der Haupt-Armen-Kasse und einschließlich für die Z Institute, lickür. Bei der Armen-Schul-Kasse. Ittblr. Bei dem Armen-Schulhäuser- Bau-Fonds. Ntklr. 1820 1830 1831 1832 1833 1834 1835 183« 1837 1838 1830 1840 128,750 138,000 108,104 180,000 101,500 174,500 100,407 113,100 130,004 152,500 131,000 128,500 170,000 100,000 180,000 242,888 220,181 230,500 133,200 148,000 134,700 200,000 185,000 108,000 22,253 24,000 28,500 32,500 30,500 44,000 incl. 8,0W Rthlr., welche zur Abtragung einer auf das Armen - Schulhaus Anden-Str. Nr. 7. gehasteten Hypothek oerwendet sind. 32,800 37,000 35,783 42,888 41,181 41,500 4,000 2,000 i 4,000 5,000 9,508 zusammen 24,508 Rthlr. (siehe png 4Z.) Der Zuschuß zum Armcuwcscu hat eigentlich betragen: für 1833 172,500 Nthlr. Es sind indeß von diesen Zuschüssen als Erstattung auf den im Jahre 1831 aus dem Cholera-Fonds empfangenen Zuschuß durch die Haupt-Armen- Kasse an den Cholera-Fonds zurückgezahlt resp. 11,000 - das Jahr und 1831 und 175,000 Nthlr. und 500 - Bleibt Zuschuß zum Armenwesen 101,500 Nthlr. und 174,500 Nthlr. 15. Zu Hl. XIII. Haupt-Ertraordinarium. Zu 3. Das zweimalige Austreten der Cholera-Krankheit hat der Commune überhaupt einen Kosteuaufwand veranlaßt: 52 I. In den Jahren 18^ und nachträglich pro 1834 und 1833 von 184,299 Rthlr. 18 Sgr. 9Pf. Davon sind zur Berechnung gestellt: Dt. VIII. pro 1831 als Zuschuß zum Armcnwcscn . . . 44,999 Rthlr.—Sgr. —-Pf. wovon abzurechnen an Rückzahlungen zum Cholera-Fonds im Jahre 1833 1I,999Nthlr. (unter der pro 183Z l'it. XIII. voraus- , gabtcn Position von 18,000 Nthlrn. inbegriffen) im Jahre 1834 309 . 11,399 - — . - bleiben 32,399Rthlr. —Sgr. —Pf. Dt. XIII. beim Haupt- Ertraordinario, als sür Cholera-Zwecke verwendet: im Jahre 1831 98,491 - — - ^ - - - 1832 . 69,339 - 29 . 7 - Als Rückzahlungen an den Cholera-Fonds zur ferneren Bestreitung der Cholera-Kosten aus früher zum Arwcnwcsen und zu allgemeinen Bedürfnissen geleistete Vorschüsse; auch zur Abtragung eines im Jahre 1832 mit verwendeten, von den Neben - Fonds hergegebenen Vorschusses von 6,1I9Rthlrn. 13Sgr. IPf-, in den Jahren 1833 und 1834 18,399 . - - zum Rest der Kosten sind noch in Berechnung gestellt pro 1833 1,999 - 4 - 3 - Summa 199,419Nthlr. 3Sgr.19Pf. ab: als durchlaufend der den Nebcnfonds -erstattete Vorschuß von 9,119 - 13 - 1 - es bleibt Kosten-Aufwand pro !8Z-z 184,299 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf. II. In den Jahren 1837 und 1838 23,979Rthlr. 3Sgr. 9Pf. darunter: 6,999 Rthlr. an die Haupt-Armen-Kasse, zu Armcnspeisung und Unterstützungen. Summa Cholcra-Kosten"^249i278RtK"24Sgr""9Ps 43 lranspoi'1 . . . 210,278 Rthlr.24 Sgr. VPf. Hieraus werden in Abrechnung zu stellen sein: a. Die im Jahre 183V beim TA. V. 1. <1. extraordinär der Einnahme posit. 1. vereinnahmten Kaufgclder für das Grundstück in der Koch-Straße Nr. 30, welches im Jahre 1831 zum Behuf einer Cholera-Heilanstalt von der Commune acquirirt war, mit 17,322 Rthlr. 13 Sgr. —Pf. fcrcl. der vom Käufer in par- lem pretii übernommenen 7,077 Nthlr. 15 Sgr. Hypothek-Schulden.) b. Der Werth des noch im Besitz der Commune befindlichen Grundstückes in der Louisenstraße Nr. 32, welches in, Jahre 1832 ebenfalls zum Behuf einer Heil-Anstalt acquirirt wurde, nach der Feuer-Taxe mit , 30,300 - - zusammen 47,822 Rthlr. 13 Sgr.—Pf. alsdann verbleiben Cholera-Kosten 1v2,43VRthlr. 0Sgr. VPf. 1K. Zu TA. XIII. 3. Für Unterrichts-Angelegenheiten. Zu ü. Als Zuschuß zum Stadt- und Armen-Schulhäuscr-Ban-Fonds sind verausgabt: pro 183V ........ 9,300 Rthlr. - 1837 .' 4,000 - - 1838 14,000 - - 1840... 11,000 - 38,300 Rthlr. Außerdem sind entnommen: a. aus dem im Schuldcn-Tilgnngs-Plane provisorisch zur Disposition gestellten Quantum für Schulzweckc, welche bcim TA. I.a. zur Schuldentilgung in Ausgabe inbegriffen sind im Jahre 1829 9,000 Rthlr. ° 1839 «,000 I,. Hypothek auf das Fürstenhaus im Jahre 1829 zu Schulhaus - Bauten aufgenommen, getilgt im Jahre 1838 30,000 - 43,000 - c. aus den Zuschüssen zum Armen-Wesen nach Erläuterung PUA. 41. 21,308 - Summa für Schulhaus-Bauten 108,008 Rthlr. Die übrigen, zu Schulhaus-Bautcn verwendeten, und durch die Schulhäuser- Bau-Fonds verausgabten Kosten sind aus verschiedenen, disponible gewesenen, beim Dcpositorio zurückgelegt gewesenen Communal-Fonds, und durch extraordinäre Einnahmen der Bau-Fonds bestritten worden. Ucbcrhaupt sind während der Jahrc 18^ aus den Schulhäuser-Bau-Fonds verwendet worden: Für die Jahre Für Stadt- Schulhäuser. Für Armen- Schulhäuser. In S u m m a. ktbU. Utbli-. 51,552 56,800 108,412 1840 - 11,022 11,022 In Summa . 51,552 08,482 120,084 ausschließlich der Summen, welche zum Ankauf verschiedener Bau-Plätze und zur baulichen Unterhaltung bereits vorhandener Gebäude aus der Kämmerei bezahlt worden sind. 45 59 1839. 1840. ^77 KUUSVASVSK.. Tilgung bis nlt. Dccember 1840. AK- Bleibt Schuld am 1. Januar 1841. AK« 2» 11 abj l.Sei Kon 38,273 200,130 0,000 ^ zum Schulhaus-Äan- Fonds. 103,»00 — abgesetzt. 339,119 13»,»87 11,328 00,000 123,078 22,»29 30,000 202,000 20,000 20,000 »3,000 19 000 2» 11 IS 10 3,I29,97S , zinsbare Ob'ligatimis- Schuld. 11 S,000 zinslose Obligations-Ächuld 0»,273 — — 303,330 1,013,»30 232,000 I,2KV,V»3 7 10 10 1,207,»30 lden vorhanden sein die neuere Schuld von 252MV AK« Abtragung gelangende Summe von. . . 3,13»,973 10 3,13»,102 813 AK- 30,000 3»,000 3,»00 2,»30 303.330 30,000 I,2K0,0»3 — ! »1,830 10 ß 3,13»,973 3 0»,273 303,330 ^ 1,290,k»3 ^ ^ ^ 3,170,823 Uebersicht vom Schulden - Zustande der Stadt Berlin, vom Jahre 1829 ab bis zum 1. Januar 1841. Bezeichuuug der Schulden. 10. 11. 12. 18. A.. Schulden zur Verrechnung bei der Stadt-Schulden-Kasse. Zinsbare Obligations-Schuld ä 4 PCt Neue Obligations-Schuld auf ein Darlchn vom Kron-Trcsor, zur Bestreitung der Cholera- Kosten, a 4 pCt Rückständige Zinsen bis 1. Juli 1814 Zinslose Buch- und Obligations-Schuld, einschließlich Schuld-Forderung der Kurmark- schen Stände Zinsbare alte Schuld an die Königliche Bank Unverzinsliche Vorschüsse der Haus- und Miethsstcuer-Kasse, zur Zinszahlung in den Jahren 1810 bis 1822 und 1825 Zinsbare Hypothek auf das Gewerbe-Schulhaus Zinsbare Hypothek auf das Fürstenhaus, zu Schulzwecken aufgenommen Zur Disposition der Commune Behufs künftiger Verwendung für Schulzweckc, sind provisorisch zum Schulden-Tilgungs-Plan in Ansatz gebracht Darlehn der Königlichen Bank zum Stadt-Haushalt ü 3 pCt. vom Jahre 1832 Darlehn derselben in Cholera-Angelegenheiten ä 4 PCt. vom Jahre 1882. . . . Darlehn derselben für das Armenwcsen s 4 PCt- vom Jahre 1882. ....... Darlehn der Spar-Kasse für das Armcnwesen ü 4 PCt. vom Jahre 1829. . . . bei der Stadt-Schulden-Kasse . IL Schulden bei der Kämmerei-Kasse. 1. Kausgelder-Rest für die im Jahre 1829 für 45,000 ZA- angekaufte v. Winningschc Casernc 2. Hypothek auf das im Jahre 1880 angekaufte Haus am Molkenmarkt Nr. 2. (Kaufgeldcr-Ncst) 8. Hypothek aus das Gut Taßdorf (Kaufgeldcr-Rest) 4. In alten Zeiten von der Kämmerci verzehrte Stipendien-Kapitale, welche den Stipendien-Fonds zu verzinsen sind Biiiuii»»!», IL. bei der Kämmerei-Kasse Hierzu: Suinuk!» bei der Stadt-Schulden-Kasse Ueberhaupt Schulden - Betrag nach dem Amortisation s - Plan von 1820. /Mir. »f. 3,830,094 134,487 10,328 00,000 123,078 22,420 30,000 202,000 4,140,018 24 11 10 aus neuerer Zeit. 130,000 20,000 20,000 43,000 10,000 232,000 der Schulde n. 3,080,004 134,487 10,328 00,000 123,078 22,420 30,000 202,000 20,000 20,000 43,000 10,000 24 11 18 10 11 4,401,018 30,000 34,000 3,400 2,430 71,830 4,401,018 4,473,408 10 Schulden- Tilgung im Jahre: 1829. L7//r. 0?,,' 94 4,237 und 230 13 10,000 12,730 24 II abgesetzt. 9,000 j — zum Armcn-Schulhaue- Bau-Fonds. 30,347 3 1830. 23 39,404 20,000 17 1831. M/55 -«st 1832. .57//,.77/7- .. f. 22,000 32,804 2,420 10 4,000 1833. 8 24,000 14,000 9,000 183^. M/5?. -«st 100 183S. M/55 ^>77.' -«st. 1836. .57//-. ///,.- ,.p 78 10 30,300 100,000 zum Ausbau des Cb'l tusch eu Nathhauscs und Gymnasiums zum Ausbau des Bcrliuschcu G>>muasiums. 20,000 20,000 8 70,487 17 0 77,203 10 3 4,000 10 10 30,347 30,347 3 70,487 77,203 8 ^ 79,487 ^ 17 ^ 0 ^ 77,! 203 10 4,000 — 47,003 47.003 40,100 43,000 10,000 — — 02,088 — 1837. M/b?. -«st 1838. .57// -. .55/^ — 130,30» 103,023 10 80,000 80,000 11,404 28 abgesetzt. 30,000 1839. .57//- . Tz, ,,- 38,278 0,000 zum Schulhaus-Äau- Fonds. — 103,038 177,404 28 3 04,273 1850. .57/4- .!/^,' -p 200,130 103,400 — abgesetzt. Tilgungs-Soll nach dem Plan pro 1829 bis 1840 incl. dergleichen aus neuere Schulden außer dem Plan 303,330 1,018,480 282,000 10 Ueberhaupt sollten lant Plan am I. Januar 1841 nur noch Schulden vorhanden sein Demnach ist der Amortisations-Plan am I.Januar 1841 erfüllt, und ist auch die neuere Schuld von 252,999/W-. über den Plan getilgt. Beides bis auf die geringe im Jahre 1841 zur Abtragung gelangende Summe von. . . 40,100 10 4,000 47,003 — 40,100 18,000 13,000 02,083 77,083 — 130,300 — 103,033 ^ 130,300 ^ ^ ^ 103,033 ^ - 13,000 13,000 177,404 28 04.273 102,404 ! 28 ^ 3 ^ 04,273 303.330 363,550 IlT. Tilgung bis nlt. Dccember 1840. LM- 330,110 184,487 11,328 00,000 123,078 22,429 30,000 202,000 20,000 20,000 43,000 10 000 24 II 18 10 11 1,200,043 1,207,430 10 10 Bleibt Schuld am 1. Januar 1841. 3,129,978 zinsbare Äl'ligatlsuö- Schuid. 8,000 zinslose Obliga'tions-Achuld 3,134,973 30,000 30,000 1,200.043 10 34,000 8,400 2,480 41,830 3,134,073 1,290,043 7 ^ 10 ^ 3,170,823 47 Z" I'. B e in e r k u n g e n zur vorstehenden Neberstcht des Schuldenzustaudes der Stadt Berlin pro 18'°/«« incl. si«I vR . Schulden zur Verrechnung bei der Stadt - Schulden - Kasse: t. Schulden nach dem Amortisations-Plan. Zu 1. Als zinsbare Obligations-Schuld waren bei Fertigung des Tilgungs-Planes vom Jahre 1829 ab angesetzt 3,539,094 Rthlr. 24 Sgr. 4procentigc Obligationen sind ausgefertigt 3, 539,999 - — - abgcsctztsind gegen' den Plan Zu 3. Die rückständigen Zinsen sind imJahrc l 829 mit einem Male getilgt und sind dazu 159,999 Nthlr. von der Sparkasse ü 4Proccnt angclichcn, welches Kapital demnächst in den Jahren 1839 und 1838 aus dem Tilgungs-Fonds zurückgezahlt ist. Verzinset wurde dieses Darlchn Anfangs aus der Haus- uud Micthsstcuer-Kassc und seit 1833 bis zur völligen Rückzahlung aus der Stadt- Kasse. - Als im Jahre 1828 vor Genehmigung dcö Plans getilgt, sind gegen denselben als abgesetzt zu berechnen Zu 4. An Buchschuldcn sind abgesetzt worden, da deren Zahlung wegen Compcnsation und Niederschlagung nicht mehr erforderlich ist 11 ,494 - 28 - 5 - Summa der abgesetzten Posten 11,899 Rthlr. 22 Sgr. 5 Pf. Zu 5. Auf das kesiRmm der alten 5procentigen Bank-Schuld von 99,999 Rthlr. sind im Jahre 1829 getilgt . 19,999 - die verbliebenen 59,999 Rthlr. sind demnächst durch ein 4proccntigcS Darlehn von der Sparkasse getilgt, welches Kapital der Sparkasse in den Jahren 18-^ zurückgezahlt ist, die Zinsen sind aus dem Tilgungs-Fonds bezahlt. Zu 9. Die in den Jahren 18-° der Micthsstcuer-Kassc erstatteten Vorschüsse sind demnächst beim Stadthaushalt als Zuschüsse zum Armen-Wesen, zum Ankauf des Hauses, Molkcnmarkt Nr. 2., und zur Verzinsung der Spar-Kasscn- Darlchne durch die Haus- und Micthsstcuer-Kassc verwendet. Zu 9. Bei Aufstellung des Schulden-Tilgungs-Planes ward erwogen, daß die mit 3 94 Rthlr. 24 Sgr. —Pf. 259 - — - ^ - Genehmigung Sr. Majestät des Königs im Jahre 1822 erfolgte Hcrunter- sctzung der Miethsstcucr auf 0- Proccnt nach gemachter Erfahrung in ihrem Betrage keineswegs zur Deckung der so ganz unerwartet sich gesteigerten Kosten der Armen-Verwaltung ausreiche; mithin aus jener Steuer die Baukosten zu den Elementar-Schulhäusern nicht auch entnommen werden könnten. — Deshalb wurden zu diesem Zweck 200,000 Nthlr-, und zum beabsichtigten Ausbau eines Gelasses für die von Kottwitz'sche Beschäftigungs- Anstalt 2,000 Rthlr. provisorisch zur künftigcn Verwendung zugesetzt; welches auch die Königliche Genehmigung erhielt. Zu Schulhaus-Bautcn sind hiervon verwendet 38,600 Rthlr. der Ueberrest des Dispositions-Quantums ist im Jahre 1840 nach Communal-Beschluß abgesetzt mit 103,500 . da die Ausgaben für Schulzwccke fortan aus der Central- Kasse geleistet werden, welche sin Gefolge Cabiucts-Ordre vom 31. Deccmbcr 1838) nach Erfüllung des Amortisa- tions-Plans die Uebcrschüssc des Schuldentilgungs-Fonds empfängt, so weit solche zu den anderweitigen Communal- Bedürsnifsen erforderlich sind- 202,000 Rthlr. II. Neuere Schulden außer dem Plan. Das erste Auftreten der Cholera-Krankheit, so wie die enorme Steigerung der Kosten für das Armen-Wesen führten die Nothwendigkeit zur Contrahirung neuer Schulden herbei, welche dem Tilgungs-Fonds, außer dem durch den Amortisa- tions-Plan festgestellten Schuld-Quantum, zur Last geschrieben wurden. Zu 2. Zur Bestreitung der Cholera-Kosten wurden im Jahre 1831 . 130,000 Rthlr. aus dem Kron-Trcsor angeliehcn gegen Ausantwortnng eines Pfandes von 130,000 Rthlrn. neu creirter Stadt-Obligationen, welche später vom I. Januar 1834 ab dem Kron-Trcsor als Eigenthum überlassen sind, bei Rückgabe des über 130,000 Rthlr. ausgestellten Schuld-Scheines- Verzinset ist diese Schuld Anfangs aus dem Cholera-Fonds, und seit 1. Jannar 1834 aus dem Tilgungs-Fonds. Zu 10. Im Jahre 1832 zum Stadthaushait angcliehen und aus der Kämmerei verzinset. Zu 11. Im Jahre 1832 zur ferneren Bestreitung der Cholera-Kosten angcliehen und aus dem Cholera-Fonds verzinset. Zu 12. Im Jahre 1832 zu Armen-Zwecken angcliehen und aus der Haupt-Armen- Kasse verzinset. Zu 13. Im Jahre 1829 für das Armen-Wesen angcliehen, verzinset Anfangs aus der Micthssteucr-Kasse und seit I. Januar 1833 aus dem Tilgungs - Fonds. III. Im Allgemeinen. Wie die der Uebersicht vom Schuldenzustande hinzugefügte Balance gegen den Tilgungs-Plan darthut, ist das Soll des Planes bis all. 1850 erfüllt, und sind außerdem noch 232,000 Rthlr. neuere Schuld über den Plan getilgt; beides bis auf die geringe im Jahre 1841 zur Abtragung gelangte Summe von 813 Rthlrn. Der der Stadt an der Mahl-, Schlacht-, Eingangs- und Braumalz-Steuer überwiesene Anthcil ist ursprünglich nur zur Tilgung und Verzinsung der Schulden bestimmt worden. Die Verzinsung ist hieraus regelmäßig erfolgt; iudeß hat mit der Kapital- Tilgung doch nicht alljährlich planmäßig verfahren werden können; da eines Thcils in den erstcren Jahren seit 1829 das Steuer-Aufkommen nicht die planmäßige Annahme erreicht hat; anderer Scits in den späteren Jahren, wo das Steuer-Auskommen diese Annahme überstiegen hat, dem Tilgnngö-Fonds bedeutende Summen unter Genchmi- gung der Obcrbchördcn zur Bestreitung anderweitiger Bedürfnisse des Stadthaushal- tcS, namentlich für das Armen-Wesen, entzogen werden mußten. Es ist indcß durch die im Jahre 1840 bewirkte Tilgung von 200,130 Nthlrn. und durch Absetzung der zu 1. xosit. 9. erwähnten 103,400 Nthlr. möglich geworden, wie Eingangs bereits erwähnt, nicht nur die Tilgung der neueren Schuld, sondern auch die Ucbercinstimmuug mit dem Plan herbeizuführen. Obgleich gegen die Annahme des Plans im Ganzen mehr zinslose als zinsbare Schuld zur Tilgung gelangt ist, wodurch für die Folge noch die Aufwendung einer höheren als der planmäßigen Vcrzinsungö-Summe erfordert wird, so wird die Commune bei dem gestiegenen Steuer-Aufkommen doch im Stande sein, die noch zu tilgen verbliebene Kapitals-Schuld von 3,134,973 Rthlrn. nach den Festsetzungen des Amor- tisations-Planes bis zum Jahre 1801 (also innerhalb 21 Jahren) abzutragen, und werden dann durchschnittlich jährlich noch erübrigt werden, rot. 01,100 Nthlr., wie die nachstehende Berechnung ausweiset. Das Steuer-Aufkommen ist nach Durchschnitt der drei Jahre 18^ anzunehmen auf 300,000 Nthlr. wovon abzurechnen sind: ans Restitutionen und Verwaltungs-Kostcn 9,000 so daß ein Nein-Ertrag zu gewärtigen bleibt von 291,000 Rthlrn. Angenommen dieser Betrag bliebe ferner unverändert, so crgiebt sich auf die nächsten 20 Jahre der Tilgungs-Periode pro I8)ü ein Ertrags-Quantum von 3,820,000 Rthlrn. hierzu: das im 21. Jahre HI801) zur Rest-Tilgung erforderliche Quantum von . 18,980 Summa 3,838,980 Rthlr. Davon werden verwendet: zur Tilgung der Kapitals-Schuld 3,134,973 Rthlr. zur Verzinsung (einschließlich 74,010 Nthlr. über den Plan erforderliche Zinsen) 1,481,840 - in Summa 4,010,813 Nthlr. Es bleiben also Ucberschuß für die 20 Jahre 18^,s incl 1,222,171 Nthlr. oder wie vorstehend bemerkt im Durchschnitt jährlich rot 01,100 Rthlr. welche nach Bestimmung der Cabinets-Ordre vom 31. December 1838, so weit es erforderlich zu andcrwcitcn Communal-Bedürfnissen, oder zur Verstärkung der Tilgungs- Quanten verwendet werden können. Die hiernach und auf den Tilgungö-Plan von 1829 basirte Berechnung (riäe S- 34.) weiset das Nähere nach. ZZ. Sind die Schulden zusammengestellt, welche im Jahre 1829 ü Nont«» der Kämmerer theils vorhanden waren, theils seit dieser Zeit entstanden sind. Zu 1- Die von Winning'sche Caserne ist im Jahre 1829 dem Fiscus abgekauft, 50 zur Unterbringung der von Kottwitz'schcn Bcschäftigungö-Anstalt für 45,00» Nthlr. darauf sind im Jahre 1820 durch die Kümmeret auS Beständen der Sublcvationö-Kassc bezahlt 15,000 verblieb Kanfgcldcr-Rcst . . 30,000 Rthlr. wovon 15,000 Rthlr. bis zur Tilgung im Jahre 1835 ans der Kämwcrci verzinset, die übrigen im Jahre 1838 bezahlten 15,000 Rthlr. aber zinslose Schuld waren. Zu 2. Das Grundstück Molken-Markt Nr. 2. ist im Jahre 1830 zur Erweiterung des Stadt-Voigtei-Gefängnisses angekauft, und sind beim Ankauf 34,000 Rthlr. Hypothek-Schulden mit übernommen, welche die Kämmcrci verzinset. Zu 3. Das Rittergut Taßdorf wurde im Jahre 1820 Behufs des Kalksteinbctricbeö angekauft und zwar aus den BcstandSgcldcrn des beim IWpvsiwrio verwalteten Militair-Fonds mit Zuhülfenahmc der Bestände der Kalkstcinbrnch- Kasse. Von den baar auszuzahlen gewesenen Kaufgeldcrn rcstiren noch an den Grasen von Haacke 5,400 Rthlr., worüber Prozeß schwebt. An rittcr- schaftlichcn Schulden waren 11,350 Rthlr. mit übernommen, welche beim Wieder-Verkauf des Gutes im Jahre 1830 auf den neuen Besitzer übergegangen sind. Außer vorstehenden Bemerkungen folgen hier zur näheren Uebersicht der Schulden-Verwaltung noch Z Beilagen, unter n. I». und o., und zwar: II. Der generelle Rechmmgs-Extract der Stadt-Schulden-Kasse für die 12 Jahre von 1820 bis 18M incl. UtiUr. Sxr.I'k. lUblr. Sxr.I't'. Einnahme I. An Communal-Accise °) 3,344,580 24 — ab: Restitutionen KU, 187 17 7 Bleiben reine Einnahme. . . 3,275,399 « 5 II. Verschiedene Einnahmen, als: Zinsen belegter Bestandsgcldcr, eingegangene Reste :c. (crcl. durchlaufend die Befoldungs-Znschüsse aus der Spar- und Vorspann-Kasse ?c. 12,900 Nthlr.) . . . 14,754 9 III. Extra ordinair, als: Einzahlungen aus dem Disposttions-Fonds, zurückgezahlte Bestandsgcldcr der Zins-Kasse, aus der Forderung an die Abraham Gans'schc Concurs-Masse, Königliche Zuweisung bei Gelegenheit der Abrechnung mit dein Staate von 100,00» Rthlrn. und II,42K Rthlr. 12 Sgr. 1 Pf. Nechnungs-Bestände vom Jahre 1828 155,451 9 II 3,445,00424 I « Excl. 2 pCt. Hcbk-Gcbiihr, wcbchr bci der Kbmglichm Strucr-Kgssc vorweg in Abzug gebracht werde». 31 ii. m. IV. vi. Betrag der Einnahme-8, 3,443,004 24 I Ausgabe Zur Schulden-Tilgung abgesetzt sind im Jahre: 182V auf Obligations - Schulden durch Verausgabung 1828 auf Zinsreste 1838 auf Buchschulden 1840 das Dispositions - Quantum für Schulen In Summa getilgt und abgesetzt Zur Verzinsung auf Schulden nach dem Amortisations - Plan und auf neuere Schulden Zum Barbier - Stuben - Gercch- tigkcits-Ablösungs-FondS. . . Verwaltungs-Kosten tercl. durchlaufend Besolvunas-Zuschiisse aus der Spar- und Vorspann-Kasse:c. 12,900 Nthlr.) Insgemein au verschiedenen Ausgaben, incl. 9,901 Rthlr. 20 Sgr. 3 Pf. Agio auf Gold, eingewechselt im Jahre 1829 bei Umschreibung der 3proccntigen Stadt-Obligationen zc. Summa zur Schulden-Tilgung und Verwaltung Zur Deckung anderer Commu- nal-Bedürfnissc, und zwar: a. für das Armen-Wesen im Jahre 1832 70,000 Rthlr. 1833 73,000 - - - 1834 83,000 - - - 1833 30,000 - zur Central-Kasse im Jahre 1838, hauptsachlich zur Deckung der Kosten für das Armen-Wesen. im Jahre 1839 - - 1840 78,000 Nthlr. 33,000 - 00,000 - 1,091,433 94 230 11,404 103,400 13 24 28 1,200,043 284,000 179,000 nmu. Ser-i't. 10 ?>>»»»iiii» Ausgabe Bleibt »tt. R84« Rcchnungs-Bcstand ! 1,091,328 1,792,834 30,131 33,444 10,480 22 2,980,439 403,000 — 2V UNiIr. Ki-f.I'l. 3,443,439 2,143 14 0 . Der Schulden-Tilgnngs-Plan der Stadt Berlin. (Genehmigt durch Cabinets-Ordre vom 2». Juni 1829.) Im Beträgt Tilgungs-Fond aus der Communal-Accise nach Berechnung gug. 53. jährlich. . . 224,000 Nthlr. und vom Jahre 1833 an jährlich 229,800 Rthlr. Jahre. die Schuld. Laufende Zinsen. Rückständige Obiigations- Zinsen. Obligationsund andere Schulden. «tlckr. Utlilr. Kclilr. Illdlr. Oblig.-Zinsen: 1. 1829 4,149,613 ä 3 pCt. 181,664 20,000 22,886 2. 1880 4,107,279 ä 4 PCt. 143,278 30,000 28,727 z. 1881 4,028,332 144,278 30,000 29,727 4. 1882 8,948,823 148,778 34,487 43,740 s. 1888 8,8V8,398 142,764 — 81,286 o. 1884 8,787,3K2 140,000 — 84,000 7. 1883 3,708,8K2 187,200 — 86,800 8. 188k 8,KIK,3K2 184,200 — 89,800 9. 1887 3,326,762 181,000 — 98,000 10. 1888 8,488,7K2 127,600 — 96,400 II. 1889 3,887,8K2 124,200 — 99,800 12. 1840 8,287,3V2 120,600 — 108,400 18. 1841 8,I84,IK2 117,000 — 107,000 14. 1842 3,027,1V2 118,200 — 110,800 Iii. 1848 2,91K,3K2 109,200 — 114,800 16. 1844 2,80I,3K2 103,200 — 118,800 17. 1843 2,K82,7K2 101,000 — 128,000 18. 184k 2,339,7K2 96,600 — 127,400 19. 1847 2,482,3K2 92,000 — 182,000 20. 1848 2,8V0,8K2 87,200 — 186,800 21. 1849 2,1K8,3K2 82,200 — 141,860 22. 1830 2,02I,7K2 77,000 — 147,000 28. 1831 I,874,7K2 71,600 — 132,400 2». 1832 I,722,8K2 66,000 — 138,000 23. 1838 1,364,362 60,000 — 169,80» 2V. 1834 1,893,0K2 38,800 173,300 27. 1833 1,219,362 47,200 182,100 28. 183k I,V87,4K2 40,400 188,900 29. 1837 848,362 38,400 193,900 30. 1838 K32.VK2 26,000 208,800 81. 1839 449,862 17,974 211,826 32. I8K0 288,086 9,320 219,780 88. 18K1 18,236 780 — 18.236 3,079,771 8,995,128 4,149,615 Nthlr. Das specielle Verzeichnis? der in den Tilgungs-Plan von 1829 übernommenen Schuld-Posten enthält die Ucbersicht Q 45.; es stellt sich dabei eine Abweichung heraus von 3 Rthlr. 7 Sgr. 19 Pf., welcher Betrag bei Aufstellung des Planes der Abrundung wegen weggelassen ist. — Das zum Plan von 1829 angenommene Tilgungs-Quantum ist in folgender Art basirt: Die zur Stadt-Kasse eingezahlte Communal-Accise hat betragen: 1. im Jahre 1822 . . . 231,951 Rthlr. 2. - - 1823 . . . 235,329 - 3. - - 1824. . . 242,363 - 4. - 1825 . . . 243,324 - 5. - - 1829 . . . 237,959 - 6. - - 1827 . . . 238,991 - Summa 1,429,398 Rthlr. macht in? Durchschnitt jährlich 238,218 Rthlr. davon sind abzurechnen: 1. Zuschuß zum Ablosungs-Fonds der Barbicrstübcn- Gcrcchtigkcit bis zum Jahre 1853 jährlich .... 5,399 Rthlr. 2. Rückzahlungen aus der Stadt-Kasse an die Mili- tair-Spcisc-Anstalten 5/999 - 3. Verwaltungs-Kosten - 3,899 - 14,199 Rthlr. bleiben zur Amortisation der Stadtschulden und zu den laufenden Zinsen jährlich 224,928 Rthlr. rotuoüe . . . 224,999 Rthlr. und vom Jahre >853 an, incl. Zugang »ä 1. 5,399 Rthlr. jährlich. . 229,399 Rthlr. 55 e. 9t a ch w e i s der jährlich zu anderen Conunnnal-Bedürfnisscn zu gcwartigenden Ucberschüsse auf Com- munal-Accise, bei einem Ertrage dieser Steuer von 2VIM0 Rthlni.; und nach Abrechnung der hiervon nach dem AmortisationS - Plan von >829 jährlich zu tilgenden Schuld-Kapitale; so wie nach Abrechnung der auf die jährliche Verzinsung, nach dem Plan und über denselben, zu verwendenden Beträge, Zu tilgen sind jährlich die durch den Amortisations-Plan den 1829 festgestellten Kapitals-Summen, welchen noch zutreten die ans die jährliche Verzinsung nach dem Plan und über denselben zu verwendenden Beträge, 2 m Zahn Schulden- Betrag. Verzinslich. Ii Wir. Unver, zinslich. litblr. Lausende Zinsen u 4 pCt. litblr. Amortisation. Vre- zinslichc Unverzinsliche Schulden, litblr, l litblr. Summa der Amortisation in Ueber- cinstim- von 1829. Summa auf Verzinsung und Amortisation. litblr. Der Plan von 1829 seht anö zur Verzinsung und Tilgung jährlich bis inel. 1852 225,MX) Nthlr., und von 185Z ab 229,30t) Rthlr. Danach er- giebt sich gegen den Plan von 182!) Mehr - Ans- gabe: ktlllr. Accise gewährt zur Zeit einen Ertrag von circa 291,000 Nthlrn. eö crgiebt sich mithin, so lange dieser Ertrag un-! verändert bleibt, ^ nach Abrechnung der Zins- und I AmortisationS- Qnanten ein Ueberschnsz zu anderen Bedürfnissen von jährlich: 15 tili r. 3. 4. 5. 7. 8. 0. l'>. ! l. 12. 13. 15. IV 19. 20. 21. 1841 3,129,973 1842 z,023,102 4,000 1843 2,913,302 3,000 844 2,799,302 2,000 1843 2,081,702 1,000 184« 2,339,702 1847 2,432,302 848 2,300,302 1849 2,103,302 1830 2,021,702 1831 1,874,702 1832 1,722,302 1833 1,304,302 1834 1,393,002 1833 1,219,302 1830 1,037,402 1837 848,302 >838 «32,002 1839 449,302 1800 238,03« 1801 18,230 Der Plan von IWS seht aus pro 18"/^ incl.. . . ES werde» also gegen den Plan von 1829 mehr gebraucht 3,000 123,203 120,920 110,334 111,982 107,27» 102,390 97,294 92,014 80,342 80,870 74,990 08,894 02,374 33,802 48,782 41,498 33,942 20,100 17,974 9,321 730 100,813 1,000 107,813 lncl. 8lZ Nthlr., welche l'lö ult >t waren, 110,800 114,800 118,800 123,000 127,400 132,000 130,800 141,800 147,000 132,400 138,000 109,300 173,300 182,100 188.900 193,900 203,300 211,320 219,780 18,230 1,481,840 1,407,224 74,01« auf Zinsen, 109,800 1,000 113,800 1,000 117,800 1,000 122,000 i,000 127,400 — 132,000 — 130,800 — 141,800 — 147,000 — 132,400 — 138,000 — 109,300 — 173,300 — 182,100 — 188,900 — 193,900 — 203,300 — 211,32« — 219,780 — 18,230 — 3,129,973 3,000 und und 813 auf "Amortisation. 233,018 231,72« 231,334 230,782 230,270 229,790 229,294 228,814 228,342 227,870 227,39» 220,894 231,874 231,302 230,882 230,398 229,842 229,400 229.300 229.301 18,980 3,134,973 4,010,813 3,134,102 4,341,380 73,429 ans Zinsen und Amortisation. 9,018 7,720 7,334 0,782 0,270 3,790 3,294 4,814 4,342 3,870 3.390 2,894 2,374 2,002 1,382 1,098 342 100 1 73,429 37,982 39,274 39,000 00,218 «0,730 01,210 01,700 02,180 02,038 03,130 03,010 04,100 39,120 39.098 00,118 00,002 01,138 01,394 01,700 01.099 1,222,171 llcbcrschns! z» anderen Bedürfnissen (also im Durchschnitt jälirlich rot, KI,INN Sithlr.). SS den Mir vorgelegten Verhandlungen über die Ausgleichung der gegenseitigen Forderungen des Staats und der Stadt Berlin habe Ich gern ersehen, daß die städtischen Behörden sich nunmehr von dein Ungrnnde des bisher an die Staatskasse erhobenen, angeblich ans der KriegSveriodc herrührenden Anspruchs überzeugt und anerkannt haben, daß der Staatskasse eine überschießende Forderung zustehe. Da gleichzeitig auch ans alle Ansprüche an den Staat und an die Kur- und Neumark, so weit dieselben aus der Kriegspcriode des Jahres 1800 und der folgenden herrühren, ausdrücklich Verzicht geleistet worden ist, so will Ich aus Billigkeitsrücksichtcn der Stadt diejenige Summe erlassen, welche die Staatskasse noch ans jener Zeit zu fordern hat, und welche nach den Mir eingereichten Verhandlungen und nach dem eignen Zugc- ständniß der städtischen Behörden fast 800,000 Rthlr. beträgt, sich jedoch durch teilweise Compensation mit den Rückständen der der Stadt zuerkannten Entschädigung für den Verlust der Einlagcgcfällc, und des Bicrziese-Anthcils ungefähr bis auf 000,000 Rthlr. ermäßigt. Diesen Erlaß wird die Stadt Berlin zugleich als einen Beitrag des Staats zu der von ihr gezahlten Kriegs-Contribution zu betrachten haben, wogegen Ich den Antrag auf Bewilligung einer höheren Beihilfe zu dem fraglichen Zweck wiederholt zurückweisen muß, weil ein solcher Anspruch weder aus Meiner in Bezug genommenen Ordre vom 29sten August 1807 oder anderen Zusicherungen hergeleitet, noch durch die damaligen oder jetzigen Verhältnisse der Stadt begründet werden kann. Bei dem im Gesuche vom 8ten Juni d. I. ausgesprochenen Verlangen, in Rücksicht auf die gezahlte Kriegs-Contribution mit der Kurmark völlig gleich behandelt zu werden, ist namentlich übersehen, daß bei der Bewilligung an die Provinz besondere Rechtsverhältnisse obgewaltet haben, aus welchen dieselbe die Uebcrnahme eines Theils ihrer Kriegsschuld auf die Staatskasse rechtlich fordern konnte. Dergleichen zu Gunsten der Stadt Berlin sprechende Gründe sind nicht vorhanden und es ist um so weniger Veranlassung, die übrigen Einwohner des Staats, durch Befreiung der Stadt Berlin von einem Theile der ihr obliegenden Kriegsschuld, zu belasten, als den angestellten Ermittelungen zufolge, die Commune wohl im Stande ist, mit den bisherigen Einnahmen ihre Ausgaben zu decken, zumal wenn Ich, wie hiermit geschieht, genehmige, daß das Aufkommen der für die Stadtkasse erhobenen indirecten Steuern und Stcuerzuschläge, soweit dasselbe nach dem unter Beibehaltung der von Mir unterm 2isten Juni 1829 genehmigten Tilgungöperiode für sämmt- lichc städtische Schulden neu aufzustellenden Amortisationsplane zur Verzinsung und Tilgung dieser Schulden nicht erforderlich ist, nach näherer Bestimmung der vorgesetzten Behörde zu anderweitigen Com- munal-Ausgabcn verwendet werden darf. Was die außer den Forderungen aus der Kriegspcriode zur Erörterung gezogenen und Mir zur Entscheidung vorgelegten anderweiten gegenseitigen Ansprüche der Staatskasse und der Stadt betrifft, so setze Ich zunächst in Gcmäßheit der nunmehr zu Stande gekommenen Abrechnung mit der Stadt I) als Termin, bis zu welchem alle gegenseitigen Ansprüche als kompensirt und aufgehoben zu betrachten sind, hierdurch den -listen Deccmbcr 1830 fest, dergestalt daß die festgestellten gegenseitigen Beteiligungen, sosern nicht weiterhin ein anderes ausdrücklich bestimmt wird, zu Nachzahlungen oder nachträglichen Anrechnungen für die Zeit vor dem Istcn Januar 1837 keinen Anlaß geben sollen- 2) Die der Stadt zuerkannte Entschädigung für die entzogenen Einlagcgefälle und der Ersatz für den Antheil an der Bierziese soll vom Zstcn Januar 1837 ab jährlich mit resp. 9,383 Rthlr. 2 Sgr. 11 Pf. inclusive 3,232 Rthlr. 13 Sgr. Gold und 793 Rthlr, 20 Sgr. 11 Pf., zusammen mit 10,322 Rthlr. 13 Sgr. 10 Pf. Courant der Kämmcrei-Kasse gewährt werden, dagegen sind die bis zu diesem Zeitpunkte fällig gewordenen Beträge in der oben festgesetzten Compensatio» begriffen und findet deshalb ein Anspruch für die Vergangenheit nicht statt. Indessen will Ich im Wege der Gnade und um nicht die Stadt die Folgen der freilich größtentheils von ihr selbst durch Aufstellung unbegründeter Forderungen herbeigeführten Verzögerung der Abrechnung allein tragen zu lassen, derselben auf die von 1830 bis zum Jahre 1837 fällig gewesenen Entschädigungssummen ein Geschenk von Einhundert Tausend Thalern machen, welche Summe jedoch nach Maaßgabe der von dem Minister des Innern zu erlassenden näheren Bestimmung zur Tilgung der Schulden außer dem Schuldcntil- gungsplan verwendet werden soll, so daß die Commune in dieser Gnadcnbcwilligung ebenfalls einen Beitrag zur Abbürdung ihrer Schuld anzuerkennen hat. 3> Hinsichtlich der aufkommenden und der Stadt zu überweisenden Polizeistras- gcldcr soll es bei den anliegenden Bestimmungen bewenden, welche sich aus die Verhandlung vom 29sten Mai 1837 gründen, und sind die Minister des Innern und der Finanzen von Mir angewiesen worden, die betheiligten Behörden demgemäß zu in- struiren. Auf das in der Vorstellung vom 8ten Juni d. I. vorgetragene Gesuch, den Communalbehördcn durch das Polizei-Präsidium jährlich einen Nachweis der wegen der verschiedenen Vergehen festgesetzten eingezogenen oder niedergeschlagenen Strafen mittheilcn zu lassen, kann nicht eingegangen werden. ä) Das in der Verhandlung vom 31stcn Juli 1837 von Neuem rcgulirte, auch bisher schon seinem wesentlichen Inhalt nach beobachtete Bcitrags-Verhältniß hinsichts des Nachtwacht- Straßen-Erlcuchtungs- und Rcinigungswcsens will Ich hiermit bestätigen und unter den dort bemerkten Bedingungen auch ferner und bis zu Meiner weiteren Bestimmung einen Zuschuß von 33,000 Rthlrn. jährlich zu dem fraglichen Zweck aus der Staatskasse zahlen lassen. Der Antrag des Magistrats, die Straßen- ' reinigungskasse ohne alle Mitwirkung und ohne Zuschuß der Commune von dem Polizei-Präsidium verwalten zu lassen, die Verwaltung des Nachtwacht- und Straßen- crleuchtungswesens aber einer aus Mitgliedern der Communal- und Polizeibehörde ge- . mischten Commission zu übertragen, würde nur zu Kollisionen führen, und ist um so mehr unstatthaft, da der Commune auch nach der bisherigen Geschäftseinrichtung zur Geltendmachung ihres Interesses bei diesen Anstalten genügsame Gelegenheit gegeben ist. 3) Ich habe aus den gepflogenen Verhandlungen entnommen, daß die städtischen Behörden sich nunmehr überzeugt haben, daß die Commune für die Unterhaltung der Armen allein zu sorgen verpflichtet, und daß eine Beihilfe dazu aus Staatsfonds, soweit sie nicht auf besondere Stiftungen beruhet, immer nur aus Rücksichten der Gnade erfolgt ist und ferner erfolgen kann. Ich habe hiernach zwar die fernere Zahlung des zeithcr gewährten Zuschusses der 33,000 Rthlr. genehmigt; zu einer Erhöhung dieser beträchtlichen Summe ist jedoch keine Veranlassung vorhanden, indem mit dem Steigen der Bevölkerung und mit den erhöhten Ansprüchen an die Armenverwaltung sich auch die Mittel ebenmäßig vermehrt haben, um diese Last zu bestreiten, und es daher den Forderungen der Gerechtigkeit widersprechen würde, wenn die übrigen Gemeinen der Monarchie zu den Kosten der Armenpflege der Stadt Berlin beitragen sollten, zumal in anderen Städten aus der Communalkasse viele Laoten bestritten werden müssen, welche Berlin gar nicht oder nur in geringcrem Maaße zu tragen hat. Wenn Ich daher ck) nachgebe, daß vom lstcn Januar 1839 ab, auf die Einnahme aus der Pacht für das Lcichcnfuhrwcsen Seitens der Staatskasse Verzicht geleistet und dies Einkommen zum Besten der Stadt verwendet werde, um daraus Lcichenhäuser zu errichten, und den ärmeren Einwohnern bei Bezahlung des Preises der Grabstcllcn, so wie der kirchlichen Bcgräbnißgcbührcn, nach der noch zu treffenden näheren Anordnung, zu Hilfe zu kommen, so wird die Stadt, welcher ein Rechtsanspruch hierauf nicht zusteht, auch hierin eine Erhöhung des bisher zur Armenpflege gewährten Zuschusses erkennen und um so weniger auf das unstatthafte Verlangen einer noch beträchtlicheren Unterstützung auS der Staatskasse zurückkommen dürfen. Der Antrag nach Ablauf der jetzigen Pachtperiode am lstcn Januar 1819 das Leichenfuhrwcscn nicht ferner an den Meistbietenden zu verpachten, wird zu seiner Zeit in Erwägung genommen werden. 7) Die Handhabung der Bettclpolizei steht mit der der Stadt obliegenden Armenpflege im Zusammenhange und die Verpflichtung, die dazu erforderlichen Kosten herzugeben, ist mit der Verwaltung des Armcnwesens überhaupt auf den Grund Meiner Ordre vom 3ten Mai 1819 auf die Stadt übergegangen. Ich will jedoch auf den Wunsch der städtischen Behörden genehmigen, daß dieser Theil der Polizei vom lsten Januar 1839 ab von dem Magistrat ans das Polizei-Präsidium übergehe, wogegen die Stadt eine Entschädigung an die hiesige Polizei-Kasse zu zahlen hat, welche für die nächsten 19 Jahre auf 3,099 Nthlr. jährlich festgesetzt wird, da die gehörige Verwaltung dieses, einer Verbesserung sehr bedürfenden Zweiges, von der Polizei nachgewiesenermaßen selbst mit diesem Kostenaufwandc nicht wird bestritten werden können, vielmehr dazu noch ein weiterer Zuschuß aus Staatskassen erforderlich sein wird. 8) Der Antrag des Magistrats wegen Erstattung der Mahl- und Schlachtsteucr von den in der Stadtvoigtci und in den Armen-Instituten verbrauchten mahl- und schlachtsteucrpflichtigcn Gegenständen würde eine Ausnahme von einem allgemeinen Gesetze involvircn und ist daher nicht zulässig. Eben so wenig ist 9) der Antrag gerechtfertigt, die Befreiung der servisberechtigten Militairpersoncn und der Geistlichen und Schnllehrcr von der Communalstcuer aufzuheben, weil diese Befreiungen auf allgemeinen Vorschriften beruhen, welche für Berlin zu ändern keine Veranlassung vorhanden ist. Inwiefern 19) bei dem Abgange des jetzigen Hebeammenlchrers der bisher gezahlte Beitrag der Stadt zur Besoldung desselben fortfallen könne, darüber behalte Ich Mir die schließlich«! Entscheidung nach der von Mir angeordneten näheren Erörterung der betheiligten Behörden vor. Was endlich 11) die Verpflichtung zur Anlegung und Unterhaltung des Straßcnpflastcrs betrifft, so ist rechtskräftig entschieden, daß die Commune zu den Kosten der Anlegung und Unterhaltung des Steinpflasters von den seit dem Ickten September 1829 innerhalb der Ringmauer neu angelegten Dammstraßen einen verhältnismäßigen Theil der Communalabgabcn zu entrichten hat. Obschon nun hiernach die Pflasterung sämmt- lichcr seit jener Zeit angelegten oder noch anzulegenden Straßen der Communal-Be- hörde obliegen würde, so will Ich doch zur Vereinfachung der Verwaltung genehmigen, daß die Stadt gegen billig abgemessene Avcrsional-Zahlungcn von allen Verpflichtungen in Betreff der Anlegung und Unterhaltung des Steinpflasters in den seit dem Ickten September 1829 bis zum lsten Januar 1837 neu angelegten Straßen entbunden werde. In Betreff der nach dem lsten Januar 1837 neu angelegten oder künstig anzulegenden Straßen habe Ich zwar zu einer ähnlichen Einrichtung Meine Zustimmung nicht erthcilcn können. Im klebrigen aber sind die Anträge der städtischen Behörden in dem von den Ministern des Innern und der Finanzen aufgestellten und hier beigefügten Regulative, welches hierdurch von Mir genehmigt wird unv überall zur Ausführung zu bringen ist, möglichst berücksichtigt worden. Durch diese Bestimmungen sind alle in den bisherigen Verhandlungen zur Sprache gebrachten Diffcrcnzpunkte, welche Meiner Entscheidung bedürfen, beseitigt, Ich erwarte daher, daß die Stadt in deren Erledigung einen Beweis Meines Wohlwollens erkennen und nicht ferner mit unbegründeten Ansprüchen an die Staatskasse bcrvortrctcn werde. Ucbcr die auf den Grund dieser Festsetzungen von der Staatskasse und der Stadt zu leistenden Zahlungen und Gegcnzahlungcn habe Ich das Erforderliche den Ministern des Innern und der Finanzen und der Hauptverwaltung der Staatsschulden zugehen lassen, welche der Stadt das Weitere demgemäß eröffnen werden. Berlin, den 31stcn Dezember 1838. (gez) Friedrich Wilhelm. An den Magistrat der Stadt Berlin. B e ft i m m n ii g e n über die der Stadt zu überweisenden Polizeistrafgeldcr. 1) Der hiesigen Stadt-Kasse werden, wie seit dem Isten Januar 1831, so auch fernerhin die sämmtlichcn, bei dem hiesigen Polizei-Präsidio aufkommenden Polizeistra- fcn, welche die Gesetze nicht ausdrücklich als fiskalisch bezeichnen, oder einer bestimmten Kasse überweisen, insbesondere also: die gewöhnlichen Strafen, die Strafen wegen Entheiligung der Sonn- und Festtage und wegen unterlassener Straßcnrcinigung, nach Abzug der gesetzlichen Dcnunciantcn-Antheile ausgezahlt. 2) Diese Festsetzung bezieht sich nicht auf die erkannten Disciplinar- und Ordnungsstrafen, und eben so wenig auf die in Charlottcnburg oder überhaupt außerhalb des CommunalbczirkS und der Kämmcrei-Dörscr der Stadt Berlin aufkommenden Polizei-Geldstrafen. 3) Bei Ucbcrwcisung der Gelder erhält der Magistrat ein Attest des Polizei- Präsidii darüber, daß im Laufe des Jahres an den der Stadt-Kasse gebührenden Polizeistrafen nicht mehr eingckommcn fei. Den städtischen Behörden steht jedoch die Befugniß nicht zu, das Polizei-Präsidium bei Niederschlagung, Stundung oder Verwandlung der erkannten Geldstrafe in eine andere Strafe, auf irgend eine Art zu kontrolliren. i) Eine Erstattung der bis zum Isten Januar 1831 bereits Angekommenen und zu den Königlichen Kassen vereinnahmten Strafgelder findet nicht statt, vielmehr sind solche in die allgemeine Kompensation der gegenseitigen Ansprüche aus der früheren Zeit begriffen. Berlin, den 31stcn Dezember 1838. Vefti in m ii ii g e ii über die Unterhaltung des Straßenpflasters in Berlin. 1) Innerhalb der gegenwärtigen Ringmauer der Stadt Berlin ist die Anlegung und Unterhaltung des Steinpflasters -st in allen vor dem Isten Januar 1837 vorhanden gewesenen Straßen, mit Hilfe des zu 2. festgesetzten Zuschusses aus der Communal-Kasse, auf Kosten des Staats von der damit beauftragten Baubehörde, dagegen 5i> b) in allen nach dem lstcn Januar 1837 neu angelegten oder künftig anzulegenden Straßen und Straßcnvcrlängcrungen ohne einen Zuschuß aus Staatsfonds, auf Kosten der Comniunalkafsc von den? Magistrate zu bewirken, wobei dem letzten: jedoch vorbehalten bleibt, sich mit der gedachten Baubehörde dahin zu einigen, daß dieselbe auch in den unter 0. bezeichneten Straßen und Straßcnvcrlängc- rungcn die Leitung und Ausführung der Pflaftcrungsarbeitcn für Rechnung der Communalkafse übernimmt. 2) In Betreff derjenigen zu 1. unter a. bezeichneten Straßen, welche in der Zeit vom löten September 1820 bis zum lstcn Januar >837 neu angelegt und thcils bereits gepflastert, theils noch ungepflastcrt sind, hat die Stadt an die Staatskasse, und zwar au den Bcrliner-Straßen-Pflaftcrungsfonds zu den seit dem lsten Januar >837 aufgewendeten oder noch aufzuwendenden Kosten der ersten Pflasterung ein für alle Mal ein Avcrsionalquantnm von Achttausend Thalern, welches vom lstcn Januar 1837 ab in jährlichen Raten von 800 Rthlr. abzuführen ist, und außerdem zu der Unterhaltung, sowohl der bereits ausgeführten, wie der noch auszuführenden Pflasterungs- arbcitcn ebenfalls vom lstcn Januar 1837 ab einen dauernden Beitrag von Neunhundert Thalern jährlich zu entrichten. 3) Der Beitrag, welchen die Stadt judicatmäßig auch zu denjenigen Kosten leisten müßte, welche bereits von dem lstcn Januar 1837 auf die erste Anlegung des Pflasters in den zu 2. bezeichneten Straßen verwendet worden sind, wird derselben mit Rücksicht auf die nach den Bestimmungen zu l. und 2. von ihr zu erfüllenden Verpflichtungen erlassen. Für die Zukunft soll den städtischen Behörden die Befugniß zustehen, bei der Anlage einer neuen Straße, oder bei der Verlängerung einer schon bestehenden, von dem Unternehmer der neuen Anlage oder von den angrenzenden Eigcnthümern die Legung des ersten Straßcnpflastcrs oder den Betrag der hierzu erforderlichen Kosten zu verlangen. Diese Verpflichtung soll bei Ertheilung der Erlaubniß zur Anlegung einer neuen oder zur Verlängerung einer schon bestehenden Straße den Bctheiligtcn bekannt gemacht, auch soll der Communalbehorde Behufs Wahrnehmung ihrer Gerechtsame von der crthciltcn Erlaubniß Nachricht gegeben werden. I) Die aus dem Cöpnicker Felde und in den Stadttheilcn am Frankfurter und Landsberger Thorr bisher nur projcctirten Straßen sind zur Zeit für angelegt noch nicht zu erachten, und unterliegen deshalb den Bestimmungen zu I. unter b. und zu 0) Um bei den hiernach von der einen und von der andern Seite zu erfüllenden Verbindlichkeiten für die Zukunft jedem Zweifel vorzubeugen, soll alsbald unter Thcilnahmc der Communalbehorde ein vollständiges Verzcichniß aller Straßen und Straßcnstrecken aufgenommen werden, welche vor dem lsten Januar 1837 innerhalb der Ringmauer schon vorhanden gewesen sind und deren Unterhaltung und Pflasterung sonach ausschließlich, oder rcspcctive mit Hilfe des zu 2. bestimmten Beitrages, der Staatö-Kasse obliegt. 7) Außerhalb der Ringmauer hat die Commune die Anlegung und Unterhaltung des Straßcnpflastcrs überall auf ihre alleinige Kosten zu bewirken, insofern nicht für einzelne Straßen oder Straßcnthcile besondere Ncchtstitel der Befreiung nachgewiesen werden können. Die Minister des Innern und der Finanzen sind autorisirt, geeigneten Falls bei Anlegung neuer Straßen außerhalb der Ringmauern die Bestimmung zu 4. gleichfalls in Anwendung zu bringen. Berlin, den 31stc» Dezember 1838. W ll. Verwaltungs - Bericht der Bau-Deputation der Stadt Berlin, mit besonderer Beziehung auf die Jahre 1829 bis 1839 incl. Inhalt. I. Zweck des Berichts Seite 00. II. Organisation der Bau-Deputation - V0. III. Art der Verwaltung - VI. IV. Umfang derselben - VI. V. Gebäude und Grundstücke, die von der Bau-Deputation rcssortiren - 02. VI. Kosten der Reparaturen - 05. VII. Geschichtliches der Gebäude w. a«> V 05. VIII. Grundstücke, die der Stadt als Eigcnthiimerin oder Erbverpächterin gehören, zu denen aber die Commune keine Baukosten z» leisten hat - «9. IX. Verkaufte Grundstücke 89. X. Leistungen der Bau-Deputation, die nicht zu ihren gewöhnlichen Geschäften gehören - 90. Schlußbemcrkung 9l. I. Zweck des Berichts. Insofern über die Verwaltung der städtischen Bau-Deputation bisher noch keine vollständige Ucbcrsicht ihrer Leistungen zusammengestellt ist, wird dieser Bericht sowohl die Art ihrer Verwaltung als auch ihre Leistungen, und außerdem eine möglichst vollständige Ucbersicht der historischen und statistischen Verhältnisse, jedoch in gedrängter Kürze, enthalten. II. Organisation der Bau-Deputation. Die städtische Bau-Deputation ist, in Gcmäßhcit der Städte-Ordnung, in der Art organisirt, daß sie aus Mitgliedern des Magistrats und der Stadtverordneten- Versammlung und aus Bürger-Dcputirten zusammengesetzt ist, und besteht dieselbe zur Zeit aus 4 Mitgliedern des Magistrats, aus Mitgliedern der Stadtverordneten-Versammlung und aus v Bürger-Deputirtcn. Das älteste Magistrats-Mitglicd ist der Dirigent der Deputation. Die Beamten der Forst- und Ockonomie-Deputation, und namentlich 1 Inspektor, der zur Zeit für gewöhnlich in Rüdersdorf fnngirt, 1 Expedient, 1 Rcgistrator, m l Journalist, und 1 Assistent, und außerdem 1 Bauschrciber besorgen auch die Beamten-Geschäfte der Bau-Deputation, mit Ausschluß der Kanzlei- Geschäfte derselben, welche von der Kanzlei des Magistrats besorgt werden, III. Von der Art der Verwaltung derselben. Die Bau-Deputation versammelt sich in der Regel an jedem ersten Mittwoch joden Monats zu generellen Beratungen und zur Erledigung der vorliegenden Geschäfte. So oft cS übrigens nöthig ist, werden crtraordinairc Konferenzen anberaumt und Lokal-Recherchen veranlaßt. Alle bedeutenden Bau-Arbeiten, die der Bau-Deputation obliegen, vorzüglich Ncu-Bantcn, werden in der Regel von den mindcstsordcrndcn Meistern aus der Zahl derjenigen anSgeführt, die nach dem Beschlüsse der Bau-Deputation zur Einsendung von Submissionen aufgefordert sind. Nach den Bestimmungen der Städte-Ordnung werden zur Ausführung von Neu- Bauten von der Stadtverordneten-Versammlung 2 Bürgcr-Deputirte gewählt, und außerdem sowohl bei Neubauten, als bei bedeutenden anderen Bauten, außer dem Stadt-Baurath, dem überall die spcciclle Leitung obliegt, einige Mitglieder der Bau- Deputation, so wie auch, wenn die Ausführung im Interesse einzelner anderer Deputationen, z. B. im Interesse der Servis-Deputation, der Armen-Direction, oder der Schul-Dcputation :c. ausgeführt wird, ein oder einige Mitglieder derselben zugeordnet. Von den vorfallenden Reparatur-Bauten wird alljährlich ein Bau-Etat angefertigt, und dieser in den ersten Monaten jedes Jahres dem Magistrat und der Stadtverordneten-Versammlung zur Genehmigung vorgelegt. In diesem Etat sind für die gewöhnlichen Reparaturen an den Fenstern, Ocsen, Thüren, Dächern :c. bestimmte Summen aufgeführt. Größcrc Reparaturen, die aus diesen Summen nicht bestritten werden können, werden außerdem in den Etat ausgenommen, und davon spcciclle Anschläge angefertigt, wenn dieselben die Summe von lW Rthlrn. überschreiten. Alle anderen Bauten, die nicht zu den in den Etat aufgenommenen Reparaturen gehören, also Umänderungen in schon vorhandenen Gebäuden und Ncu-Bantcn werden nach den sich ergebenden Bedürfnissen --> separato veranschlagt und nach dem Beschlüsse der Communal-Behördcn ausgeführt. Für jedes einzelne Gebäude und jedes einzelne Baustück ist ein Mitglied der Deputation ernannt, dem die spcciclle Beaufsichtigung desselben in baulicher Hinsicht übertragen ist. Nach erfolgter Genehmigung des Bau-Etats besorgt der Stadt-Baurath, erforderlichen Falls unter Mitwirkung des so eben gedachten Dcputirteu, und eines Deputirtcn der dabei etwa beteiligten anderen Deputationen, die Ausführung der Reparaturen, insofern nicht die kleineren, nicht aufschiebbarcn Reparaturen an Scheiben:c. von den einzelnen Administrationen und Verwaltungen besorgt werden. IV. Von, Umfange der Bcrwaltung der Deputation. Zu den Obliegenheiten der Bau-Deputation gehören folgende GcschästS-Branchcn: a) Sie hat in baulicher Hinsicht spcciell alle Gebäude, Grundstücke und Baustückc der Commune zu verwalten, zu deren Unterhaltung die Stadt-Commune die Geldmittel ganz oder zum Thcil hergicbt. b) Sie wirkt in einzelnen Fällen im besonderen Austrage des Magistrats bei der l>2 baulichen Verwaltung solcher Grundstücke mit, welche vom Magistrat allein in seiner Eigenschaft als Patron rcssortiren, z. B. bei Kirchen- und Hospital-Grundstücken, und außerdem in Fcner-Socictäts- und sonstigen Stadtvcrwaltungö-Zwcigcn, wenn dabei bauliche Beziehungen stattfinden. V. Nähere Angabc bcr von bcr Bau - Deputation in baulicher Hinsicht rcssortircnbcn Gebäude und Baustncke, zu deren Erhaltung die Stadt-Eoiuiniine die Geldmittel ganz oder zum Thcil An Gebäude-Grundstücken und Baustückcn in der Stadt Berlin und deren Vorstädten, also im Weichbilde der Stadt, und zwar-. 1) das Berlinische Rathhaus, in der Königöstraße Nr. 15. und in der Spandauerstraße Nr. 55.; 2) das Cöllnischc Rathhaus, in der Gcrtraudtenstraßc Nr. >., an der Ecke der Breiten- und Scharrnstraße; 3) das dazu gehörige Gebäude am Pctriplatz Nr. >., mit dem zu demselben gehörigen Seitenflügel; 4) das dazu gehörige Gebäude in der Scharrnstraße Nr. 23.; 5) das Berlinische Gymnasium in der Klosterstraßc Nr. 74.; 0) das dazu gehörige ehemalige Cantoratshaus in der Propstgassc Nr. 14.; 7) das Fürstenhaus in der Kurstraße Nr. 52. und 53., in welchem das Fricdrichs- odcr Werdcrsche-Gymnasium befindlich ist; 8) die Stadtvoigtei-Gcbäudc am Molkcnmarkt Nr. 1.; 9) das Gebäude am Molkcnmarkt Nr. 2.; 10) das Berlinische Propstei-Gebäudc in der Probstgafse Nr. 7.; 11) das Cöllnische Propstei-Gebäudc in der Brüderstraßc Nr. Iii.; 12) das daran grenzende, am französischen Hof belegene ehemalige Cantorats-Gcbäude Fricdrichsgracht Nr 00.; 13) das Stadtdicner-Haus hinter der Königsmaucr Nr. 52. und 53.; 14) das Spritzenhaus in der Heiligen-Gcistgassc Nr. II.; 15) das Kunstpfcifer-Haus am Nicolai-Kirchhofe Nr. 14.; Iii) die Scharren in der Taubcnstraßc Nr. 1. 3. 4. 5. 0. 7. 8. 14. 15. 17. 18. und 17) desgleichen die Scharren Nr. 9. Iii. und 20. ebendaselbst; 18) das Schlachthaus in der Schlachthausgasse bei der Dorotheenstraße; 19) das Grundstück in der Luisenstraße Nr. 32.; 20) das vormals'Kapfsche Grundstück in der Frankfurterstraße Nr. 12. bis 23.; 21) das Gcwerbcschul-Haus in der Niedcrwallstraßc Nr. 12.; 22) das Schulhaus der höheren Bürgerschule in der Schießgassc Nr. 13.; 23) das Schulhaus der Bürgerschule am Stralauer-Platz Nr. 23. und 24.; 24) das Schulhaus der höheren Bürgerschule in der Scbastiansstraßc Nr. 17.; 25) das dazu gehörige Grundstück, Dresdnerstraße Nr. 07.; 20) das Schulhaus der höheren Bürgerschule in der Georgenstraße Nr. 23. Die Communal-Schulhäuser: 27) in der Großen Georgcn-Kirchgasse Nr. 1.; 28) in der Landöbergcrstraße Nr. 27.; 29) in der Frankfurterstraße Nr. 17.; 30) in der Langcngassc Nr. 31. und Koppensstraße Nr. 52.; 63 31) in der Lindcnstraße Nr. 7.; 32) in der Lindcnsiraße Nr. 67.; 33) in der Kessclstraße; 31) in der Jnvalidcnstraße Nr. 3.; 33) in der Linicnstraße Nr. 162.; 36) das sogenannte Pülzschc Haus in der Brcitcnstraße Nr. 10.; °) 37) das Ordonnanzhaus in der Neuen Königsstraßc Nr. Ii. und 13.;°°) 38) das Friedrichs-Waiscnhaus in der Stralancrstraßc Nr. 38.; 30) das Geschasts-Lokal der Armcn-Direction im Thurme an der Deutschen Kirche auf dem Gcnsd'armcn-Markt; 40) die zum Waisenhause gehörige Filial-Anstalt in der Palisadenstraße, bekannt unter dem Namen „Nadlersches Haus"; 41) das Arbeitshaus in der Aleranderstraße Nr. 3. und 4.; 42) das zum Theil zum Arbeitshause genutzte, vormalige Weidingcrsche Grundstück am Alcxandcrplatz Nr. 4.; 43) das Neue Hospital in der Wallstraße Nr. 33.; 44) das Koppcschc Hospital nebst Bcgräbnißplatz für die Armen, Auguststraße Nr. 30.; 43) das SplctthauS am Gcorgcn-Kirchhof Nr. 18.; 46) das Dorothecn-Hospital am Georgcn-Kirchhof Nr. 16. und 17.; 47) der Bcgräbnißplatz für die Armen vor dem Landsberger Thorc; 48) das Baumbachsche Grundstück in der Stallschreibcrgasse Nr. 48. und 40.;°°°) 40) das Nicolaus-Bürger-Hospital; f) 30) die freiwillige Beschäftigungs-Anstalt in der Alexanderstraße Nr. 3. und 6.; ff) 31) die Bude auf dem Getreide-Markt an der Herkules-Brücke, mit den Treppen und Geländern; 32) Die Zäune an den Holzplätzcn in der Holzmarktstraße Nr. 22. 23. 24. und 23., nebst den Ninnstcinbrücken; 33) die Zäune und Ninnstcinbrücken zu den Holzplätzcn Holzmarktstraße Nr. 31. u. 32.; 34) die Zäune und Ninnstcinbrücken zu den Holzplätzcn, Nr. 28. 29. 30. 31. 32. 33. und 34., nebst dem Holzwärter- und Spritzenhausc; 33) die Schälung nebst Geländer und Treppe in der Paddengasse; 36) die Brücke in der Jnvalidcnstraße bei der Eisengießerei; 37) die Unterhaltung der Straßen- und Ninnsteinbrückcn in der Nosenthaler Vorstadt; 38) die Unterhaltung der Hirschelstraße; 80) die Unterhaltung der Straße vor dem Kottbusser Thore bis an den Landwehrgraben; 6V) die Unterhaltung des Weges vor dem Schlcsischcn Thore bis an den Landwehrgrabcn: 61) die Unterhaltung der Straße nach Stralau, aus dem städtischen Tcrritorio; 62) die Unterhaltung des Markgrascndammcs und der Brücke daselbst; 63) die Unterhaltung der Landstraße vor dem Landsberger Thore; 64) die Unterhaltung der Landstraße vor dem Nosenthaler Thore; 63) zwei Brunnen in der Kirsch-Allee; Noch ist zu bemerken, daß nach der Allerhöchsten Kabinctö-Ordre vom 31. Dezember 1838 die Commune zu den Pflasterungs-Arbcitcn der nach dem 16. Septem- Die Grundstücke ml 22. bis 36. ressortiren in administrativer Hinsicht von der städtischen Schill-Deputation. Die administrative Verwaltung des Gebäudes .ml 37. rcssortirt von der Servis-Dcputation. Die administrative Verwaltung der Gebäude ml 38- bis 48- inol. wird von der Armen-Direction geführt, ch) Für das Nicolaus-Bürger-Hospital ml 49. ist eine sclbstständige Verwaltung constituirt. chch) Für die freiwillige BeschäftigungS-Ansialt besteht eine besondere Direction. 4 V4 bcr des JahrcS 1820 angelegten Straßen Beiträge zahlen muß: indeß ist bis jetzt diese Angelegenheit noch nicht spccicll rcgulirt, und können deshalb anch noch keine speciclle Angaben aufgestellt werden. 60) das Hochgericht. Ferner gehören dazu: I!. an Gebäude-Grundstücken und Baustücken außerhalb des Weichbildes der Stadt, und zwar: 07) das Forsthans jenseits Rixdorf; 08) die Wachthütte daselbst; 00) die Gebäude des Gasthofes zu Treptow;') 70) die Fähre und Gondel daselbst; 71) die hölzerne Brücke bei Treptow und die Laufbrükke daselbst; 72) die Allee-Brücken; 73) die Bärwinkcl-Brückc bei der Försterei; 74) die Vorheiden-Brücke; 75) die Pech-Brücke; 70) die Straßen an und in der Heide. Ans dem Wcdding: 77) die Vorwcrks-Gcbäude in der Pankstraße Nr. 50.; 78) das Schulhaus iu der Schulstraßc Nr. 6.; 79) der Begräbnißplatz nebst Todtcngräberhans in der Gcrichtsstraßc Nr. 22.; 80) das vormals Rnsickcsche Grundstück in der Müllcrstraßc; 81) das vormals Tcchowschc Grundstück in der Torfstraßc; 82) die hölzerne Brücke über die Panke in der Wicsenstraßc; 83) die hölzerne Brücke über die Panke in der Pankstraßc; 84) die hölzerne Brücke in der Gerichtsstraße; 85) die massive Brücke in der Sccstraße; 80) die massive Brücke in der Triftstraßc; 87) die vier hölzernen Brücken in der Fennstraße und in der Hcidcstraßc; 88) die Wege auf dem Wedding; 89) die Brücke bei Nummclsburg; 90) die Brücke über den Kraatz- oder RathSgrabcn; 91) die Landstraße in der Borhagcnschcn Heide, 92) die Gebäude des Lehnschulzcnguts in Rüdersdorf. In den Kalkbergen: 93) daS vormals Ehrhardtsche Haus; 94) das vormals Schönebcckschc Haus ebendaselbst. In Schulzenshöhe: 95) die drei Familicnhäuser; 90) die drei Kalköfcn und ein Schauer ebendaselbst. Bei Woltcrödors: 97) das Forsthaus; 98) die Gebäude des vormals Palmschcn Kossätengutö in Woltersdorf. '1 Die Unterhaltung dcr Vanstückc afl M. bis «ig. rrssortirt nur von dcr Bau-Depntation, insofern die Unter- hallung nicht den Adjaccnten oder anderen Verpflichteten obliegt. v. Gebäude-Grundstücke und bauliche Gegenstände, zu welchen die Commune nur bestimmte Quoten zu zahlen hat: ») die Brücke über den Landwehrgrabcn vor dem Kottbusscr Thore; b) die Kirche zu Dcutsch-Rirdorf; c) die Pfarrgcbäude zu Britz, in welchem der Prediger von Rirdorf wohnt: ü) das Küstcrhaus zu Reincckcndorf; e) die Kirche zu Reincckendorf; k) die Kirche zu Lichtenberg; x) die Kirche zu Stralau; I>) die Kirche zu Wollersdorf; i) das Küstcrhaus daselbst. Vl. Allgemeine Bemerkungen in Betreff der Allsführung der Reparaturen in den Jahren 1829 bis 1839. In Absicht der gewöhnlichen Unterhaltung der ml V, -U und L. aufgeführten baulichen Gegenstände, wird hier im Allgemeinen auf dasjenige Bezug genommen, was ml lll. deshalb angegeben ist. Es werden diese Reparaturen nach dem jährlichen Bau-Etat ausgeführt, und dürfte es nicht im Zwecke dieses Berichts liegen, die desfallsigcn Leistungen spcciell aufzuführen, daher hier nur generell bemerkt wird, daß die Gebäude ml V, -V. und II. in Summa mit l,388,873 Rthlrn. bei den Feuer-Societätcn versichert sind, nnd daß die Reparaturen, mit Inbegriff kleiner Veränderungen, in den Jahren 1829 bis 1839 im Durchschnitt jährlich circa 9,273 Rthlr. bis 1l,28v Nthlr. gekostet haben. V!l. Nähere Auskunft über die einzelnen Gebäude nnd Banstücke, die aä V. Feueruliter aufgeführt sind, nnd Darstellung desjenigen, was in neuerer Zeit und besonders in den Jahren 1829 bis 1839, an denselben verändert nnd anszer den gewöhnlichen etatsmäszigen Reparaturen baulich ausgeführt ist. ^<1 In Betreff der Gebäude und Vaustücke dieser Kategorie ist Folgendes anzuführen: 3R l. Das Berlinische Rathhaus befindet sich nach allen vorhandenen Nachrichten noch jetzt auf derselben Stelle, woselbst es seit der Existenz eines Nathhauses gestanden hat, und ist es gewiß, daß es dort schon im Ilten Jahrhundert isolirt von allen anderen Gebäuden stand, und zwar an der Stelle des Gebäudes, in welchem sich jetzt die Kämmcrci und die Stadtkassc befinden. Zwischen dem damaligen Minen) alten Nathhansc und dem nachbarlichen Gebäude, jetzt Nr. 33., war eine Gasse unter dem Namen „Leitcrgäschen" vorhanden. Im Jahre 1389 brannte fast ganz Berlin und ein Theil von Cölln nnd auch das Nathhaus ab. Im Jahre 1383 brannte das Rathhaus nebst dem Thurme zum zweiten Male ab. Bald darauf, also in der letzten Hälfte des I3tcn Jahrhunderts, ist der Thurm in der Königsstraßc und ein zweiter Theil des Nathhauses erbaut, und wurde darin ein Saal zu den Raths- und Bürgermeister-Wahlen angelegt, in welchem auch Hochzeiten, andere Festmahle und selbst Vorstellungen von Schauspielern nnd Springern stattfanden. Auf dem Boden befand sich die Folterkammer und in den Souterrains der Bürgcrwahrsam und der Rathskcller. 4" W BcmcrkenSwcrth ist noch jetzt der sogenannte Kaak, ein Spottbild an dem Eckpfeiler des Vorbaues in der Spandaucrstraßc, unter welchem der Pranger befindlich war. Im Jahre 1581 brannte abermals das Rathhaus und der Thurm bis auf die Mauern ab, und wurde demnächst wieder erbaut. Im Jahre 1093 wurde der Thcil des RathhauscS an der Seite der Spandaucrstraßc nach einer Zeichnung von Nering erbaut und ist nach erfolgter Vereinigung aller einzelnen Stadtthcile unter einem Magistrate, im Jahre 1709 der vorgcdachtc große Saal zu den rathhänslichcn Geschäfts-Lokalen ausgebaut, und im Jahre 1710 das Waagcgebäude in der Königsstraßc erbaut worden. In den Jahren 1705 bis 1709 wurde ein Erwcitcrungs-Bau im Innern vorgenommen, in den Jahren 1798 und l799 ein neuer Seitenflügel nebst Quecrgebäudc mit fünf Schlächterscharren erbaut, im Jahre 1819 der obere Thcil des Thurms wegen Baufälligkcit, und im Jahre 1840 auch der untere Thcil des Thurms, der nach der Königsstraßc hervorsprang, abgetragen. Ehemals war das Rathhaus der Sitz des Magistrats, des Stadtgerichts und der Vormundschaftö-Bchördc, die auch vom Magistrat rcssortirtcn, der Polizei-Verwaltung und der Armen-Direktion. Ganz in früherer Zeit ist im Rathhause von einem Stadt-Rcntmcistcr der Schoß nebst den sogenannten Bicrgeldcrn der mittel- nkermär- kischen und ruppinischcn Städte erhoben. Mittelst der Allerhöchsten Kabincts-Ordrcs vom 9tcn April 1787, 20sten April 1788 und löten März 1789 ist das vormalige Gebäude der Tabacks-Administration, am Molkcnmarkt Nr. 1., für den Polizei-Direktor, der zugleich fspätcrhin unter dem Namen eines Stadt-Präsidenten) als Dirigent des Magistrats sungirte, zum Polizei-Gelasse, zum Criminal-Gcrichtc, so wie zu den Polizei- und Criminal-Gefängnissen hergegeben, und sind die desfallstgcn Neubauten und Veränderungen in den Jahren 1789 bis 1790 ausgeführt, so daß in den letzten Baujahren das Gelaß der ganzen Polizei-Verwaltung und der Verwaltung der Criminal- Deputation des Stadtgerichts nach dem Grundstück Molkcnmarkt Nr. 1. verlegt wurde, auch der Polizei-Direktor die Amtswohnung bezog. Gleichzeitig ist im Jahre 1787 die Armen-Direction nach dem deutschen Thurmc auf dem Gcnsdarmcn-Markte verlegt. Die dadurch geräumten Gelasse im Berlinischen Nathhause sind zur Erweiterung für den Magistrat, für das Stadtgericht und das Vormundschafts-Gcricht genutzt. Für das Königliche Stadtgericht schenkte Sc. Majestät der König im Jahre 1810 das ehemalige Gouvernements-Haus in der Königsstraße Nr. 19., mit Ausnahme eines davon anderweitig verkauften großen Platzes. Im Frühjahr 1812 bezog das Plenum des Stadtgerichts und im Winter die Civil-Deputation des Stadtgerichts das Haus des jetzigen Stadtgcrichts-Gcbäudcs. In den Jahren 1810 bis 1821 sind für Bauten im Stadtgerichts-Gebäude von der Stadt bezahlt 1,200 Rthlr. Seit dem Jahre 1821 wurden für die Unterhaltung dieses Gebäudes keine Zahlungen mehr geleistet. Jetzt sind, außer den Räumen für die Verwaltung des Magistrats, im Berlinischen Nathhause noch befindlich: die Räume für die Hypotheken-Deputation des Königl. Stadtgerichts und ein Zimmer, welches ursprünglich zu dcponirtcn Testamenten bestimmt war, das Gelaß des Königlichen Vormundschaft-Gerichts, mit Einschluß des De- positoriums desselben, die Kastellans-Wohnung, zwei Nuntien-Wohnungen, ein Laden garteire mit einer Wohnung, l>7 drei Läden parterre ohne Wohnung, vier Läden im Keller (zu einem der Läden gehört eine Wohnung), drei vermicthctc ehemalige Scharren auf dem Hofe, einige vcrmicthcte Kcllcrräumc, die Raths-Waagc, ein Spritzen- und ein Gcräthe-Gclaß, welche beide letzteren aus 2 Scharren gebildet sind. Für die vcrmiethctcn Lokale gehen jetzt an jährlicher Micthc 1,339 Rthlr. ein. Die Commune hat beschlossen, dem Fiscus für die gänzliche Räumung der Gelasse des Stadtgerichts und des Vormundschastsgerichts eine Entschädigung von 16,666 Rthlr. zu bezahlen, und ist hiernach zu erwarten, daß nunmehr die längst gewünschte Abtragung der Vorbaue am Rathhausc, au der Seite der Königs- und Span- danerstraße, zum ehemaligen Thurme, zur Stadtkafsc, Kämmcrei u. s. w. in einigen Jahren erfolgen wird. In den Jahren 1829 bis 1839 incl. sind die Gelasse der Kanzlei, der Bau- und der Forst- und Ockonomie-Deputationcn und des Stadtsecrctariats, der Erpedition und einige andere Lokalicn verändert und für die Schul-Dcputation ein besonderes Gelaß eingerichtet. Diese Bauten haben circa 1,366 Rthlr. gekostet. °) 4.c! 2., 3. u. 4. Betreffend das Cöllnische Rathhaus, Gcrtraudtcnstraße Nr. I., das dazu gehörige Gebäude am Petri-Platz Nr. l. und das dazu gehörige Gebäude in der Scharrnstraße Nr. 23., ist zu bemerken: daß an dieser Stelle mindestens seit dem Jahre 1442, d. h. seit der Trennung des Berliner und Cöllnischen Magistrats, ein Rathhaus gestanden hat. Eine unvorsichtige Reparatur vcranlaßtc im Jahre 1612 den Einsturz desselben, und es ward im Jahre 1613 wegen des schlechten Grundes neu gebaut und mit einem Thurme versehen. 1636 ward eine bedeutende Reparatur vorgenommen; im Jahre 1716, nach erfolgter Combinirung der Magisträte von Berlin und Cölln, ward der Thurm und das Rathhaus abgetragen und in der bestehenden Art neu erbaut. Der Grundstein wurde vom Könige Friedrich I. am 27sten Mai 1716 an der Ecke der Brcitenstraße gelegt. Die Fortsetzung des Thurmbaues und die Fortsetzung des Baues an der Seite der Scharrnstraße unterblieb, weil es dazu an Geld fehlte, und Friedrich Wilhelm 1. bestimmte, daß die Raths-Vcrsammlung im Berlinischen Rathhause stattfinden sollte, so daß hierher nur die Scrvis-Commission verlegt wurde. Beim Brande der Pctri-Kirche im Jahre 1869 wurden die Gebäude -rü 4. am Petri-Kirchplatze bedeutend beschädigt und das Rathhaus selbst nur durch große Anstrengungen erhalten. Im Jahre 1736 ist das Cöllnische Gymnasium, welches früher am Hundemarkte (dem Pctri-Kirchplatzc) nach der Scharrnstraße zu befindlich war, hierher verlegt, und ist hierbei zu bemerken, daß dies Gymnasium vom Jahre 1767 bis 1826 mit dem Berlinischen Gymnasium in der Art vereinigt war, daß im Cöllnischen Rathhausc nur ') Die Angaben der Kosten hier und bei allen übrigen Bauten sind deshalb nicht immer genau anzugeben, mci in den Rechnungen sehr häufig auch Reparatur-Arbeiten und andere Kosten mit inbegriffen sind, so dafi dieselben auch nicht überall mit den Angaben der Kämmerei-Berechnung übereinstimmen. UebrigcnS sind die Groschen und Pfennige überall fortgelassen. die unteren Klassen unter dem Namen „Cöllnische Schule", jedoch unter der oberen Leitung des Direktors des Berlinischen Gymnasii, verblieben. Diese 3 Gebäude wurden vor dem Jahre in folgender Art genutzt: In dem Hauptgebäude, dem Cöllnischcn Rathhause, an der Scharr«-, Breiten- und Gcrtraudtcnstraßc waren befindlich die Wohnung des Direktors der Cöllnischen Schule, Montirungs-Kammern und die Lokale für die Servis-Deputation. Nachdem die damalige Direktor-Wohnung geräumt und der Stadtverordneten- Versammlung (welche im Jahre 1809 bei Einführung der Städte-Ordnung zuerst auf kurze Zeit im Prinz Heinrichschcn Palais, dem jetzigen Universitäts-Gcbäude, und im Hause Kurstraße Nr. S0. sich versammelte, demnächst aber in den Jahren 1810 bis 1811 in dem Eltzcschcn Hause, hinter dem damaligen alten Packhofc, und dann vom Jahre 1811 bis zum Istcn October 1822 im Börsenhause gemiethete Lokale zu ihrem Geschästs-Gelasse benutzte) in der Bel-Etage der ihr nöthige Sitzungssaal nebst Zubehör eingeräumt war, ist in den Jahren 1830 und 1831 nach erfolgter Umwandlung der Cöllnischcn Schule in das jetzt bestehende Real-Gymnasium, ein bedeutender Umbau erfolgt, und sind daselbst 2 neue Treppen an der Seite der Gcrtraudten- und Breitcnstraße angelegt worden. Die Kosten für diese Einrichtungen haben 1,97Z Rthlr. betragen. Jetzt befinden sich in der untern Etage 2 Läden und ein Theil des Gelasses der Servis-Deputation, in der 2tcn Etage die Lokale der Stadtverordneten-Versammlung, die Wohnung des Nuntii derselben, 2 Stuben für das Gymnasium, und in der 3tcn Etage 0 Klassen des Gymnasii. Im Souterrain sind eine Wohnung und ein Keller für einen Weinhändler, die Wache und 1 Kellerlädcn befindlich. Das Gebäude am Pctri-Kirchplatze und das dazu gehörige Hofgcbäudc, die beide früher unterhalb zu Schlächterscharrcn, und in der 2ten Etage zu einer Wohnung für den Stadt-Musikus und zu 1 Nuntien-Wohnungen genutzt waren, sind im Jahre 1829 dergestalt umgebaut, daß die untere Etage am Platze zur Raths-Waage mit einem dazu eingerichteten Vorbau zum Unterfahren der Wagen; die 2te Etage zu einer Beamten-Wohnung; die untere Etage des Hofgcbäudes zu einer Colonade und der größere Theil des Hofes zu einem Schulhofc, so wie zur Anlegung eines Brunnens :c., für das umgebildete Neal-Gymnasium eingerichtet, und sind hierfür 2,033 Rthlr. verausgabt. In der 2tcn Etage und in der Dach-Etage sind Dienstwohnungen verblieben und die Keller zu Weinlager-Kellern vermiethet. Das alte Waage-Gebäude in der Scharrnstraße, welches zur Waage-Anstalt, zu einem Brotscharren und zur Wohnung für den Waagemeister genutzt wurde, war so baufällig, daß es abgetragen werden mußte. Da die Waage-Anstalt, wegen der schlechten Auffahrt und Abfahrt, hier unzweckmäßig placirt war (weshalb ihre Verlegung in vorgedachter Art bewirkt wurde) und der Raum des bisherigen Waage-Gebäudes anderweitig erforderlich war, so ist in den Jahren 1830 und 1831 statt des Waage-Gebäudes, ein neues massives Gebäude, 92 Fuß lang, theils 33a, theils 10s Fuß tief, 3 Etagen und eine ke? de clizuszee-etaxs hoch, mit zweiseitigem Ziegeldache und einer eisernen Gallerie ausgeführt; so daß die lte? äs ckiaussee-em»'« zur Wohnung des Schuldieners und für das Laboratorium des Gymnasiums, die Iste Etage zur Vergrößerung des Gelasses der Servis-Deputation, die 2te Etage zur Wohnung für den Direktor des Gymnasiums, und die 3te Etage zu einem W Hörsaal und einer Klasse eingerichtet wurden. Dieser Bau hat 13,407 Nthlr. gekostet. Vor allen Gebäuden sind Granitplatten gelegt. Die innere Einrichtung der Klassen und des Hörsaals hat 1,001 Nthlr. gekostet. An Miethen gehen zur Zeit von den vermietheten Lokalen von den Gebäuden all 2., 3. und li. jährlich 894 Nthlr. ein. 4Ü 5. und 0. Das Berlinische Gymnasium in der Klosterstraße Nr. 74., und das dem Gymuasio zugehörige ehemalige Cantoratshaus, Probstgasse Nr. 14. Das Berlinische Gymnasium, welches aus der Vereinigung der beiden Schulen der Pfarr-Kirchcn zu St. Nikolai und St. Marien entstand, wurde in einem Theile des vormaligen Grauen Klosters, dessen letzter Franziskaner Mönch schon einige Jahre vorher verstorben war, im Jahre 1374 eingeweiht. Durch die bis auf 148,000 Nthlr. angesammelte Schenkungen des aus Berlin gebürtigen Kaufmannes Streit zu Venedig, ans den Jahren 1732 und 1700, ward es möglich, 1780 bis 1788 das Gymnasial-Gebäude, so wie das Wohnhaus des Direktors und der Lehrer, neu zu erbauen, auch die Streit'sche Stiftung mit ihren Freitischen und Stipendien in's Leben treten zu lassen und das Gehalt der Lehrer zu verbessern. Im Jahre 1707 sind das Berlinische und Cöllnische Gymnasium vereinigt und aus den unteren Klassen zwei Stadtschulen geschaffen, von welchen der einen die Räume des Cöllnischen Gymnasiums angewiesen wurden und die zweite in den Räumen des Berlinischen Gymnasiums verblieb- Im Jahre 1820 fand wiederum eine Trennung statt, und wurde die Cöllnische Schule zum Real-Gymnasium umgeschaffen. Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 27sten Mai 1819 ward ein Theil der früheren Kloster-Gebäude (späterhin unter dem Namen des Lagerhauses bekannt), und demnächst durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 17ten August 1831 der dahinter gelegene Theil der Anstalt zur Beschaffung von Klasscnräumen und Lehrerwvh- nungcu geschenkt; der letztere Theil aber erst, nachdem einige Zahlungen zur Unterbringung der darin vorhandenen Verwaltung geleistet waren, am 0ten September >830 übergeben. Der zuerst geschenkte Theil ist in den Jahren 1829 bis 1833 zu einem Hörsaal, einer Bibliothek und 8 Klassen ausgebaut, zu welchen Bauten, die 37,302 Nthlr. gekostet haben, die Commuüe 29,000 Nthlr. hergegeben hat, der Mehrbedarf wurde aus den Fonds der Anstalt bestritten. Die unteren Klassen des Gymnasiums sind in den bisherigen alten Räumen noch immer sehr schlecht placirt, und soll zur Unterbringung derselben auf dem zuletzt geschenkten Thcile ein neues Gebäude erbaut werden. Es hat jedoch bisher hierzu an Fonds gefehlt. 4.Ü 7. Das sogenannte Fürstenhaus in der Kurstraße Nr. 32. und 33. wurde im Jahre 1078 nach Zeichnungen von Nering, für den Minister v. Dunkelmann erbaut, späterhin zur Wohnung für fremde Fürsten, die sich einige Zeit in Berlin aufhielten, bestimmt, und demnächst von verschiedenen Behörden und zuletzt vom KricgSministerio, (früher unter dem Namen des Ober-Krieges-Collegii fungircud) genutzt, nachdem die Hintergebäude neu erbaut waren. Im Jahre 1823 wurde dasselbe von der Commune für 00,000 Nthlr. erkaust, und darauf diejenigen 23,000 Nthlr. angerechnet, welche die Commune vom Fiscus für das sogenannte Scharrnhaus an der Ecke der Leipziger- und Wilhelmstraße erhielt. 70 Ein neuer Anbau am Vorderhause und der gänzliche Umbau kostete nach der Nachweisung der zu Schulzwcckcn verwandten Gelder in den Jahren 1824 bis 1825 27,182 Nthlr. In den Jahren 1829 bis 1839 sind einige Wohnungen neu eingerichtet, und hierfür und für die verschiedenen Neparaturbauten in den Jahren 182V bis 1837: 4,644 Nthlr verwandt worden. Das Grundstück ist gekauft, um darin hem Fricdrichs-Wcrdcrschen Gymnasium ein besseres Unterkommen zu verschaffen. Das Gymnasium war bis zum Brande des im Jahre 1V72 von Simonctti erbauten, mit einem Thurm versehenen und im Jahre 1794 abgebrannten Wcrdcrschen Rathhauscs, in diesem Rathhause befindlich, wurde dann einstweilen eingcmiethct und im Jahre 1891 in das für dasselbe erkaufte, vormals Horchschc Gebäude, an der Ecke der Alten Leipziger- und Obcrwasserstraße verlegt. Die Baustelle des Wcrdcrschen Rathhauses ward gegen einen Thcil des Insel-Grundstücks vertauscht, für letzteres aber von der Stadt nach einigen Jahren daö vorgedachte vormals Horchschc Haus für 18,999 Nthlr. incl. 4,999 Nthlr. Gold erkauft. Die Einrichtungs- und Bau-Kosten betrugen 3,584 Nthlr. Dies Haus gewährte nicht lange den zureichenden Raum, so daß für die Unterbringung des Gymnasiums das Fürstenhaus gekaust, dasselbe im Herbst 1825 dahin verlegt und das bisherige Gymnasialgcbäude in der Obcrwasserstraße im Jahre 1825 für 22,999 Nthlr verkauft wurde. In einem Theile des Vorderhauses und des Seitenflügels befindet sich parterre die Wohnung des Direktors, und in einem Theile der 2ten Etage des Vorderhauses der Hörsaal. Die Klassenräume, die Bibliothek, die sonstigen Schulräume und die Wohnung des Schuldieners sind in den Hintergebäuden placirt. Außerdem sind 4 große und 5 kleine Wohnungen vcrmicthet, auch wohnt daselbst der Kastellan des Hauses. Dies Gebäude, außer den Räumen für die Gymnasial-Zwecke, gewährt jetzt einen MiethSertrag von jährlich 2,416 Nthlr. 8. Zum Stadtvoigtei-Gebäude, am Molkcnmarkt Nr. 1., gehört ein großer Thcil der Gebäude, worin die Wohnung des Polizei-Präsidenten und auch Bürcaur des Königl. Polizei-Präsidiums befindlich sind. Seit dem Jahre 1821 liegt die Unterhaltung dieses Theils der Gebäude nicht.mehr der Commune ob. Das eigentliche Stadtvoigtei-Gebäude, welches dahinter belegen ist, ist zu Cri- minal- und Polizei-Gefängnissen in den Jahren 1799 bis 1796 neu erbaut, nachdem das vormalige Gefangenhaus, der sogenannte Kalandöhof in der Klosterstraßc, nicht mehr Raum genug darbot. Es sind hier mehrfache, sehr kostspielige, bauliche Veränderungen nöthig gewesen, und namentlich im Jahre 1831 zu mehreren Veränderungen 4,449 Nthlr. verwandt. 9. Das Haus am Molkenmarkt Nr. 2. Dasselbe mußte die Commune im Jahre 1839 für die Summe von 49,199 Rthlrn. kaufen, um bei dem auss Neue eingetretenen Mangel von Gcfängniß-Räumen den größten Thcil der Hintergebäude abzutragen und ein neues Schuldgefängniß-Gcbäude zu erbauen. Das neue Gebäude besteht: ->) aus einem Queergebäude, 44^ lang, 39^ tief, 4 Etagen hoch, mit zweiseitigem geraden Ziegeldache und gewölbten Kellern; 71 b) ans einem Seitengebäude, 13z ^ lang, 22 s/ tief, 4 Etagen hoch, mit gewölbten Kellern und einseitigem Ziegeldachc; c) aus einer Galleric von Eisen, zur Communication mit dem Gefänglich Nr. 1-, 13^ lang, 9^ breit. Diese Bantcn, welche in den Jahren 1832 und 1833 bewirkt sind, und die Reparatur und Umänderung des vorderen alten Seitengebäudes haben 21,330 Nthlr. gekostet. Das Vorderhaus und ein Thcil des vorderen Seitenflügels ist vermicthet und gewährt jetzt einen Miethsbctrag von 1,301 Rthlr. 19 Sgr. °) 1V. Das Berlinische Probstei-Gebäude in der Probstgasse Nr. 7., ist ein altes Gebäude von Fachwerk, dessen Ursprung unbekannt ist. Seit länger als 30 Jahren ist es von den Pröbstcn nicht mehr bewohnt worden. In den Jahren 1807 bis Ende 1838 wurde es von der Luisenstistung unentgeldlich benutzt und von dieser in baulicher Hinsicht unterhalten, so daß in den Jahren 1829 bis 1839 dafür nichts verausgabt worden ist. ll. Das Cöllnische Probstei-Gebäude in der Brüdcrstraße Nr. 10. Dasselbe ist im Jahre 1737 auf Königlichen Befehl vom Staats-Ministcr von Happe gekaust, nachdem im Jahre 1028 dem Grafen von Schwarzenberg, dem anch das alte Kammcrgcrichts-Gebäude in der Brüderstraße gehörte, die ältere Probstci überlassen werden mußte, und späterhin dazu auch ein anderes Grundstück crkanft war. In den Jahren >803 und 1800 und zum Theil im Jahre 1808 sind zur Instandsetzung des Gebäudes 1,791 Nthlr. verwandt. In den Jahren 1829 bis 1839 sind hier keine bedeutende Bauarbeiten nö- thig gewesen. -Vü 12. Das daran grenzende ehemalige Cantorats-Gcbäudc, auf dem Französischen Hofe, an der Fricdrichsgracht Nr. 00. Das Gebäude steht in sofern mit dem Probstei-Gebäude in Verbindung, als beide Grundstücke durch keine Brandmauer getrennt sind, und in den beiden Etagen die Begrenzungen verschiedenartig sind, so daß in der unteren das crstcrc weiter nach dem zweiten hercintritt. Dies Grundstück ist vermicthet, und kann und wird hoffentlich bald verkauft werden. In den Jahren 1829 bis 1839 sind keine bedeutende Bauarbeiten vorgekommen. M 13. Das Stadtdicncrhaus hinter Königs-Mauer Nr. 32. u. 33., ist ein Thcil des vormaligen Kalandshofs (siehe aü 8.) und beim Verkauf desselben im Jahre 1798, zu welcher Zeit die Gebäude an der Klostcrstraße für 9,010 Nthlr. verkauft sind, rcservirt und zu 0 Dienstwohnungen für 0 Diener des Magistrats, und zu 3 Dienstwohnungen für 3 Diener des Stadtgerichts eingerichtet und genutzt. In den Jahren 1829 bis 1839 sind bedeutende Bauarbeiten nicht vorgekommen. L-ü 11. Das Spritzenhaus in der Heiligen Geist-Gasse Nr. 11. ist ein altes, im Jahre 1700 vom Magistrat erbautes, massives Gebäude mit einem Erkner, dessen unterer Raum großenthcils zu einem Spritzenhause für 3 Stadt-Spritzen und übri- ') In den Jahren 1830 und 1831 ist vom FiScuS das Grundstück Nr. 3. für das Criminal-Gcricht hergegeben, und dasselbe dazu und zu Gefängnifz-Zwecken eingerichtet. Die administrative Verwaltung der Gebäude a<1 8. und 9. ressortirt von der Deputation zur Verwaltung des Stadtvoigtei-GefängnisscS. gcns zu einer Wohnung eingerichtet ist, die früher als Dienstwohnung vom Contro- lcur der Kämmerci bewohnt wurde, jetzt aber zu 93 Nthlr. vermiethet ist. In dem Jahre 1828 ist ein Bau am Dache und an den Wänden zur Abwendung der Feuchtigkeit vorgenommen und hat die Arbeit 130 Nthlr. gekostet. Im Jahre 1832 ist das Haus abgeputzt und noch sonst für die Summe von 00 Nthlr. rcstaurirt worden. .4ä IS. Das sogenannte Knnstpfcifer-Haus am Nicolai-Kirchhof Nr. 1-1., ist ein altes baufälliges Gebäude, welches zum Thcil der Commune, zum Thcil der Nieolai-Kirche gehört und vermiethet ist. ^>1 16. u. 17. Die Scharren am Ende der Tanbenstraße Nr. 23., zunächst dem Hausvoigtciplatze, sind den Schlächtern, die früher in Buden auf dem Gensdarmcn- Markte feilhielten, im Jahre 1790 als Entschädigung und als Erbzins-Grundstücke der Kämmerci überlassen. Von diesen sind etwa seit 10 Jahren die Scharren «ob Nr. 1. 3. -1. 3. 0. 7. 8. 14. 13. 17. 18. 21. 22. 9. 11. IL. und 20. als Eigcnthum von der Commune erworben und demnächst vermiethet. Es gehen jetzt jährlich 107 Nthlr. an Miethe ein. In den Jahren 1829 bis 1839 sind daran einige nicht unbedeutende Reparaturen vorgenommen. Die sub Nr. 21. u. 22. etäblirt gewesenen Scharren sind 1838 mit dem Haufe Taubenstraße Nr. 23., in welchem außerdem die 0 Scharren Nr. 23. bis 28. belegen waren, verkauft worden. L.1 18. Das Schlachthaus in der Schlachthausgasse an der Spree, bei der Dorotheenstraße, wird jetzt gar nicht benutzt und bald abgetragen werde». Nach früheren polizeilichen Vorschriften sollte alles Rindvieh in öffentlichen Schlachthäusern, unter polizeilicher Aufsicht geschlachtet werden. Es bestanden dazu außer dem vorgedachten Schlachthause, welches im Jahre 1730 erbaut ist, noch 2 Schlachthäuser, und zwar: ») neben der Waiscnbriicke an der Spree, im Jahre 1727 wieder erbaut, b) in der Paddengasse, im Jahre 1730 erbaut. In jedem derselben war ein Schaumeister angestellt und mußte für jedes Stück Rindvieh 1^ Gr. Schlachtgeld zur Unterhaltung der Schlachthäuser bezahlt werden. Diese Verpflichtung, in den Schlachthäusern zu schlachten, hörte nach und nach ans, so daß zuerst das Schlachthaus an der Waisenbrücke im Jahre 1810 unter der Bedingung der Abtragung, und demnächst das Schlachthaus in der Paddengassc, im Jahre 1819, in ähnlicher Art verkauft und abgetragen wurden, und jetzt auch das noch vorhandene entbehrlich ist. Der sogenannte Schlachtgroschen wird nicht mehr gezahlt und sind auch keine Schaumeister mehr angestellt. Das noch vorhandene Schlachthaus ist in den Jahren 1817 und 1818 statt eines alten, daselbst neu erbaut und hat 4,180 Nthlr. gekostet. In den Jahren 1829 bis 1839 sind keine bedeutende Reparaturen vorgenommen. 19. Das Grundstück in der Luisenstraße Nr. 32. ist im Jahre 1831 zur Benutzung als Cholera-Lazareth für 34,000 Nthlr. gekauft. Um es nach dem Aufhören der Cholera zur wohnlichen Nutzung wieder herzustellen, sind im Jahre 1833: 1,224 Nthlr. und auch in den späteren Jahren nicht unbedeutende Summen verwendet, namentlich im Jahre 1837, in welchem ein Anbau zu einem Stallgebäude mit einer Kutscherstube, 2N lang, IN tief, eine 73 Etage und eine Dach-Etage hoch, mit flachem Dache erbaut wurde, wozu 78K Rthlr. verwandt worden sind. Jetzt ist das Haus jährlich für 1,570 Nthlr. vermiethet. Bei einem günstigen Gebote wird dasselbe veräußert werden. ^>1 20. Das vormals Kapfsche Grundstück in der Frankfurterstraße Nr. 12. bis 2-Z., aus einem Wohnhause und einem Wirtschaftsgebäude an der Straße, 2 Hofgebäuden und einer Bau- und Gartenfläche von 1-1 Morgen 110 fZRuthen, oder von 2110,fZ Rutheu Flächeninhalt bestehend, ist im Jahre 1837 von den Kapfschcn Erben für 12,027 Rthlr. erkanft. Von diesem Grundstück ist der Theil zunächst dem Hause Nr. 21., an der Straße 200 ^ lang, 300 ^ tief, dem Cnratorio der Weidingerschcn Stiftung, zur Erbauung eines Hospitals für 00 Personen, unentgeldlich überlassen. Daneben ist der Raum, 120 ^ lang und 111^ tief, zur Erbauung eines Com- munal-Schulhauses, und der Platz zwischen diesem Schulgrundstück und der projectirtcn Verlängerung der Koppensstraße, auf 28iU Länge, zum Theil zur Gründung des Nicvlaus- Bürger-Hospitals verwandt. Von den mitcrkauften Gebäuden sind die Materialien der Vordergebäudc großenteils zum Bau der eben gedachten Gebäude, des Schülhauseö und des Hospitals, genutzt. Die Hofgebäude werden anderweitig genutzt werden. Es find noch außerdem disponibel: eine Baustelle zwischen der Verlängerung der Ko ppensstraße und dem nachbarlichen Grundstück, in der Franksurterstraße Nr. II-, sowie der Theil hinter den jetzt Weidingerschcn und Schulgrundstücken, an der Palli- sadenstraße belegen. Nach obigen Angaben und einer neuen Vermessung enthält der Flächeninhalt: für die Weidingersche Stiftung 510,78 ^Ruthen. für das Schulhaus 117,z - für das Nicolaus-Bürger-Hospital u. zu Hospital-Zwecken 001,7» die dereinstige Straße 71,, - die disponible Baustelle an der Franksurterstraße 00,8z - der disponible Theil an der Pallisadenstraße 000,z? - Im Jahre 1837 sind die alten Gebäude des ehemaligen Kapfschcn Grundstücks während der Dauer der Cholera zur Unterbringung der dadurch sehr vermehrten Zahl der Waisen genutzt. 21. Das Gewerbeschulhaus-Grundstück in der Niederwällstraße Nr. 12., ist im Jahre 1823 für -13,000 Rthlr. angekauft und enthält: a) ein massives Wohnhaus an der Straße, 00 ^ lang, -13^ tief, 2 Etagen hoch, mit zweiseitigem Mansardendache und gewölbten Kellern, b) einen massiven Seitenflügel linker Hand, 107^ lang, 23a / tief, 2 Etagen hoch, mit einseitigem geradem Ziegeldache und gewölbtem Souterrain, c) Eingangs rechter Hand einen massiven Seitenflügel, 1 Etage hoch, 81^ lang, 18 / tief, mit einseitigem geradem Ziegeldache, und ä) eine Gallerie zwischen a. und c., den dazu gehörigen Hofraum und einen Garten am vormaligen Festungsgraben. Hier ist die neugestistete städtische Gewerbeschule placirt. Es sind darin enthalten: in der untern Etage des Vorderhauses die Wohnungen des Direktors und eines Lehrers, 74 im Seitenflügel rechter Hand die Wohnung des Schuldicners und im Dache desselben ein Thcil der Direktor-Wohnung, in der 2tcn Etage des Vorderhauses der Hörsaal, 2 Klassen und ein Zimmer zu den Instrumenten, im Seitenflügel linker Hand, im Souterrain ein Laboratorium, der Carecr und Holzkcller, in der Istcn und 2tcn Etage 4 Klassen. In den Jahren 1826, 1827 und 1828 ist die untere Etage und der Seitenflügel rechter Hand zu dem jetzigen Gebrauche und im Jahre 1836 die 2te Etage zu Schuhwerken eingerichtet. Im Jahre 1833 ist eine neue Schälung gebaut und schon im Jahre 1832 eine Uhr aufgestellt und sind im Jahre 1836 Granitplatten eingelegt. Diese Bauten haben 3,618 Rthlr. gekostet. 22. Zum Grundstück der höhcrn Stadtschule in der Schicßgasse Nr. 13. ist die Baustelle, bestehend aus einem Thcile des nicht mehr genutzten Bcgräbniß- platzes der Nicolai- und Marien-Kirche, im Jahre 1822 von dem Kirchcnvorsiande sür 1,730 Rthlr. gekauft, und sind davon wiederum in den Jahren 1830 und 1833 verkauft 2 Parcellen zu 288 - so daß die Baustelle kostet 1,112 Rthlr. Das Schulhaus ist in den Jahren 1830 und 1831, 72 ^ lanH, -12^ tief, 3 Etagen hoch, massiv, mit zweiseitigem geraden Dache erbaut und hat, mit Einschluß der Nebenkosten für Zäune, Brunnen, Aufhöhung, Subscllicn :c., 11,800 Rthlr. gekostet. Es sind darin vorhanden: die Wohnung des Direktors, die Wohnung des Schuldieners, der Hörsaal und 6 Klassen. Im Jahre 1837 ist daneben, zur Erweiterung desselben, aus den Ersparnissen der Schule ein Platz von 80,-^ ^Ruthen sür 1,281 Rthlr. 13 Sgr. 1 Ps. gekauft. M 23. Zu dem Grundstück der höhcrn Stadtschule am Stralaucr Platze Nr. 23. u. 21. ist die Baustelle mit einem dahinter belegenen, zu einem Holzplatzc vcrmiethctcn, großen Raum im Jahre 1820 gekauft und hat, incl. einer Entschädigung für einen Miethcr und eines dazu gekauften Streifen Landes, -1,201 Rthlr. gekostet. Es ist das Schulhaus in den Jahren 1831 und 1832, 72^ lang, 13^ tief, mit einem Vorbau zur Treppe an der Hinterfronte erbaut und hat, mit Einschluß der Brunnen, Subsellicn, Zäune, Erhöhung :c. gekostet 13,000 Rthlr. Es sind darin vorhanden: die Wohnung des Rektors, eines Lehrers, 1 Hörsaal und 6 Klassen. Der vcrmiethcte Holzplatz trägt jetzt an Miethe jährlich 30 Rthlr. ein. ^.3 21. und 23. Zu dem Grundstück der höhern Stadtschule in der Sebastiansstraße Nr. 23. ist die Baustelle dazu im Jahre 183-1 sür 1,310 Rthlr. gekauft. Um dem Schulgrundstücke einen Zugang von der Dreödncrstraße zu verschaffe», ist noch im Jahre 1836 ein Grundstück in der Dresdnerstraße Nr. 67. zugekauft, und hat dasselbe 3,000 Rthlr. gekostet. Es ist das Schulhaus in den Jahren >8-35 und 1836 auf der Baustelle 72 ^ lang, 13^ tief, 3 Etagen hoch, massiv, mit zweiseitigem Zicgcldache erbaut, und hat mit Einschluß der Brunnen, der Zäune, der Erhöhung, der Sub- scllicn ?c. 11,666 Nthlr. gekostet. Zur Einrichtung des Grundstücks in der Drcsdncrstraßc sind im Jahre >837 396 Nthlr. verwandt. Das lctztgcdachte Grundstück gewährt jetzt einen jährlichen Mietvertrag von 66 Rthlrn. Beim Ausbruch der Cholera im Jahre 1837 mußte die hier ncugestiftctc höhere Bürgerschule in das Krügcrsche Haus, in der Alten Jakobsstraße Nr. 50. micths- wcisc untergebracht werden, und wurde in dem Schulhause ein Cholera-Lazckrcth ctablirt. Im Jahre >839 ist das Haus einstweilen zu einer Commnnal-Armenschule eingerichtet, und haben die Kosten der Einrichtung dazu, incl. Subscllicn, 867 Nthlr. betragen. Es sind jetzt darin vorhanden: 2 Lchrcrwohnungcn, 1 Schuldicncrwohnung und 8 Klassen. 26. Zum Grundstück der höhcru Bürgerschule in der Gcorgenstraße Nr. 23. ist die Baustelle und das Durchgangsrccht, von der Dorothecnstraße aus nach dem Schulgrundstück, im Jahre 1836 vom Domkirchcn-Collcgio für 6,660 Nthlr. gekauft. Das Haus ist in den Jahren !836 und 1837, 71^ lang, 11^ tief, 3 Etagen und eine üe elmusses-ei^s hoch, massiv, mit zweiseitigem geradem Zicgcldache erbaut, und hat mit Einschluß der bedeutenden Kosten der Einrichtung der Einfahrt, incl. des Brunnens, der Mauern und Zäune und der Erhöhung, 11,560 Nthlr. gekostet. Es sind darin vorhanden: die Wohnung des Rektors, ein Hörsaal und 8 Klassen. M 27. Zu dem Grundstück der Communal-Armcnschule in der Großen Gcor- gcn-Kirchcngasse Nr. In. ist die Baustelle im Jahre 1836 für 1,560 Nthlr. vom Rathszimmermcistcr Stiebcr erkauft, und im Jahre 1836 und 1837 ein Schulhaus, 72 ^ lang, 13 ^ tief, 3 Etagen hoch, mit zweiseitigem geradem Dache, mit einem Trcppcnanbau an dcrHin- tcrfrontc erbaut. Die Baukosten, incl. der Brunnen, Zäune, der Erhöhung und der Subscllicn :c., haben 12,688 Nthlr. betragen. Es sind darin vorhanden: 2 Lchrcrwohnungcn, 1 Dicnerwohnung und 8 Klassen. 28. Die Commnnal - Schule in der Landsbcrgcrstraße Nr. 27. jsoust auch unter dem Namen „Lazarus" bekannt) in dem Nückcrschcn Stiftungsgcbäude, welches im Jahre 1733 von dem vormaligen Accisc-Dircktor Nathmann, und Assessor der Armcn-Dircction, Rückcr, zu einer Schule lcgirt ist. Die Gebäude sind im Jahre 1866 und 1861 neu gebaut. ' Im Jahre 1827 ist die Schule neu organisirt und hat der Umbau damals 1,122 Nthlr. gekostet. Das Gebäude ist im Jahre 1838 abgeputzt, und sind die Schulzimmcr und der Flur restaurirt, auch aus dem Bürgersteigc im Jahre 1839 Granitplattcn eingelegt. Diese Arbeiten haben 320 Nthlr. gekostet. In dem Hause siud vorhanden: 2 Lehrcrwohnungen und 4 Klassen. Außerdem gewährt das Grundstück jetzt jährlich einen Mietvertrag von 499 Nthlr. Hä 29. Das Communal-Armcn-Schulhaus in der Frankfurtcrstraße Nr. 23. ist, wie bereits ml 29. bemerkt worden, auf einer Parcclle des vormals Kapfschcn Grundstücks, 72" lang, 43" tief, drei Etagen hoch, mit einem Vorbau zur Treppenanlage an der Hintersronte, und zweiseitigem geradem Dache, in den Jahren 1838 und 1839 erbaut. Die Schule ist am 2ten October 1839 eröffnet, und haben die Kosten des Baues des Hauses, der Erhöhung, Umzäumung zc. 13,909 Nthlr. betragen. Dasselbe besteht aus: 2 Lehrerwohnungen, 1 Kellerwohnung und 8 Klassen. 43 39. Das Communal-Schulgebäude in der Langen Gasse Nr. 31., an der Ecke der Koppensstraße Nr. 52., ist im Jahre 1829, 67s" lang, 36s" tief, 2 Etagen hoch, massiv, mit zweiseitigem geradem Zicgeldache erbaut, und sind darin befindlich: 2 Lehrerwohnungen und 4 Klassen. Die Baustelle hat 749 Nthlr. und das Schulhaus, incl. der Zäune, des Brunnens, der Subsellien:c., 7,428 Nthlr. gekostet. 43 31. Das Grundstück der Communal-Armcnschule, Lindcnstraße Nr. 7., ist im Jahre 1828 vom Lackirer Hildebrand für 9,999 Nthlr. gekauft, von welcher Summe nach dessen Tode 1,909 Nthlr. dem Armenschul-Fonds als Geschenk zugefallen sind. So lauge der Hildebrand und der Lackirer Gere lebten, war Ersterem die unentgcldliche Benutzung einer Wohnung in der untern Etage, jährlich zu 49 Nthlr. gerechnet, und dem Letzter» eine Dachwohnung, jährlich zu 8 Nthlr. gerechnet, zugestanden, und-.sindct über das Grundstück das Durchgangs- und Durchfahrt-Recht für das dahinter belegene, besonders verkaufte Grundstück statt. Im Jahre 1829 ist der vorhandene Seitenflügel rechter Hand umgebaut, zu drei Klassen eingerichtet, und ist daran ein Anbau, 32" lang, 21" tief, zu öiner 4tcn Klasse aufgeführt. Dieser Bau hat incl. Subsellien :c. 3,963 Nthlr. gekostet. Im Jahre 1839 ist das Vorderhaus, mit Ausschluß der reservirten Wohnung, in Stand gesetzt, an der Hintersronte neu unterfahren, und dasselbe wohnlicher eingerichtet; die Kosten hierfür haben 1,528 Nthlr. betragen. Die Instandsetzung der reservirten Wohnung, im Jahre 1834, hat 149 Nthlr. gekostet. In den Jahren 1836 und 1837 ist auf dem hintern Theile des Hofes, Eingangs rechter Hand, ein massives Gebäude, 68" lang, 29s" tief, 3 Etagen hoch, mit gewölbten Kellern und einseitigem Ziegeldache, zu 6 Klassen eingerichtet, aufgeführt, und hat dieser Bau, incl. Subsellien, für 4 Klassen :c. 4,739 Nthlr. gekostet. Die wegen dieses Baues nothigc Veränderung des Daches des älteren Seitengebäudes hat einen Kostenaufwand von >97 Rthlrn, veranlaßt. Es sind jetzt in diesem Grundstück vorhanden: 2 Lchrcrwohnungcn und 10 Klassen, und werden außerdem 2 Quartiere vcrmiethct, welche einen jährlichen Miethsertrag von 102 Rthlrn. gewähren. Im Jahre 1830 sind vor dem Hause Granitplattcn eingelegt und dafür 70 Rthlr. bezahlt. 32. Das Communal-Schulhaus in der Lindenstraße Nr. 07. ist, wie das HauS «ü 28., vom vormaligen Accisc-Direktor, Nathmann und Assessor Stanislaus Rückcr, im Jahre 1733 zn einem Schulhause legirt worden. Die Schule ist im Jahre 1832 neu organisirt und sind dazu eingerichtet: 1 Lehrerwohuung und 2 große Klassenzimmer. Außerdem sind darin 0 Wohnungen vorhanden, welche jährlich 203 Nthlr. Micthe einbringen. Die Kosten des Umbaues zu der neu organisirtcn Schule und die Einrich- tnngskostcn haben 807 Rthlr. betragen. L.,l 33. Zum Commnnal-Armcn-Schulhause in der Kesselstraße ist ein Theil des vom Königl. Jnvalidenhausc zur Erbauung eines Spritzenhauses gekauften Platzes zur Baustelle entnommen; es ist darauf im Jahre 1828 ein SchulhauS, 37-^ lang, 38^ 2" tief, 2 Etagen hoch, zu 1 Klassen und 2 Wohnungen eingerichtet, mit 2 Dachstuben und 3 Dachkammern erbaut, und hat dasselbe, incl. der Brunnen, Zäune, Snb- scllicn :c-, 7,101 Rthlr. gekostet. Im Jahre 1833 ist eine dritte Etage zu i Klassen aufgesetzt, so daß jetzt 2 größere und 2 kleinere Lehrcrwohnnngcn, letztere im Dache, und 8 Klassen vorhanden sind. Diese dritte Etage und die Wiedereinrichtung der Dachwohnungen hat, incl. der Subsellicn und der Veränderungen in den unteren Etagen, 3,116 Rthlr. gekostet. 31. Zur Baustelle des Communal-Armeu-Schnlbanscs in der Jnvalidcn- straße Nr. 3., ist ein Theil des Ackcrstücks an der Ecke der Invaliden- und Ackerstraße verwandt, welches bei der Separation der Berlinischen Hufen der Commune zugefallen ist. Dasselbe ist im Jahre 1823 eine Etage hoch, mit zweiseitigem geradem Dache erbaut und hat, incl. eines Stalls, der Zäune, des Brunnens :c., 0,390 Rthlr. gekostet. Es ist in den Jahren 1827 und 1828 durch einen Anbau, eine Etage hoch, vergrößert, und hat dieser Anbau, mit Veränderung der Dachwohnung und mit den Subsellicn :c., 3,302 Nthlr. gekostet. Das Gebäude ist jetzt 91 ^ lang, tief, 1 Etage hoch, mit zweiseitigem Dache und Dachwohnungen versehen. Im Jahre 1830 ist eine Lchrerwohnung zu 2 Klassen eingerichtet, so daß jetzt 0 Klassen und 2 Lchrcrwohnungcn vorhanden sind. Der Bau im Jahre 1830 hat 223 Rthlr. gekostet- /4Ü 33. Zum Grundstück der Communal - Armcnschule in der Amenstraße Nr. 102. ist die Baustelle im Jahre 1831 vom sogenannten Koppcschen Armen-Kirchhofe abgezweigt und für 700 Nthlr. gekauft, und in den Jahren 1832 und 1833 ein Schulhaus, 77j4 lang, 30^ tief, zwei Etagen hoch, massiv erbaut, und im Jahre 1839 ein Treppenanbau an der Hinterfronte aufgeführt, und eine dritte Etage aufgesetzt. Die Kosten beider Bauten, incl. der Subsellicn, Brunnen rc-, belaufen sich auf 12,900 Rthlr. ES sind darin vorhanden: 2 Lehrerwohnungcn, 2 Kellerwohnungen und 8 Klassen. 4.S 30. Das sogenannte Pülzsche Haus, Breitestraße Nr. 10., ist laut eines Codicills des Geheimcnraths Pülz vom Jahre 1783, dem Armcn-Dircctorio unter folgenden Bedingungen zum Fonds von Frcischulen vermacht: a) die Nutzung des Grundstücks beginnt nach seinem und seiner Frauen Tode; K) dasselbe darf nie veräußert werden; e) es werden aus den Nevenücn jährlich 100 Nthlr. zu Prämien an das Wcrdcrsche Gymnasium bezahlt. Nach dem Tode der Wittwc, im Jahre 1788, ist das Grundstück übernommen. Die Faeaden sind im Jahre 1833 abgeputzt, und ist im Jahre 1830 eine neue Treppe im Innern angelegt. Diese Bauten und die Einrichtung einiger Wohnungen in den Jahren 1833 und 1839 haben 1,323 Nthlr. gekostet. Der jährliche Mietvertrag beträgt jetzt 1,433 Rthlr. 37. Das Ordonnanz-HauS in der Neuen Königsstraße Nr. 14. und 13. Dasselbe ist im Jahre 1749 zur Aufnahme der Rekruten für 7,000 Rthlr. gekauft, und die Wirtschaft, aus einer Ausspannung, Brauerei und Brennerei bestehend, zuerst in Zeitpacht und demnächst in Erbpacht ausgethan. Nachdem es im Jahre 1824 der Commune mittelst Vertrages vom ötcn Dezember 1824, gegen Bezahlung eines Abstands- und Kausgeldes von 12,000 Rthlrn. wiederum als Eigcnthum zugefallen, ist das an sich nur leicht erbaute Vorderhaus re- parirt, und sind dazu und zu einigen Veränderungen >»t. 2,700 Rthlr. verwandt. In den Jahren 1828 und 1829 ist demnächst Eingangs rechter Hand ein massives Stall- und Wohngebäude, 9^ lang, 13^ tief, und daran anstoßend ein zweites, 140^ lang, 20^ tief, 2 Etagen hoch, mit einseitigem geradem Ziegeldach, enthaltend: Stallräume zu 33 Pferden, eine unterwölbte Küche, 3 Treppenaufgänge,.4 Säle in der 2tcn Etage und 2 Säle in der Dach- Etage, eingerichtet. Dies Gebäude hat 9,003 Nthlr. gekostet. In den Jahren 1830 und 1831 ist ein in derselben Art eingerichtetes Quecr- gebäudc, 100^ lang, 3(1^ tief, 2 Etagen hoch, massiv, mit einseitigem geradem Ziegeldache, enthaltend: Stallraum zu 40 Pferden und 3 Säle zur Aufnahme von Einquartierung, erbaut. Das Gebäude hat 3,730 Rthlr. 18 Sgr. 2 Pf. gekostet- Beim Ausbruch der Cholera in den Jahren 1831 und 1837 wurden die Gebäude zu Lazarcthen für Cholera-Kranke genutzt. 4.-I 38. Das Geschäfts-Lokal der Armen-Direction im deutschen Thurm auf dem Gensdarmeumarkt ist zur Verwaltung des Armenwescns im I. 1787 überwiesen. Die Commune hat nur die Reparaturen in den Lokalen, die sie benutzt, zu besorgen. Die Unterhaltung des Gebäudes liegt dem Fiscus ob. Das Gelaß ist bei dem jetzigen Umfange der Verwaltung sehr beschränkt und übrigens sehr unbequem belegen. 4.3 39. Zu dem Friedrichs-Waisenhause in der Stralauerstraße Nr. 38., früher unter dem Namen des Großen Friedrichs-Hospitals bekannt und anfänglich für Hülfs- bcdürftige aller Art bestimmt, hat in dem Jahre 1997 der Bau nach Grünberg's Angabe begonnen. Nach dessen Tode in den Jahren 17V9 bis 1716 wurde von Gerlach der hinterste Flügel und die Kirche, und in den Jahren 1726 und 1727 der Thurm, 238 Fuß hoch, erbaut, von Letzterem aber der obere hölzerne Theil im Jahre 1782 abgetragen. Beim Brande der Petri-Kirche im Jahre 1869 wurde das Dach des massiven Thnrmes, aus Holzwerk bestehend, durch Flngfeucr entzündet, und der innere Ausbau, sowie ein Theil des Daches der anstoßenden Gebäude des Waisenhauses, stark beschädigt. In den Jahren 1822 und 1823 ist die innere Einrichtung wesentlich verändert, und hat diese Arbeit 7,786 Rthlr. gekostet. Im Jahre 1839 ist in der Dach-Etage des am Wasser belegenen Qucer- gebäudcö eine Lazareth-Station eingerichtet und sind dafür 984 Rthlr. 2 Sgr. 3 Pf. verwandt. Im Jahre 1837 sind zur einstweiligen Einrichtung der Gebäude auf dem Kapsschen Grundstück, für die Waisen (veranlaßt durch den Ausbruch der Cholera, siehe die Bemerkung ml 29.) 278 Rthlr. aus der Waisenhaus-Kasse bewilligt. Im Jahre 1838 sind die äußeren Fapaden des Gebäudes und der Thurm abgeputzt, und haben die Kosten dafür 984 Rthlr. 19 Sgr. betragen. 4.3 49. Das vormals Nadlcrsche Grundstück in der Pallisadenstraße, bestehend aus einem massiven Wohnhause, 48^ lang, 32^ tief, 2 Etagen hoch, mit zweiseitigem zum Wohnungsgclaß ausgebautem Dache, einem kleinen Stallgebäude und Garten, wurde im Jahre 1833 von der Commune für eine Summe von 2,399 Rthlrn. und gegen eine Leibrente von jährlich 199 Rthlrn. erkauft, dem Waisenhause zur Unterbringung der kleineren Kinder überwiesen und wurden zu den ersten Einrichtungskosten 837 Rthlr. bewilligt. Im Waisenhause und im Filial können höchstens 499 Kinder untergebracht werden. 43 41. Betreffend das Arbeitshaus in der Alexanderstraße Nr. 3. und 4. Für diese Anstalt, die im Jahre 1742 vom Könige Friedrich II. gestiftet wurde und früher im Hause des Schlächtergcwerks am Rondell befindlich war, weshalb es wegen Verzierung des Hauses mit einem Ochsenkopfe, der Ochsenkopf genannt wurde, sind die gegenwärtig vorhandenen Gebäude, mit der Kirche, und einer bedeutenden Bäk- kerei, in welcher jetzt für alle Armen-Anstalten und die Stadtvoigtci das Brot gcbak- ken wird, in den Jahren 1736 bis 1738 von Naumann dem Vater, nach Feldmann's Angabe erbaut worden. In den Jahren 1828 und 1832 wurde die Erweiterung des Gelasses ein dringendes Bedürfniß, und deshalb wurde im Jahre 1828 der zunächst daranstoßende Seitenflügel des vormals Weidingerschen Grundstücks (siehe a3 42.) in me3io 119^ 5 80 lang, 281" tief, an einer Seite 2 Etagen und an der andern Seite 3 Etagen hoch, und im Jahre 1832 das Quccrgebäudc, in nmöw 111^ 10" lang, 37" tief, 2 Etagen und 1 Dach-Etage hoch, zu Sälen und Zimmern, einem großen Waschhausc :c> für das Arbeitshaus ausgebaut und haben diese Bauten im Jahre 1828 3,837 Nthlr. im Jahre 1832 9,317 Nthlr. gekostet. Diese Erweiterungen haben es möglich gemacht, für die Kinder und die Hospi- talitcn dieser Anstalt besondere Wohn- und Hofräume zu beschaffen und auch eine vollständigere. Trennung der Geschlechter zu bewirken. Im Jahre 1833 ist eine Tretmühle mit einem Gange für die Summe von 2,388 Nthlr., und im Jahre 18f4 ein 2ter Gang in derselben für 189 Nthlr. erbaut. Auch wurde ein sogenannter Brennofen zur Reinigung der Kleider neu-, und die Küche umgebaut. In diese Gebäude können circa 1000 Personen aufgenommen werden. 1.3 >12. Von dem vormals Wcidingcrschcn Grundstück, Alcranderstraße Nr. I- bis 1-, wurden die Gebäude sab 1. 2. und 3. zur Errichtung und resp. Erbauung des Königöstädtischcn Theaters gekauft, die Stadt aber kaufte das Vorderhaus »u!> 1. mit einem Seitengebäude und einem Quccrgebäudc im Jahre 1823 für 22,000 Nthlr. Das Terrain des damals eingeengten Königsgrabens hinter dem Queergcbäudc des Grundstücks, welches 100 ^Ruthen 21 HZ Fuß enthält, acquirirtc die Commune. Das Kaufgeld hierfür war pro ssMuthc zu 30 Nthlr. berechnet; jedoch wurden von dem Kanfgclde die Kosten der ersten Anlage einer hölzernen Schälung und eines Kanals abgerechnet, so daß nur an baarcm Gelde 3,700 Nthlr. dafür bezahlt wurden. Die Hintergebäude und das neu acquirirtc Terrain sind zum Arbcitshausc genutzt und ausgebaut, wie »3 -11. bemerkt worden. Das Vorderhaus hat im Jahre 1832 einstweilen zum Schuldgcfänguiß eingerichtet werden müssen, weil die Stadtvoigtei nicht Raum genug gewährte, und das Schuldgcfänguiß in derselben zu Kriminalgefängnissen genutzt werden mußte; die Kosten haben 101 Nthlr. betragen. Diese Bcnutzungsart findet auch.noch jetzt statt. .13 13. Das sogenannte Neue Hospital in der Wallstraßc Nr. 33., auf welchem Grundstück im Jahre 1719 die erste Splittgerbcrsche Zuckcrsiederei erbaut wurde, späterhin aber das Tabacks-Magazin ctablirt war, ist im Jahre 1798 von Sr. Majestät dem Könige Friedrich Wilhelm >11. erkauft und das jetzt darin befindliche Hospital für die früher in der Charit« befindlichen Hospitalitcn, und für Verarmte der Stadtbewohner eingerichtet. Im Jahre 1822 sind sehr bedeutende Ausbesserungen vorgenommen. Im Jahre 1831 brannte ein Thcil des Seitengebäudes neben dem Garten der Freimaurer-Loge ab, und es wurde bei der Wiederherstellung des Brand- schadcns zugleich aus diesen Theil eine zweite Etage, 03" iu m«3io lang, 17f/ tief, aufgesetzt. Dieser Bau hat 2,331 Nthlr. gekostet. Im Jahre 1833 wurde versuchsweise ein ccmcntirtcr Brunnen angefertigt, der die bedeutende Summe von 980 Nthlr. kostete, ohne den Zweck zu erreichen, Trinkwasser zu erhalten. Im Jahre 18^r sind circa 200 Nthlr. für die Abänderungen, welche der 81 Cholera wegen im Jahre 1831 nöthig wurden, und im Jahre 1834 für Schä- lungSarbeiten 712 Rthlr. ausgegeben. Das Grundstück enthält Raum für circa 330 Hvspitaliten. M 44. Das Koppesche Hospital, wegen eines kleinen thurmartigen Aufbaues das Thürmchen genannt, in der Auguststraße Nr. 59., zu dem der bisherige, seit dem Isten Februar 1840 geschlossene Begräbnißplatz für die Armen gehört, besteht aus einem kleinen Gebäude von einer Etage Hohe, in welchem 21 alte Frauen wohnen, und eine Hausvater-Wohnung angebracht ist. Das Hospital ist im Jahre 1708 unter Mitwirkung des Rathmanns Koppe gestiftet, der auch im Jahre 1705 zwei große, zum Begräbnißplätze für die Armen genutzte Plätze geschenkt hat. In Berücksichtigung der theilweisen Ueberfüllung dieses Begräbnißplatzes und auch in Rücksicht der bestehenden Bestimmung, daß keine Begräbnißplätze mehr innerhalb der Stadt befindlich sein sollen, sind jetzt zwei andere Begräbnißplätze außerhalb der Stadt, von welchen ml 47. und 79. Erwähnung geschehen wird, angelegt, und ist es die Absicht, den jetzigen Begräbnißplatz, von dem schon früher bedeutende Thcile veräußert sind, späterhin zu parcelliren, ihn nach und nach zu veräußern, und dereinst vielleicht eine neue Straße anzulegen und ein neues Hospitalgebäude zu erbauen. Im Jahre 1831 ist bereits, wie ->ü 35. bemerkt worden, eine seit vielen Jahren nicht mehr zu Begräbnissen genutzte Parcelle von 16s^ ssjRuthcn zu einem Commu- nal-Schulhause für 700 Rthlr., und in den Jahren 1830 und 1838 das erforderliche Terrain zu der vom Stadtrath Hollmann gegründeten „Hollmann's Wilhelminen - Amalien - Stiftung " hergegeben (siehe x-ex. 90.). Auf dem Hofe befindet sich das Erbbegräbniß der Koppeschen Familie, in welchem die Leichen mumienartig eintrocknen, und auf dem Begräbnißplätze ein im Jahre 1811 auf Königl. Kosten eingerichtetes kleines Haus zur Aufbewahrung der durch Unglücksfälle gestorbenen unbekannten Personen und zur Obduction derselben. ^4(1 45. In dem Hospitale, das Spletthaus genannt, am Georgen-Kirchhof Nr. 18., einem kleinen Gebäude, welches 53^ lang, 25Z^ tief, von Fachwcrk und 2 Etagen Höhe, im Jahre 1754 wieder neu erbaut ist, befinden sich 8 Stuben, in welchen jetzt 24 Hospitalitinnen freie Wohnung genießen. Ucber den Namen und Ursprung, so wie über die früheren Verhältnisse dieses Hospitals sind nur unzuverlässige Nachrichten vorhanden. Es soll seinen Ursprung zweien alten Leuten zu verdanken haben, die sich vom Splettreißen ernährten, und nach deren Bestimmung 4 Stuben zur Wohnung für 12 alte Frauen, und 4 Stuben zur Vermiethung bestimmt waren, deren Mietvertrag den Hvspitaliten zugetheilt wurde. Im Jahre 1718 wurde es Splett- und Pestilenzhaus genannt, welche letztere Benennung auf einen andern Ursprung schließen läßt. Im Jahre 1823 wurden die vcrmictheten Wohnungen noch für 12 Hospitalitinnen eingerichtet, welche Einrichtung 321 Rthlr. kostete. Die jetzigen 24 Hospitalitinnen erhalten nun Benefizien aus den Armen-Fonds. In den Jahren 1829 bis 1839 sind keine bedeutende Bauten vorgekommen. M 46. DaS Dorotheen-Hospital am Georgen-Kirchhof Nr. 10. u. 17., ursprünglich für 12, jetzt für 24 Hospitalitinnen eingerichtet, ist von Dorothea, der zweiten Gemahlinn des großen Kurfürsten, und andern Personen in den Jahren 1072 bis 1674 gestiftet. Es ist ein hölzernes Gebäude, 61^ lang, 40z^ tief, eine Etage hoch, 5" 82 mit zweiseitigem Dache und 2 Dachwohnungen, im Jahre 1K74 erbaut und dazu im Jahre 1K78 eine kleine Meierei und im Jahre 1679 eine Hufe Land gekauft. Das Gebäude liegt jetzt tiefer als die Straße und ist dessen Neubau wünschcnswerth. Die Vergrößerung der Anstalt bis auf 24 Personen hat im Jahre 1823 48k Rthlr. gekostet. In den Jahren 1829 bis 1839 sind keine bedeutende Reparaturen vorgekommen. 47. Der Bcgräbnißplatz für die Armen an der äußern Communication zwischen dem Landsberger und Frankfurter Thore ist, wie bereits i»l 44. angedeutet worden, einer der beiden neuen Beerdigungsplätze, und ist der Grund und Boden dazu von einem Ackerstück entnommen, welches in der Separation der Berlinischen Hufen der Commune zugetheilt ist. Derselbe ist im Jahre 1839 erhöht, bepflanzt, und mit einem Zaun umgeben, wozu 831 Rthlr. verwandt sind. Nach einem Beschlüsse der Communal-Behörden sollen zunächst noch ein Tod- tengräber- und ein Leichenhaus darauf erbaut werden. 4,4 48. Das vormals Baumbachsche Grundstück in der Stallschreibcrgassc Nr. 48. u- 49. mit einem großen Garten, der an die Kürassierstraßc grenzt, hat die Wittwe Baumbach dem Fricdrichs-Waisenhause, als Universal-Erbcn vermacht, und ist demselben das Grundstück mit einigen Forderungen, die ungefähr den Betrag der Le- gate decken, und mit der Verpflichtung zur Bezahlung einer jährlichen Leibrente und zur Gewährung einer kleinen Wohnung im Jahre 1838 zugefallen. Das Grundstück trägt jährlich 733 Rthlr. 19 Sgr. Miethe. 44 49. Wegen des Nicolaus-Bürger-Hospitals in der Frankfurstraße Nr. 14. bis 1k. ist Folgendes zu bemerken: Se. Majestät der Kaiser von Rußland, NicolauS I., erkaufte im Jahre 1838 ein Grundstück unter den Linden, und schenkte bei dieser Gelegenheit, als Allerhöchst- derselbe das Ehrenbürgerrecht der Stadt Berlin anzunehmen geruhte, der Stadt für die Armen 3,909 Dukaten. Nach einem Beschlüsse der Communal-Behörden wurde diese Summe zur Gründung eines Hospitals für 199 Hospitaliten bestimmt, und von der Commune der Bauplatz zur Erbauung eines Hauses, sowie die Summe von 23,999 Rthlr., nebst den dazu erforderlichen Kalksteinen und dem Kalk geschenkt, auch zur weiteren Fundi- rung des Hospitals und zur Unterhaltung desselben die freiwilligen Gaben bei der Erwerbung des Bürgerrechts bewilligt. Sc. Majestät der König Friedrich Wilhelm III. spendeten zu dieser Stiftung die Summe von 3,999 Rthlrn. als ein Geschenk. Zur Ausführung des Baues verehrten Se. Majestät der Kaiser von Rußland späterhin noch 3,999 Rthlr. Mit obigen Mitteln und mit sehr vielen Leistungen ganzer Gewcrke und einzelner Gewerbetreibenden, auch anderer Wohlthätcr, ist in den Jahren 1838 und 1839 ein großes Gebäude, 132-^ lang, 44^> tief, mit Avantcorpö an den beiden langen Fronten, und mit einer Uhr versehen, drei Etagen hoch, mit hohem Souterrain, zweiseitigem flachen Dvrnschen Dache, erbaut, und am I. November 1839, bei Gelegenheit der Reformatiovsfeier, eingeweiht. Es enthält: 1 Vcrsammlungssaal, 83 1 Stube von 2 Fenstern, 45 Stuben von 1 Fenster, 0 Kabinette, 4 Kellcrstuben, Küche, Waschhaus w. Die Verwaltung des Grundstücks ist einem besonderen Curatorio übertragen. 50. Betreffend die freiwillige Beschästigungs-Anstalt, in der Alexander- Straße Nr. 5. 6. nnd 7. sdie vormalige von Winning'sche Kaserne). Dieses Gebäude wurde von der Commune im Jahre 1820 zur Sicherung des Verbleibs der von Kottwitz'schen Beschäftignngs-Anstalt in demselben für 45,000 Rthlr. angekauft. Die Anstalt wird von einer Direction, zu der auch ein Magistrats-Mitglied als Dirigent und zwei Mitglieder der Stadtverordneten-Versammlung gehören, verwaltet, und werden auch die gewöhnlichen Baukosten aus den dem Curatorio zu Gebot stehenden Mitteln bestritten. Nur in einzelnen Fällen hat die Commune einige Neubauten ausführen lassen. Namentlich sind auf Kosten der Stadt im Jahre 1834 eine Schälung für 877 Rthlr. und im Jahre 1838 ein Apartement für. . 511 Rthlr. gebaut. Dagegen bezieht die Commune den Ertrag vom Holzplatze auf dem Hofe. 4K 51. Die Bude auf dem Getreidemarkt, an der Burgstraße, zwischen der Friedrichs- und HerkuleS-Brücke, mit den Treppen und Geländern und dem Pflaster. Die Commune bezieht das Scheffelgeld, und hat im Jahre 1827 ein kleines Gebäude zu einer Geschäftsstube und zur Aufbewahrung der Scheffel und der Waage für 070 Rthlr. erbaut. In den Jahren 1829 bis 1839 sind keine bedeutende Reparaturen bewirkt- 4.3 54. ist Folgendes zu bemerken: Diese Zäune sind im Jahre 1822, als der Stralauer Platz und die Verlängerungen der Frucht- und Koppens-Straße bis zur Spree, von den damaligen Holzplätzen abgetreten wurden, neu angefertigt, und haben incl. einiger Pflafterungsarbeiten 2,124 Rthlr. gekostet. Im Jahre 1839 sind . 152 Rthlr. im Jahre 1837 70 Rthlr. und im Jahre 1838 187 Rthlr. an Reparatur-Kosten verwandt. Das Gebäude auf dem Platze Nr. 31. ist im Jahre 1824 zu einem Holzwärterhause und einem Spritzenhause neu erbaut und hat 2,520 Rthlr. gekostet, von denen für das Spritzenhaus 1,497 Rthlr. gerechnet sind. Die Unterhaltungs-Kosten werden nach dem Verhältnis) der Baukosten thcils aus der Kümmeret, theils von der Nachtwacht-Kasse bezahlt. Uebcr die Nutzung der Holzplätze wird der Verwaltungsbericht der Forst- und Oeconomie-Deputation das Nähere ergeben. 55. Die Schälung nebst Geländer und Treppen in der Paddengasse ist im Jahre 1827 bei der erfolgten Abtragung des Schlachthauses daselbst f^iä. all 18.) auf 84 Kosten der Stadt angefertigt, hat 566 Rthlr. gekostet, und wird hier von der Commune ein Stättegeld erhoben. In den Jahren 1829 bis 1839 sind keine außergewöhnlichen Bauarbeiten vorgenommen. L.ä 56. Die Brücke über die Panke in der Jnvalidcnstraße, bei der. Eisengießerei, ist im Jahre 1819 in der fetzigen Art von Holz neu gebaut und hat 795 Rthlr. gekostet. Im Jahre 1835 sind 174 Rthlr. aus eine Hauptreparalur verwendet. L.ä 57. Zur Unterhaltung der Straßen und Ninnsteinbriicken in der Roscntha- ler Vorstadt ist die Commune seit einigen Jahren verpflichtet; auch soll ein neuer Kanal erbaut werden. Znr Unterhaltung sä 58. der Hirschelstraße, ml 59. der Straße vor dem Kottbufser Thorc bis zum Landwchrgraben, und sä 60. der Straße vor dem Schlesischcn Thore bis zum Pflaster an der Brücke des Landwehrgrabens, ist die Commune, wie ml 57., verpflichtet, insofern nicht die Adjaccntcn oder sonst Andere dazu verpflichtet sind. Es ist hierbei zu bemerken, daß für jetzt nur die Straße sä 59. im Jahre 1818 auf Kosten der Stadt für die Summe von 2,501 Rthlrn. gepflastert ist, und daß jetzt für die Unterhaltung des Pflasters jährlich 35 Rthlr. gezahlt werden. 61. Die Unterhaltung des Weges nach Stralau auf dem städtischen Weichbilde, »ä 62. die Unterhaltung des Markgrafendammes und der Brücken daselbst, sä 63. die Unterhaltung der Landstraßen vor dem Landsberger Thore, und »ä 64. die Unterhaltung der Landstraße vor dem Rosenthaler Thore, besorgt die Bau-Deputation, insoweit dieselben im Weichbilde der Stadt liegen, und nicht die Adjacenten oder sonst Andere dazu verpflichtet sind. .4ä 65. Sind im Jahre 1831 von der Commune in der Kirsch-Allee 2 öffentliche Brunnen angelegt und haben 159 Rthlr. gekostet. ^.ä 66. Das Hochgericht, welches früher schon zu verschiedenen Malen verlegt worden, ist an seiner jetzigen Stelle, am Ende der Gartenstraße, im Jahre 1752 neu gebaut, und im Jahre 1814 mit einem Kostenaufwandc von 576 Rthlrn. restaurirt, ohne die sonst gewöhnlichen Formalitäten, die Arbeiten mit Gewerksaufzügen und Reden beim Beginn der Arbeit stattfinden zu lassen. ES erhielt der Entrepreneur nur 30 Rthlr. zur Ergötzlichkeit für die Arbeiter. Zu den Gebäuden und Baustücken sä kl., außerhalb des Weichbildes der Stadt, ist Folgendes zu bemerken: ^.ä 67. Das Forsthaus-Grundstiick hinter Rixdorf, bestehend auö einem Wohnhause, einem Stallgebäude und einer Scheune. Die Gebäude sind im Jahre 1795 ') Durch mucstc Allerhöchste Bestimmung soll das Hochgericht aus der Nähe Berlins entfernt werde». 555 für 1,783 Nthlr. neu erbaut, und ist am Wohnhause im Jahre 1818 ein Anbau ausgeführt, der 819 Rthlr. gekostet hat. Im Jahre 1825 wurde ein Back- und Waschhaus für 290 Nthlr. erbaut. Vor dem Jahre 1817 waren für die Cöllnische Heide ein Förster und ein Hcide- wärtcr angestellt, und wohnte Elfterer in ganz früheren Zeiten am Schlcsischen Thorc und dann in Treptow. Der Heidewärter hatte ehemals in Rixdorf eine Dienstwohnung, und bezog im Jahre 1790 das jetzige Förster-Etablissement. Seit dem Jahre 1818 verwaltet nur ein Förster, der einen Jäger halten muß, die Heide, und wohnt in dem gedachten Etablissement hinter Nixdorf. Im Jahre 1837 ist das Strohdach der Scheune in ein Ziegeldach umgeändert, und hat der Bau 121 Nthlr. gekostet. Lü 08. Die Wachhütte ist wegen der schlechten Lage des Förstcrhauses zum temporären Aufenthalte des Jägers im Jahre 1822 erbaut und hat circa 150 Rthlr. gekostet. Ld 09. Die Gebäude des Gasthofes in Treptow bestehen aus einem Gasthause und aus 3 Stall- und Wirtschaftsgebäuden. Das Gasthaus ist in den Jahren 1821 und 1822 erbaut; in den Jahren 1820 und 1827 sind die Ställe ausgeführt. In den Jahren 1833, 1831, 1835 und 1830 sind zu mehreren Veränderungen Behufs Ergänzung des von schwachem Zink erbauten Daches und zu anderen Reparaturen bedeutende Kosten verwendet. Vor dem Jahre 1822 waren hier 2 alte Gebäude, theils zu einem Gasthofe, thcils zur Wohnung des Försters fder damals zugleich Pächter des Vorwerks war) bestimmt, einige Viehställe und eine Scheune vorhanden. Sämmtliche Gebäude waren von so schlechter Beschaffenheit, daß sie abgetragen werden mußten. Die Vorwerks-Wirtschaft wurde im Jahre 1817 aufgelöst und wurden die Ländereien in einzelnen Parcellen verzeitpachtet. Es erfolgte demnächst die Abtragung der alten Gebäude, und ward, in Berücksichtigung der schönen Lage des Grundstücks, der Bau eines Gasthauses besserer Art und die Beschaffung angemessener Pflanzungen beschlossen und ausgeführt. Der Bau der Gebäude, der Bepflanznngen und die sonstigen Anlagen haben circa 20,000 Rthlr. gekostet. Der Mietvertrag des Gasthauses zu Treptow war in den letzten Jahren 725 Rthlr. jährlich. LT 70. Zur Verbesserung der Communication zwischen Treptow und Stralau wurde im Jahre 1817 die Anlegung einer Fähre und Gondel ausgeführt. LT 71. Die Fahrbrücke und die Lausbrücke bei Treptow über den Heidckampschcn Graben sind beide von Holz erbaut, und hat der Umbau der crfteren im Jahre 1838: 390 Rthlr. gekostet. LT 72. Die Alleebrücke über denselben Graben, jedoch auf der bisherigen Landstraße nach Cöpnick, ist von Holz erbaut. LT 73. Die Bärwinkclbrückc über denselben Graben, aus der Straße von Rixdorf nach Cöpnick, in der Nähe der Wohnung des Försters, ist auch eine Brücke von Holz. Zu den Brückenbautcn aü 71. und 75., d. h. zur Vorheidenbrücke und zur Pechbrückc, die beide auf dem 86 Wege von Rirdorf nach Cöpnick, zwischen dem Dorfe und der Heide belegen sind, hat die Commune nur die Materialien zu liefern. .4ä 76. Zur Unterhaltung der Wege an und in der Cöllnischcn Heide ist die Commune nur insofern verpflichtet, als nicht die Adjaccnten und Andere sie unterhalten müssen. ^<1 77. Die Vorwerks-Gebäude auf dem Wcdding werden thcils vermicthet, theils als Dienstwohnung vom Secretär der Forst- und Oeconomie-Deputation genutzt. Dieselben sollen verkaust werden, sobald dafür ein angemessenes Gebot erfolgt. 4ü 78. Das Schulhaus auf dem Wedding ist im Jahre 1821 in der Schulstraße, 44/ lang, 28z/ tief, 1 Etage hoch, mit zweiseitigem Ziegeldache, erbaut, zu demselben ist im Jahre 1822 ein Stall nach Hund'scher Bauart aufgeführt, und im Jahre 1827 ist eine zweite Etage mit einem Aufsatze zu einer Glocke ausgesetzt. Jim Jahre 1833 ist ein Keller angebaut und sind einige Veränderungen vorgenommen. Es sind darin befindlich: 3 Klassen und eine Lehrcrwohnung. Alle diese Bauten haben circa 3,66V Rthlr. gekostet. 4.3 79. Der Begräbnißplatz auf dem Wcdding, in der Gerichtsstraße Nr. 22., ist im Jahre 1823 angelegt, im Jahre 1829 und im Jahre 1831, beim Ausbruch der Cholera, für Cholera-Leichen aus der Stadt und aus der Gegend des Weddings, vergrößert und jetzt zur Benutzung als Begräbnißplatz für die städtischen Armen eingerichtet. Die Kosten für die Umzäunung des Begräbnißplatzes, für die Bepflanzung und Utensilien, und für Reparaturen haben betragen 726 Rthlr.; für das Todtengrä- berhaus und einen Brunnen 628 Rthlr. Er ist eingeweiht im Jahre 1828 und enthält 2 Morgen 33 ^Ruthen. 43 8V. Die Gebäude des vormals Rusicke'schen Grundstücks, in der Müllerstraße, und s.3 81. das vormals Techow'sche Grundstück, in der Torfstraße, müssen einstweilen von der Commune verwaltet werden, weil die Grundstücke derselben als Eigenthum zugefallen sind. Sie sollen verkauft werden, sobald die Verhältnisse wegen der hypothekarischen Gläubiger regulirt sind. 43 82. 83. und 84. Die 3 Brücken über die Panke, in der Wiesen-, Pank- und Gerichtsstraße, sind von Holz erbaut, und hat bisher die Commune zur Unterhaltung der Brücke n3 83. vom Fiscus jährlich 2 Stück Mittelbauholz erhalten; jedoch ist diese Lieferung jetzt für eine Summe von 128 Rthlrn. 16 Sgr. abgelöset. 43 83. Die massive Brücke in der Scestraße, über den Graben am langen Fenn, neben der Königlichen Heide, und a3 86. die massive Brücke in der Triftstraße, über denselben Graben, sind im Jahre 1828 massiv erbaut, und hat die erstere 189 Rthlr., und die letztere 133 Rthlr. gekostet. Zur Unterhaltung u6 87. der 4 hölzernen Brücken in der Heidestraße und der Fennstraßc, so wie uä 88. zur Unterhaltung der Wege auf dem Wcdding, ist die Commune insofern verpflichtet, als die Adjacenten und Andere nicht dazu verpflichtet sind. 46 89. Die Brücke über den Feldgraben bei Rummelsburg ist mit massiven Wangen und einer Holzbedeckung aufgeführt. 46 99. Die Brücke über den Rathsgraben, in der Borhagcnschen Heide, ist von Holz erbaut. 46 91. Die Straße in der jetzt abgeholzten Borhagcnschen Heide: ist im Jahre 1838 neu regulirt und bepflanzt. 92. Die Gebäude des Lehnschulzengutcs in Rüdersdorf werden jetzt vom Inspektor der Forst- und Oecvnomie-Deputation bewohnt. 46 93. Das vormalige Ehrhardt'sche Haus, und uä 94. das vormalige Schönebeck'sche Haus, beide in den Nüdersdorfer Hinterbergen belegen, sind vorzüglich wegen der dazu gehörigen Gärten, zur Gewinnung von Ablagen, gekauft, und sind die Wohnungen an KalkbruchS-Arbeiter vermiethet. 46 95. Die 3 Familienhäuser in Schulzenshöhe sind in den Jahren 1819 und 1820 auf ursprünglich Taßdorfschem Grund und Boden, zu Wohnungen für Arbeiter erbaut und vermiethet. 4d 96. Die 3 Kalkösen und ein Schuppen sind zum besseren Debit des Kalkbruchs erbaut und verpachtet. 46 97. Das Forsthaus in Woltersdorf ist in den Jahren 1796 und 1797 zur Wohnung für den Förster und zum Geschäfts-Lokal erbaut. 46 98. Die Gebäude des vormals Palm'schen Kossätengutes, welches im Jahre 1827 für 775 Nthlr. incl. Jnventarium, wofür 197 Nthlr. eingekommen sind, gekauft ist, werden vermiethet. Im Jahre 1828 sind die Stalle zu Wohnungen eingerichtet, und hat der Bau 286 Rthlr. gekostet. In Betreff der Gebäude und Baulichkeiten u6 92. bis 98., sind in den Jahren 1829 bis 1839 keine bedeutende Arbeiten vorgekommen. 46 c. In Betreff der Baustücke und Gebäude, zu welchen die Commune nur bestimmte Quoten zu bezahlen hat, ist Folgendes zu bemerken: 46 s. Zu den Kosten der Unterhaltung der Brücke über den Landwehrgraben, vor dem Kottbusscr Thore, welche vom Fiscus besorgt wird, bezahlt die Commune die Hälfte, und werden derselben die Anschläge und die Rechnungen zur Genehmigung vorgelegt. 46 b. Zu den Kirchenbauten in Nixdorf bezahlt der Magistrat als Patron die Kosten für Kalk, Steine und Holz, wenn die Kirchenkasse dieselben nicht bestreiten kann. Im Jahre 1826 sind die Chöre erweitert, die Sitze im Schiffe der Kirche in 88 veränderter Art neu angefertigt, ein Leichenhans erbaut und die Kirche reparirt, und hat dazu die Kirche 274 Rthlr. bezahlt. L.u c. Zu den Bauten der Gebäude des Predigers für Nixdorf, der zu Britz wohut, zahlt der Magistrat 4 der Kosten. Für Steine, Holz und Kalk sind in den Jahren 1830 und l83l, bei einem bedeutenden Reparaturbau, zu den Materialien (die -140 Rthlr. 10 Sgr. gekostet haben) 74 Rthlr. 13 Sgr. 2 Pf. bezahlt. 4.,!. ä. Zu den Bauten der Küsterwohnung in Ncincckendorf liefert der Magistrat als Patron Steine, Kalk'und Holz, und sind im Jahre 1835 zu einem Bau im Hause und am Stall 90 Rthlr. 14 Sgr. 10 Pf. bezahlt. 43 e. Zu den Kirchcnbautcn in Rcineckendorf liefert beim Unvermögen der Kirche der Magistrat als Patron Holz, Steine und Kalk. Im Jahre 1829 sind zu einem solchen Bau 210 Rthlr. 9 Sgr. 1 Pf. bezahlt. Die sämmtlichen Bauten in diesem Jahre haben 090 Rthlr. 13 Sgr. 11 Pf. gekostet, und hat dazu Se. Majestät der König ein Gnadengeschenk von 300 Nthlru. bewilligt. Zu einer Altar-Decke hat die Commune 30 Rthlr. bewilligt, und sind 14 Rthlr. 25 Sgr. als fehlender Bedarf geschenkt. 43 l. Bei den Kirchenbauten in Lichtenberg findet derselbe Fall, wie bei den Kirchenbauten in Rcineckendorf, statt. In den Jahren 1810, 1817, 1818 und 1819 sind neue Sitze angefertigt, ein Theil des Thurmcs umgebaut und die Kirche reparirt. Die Kosten dafür sind zum Betrage von 730 Rthlr., und 1,500 Rthlr. aus der Kirchenkasse bezahlt. Zu den Pfarrbauten in Friedrichsfelde, woselbst der Prediger für Lichtenberg wohnt, zahlt der Magistrat s des Patronats-Beitrages, und sind in den Jahren 1830 bis 1839 circa 40 Rthlr. bezahlt worden. .43 Auch zu den Bauten in Stralau muß, bei dem Unvermögen der Kirche, der Magistrat Steine, Holz und Kalk liefern. In den Jahren 1823 und 1824 ist ein neuer Thurm erbaut und das Kirchendach in Stand gesetzt, wozu Se. Majestät der König 3,070 Rthlr. geschenkt haben. Die übrigen Kosten von 1,070 Rthlr. sind aus der Kirchcnkasse hergegeben; der ganze Thurmbau kostete demnach 4,740 Rthlr. Im Knopf ist ein Sparkassenbuch zum Betrage von 25 Rthlr. eingelegt. Im Jahre 1833 ist die Kirche im Innern neu ausgebaut, im Aeußern re- staurirt, und sind eine neue Kauzel, Altar, neue Fenster und Thüren angefertigt, auch eine Orgel für 180 Rthlr. angeschafft, wozu durch eine Collectc 108 Rthlr. gesammelt wurden. Die übrigen Kosten, betragend 870 Rthlr., sind von der Kirche bestritten. Im Jahre 1834 sind ein Klingelbeutel und Luthcr's Bildniß in Ocl, zwei Altarleuchter und ein Crucifix von Gußeisen, beides mit Vergoldungen, und im Jahre 1835 ein Oclgcmälde, Christus den Zinsgroschcn vertheilend, geschenkt worden. 43 I>. Zum Rcpaturbau der Kirche und des Thurms in Wollersdorf, sowie zur Vergrößerung der Kirche in den Jahren 1828 und 1829 haben Se. Majestät der König 1,523 Nthlr. geschenkt, und hat der Magistrat Steine, Kalk und Sand hergegeben. Der Van hat 2,205 Rthlr. gekostet. 4.Ü i. Zu den Bauten des Küsterhauscs in Woltersdorf liefert der Magistrat als Patron Steine, Kalk und Holz. Nachrichtlich wird noch bemerkt, daß der Magistrat zu den Pfarrbautcn in Rosenthal, als Patron der Kirche von Reineckcndorf, zu den Pfarrbauten in Rüdersdorf, als Patron der Kirche zu Woltersdorf, keine Materialien zu liefern hat, und daß, wegen der Beiträge des Magistrats zu den Bauten an den Küsterhäuscrn in Nixdorf und Lichtenberg, es noch zweifelhaft ist, ob und was der Magistrat als Patron dazu zu leisten hat, da diese Küsterhäuser bis vor wenig Jahren nur noch Schulhäuser waren. VII!. Von den Grundstücken, die der Stadt als Eigenthümerin oder Erbverpächterin gehören, zu welchen aber die Commune keine Bankosten zu leisten hat. Die Scharfrichtern in der Jnvalidenftraße Nr. 28. Dieselbe ist hieher im Jahre 1724 verlegt. Der Stadt gehören das Wohnhaus und ein Theil der Hofgebäude. Die Gebäude, welche der Stadt gehören, werden vom jedesmaligen Zcitpächtcr unterhalten. °) L. Die Kalkfcheune in der Holzmarktstraße Nr. 34., 35. und 30., welche vererbpachtet ist. L. Die Kalkfcheune in der Cöpnickerstraßc Nr. 48. und 40., welche vererbpachtet ist. 0. Das Vorwerk Lichtenberg, welches vcrcrbpachtct ist. L. Das Vorwerk Boxhagen, welches vcrcrbpachtct ist. lX. Von solchen Grundstücken, welche seit 1809, also seit dem Bestehen der Städte-Ordnung, verkauft sind. a. Das Neustädtische Rath- und Schulhaus, an der Ecke der Friedrichs- und Dorotheenstraße, ist im Jahre 1821 für ein Kaufgeld von 0,000 Rthlr. und für einen Canon von 20 Rthlr. jährlich, verkauft. b. Das sogenannte Scharrnhaus, in der Leipzigcrstraße, an der Ecke der Wil- hclmsstraße, wurde im Jahre 1823 dem Fiscus für 25,000 Rthlr. verkauft. c. Die Jnselgebäude, welche die Stadt-Commune mit dem Fürstenhause für >20,000 Rthlr. gekauft hatte, sind im Jahre 1825 der Kaufmannschaft für 00,050 Rthlr. überlassen worden. ä. Das vormalige Werdersche Gymnasium, früher das Horch'sche Haus, in der Oberwasscrstraße Nr. 10., über dessen Requisition aü 7. das Nähere enthalten, ist im Jahre 1825 für 22,000 Rthlr. verkauft. s. Ein Schulhaus in der Ackerstraße Nr. 12., welches im Jahre 1812 für 880 Rthlr. gekauft ist, wurde, weil es nach der neuen Organisation des Communal- Schulwesens nicht mehr zu brauchen war, im Jahre 1820 für 1,025 Rthlr. verkauft. k. Das vormalige Lazarethgebäude deS Waisenhauses, hinter der Stralauer Die Scharfrichtcrei mit dem dazu gehörigen Grund und Boden ist in neuester Zeit für 1-4,000 Nthlr. an die Berlin-Stcttiner Eisenbahn-Gesellschaft verkauft, unter der Bedingung, daß die Gesellschaft an einer angemessenen Stelle ein anderes Scharfrichterei-Gebäude aufführe. Mauer Nr. 18., unter dem Namen des Wenzel'schen Hauses bekannt, ein altes Gebäude von Fachwerk, ohne Hof, ist im Jahre 1829 für 1,299 Rthlr. verkauft und sind die Kaufgeldcr zur Waisenhaus-Kasse geflossen. x. Ein zweites Schnlhaus in der Ackcrstraße Nr. 57., welches im Jahre 1818 vom Magistrat, dem es baufälligkeitshalbcr zugeschlagen war, der Armen-Direction übereignet, und von derselben mit einem kleinen Gebäude bebaut wurde, ist im Jahre 1831 für 1,555 Rthlr. verkauft. Das Kaufgeld ist zur Armen-Schulkasse geflossen. 1>. Ein kleines Bürgerhaus, Klostcrstraße Nr. 92., welches der Commune als doimm vueans mit einer Hypothekcnschuld von 599Nthlrn. Gold belastet, im Jahre 1825 zufiel, wurde, nachdem in den Jahren 1828, 1829 und 1839 zum nothwendigen Ausbau 551 Rthlr. verwandt waren, für 1,599 Rthlr., incl. 599 Rthlr. Gold, welche 599 Rthlr. als Hypotheken-Schuld von dem Käufer in p-utem pretii übernommen sind, im Jahre 1831 verkauft. i. Ein Bürgerhans, Kochstraße Nr. 39., welches im Jahre 1831 zur Etabli- rung eines Cholcra-Lazareths für 29,999 Rthlr., incl. 5,999 Rthlr. Gold, gekauft wurde, ist nach mehrjähriger Nutzung zu einem Cholera-Lazareth und zu einem Krankenhause für Handwerker, im Jahre 1839 für 21,999 Rthlr., incl. 5,999 Rthlr. Gold, verkauft worden. ü. Ein kleines Bürgerhaus in der Cöllnischen Gasse Nr. -1., welches im Jahre 1821 der Commune als bonum vme-ms zufiel, ist im Jahre 1837 für 1,899 Rthlr. verkaust worden. I. Das Scharrengebäude in der Taubenstraße, nebst 2 Scharren, welches der Commune im Jahre 1799 als Entschädigung für die Scharren am Gensdarmen- Markt überlassen wurde, ist im Jahre 1837 für 8,999 Rthlr. verkaust worden. m. Das sogenannte Grimmsche Haus, in der Schadowsstraße Nr. 12., welches der Geheime Kriegsrath Grüne nach seinem Testamente vom Jahre 1789 zur Verbesserung der Einnahmen armer Schullehrer und dem Waisenhause vermachte, ist nach seinem Tode und dem Tode seiner Tochter im Jahre 1897, der Stadt zur Verwaltung überlassen und im Zahre 1838 für 13,295 Rthlr. verkauft. Die Kaufgelder sind den betreffenden Fonds überwiesen.') X. Von einzelnen Leistungen der Bau-Deputation in den Jahren 1829 bis I8Z9, welche nicht zu den gewöhnlichen Geschäften gehören, und nicht IV. I,. schon angegeben sind. .4. Die Deputation hat sowohl im Allgemeinen, als durch einzelne Deputirte bei der baulichen Einrichtung und Beschaffung der Gebäude für die Cholera-Anstalten in den Jahren 1831 und 1837 mitgewirkt. II. Bei den Bauten der vom Stadtrath Hollmann gegründeten Hollmann's Wilhelminen-Amalien-Stiftung hat die Deputation auch in vorgcdachter Art im Allgemeinen, und namentlich bei der Anlage eines Saals mitgewirkt; auch hat die Commune in dem Jahre 1839 beim ersten Bau, und im Jahre 1838 bei dem zweiten Bau desselben die Baustelle dazu, sowie Kalk und Kalksteine unentgcldlich hergegeben, und außerdem einen Beitrag zum Bau eines Saales von 1,325 Rthlrn. bewilligt. '1 ES sind außerdem noch in diesem Zeitraum die Kämmcrcigütcr Martendorf und Maricnfeldc, das Rittergut Tasidorf, woselbst IN den Jahren MM bis 18ZI rin massives Wohnhaus, ein Braucrei- und Brennerei-Gebäude, ein- massive Scheune und Stallungen erbaut worden waren, vier Büdncrstcllen in Rüdersdorf, und der Holzplah in der Holzmarktstrasic Nr. Sij., mit den darauf befindlichen Gebäuden, verkauft. Das Nähere crgicbt der Verwaltung«-Bericht der Forst- und Occonomic-Deputation. 91 Es besteht hiernach die Anstalt, welche nach dem ersten Plane für 30 Benefi- ciatinncn eingerichtet werden sollte, jetzt aber für 0V eingerichtet ist, aus einem Gebäude, 128 / lang, 41 ^ tief, 3 Etagen hoch, mit einem Vorbau an der Hinterfronte, 2 Kellerwohnungen, einem Saal und 64 Stuben, und aus 2 Nebengebäuden und einem Hos- und Gartcnraum, der von einer Mauer eingeschlossen ist. Hierbei wird noch nachrichtlich bemerkt, daß die Commune auch zu dem auf Kosten des Stadtraths Hollmann erbauten Leichcnhause auf dem Begräbnißplatze der Jerusalems-Gemeine, vor dem Halleschen Thore, die unentgcldliche Verabfolgung von Kalk und Kalksteinen bewilligt hat. S ch l u sj b e m e r k » n g. Wenn gleich dieser Bericht bei feiner möglichst gedrängten Kürze keine Motive für die Art der Verwaltung enthalten kann, so wird der Inhalt desselben doch ergeben: daß die Communal-Behörden seit dem Bestehen der Städte-Ordnung bemüht waren, diejenigen Gebäude zu verkaufen, die nicht zu Communal-Zwecken erforderlich find; weil nach allen Erfahrungen für die Commune es nicht vorteilhaft ist, solche Gebäude beizubehalten, die nur zu Vermiethungen genutzt werden, daß sie dagegen stets mit bedeutendem Kosten-Aufwände dafür Sorge getragen hat, die zu Communal-Zwecken, und besonders für die städtischen Wohlthätigkeits- und Schul-Anstalten erforderlichen Gebäude nach Möglichkeit zu verbessern, zu erweitern, und hierzu sogar viele Grundstücke anzukaufen und Neubauten darauf vorzunehmen. Verwaltnngs - Bericht der Forst- und Oeconomie-Deputation der Stadt Berlin für die Jahre 1829 bis 1869- I. Einleitunq. >^m Jahre 1833 ist nach einem Communal-Beschlusse die Forst- und Oeconomie- Deputation, welche bis dahin vorzüglich nur eine berathende technische Deputation war, und nur in einzelnen Geschäftszweigen unter specielicr niagistratualischcr Leitung eine Mitwirkung bei der Verwaltung ausübte, neu organisirt, und derselben seit dieser Zeit eine sclbstständigere Stellung angewiesen worden. Nicht bloß in Hinsicht dieser sclbstständigercn Stellung, sondern auch deshalb, weil die bisherigen Vcrwaltungs- berichte nicht alle Geschäftszweige in übersichtlicher Art darstellen, erscheint eine speciel- lere Berichterstattung zeitgemäß zu sein; deshalb ist in diesem Bericht zugleich über die einzelne Grundstücke in gedrängter Kürze Dasjenige aufgenommen, was geschichtlich davon bekannt ist. Nach der, der Deputation ertheilten Instruction vom 11. Dezember 1833, und den späteren anderweitigen Bestimmungen ressortirt von derselben die Verwaltung in Betreff aller Communal-Grundstücke, aller Nutzungen und Gerechtigkeiten außerhalb der Stadt, und die Verwaltung der Holzplätze in der Stadt, und der vorstädtischcn Erleuchtung. Die Verwaltung wird unter Aufsicht des Magistrats und nach generellen Anweisungen desselben ausgeführt. Zu dieser Verwaltung gehören folgende specielle Geschäfts-Branchen: s. die Ausführung bestehender Administrationen; K. die Einleitung und Ausführung neuer Administrationen, welche ihr übertragen werden; (zu Hanptveränderungen in Betreff der Administrationen »ü m und b. ist die Genehmigung der Communal-Behörden erforderlich), c. Vcrmicthungen und Zeitverpachtungen von Grundstücken, Nutzungen und Gerechtigkeiten, und ist dabei bestimmt, daß dieselben ohne Genehmigung vermiethet und verpachtet werden können, wenn der jährliche Ertrag nur 50 Rthlr., oder weniger beträgt, wenn die bisherigen Bedingungen zu Grunde gelegt werden, wenn sie nicht geringeren Ertrag als bisher gewähren, und wenn sie höchstens auf sechs Jahre verpachtet werden. Zu allen anderen Vcrmiethungcn und Verzeitpachtungen ist die jedesmalige Zustimmung der Communal-Behörden erforderlich; ä. die Vererbpachtung oder sonstige Veräußerung von Grundstücken, nach erfolgter Genehmigung, und die Ausführung von Holzschlägen und Holzverkäufen, nach desfalls einzuholender Genehmigung; 93 e. die Einziehung aller Zeit- und Erbpächte und sonstiger Gefälle und Abgaben von den vorgebuchten Grundstücken; k. die Einziehung etwaniger Reste auf Orts- Kreis- Pfarr- Kirchen- Schul- und Staats-Abgaben in den Dörfern und in Grundstücken, die nicht zum Wcichbilde der Stadt gehören, so weit die Commune dazu als Obrigkeit verpflichtet ist; fauch werden aü e. und k. die nothwendig werdenden Prozesse von der Deputation geführt); x. die Verwaltung der Polizei in den Dörfern, in den sonstigen Etablissements und Grundstücken, insofern sie nicht zum Weichbilde der Stadt gehören, oder die Verwaltung vom Königlichen Polizei-Präsidio rcssortirt; Ii. die Vertretung der Commune als Gerichtsherr und Patron der Dorfschaften, mit der Modifikation, daß Prediger, Küster und Lehrer vom Magistrate gewählt werden; i, die Verwaltung der Gebäude der, der Commune gehörigen ländlichen Grundstücke, wobei in baulicher Hinsicht die Bau-Deputation mitzuwirken hat; b. die Instandsetzung der Brücken und Wege, die im Bezirke der Verwaltung der Deputation belegen sind, in derselben Art, wie dies ml i, bestimmt worden; I. die Erthcilung der Conscnse zu den Veräußerungen solcher Privat-Grundstücke, bei welchen dies gesetzlich zu verlangen ist; m. die Bearbeitung der Land-Fcucr-Societäts-Angelegenheiten, und n. die Administration der Erleuchtung im Weichbilde der Stadt, außerhalb der Ringmauer. II. Darstellung der Art der Geschäftsführung der Deputation. Die Deputation versammelt sich in der Regel an jedem Mittwoch, Vormittags um 10 Uhr, zur collegialischen Erledigung der vorliegenden wichtigeren Geschäfte. Dieselbe besteht, nach der Bestimmung der Städte-Ordnung, ans Mitgliedern des Magistrats und der Stadtverordneten-Versammlung, und aus Bürger-Depntirten; gegenwärtig fungiren: 4 Mitglieder des Magistrats, mit Einschluß eines der Syndici, 12 Mitglieder der Stadtverordneten-Versammlung, und 7 Bürger-Deputirte. Das älteste Magistrats-Mitglied ist der Vorsitzende der Deputation. Die einzelnen Geschäfts-Branchen werden theils durch einzelne Mitglieder, theils durch mehrere derselben bearbeitet, und es finden so oft als nöthig, Local- Necherchen statt. Als Beamte der Forst- und Oeconomie-Deputation, die zugleich als Beamte der Bau-Deputation fungiren, sind angestellt: ein Inspektor, in Rüdersdorf wohnhaft, ein Expedient, ein Registrator, ein Journalist, ein Assistent, ein Bauschreiber, und mehrere Heide-, Wege- und Holzplatz-Aufseher. Zur Abhaltung der Holzverkäufe, zum Verkaufe des Holzes außer der Auction, zur Controle der Holzbestänoe, zu desfallsigcn Berechnungen, so wie bei Einziehung der Gefälle in den Dörfern, wird einer der Kassen-Beamten zugezogen. Die Einziehung der zur städtischen Kasse fließenden Prästationen, sowie der Erbpächte, Erbzinscn und Zeitpächte ressortirt von der Deputation. Die Staats- Kreis- und Dorf-Communal-Abgaben werden in den Dörfern von den Schulzen und Steucrerhebcrn, unter Mitwirkung der Deputation, und im Wcichbilde der Stadt, sowie in den Colonien in der Nähe der Stadt, die zu keinem der Dörfer gehören, und noch nicht in Communal-Verbänden zusammengelegt sind, theils von Magistrats-Bcamten, theils von einem angestellten Stcuererheber eingezogen. Dies Letztere findet besonders bei der Einziehung der Klassen- und Kricgssteuer, und der Landarmengeldcr, sowie der Land-Fcuerkassen-Beiträge nur einstweilen und so lange nicht Communal-Vcrbände gebildet sind, statt. Einer der Beamten hat dabei die Aufnahme der Listen, und ein anderer die Leitung der Geschäfte der Einziehung zu besorgen. Die Erleuchtung der Vorstädte wird jetzt durch einen Entrepreneur bewirkt, nnd werden nach Maßgabe der Einnahmen von Zeit zu Zeit Verbesserungen derselben eingeführt. III. Von den Grundsätzen, nach welchen die Deputation ihrerseits bei allen Verwaltungszweigen verfahren ist. Ehemals, und sogar bis vor nicht langer Zeit, hielt man die Erwerbung, und demnächst die Erhaltung bedeutenden Grundbesitzes bei allen Communal-Verwaltungcn für so ersprießlich, daß man sehr häufig disponible Fonds dazu verwandte, Grundbesitz anzukaufen. In neuerer Zeit sind gegen diesen früheren Grundsatz oft Bedenken erhoben, und man hat besonders erinnert/daß die Bearbeitung von Dominial-Verwaltungen einen unverhältnißmäßig großen Aufwand von Arbeitskräften erfordert, und ländliche Grundstücke, durch Behörden verwaltet, selten einen solchen Ertrag gewähren, als nöthig ist, um mit Vortheil zu wirtschaften. Hiergegen ist aber anzuführen, daß der Werth der Grundstücke mit dem Verlaufe der Zeit sich bis jetzt im Ganzen nach und nach sehr bedeutend steigert, so daß das Communal-Vermögen durch Grundbesitz sich ohne künstliche Mittel vermehrt, und sind namentlich in und bei Berlin Beispiele genug anzuführen, nach welchen für einen Zeitraum von noch nicht 10V Jahren eine Werthssteigerung oft um das 10- bis 20fache, und in einzelnen Fällen oft um noch mehr stattgefunden hat. Auch lassen sich noch andere Gründe für die Erhaltung von. Grundbesitz und Grundgerechtigkeiten anführen, und sind in einzelnen Fällen rücksichtslose Veräußerungen von Grundstücken den Com- munal-Verwaltungen oft sehr nachtheilig. Hierüber hat sich namentlich der Geheime Regicrungsrath Horn im Allgemeinen in seinem Sendschreiben an den Bürgermeister Pcrschke in Landshut, veranlaßt durch dessen Kritiken über die preußische Städte- Ordnung, in folgender, wohl zu beherzigender Art ausgesprochen: „Der Druck der Gegenwart mag immerhin hier oder dort das Wirtschaften „aus dem Zusammengebrachten der Vorfahren, und auf Kosten der Nachkommen zu entschuldigen scheinen, allein die Folgen, welche dies System „der künstigen Generation, und wahrscheinlich noch der gegenwärtigen bereitet, sind wahrhaft schrecklich. Welch ein Zustand, wenn einst eine bedeutende Administration fast ganz allein durch Abgaben der Bürger unterhalten „werden soll. Die völlige Zerrüttung der Verwaltung ist hiervon unzer- „ trennlich." Von diesen und ähnlichen Gesichtspunkten ausgehend, rügte es die neue Stadtverwaltung Berlins, nach Einführung der Städte-Ordnung, mit großer Strenge, daß unsere Vorfahren so viele Grundstücke veräußert haben, und man war der Meinung, daß Grundbesitz und die Beschaffung bleibender Renten die vorteilhafteste Art der Nutzung für unsere Commune sei, weil die Erfahrung lehrt, daß Kapitalien gewöhnlich nicht conscrvirt, sondern aufgezehrt werden. Die Deputation ist in dieser Hinsicht folgender Meinung: Im Allgemeinen ist es gewiß für jede Commune vorthcilhaft, sich so viel als möglich bleibende Renten zu erhalten. Es sind jedoch dabei alle unmittelbare Administrationen durch eigene Bewirtschaftung, und besonders solche möglichst zu vermeiden, welche mit kostspieligen Unterhaltungen von Gebäuden verknüpft sind. Es muß bei den verschiedenen Administrations-Arten stets derjenigen der Vorzug gegeben werden, die am wenigsten Kosten veranlaßt, und den größtmöglichsten directen oder indirccten Gewinn gewährt. Es muß bei der Verwaltung durch eine Commune darauf geachtet werden, daß dieselbe nicht bloß den unmittelbaren pecuniären Gewinn der städtischen Kasse im Auge behält. Es giebt sogar Fälle, in denen es räthlichcr ist a. dem allgemeinen Vortheil der Einwohner, und b. anderen Verhältnissen der Einwohnerschaft pecuniärc Opfer zu bringen, wie dies in Betreff der Kalkbrüche vor einigen Jahren der Fall gewesen ist. Uebrigcns muß mit Conscquenz durchgeführt werden, was nach bestimmten Beschlüssen begonnen wurde. Wie diese Ansichten und Grundsätze zur Anwendung gekommen sind, wird die nachfolgende Darstellung ergeben. IV. Speciclle Angabe der einzelnen Güter, Grundstücke und Grundgerechtig- leiten, die von der Forst- und Oeconomie-Deputation verwaltet werden, und Beschreibung der Art und Weise, wie diese Verwaltung, besonders in den Jahren 1829—1840, bewirkt ist. Die Commune besitzt außerhalb Verlin, und hat demnach die Deputation zu verwalten-. 3 Dörfer, mit einigen dazu gehörigen Colonieen; M° die Forstländercien von 3 ehemaligen Forsten und eine noch bestehende Forst; Tl. mehrere einzelne Colonieen, Etablissements, Accker, Wiesen und sonstige Grundstücke ; N. die Nutzung des Rechts zum Kalkbruch in Rüdersdorf. Innerhalb der Stadt hat die Deputation folgende Grundstücke zu verwalten: a. die Magistrats-Holzplätze nebst den Ausladestellen daneben; b. ein Ackerstück auf dem Cöpnicker Felde; c. die Fischcreigerechtigkeit in der Oberspree. Die Verwaltungen aü a. und b. sind der Deputation ausnahmsweise übertragen. In Betreff dieser Grundstücke und Grund-Gerechtigkeiten ist Folgendes zu bemerken : Von den fünf Kämmerei-Dörfern und den dazu gehörigen Colonieen. Im Teltow'schen Kreise. «. Vom Dorfe Dcutsch - Rirdorf. Der Magistrat zu Berlin und Cölln hat im Jahre 1133 die Dörfer Tempelhof, Marienfeldc, Mariendorf und Nixdorf mit der Heide vom Hccrmeister des St. Johan- v 90 uitcr-Ordcns für 4,449 Schock und 40 Groschen gekauft und zu Lehn empfangen. Das Hauptgut Tcmpclhof ist auf einige Zeit davon veräußert gewesen. Der Magistrat in Cölln bat dasselbe im Jahre 1003 vom Churfürstcn Joachim Friedrich für 0,000 Rthlr. wiedcrgckanst und im Jahre 1021 an Licbcrt Müller, mit Ausschluß einiger Theile, für 7,000 Rthlr. und die vorbehaltcncn Theile im Jahre 1717 an den Kricgsrath Schardcn für 2,500 Rthlr. verkauft. Maricnfcldc und Martendorf, in welchen Dörfern der Commune gar kein Grundstück als Eigcnthum gehörte, und dio in dieser Hinsicht einen geringen Ertrag bei einer lästigen Administration gewährten, sind im Jahre 1833 für 2,000 Rthlr. verkauft. In Nixdorf erkaufte im Jahre 1737 der König das Lehnschulzengut, und wurden auf den dazu gehörigen 3 Hufen 18 Etablissements für böhmische Colonisten errichtet, die mit den nach und nach davon getrennten Büdner-Etablissements unter dem Namen Böhmisch-Nixdorf einen, vom Rcntamtc Mühlenhof verwalteten, besonderen Gemeinde-Verband bilden. Der übrige größere Thcil unter dem Namen Dcutsch-Rix- dorf ist der Commune als Grundhcrrschast verblieben, ohne daß sie, außer dem dazu gehörigen bisherigen Hcidcthcile, Grnndcigcnthnm daselbst besitzt. Die Accker und Wiesen beider Dorfschaftcn lagen bis jetzt im Gemenge unter sich und mit den Ländereien der Gemeine Böhmisch-Rixdorf. In neuerer Zeit sind von den bäuerlichen Grundstücken viele Biidncrstcllen abgezweigt, so daß jetzt 9 Bauergütcr, 1 Halbbaucrgut, 8 Kossätengüter, das Lchnschulzcngut, und 90 Büdncrgrundstücke dazu gehören. Von diesem Dorfe bezieht die Commune zur Zeit, nach dem Etat pro 1840, folgende Einkünfte: in baarcm Gclde an Zins und Zehcnd aller Art, sowie an Canon von den Dorfstraßcn 92 Rthlr. 2 Sgr. 9 Pf. in Körnern, den Scheffel zu 1^- Rthlr. gerechnet 03 - 17 -- 0 - an Flcischzchcnd zu demselben Preise 7 - 27 -- 4 - an Schutzgcld sind darin angenommen . . . 20 - — - — - in Summa 183 Rthlr. 17 Sgr. 7 Pf. Hiervon kommen in Abzug, incl. 60 Rthlr. Zuschuß für einen Dorfschrciber rot 73 - — - — - und bleibt reiner Ucbcrschuß 110 Rthlr. 17 Sgr. 7 Pf. °) Die dazu gehörigen Heidcländereicn werden besonders bcwirthschaftct, und ist darüber aü L. b. das Nähere enthalten. Im Dorfe Deutsch-Nixdorf ist eine Kirche, ein ncncö und ein altes Schulhaus, und ein Spritzenhaus mit einer guten fahrbaren Dorfspritze vorhanden. Der Prediger zu Britz ist Ortspfarrcr, und zahlt der Magistrat, als Patron, zu den Pfarrbautcn ^ der Kosten. Das neue Schulgcbäude, welches jetzt erbaut ist, enthält 4 geräumige Klassen für circa 350 Schulkinder und 4 Lehrerwohnungen, iucl. der Wohnung des Küsters- Die Einnahmen und Ausgaben sind In der Regel nach dem Kämmcrcl-Etat pro I8Z8 prolongirt bis incl- I8M, und nur in denjenigen Fällen nach den Acten angegeben, in denen dazu besondere Gründe vorhanden waren. 97 Das Königl. Polizei-Präsidium verwaltet die Sichcrheits-Polizei, und steht das Dorf unter der Gerichtsbarkeit des Königl. Landgerichts in Berlin. Im Nieder-Barnimschen Kreise. Vom Dorfe Reinickendorf. Es constirt nicht, auf welche Weise der Magistrat zuerst im Besitz desselben gekommen ist. Die erste bekannte Nachricht ist die, daß dies Dorf nebst allem Zubehör vom Magistrate im Jahre 1633 an Peter Engel für 16,666 Rthlr. verkauft ist, daß das Kammcrgcricht dies Gut am 7. März 1633 dem vi. Kemnitz wegen einer Schuld von 2,666 Nthlrn. für diese Summe auf 36 Jahre wicderkäuflich überlassen hat, daß dem Magistrat vom Sohne des Engel am 16. August 1686 das Einlösungs- Recht ccdirt ist, und der Magistrat das Dorf nach den geendigten Wicdcrkaufs-Jahren von den Erben des Hof- und Legationsraths Seydel, laut außergerichtlichem Rcceß vom 4. Februar 1716, für 4,341 Rthlr. 18 Gr. 4 Pf. erstanden hat. Die Lehne, und was sonst an dem Einlösungs-Rccht dem Magistrat gefehlt hat, sind von dem Könige per rescrigM vom 12. Juni und 13. November 1713 supplirt. Vom Nittcrsitze sind die Gebäude, mit der dazu gehörigen Schäferei und einer Wiese, im Jahre 1763 für 1,633 Rthlr. verkauft, und das Vorwcrksland, enthaltend 643 Morgen 146 sZ Ruthen, ist im Jahre 1797 der Gemeine vererbpachtct. Im Dorfe bestehen jetzt noch: das Lchnschulzcngut, 14 Bauergüter, und 19 Büdncrstellen, incl. des vormaligen Vorwcrksgebäudes und des Hirtenhauses. Vom Lchnschulzcngutc erhält der Magistrat jährlich an Erbpachtscanon 166 Rthlr. Gold, und betragen die Kämmcrci-Einnahmen übrigens, nach dem Etat pro 1846, jährlich für das Vorwerk von der Gemeine, 1 WiSpel Roggen, nach Abzug dcS Werths dafür nach der Kammertare, 462 Rthlr. 19 Sgr. 2 Pf. an Erbpacht, 17 Rthlr. 16 Sgr. Geldprästationen, und 7 Schffl. 8 Mtz. Roggen herrschaftlicher Zins. Die Ausgaben betragen, incl. 16^ Rthlr. Lchnpferdegeld und 36 Rthlr. einstweiliger Zulage zu dem Gehalte des Schullchrcrö, 72 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Im Dorfe ist eine Kirche, ein Schulhaus mit der Wohnung für den Küster, und ein Spritzenhaus mit einer guten fahrbaren Spritze vorhanden. Der Prediger zu Noscnthal fungirt in Reinickendorf, welches moter ist, und zahlt der Magistrat deshalb zu den Bauten daselbst keinen Patronatö-Beitrag. Das Königl. Polizei-Präsidium verwaltet hier die Sicherheit-Polizei, und steht das Dorf unter der Gerichtsbarkeit des Königl. Landgerichts zu Berlin. /. Vom Dorfe Lichtenberg, mit den dazu gehörigen Colonieen Fricdrichsberg und Kiez. Dasselbe ist laut Ucbereignungsbriefes üo üMo Prag, Sonnabend vor dem Sonntag Oculi 1391, vom Markgrafen Jobst zur Vergeltung mannigfaltiger, vom Magistrat und gemeinen Bürgern geleisteter Dienste, diesem für eine Schuld von 266 Schock Groschen übereignet und überwiesen. Das Vorwerk, enthaltend 937 M- 76 sZ R- an Ländereicn, Wiesen und Gärten, ist im Jahre 1783 für 666 Rthlr., incl. 366 Rthlr. Gold, vererbpachtct, und hat sich v" 98 der Magistrat im Vorwcrköhause eine Stube zur Benutzung bei vorkommenden Geschäften rescrvirt. Im Dorfe sind jetzt noch vorhanden, außer dem Vorwerke, 14 Bauergütcr, 13 Kossätcngüter, 4 Nebcnhäuser zu dem Vorwerk und zu den Bauer- und Kossätcngütcrn, 17 Biidncrstcllcn, und 1 Müller-Grundstück. In Fricdrichsberg und daran angrenzend sind vorhanden: das Grundstück des Erbpächters des Kirchcnlandcs, 1 Knochenmühle, 1 Mahlmühlc, 2 Gasthöfe, 16 Büdncrstellcn, und 3 Tagelöhncrhäuscr, zum Vorwerke gehörig; und im Kiez: 8 Colonistcn-Etablissements. Der Bcgräbnißplatz ist in neuerer Zeit außerhalb des Dorfes angelegt. Außer der vorgebuchten Erbpacht von 600 Rthlrn., betragen die Kämmcrci-Einnahmen nach dem Etat pro 1840 jährlich, nach dem Martini-Marktpreise: 18 Wspl. 10 Schffl. Roggen, 0 - 0 - kleine Gerste, 0 . 16 - Hafer, (nach der Fraction gerechnet) zu 700 Rthlr. — Sgr. — Pf. an Dienstgeld und verschiedenen Geldprästationcn . . 313 - 3 . 4 - an herrschaftlichem ZinS für 10 Schffl. Roggen und 2 Schffl. 4 Mtz. Gerste, durchschnittlich 13 - 27 . 6 - an Schutzgeld l0 - — - — Summa. . 1,929 Rthlr. — Sgr. 10 Pf. Die gewöhnlichen Ausgaben betragen jährlich circa 12 Rthlr. Im Dorfe sind befindlich: eine Kirche, ein Schulhaus mit der Wohnung für den Küster und einer zweiten Lehrerwohnung, auch ein Spritzenhaus mit einer fahrbaren Spritze. In den Jahren 1816 bis 1819 ist ein Theil des Kirchthurms umgebaut und die Kirche reparirt. Zu den Pfarrbautcn in Friedrichsfeldc, woselbst der Prediger für Lichtenberg wohnt, zahlt der Magistrat, als Patron von Lichtenberg, f Patronats-Beitrages. In den Jahren 1838 und 1840 sind mehrere Grundstücke abgebrannt, die jetzt großenteils retablirt sind. Auch hier wird die Sicherheit-Polizei vom Königl. Polizei-Präsidio und die Gerichtsbarkeit vom Königl. Landgericht in Berlin verwaltet. ck. Vom Dorfe Stralau. Dasselbe ist ein sehr altes Fischerdorf, ^ Meile von Berlin, wendischen Ursprunges, und besaßen es die Magisträte beider Städte Berlin und Cölln in Gemeinschaft. Bei der Theilung dieser beiden Städte erhielt Berlin dies Dorf, und wurde dasselbe dem Stadtverordneten Hans Müller für 900 Rthlr. wicdcrkäuflich verkauft, im Jahre 1381 aber, auf Zureden des Magistrats, dem es dazu an Mitteln fehlte, von I 99 den Bürgermeistern Johann Agricola und Peter Thiele, und dem Nathsver- wandtcn Joachim Hartmann cingclöset, um es so lange zu nutzen, bis die gedachten Personen vom Rath den Vorschuß wieder erhalten hätten. Im Jahre 1661 ist das Dorf für 966 Rthlr., die zinsbar aufgenommen worden, wieder eingelöset worden. Es sind darin vorhanden: 11 Fischerstcllcn, die nur einen Garten, einige Wiesen und einzelne Hütungs- Reviere auf eigenem und nachbarlichem Grund und Boden besitzen, und 1 Biidnerstclle- Die Kirche, im Jahre 1164 erbaut, befindet sich auf einer Stelle außerhalb des Dorfes, zwischen der Spree und Nummclsburg. Sie ist in den Jahren 1823, 1821 und 1833 im Innern neu ausgebaut, mit einem großenteils neuen Thurme verschen, auch ist eine Orgel angekauft und darin aufgestellt worden. Dem Magistrat, als Patron, steht die Wahl der Prediger zu, und ist jetzt einer der Pfarrer des Großen Friedrichs-Waisenhauses Prediger daselbst. Die Commune besitzt in Stralau kein Eigcnthum, bezieht aber, nach dem Etat vom Jahre 1816, an verschiedenen Prästationen 63 Rthlr. 26 Sgr. 11 Pf- Für jetzt ist das Dorf zur Schule in Boxhagcn eingeschult. Das Dorf besitzt eine kleine fahrbare Spritze, welche in einem Privatlokal untergebracht ist. Das Königl. Polizei-Präsidium verwaltet die Sicherheitö-Polizei, und steht das Dorf unter der Gerichtsbarkeit des Königl. Landgerichts von Verlin. r. Vom Dorfe Woltersdorf, 3l- Meile von Berlin, und 1 Meile von Rüdersdorf entfernt. Dasselbe hat der Magistrat zu Berlin am grünen Donnerstage 1187, mit allen Rechten und Untcrthanen, Einkünften, Holzungen, Weinbergen, Fischereien, Wiesewachs, Mastungen :c. für 136 Schock märkische Groschen von Heine Wagenschütz erkauft. Das Vorwerk dieses Rittergutes, bestehend aus 169 M- 12 R. Ländereien und Wiesen, ist im Jahre 1793 der Gemeine vererbpachtct, und gehören zum Dorfe: 1 Baucrgütcr, 9 Kossätcngütcr, 1 Nebengebäude der Bauern und Kossäten, das vormalige Vorwerksgebäude, 3 Büdnerstellen, incl. des Schmiedegrundstücks, 2 Halbbüdncrstellcn, und der sogenannte Kiez, am Kalksee und an der Schleuse belegen, bestehend aus: 12 Büdner- und 16 Halbbüdner-Grundstückcn. Nach dem Etat vom Jahre 1816 bezieht die Commune an Ncvcnücn: an Erbpachtscanon von den Vorwerksländercien und an Miethe siir 1 Wohnungen 171 Rthlr. 26 Sgr. 8 Pf. an verschiedenen Prästationen 19 - 13 - 1 - Schutzgcldcr 26 - - - - - 211 Rthlr. 12 Sgr. —Pf. Die gewöhnlichen Ausgaben betragen nach diesem Etat jährlich circa 32 Rthlr. 16 Sgr. Der Commune gehört in und bei diesem Dorfe eigenthümlich: l) ein Kossätenhof, welchen der Magistrat im Jahre 1827 für 773 Rthlr. erkaufte; >W 2) das Forst- und Verwaltungs-Grundstück am Flockcnsee, nebst einigem Acker; 3) die Heide. Von dem Grundstück aä 1. ist das Jnventarium für 197 Rthlr. 27 Sgr. 8 Pf. verkauft, und der Wiesenzins im Jahre 1838 mit 29 Rthlr. 29 Sgr. abgelöset, die Wohnungen und die Ländereien sind vcrzeitpachtct. Die Gebäude gewähren jährlich, nach dem Etat pro 1819, einen Ertrag von 28 Rthlr. — Sgr. und die Ländereicn 91 - 19 - 79 Rthlr. 19 Sgr. Hiervon sind abzurechnen an jährlichen Abgaben durchschnittlich 39 Rthlr. 1 Sar. 2 Pf. und die Rcparaturkostcn. Das Grundstück nä 2. ist thcils für den Forstaufsehcr, theilS für die Verwaltung bestimmt. Wegen der Heide sind die nähern Angaben -ul II. sub ä. aufgeführt. Im Jahre 1819 ist außerhalb deö Dorfes ein neuer Begräbnißplatz angelegt. Außerdem sind an öffentlichen Gebäuden vorhanden: das Schulhaus mit der Küsterwohnung, und ein Spritzenhaus mit einer großen fahrbaren Spritze. Zu den Bauten des Küsterhauscö liefert der Magistrat, als Patron, Steine Holz und Kalk. Die Pfarre ist zur Zeit ein Filial von Rüdersdorf, jedoch hat der Magistrat, als Patron, keine Verpflichtung zu Beiträgen zu den Bauten an den Pfarrgebäuden. Das Dorf steht jetzt unter der Gerichtsbarkeit des Stadt- und Landgerichts zu Cöpnick. 4.Ü «. Von den Forstländereien und der noch vorhandenen Forst. Es gehörten der Commune: a. die Berlinische Stadthcide, b. die Cöllnische Stadtheide, c. die Boxhagensche Stadtheide, und ä. die Woltersdorfer Heide. ». Von der vormaligen Berlinischen Heide, vor dem Oranienburger Thore, ist schon laut Separations-Receß vom Jahre 1892, der größere Theil derselben, mit den in und bei Berlin belegenen Hütungs-Jnteressenten, der kleinere Theil, laut Separations-Receß vom Jahre 1891, mit der Gemeine zu Neinickendorf, separirt, und sind der Commune als freies Eigcnthum zugefallen: 314 Morg. 191 fZRth. Land in der Nähe des Weddings, L. 399 - — - in der Nähe von Reinickendorf, L. 929 - 39 - in der Nähe von Alt-Moabit. Die beiden Theile und L. gehören zu dem Complerus einzelner Etablissements, welche jetzt zu einem besonderen Communal-Verbände unter dem Namen der Wedding gebildet sind, und die Parccllcn des Theils 99 zu einem Complerus, der unter dem Namen Neu-Moabit zu einem zweiten besonderen Communal-Verbande gebildet werden soll. Die Art der Nutzung dieser Heidetheile wird sab 9. näher beschrieben und hier nur im Allgemeinen bemerkt, daß die Heideländereien seit dem Jahre 1817, nachdem das Separationsgeschäst beendigt worden, theils vererbpachtet, theils vcrzeitpachtct sind. M b. Von der bisherigen Cöllnischen Heide, vor dem Schlesischcn Thore belegen. IM Dieselbe enthielt vor der Separation 2950 M- 172 HjRth. Sie ist in den letzten Jahren separirt, und sind der Commune dabei zugefallen. . 1894 M- 80 sZN. Die Cöllnische Ackerschaft und die Mciereibesitzer haben als Hü- Außerdem sind auch Colvnisten zu Treptow für ihr Hütnngs- und Holzungs- rccht abgefunden. Zwei Thcile dieser Heide, jeder von circa 40 Morgen, vor dem Schlcsischen Thore und bei Treptow, werden zum Vergnügen der Einwohner Berlins als parkartige Anlagen conscrvirt und eingerichtet, und ist zur Beaufsichtigung dieser Thcile im Jahre 1840 ein Aufsehergebäude nebst Ställung, vor dem Schlesischen Thore am Eichbusch rechter Hand, erbaut. Der größere Theil des bereits fast ganz abgeholzten Grund und Bodens wird in kleinen Parcellcn in Zeitpacht oder als Erbpachtsland verpachtet, und das bisherige Forsthaus-Etablissement (unter dem Namen Ober-Nixdorf bekannt) verkaust werden. Die Separation der Heide, die bereits vor mehreren Jahren begonnen hatte, ist in den Jahren 1829 bis 1840 beendet, und sind in derselben Periode, besonders in den beiden letzten Jahren, die nach dem Bebauungsplane projectirtcn Wege und einige andere Wege eröffnet und die Verpachtung theilö schon bewirkt, theils eingeleitet; die Darstellung des ohne Zweifel günstigen Erfolgs muß einem späteren Berichte vorbehalten bleiben. Die neuen Wege sind bereits zum Theil geebnet, mit Gräben versehen und mit Alleen bepflanzt, und wird hiermit fortgefahren. Auch werden die Straßen mit geeigneten Namen bezeichnet werden. Die AbHolzung dieser Heidetheile hat im Jahre 1829 begonnen und ist jetzt großentheils beendet. Die in diesem Zeiträume gewonnenen Hölzer haben nach Abzug der Holzhiebs-Kosten eine Einnahme von 83,325 Nthlrn. (siehe Anlage 1.) geliefert, und beträgt der Werth der im Jahre 1841 verkauften oder geschlagenen und noch nicht verkauften Hölzer circa 15,500 Nhtlr. und der noch nicht geschlagenen und ausgerodeten Hölzer circa 1,000 Nthlr. Hierbei ist zu bemerken, daß in der Anlage die Gehälter und die sonstigen Administra- tionö-Kosten nicht abgezogen, und dagegen die anderweitigen Einnahmen, für defrau- dirte Hölzer, für Rasen, Nutzung, Pacht :c., nicht in Rechnung gestellt sind. LR c. Die bisherige Borhagensche Heide, am rechten Sprecufer und am Rnmmelsburgcr See, vor dem Frankfurter und Stralauer Thore, welche, excl. Wege, Gräben :c., 541 M- 128 j^>R. enthält, ist in der Separation begriffen und das darauf befindlich gewesene Holz heruntergeschlagen. Es ist dabei zu bemerken, daß die Abfindung der Hütungsgerechtsame der Gemeine Lichtenberg schon im Jahre 1822 durch eine Kapitalszahlung von 1,200 Nthlrn. erfolgt ist, daß die Abfindung der übrigen Hütungs-Interessenten der Gemeine zu Stralau, des Vorwerks Borhagen und Lichtenberg, theils beendet, theils bald zu erwarten ist, und daß das der Commune verbleibende Land, wie in der Cöllnischen Heide, in kleinen Parcellcn theils vererbpachtet, theils verzeitpachtct wird. Die Eisenbahn nach Frankfurt durchschneidet einen Theil des Heidelandes. Für jetzt sind schon an Heideländereien, nach dem Etat pro 1840, verzeitpachtet 43 M- 39 (ZR. tungs-Entschädigung die beiden Gemeinen zu Rirdorf . . . erhalten, und sind zu Wegen verwandt 079 M. 50 sfM, 283 - 25 - 94 . 17 - M2 In den Jahren 183V bis 1810 incl. sind, nach Abzug des Schlagerlohns, für Holz eingenommen 10,091 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf- (siehe Anlage 2.) Wegen der gewöhnlichen Einnahmen und Ausgaben gilt, was deshalb bei der Cöll- nischcn Forst gesagt ist. 1.3 >l. Die Woltersdorfer Heide, bei dem Dorfe Woltcrsdorf, enthält 1280 Morgen und besteht großcntheils aus jungem Holze. Es sind aus den Hvlzbcständcn gewonnen in den Jahren 1829 bis 1810, nach Abzug der Holzhiebö-Kostcn, laut Berechnung der Administration, 8,891 Rthlr. 23 Sgr. 2 Pf. (siehe Anlage 3.) 13 D. Von den ländlichen Colonieen, Etablissements und einzelnen Grundstücken in der Nähe Berlins, die nicht zu den Dörfern gehören. .1. Von den im Nieder-Barnimschen Kreise belegenen Etablissements und Grundstücken. Dazu gehören: 1) das Erbpachts-Vorwcrk Borhagen, 2) die Colonie Borhagen, 3) Rummclsburg, 1) die Colonie am Louiscnbade, 5) die Colonie Wedding, 0) der vormalige Artillerie-Ercrcierplatz, 7) die Colonie Neu-Moabit, 8) die Plötzensecn, 9) die Scharfrichterei, 10) die einzelnen Ländercicn und Wiesen in der Nähe Berlins, 11) das Lehnschulzcngut in Rüdersdorf, 12) die Ländercicn des Altcnhoffs, 13) zwei Etablissements in den Kalkbergen nebst Gärten, 11) Schulzenshöhe bei Tasdorf und den Kalkbcrgen, mit den dazu gehörigen 3 Kalköfcn, 13) der hohle See, 10) die Ablage am Kesselsee, 17) ein sonst Tesmarschcö- und Rademachersches-Ackerstück, zu Hennickendorf gehörig, an der Chaussee bei Tasdorf belegen, 18) der Kricnsce, 19) ein von Tasdorf rcscrvirter Theil des Wiesen-Terrains. .13 1. Das Vorwerk Borhagen, vor dem Frankfurter Thore aus dem Wege nach Cöpnick, enthaltend 238 Morg. 137 ssMth. an Ländcreien, Wiesen und Gärten ist im Jahre 1783 vercrbpachtet, und bezieht die Commune dafür jährlich 000 Rthlr. Erbpacht, incl. 300 Rthlr. Gold. 13 2. Die Colonie Borhagcn, dem Vorwerke Borhagcn gegenüber, von Kämmerei-Ländereien entnommen, und ursprünglich aus 9 Colvuisten-Stellen bestehend, welche mit Colonisten böhmischen Ursprungs besetzt worden, ist im Jahre 1773 nach der Bestimmung des Königs Friedrich's II. gegründet, und hat jeder Colvnist IM 3 bis 4 Morgen Land, cm Wohnhaus mit Stall :c, erhalten, wofür jetzt die vorhandenen 9 Colonistenstcllen jährlich 4 Nthlr. 20 Sgr. an die Kämmerei entrichten. Im Jahre 1800 ist auf Königliche Kosten eine Colonistenstelle für 873 Nthlr. zum Schul-Etablisscmcnt gekauft und eingerichtet worden. 4.4 3. Nummelsburg, vor dem Frankfurter und Stralauer Thore, am Num- melsburger See belegen, besteht aus 3 Etablissements, von denen das größere jährlich einen Grundzins von 2 Rthlrn. zur Kämmcrei entrichtet. Die beiden andern Etablissements sind Büdncrstellen, welche zur Zeit einer und derselben Person gehören und jährlich zusammen 10 Rthlr. 0 Sgr. 3 Pf. Erbzins zahlen. 44 4. Die Colonie am Louiscnbade (Gesundbrunnen), vor dem Nosen- thaler Thore, ist am rechten Ufer der Panke belegen, besteht aus 13 Colonistenstcllen, welche nach der Bestimmung des Königs Friedrichs II. in den Jahren 1770 bis 1780 von der Berlinischen Kämmereiheide entnommen, in ähnlicher Art, wie bei der Colonie Boxhagen, gegründet und Ausländern zugetheilt wurden. Diese 13 Colonistcn, von welchen ein jeder außer dem Wohn- und Stallgebäude 5 Morgen erhielt, bezahlen zusammen jährlich 11 Nthlr. .10 Sgr. Erbzins zur Kämmerei, und ist dabei zu bemerken, daß in neuerer Zeit einzelne Colonistcn noch vom angrenzenden Heidelands einzelne Thcile in Erbpacht genommen und dadurch ihre Etablissements vergrößert haben. Jetzt wird diese Colonie gewöhnlich zum Wedding gerechnet. .44 5. Die Colonie Wedding. Ursprünglich bestand dieselbe nur aus 14 Colonistenstellen, welche in gleicher Art, wie die aä 4. bemerkten, entstanden sind, jährlich 10 Rthlr. 10 Sgr. 2 Pf. Erbzins zahlten und gewöhnlich mit dem Namen Colonie am Wedding belegt wurden. Die Commune hat, wie a4 L, ». auseinandergesetzt ist, im Jahre 1802 u. solg. die vormalige Berliner Kämmerciheide separirt. Diese Separation gab die Veranlassung zu manchen Differenzen mit dem damaligen Besitzer des Vorwerks Wedding. Um diese Differenzen zu beseitigen und sich daselbst zu arrondircn, erkaufte die Stadt im Jahre 1817 das Erbpachts-Vorwerk Wedding, an der Reinickendorferstraße belegen, nebst Zubehör, für die Summe von 31,030 Rthlr., incl. 10,000 Nthlr. Gold (darunter waren inbegriffen 4 Bauerstücke und die beiden Plötzenseen), löste die Erbpacht zum Betrage von 709 Rthlr. 10 Sgr. 3 Pf. durch eine Kapitals-Zahlung von 18,304 Rthlr. 13 Sgr. im Jahre 1818 ab, und parcellirte das Vorwerk mit den Ländereien, wie dies weiter unten näher berührt werden wird. Zum Vorwerk Wedding gehörte auch die Hütungsg?rcchtigkeit auf den Ländereien der Berlinischen Ackerschast, und sind dafür der Commune bei der Separatio» dieser Ländereien nach dem Separations-Rccesse vom 3ten März 1828, 88 Morgen 40 (^Ruthen als Entschädigung überlassen, von deren Nutzung a4 L. sali 10-i. die Rede sein wird. Außerdem gehört noch jetzt dazu das Hütungörccht in der Königl. Jungfernheide und auf den Stadtwiescn vor dem Frankfurter Thore, weshalb in Betreff der Ansprüche der Commune Unterhandlungen schweben. - Auch erkaufte die Commune einen Theil der Ländcreicn des sogenannten kleinen Weddingö. Der kleine Wcdding, ebenfalls in der Neinickcndorfcrstraße, unweit des Vorwerks Wedding, bestand früher aus Parcellen, die thcils von der Commune in Erbpacht genommen, theils von anderen städtischen Grundstücken abgezweigt und acquirirt sind- IM Nachdem die Separation der Berlinischen Heide beendet war, nnd die Commune das Vorwerk Wedding und den so eben gedachten Theil des kleinen Weddings acquirirt hatte, bilden nun die Etablissements der vormaligen Colvnie am Wedding, die Theilc der vormaligen Berlinischen Kämmcreiheide »ä L, silli ^1. und L-, das vormalige Vorwerk Wcdding und der der Commune gehörige Theil des sogenannten kleinen Wcddingö, die Colvnie Wedding. Für jetzt werden zur Colvnie Wedding auch noch gerechnet der Theil der vormaligen Heide, welcher bei der Separation derselben der vormaligen Zeruikowschcn Meierei zugefallen ist, der ehemalige Ercrcicrplatz und die aü 4. gedachte Colvnie am Gesundbrunnen, sowie die Grundstücke des Louiscnbades. Ein großer Theil des Heidelandes bestand aus sterilen Sandbergen und Lüchcrn, welche dadurch urbar gemacht wurden, daß man theils von Arbeitshäuslern, theils von anderen Arbeitern, die bedeutendsten Sandbcrge in die tieferen Theile abkarren ließ. Demnächst wurden die vorhandenen Wege rcgulirt, neue Wege angelegt, mit Alleen bepflanzt und durch Lehm gefestigt, die Ländcreien in größere und kleinere Par- cellen eingetheilt, und zum größeren Theile in Erbpacht ausgegeben oder verkauft, und zum kleineren Theile verzeitpachtct. Die Straßen sind mit Namen und die einzelnen Grundstücke mit Nummern versehen. Diese Maaßregeln sind schon vor dem Jahre 1829 zur Ausführung gebracht, und haben sich in den Jahren 1829 bis 18-19 die Arbeiten der Deputation darauf beschränkt, die Erb- und Zeitpacht und die sonstigen Abgaben bei Bcsitzveränderungen einzuziehen, die Consense zu ertheilcn, einzelne Verpachtungen einzuleiten, die Polizei, mit Ausschluß der Bau- und Sicherhcits-Polizei, zu verwalten, für Erhaltung der bestehenden Einrichtungen und Anlagen Sorge zu tragen und dieselben zu verbessern. Die Gerichtsbarkeit rcssortirt vom Königlichen Landgericht in Berlin, die Bau- und Sicherheits-Polizei vom Königlichen Polizei-Präsidio, und gebührt dem Fiscuö das Patronatsrecht. In den Jahren 1832 bis 1831 ist an der Ecke der Müller- und Schulstraße die Nazareth-Kirche, und an der Ecke der Bad- und Pankstraße die Pauls-Kirche auf Königliche Kosten erbaut. Zu den öffentlichen Gebäuden, die von der Stadt etablirt sind, gehört ein Schulhaus in der Schulstraße, welches im Jahre 1821 erbaut und späterhin vergrößert ist, und ein Spritzenhaus mit einer Spritze. Auch hat daselbst die Commune einen Begräbnißplatz errichtet, der gleichzeitig zum Begraben eines Theils der Leichen der Armen aus der Stadt benutzt wird. .1ü 9. Der vormalige Artillerie - Excrcierplatz, an der Grenze von Reinickendorf, hinter dem Gesundbrunnen, bestehend aus Ländercien der ehemals Berlinischen Stadthcide, und aus Ländereien des vormaligen Vorwerks in Reinickendorf, hatte ursprünglich nur eine Größe von 131 Morgen 19 jZRuthen, ist aber späterhin bedeutend erweitert worden, so daß er jetzt circa 228 Morgen enthält. Nachdem dieser Erercierplatz durch Urtheil und Recht der Commune als Eigenthum zugefallen und derselben im Wege des Vergleichs eine Entschädigung von 19,999 Rthlrn. für die frühere Entbehrung gewährt ist, ist man jetzt damit beschäftigt, die Hütungsgerechtsame, die darauf hastet, abzulösen, und wird demnächst diese bis jetzt gar nicht genutzte Fläche verpachtet werden. 1.ü 7. Die Colvnie Neu-Moabit. Dieselbe besteht aus dem Theile der vormaligen Berlinischen Stadtheide, welcher 105 ,rü L. s. e. der Commune als freies Eigenthum verblieben ist. Für jetzt werden noch dazu gerechnet die Thcile der Heide, welche die vormals Kraatzsche, jetzt Büttncrsche und die von Wintcrfeldtsche, jetzt Gricbenowsche Meierei, und das Vorwerk Martinecke als Hütungs-Entschädigung erhalten haben, und bleibt es fernerer Bestimmung vorbehalten, ob bei der bevorstehenden Bildung von Communal-Verbändcn diese Theile dazu verbleiben werden. Eben so gehören zu derselben Kategorie mehrere einzelne Parcellcn, die späterhin besonders angeführt werden sollen. In den Jahren 1832 bis 1834 ist für Alt-Moabit, welches vom Rentamt Mühlenhof verwaltet wird, und für Neu-Moabit, im sogenannten kleinen Thiergarten, die St. Johannis-Kirche aus Königl. Kosten erbaut. Vor 2 Jahren ist auf Kosten der Eigenthümer von Alt- und Neu-Moabit eine fahrbare Spritze angeschafft, welche für jetzt in einem Privatlokal untergebracht ist. In dieser Colonie verwaltet das Königl. Polizei-Präsidium die Sicherheits-Polizei und das Königl. Landgericht zu Berlin die Gerichtsbarkeit, und übt der Königl. Fis- cus das Patronats-Rccht aus. Die Commune verwaltet für jetzt auf dem Wcdding und in Neu-Moabit, ohne irgend eine Verpflichtung, die Armenpflege und giebt die Kosten dazu her. Sobald die Communal-Verbände gebildet sind, müssen diese die Verwaltung und die Aufbringung der Kosten übernehmen. Die städtische Verwaltung hat es bisher gcthan, weil man früher von dem Gesichtspunkte ausging, daß diese Colonien zur Stadt gehören, und dieselbe berechtigt sei, sie auch zu den städtischen Lasten und Abgaben heranzuziehen. Insofern nun aber bestimmt worden, daß die Colonien nicht zum Wcichbilde der Stadt gehören, muß das Verhältnis; geändert werden. Uebcrdics müssen die dortigen Bewohner, gleich den übrigen zum platten Lande gehörigen, Land- armengcld zahlen. Vor der Requisition des Wcddings und vor der Separation der Berlinischen Heivc gehörten zur Stadtverwaltung aus dem Wcdding und in Neu-Moabit, außer den beiden Colonien am Gesundbrunnen und am Wedding, deren aä (l. ünb 4. und 5. gedacht worden, noch mehrere andere in Erbpacht gegebene Grundstücke, von welchen der Canon früher abgelöst worden. Der Commune gehört jetzt daselbst noch obereigcnthiimlich das sogenannte Lause- Fenn, an der Charlottenburger Grenze, enthaltend 37 Morgen 7 ^Ruthen, welches einen Canon von 29 Nthlrn. 9 Sgr. 7 Pf. zahlt; die Ländcreien am Karpfenteich, enthaltend 24 Morg. KS jZRth., wofür eine Erbpacht von 19 Rthlrn. gezahlt wird, und der neue Wcdding, enthaltend 18 Morg. 57 jZRth., wofür 17 Rthlr. Erbpacht gezahlt werden. Zur speciellcn Uebcrsicht aller der Commune gehörigen Grundbesitzungcn und Jn- traden ist die Deputation beschäftigt, nach und nach von allen Besitzungen und Grund- gercchtigkeitcn Urbarien anfertigen zu lassen, und ist das Urbarium für den Wedding in seinem ganzen Umfange, und für Neu-Moabit, nach den einzelnen Straßen geordnet, fertig, auch sind darin alle Grundstücke speciell verzeichnet. Dies Urbarium ergiebt, daß jetzt vorhanden sind: k. Auf dem Wcdding, also incl. des Louisenbades, des neuen Wcddings und der älteren Colonien und Besitzungen, 234 Grundstücke, die vom Magistrate rcssortiren, 128 dergl., die nicht vom Magistrate rcssortiren. Die er st eren enthalten (nach Anlage 4.) eine Grundfläche von . 2294 M- 5^- sZN-, 1W und ist für die vcrcrbpachteten Grundstücke an Erbstandsgcld überhaupt die Summe von 23,880 Rthlr. 17 Sgr. eingenommen. Es bezieht die Commune jährlich: 1) an Erbzins 10 Rthlr. 10 Sgr. — Pf. 2) an Erbpacht 201 - 28 -< 2 - 3) an Zeitpacht 923 - 8 - 0 - 1) in Körnern, zum größten Theile nach einem 10- oder 30jährigen Durchschnittspreise, jedoch nicht unter 2 Rthlr. pro Scheffel, zum Thcil aber nach dem Martini-Marktpreise 2100 Schfl. -1 Mtz. Roggen. Nach den neuesten Listen beträgt die Seelenzahl 3098, und sind die Gebäude bei: der Land-Feuer-Socictät versichert mit 319,130 Rthlr. An Klassen- und Kriegsstcuer werden jährlich eingezogen 1,300 Rthlr. 3 Sgr. 10 Ps. an Gewerbesteuer -180 - 7 - 0 - und an Landarmengcld 131 - — - — - II. In Neu-Moabit sind vorhanden: 32 Grundstücke, die vom Magistrate rcssortiren, 2 dergl., die nicht vom Magistrate rcssortiren, Die crstercn enthalten 32-1 M- 110^ sZNth. und ist nach dem Urbarium für die ver- erbpachtetcn Grundstücke an Erbstandsgcld die Summe von 2183 Rthlr. — Sgr. 8 Pf. vereinnahmt. Die Commune bezieht jährlich 1) an Erbpacht 77 Rthlr. 9 Sgr. 7 Pf. 2) an Zeitpacht 88 - — - — - 3) in Körnern, in der Art wie all l. bemerkt worden . 383 Schffl. 10 Mtz. Roggen. Nach den neuesten Listen beträgt die Seelenzahl 301, und sind die Gebäude bei der Land-Feuer-Socictät versichert mit 83,000 Rthlr. An Klassen- und Kriegsstcuer werden jährlich eingezogen 222 Rthlr. 28 Sgr. 11 Pf. an Gewerbesteuer 93 - — - — - und an Landarmengcld , 19 - 3 - 9 - Erwägt man, daß seit dem Jahre 1817 außer den damals vorhandenen 27 Colo- nistenstellen, außer dem Vorwerk Wedding, dem neuen Wedding und 0 anderen Etablissements, alle übrigen Grundstücke großentheils auf nicht urbaren, aus Sandbergcn und Lüchern bestehenden Ländcreien neu entstanden sind, so ist das Resultat, besonders für den Culturzustand der Umgegend Berlins, wohl ein gelungenes und erfreuliches zu nennen. In den Jahren 1829 bis 1810 incl. sind die Erbpächte von 7 Grundstücken und eine Natural-Leistung zum Betrage von 0,011 Rthlrn. 3 Sgr. 8 Pf. abgelöst. M 8. Die Plötzenscen in der Königlichen Jungscrnheide sind von der Commune im Jahre 1817 mit dem Vorwerk Wcdding im Wege der Subhastation für 100 Rthlr. erstanden, und sind dieselben jetzt nach dem Etat pro 1810 zu 30 Rthlr. in Zeitpacht ausgegeben. L.ü 9. Die Scharfrichterei. Die bisherige Scharfrichterei in der Jnvalidenstraße bestand aus einem Wohnhause und einem Stall- und Wirtschaftsgebäude, so wie aus 10 M. 130 ^>R. Land. Dies Grundstück hat die Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft zum Bahnhof für 11,000 Rthlr. unter der Bedingung erstanden, daß an einem andern passenden Orte ein Scharfrichterei-Grundstück von 2 bis 3 Morgen, mit ähnlichen Gebäuden, auf 107 Kosten der Gesellschaft hergestellt wird. Auch ist zur Bahn selbst ein Theil des Zcit- pacht-Grundstücks von 1^ Morgen für 333a. Nthlr. veräußert worden. M 10. An Landereren und Wiesen in der Nähe Berlins besitzt die Commune jetzt folgende einzelne Grundstücke, die thcils ans den Entschädignngs-Län- dercicn für die Hütung des Weddings auf den Ländereicn der Berlinischen Ackerschaft jsiche O 5.), thcils aus Ländereicn der Berlinischen Meierei bestehen, thcils anderweitig acquirirt sind. s. Die Commune besaß bis zum Jahre 1805 in Berlin eine Meierei, wozu 4 Hufen Land, mehrere Wiesen und das Hütungsrccht in der Berlinischen Stadtheidc und auf den Wiesen der Stadt vor dem Frankfurter Thore gehörten. Die Gebäude in der Stadt sind im Jahre 1805 verkauft. Für die 4 Hufen Land hat die Commune nach dem Separations-Ncceß vom 3ten März 1828 an verschiedenen Stellen 180 M. 31 UM. Land erhalten; für das Hütungsrccht in der Berlinischen Stadt- Heide ist die Commune bei der Separation der Heide im Jahre 1802 berücksichtigt, und wegen der Entschädigung des Hütungsrcchts auf den Wiesen findet jetzt ein Sc- parations-Verfahren statt. An Ackerland hat dieselbe erhalten im Berlinischen Ackcrfclde laut Angabc sab L. 5.-. an Entschädigungsland für die Hütung des Weddings 88 M- 40 sM. für die aü <1. 0. besessenen -1 Hufen 180 - 31 - zusammen 271 M- 11 IHR. und zwar nach der Separations-Kartc an nachstehenden 10 Orten belegen: 1 Parcelle sub v, 84. an der Grenze der Wcißensccr und Lichtenbergs Feldmark von 88 M- 40 sjM. 1 Parcelle »ab e, 1. an der Ecke der Bad-, Invaliden- und verlängerten Ackcrstraße von 8 - 103 1 Parcelle sub v, 11. um das Hochgericht von 0 - 80 - 1 Parcelle sub e, 30. an der Ecke der Grcnzstraße und des verlorenen Weges von 2 - III 1 Parcelle sab e, 45. an der Schönhauser Allee von 2 - 149 1 Parcelle sub e, 02. an der Ecke der Chausseen vor dem Prenzlauer, Neuen Königs-Thorc und dem neuen Cvmmunica- tions-Wege von 44 - 142 - 1 Parcelle sab e, 85. neben der ersten Parcelle von 70 - 80 1 Parcelle «ab e, 97. dicht vor dem Landsberger Thore von . . 2 - 74 - 1 Parcelle sub e, 100. an der Communication zwischen dem Landsberger und Frankfurter Thore von 25 - 138 - 1 Parcelle sab e, 105. an der Chaussee nach Frankfurt, diesseits der Neuen Welt von 15 - 27 - Summa 273 M. 44 sjM. Diese Summe stimmt deshalb nicht mit der obigen von. . . 274 M- '1 sM. übercin, weil nach dem Nachtrage des Ncccsscs und der Verhandlung vom 5ten März 1827 der Magistrat dem Gutsbesitzer Gricbcnow von der Parcelle e, 45. 70 sM. abgetreten und dagegen von der Parcelle u, 59. Ersatz erhalten hat; dieses Ersatzland ist verkauft, und wird das Kaufgeld dafür bald zu gewärtigen sein. Mit diesen Ackerstückcn zum Betrage von 273 M- 44 sjM. haben sich seit der Separation folgende Veränderungen zugetragen: llaws ... 273 M- 44 sW. lW Transport . . . 273 M- 11 ^R. Nach einem Beschlüsse der Communal-Behördcn werden jetzt die 2te, 3te, Itc, 5tc, 0te, 8te und 9te Parcelle als Entschädigungsland für die Hütung des WeddingS, und dagegen die Parccllen snb 1. 7. und 10. als Entschädigung für die 4 Hufen der Meierei gerechnet. Die 2tc Parcelle ist thcils zum Bau eines Communal-Armcn-Schul- hauscs, zu welchem 321 sM. abgetreten sind, verwendet, theils dem FiscuS zur Erbauung der Elisabeth-Kirche und zu anderen kirchlichen Zwecken unentgeltlich überlassen, und kommen daher in Abzug 8 M. 103 UM. Die 3te Parcelle von 0 - 80 - um das Hochgericht kann, solange dasselbe steht, nicht genutzt werden. Die 8te Parcelle, enthaltend 2 - 71 - (incl. 31 sM. Wege) ist für ein Erbstandsgeld von 1357 Rthlr. 5 Sgr. und 12 Schffl. 9b Mtz. Roggen jährlichen Canon, ä Scheffel 2 Nthlr. (insofern der Martini-Marktpreis nicht mehr beträgt), in Erbpacht ausgethan. Von der 9tcn Parcelle sind folgende Thcile anderweitig genutzt. Das Presbyterium der Pa- rochial-Kirche hat im Jahre 1825 3 - — - für ein Erbstandsgeld von 180 Nthlr. und für einen Canon von 18 Scheffel Roggen zu einem Begräbnißplatze erstanden. Auch sind davon zum Begräbnißplatze für die Armen, incl. des früheren Cholcra-Begräbnißplatzcs, verwendet circa . 8 - 20 - In Betreff der 10tcn Parcelle ist Folgendes zu bemerken. Es sind davon verkauft im Jahre 1835 1 M. 33 fZR. zu 355 Nthlr. und zu einem neuen Wege verwandt 2 - 19 - es gehen also ab 3 M- 82 sM. zusamm en 31 M- 179 sM. bleiben 211 M. 15 ssM. von der Zcitpacht-Parcclle sab e, 85. gehen noch ab für einen Weg 2 - 07 ^ und sind jetzt in Zeitpacht ausgegeben 238 M- 158 ssM. (einschließlich 1 M. 32 (ZR. Wege) und zwar nach dem Etat pro 1810 zu 500 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf., wovon jedoch für den Wedding zu rechnen sind 09 M- 95 sM. zu 151 Nthlr. 0 Sgr. 3 Pf. Außerdem besitzt die Commune: b. Zwei Ackerstückc in der Stadt, an der Stadtmauer, zwischen dem Landsberger und Frankfurter Thore, enthaltend rcsp 05 s und 78 s sM. und nach dem Etat pro 1810 verzeitpachtet zu 8 Nthlr. c. 15 Kavclländer, vor dem Stralaucr Thore, enthaltend . . 11 M- 118 (ZR. und verpachtet nach dem Etat zu 532 Rthlr. 109 An Wiesen-. (1. Die Wiese bei Nummclsbnrg, am Nummelsburger See, enthaltend 14 M. 100 üM. nach dem Etat pro ^40 verzcitpachtet zu 08 Rthlr. 10 Sgr. e. Die runde Wiese vor dem Stralauer Thorr, setzt nach erfolgter Negulirung dcö Weges nach Stralau und nach Abzug eines Weges nach der Spree 7 M- 140 sZR. und verzcitpachtet zu 00 Rthlr. f. Die 3 Stadtverordneten-Wiesen, zusammen 3 M- 12 ^R. verzcitpachtet nach dem Etat pro 1840 zu 20 Rthlr. Wegen einer vierten Wiese finden noch Unterhandlungen statt. x. Eine Wiese vor dem Frankfurter Thore beim Schlößchen, als Acker genutzt, enthaltend 130 ^R. und nach dem Etat xro 1840 verzcitpachtet zu 13 Rthlr. b. 3 Wiesenkavcln, unfern des Frankfurter Thorrs, als Acker genutzt, enthaltend 0 M. 73 M. verpachtet zu 23 Rthlr. i. Die sonst zur Meierei gehörige, hart am Frankfurter Thore, theils in der Stadt, theils außerhalb belegene Wiese, jetzt in 2 Theile getheilt, als Acker genutzt und enthaltend 9 M- 93 ^R. ist nach dem Etat pro 1840 verpachtet zu 124 Rthlr., und ist hierbei zu bemerken, daß ehemals noch zu dieser Wiese das Terrain des jetzigen Baumplatzes vor dem Thore gehörte, der 2 Morgen enthält und im Jahre 1827 zum Vergnügen der Einwohner angelegt ist. Ic. Das Wicsenland, jetzt als Acker genutzt, dicht vor dem Thore linker Hand, enthaltend 10 j^R. und verpachtet zu 1 Rthlr. I. Die Erbzinö-Grundstückc von Lack, Chony und Cobien, enthaltend 10 M-140 ^W. sie zahlen zusammen 0 Rthlr. 0 Sgr. an Erbzins. m. Die Erbzinsstücke der Charitö (jetzt parcellirt) tragen 3 Rthlr. Erbzins. n. Das Artillerie-Laboratorium in der Jnvalidenstraße giebt einen Grundzins von 1 Rthlr. M 11. Das Lehnschulzengnt in Rüdersdorf ist im Jahre 1819 für die Summe von 30,000 Nthlrn. angekauft. Zu demselben gehören: das Gebäude-Grundstück im Dorfe Rüdersdorf, nebst Garten, 4 Hufen Acker, 0 Nitterhufen im Altcnowschcn Felde, 0 Morgen Wiese an der Locknitz, 0 Morgen Wiese an der Spree, eine Wiese am hohlen See, eine Wiese am Mühlenfließ, die Hebung des Zehnten von mehreren Grundstücken, zwei Erbpachts-Pfarrhuscn, eine Erbpachts-Kirchcnhufe, eine Spreewiese, und das Hütungsrccht in der Bauernheide. In mehreren Ackerstückcn im Felde und in den dazu gehörigen Krienbergen befinden sich Kalksteine, die der Besitzer zu brechen berechtigt ist, auch besteht zur Zeit Iw cm nicht unbedeutender Kalkbruch in den hierzu gehörigen Kricnbergcn am Kriensee, von dessen Betriebe sub 1>. das Nähere angeführt werden wird. Auch ist das Lehnschulzengut zum Kalkbrcchcn in der Baucrnhcide berechtigt. Der Ankauf dieses Gutes ist besonders wegen Vergrößerung des Kalkbruch-Bctricbes erfolgt. Die Wohn- und Wirtschaftsgebäude mit dem Garten gehören zu den Emolu- mcntcn des dort fungirendcn Occonomic-Jnspektors. Die disponiblen Läudcrcicn und Wiesen sind verzcitpachtct, und gewähren nach dem Etat gra 1840 einen Ertrag von jährlich 200 Rthlr. 5 Sgr. 3 Pf. Es ist jetzt die Separation der Ländercien im Gange, und wird dadurch ein höherer Pacht-Ertrag erzielt werden. 12. Der Altcnhoff in Rüdersdorf, ein sogenanntes Freigut, bestand aus einem Wohnhausc nebst Garten im Dorfe, und aus circa 90 Morgen Land und Wiese, incl. 24 Morgen Acker am Kricnbcrge, in welchem sich Kalksteine finden. Das Grundstück ist von den Püschclschen Erben mittelst Adjudications-Bcscheidcs vom 2V. März 1820 für 4,023 Rthlr. erstanden. Da der Zweck des Ankaufs war, den aü II. und aü v. gedachten Kalkbruch erweitern zu können, so ist das Wohnhaus nebst Garten im Jahre 1827 für 900 Rthlr. verkauft worden. Die der Stadt verbliebenen Ländercien bestehen aus 09 Morgen Land und 27 Morgen Wiesen und sind außerdem dazu gehörig: die Fischereigercchtigkcit im Kricn- und Teusclssce, die Wcidegerechtigkeit auf 0 Kühe, 3 Stück Jungvieh und Schweine, und das Recht, jährlich 2 Ruthen trockenes Holz zu verlangen. Das jetzt disponible Land ist nach dem Etat für die Summe von 90 Rthlr. II Sgr. 8 Pf. verzcitpachtct. 4.Ü 13. Zwei Etablissements in den sogenannten Hintcrbergen. Das vormals Ehrhardtsche Büdncrgrundstück nebst Garten ist im Jahre 1817 für 300 Rthlr., und das vormals Schönebccksche Büdncrgrundstück, mit 2 Gärten, für 330 Rthlr. erkauft, theils um Wohnungen für die Arbeiter in den Magistrats-Kalkbrüchcn zu erhalten, theils um die Gärten zu Kalksteinablagen zu nutzen, wozu besonders der Garten des zweiten Grundstücks an dem Mühlenfließ sehr gelegen ist. Die in den 2 Häusern befindlichen Wohnungen geben nach dem Etat pro 1840 eine Einnahme von 30 Rthlr. und betragen die Kosten circa 13 Rthlr. 12 Sgr. 4:1 14. Die Colonie Schulzenshöhc. Es wurden vom Rittcrgute Tasdorf im Mai 1819 10 M- 44 fZN. Wiese und 33 - 100 - Land 44 M. 130 I^R. und ein Thcil des hohlen Sees für. 1,319 Rthlr. 21 Sgr. und im August 1823, 73 M- 138 s^N. für 2,000 Rthlr. erkauft, um darauf Familienhäuser zu Arbeiter-Wohnungen zu erbauen, Kalköfcn anzulegen und Ablagcplätze zu beschaffen. Es sind hierauf 2 kleinere Familienhäuser, 1 größeres Familicnhaus und 3 Kalköfen erbaut. Diese Gebäude und die dazu gehörigen kleinen Gärten gewähren nach dem Etat pro 1810 einen Micthsertrag jährlich von 82 Nthlr. und bezahlt der Kalkofcn- pächter außerdem an Pacht für jede Klafter Kalksteine, welche er brennt, 8 Sgr. 9 Pst und durchschnittlich jährlich 130 Rthlr. Auch geht jährlich eine Einnahme an Stättc- gcld für die Ablage ein, welche circa 20 Rthlr. beträgt. Dies Etablissement hat zum Andenken an den vormaligen Stadtverordneten Schulze, der sich um die Belebung des Kalkbruchbetricbeö sehr verdient gemacht, den Namen Schulzenshöhe erhalten. Von den entbehrlichen Ländcreien dieses Etablissements sind bis jetzt 8 Büdner- stellcn, zusammen 27 M- 110 jZR. enthaltend, jährlich nach dem Etat pro 1840 für 3V Rthlr. 13 Sgr. 8 Pf. vcrerbpachtct. In Zeitpacht sind 18 M- 118 sM. zusammen zu 22 Nthlr. 20 Sgr. Z Pf. ausgegeben und circa 20 M. in Schonung gelegt. Die Jagd daraus ist für jetzt nicht verpachtet. 13. Der hohle See bei Schulzenshöhe gehörte zum Nittergute Tasdorf. Ein Thcil desselben wurde vor der Erwerbung von Tasdorf Seitens der Commune mit dem Grundstück Bcrghoff von dem damaligen Besitzer veräußert. Der Theil, der zu Tasdorf verblieben war, d. h. der Thcil am linken Ufer des Mühlenfließes und an Schulzenshöhe angrenzend, ist von der Stadt beim Ankaufe der Ländcreien zu Schulzcnshöhe und beim Ankaufe von Tasdorf acguirirt. Das Rittergut Tasdorf hatte für die Förderung deS Kalkbruchs einen großen Werth, insofern als die Wiesen am Mühlcnfließe zur nothwendigen Hcrunterlegung des Wasserstandes im Kricnfee unentbehrlich waren, und ohne den Besitz desselben das Mühlenflicß sich nicht erweitern ließ, auch der dazu gehörige Thcil des hohlen Sees, am linken Ufer des Mühlcnfließcs, thcils eine Gelegenheit zur Vcrstürzung des Abraums, theils aus anderen Ursachen einen großen Vortheil gewährte. Da der Besitzer von Tasdorf die unentbehrlichen Theile des Gutes nicht veräußern wollte, wurde die Commune veranlaßt, das Rittergut im Jahre 1829 für 33,000 Rthlr. zu erwerben. Da jedoch bei der Uebcrgabe des Gutes sehr bedeutende Erinnerungen zu machen waren, so wurde ein Thcil des Kaufgeldes zurückbehalten, und ist bereits im Wege Rechtens entschieden, daß jener Kaufpreis eine Ermäßigung erleidet. Nachdem ein Wohnhaus, eine Brau- und Brennerei nebst mehreren Wirthschafts- gcbäudcn errichtet, der Wasserstand im Kriensec in den Jähren 1829 bis 1831 um 8^ 9" gesenkt, von demselben nach dem Mühlenfließ ein Kanal angelegt und das Mühlenflicß rcgulirt und erweitert worden war, verkaufte die Stadt das Gut mit Ausschluß des noch dazu gehörig gewesenen Thcils des hohlen Sees und der ihr unentbehrlichen Theile der Wiese, im Jahre 1836 für die Summe von 32,000 Rthlrn-, besonders aus dem Grunde, weil die Administration ihr lästig war. Das Königliche Berg-Amt ist verpflichtet, den zum Thcil mit Gruz verschütteten See räumen zu lassen. Die Fischerei darauf und auf dem Mühlenflicße gewährt eine jährliche Pacht von 3 Rthlrn. 10. Die Ablage am Kesselsee ist von der Stadt im Jahre 1838 gegen ein anderes Stück Land eingetauscht, nachdem sie schon vorher seit dem Jahre 1819 für eine Pacht von jährlich 00 Rthlrn. gemiethet war. Sie hat für unser Grundstück in dortiger Gegend einen großen Werth. M 17. Insofern unsere Ländcreien am Kricnberge nicht mit der Chaussee in Verbindung standen, ist am 22. Oktober 1824 von den Kossäten TeSmar und Ratz emach er zu Hennickendorf ein Ackerstück von 7 M- 131 sZR. für 130 Rthlr. erkaust, und grenzt das Land jetzt in einer bedeutenden Länge an die Chaussee, welches unter allen Umständen gewiß sehr vorteilhaft ist. 7 112 4.Ü 18. Der Kricnsce, zur Pfarre in Rüdersdorf gehörig, war uns zum Betriebe des Kalkbruchö im Krienbcrge nöthig, weil die Commune denselben thcils zum Verstürzcn des Abraums gebrauchte, thcils aber nur durch ihn eine Wafscr-Com- munication nach Berlin gewinnen konnte. Auch ward es nur durch die Heruntcr- legung des Wasserstandes in demselben möglich, den Kricnberg mit größerem Vor- thcile zu nutzen. Derselbe ist am 29. September 1827 vom vormaligen Stadtverordneten Schulze jährlich für 30 Nthlr. in Erbpacht genommen, und dieser Erbpachtsvcrtrag der Commune am 17. Mai 1829 cedirt. Die Fischerei auf dem Kricnsee trägt jährlich 9 Nthlr. Pacht, und zwar für den Antheil der Pfarre 0 Rthlr. und des Gutes Altcnhoff 3 Rthlr. 4.1 19. Das beim Verkaufe vom Rittcrgute Tasdorf rcscrvirte Wiesenterrain, neben dem neuen Kanal, enthält eine Fläche von 12 Morgen und ist nicht blos Trö- delwcg, sondern auch zur dermalcinstigen Erweiterung des Fließes und des Kanals, und zu einer Abladestelle neben dem letztem reservirt, und gewährt jetzt einen Ertrag von 8 Rthlrn. kl. Von den im Teltowschcn Kreise belegenen Etablissements und Grundstücken. Dazu gehören: ». Treptow; K. die Lohmühlcn am Schaafgrabcn; c. das Wildau- und Christophsche Grundstück; 1. die Rohrbecksche Plantage; o. die Ochsenbncht; k. das Hausenfeldersche Grundstück; x. das Gubelersche Grundstück; l>. bis s. mehrere Erbzins-Grundstiicke; t. die in der Nähe bei Berlin belegenen Ländcreicn und Wiesen. 41 u. Treptow besteht jetzt aus dem Gasthaus-Grundstück, der Stadt gehörig, und aus 0 Erbpachts- und Colonisten-Etablifsemcuts. Zum Gasthaus-Grundstück gehören: das große Wohnhaus, das daneben befindliche Stall- und Wirthschaftsge- bäude, so wie die vis ä vis belegenen Stall- und Wirthschaftsgcbäude, und außerdem 2 M. 143 IZR. Land, 10 M. 134 jZR. Wiese und 3 M. 80 jZR. Garten, sowie die Benutzung der auf Kosten der Stadt angeschafften Fähre und einer Gondel. Das Grundstück, mit Ausschluß einer Gärtncrwohnung und mit der Verpflichtung, gegen Entschädigung eine Stube zu einem Aufenthalte für Deputirte in Geschäften verlangen zu können, ist verpachtet, und wird dafür jetzt nur eine Zcitpacht von jährlich 400 Rthlrn. gezahlt. Das jetzige Gasthausgebäude und ein Stall find in den Jahren 1821 und 1822, und die gegenüber belegene Stallremise und Wirthschaftsgcbäude in den Jahren 1820 und 1827 erbaut, und gewährte das Grundstück in den Jahren 1822 bis 1827 einen Ertrag von 1,000 Rthlrn. und nach dem Jahre 1828 1,100 Rthlrn. Wenn der Weg dorthin nach dem vorliegenden Plane erhöht und gefestigt wird, ist wieder auf einen höhern Ertrag zu rechnen. Vor dem Jahre t822 bildete Treptow ein Vorwerk, in Verbindung mit einem Gasthause, und war daselbst auch eine Forstbcamten-Wohnung vorhanden. Die beiden Wohngebäude, von welchen das eine 2 Etagen hoch, aus Fachwerk, das zweite 1 Etage hoch, thcils massiv, thcils aus ausgemauertem Fachwcrk erbaut waren, standen ungefähr auf derselben Stelle, wo das jetzige Gasthofsgebäude steht. Die Scheune und die Ställe standen auf dem jetzigen mit Linden bepflanzten Vorplatz an der Spree, der großentheils den Wirthschaftshof mit den erforderlichen Düngergruben bildete. Zwischen diesem Wirthschaftshofe und den Gebäuden war der Weg nach den hinter Treptow belegenen Colonistcnstellen, der in den Jahren 1821 und 1822 nach der jetzigen Stelle verlegt und von der Colonie aus, in gerader Linie, nach dem Neuen Kruge verlängert wurde. Das Vorwerk, außer de» Gebäuden und dem Wciderccht in der Heide, aus 102 Morgen Land und Wiesen bestehend, war seit 1770 dem damaligen ersten Forstbcam- tcn, der außer der Benutzung von 74 M. 144 jZR. an Land und Wiesen, und außer den nicht unbedeutenden Emolumenten, nur ein Gehalt von 70 Rthlrn. und 28 Rthlrn. Wohnungsgeldcr bezog, zur Verbesserung seines Einkommens all üies vitae für 105 Rthlr. jährliche Pacht überlassen. Derselbe erbaute das 1 Etage hohe Gebäude auf seine Kosten und führte eben so noch einige andere Baulichkeiten aus. Die sämmtlichen Gebäude, und besonders die der Commune gehörigen, waren im Jahre 1817 von so schlechter Beschaffenheit, daß sie großentheils hätten neu gebaut werden müssen. Von dem Gesichtspunkte ausgehend, daß man die Erbauung und Unterhaltung der zum Vorwerke gehörigen Wirtschaftsgebäude ersparen wolle, daß in der Nähe Berlins sich Länder und Wiesen auch ohne Gebäude verpachten lassen, und es vorteilhaft sei, den ersten Forstbeamten, der 49 Jahre im Dienste war, von seinem Dienste zu entfernen und nur einen Forstbeamten anzustellen, gaben die Veranlassung, sich mit dem ersten Forstbeamtcn schon im Jahre 1818 dahin zu arran- giren, daß man ihn pensionirte und für seine Ansprüche ans die bewirkten Bauten rc. mit einer Summe von 750 Rthlrn. entschädigte. Hiernächst wurden nun dem alleinigen Förster, der früher als zweiter Forstbedienter 20 M. 28 iZR. genutzt hatte, mit der Wohnung hinter Rixdorf, 51 M. 135 s^R- an Ländcreicn und Wiesen, und ein Weiderecht auf 12 Kühe überlassen, 18 M- 109 ssW. dem Gasthofe zugelegt, und die übrigen Ländereicn, enthaltend 103^ M-, parcellirt und verzcitpachtet, durch welches Arrangement die bedeutenden Baukosten erspart und dagegen die Einnahmen der Kämmerei bedeutend vermehrt wurden. Diese Vermehrung war nur auf 293 Nthlr. veranschlagt, beträgt jedoch nach dem Resultate der Verpachtung jetzt mehr als das Doppelte der veranschlagten Summe. Zu gleicher Zeit wurde beschlossen, zum Vergnügen der Einwohner, das vorbemcrkte neue Gast- Hvfö-Grundstiick zu erbauen, und die dortige Gegend durch Baum- und Park-Anlagen zu verschönern. Nach den Akten ergiebt sich, daß Treptow sin der frühesten Zeit auch Trepkau genannt) vor dem Jahre 1707 nicht bebaut war und der Geheime Kammcrrath Bartholin) dafür 18 Rthlr. jährlich Pacht zahlte, daß in den Jahren 1711 bis 1712 das Grundstück nur 8-r Scheffel Aussaat gewährt hat, und nach und nach von Zeit zu Zeit die Größe der Ländcrcien (unbedenklich vom Heidercvier entnommen) sich vermehrt und die höchste Pacht dafür im Jahre 1770, 196 Rthlr. betragen hat. Durch die Anlage von Treptow ist hiernach die erste Nutzung dieses Theils des Spreethals erfolgt, die jetzt nach erfolgter Separation der Heide gewiß sehr segensreich vollendet wird, wenn die allgemein gewünschte Senkung des Wasserspiegels im Landwehrgraben zur Ausführung kommt. Von den vorhandenen 0 Etablissements sind 3 Colonistcnstellen im Jahre 1779 und die übrigen 3 Etablissements im späteren Jahren in Erbpacht gegeben, und gewähren dieselben nach dem Etat von 1840 einen Ertrag von 85 Nthlrn. 18 Sgr. 5 Pf. und 0 Scheffel Roggen. b. Die beiden Lohmühlcn am Schaafgrabcn. Davon werden gezahlt, von der ersten 25 Rthlr. Erbzins, und von der zweiten an Grundzins und Canon 18 Rthlr. c. DaS Wildau- und Christophsche Grundstück in der Schlesischcn Straße, enthaltend 416^ HIN., und nach neuer Vermessung 5 M- 20 üjR., zahlt 10 Rthlr. Grundzins. ä. Die jetzige Nohrbccksche Plantage, hinter Rixdorf, enthaltend 17 M- 113 UM-, ist im I. 1781 für jährlich 5 Rthlr. 25 Sgr., nach dem Etat, vcrerbpachtet. Außerdem besitzt der Pächter noch eine daneben belegene Wiese, wofür er 8 Rthlr. Erbzins zahlt. e. Die Ochscnbucht, vor dem Schlesischcn Thorc, an der Brücke über den Land- wchrgraben, diesseits desselben rechter Hand, enthaltend 114 iHR., ist dem Schlächter- gcwcrk für einen Erbzins von jährlich 2 Rthlr. im Jahre 1802 überlassen. k. Das Hausenfcldcrschc Grundstück, enthaltend 2 M- 30 mR. und 03 ssW-, ist in den Jahren 1707 und 1771 zu rcsp. 22 Rthlr. und 1 Rthlr. in Erbpacht gegeben, und werden jetzt in Summa 20 Rthlr. gezahlt. g. Ein Theil des Gubclcrschcn Grundstücks in der Schlesischcn Straße, enthaltend 5 M- 98 IHR., ist für 12 Rthlr. vcrerbpachtet. I>. Das Albrcchtsche Erbzins-Grundstück vor dem Schlesischcn Thorc, enthaltend 47 M- 48 lUR., gewährt einen Erbzins von 10 Rthlrn. i. Die Jonassche Wiese bei Rixdorf, enthaltend 24 M- 47 H>R., einen Erbzins von 9 Rthlrn. b. Eine dergleichen im weißen Luch, enthaltend 39 M- 20 UM-, einen Erbzins von 7^ Rthlrn. I. Die Istc Nüstcrlaake, hinter Rixdorf, enthaltend 52 M- 48 IHR., einen Erbzins von 11 Rthlrn. 7 Sgr. m. Die 2te Rüsterlaake, enthaltend 46 M- 31 sssR., einen Erbzins von 11 Rthlrn. 7 Sgr. n. Die Judcnwiese, enthaltend 51 M- 106 mR., einen Erbzins von 12 Nthlrn. o. Die Tempelhofsche Wiese, enthaltend 73 M- 105 UlR., einen Erbzins von 20 Rthlrn. x. Die Hastsche Wiese, enthaltend 40 M- 120 ssM., einen ErbzinS von 11 Rthlrn. g. Der Reihcrstand, hinter Treptow, enthaltend 11 M- 13 HZR., einen Erbzins von 2> Rthlrn. r. Das Land zum Jcrusalemcr Kirchhofe, vor dem Halleschen Thorc, enthaltend 5 M- 93 H>R., einen Erbzins von 12 Rthlrn. 7 Sgr. 4 Pf. gewährend und s. der Wasserzins von der Untersprec und 0 Fisch erstellen, vcrerbpachtet gegen einen Erbzins von 8 Rthlrn. 18 Sgr. t. An Zcitpachtstückcn in der Nähe Berlins: 1) Die Ländcrcicn des vormaligen Vorwerks Treptow und derHeide. Das Eicrhänschen. Ein sehr kleines Gebäude an der Spree, hinter Treptow, für 15 Rthlr. erkauft, mit 4 M- 32 fUR. Land, welche ehemals als Ablage und als Wächtcrhütte genutzt wurden. Das Grundstück gewährt nach dem Etat p,o 1840 einen Ertrag von 61^ Nthlrn. L. Der große Winkel, am Wege nach Cöpnick und dem Heidckampschen Graben, enthaltend 22 M- 173 HsR-, und nach dem Etat xeo 1840 einen Ertrag von 92 Rthlrn. gewährend- IIS G Der kleine Winkel, enthaltend 4 M. 09 mR., nach dem Etat einen Ertrag gewährend von 21 Rthlrn. I). Ein Ackerstück an der Ochscntränke, diesseits Treptow, enthaltend 13 M. 77 ssM-, gewährt nach dem Etat pro 1810 einen Ertrag von >10 Nthlrn. 17 Sgr. 0 Pf. L. Ein Ackerstück neben der Pctri-Kirchcnwicse bei Treptow, enthaltend 11 M- 70 jZR., nach dem Etat pro 1840 einen Ertrag von 47 Nthlrn. gewährend. ll. Ein Stück Land beim EierhäuSchcn, enthaltend 7 M- 30 jZR., nach dem Etat pro 1840 einen Ertrag gewährend von 31 Nthlrn. 2 Sgr. 0 Pf. V. Ein Stück Land beim Eicrhäuschen, nach der Karte von Herker vom Jahre 1833 aus den Parcellcn ä. e. und k. bestehend, enthaltend 29 M- 18 sM., die jetzt verpachtet sind, pro Jahr 1840 zu 38 Rthlr. 0 Sgr. II. Ein Theil des Kiehnwerders, theils Ackerland, theils Wiese, an der Spree, zwischen Treptow und dem Eierhäuöchen, enthaltend 11 M- 03 iDR., und einen Ertrag gewährend von 43 Nthlrn. 1. Ein zweiter Theil des Kiehnwerders, enthaltend 10 M- 0 sj)R., zu einem Ertrage von 43 Nthlrn. X. Eine Wiese zwischen dem Ribbcntroppschen Grundstück und der Wagncr- schen Wiese, enthaltend 0 M- nach dem Etat genutzt zu 3V Rthlr. X. Ein Stück Land vor dem Schlesischen Thore, am Landwehrgräben linker Hand, enthaltend 1 M- 04 ^R., genutzt zu 7 Rthlr. 2) Das Dammende vor dem Cottbusser Thore sub Nr. 403. des Wiesen-Re- gistcrS, enthaltend 2 M- 130 siW., genutzt zu 31 Rthlr. 2V Sgr.; das zweite Dammende daselbst, sab Nr. 404. des Wiesen-Registers, enthaltend 130 iDR., ist im Jahre 1833 gegen ein Erbstandsgeld von 130 Nthlrn. und gegen 10 Nthlr. jährlichen Canon vercrbpachtet. 3) Ein Stück Heideland am Katzenwinkel, enthaltend 1-l M- und verpachtet zu 0 Rthlr. 13 Sgr. 4) Die Sennisberg-Wiese, im Wiesen-Register sub Nr. 308., enthaltend 8 M- 83 mR., nach dem Etat pro 1840 genutzt zu 14 Nthlr. 13 Sgr. 3) Die drei Wiesen daselbst, nach dem Wiesen-Register sab Nr. 309. bis 311., enthaltend 30 M-, genutzt zu 00 Rthlr. 0) Die tiefe Wiese oder Kochsloch, zwei Parcellcn sab Nr. 313. und 310. des Registers, enthaltend >8 M. 102 ssl N., genutzt zu 39 Rthlr. 7> Ein Theil der vormaligen O economic - Direktor - Wiese, sab Nr. 317. des Wiesen-Registers, enthaltend 7 M- 103 jZR., genutzt zu 4V Rthlr. 8) Zwei Theilc derselben Wiese, sub Nr. 331. und 332. des Wiesen-Registers, enthaltend 18 M- 34 si^R., genutzt zu 73 Rthlr. 9) Drei Wiesen, nach dem Wiesen-Register sab Nr. 333. 334. und 338., enthaltend 27 M- 39 sZR., genutzt zu 83 Rthlr. 10) Zwei Wiesen, nach dem Wiesen-Register sab Nr. 333. und 337., enthaltend 17 M. 112 HIN., genutzt zu 40 Nthlr. 1>) Die zweite Stadtsccretär-Wiese, nach dem Wiesen-Register sab Nr. 333., enthaltend 3 M- 110 IHR., genutzt zu 13 Rthlr. 12) Die vormalige zweite und dritte Bürgermeister-Wiese, sub Nr. 2li. und 218. des Wiesen-Registers, enthaltend 7 M. 34 jZ N., genutzt zu . . 20 Rthlr. 13) Die Wiese am Palmstcig, nach dem Wiesen-Register sub Nr. 320., enthaltend 6 M. 132 iH N., und genutzt zu 12 Rthlr. 11« 14) Die Dicbeswicse, nach dem Wiesen-Register «all Nr. 344., enthaltend 2 M. 27 m R., und genutzt zu 14 Nthlr. 15) Die Hcrrcnwicse, nach dem Wiesen-Register sab Nr. 406., enthaltend 15 M. 12 ss)R., und genutzt zu 00 Rthlr. 10) Die lange Wiese oder die Striche, an der Britzer Grenze, nach dem Wiesen-Register sab Nr. 412., enthaltend 7 M- 33 IHR., und genutzt zu 22 Nthlr. 17) Die vormalige Syndikats-Wicse, nach dem Wiesen-Register sab Nr. 140., am weißen Luch, vor dem Cottbusscr Thorr, enthaltend 8 M- 24 ss)R., und genutzt zu 45 Rthlr. 18) Die Grasnutzung des Sackführcrdammsvor dem SchleichenThorc, der als Wicsenwcg genutzt wird, enthaltend 5 M. 78 H)N., und genutzt zu 14 Rthlr. 15 Sgr. 10) Die Töplitz-Wiese, vor dem Anhaltischcn Thorc, nach dem Wiesen-Register sab Nr. 02., enthaltend 14 M- 88 sssN., war bisher zu 130 Rthlr. vcrzcitpachtct; die Anhaltischc Eisenbahn-Gesellschaft hat davon 5 M- für 2,000 Nthlr. °) gekauft, und zahlt bis zum 31. Octobcr 1842 für den Rest eine Pacht von 85 Nthlr. 4 Sgr. 2 Pf. späterhin wird sich dies Land noch vorteilhafter nutzen lassen. Bis zum 1. October 1841 waren seit 1817 an Dienstländercien zum Forstdienstc bewilligt, außer dem Garten und der Nutzung des Zicgcnwinkels, welcher inzwischen anderweitig verpachtet ist: 20) Der Försterdienst-Ackcr, bei der Rohrbecksschen Plantage, enthaltend 8 M- 00 sHR. 21) Die Oelkutc oder der Eierberg, enthaltend 10 - 152 - 22) Der Katzenwinkel, enthaltend . . 0 - 142 - 23) Die Wiese am Sackführerdamm, sub Nr. 330. des Wiesen-Registers, enthaltend 11 - 135 - 24) DaS Halstuch, sab Nr. 340. des Vermessnngs-Rcgisters, enthaltend - - 120 - 25) Die Kavel, enthaltend — - 150 - Diese Ländereien haben einen Werth von jährlich 203 Rthlrn. 12 Sgr. 0 Pf. 20) Noch ist zu erwähnen der sogenannte Plan, welcher seit mehreren Jahren nur als Hütungs-Rcvier genutzt wird. Derselbe ist belegen am Rixdorfer Damm vor dem Cottbusser Thore rechter Hand, enthält circa 200 Morgen, und wird jetzt von der Commune nicht genutzt. Es werden indeß wegen der Separation Unterhandlungen gepflogen. U. Von den Besitzungen außerhalb, die nicht im Nieder-Barnimschen, und nicht im Teltow'schen Kreise belegen sind- Die Glindow'schcn Erdberge bei Brandenburg, im Zauchschcn Kreise, enthaltend 7 M- 148 s^N., geben jährlich 0 Rthlr. Erbpacht. ^ik Von der Nutzung des Rechts zum Kalkbrcchcn in Rüdersdorf. Die Commune Berlin hat als Magistrat von Berlin das Recht, 40 Prahm Kalksteine jährlich zu brechen, und ist als Magistrat zu Cölln berechtigt, im Cöllnischeu Bruch absguv ul>z iimitatione Kalksteine zu fördern. ') Bei dm Einnahmt» des Stadthaushaltes (Seite M.z sind diese 2,000 suhle, nicht mit »errechnet, weil sie bei Abschlug des Kauf-CcntraetcS cinfiweilen, bis zur weiteren Sirgulirung des Geschäfts, als Asservat gebucht wer- drn sind. 117 Ucbcr die Auslegung der Worte dieses letzteren Rechtes schwebt ein Rechtsstreit, der in erster Instanz entschieden, dessen Fortsetzung aber dnrch Vergleichsvcrhandlungcn über den Verkauf des Rechts unterbrochen wurde. Die Vergleichsvcrhandlungcn sind jedoch abgebrochen. Bis zum Jahre 1831 hat die Commune in den sogenannten Hiutcrbcrgen, auf Grund dieser Berechtigung, Kalksteine brechen lassen. Sie hat jedoch, besonders in Berücksichtigung der Vcrglcichungsvcrhandlungcn, diese Arbeiten vom Jahre 1831 bis zum Jahre 1837 ruhen, seit dem Jahre 1837 aber wieder beginnen lassen, weil der bedeutende Bedarf in Berlin, und die an sich gewiß heilsame Concurrcnz die Fortsetzung des Betriebes wünschcnswcrth machte. Es fehlt diesem Bruch nur an Vorfluth zur Abführung des Grundwassers nach dem Mühlenfließe. Sobald ihm diese Vorfluth beschafft ist, zu deren Verweigerung kein gesetzlicher Grund vorhanden, kann dieser Bruch auf eine ganz zweckentsprechende Weise noch mehr gefördert werden. Er ist in den Administrations-Acten unter dem Namen des Magistrats - Kalkbruchö Nr. I. bekannt. Da die Commune ihr Recht nicht bloß conservircn, sondern auch möglichst erweitern wollte, so kaufte sie, sä V. 11. das Lehnschulzcngut in Rüdersdorf, sä v. 12. den Altenhoff zu Rüdersdorf, sä O. 4. 13. die beiden Büdncrgrundstücke, sä t'. 14. die Colonie Schulzcnshöhc, sä .4. 13. den hohlen See mit Tasdorf, sä V. .4. 1«. die Ablage am Kessclsec, und nahm, sä V. 4.. 18. den Kricnsce in Erbpacht. Nach diesen Ankäufen wurden auf Schulzenshöhe 3 Familicnhäuser und 3 Kalköfen erbaut, und an verschiedenen Stellen Kalkbrüchc eröffnet, nämlich: ^4. in den Husenstückcn der Stadt, neben den östlichen Brüchen, L. im Bollenlande und auf den Vauerländereicn, und im Krienberge. Der Bruch sä 4.. ist eingestellt, weil die daselbst gewonnenen blauen Steine jetzt keinen bedeutenden Absatz finden, indem zu Bau- und Brennstcinc» die gelben Steine mit Recht vorgezogen werden. Der Bruch sä IZ. ist einstweilen eingestellt, weil die Steine hier sehr tief liegen, auch zuvörderst der Antheil des Lehnschulzcngutes an der Baucrnhcide regulirt werden muß, und es übrigens auch wünschenswerth ist, das Resultat des vorgcdachten Prozesses abzuwarten. Zu bemerken ist hierbei, daß in der Nähe dieses Bruchs ein Stollen, und von hier aus eine Strecke in der Richtung von Westen nach Osten in die Baucrnhcide hineingearbeitet ist, um sich von der Mächtigkeit des Gesteins Ucberzcugung zu verschaffen. Bemerkung. Es waren mit einigen Eigenthümcrn von Rüdersdorf, wegen Betriebes von Kalk- und Gipöbrüchcn auf gemeinschaftliche Rechnung, Verträge abgeschlossen, die jedoch aus verschiedenen Gründen ihre Endschaft erreicht haben. Der Gipsbrnch, der einen besonders guten Düngcrgips lieferte, ist bis zum Jahre 183V betrieben. Der Bruch sä e. ist auf einem Thcile der Ländercien des Lehnschulzcngutes zu Rüdersdorf angelegt, und zu seiner dcrcinstigcn Vergrößerung das Freigut Altenhoff er- 118 kaust, wie sub 12. schon bemerkt worden. Nach erfolgtem Kaufe des Lehnschulzen- gutcs wurde auf dem Krienbcrge der Kalksteinbruch eröffnet, und ergab es sich, daß nach der damaligen Localität daselbst die Steine nicht nach der Formation der übrigen Kalkbrüche, in festen Schichten, sondern als loses Gestein vorhanden waren. Die bis jetzt gewonnenen Kalksteine sind härter und fester, als diejenigen in den anderen Kalkbrüchen, und daher zu Bausteinen mehr geeignet. Sie sind jedoch andererseits weniger zum Kalkbrennen passend, weil sie sich znm großen Theil schwerer brennen lassen, und mehr Sandthcile enthalten. Sie müssen daher besonders sortirt werden. Es ergab sich auch bald, daß das Wasser des dicht darangrcnzcnden Kriensees 8 Fuß 9 Zoll höher lag, als das Mühlcnflicß, und daß es unter allen Umständen für den Gewinn des Kalkstcinbruchs vorthcilhaft sei, wenn der Wasserspiegel mit dem des Mühlenflicßes in gleiche Höhe gesenkt würde, weil man dann mit verhältnißmäßig sehr geringen Kosten den Bruch um 8^ 9" tiefer ausbeuten könnte, welches einen sehr bedeutenden Vortheil gewährt. Es ließ sich auch vcrmuthen, daß dann in den tieferen Thcilcn des Berges sich ein regelmäßiges Kalksteinlagcr in ununterbrochenen Schichten finden werde. Schon dieserhalb erschien es sehr wünschcnswcrth, vom Kricnsee aus nach dem Mühlcnfließe eine Wasscr-Communication zu eröffnen. Die Eröffnung dieser Wasser-Communication war aber um so Wünschenswerther, als dadurch der kostspielige Land-Transport der im Krienberg gewonnenen Steine zur Ablage gespart wurde. Auch vermuthete man, daß sich im Krienbcrge wohl auch nicht zu sortirende Lager von Brcnnsteincn und andere Fossilien finden würden. Alle diese Gründe veranlaßten die Commune Tasdorf zu kaufen und den Kriensee in Erbpacht zu nehmen, weil nur auf diese Weise sich die Wasser-Communication beschaffen ließ, indem man dadurch das Terrain zu dieser Communication gewann und die Senkung des Wasserspiegels eines fremden Sees nicht bewilligt worden wäre. Nachdem diese Hindernisse beseitigt waren, und ein kleiner Austausch einer dazu noch erforderlichen Parcelle bewirkt war, wurde in den Jahren 1830 bis 1833 das an sich schon schiffbare Mühlenfließ theils erweitert, theils gerade gelegt, ein Schifffahrts- Kanal von circa 124 Ruthen Länge vom Kriensee nach dem Mühlcnfließ angelegt und eine Brücke mit massiven Widerlagern über die Straße von Tasdorf nach Rüdersdorf und den Hinterbergen erbaut, auf welche Weise durch die Senkung des Wasserspiegels im Kriensee, der in der Mitte noch jetzt eine Tiefe von 8V Fuß behalten hat, eine gute Wasser-Communication beschafft wurde. Diese Arbeit ist im Jahre 1833 beendigt, und wird nur noch der begonnene Umbau und die dadurch beabsichtigte Erweiterung der Brücke bei Bcrgbrück, und eine Nachbaggerung des Mühlcnfließcö zu bewirken sein, um mit großen Gefäßen in den Kricnbcrgs-Bruch zu gelangen. Ucbrigens ist zu bemerken, daß schon seit dem Jahre 1833 durch den neuen Kanal die Steine aus dem Kricubcrgs-Bruch nach Schulzcnshöhc mit kleinen Gefäßen geschafft werden konnten, und deshalb auch bereits vom Kriensee aus in den Steinbruch hinein, die Anlegung eines Kanals bewirkt ist. Auch in diesem Bruch ruhten die Arbeiten in den Jahren 1831 bis zu 1830 incl. insofern, als dort zum Verkaufe keine Kalksteine gefördert wurden, und fanden hierzu dieselben Gründe statt, die in Absicht des Kalkbruchs Nr. !. in den Hintcrbergcn angeführt sind. Im Jahre 1837 haben auch hier die Arbeiten wieder begonnen, und imd nach dieser Darstellung in Absicht des Kricnbruchs bald die erfreulichsten Resultate zu gewärtigen, da sogar nach der erfolgten Kanal-Anlage, wie nach obiger Dar- 15» stellung gehofft wurde, es sich ergeben hat, daß in den nun um mindestens 13 Fuß tiefer auszubeutenden Kricnbergs-Bruch sich ein Kalkstcinflötz findet, und die besten Aussichten vorhanden sind, recht bald einen guten Ccmcntftein zu gewinnen, wovon bereits nicht unbedeutende Proben gefunden wurden. Die bedeutenden Opfer und Kosten dieser Anlage werden dann nicht allein einen entsprechenden Gewinn, sondern noch den großen Vortheil gewähren, die Menge des Berlin so unentbehrlichen Kalksteins bedeutend vermehrt zu haben. Auch der vorgedachte Kalksteinbruch Nr. I. wird mit noch besserem Erfolge zu bearbeiten sein, wenn, wie von der Loyalität der Behörden zu hoffen ist, die Beschaffung der vorbemcrkten Vorfluth recht bald zur Ausführung gebracht wird- Der vollständige Ertrag aus allen städtischen Kalkftcinbrüchcn kann erst erzielt werden, wenn bei der jetzt schwebenden Separation von Rüdersdorf der Umfang des Anrechts der Commune am Inhalte des Kalksteins in der Bancrnheide, als Vesitze- rinn des Lehnschulzengutcs, ermittelt, und der Prozeß über die Befugniß als Magistrat von Cölln in dem Cöllnischcn Bruch, abscgie ,3>a limimiimis Kalkstein zu brechen, entschieden ist. Die Nutzung der Kalksteine aus den Kalksteinbrüchen js. Anlage 3.) hat in den Jahren 1829 und 1830, sowie in den Jahren 1837 bis 18-10 incl., also in einem Zeiträume von 0 Jahren, nach Abzug der Ausgaben für das Abräumen, Brechen und Setzen, für Unterhaltung der Gerüste und Geräthschaften, für Tantieme, Provision und Gehalte der Betricbsausseher, einen Ucbcrschuß von 30,710 Rthlrn. geliefert. Unter den Ausgaben sind jedoch nicht inbegriffen die Kosten der Administration, die zur Erwerbung von Grundstücken verwendeten Kapitalien, die Zinsen von letzteren :c. Noch wird bemerkt, daß in den 0 Jahren 1831 bis 1836, in welchen keine Kalksteine zum Verkaufe gefördert sind, die Gehalte der nicht zu entlassenden Aufseher gezahlt wurden, daß ferner für die vorhandenen Vorräthe noch Einnahmen zu gewärtigen, und zum eigenen Bedarf in Tasdorf ein kleines Quantum von Kalksteinen gefördert ist. ,1.3 HU Von den Grundstücken und den Gerechtigkeiten in der Stadt, die ausnahmsweise der Deputation zur Verwaltung überwiesen sind- ^1. Die Magistrats-Holzplätze. Zu den Magistrats-Holzplätzen in der Stadt gehörte: a. der sogenannte Iste Holzplatz, jetzt in der Holzmarktstraße «ul> Nr. 22. bis 27.; b. der Holzplatz in der Holzmarktstraße Nr. 31. und 32.; c. die Holzplätze am Stralaucr-Platz Nr. 28. bis 34., die bis zum Jahre 1822 den sogenannten 2tcn und 3tcn Holzmarkt bildeten; 3. der Holzplatz am Stralauer-Platz Nr. 24., hinter dem Stadtschulhause daselbst. ^1.3 ». Dieser Holzplatz war bis 1. October 1833 an den Fiscus für eine jährliche Erbpacht von 30 Rthlrn. unter der Bedingung überlassen, daß derselbe zum Aufstellen des Holzes für das früher bestehende Holzhandlungs-Institut genutzt werde, und sind auf diesem ursprünglich größeren Platze, ohne Genehmigung des Magistrats, das jetzige Spatzier'sche Grundstück, welches früher mit dem noch vorhandenen, zu einer Kaserne bestimmten Gebäude bebaut war, und das Holzschissfahrts-Comtoir, Holzmarktstraße Nr. 28., etablirt. Nach einem Vergleiche mit dem Fiscns, voni 19. August 1833, erhielt die Commune die noch zu Holzplätzen genutzten Theile dieses sogenannten Isten Holzplatzes su>> 120 Nr. 22. bis 27. incl- am 29. Dezember 1835, gegen eine Entschädigung von 1,153 Rthlrn. 15 Sgr. für ein darauf erbautes Remiscngebäude, als freies Eigcnthum zurück, und gewährte derselbe damals einen Pachtertrag von 1,250 Rthlrn. Von diesen Holzplätzcn sind die beiden Plätze Nr. 20. und 27., enthaltend 137 ^ R., der Gaö-Erleuchtungs-Compagnie im Jahre 1837 für 23,137 Nthlr. 19 Sgr. 2 Pf. verkauft. Nachdem im Jahre 1839 beschlossen wurde, die Holzmarktstraße durch Zurückstellung der Zäune, also durch Beschränkung der Holzplätzc, zu erweitern, und an der Spree eine Schälnng von Holz anzufertigen, enthalten die Plätze Nr. 22. 22 a. 23. 21. und 25. zusammen 3 M- 92 ilfR., und sind bis zum Jahre 1813 für überhaupt 1,202 Rthlr. 10 Sgr. vcrzeitpachtet. Lä !>. Der Holzplatz in der HolzmarktstraßeNr. 31. und 32., enthaltend 235^ ^>R., ist bis zum 1- April 1812 für 300 Rthlr. vcrzeitpachtet. c. Die Holzplätze am Stralancr-Platz von Nr. 28. bis 31., mit dem Spritzen- und Wärtcrhause auf Nr. 30. Diese Plätze traten bis zum Jahre 1822, bis zu der gepflasterten Straße an der Reihe der daselbst belegenen Hänser Nr. 1. bis 27. incl. vor, so daß der jetzt mit Linden bepflanzte Platz dazu gehörte, und bildeten einen großen Holzplatz von 3,302 fZ R-, der in 2 Theile gctheilt, unter dem Namen 2ter und 3ter Holzplatz bekannt war. Diese beiden Holzplätze waren vor der Einführung des freien Holzhandels in den Jahren 1715 bis 1781 jährlich für 200 Rthlr. bis 285 Nthlr. 7Z Sgr., und später, bis zum Jahre 1810, an das Königl. Holzhandlungö-Institut jährlich für 705 Rthlr. verpachtet. Nachdem im Jahre 1810 das Holzhandlungs-Institut aufgehoben und die Plätze der Commune zur freien Benutzung zurückgegeben waren, wurden sie modo licitmionis für den Zeitraum vom 1. April 1810 bis 1. April 1822 jährlich für 1,500 Rthlr. verpachtet. Auf den Vorschlag der Forst- und Oeconomie-Deputation wurde im Jahre 1822 ein sehr bedeutender Theil dieser Holzplätze zum jetzigen mit Linden bepflanzten Stralauer-Platz, zur Verlängerung der Frucht- und Koppens-Straße, und zur Aufstellung von Bau-Materialien für Stättegeld, hergegeben. Die beiden zu Holzplätzen verbliebenen Theile wurden in 7 einzelne Plätze ver- thcilt, von welchen 3 Plätze, sad Nr. 28. 29. und 3V., zwischen dem Kalkscheunenplatzc Nr. 27. und der verlängerten Koppensstraßc, und 1 Plätze zwischen der Koppcns- und Fruchtstraße belegen sind. Die 3 Plätze Nr. 28. bis 30. enthalten jetzt 3 Vi. 117 lZ>R-, sind bis zum Jahre 1810 jährlich für 798 Nthlr. vcrzeitpachtet gewesen, und ist im Jahre 1810 zur Ausführung der neuen Straße, die vom Stralauer-Platz über die Schillingsbrücke nach der Cöpnicker Straße führt, und zum Brückenwärter-Etablissement der erforderliche Raum, enthaltend 122 fZR., unentgeldlich hergegeben, wodurch der jährliche Ertrag sich um 108 Rthlr. 2 Sgr. verringert hat, und seit 1. April 1810 nur 029 Rthlr. 28 Sgr. Pacht einkommt. Von den 1 Plätzen zwischen der Koppcns- und Fruchtftraße sud Nr. 31. 32. 33. und 31., wurde der erste Platz Nr. 32., enthaltend 322 R., zur Aufstellung der Holz- vorräthe für die städtischen Nathhäuscr :c. benutzt, und im Jahre 1821 daraus ein Spritzen- und Wärterhaus von 2 Etagen Höhe für 2,520 Nthlr. erbaut, dessen 2te Etage zu Dienstwohnungen für die Holzwärter und den Stadt-Bauschreibcr eingerichtet ist. 121 Die folgenden Plätze sind in dem Zeiträume von 1829 bis 1810 incl- theils verpachtet, Heils gegen Bezahlung von Stättcgcld zum Aufstellen von Privat-Hölzern, theils uncntgcldlich zum Aufstellen von Hölzern für die Armen-Direction und für die deutsche Holzgesellschaft genutzt. Der Platz Nr. 21., enthaltend -120 !HR., ist zur Zeit bis zum 1. April 181-1 für .100 Rthlr. vcrzeitpachtct. Ungerechnet des Vorthcils, die Hölzer für die Deputation, für die Armen-Dircc- tion und die deutsche Holzgesellschaft mehrere Jahre uncntgcldlich aufgestellt zu haben, haben diese -1 Plätze in den Jahren 1829 bis 1810 an Pacht in Summa 17,709 Rthlr. 20 Sgr. - Pf. also jährlich im Durchschnitt 1,173 Rthlr. 21 Sgr. 8 Pf. eingebracht ff. Anlage 0.). Rechnet man den Ertrag der 3 Plätze »ub Nr. 28. bis 30. hinzu, so beträgt die Einnahme vom Jahre 1829 bis zum Jahre 1810 von den 7 Holzplätzcn am Stralauer- Platz 29,017 Rthlr. 29 Sgr. — Pf-, also im Durchschnitt jährlich 2,168 Rthlr. 1 Sgr. 11 Pf. Rechnet man hierzu noch den Ertrag der 1 Plätze Nr. 22. bis 23. incl. in der Holzmarktstraße mit . . 1,262 - 10 - - - und den Ertrag des Platzes Nr. 30. und 31. in der Holzmarktstraße mit 300 - — - — - so crgiebt sich als Ertrag der sogenannten Stralauer- Holzplätze die Summe vou 1,030 Rthlr. 11 Sgr. 11 Pf. nicht gerechnet die Zinsen für den Platz Nr. 26. u. 27., der für 23,137 Rthlr. 19 Sgr. 2 Pf. verkauft ist. Noch ist zu bemerken, daß jetzt mit der Gesellschaft zur Ausführung der Eisenbahn von Berlin nach Frankfurt Unterhandlungen, wegen Abtretung eines Theils der 1 letzteren Holzplätzc zu einer Packhofs-Anlage, stattfinden, wodurch jedenfalls eine andere Eintheilung der Plätze nöthig wird. ü. Der Platz hinter dem Schulhause am Stralaucr-Platz, erübrigt von dem Schulhaus-Grundstück, welches im Jahre 1829 für 1,201 Rthlr. erkauft ist, enthaltend 227,f ^R-, ist bis zum 1. April 1812 für 30 Rthlr. jährlich verpachtet. Nachdem hinter diesem Platze eine neue Straße von der Ecke der Krautsgasse und Holzmarktstraße nach dem Eiscnbahnhofe angelegt, und dazu ein Thcil von 33 j^N. 102 m Fuß abgetreten ist, wird eine höhere Einnahme erzielt werden, indem der ganze Platz nach und nach in mehrere Baustellen gctheilt werden kann. Die Ausladestellen an der Spree, in der verlängerten Frucht- und Koppcnsstraßc, sind zum großen Theil zur Ausstellung von Baumaterialien für die Commune genutzt, und haben außerdem noch einen Ertrag an Stättcgcld gewährt, der im Etat pro 1810 nur sehr gering mit 2 Rthlr. aufgeführt ist. L. Ein Ackerstück auf dem Cöpnicker Felde beim Magazin, enthaltend 6M-71 siM., erkauft im Jahre 1821 für 2,200 Rthlr., und vcrzeitpachtct zu 32 Rthlr. <1. Die Fischerei-Gerechtigkeit auf der Obersprec, welche früher eine bedeutende Pacht gewährte, ist jetzt nur zu 23 Rthlr. jährlich vcrzcitpachtet. Diese Darstellung crgiebt den Umfang und den speciellcn Ertrag aller vorauf- gcführtcn Grundstücke und Gerechtigkeiten, sowie die Leistungen der Deputation. Eine summarische Uebcrsicht des für die Folgezeit zu gcwärtigcudcn ungefähren jährlichen Rcin-Ertrages aus der Verwaltung der Deputation gewährt die Einleitung zum Gcsammt-Bericht. Ucbrigcns geht aus diesem Berichte hervor, daß die Deputation bei ihrer Verwaltung den aufgestellten Grundsätzen streng gefolgt ist, und sich bemüht hat, dazu mitzuwirken, daß die Commune sich solcher Grundstücke entäußert hat, deren Verkauf in irgend einer Art, entweder wegen ihrer lästigen Administration, oder aus anderen Gründen nützlich war. Von diesem Gesichtspunkte ausgegangen, sind in den Jahren 1829 bis 1819 incl. veräußert worden: 1) im Jahre 1833 die Dörfer Mariendorf und Mariensclde, für 2,000 Nthlr. 2) ein Dämmende vor dem Cottbusser Thore, enthaltend 127 ^ R., und vcrerbpach- tet zu einem Erbstandsgclde von 150 Nthlrn., und einer Erbpacht von jährlich 10 Rthlrn. 3) im Jahre 1833, ein Thcil des Ackcrstücks vor dem Frankfurter Thore linker Hand, enthaltend 1 M- 33 sjz R. zu einem Kaufgclde von .... 333 Rthlrn. 4) im Jahre 1837, ein Theil der Holzplätze, enthaltend 437 HjR., für 23,437 Rthlr. 19 Sgr. 2 Pf. 3) im Jahre 1838, die Wiese am Stern bei Spandau, enthaltend 0 M- 107 lU R., für 800 Rthlr. 0) im Jahre 1839, 3 M- Wiese zur Anhaltischen Eisenbahn, für . . 2,000 Rthlr. und wird jetzt veräußert: 7) das Scharfrichterei-Grundstück für 14,000 Rthlr. an die Berlin-Stettincr Eisenbahn-Gesellschaft; 8) ein Theil der Holzplätze am Stralauer-Platz, zur Packhofs-Anlage für die Berlin - Frankfurter Eiscnbahn - Gefellschaft. Der Verkauf von Tasdorf und die Ueberlafsung der Parcelle zur Eisenbahn nach Stettin von einem WeddingS-Grundstück, gehört nicht zur Kategorie solcher Grundstücke, deren Verkauf nach diesem Grundsatz erfolgt ist. Außerdem sind von 7 Grundstücken die Erbpächtc, und außerdem eine Natural- Leistung für 0,014 Nthlr. 3 Sgr. 8 Pf. abgelöst. Durch die Separation, durch die Abhvlzung der Heiden, und durch die schon im vollen Gange befindliche Parcellirung der Heideländcreien erwächst der Commune: aus dem Verkaufe des Holzes eine Einnahme von mehr als 100,000 Rthlrn., und mit der größten Wahrscheinlichkeit binnen einigen Jahren eine jährliche Ncvcnüe von 3,000 bis 4000 Nthlrn. Auch ist alle Ursache vorhanden, aus dem Betriebe der Kalkstcinbrüche ein sehr günstiges Resultat erwarten zu dürfen. 123 Zu Z. N a ch w eis« u g Beilage r der Geld-Einnahmen für geschlagenes Holz in der Cöllnischen Heide, nach Abrechnung der Holzhiebs-Kosten, für die Jahre 1829 bis 1849 incl. 124 Au »I. Beilage 2. N a ch w eisu n g der Geld-Einnahmen für geschlagenes Holz in der Borhagenschen Forst, nach Abrechnung der Holzhiebs-Kosten, für die Jahre 1829 bis 1849 incl- Ulblr. 8gr. Im Jahre 1829 — — I - 1880 8 — — I - 1881 22 17 — - 1882 79k » 8 - 1888 1,092 Z 10 - 1884 » v — - - 1883 ZZ8 2» — - 1886 10 7 k - 1887 »,Z78 28 8 - 1888 8,07k 19 — - 1889 !», 8') , 2 - - 1840 200 2V 3 I 18,783 19 1 Ab die Holzhiebskostcn . . . 2,V91 IS - Bleibt Einnahme > . . 1k,09» » 1 125 Zu Z. N a ch w e i s n n g Beilage 3. der Geld-Einnahme für geschlagenes Holz in der Wolt ersdorfer Forst, nach Abrechnung der Holzhiebs-Kosten, für die Jahre 1829 bis 181V incl. 133 313 4 32 743 930 34 I8z 39^ 1 10 223j 10 I23j 33 117 Stück eichene und kicferne Nutzhölzer zum Durchschuittswerth von 3 Rthlrn Stück Kiefern-Bauhölzer zum Durchschuittswerth von 8 Nthlrn. Stück Bohlstämme, 0 Cubikfuß p. Stück, -> 2 Sgr. p. Cubikfuß Stück Lattstämmc, -> Stück 3 Cubikfuß und ü 1 Sgr. 9 Pf. p. Cubikfuß Stück Rundlatten n i Cubikfuß, -> I Sgr. 9 Pf. p. Cubikfuß Stück Hopfenstangen, ü 1 Sgr. p. Stück Schock Bohnenstangen, -> Schock 12.1 Sgr Schock Baumpfählc, -> Schock > Rthlr. 7 Sgr. 0 Pf. Haufen Eichen-Kloben, » 18 Nthlr. p. Haufen Haufen Birken-Kloben, ü 18 Rthlr. p. Haufen Haufen Elsen-Kloben, ü 141 Rthlr. p. Haufen Haufen Kiefern-Kloben, n 14 Nthlr. p. Haufen Haufen Eichen-Knüppel, -> Ilj- Rthlr. p. Haufen Haufen Elsen-Knüppel, ü 10 Rthlr. p. Haufen Haufen Kiefern-Knüppel, -i 10 Nthlr. p. Hausen Haufen Eichen-Stubben, -> 4 Nthlr. p. Haufen Haufen Kiefern-Stubben, -> 3 Rthlr. p. Hausen Nach Abzug der Holzhicbskosten , , , llcblr. 703 — 1,373 — I 18 9 10 37 7 31 — 22 18 23 3 1,014 22 18 — 143 — 3,190 13 243 8 100 — 1,237 13 140 — 331 — 8,894 23 12K Zll Beilage -5. ß Namen der Die Ländereien gewähren: S » -o Größe. Erbstands- Gcld. Erbpacht Erbpacht ^ Erbzins ^ Zcitpacht Besitzer. litiNr. nach Körnern. in Gelde. HlUiill. KiNI. «xr.i>5.Iwii>I. l wiiiii-. inn-.nk. I. 23» Grundstücke, die der Commune aufdcm Weddiug gehören 2,29» 23,88k 17 2,IKK 3 201 28 2 1k 10— 923 8 K 2. 32 Dergl. zu Neu-Moabit 32» I»«z 2,»83 — 8 883 10 77 9 7 — 88 3. 9 Ländercien, welche dem Vorwerk Wedding als Hiitungs - Entschädigung von der Berliner Feldmark überwiesen, der Commune gehören.... 81 1,337 3 3V 9 — — 133 » 3 — 293 Lumina . . . 2,900 20^ 29,908 22 8 2,780 8 279 7 9 1k 10 — >,!»» 12 9 I. 128 Grundstücke aus dem Wedding, die nicht der Com- 700 831 37 2. 2 Dcrgl. zu Neu - Moabit 3. I Ländcreien, welche ursprünglich dem V o r w e r k W eddin g als Hiitungs-Entschädigung von der Berliner Feldmark überwiesen waren, demnächst aber dem Fiscus zum Bauplatz für die Elisabeth- Kirche frei übereignet sind 173 — 131 Lumina . . . 1,239 32 — »2« Lumina Luinmaruin . . »,139 i2^ 29,908 22 8 2,780 8 279 7 9 1k 10- 1,1»» 12 91 127 Jtl Beilage 3. Nachweis der aus dem Verkaufe von Kalksteinen aus sämmtlichen städtischen Brüchen zu Rüdersdorf erzielten Einnahmen, und der auf den Betrieb der Brüche verwendeten Ausgaben für das Abräumen, für Brechen, Transport, Setzen; für Unterhaltung der Gerüste, Geräthfchaften, für Tantieme, Provision u. f. w. während der Jahre 1829 bis 18-19 incl. war also Im Jahre Einnahme für verkaufte Steine. Ausgabe an Betriebskosten. Ueber- schust. Zuschuß. !1cbl>-. Krim. lltklr. ktblr. l. - 1829 2»,23b 11,389 12,8»« — I " I8Z0 9,370 3,892 3,»78 — z. 1831 200 «I» — »I» ». 1832 2,»10 S08 1,902 — 5. «. I83Z 183» 1833 20» » 121 270 390 20» 2KK 2K9 ! in den Jahren 1831 bis 183« incl. sind die Kalkbrüchc nicht betrieben. 8. 183k 208 11 197 — 9. 1837 7,9»« »,»22 3,32» — lv. 1838 13,723 7,338 K,1K3 — ll. 1839 l«,039 9,330 «,329 — 12. I8»0 10383 9.3K9 81» — im Jahre I8»0 sind bedeuab .. 8»,8K3 »8,133 »8,133 37,«39 9»9 9»9 tende Abräumungskostcn verwendet, die erst später Gewinn gewähren. Ueb erschuß 3V,7I0 3«,710 In vorstehendem Nachweis sind nur die Einnahmen aus dem Verkauf der gewonnenen Steine und die auf den eigentlichen Betrieb verwendeten Kosten aufgenommen. Weggelassen sind: die Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf die zur Kalkbruch-Ver- waltung gehörigen Güter und Ländercien, die Zuschüsse aus Communal-Kassen, die Kaufgelder für erworbene Grundstücke, die Ausgaben für Bauten, Gerichtskosten, Besoldung des Oeconomie- Inspektors, Pachte:c. 8 Beilage V, Einnahmen von den Holzplätzen am Stralaucr-Platz Nr. 28. 29. 39 31. 32- 33. und 34. in den Jahren 1829 bis incl. 1849. Am Stralaucr-Platz Lumina I l,9«8 Rthlr. Z Sgr. zu 17,70!» - 20 - überhaupt 29,017 Rthlr. 29 Sgr, im Durchschnitt jährlich . > . 2,»08 Rthlr. » Sgr. I l Pf. 129 X. Servis- und Einqnartierlmgswesm. ic Anlage ^5. ergibt, daß die Zahl der Häuser hiesiger Königl. Residenz sich am Schlüsse des Jahres 18-50 auf 7,73V bclicf, welche 90,715 Quartiere enthielten, deren Mietvertrag, mit Einschluß des Micthswcrths der Wohnungen der Hauseigcnthümer, .7,939,339 Nthlr. betrug. Wie in den früher gegebenen Übersichten sind unter Angabe obiger Häuser, die Kirchen nnd Königl. Schlösser nicht mit inbegriffen, und ist bei den Eckhäusern, welche mehr als eine Nummer fuhren, da, wo die Quartiere des Hintergebäudes mit denen des Vorderhauses in Verbindung gesetzt worden sind, ein solches Eckhaus nur als ein Haus in Ansatz gebracht. Zu den Quartieren sind auch solche Räume gezählt, welche nicht bewohnt, aber doch besteuert werden, als Holz- und Steinplätze, Buden zc. Von den 90,715 Quartieren waren von den Hauseigenthümern und Miethern 39,271 bewohnt, die übrigen 1,-5-53 standen leer. Von der, durch die Allerhöchste Verordnung vom 2ö. Januar 1813 hier eingeführten Micthssteuer wurden getroffen -59,193 Quartiere, unbesteucrt blieben: s. wegen gesetzlicher Steuer-Exemtion 1,891 - d. wegen Armuth der Bewohner . 8,253 - gicbt die obige Zahl der bewohnten Quartiere von 39,271. Ein Vergleich mit den in der am 8. April 1831 erschienenen gedruckten Übersicht enthaltenen gleichartigen Notizen ergibt, daß die Zahl der Häuser sich seit jener Zeit um 322, die der Wohnungen sich um 8,92V vermehrt hat, daß am Schlüsse des vorigen Jahres 1V9 Quartiere weniger leer standen, 1v,399 mehr besteuert wurden, wegen gesetzlicher Steuer-Exemtion aber 313 mehr, und wegen Armuth der Bewohner 1838 Wohnungen weniger unbesteucrt blieben, als im Jahre 183V. Wenn im Jahre 183V der 3te Theil der bewohnten Quartiere wegen Armuth seiner Bewohner nicht besteuert wurde, am Schlüsse des Jahres 185V aber nur circa der 7te Theil derselben unbesteucrt blieb, so kann man hieraus die entschiedene Folgerung ziehen, daß sich die Zahl der verarmten und hülfsbedürftigcn Einwohner verhält- nißmäßig vermindert, und der Wohlstand der Einwohnerschaft wesentlich zugenommen hat. In dem all . Hauösrcucr .... I70,SS3 Rthlr. b. Micthsflcucr . . . ZZ-,!>U> - Summa . . . 400,373 Rthlr. Ml u. Standquartier-Truppen 367,270 Port. K. Manöver- und Durchmarsch-Truppen . . . . 309,131 - zusammen 070,'-0 t Port. Die noch nicht kasernirtcn Truppcntheile der hiesigen Garnison werden in Folge eines Commnnal-Bcschlusscs, seit dem 1. April 1838, nicht mehr bei den Haus-Eigen- thümern einquartiert, sondern in Quartieren untergebracht, welche von der Servis- Deputation zu diesem BeHufe besonders gemiethet sind; wogegen von den Haus-Eigen- thümern die dadurch erwachsenden Kosten, nach Abzug des aus Königlichen Kassen zu erstattenden Servises, so wie des aus der Haus- und Miethsstcuer zu zahlenden Commnnal- Zuschusses, unter der Benennung Sublevationö - Beiträge aufgebracht werden. Von diesen Sublevations-Beiträgen, für welche übrigens, vom 1. April 1838 ab, eine besondere Kasse eingerichtet worden ist, wurden für das Jahr 1840: 39,349 Rthlr. ausgeschrieben. Auch die Durchmarsch-Truppen werden, so weit es ausführbar ist, ausgemiethet, und es wird den Haus-Eigenthümcrn nur bei Zusammenziehnng 'großer Trnppen- masscn, z. B- zu Manöver-Zeiten, die aus diese Weise nicht unterzubringenden Mannschaften als Natural-Einquartierung zugetheilt, wofür den betreffenden Haus-Eigcn- thümern 35 Sgr. pev Mann und Tag, durch Abrechnung auf die von denselben zu zahlenden Sublevations-Beiträge, vcrgütigt wird. Von den im Jahre 1840 vorhanden gewesenen Militairö, nach Quartier-Portionen 070,401 sind auf diese Weise ausgemiethet worden 530,318 Port. im Ordonnanzhause wurden untergebracht 31,893 - 582,211 und blieben daher bei den Eigenthümern nur 94,190 Portionen unterzubringen. Die von der Scrvis- und Einquartierungs-Deputation beantragte, von den höher» Militair-Behörden im Jahre 1839 veranlaßte Ausmessung der Kasernen und die daraus erfolgte, bereits früher erwähnte Belegung derselben, gewährte das Resultat, daß von den Standquartier-Truppen 258 Militairs verschiedener Grade, welche bis dahin für Rechnung der Haus-Eigenthümer ausgemiethet werden mußten, kasernirt wurden. Die Ausmiethungs-Kostcn für diese Militairö betrugen, nach Abzug von 3,510 Rthlrn. Scrvis, noch 5,540 Rthlr., welche somit im Jahre 1840 erspart wurden. Früher als das Servis- und Einquartierungswescn noch unter Königl. Verwaltung stand, wurde den Scrvisverordnetcn, als denjenigen Bürgern aus der Stadt, die sich bei Abschätzung der Quartiere und Beurtheilung der Zahlungsfähigkeit der Steuerpflichtigen, dem Dienste der Commune freiwillig widmen, volle Befreiung von der Einquartierung zugebilligt, gleichviel ob das ihnen zugehörige Grundstück ein großes oder ein kleines war. Diejenigen Scrvisverordnetcn, welche große Häuser hatten, waren hiernach bedeutend im Vorthcil gegen diejenigen, die nur kleine besaßen. Um eine Gleichstellung zu bewirken, beschloß die Commune, als die Verwaltung auf sie übergegangen war, jedem Scrvis- vcrordnctcn die Einquartierungs-Freiheit bis auf Höhe von 000 Rthlrn. Miethsertrag zu bewilligen, und wurde diese Bewilligung späterhin bis auf 2,750 Rthlr. Miethsertrag ausgedehnt. Im Jahre 1839 beschloß jedoch die Stadtverordneten-Versammlung, die den Scrvisverordnetcn bewilligte Einquartierungsbesrciung gänzlich aufzuheben, um sie aus diese Weise mit den übrigen Communalbcamtcn, die nach der Städte-Ordnung unentgeldlich fnngircn sollen, gleich zu stellen. !."»2 uebersicht dcr in Berlin am Schlüsse des Jahres 1840 vorhandenen Häuser und Quartiere, des Micthswerths derselben, und wieviel davon bewohnt und besteuert wurden; in Vergleich mit dcr Uebcrsicht vom Jahre 18Z0. 133 L. N a ch weis u u g der ausgeschriebenen Haus- und MicthSsteucr, der darauf durch die Billctdiener baar eingezogenen Summen, der verbliebenen Neste, der im Wege der Erccution darauf baar eingezogenen Gelder und der niedergeschlagenen Steuern. Ausges wurd Haus- steucr. Ntiiir. -ipr. chricben m an Mieths- steucr. Lumina. Hsttilr. 5?sdi'. Hiervon sind durch sie Billet- viener eingezogen. Neste verblieben. Rch.lilr. Lsrr. Im Weeze der Ere- cution wurden eingezogen. Riedergeschlagen wurden. NUN- 5?!-, Nest verblieben. tlilit. 8p,r. Im Jahre 1840.... 171,13» 0 33V,V33 3 307,189 9 -187,303 13 inel. d Neste ci frilticrc Jahrci 27,139 er US u i. 21 9,008 1 9,182 20 8,388 21 Im Jahre 1830 .... 127,812 12 200,390 21 388,-103 0 373,022 10 18,781 — 0,809 19 0,321 21 3,010 20 Im Jahre 1810 mehr 13,313 21 73,112 9 118,780 3 112,282 29 8,358 21 2,238 13 3,138 3 2,912 I Q Nach Weisung über die aus den Negistranten ertrcchirten und pro 1840 getragenen Quartier- Portionen. S- . siH I >S- eL? Ä >-p ^ S .ß A 'S 's Z er» L 22 r^e. ^ S 2 -8 « I Z> a IS iÄ (Ä t« N- S 8 u 10 !>, 10 a 10 a, 1 a. 1 a a, 1 I. Truppen hiesig- Garnison II. Trup- inä'rljgcr Garnisonen . . . 30 90 132 230 183 3,008 11,320 13,288 12,810 30,113 223,370 101,007 280,900 213.127 732 23,321 307,270 309,1 ZI 307,270 309.131 Lumma 30 90 132 230j183 3,008^29,808j72,933 387,377Z191,32?121,030 307,270 309,13 t 070,101 134 I.. Stadtvoigtei-Verwaltung. Beamte. as Personal der Stadtvoigtci-Verwaltung besteht auS 27 Beamten, 1 Hülfs- arbeiter, Ii Hülfsaufschcrn und 7 Wächtern. Bauten haben mehrere stattgefunden, und sind wesentlich bei der dadurch veränderten Verwaltung der ganzen Anstalt hervorzuheben. Hierzu gehört: Die Erweiterung der Stadtvoigtei. Die Ueberfüllung der Gesängnisse veranlaßte 1827 die Maaßregcl, daß auf Antrag des Königl. Stadtgerichts die Schuldgesangcnen nach der Hausvoigtei translocirt werden mußten. Diese Maaßregcl war nicht ausreichend. Das Bcdürfniß erforderte zur Aufnahme der größer werdenden Zahl der Gefangenen mehr Raum. Dieser wurde durch Auömiethung derzeitiger Beamten und durch Verlegung des KasscnlokalS beschafft, blieb indeß dem Bedürfnisse ungenügend. Im Jahre 1829 wurde der Mangel des Raums noch fühlbarer und das Bedürfniß neuer Gefängnißräume dringender- Die Abhülfe geschah 1839 durch die Verlegung des Criminal-Gcrichtshofes nach dem Hause Molkenmarkt Nr. 3. (dem ehemaligen Stempclkammer-Gebäude) auf Allerhöchste Bestimmung. Die hierdurch gewonnenen Räume wurden zu Polizcigcfängnisscn umgebaut, und dadurch eine Trennung der Polizei- und der Criminalgefängnisse herbeigeführt, die früheren Pvlizeigefängnisse dagegen zu Criminalgcfängnisscn eingerichtet. Es entstanden durch diesen Umbau zur Aufnahme der Criminalgefangenen, incl. der bisher schon vorhandenen 25, überhaupt: s. 00 Criminalgefängnisse, b. 6 Frcisäle, c. 0 Lazarethgefängnissc; und zur Aufnahme der Polizeigefangenen: 24 Gefängnisse, und 1 finstere (Straf-) Nummer. Dessenungeachtet aber mußte es bei einer Tranölocation von 25 Schuldgcfangcncn nach der Hausvoigtei verbleiben. Mit dieser Erweiterung der Räume wurde gleichzeitig die gänzliche Entfernung der Schuldgefangencn aus den Grenzen der Anstalt Allerhöchsten Orts besohlen, um dadurch dem Bedürfnisse für die Criminal- und Polizeigefangcncn gründlich entsprechen zu können- Die Commune kaufte zu diesem Zwecke 1830 das Wredesche Haus, Molkcnmarkt Nr. 2., und erbaute auf dem Hofe daselbst ein neues Gefängnißgcbäude zur Aufnahme der Schuldgefangenen. Die Belegung desselben 1832 erfolgte indeß nicht mit diesen, weil die im Jahre 1831 eingeleitete Untersuchung wider Löwenthal und Consortcn eine Ueberfüllung der 135 Criminalgefängnisse herbeiführte, und zur Unterbringung dieser Gefangenen das neue Haus einstweilen hergegeben und zu Criminalgefängnissen eingerichtet werden mußte. Die Schuldgefangenen dagegen wurden 1832 interimistisch nach dem ehemaligen Ordonnanzhausc, Neue Königsstraße Nr. 13. u. 14., verlegt, nachdem daselbst die Räume zu Gefängnissen eingerichtet worden waren. Der große Umfang der Löwenthalschen Untersuchung ließ weder eine baldige Verminderung der Gefangenen, noch die Rückgabe des einstweilen für dieselben hergegebenen neuen Gefängnißgebäudes erwarten; weshalb wegen anderweitiger Benutzung des Ordonnanzhauses für Militairzwecke, dasselbe in demselben Jahre geräumt und für die Unterbringung der Schuldgefangcnen gesorgt werden mußte. Die Translocation der Letzteren erfolgte im August 1832 nach dem inzwischen Seitens der Commune acquirirten, zu Gefängnissen eingerichteten Hause, Aleranderplatz Nr. 4. Wenn gleich nun die Löwenthalsche Untersuchung seit Jahren beendigt, die Gefangenen theils entlassen, theils abgeführt sind, so hat das neue Gefängnißgebäude seinem ursprünglichen Zwecke doch nicht zurückgewährt werden können, da die Zahl der Criminalgefangenen sich so vergrößerte, daß zu deren Aufnahme das neue Gefangenhaus auf dem Hofe des Hauses Molkenmarkt Nr. 2. bis heut verbleiben mußte. Es sind hiernach, außer den oben angeführten Criminalgefängnissen, noch 28 hinzugekommen, mithin also 88 Gefängnisse, ü Frcisäle, und Lazarethgefängnisse zur Aufnahme von Criminalgefangenen vorhanden. So sehr auch hiernach für das Bedürfnis; gesorgt worden, so sind bei der sich jährlich steigernden Bcstandzahl der Gefangenen die Räume oft überfüllt, welche Uebcrfüllung die Königlichen Behörden zu dem Antrage einer anderweitigen Erweiterung der Gefängnisse, durch Aufführung einer 4ten Etage auf dem Flügel der alten Gefängnisse, nach dem Wasser hinaus, und durch Verlegung der Beamten-Wohnungen, veranlaßte, deren eine oder andere Ausführung aber bis jetzt nicht stattgefunden hat. Bei diesen Neu- und Umbauten sind die Bedürfnisse hinsichts der Sicherheit des Hauses, Trennung der Gefangenen, Reinigung derselben u. f. w., nach Möglichkeit berücksichtigt worden. Es sind zur Sicherheit und Vermeidung der Communication der Gefangenen, Eisenplatten an mehreren Gefängnissen vorgebaut, Behufs der Reinigung ist ein Badehaus angelegt; auch sind bewegliche Latrinen beschafft. Zur Aufnahme gebildeter und jugendlicher Verbrecher sind besondere Gefängnisse eingerichtet worden. Außer diesen Bauten haben alljährlich die nothwendigcn Reparaturen des Hauses und der Gefängnisse stattgefunden. Kosten für die Gefangenen und die Administration. Was die Unterhaltung der Gefangenen und die Administration selbst gekostet hat, geht aus der anliegenden Zusammenstellung I. näher hervor, und ist auf Grund derselben die Nachweisung II. angefertigt, aus welcher ersichtlich wird, wieviel für einen Gefangenen pro Tag und Kopf, mit und ohne Kost, incl. der Administratiouskosten, m jedem Jahre verausgabt ist. Zahl der Gefangenen. Die Anlage III. ergiebt die Anzahl der eingelieferten Gefangenen, und es ist gleichzeitig darin die Zahl der sich selbst beköstigenden und der verpflegten Gefangenen zu finden. Zuschuß der Kämmerei. Der festgesetzte Communal-Zuschuß hat schon im Jahre 1831 über 5,000 Rthlr. mehr als der Zuschuß des Jahres 1830 betragen, und sich für die folgenden Jahre, nach Maaßgabe der vorwaltenden Verhältnisse und bedingten Ausgaben, in einer fast fortschreitenden Erhöhung erhalten. Eine vollständige Ucbcrsicht aller Einnahmen und Ausgaben, nach den Rcchnungs-Titcln, gewährt die Anlage IV. Mit Bezug auf dieselbe werden hier nur diejenigen Gegenstände herausgehoben, die zu besonderer Bemerkung Veranlassung geben. Gcfängnißgcbühren. Seitdem die Deputation bei dem Criminalgericht darauf angetragen hat, daß mit der Einziehung der Kosten ein besonderer Bca.mtcr beaustragt ward, der für seine Bemühungen eine Tantieme von derjenigen Summe erhielt, welche über die etatmäßigen 2,000 Rthlr. auf seine Veranlassung mehr eingehen, hat diese Einnahme sich bedeutend gesteigert. Was die Kosten der Polizcigesangenen betrifft, so wurde seit 1833 versucht, diese Kosten von Polizei-Arrestatcn und von den auswärtigen Behörden gegen 10 pCt. Tantieme einzuziehen. Die Einnahme hat bisher durchschnittlich 300 Rthlr. jährlich betragen- Erwerb der Gefangenen. Hinsicht des Erwerbes der Gefangenen müssen wir leider die Abnahme des Erwerbes beklagen, welcher besonders seit 1832 immer im Sinken begriffen ist. In der Anlage V. fügen wir ein Verzeichnis; der in den Jahren 1829 bis incl. 1838 gefertigten Arbeiten zu den dafür gezahlten Preisen pro Schock, Pfund, Stück und Paar, bei, aus dem ersichtlich ist, welche Arbeiten haben eingestellt werden müssen, thcils aus Gründen, die in der Schwierigkeit der Ausführung, welche derselben Seitens der Königlichen Gerichtsbehörden entgegengestellt waren, theils in den Lokalvcrhältnisscn, in der Concurrcnz, oder in den erfolglos angewandten Bemühungen des Werkmeisters lagen, so daß eine fortgesetzte, in verschiedenen Zweigen beschäftigende Arbeit, nicht betrieben werden konnte, und zweifeln wir, bei den jetzigen Zeitverhältnisscn und Con- juncturen, daß Aussicht vorhanden ist, einen Mchrerwcrb zu erzielen. Die Anlage VI. zeigt die Verwendung dieser Einnahme, so daß, nach der statt- gcfundcnen Ausgabe, die sich ergebende Mehreinnahme so gering ist, daß von derselben zur Deckung des Gehalt, der Tantieme und der zur Aufmunterung zu gewährenden Remuneration, nicht füglich die Rede sein kann. Der sich in der Balance ergebende Ucbcrschuß von 1779 Rthlrn. 2V Sgr. 9 Pf. ist nur der in den früheren Jahren stattgehabten Mehrcinnahme zuzumessen. Hierbei bleibt aber berücksichtigungswerth, wenn auch nicht ein reeller Geldertrag zur Kasse fließt, doch der Verwaltung dadurch eine Mehrausgabe erspart wird, daß die Gefangenen zu den vielfachen Dienstleistungen und häuslichen Arbeiten im Hause verwendet werdtn, deren Bewirtung durch freie Leute nicht unbedeutende Kosten verursachen, mithin die Kosten dafür der Anstalt erspart werden, und die diesen Gefangenen gegebene Remuneration, zur Aufmunterung und Belohnung ihres Fleißes, nicht im Verhältniß !Z7 zu dem, was sie der Anstalt nützen, zu bringen ist. Eben so werden Arbeiten bei der Occonomie, hinsichtS der Wäsche, der Reinigung des Hauses, der Corridore, der Höse, deS Klcinmachcns des Holzes, dcS Tragens des Torfes, der Arbeiten in der Küche, bei dem Zubereiten der Speisen durch Zuputzen der Gemüse, durch Tragen und Hülfc- leisten beim Wägen derselben u. s. w., durch Gefangene bewirkt. Die Ersparung einer reinen Geldausgabe ist hier als wesentlich bei der Einnahme zu berücksichtigen, die sich, mindestens berechnet, auf jährlich 2,000 Rthlr. stellen dürfte. Strafgelder. Die Einnahme an Strafgeldern ist mehr eine zufällige, die unbestimmt und veränderlich ist, je nachdem solche von bemittelten Vcrurthciltcn, wo alternativ erkannt worden, eingezogen werden können. Eine bestimmte jährliche Einnahme und Vermehrung derselben läßt sich nicht erzielen, und liegt die Mchrcinnahme des einen Jahres, öfters in der spätem Einziehung aus Untersuchungen früherer Jahre, daher Verminderung dieser Einnahmen gegen den Etat nicht berücksichtigt werden kann. Gehälter. Die Ausgabe der Gehälter hat sich seit 1830 erhöht durch die oben angeführte Erweiterung der Stadtvoigtei und die in Folge derselben nothwendig gewordene Anstellung mehrerer neuer Unterbeamten; durch die Gehaltszulage des Ober-Jnspck- torS und später durch die Annahme der 7 Hülfsaufseher im Jahre 183S. Bekleidung der Gefangenen. Auch hier hat sich die Ausgabe gesteigert. Dies liegt sowohl in dem Bedürfnisse der Bekleidung der Gefangenen während der Untersuchung, als auch in der Einkleidung der nach dem Zuchthause abgeführten Gefangenen. Die Gcnügung dieses Bedürfnisses ist unabweiSlich, und ist eine noch größere Mehrausgabe vermieden, sowohl durch die Sclbstbeschaffung des Bedarfs Seitens der Deputation, als auch durch die ministeriellen Bestimmungen, nach denen die Bekleidung der Gefangenen zur Abführung nach den Strafanstalten in Verabreichung der Kleidungsstücke, wie solche der Transport nur erfordert, und durch Weglassung eines dritten Hemdes, genügt. Durch die seit Jahren schnellere und in größerer Zahl abgeführten Gefangenen, wird die Mehrausgabe der Bekleidung zwar größer, jedoch dadurch die Mehrausgabc bei den Ad- ministrationskostcn, wenn auch nicht erspart, doch thcilwcise vermindert, jedenfalls aber balancirend. Beköstigung der Gefangenen und Domestiken. Die Ausgaben sind lediglich den günstigen und ungünstigen Conjuneturen, und der zu- oder abnehmenden Bcstandzahl der Gefangenen unterworfen und von dieser abhängig. Veränderung der Verpflegung der Polizcigefangenen. In der Verpflegung der Gefangenen ist durch ministerielle Bestimmung dahin eine Veränderung eingetreten, daß die Polizeigefangcncn nicht mehr, wie früher, des Morgens Suppe und Brod erhalten. Ihre Verpflegung besteht daher zu Mittag aus einem Quart Essen, und für den Tag über in einem Pfunde Brod. Der Verpflegungssatz ist nach Maaßgabe dieser Veränderung von 3 Sgr. 0 Pf. auf 3 Sgr. 0 Pf. täglich an Alimente rcducirt worden. 138 Brod. Das Brod, früher contractlich von einem Bäcker geliefert, führte zu mancherlei Klagen. Diese sind dadurch abgestellt, daß die Administration des Arbeitshauses seit Jahren das Brod liefert. Die Verwaltung hat hierbei den Gewinn, daß bei guter Beschaffenheit das Brod nur nach den Conjunctur-Gctreidc-Preisen und ohne Gewinn berechnet wird. Das Weißbrod für die Kranken und Schwächlichen wird täglich nach Bedarf von einem Bäcker entnommen, der gru Thalcr einen Rabatt von 4 Sgr. gewährt. Fleisch wird nur den Kranken verabreicht und das Pfund zu 2 Sgr. geliefert. Krankenvcrpflegung und Arznei. Die Anlage 1 ll. crgiebt die Erhöhung der Ausgabe durch die Zahl der Kranken, welche in dem hiesigen Criminal-Lazareth, theils bis zur Genesung, theils bis zur Fortschaffung nach der Charitö behandelt worden sind. Die Kosten, welche die Charite-Administration für letztere liguidirt, sind in den angeführten Ausgaben inbegriffen- Außer einem täglichen Bestände seit Jahren von circa 3V Kranken ans dem Lazareth, befinden sich durchschnittlich noch circa 23 Krätz- und andere Kranke, deren Aufnahme in das Lazareth nicht erforderlich ist, in den Gefängnissen auf isolirten Nummern, so wie auch solche, die wegen Altersschwäche, Lazarcthkost und Arznei erhalten. Brennmaterial, Erleuchtung der Anstalt, Hausrcparaturen, Com- plettirung und Unterhaltung des Jnvcntarii. Die Höhe dieser Titel hat in der Erweiterung der Stadtvoigtci-Gcfängniß-Gebäude ihren Grund. Schuldgesangcncn-Anstalt. Wie schon oben bei Darstellung der Erweiterung der Stadtvoigtci angedeutet worden, sind durch die eigene.Verwaltung dieser Anstalt, durch die Anstellung: eines Jnspectors, eines GesangcnwärtcrS, eines Thürstchers, und eines Boten, durch die Unterhaltung des Hauses, der Utensilien, der Reinigung u. dgl. m., die seit dem Jahre 1832 entstandenen Ausgaben, außer dem Etat, herbeigeführt. Bei der Höhe dieser Ausgaben tritt das Fallen und Steigen derselben immer nach dem Verhältnisse der Zahl der dort eingelieferten Gefangenen, und der dadurch bedingten Bedürfnisse, ein. In der Anlage VI!I. fügen wir eine Nachwcisung der seit dem Bestehen dieser Anstalt eingelieferten, verpflegten und sich selbst beköstigenden Gefangenen bei. 1Z9 Beilage 1. 1829 bis incl. 1840. 3« 1837. 1838. 1839. 1840 UtlNi-. .,>k. ktlilr. «xr.pf. KUNr. üzr >>f. 1. An Gehältern und P 12» 2 8,080 1 1 8,118 2V II 8,103 1 3 8,231 20 7 2. Für Schreibmaterial» Kauzleibcdiirfnisse 18 » 173 1 g 119 — — 139 23 0 117 10 9 z. Zur Bekleidung der t23 3 2,137 18 7 3,2»» 18 0 3,329 3 0 3,727 13 2 i. Zur Beköstigung der Domestiken . . . i II 0 3,020 21 V 7,983 20 II 9,119 II 8 8,837 13 s. Für Krankeuvcrpflcgt II 1 1,010 2S 7 972 7 10 1,313 17 8 1,218 12 10 5 18 10 8,7SV S II 12,237 23 3 13,701 1 10 13,783 13 — I Für Brennmaterial °l 3 3 2,Sil 23 I 2,280 3 9 2,379 I 3 1,108 23 3 !" Zur Erleuchtung der> Zu den Hausreparat 2» 7 731 ?0 » 900 9 11 817 11 h »01 "3 I 8. 1 11 800 S 1,232 7 1 1,811 27 7 1,901 18 1 9. Zur Complcttirung > Jnventarii . . . 21 3 91S 11 2 308 18 10 818 18 0 918 23 10. Für Reinigung des 7 0 ISS 20 0 183 3 — 221 — — 238 — — 11. Insgemein °°) . . .> 0 — 2,101 0 S 3,001 21 3 3,331 - 3 3,903 3 8 r 21 3 21,913 18 I 2»,VS2 1 3 31,90» 10 31,779 23 Die Beträge x^t sind. ") Bei Anlegung ' 139 Au Beilage I. Z ns a m m eustell u n g der Ausgaben zur Unterhaltung der Gefangenen einschließlich der Administratious-Kosten pro 1829 bis incl. 1849- 1829. 18M. 1831. 1832. 1833. 1834. I8ZS. 183«. 1837 1838. 1839. 18M. «0>0. «kr.pk. «0,0. «0,0. l'k. «0,0. >,j-r I'k. «0,0. Mlilr. >k. «0,0. ,,k. «0,0. «0,0. f. «0,0. '-sr.pk. «0,0. 1 An Gehältern und Pensionen 6,792 241 4 8,394 209 I 8,124 262 12 "3 4 8,179 260 8,294 "73 23 16 11 0 8,391 220 14 12 9 8,383 237 9 6 7,486 241 29 18 8,080 473 1 c> 8,148 419 20 II 8,103 439 1 23 3 6 8,231 447 26 10 Für Schreibmaterialien, Druckkosten und übrige Kanzleibedürfnifse 13 g z 21 6 9 9 3. Zur Bekleidung der Gefangenen 1,131 2 3 1,030 14 6 1,770 18 — 1,349 13 3 1,728 21 3 1,313 23 — 2,183 14 3 2,884 23 3 2,137 18 7 3,299 18 6 3,329 3 6 3,727 13 2 4. Zur Beköstigung der Gefangenen, sowie der Domestiken 3,913 10 6,926 13 6 9,101 28 >0 11,342 9,323 19 6 6,643 26 7,314 1 7,293 14 3,620 9 7,983 26 II 9,119 II 8 8,837 13 5. Für Krankenvcrpflcgnng und Arznei 360 -5 9 824 1 833 19 796 29 I 1,127 13 z 766 11 861 6 918 II 1 1,040 23 972 10 1,313 17 8 1,218 12 10 ack 3. 4 u. 3. 7,626 18 7 8,801 z 1 11,726 6 6 13,689 4 9 12,379 24 — 8,726 2 10 10,338 20 1 11,098 18 10 ' 8,799 3 II 12,237 23 3 13,764 4 10 13,783 13 — 6. Für Brennmaterial°) 1,143 29 916 1,030 6 1,233 17 6 1,872 24 9 1,018 4 1,316 20 I 1,937 3 2,314 23 1 2,280 9 2,379 1,408 Zur Erleuchtung der Anstalt 331 17 1 430 331 21 9 606 13 8 693 9 832 20 10 938 1 981 29 26 9 960 9 11 817 11 4 904 1 8 Zu den Hansreparaturen 313 18 g 224 29 632 1 II 396 16 II 492 29 9 362 29 2 362 1 3 1,379 4 II 866 1,232 1,811 1,901 18 I 9. Zur Complcttirung und Erhaltung des Haus- Jnventarii 403 1» 9 306 12 833 18 4 1,030 10 428 11 490 73Z 913 14 368 18 10 818 18 918 23 737 «1 3 " 10. Für Reinigung des Hauses und der Wäsche. 99 13 122 13 - 129 7 6 139 13 — 166 3 — 147 20 — 167 17 6 146 7 6 133 20 6 183 3 — 224 — — 238 — — II. Insgemein °°) 332 619 13 1,128 16 6 696 1,320 12 4 1,427 II 1,303 II 3,008 2,404 6 3 3,001 24 3,331 3,903 8 6 3 3 kÜIINIttll» 17,288 9 10 20,244 23 24,420 2V 1» 26,473 28 8 23,832 I 10 22,036 26 10 24,243 18 10 27,236 21 3 24,943 18 1 29,032 1 3 31,909 10 31,779 23 *) Die Beträge pro I82V — zz incl. sind oben gegen den Rechnungs-Extract p.ix. I-5-L geringer angegeben, weil auf die Beträge des letzteren Erstattungen vereinnahmt sind. ) Bei Anlegung vorstehender Berechnung sind die Extraordinaria bei l'it. Insgemein außer Ansatz geblieben. 140 Zu 1^. Bere ch n ll n g Beilage U. der Ausgabe, die ein Gefangener mit und ohne Kost incl. Bekleidung piv Tag und Kopf berechnet in ven Jahren 1829 bis incl. 1849, der Anstalt, incl. der Administrations - Kosten, verursacht hat. 1829. INIiIr. «xr.pt. 1839. R.t!i!r. «xr.pt. 1831. Hblili'. «xr.pt. 1832 1833. Miilr. «xr.pt. 1834. Rtlilr. «xr. pk. 1835- litstilr. «xr.pk. 1836 Ii.t!lkr. «xr. pl. 1837. R.tlilr. «xr. pk. 1838. Rtlilr. «xr. pk. 1839- Zichlilr. «xr. pk. 1849. Rblilr. «Fr.pt. Nach der angefertigten Zusammenstellung Nr. I. betragen die Gesammt-Ans- gaben für die Gefangenen, sowohl für Criminal- als Polizei-Gefangenen. > !>) Davon sind ad 3. 4 u. 3 der Zusammen- stellung I. für Bekleidung, Beköstigung und Arznei verausgabt. . . . 17,288 7,626 b) Es bleiben also an Admiuistrati ons- Kostcu auf sämmtliche Gefangenen zu vertheileu c) Die Zahl der verabreichten Portionen au Gefangenen, die von der Anstalt verpflegt wurden, beträgt nach anliegender Nachweisung -^Nr. III d) Die Zahl, der sich selbst verpflegten Gefangenen, beträgt pro Kopf und Tag nach Portionen berechnet. . . Die Thcilungszahl ist also überhaupt . -4. Auf vorstehende Portionszahlen die Ad- ministratious-Kostcu ad b. gleichmäßig vertheilt, kostete überhaupt jeder Gefangene au Administra- tions-Kosten pro Tag circa . . . 13. Auf die Zahlen, der von der Anstalt verpflegten ad o, bleiben die Bekö- stigungs und dieBekleidungs-Kosten ad ->. allein zu vertheilen; jeder von der Anstalt verpflegte Gefangene kostete mithin der Anstalt für Beköstigung U .Bekleidung täglich circa v. Hiernach sind verausgabt für jeden von der Anstalt verpflegten Gefangenen überhaupt incl. der Ad mini- stratiouS-Kosten täglich circa . . 9,601 18 21 10 20,244 8,80 l I32,377Port. 7,799 - 11,443 144,689Port 3,996 - 23 24,420 l l,726 12,694 168,312Port. 6,334 29 10 I40,376Port 130,683Port 173,066Port. 85 3 91 — 41 01 4 3i 26,473 13,689 12,784 28 23 23,832 12,379 24 II 13,432 207,993 Port. 6,209 10 2,036 8,726 10 13,310 26 10 10 24,243 10,338 18 20 24 13,886 28 10 27,236 11,098 21 18 214,119Port. 11,222 - 190,027 Port. 11,434 - l91,180Port, 9,383 16,138 173,026 Port. 11,497 10 24,943 8,799 16,146 18 12 11 29,032 12,237 23 134,986 Port. 7,940 16,794 198,312 Port. 10,420 - 31,909 13,764 18,144 26 10 10 31,779 13,783 17,996 23 IZ 10 224,430 Port. 7,439 204,617Port. 3,333 - 214,204 Port 91 223,34lPort 91 i uz 201,481 Port. 115 200,363Port. 183,323 Port. 81 3 91 — 3 65 — 3 41 — 3 8Z — 71 — 1 162,926 Port Iii 208,732 Port 231,889 Port 209,93VPort. 101 4 6 — 4 8 81 10 4 31 10. 31 3 61 Im Durchschnitt in den verflossenen 12 Jahren (von 1829 bis incl. 1840) in runder Summe 4 Sgr. Beilage ll. g chnet in den Jahren 1829 bis incl. 1819, der Anstalt, incl. der ht hat. -I>k. 183S- Hililr. 8i;r.pk. 1836- 1837. 1838. Utljlr. «Ar. ^ik. irtlilr. iiAi-. pf. R9ilr. i>k. 1839- I '-iiilr. pf. 1840. 10 10 2»,2»3 10,338 18 20 10 I 27,23k 11,098 21 18 3 2»,9»3 18 1 29,082 10 8,799 3 11 12,237 i 23 3 3 31,909 13,7k» » 10 10 31,779 13,783 23 13 7 ort. 13,880 191,18t 9,383 28 Po 9 rt. 10,138 173,02k II,', 97 P 7 1k,IHK 12 2 1v,79» ort. 13»,980 Port. 198,312 7,9'i0 - 10,»20 8 P ort. 18,1»» 22»,»3V 7,»39 2K P ort. 17,99« 20»,kl 7 3,333 10 Pe - rt. ort. Nt .'Ii 200,303 Po 1 rt. 1 71 183,323 P 1 ort. 1V2,92K Port. 208,732 71 - 2 111 - 10^ - 1 81 — P 1 ort. 10^ 231,889 P i ort 101 209,93c Pc 1 rt. 1? 37 ».! !N S 12 Ja ummc hr !N l (von Tgr. » 18 v — » 81 — 2V bis incl. 1840) » St — » -)3 — 3 kl Beilage II!. Zu I.. N a chweisu u g der Gefangenen, welche in den Jahren 182!» bis incl- 18^l) n) in die Anstalt eingeliefert sind, d) in der Anstalt verpflegt worden, «) sich selbst verpflegt haben. Im Jahre Zahl der eingelieferten Gefangenen. verpflegten Gefangenen nach Portionen. sich selbst verpflegten Gefangenen nach Portionen. incl. der Schuldgefangcnen 1829 1830 1831 1832 1833 1834 1835 I8Z« 1837 1838 1839 1840 10,959 I1,4K0 9,«90 8,915 9,899 10,28« 10,138 10,«09 8,930 1N,2VV 10.357 10,828 132,577 14»,«89 168,512 207,995 214,119 190,027 191,180 175,02« 154,98« 198,312 224,450 204,«17 7.799 5,99« K.554 «,209 II 222 11,454 9,383 11,497 7,940 10,420 7,439 5,333 Beilage I V. c l- 18 40. Einn^ 1840. Istc. r.pk. ktililr. «?r.pf. Utlilr. sxr .sik. Rtlilr. ?xr.pk. ktlUr. üxr.pk. 1. An Bestand . ...'- 11» 29 2 1,397 8 - 302 13 10 — — — 2. - Defcctcn .... 3. - Resten 1. - eingezogenen Csi 3. - umgesetzten Cas 0. - Zinsen von aus ^ 200-- 3.2 338 — — 330 — — 7. - erstatteten Vors' " 210 89 30 19 — 02 3 1 8. - Gefängnißgebüh Meuten, Holz-'"' 7 ,312 13 9 0,377 23 10 0,19. 12 I 3,130 13 3 9. - Erwerb der Ge'^ ^21 0 0 331 13 3 307 » 8 »01 13 1 10. - Kammergerichts baarcn Auslage koste,, s 7 930 2 0 998 10 7 1,130 12 8 810 IN 11 11. - Criminal-Stras? " ^ 2» 1 1,918 17 2 712 3 9 12. Aus dem Verkauf t so wie des Raes neu, zu dem sich > fundcn 37 27 2 13 13 10 23 13 1 119 22 8 13. Aus dem Verkauf >— ^ ^ — — 23 13 — 11. An Ueberschuß der der sich selbst b Gefangenen . .5 ^ 9 9 0 28 II — 18 0 — 10 8 — 13. Insgemein — 1^2 19 2 983 2< 1 12» 20 1 19 20 0 10. An Zuschuß aus dn ^ 20,000 22 ,000 22,000 — — 33,132 27 2 17. Schuldgefangenen-A— — — 1 ,011 29 10 18. Kellermiethc°°) . ti 10 30,812 7 3 33,913 17 2 32,001 » 12,211 27 3 °I Diese Ein»ah»''i>'""">^''°"^Kosten; Jahre«! war sie mtter Mit. S. mit- begriffe», von "°s Etats wieder als besondere Einnahme g-bncht worden. °°l Diese Einnahn 153 Ztt 1^. Beilagen, Z u s a lu in e u stell u n g der Einnahme und Ausgabe in den Jahren 182!) bis i tt c l. 1840. Nach d e n N e ch n ungen: Einsah in e. 1829 1890. 1831 1832 1833. 1834 1835. 1830. 1837. 1838. 1839- 1840. IN. »Mir. sgr.pk Ntblr. 5gr.pt'. ki,!ilr. .pk. kbl.lr. 5°-r .pk. Utl.Ir. pk. Htblr. 5gr.pk. Utlilr. 5gr.pt. lttlilr. sgr.pk. Ntl>lr. «xr.pk. Rtblr. sxr.pk. RtlNr. ?gr pk. ktblr. ?sr.pf. 1. An Bestand — — — — — — — — — 930 9 9 1,131 23 1 — 111 29 2 1,397 8 — 302 13 10 — — — 2. - Defccten — II 0 221 10 0 193 13 — — — , — — 3. - Resten 1,380 - — 172 22 0 — — — — — — — — — — — — 22 13 — — — 1. - eingezogenen Capitalien — — — — — — — - — — - - — - — — — — — - — — — — — —' — — 3. - umgesetzten Capitalien — 1,811 3 — 0. - Zinsen von ausstehenden Capitalien 133 IS — 120 - — 118 — — 70 — — 20 — - 180 — — 180 — — 180 200 312 338 — — 330 — — 7. - erstatteten Vorschüssen 80 19 8 1,318 10 0 397 13 — 1,331 2» — 22 — — 83 — — — — 73 l> 0 210 89 30 19 — 02 3 1 8. - Gcfängnißgebllhren, ersetzten Alimenten, Holz- nnd Markcngeldern 3,293 27 3 1,302 23 — 3,828 3 3 2,338 21 7 9,918 I 3 8,139 21 8 7,039 12 0 8,137 1110 7,312 13 9 0,377 23 10 0,191 12 I 3,130 13 3 9. - Erwerb der Gefangenen 781 1 1 919 1 II 710 12 — 000 13 1 108 3 — 132 23 — 108 2 — 292 2«i— 321 0 0 331 13 3 307 1 8 -101 13 1 10. - Kammergerichts-Urtelsgebühreu und baarcn Auslagen incl. Bekleidungskosten 331 9 10 381 28 3 310 >3 7 2,288 3 I 188 8 1 337 22 3 112 II 832 2!> 7 930 2 0 998 10 7 1,130 12 8 310 10 11 II. - Criminal-Strafgeldern 1,333 3 — 890 13 0 391 21 — 300 — — 1,029 II 7 1,010 II 10 1,307 23 9 1,013 2S 0 1,399 17 0 993 21 1 1,918 17 2 712 3 9 12. Aus dem Verkauf confiScirter Effecten, so wie des Nachlasses von Gefangenen, zu dem sich kein Eigenthümer gefunden 131 10 9 17 17 11 23 1 0 11 3 8 — 22 9 17 18 7 0 13 7 17 IS 8 37 27 2 13 13 10 23 13 1 119 22 8 13. Aus dem Verkauf des Küchenabgangs 18 — — 18 — — 18 — 18 — —> 18 — — 18 — — 18 — — 18 18 18 18 — — 23 13 — 11. An Ueberschuß der Erleuchtungsgeldcr der sich selbst beköstigenden Polizei- Gefangenen 3.1 13 9 27 12 9 21 II 3 23 23 0 33 17 3 18 27 — 33 27 — 21 IS 9 9 9 0 28 II— 18 0 — 10 8 — IS. Insgemein 01 23 0 398 23 0 2,103 13 0 02 — — 37 2 3 2 — — 91 10 — gz 172 19 2 983 27 1 121 20 1 19 20 0 10. An Zuschuß aus der Cämmerei-Casse 12,830 — — 11,830 — — 20,080 — 21,380 — — 19,880 — — 11,880 — — 10,88» — — 21,800 — — 20,000 22,000 22,000 — — 33,132 27 2 17. Schuldgefangenen-Anstalt °) — — — — — 1,181 1 3 1,303 II 0 1,739 20 1 — — — — — — - - 1,011 29 10 18. Kellermiethc°°) — — — — - - — — — 13 — — 07 13 — 90 H-IIIÜIZII!» ^ 22,178 1 1 21,170 22 °! 28,103 19 31,899 1 i>i 33,000 1 8 28,191 12 7 28,111 19 1 33,381 10 10 30,812 7^ 3 33,913 17 2^ 32,001 1 ^ 12,21-1 27 "1 Dies- Einnahme entsteht aus den Eintrittsgeldern der die Schutdgefangenen besuchende» Personen, nnd ans von dazu befähigte» Gcsangcnen Mieder eingezogenen Administrations-Koficn; bis zum Jähret«»! war sie unter ?'it, «. nnt. begriffen, von da ab ist sie bis IW besonders geführt, von I8ZV ab aber bis lM gleich von der Ausgabe ?'it> 20. abgerechnet, und l^jo bei Zugrundelegung cin-S neuen Etats wieder als besondere Einnahme gebucht worden. Diese Einnahme ist von I8ZL ab unter N'it. is. mitbegriffcn. IM Nach dc II R c ch n il n g e n: Ausgab e. 182V 18M. 1831 1832. 1833 1834. 183S. 1830. 1837. 1838. 1839. 1840 Tit. «Mir. --xr.uk. «Mir. sxr uk. «Mir. s°r I>k. «iiiir. sxr.uk. «Mir. sxr.pk. «Mir. --xr.uk. «Mir. sxr.uk «Mir. «xr-uk. «Mir. sxr.uk. «Mir. sxr-uk. «iiiir. sxr .uk. «tl'Ir. sxr.uk. An erstattetem Vorschuß 3,381 <» 23 0 >s 1,880 118 2,735 200 20 k- 3,120 21 z 2,28V 10 z 1,301 K0— — — 1,132 27 1. k v k - Resten 132 13 3. - ausgeliehenen Capitalicn i. ° umgesetzten Capitalicn 3. -- geleisteten Vorschüssen 310 21 « 2KK -r-. v 703 1,531 20 101 k 3K9 13 200 3 210 221 123 10 — IKK 28 1 K. 3,880 012 7,38V 1,008 g 7,238 010 >3 10 II 7,183 1,10k 11 7,180 1,103 21 13 k v, 133 20 2 7,021 1 1 «,012 20 11 ! 8,103 1 3 8,231 2V 1,030 1,03k I,20k 1 - Penswnen 8,121 12 1 13 880 7 8. Zn Schreibmaterialien, Druckkostcn, n. sonstigen Kanzleibedürfnissen .... 21! 13 k 200 — 3 2K2 23 v 2V0 21 k 273 10 0 220 12 3 257 — — 211 18 0 173 1 0 IIS 130 23 k 117 10 0 0. Zur Bekleidung der Gefangenen . . . 1,131 2 3 1,030 II k 1,770 18 — 1,310 13 3 1,728 21 3 1,313 23 — 2,183 II 3 2,881 23 3 2,137 18 7 3,200 18 0 3,320 3 k 3,727 13 2 10. - Beköstigung der Domestiken und 10 k,02k 13 k 0,101 10 11,312 0,323 10 k K,K13 2K 3 7,311 1 7,203 11 K 3,K20 21 0 7,083 2K1! 0,110 11 8 8,837 13 11. Für Krankenvcrpflcgung und Arznei . 800 3 0 821 3 I 833 19 8 70k 2» 1 1,127 >3 3 7KK II 7 801 1 v 018 II 1 1,010 23 7 072 7 10 1,313 17 8 1,218 12 10 12. - Brennmaterial 1,201 21 8 030 3 1,101 3 k 1,313 17 k 1,001 0 1,018 1,3IK 20 I 1,037 3 3 2,311 23 1 2,280 3 0 2,370 1 3 1,108 23 z 13. Zur Erleuchtung der Anstalt 331 17 1 130 k 8 331 21 9 K0K 13 V03 3 0 832 20 10 »38 3 1 081 20 7 731 2K 0 VK0 0 1I 817 II 1 00123 1 II. Zu den Hausrcparaturcn 313 18 221 20 K32 1 II 30V 1k II 192 20 0 3K2 20 2 3V2 1 1,370 III 8KK 2 3 1,232 7 1 1,811 27 7 1,001 18 1 13. Zur Complettirung und Unterhaltung des Haus-Jnventarii 103 10 0 30k 12 7 833 18 1 1,030 10 7 128 II 7 100 2 — 737 2 3 733 21 3 013 II 2 3K8 18 10 818 18 k 018 23 2 Iii. An zurückgezahlten Alimenten-Vorschüs- scn 2K 1 7 2 2 k III II 11 03 12 — 78 2 II 31 2K 3 131 >7 — 101 12 k 1k 1 3 23 23 0 88 II v 13 10 k 17. An Alimente für die städtischen Schuld- gefangenen in der Hausvoigtci . . 937 II 1 028 1 II KI2 12 3 00 27 3 vk II 10 1 18. An Criminal - Kosten 2,150 2K 1,011 g 3 2,1 Iv 19 10 3,378 0 10 1,031 12 2,020 2,232 z 2,013 3 0 2,200 21 10 2,231 — 1 2,K07 0— 3,218 11 -> 10. Zur Reinigung des Hauses und der 20. 21. Wäsche Insgemein Cholera-Ausgaben Für die Schuldgcfangcncn-Anstalt. . . 00 332 13 10 122 2,110 13 13 7 120 1,110 170 13 0 II 130 K0K 2,133 13 0 13 2 0 IKK 1,320 2,088 3 12 18 1 8 117 1,127 2,288 20 II 0 107 1,303 2,380 17 10 k 11 3 11k 7 k 133 20 k 183 3 — 221 238 — 3,008 k— 2,101 k 3 3,201 21 3 3,331 - 3 3,003 3 2,180 3 3 I,8K3 >8 1 I,K8S 8 3 1,003 21 3 2,001 0 8 3 21,3V7 8 10 2K,02k 21 10 31,38k 10 1 37,183 >1 8 32,KK3 21 II 2K,730 17 3 20,118 23 10 33,2KS 17 8 20,211 20 3 33,113 3 1 3K,811 1 0 11,122 23 1 Die>c Ausgabe besteht auS ObdnctionS-Koste», Transport-Kosten, Kosten für die Aufsuchung von Verbrechern u. f. w. V D - 'k !! !ich l n Rechnungen: >4. 13 11 — >2 23 -- 1 20 29 2« 20 II 183S. 1830. 1837. NUiIr. sxr.pk. NtliN. «xr^ik. kllilr. 200 7,189 I,I9Z 2,I8Z 7,311 801 1,31« 938 302 131 2,232 107 1,303 2,389 29/U8 10 23 10 1,301 s 0,133 1,030 211 2,881 7,293 918 1,937 981 1,379 733 191 2,013 110 3,008 2,189 33,209 29 17 8 210 7,021 1,030 17s 2,137 3,020 1,01» 2,311 731 800 913 10 2,209 133 2,101 1,803 1838. 29,211 29 3 221 0,912 1,200 119 3,299 7,983 972 2,280 900 1,232 308 23 2,231 183 3,201 1,089 — 123 II 8,103 18 20 1! 10 18 23 1839. 1840. 33,113 3 1 139 3,329 9,119 1,313 2,379 817 1,811 818 88 2,097 3,331 1,993 30,811 18 II 21 1,132 100 8,231 117 3,727 8,837 1,218 1,108 901 1,901 918 13 3,218 238 3,903 2,091 9 11,122 11 23 145 Beilage V. zahlten Preisen. Benennung der Arbe 1837. 1838. v. I. Baumwollengarn -Drell 4,007 4,606 — Wollengaru-Drelliren. 190 — 460 — 3 Garnhaspeln....... 308 4. Garnspinnen ' — — — 3. Frangenknüpfen .... — — — 0. Schnurdrchen 7. Fcderrcißcn 213 — 224 — 8. Jackenwebcn — — — — 9. Hoscnwebcn — — — — 10. Slrümpfcwcbcn .... II. Strümpsestricken.... — 12. Pferdehaarezopfen . . . — — 1,849 — 13. Wcrkzopfcn 1,176 — 932 — 14. Nahen: Hemden — — 615 l>. Röcke — — e. Hosen — — — — >1. Säcke — 38 — 192 18. Wolleschlumpen .... 188 — 293 — 19. Haareschlumpen .... — — — — 17. Beercnverlesen 202 — — — 18. Wolleverlesen — — — — 1». Fellerupfen — — — — 20. Billardblousenknöppeln — — — — 21. Kettcnschceren — — — — 22. Seidespinnen — — — — 23. Tabackstaschenknöppeln — — — — 24. Watteschlagen —- — — — 23. Baumwolleschlagen . . — — — — 29 Netzestrickcn — — — — 27 Garnwickeln — 10 — 28 Lumpenverlcsen .... — — — — 20 Peitschcnwickcln .... — — — — 30 Uhrenrcpaturen .... Bemerkung der Preise, die pro Schock, Pfund, Stück und Paar gezahlt worden. Pfd. 3 sgr., 45 sgr., Z sgr., 25 sgr., 25 sgr., 15 sgr., i sgr. io pf., 9 pf., 8 pf., 7 pf., 0 pf. und 3 pf. Pfd. iz sgr., 15 sgr., I sgr. u. 9 pf. Pfd. 1 sgr., V pf. und 3 pf. Stück 35 sgr. und 3 sgr. Schock 2 thlr., 15 thlr. und l?5 sgr. Pfd. 75 sgr., 7 sgr-, 0 sgr., 8 sgr., 4 sgr., 3 sgr., 25 sgr. und 2 sgr. Pfd. 3 sgr., 4sgr., 3 sgr., 35 sgr. u. 2> sgr Stück 10 sgr., 75 sgr. und 3 sgr. Paar 3 sgr. Paar 7z sgr., 4 sgr. und 15 sgr. Paar 10 sgr., 75 sgr., 3 sgr., 3 sgr., 25 sgr. und 15 sgr. Pfd. 95 pf., 9 ps., 75 pf., 0 pf. u. 4 pf. Pfd. 1 sgr. Stück 75 sgr., 3 sgr., 4 sgr., 35 sgr., 25 sgr. und 2 sgr. Stück 3 sgr. Paar 25 sgr. Stück 25 sgr-, 2 sgr. iz sgr., 15 sgr., 15 sgr. und 1 sgr. Pfd. 2.z sgr., 15 sgr. und 1 sgr. Pfd. 0 pf. Ctr. 15 thlr., ü Pfd. 15 sgr. u. 1 sgr. Ctr. l5 thlr. und 1 thlr. Stück 0 pf. Stück 10 sgr. und 0 sgr. Stück 20 sgr. Pfd. 75 sgr. Stück 13 sgr., 75 sgr. und 3 sgr. Pfd. e> pf. Pfd. 9 pf. Stück >0 sgr. Pfd. 15 sgr., 1 sgr., v pf. und 3 pf. Ctr. 13 sgr. Dutzend 10 sgr., 7 sgr. Monat 5 thlr. in AU 1^. Beilage V. V e r z e i ch n i ß der in den Jahren 1829 bis incl. 1838 angefertigten Arbeiten nebst den für dieselben gezahlten Preisen. Benennung der Arbeit. 1829. 1839. 1831 1832- 1833. 1834. 183S. 1830 1837. 1838. Bemerkung der Preise, die pro Schock, Pfund, Stück und Paar gezahlt worden. 3 4 s. k. 7. 8. 9 10 11 12 13 14. Baumwollengarn -Drelliren Wollcngarn-Drelliren Garnhaspeln. . Garnspinnen. . Frangenknüpfen Schnurdrehcn . Federreißcn . . . Jackenwebcn . . Hosenweben. . . Strümpscwebcn Strümpfestricken Pferdehaarezopfen Werkzopfcn.... Mhcn: n. Hemden . . l>. Röcke .... v. Hosen .... «I. Säcke .... IS 1«. 17. 18. 19. 20. 21. 23. 24. 25. 29. 27. 28 29 30 Wolleschlumpen . . . Haareschlnmpen . .. Beercnverlesen.... Wolleverlesen Fellerupfen Billardblouscnknöppeln Kettenscheeren .... Seidespinnen Tabackstaschenknöppeln Wattcschlagen . . . Baumwolleschlagen Netzestricken Garnwickeln .... Lumpenverlesen . . Peitschenwickeln . . Uhrenrepaturen . . 29 10,300 780 SSK 2K11 1,247 210 1K7 9S 791, 124K0 1,248 1,900 23K1 370 S0 13k 8,130 1,18k 30V 3öö 20 7,140 2,784 3S0 4IS 28s V.840 889 112 33U 14 k,183 1,VV8 8S 3S9 4,KVS S72 v 213 3,030 1VK k 148 4,007 190 213 4,«00 4K0 S08 224 27 117 1K 2K 144 73S 33k 1,000 3K K72s 170 810 Sil K8S 8S0 9SK 244 42S 20k sz 41 324 140 2ü 9S kk 110 1,23k 419 I,S07 kk» 1,980 1,748 2K8 3.927i 22k 14 7?ez 1,320 470 110 117 190 279 330 3S 12 782 1,110 KV I.00K 2.143 4KV — S4K-! Uhrenrepara-I tur. I,17k 38 188 202 KVS 1,849 9S2 K1S 192 293 10 u Pfd. S sgr., 4z sgr., 3 sgr., 2z sgr., 2z sgr., 1t sgr., 1 sgr. 10 ps., 9 pf., 8 pf., 7 pf., K Pf. und 3 Pf. u Pfd. iz sgr., iz sgr., I sgr. u. 9 Pf. Pfv. 1 sgr., V pf. und 3 pf. u Stück 3z sgr. und 3 sgr. .4 Schock 2 thlr., 1ö thlr. und 17< sgr. ä Pfd. ?z sgr., 7 sgr-, K sgr., S sgr., 4 sgr., 3 sgr., 2h sgr. und 2 sgr. äPfv.Ssgr., 4sgr.,3sgr., 3Zsgr.u.2.zsgr. ä Stück 10 sgr., ?z sgr. und s sgr. .4 Paar S sgr. » Paar 7z sgr., 4 sgr. und iz sgr. ü Paar 10 sgr., ?z sgr., S sgr., 3 sgr., 2,z sgr. und Ii sgr. 4 Pfd. 9 s pf., 9 pf., 7s pf., K pf. u. 4 pf. ' Pfd. 1 sgr. Stück 7z sgr., S sgr., 4 sgr., 3z sgr., 2z sgr. und 2 sgr. a Stück 3 sgr. 4 Paar 2t sgr. 4 Stück 2s sgr., 2 sgr. iZ sgr., iz sgr., iz sgr. und 1 sgr. Pfd. 2z sgr., iz sgr. und 1 sgr. Pfd. K pf. Ctr. iz thlr., 4 Pfd. iz sgr. u. 1 sgr. Ctr. is thlr. und 1 thlr. Stück K pf. Stück 10 sgr. und K sgr. Stück 20 sgr. Pfv. ?z sgr. Stück 13 sgr., 7z sgr. und S sgr. Pfv. K pf. Pfd. 9 pf. Stück >0 sgr. Pfd. iz sgr., 1 sgr., v pf. und 3 pf. Ctr. IS sgr. Dutzend 10 sgr., 7 sgr- Monat 4 thlr. Zu I.. Zttsa m m enstell u n g I't7 Beilage VI. des Arbeits-Verdienstes in Einnahme und Ausgabe in den Jahren 1829 bis incl. 1819. Einnah m e. Im Jahre Ausgabe. Nllllr. 8pr. Nl. Gehalt Emolumcntc Tantieme des Werkmeisters. Ntblr. I Ntiiir. 8ar. Vl. Ntlilr. 8gr. ?l. Für Arbeits- Geräthe und die den Gefam gencn verabreichte Remuneration. NNür. 8ar. ?s. 182V 1830 18Z1 1832 1833 1834 1835 1830 1837 1838 183» 1840 781 »4» 740 000 408 432 408 2»2 321 331 307 404 0,103 11 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200 2,400 Sk 50 50 5V Sk SV Sk Sk Sk S0S 108 141 101 72 4S 38 33 10 17 20 8 18 017 97 117 78 70 40 32 30 17 8» 89 S9 71 801 4,323 Rthlr. 14 Sgr. 4 Pf. Einnahme pro 1829 bis 1840 . . . 0,103 Rthlr. 11 Sgr. 1 Pf. Ausgabe Mithin in 12 Jahren 4,323 14 1,779 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf. reiner Ertrag. Anmerkung. Bei Anstellung eines neuen Werkmeisters sind die Emolumcnte seit 1838 eingezogen. 148 Htt 1^. Beilage VII. N achweis u n g der in den Jahren 1829 bis incl. 18-49 in dem Lazareth der Stadtvoigtei ärztlich behandelten Criminal-Gefangenen und der zur Charit« gesandten Criminal- und Polizei-Gefangenen. Im I Jahre Zahl der in dem Lazareth der Stadtvogtei behandelten Criminal- Gefangenen. Entlassen sind: a. b. e. cl. Geheilt. Ungcheilt der Polizei übergeben. Gestorben. Zur Charit« gesandt: Criminal- Gcfangencn. Polizei- Gefangenen. 1829 12« 10« 3 2 19 «47 1830 170 137 8 — 43 370 I83l 180 126 3 3 31 332 1832 213 180 « — 23 «0« 1833 181 128 9 1 33 «12 1834 22V 174 10 1 20 «01 1833 228 181 13 — 27 «39 183« 242 181 14 — 18 748 1837 327 272 19 19 «93 1838 443 349 19 I 23 798 . 1839 709 «13 22 — 33 1,112 1840 341 472 17 . 20 1,242 s W ZU 1^. Beilage VIII. N a ch weis u u g der Gefangenen, welche in dem intenmistischen Schuldgefangenenhause in den Jahren 1832 bis incl. 184t» !>) eingebracht find, U) verpflegt worden, e) sich selbst verpflegt haben. Im Jahre !1. Ii, ° 1 Zahl de r eingebrachten Gefangenen. verpflegten Gefangenen nach Portionen. sich selbst verpflegten Gefangenen nach Portionen. 1832 1,023 12,309 3,270 1883 S«8 11,044 1,«79 18311 729 12,808 3,231 I83S «14 1S,I2S 4,043 >831- 334 12,438 2,S27 1837 4«4 10,333 2,S0« 1838 SIS 10,012 1^331 >839 «49 11,30« 2,021 1840 744 12,214 2,383 9 iw N. Verwaltunqs - Bericht dcr Armen-Direktion über die Jahre 18Ä5 bis inel. I u h a l t. s. Abschnitt. Armen-Verwaltung im Allgemeinen Seite 152. 1. Die Armen-Direktion ? 1S2. 2. Die Armen-Kommissionen . - 1SZ. Z. Monatsblatt - 15». ». Vorsteher der Armen-Kommissionen ISS. S. Versammlung der Armen-Kommissions-Vorsteher - ISS. e>. Resultate der Verwaltung ISK. 7. Verhältniß zur Königlichen Charit« - IS7. 8. Bekleidung armer Confirmanden - ISN. S. Bekleidung armer Kinder überhaupt - 101». Ii). Verbindung mit hiesigen Wohlthätigkeits-Vereinen 1K1. 11. Armen-Krankenpflege - 1K2. 12. Haus-und Straßen-Bettelei - lg». 1Z. Verbesserungen in der Armenpflege - lag. i». Freiwillige Beschäftigung dcr Armen - 107. IS. Kartoffelbau durch Arme -, 170. SS. Abschnitt. Verwaltung des Kapital-Vermögens der Armen-Anstalten >72. IIS. Abschnitt. Legaten-Fonds - 177. II . Abschnitt. Armen-Schulwesen - I8S. I . Abschnitt. Das große Friedrichs-Waisenhaus - 180. 1. Geschäfts-Leitung - 180. 2. Erweiterung der Anstalt - 187. 15, 3. Bauten Seite 180. 4. Zahl der Kinder 3. Gesundheits-Zustand und Sterblichkeit K. Unterricht 7. Beschäftigung 8. Kinder-Feste 0. Kassen-Relation 189. 10«. 192. 103. I9Z. 103. VI. Abschnitt. Das Arbeitshaus. 1. Geschäfts-Leitung 2. Erweiterung der Anstalt 3. Bauten 4. Zahl der Häusling? 3. Arbeitszeit und ArbeitSzwcigc . . . . «. Tretmühle 7. Arbeits-Verdienst 8. Bäckerei 0. Gesundheitszustand und Sterblichkeit. 1«. Kirche und Schule 11. Kassen-Relation 205. 203. 203. 20k. 20k. 208. 208. 210. 21». 211. 212 214. VII. Abschnitt. Das Nene Hospital 1. Geschäfts-Leitung 2. Erweiterung der Anstalt 3. Zahl der Hospitaliten 4. Gesundheitszustand und Sterblichkeit. 3. Seelsorge 0. Neben-Verwaltung 7. Kassen-Relation 223 228 22! 22k 228 228 220 VIS«. Abschnitt. Die kleinen Hospitäler 1. Das Dorotheen-Hospital 2. Das Spletthaus 3. Das Koppensche Hospital IX. Abschnitt. >aupt -Armen -Kasse 233. 23«. 237. 238. 243. 4 9" z^2 ?. Abschnitt. Die Comnnnial - Armen - Verwaltung in dcn Jahre» 182'.» bis I8»0 incl. Personale der Armen - Dircction. ie Geschäfte werden von der Armen-Dircction geleitet. Sie ist nach Vorschrift der Städte-Ordnung aus Mitgliedern des Magistrats nnd der Stadtverordneten-Versammlung, aus dcn durch die Wahl der Commune berufenen Bürgcr-Dcpntirtcn, einschließlich der geistlichen und ärztlichen Mitglieder, und aus einem Mitglied? des Königl. Polizei-Präsidii zusammengesetzt, und bestand im Jahre 1830 aus Magistrats-Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden 9 Mitgl. aus Stadtverordneten . . . . 9 - Bürgcrdeputirten . ... 13 - dem polizeil. zusammen . . 32 Mitgl. Am Schlüsse des Jahres 1839 waren es Magistratsmitgliedcr. . . . II Mitgl. Stadtverordnete 19 Bürgerdeputirtc 1-1 polizeil. Mitglied 1 Armen-Komm.-Vorsteher . . 1 - zusammen . . 49 Mitgl. Was die hier zuletzt genannten Armcn-Kommissions-Vorsteher betrifft, so schreibt zwar die Städte-Ordnung H. 179 ». vor, daß aus jeder Armen-Kommission, wenigstens ein Mitglied derselben, zugleich Mitglied der Armcn-Dircction sein soll. Dies läßt sich aber in der Residenz, wo 39 Armen-Bezirke bestehen, nicht wohl ausführen; indessen ist seit dem Jahre 1832 im Sinne dieser Vorschrift doch ein Schritt geschehen. Es wurde nämlich beschlossen, einige Armcn-Kvmmissions-Vorstcher immer gleichzeitig in die Armcn- Dircction zu berufen, um an dcn Bcrathungen und Geschäften der Letzteren Theil zu nehmen, welche alsdann nach 3 Monaten ausscheiden, und durch andere ersetzt werden sollten, damit sie nach und nach Alle gleiche Erfahrungen machen, und sich zu einer umsichtigen Leitung ihrer Kommissionen desto mehr befähigen möchten. Da aber der dreimonatliche Wechsel störend, und eine so kurze Zeit ungenügend gesunden worden war, sich mit dcn Prinzipien und Formen bei der Leitung der Armenpflege hinreichend Vertraut zu machen, so wurde späterhin die Dauer der Mitgliedschaft der Vorsteher bei der Armen-Direction auf sechs Monate bestimmt, welches im Jahre 1838 noch eine Erweiterung dahin erhielt, daß nach Ablauf dieser Periode,'wenn eine Verlängerung der Function des Einen oder des Anderen wünschcnswerth erscheint und sie demselben genehm ist, er noch auf anderweitige 9 Monate gewählt werden kann. Außer dcn Armcn- Kommissions-Vorstehern wurde es aber im Jahre 1834 zweckmäßig befunden, denjenigen Armcn-Kommissions-Vorsteher, welcher damals als Ordner in dcn — weiter unten zu gedenkenden — Armen-Kommissions-Vorstcher-Konfcrenzen den Vorsitz führte, als solchen während der Dauer seiner Function zum Mitglied? der Armen-Direction zu er- I.V5 nennen, und dies hat auch bei seinem Nachfolger stattgefunden, so daß gegenwärtig incl. des Ordners, 4 Kommissions-Vorsteher an den Geschäften der Armen-Direction Thcil nehmen. Die bei derselben fnngirendcn Biirgcrdepntirte behalten nach Vorschrift der Städte-Ordnnng ihre Stellen 6 Jahre hindurch, nach deren Ablauf eine neue Wahl stattfindet. Die Armen-Kommissionen. So wie nun die Armcn-Dircction die Geschäfte von oben herab leitet, so sind cS die Armen-Kommissionen, welche eine jede in ihrem Bezirke die unmittelbare Verwaltung führt. Sie bedienen sich zu ihren untergeordneten Geschäften der während der gegenwärtigen Verwaltung angestellten uniformirtcn 21 Stadtsergcantcn. Niicksichtlich der Organisation hat sich im Laufe des Jahrzehcnds im Wesentlichen nichts verändert, wohl aber hat wegen einiger Bezirke eine andere Lokal-Einthcilung vorgenommen werden müssen. Veränderung der Lokal-Einthcilung bei derselben. Es bestanden nämlich: 1) Auf der Oranienburger und Noscnthalcr Vorstadt 6 Armcnbczirke unter eben so viel Armen-Kommissionen, unter den Nummern 36. bis incl. 61., und eine jede derselben war, wegen der nnvcrhältnißmäßig großen Anzahl von Armen, welche diese Bezirke bewohnen, mit Arbeiten zu sehr überlastet, als daß cS hätte gelingen sollen, unter unfern dort wohnenden Mitbürgern geeignete Männer, besonders zu den Vorstehcrgcschäften, zu gewinnen. Zwar war schon von uns ein Assistent mit dem mäßigen Gehalte von monatlich 16 Rthlrn. angestellt, um dem Vorsteher beim Schrcib- gcschäft zu Hülfe zu kommen; allein dies genügte nicht, daher man sich im Jahre 1832 gedrungen sah, alle sechs Armen-Kommissionen in zwei, unter den Nummern 36. I. und 36. 1l. zu vereinigen, beiden einen und denselben Vorsteher zu geben, und diesen einstweilen und bis dahin, wo es gelingen möchte, zu diesem Ehrcnamtc einen Mann zu finden, welcher nach der Bestimmung der Städte-Ordnung dasselbe uncntgcldlich verwaltet, besonders zu remunerircn. Es läßt sich ein solcher Fall zwar als möglich denken, daß ein völlig gcschästs- freicr, aber mit der Verwaltung auch nothwcndig vertrauter Mann sich finde, der dies übernähme; allein wahrscheinlich ist es nicht. Wir bemerken nämlich, daß in dem jetzigen Armen-Bezirk Nr. 36. l. und ll. am Schlüsse des Jahres 1839 sich allein 671 Almosen-Empfänger, 326 Pflege-, und 166 Waisen-Kostkindcr befanden, für welche in demselben Jahre verausgäbt wurden: an Almosen 1-1,661 Nthlr. II Sgr. 6 Pf. - Wegegeldern -1,986 - 11 - — - - Waisenkostgcld 1,396 - 2 - 6 - hierzu an crtraordinairen Unterstützungen . 1,813 - 6 - 16 - so, daß also im Laufe des letzteren Jahres an baarcm Gclde die Summe von 22,121 Rthlrn. 7 Sgr. 16 Pf. durch die Hände des Vorstehers nicht bloß gegangen, sondern in so viel einzelne Thcilc zerflossen ist, daß manche Kasse, welche wohl zehn Mal so viel ausgiebt, weit weniger zu thnn haben möchte. Wenn man nun ferner den Umfang der Pflichten in Erwägung zieht, welche einer Armen-Kommission obliegen, und die wir weiter unten näher bezeichnen werden, und außerdem dasjenige, was wegen Einschulung der Armcnkindcr, beziehungsweise zu den Tages-, Abend- oder Nachhülfcschulcn und die Beaufsichtigung des Schul- IM besuchs die Kommissionen trifft, so wird man sich einigermaßen einen Begriff davon machen können, welch eine Menge von Anträgen, Berichten und Kommissionöbeschlüssen bei der oben angegebenen Zahl von Armen im Lause des Jahres vorkommen. Wir können dies aber noch anschaulicher machen, wenn wir bemerken, daß im Lause des Jahres 1839 im Bereiche der Armen-Kommissionen Nr. 39. I. und II. betrug: ». die Zahl der Personen, sür welche crtraordinaire Unterstützungen nachgesucht worden 739 b. für welche Berichte in MiethSsteuer-Angelegenheitcn erstattet worden - . 939 c. desgleichen in Gewerbesteuer-Angelegenheiten 34 ü. desgleichen wegen Stadtgerichtskosten . 173 e. für welche Bruchbänder 32 k. für welche Brillen 37 x. desgleichen Entbindungskosten 113 b. die Zahl der Kinder, für welche bei der Armen - Direction Bekleidung nachgesucht worden 93 j. desgleichen Behufs der Einsegnung 83 Ir. desgleichen welche eingeschult wurden 731 ferner betrug: i. die Zahl der freien Arzncischeine 3,983 m. der Atteste Behufs der Freitaufen, n. - -- - der Taufscheine zum Eintreten als Lehrlinge, o. - - - der Erlangung der freien Trauungen, I». - - - der Erlangung von Tauf-u. Todtenschcincn, überhaupt 149 Alle diese Angelegenheiten haben aber doch jede für sich Untersuchungen nöthig gemacht, und außerdem sind die Monats-Berechnungen und Berichte in allgemeinen Angelegenheiten, unter andern auch die vielfältigen Muhen in Betreff des Kartoffelbaues durch Arme, welcher in der dortigen Gegend durch den Vorsteher der beiden Armen-Kommissionen geleitet wird, mitzuzählen. 2) Auf der Friedrich-Wilhelmsstadt. In Folge des raschen Forschrittes im Anbau neuer Häuser im Thierarzneischnl-Bezirk, als der Luisen-, Marien-, Karls-, Albrechts-, Schumanns-, Unterbaums - Straße, ist im Jahre 1834 der Armcnbczirk Nr. 33., welcher den Thierarzneischul-, Posthof- und Auguststraßen-Bezirk bildete, in zwei Theile getheilt, und für den Thierarzneischul-Bezirk eine eigene Armen-Kommission unter Nr. 33. I. errichtet, die beiden andern Bezirke aber sind unter Nr. 33. 11. vereinigt geblieben. 3) Aus der Friedrichsstadt sind diejenigen Theile der Stadt außerhalb des Potsdamer Thors zu einem besondern Armen-Kommissions-Bezirk unter Nr. 17. II. vereinigt worden. Im Ganzen bestehen gegenwärtig 39 Armen-Kommissionen. Geschäfts-Instruction 'der Armen-Kommissionen. Im Jahre 1833 wurde eine vollständige Ucbersicht der bei den hiesigen Armen- Kommissionen bestehenden Geschäftsführung abgedruckt, und im Jahre 1839 ergänzt, um den Vorstehern und Mitgliedern der Kommissionen zur Richtschnur ihrer Amtspflichten zu dienen. Unmittelbar darauf wurde mit Genehmigung der Communalbehörden das Monatsblatt der Armen - Direction zu Berlin eingeführt, welches in die Stelle der sonst einzelnen lithographirten Circular-Verfügungen treten, und die von Zeit zu Zeit uöthigen allgemeinen Bestimmungen nicht mehr vereinzelt und zu unbestimmten Zeiten, sondern mehr gesammelt erscheinen lassen 155 sollte. Es werden, um die Vergleichung mit der Gcschästs-Anleitung zu erleichtern, in dem Monatsblatte nicht nur die HH. der letzteren, worauf sich die betreffende Verfügung bezieht, citirt, sondern der Inhalt einer jeden Verfügung am Rande auch kurz bemerkt. Zur besseren Ucbcrsicht des MonatSblatteS ist am Schlüsse eines jeden Jahres nach chronologischer Ordnung, und — da drei Jahrgänge aus einen Band gerechnet werden — am Schlüsse des tnenmi ein Sachregister beigefügt worden. Von welchem Umfange und von welcher Wichtigkeit die den Armen-Kommissionen übertragenen Geschäfte sind, läßt sich aus der eben gedachten Geschäfts-Instruction schließen, welche folgende Haupt-Abschnitte enthält: 1) Ermittelung, Beaufsichtigung und Unterstützung der Armen; 2) Bewilligung freier Kur und Arznei; 3) Vcrmittelung der Hospital-Aufnahme für geeignete Arme; 4) Vcrmittelung der Aufnahme hülfloser Kinder in das WaisenhauS; Beaufsichti- gung der im Bezirk untergebrachten Waisenhaus-Kostkinder und Pflegekinder; 5) Bewilligung freier Schule; 0) Ausfertigung von Armuths-Attesten; 7) Anweisung auf freies Bcgräbniß; 8) Verfahren beim Absterben unterstützter Armen in Beziehung auf deren Nachlaß; 9) Prüfung und Begutachtung der von dem Königl. Gewerbesteuer-Amte, von der Servis- nnd Einquartierungs-Deputation und der Salarien-Kasse des Konigl. Stadtgerichts den Armen-Kommissionen zur Begutachtung zugehenden Stundungsoder Niederschlagungs-Gesuche; 10) Einsammlung und Berechnung der Haus- und Kirchen-Collectcn. Neben dieser Geschäfts-Instruction besteht aber noch das im Jahre 1838 cdirte Reglement für die Verwaltung des Armen-Schulwesens bei der Schul-Deputativn, in welchem die mannigfachen, den Armen-Kommissionen auch in dieser Beziehung obliegenden Pflichten genau vorgezeichnet sind. Vorsteher der Armen-Kommissionen. Hiernach hat es immer sehr schwer gehalten, geeignete Männer zu Armcn-Kom- missions-Vorstehern zu finden, so daß wir oftmals in die Nothwendigkeit versetzt wurden, die Vorstchergeschäfte bei mehreren Armen-Kommissionen durch unsere Bureau- Beamte, theils längere, thcils kürzere Zeit verwalten zu lassen, wie dies namentlich bei der 17ten, 21sten, 33sten, 43sten und 34sten geschehen ist. Nicht minder haben wir es auch zu bedauern, daß so viele gewählte Vorsteher darum, weil sie das Amt zu beschwerlich fanden, sich bald wieder zurückgezogen haben, wie denn im Laufe des Jahrzehends bei den Armen-Kommissionen Nr. 0. 17. 49. 30. und 31. ein siebenmaliger, bei Nr. 11. ein achtmaliger, bei Nr. 43. ein neunmaliger, und bei mehreren anderen Armen-Kommissionen ein fünf- bis sechsmaliger Wechsel in der Person des Vorstehers eingetreten ist, was nicht ohne nachtheiligen Einfluß auf den Geschäftsbetrieb im Allgemeinen, insbesondere aber auch auf die Ausgabe des Armen-Fonds geblieben ist; denn wir haben bisher die Erfahrung gemacht, daß in denjenigen Armen-Bezirken, wo das Vorsteher-Amt häusig gewechselt hat, die Ausgaben gestiegen sind, wogegen in anderen, wo ein und derselbe Vorsteher mehrere Jahre lang seine Stelle behalten hat, sich solche vermindert haben. Versammlung der Armen-Kommissions-Vorsteher. Anfangs des Jahres 1830 wurde beschlossen, die Vorsteher regelmäßig alle 4 Wochen zu versammeln, um allgemeine Gegenstände zu berathen und auf dem kürzesten Wege Vorschläge zu Verbesserungen des Armenwesens an die Direktion gelangen zu ?5K lassen. Sie wählten unter sich einen Ordner und einen Secretair, und für jeden derselben einen Stellvertreter. Nach 2-l-jähriger Dauer dieser Versammlungen wurde eine für den Geschäftsgang derselben entworfene Geschäfts-Ordnung gedruckt und zur Ausführung gebracht, welche es zur Aufgabe machte: 1) Ersparnisse und Verbesserungen bei der Verwaltung des Armcnwcsens zu be- rathcn und in Antrag zu bringen; 2) Vorschläge in Beziehung auf den Geschäftsbetrieb der Kommissionen und der bei der Verwaltung nöthigen Controle, so wie hinsichts der möglichsten Vereinfachung der Geschäftsformcn zu machen; 3) den Geschäftsbetrieb in den Armen-Kommissionen gleichförmig zu bewirken und sich solchen durch gegenseitige Rücksprache zu erleichtern; 4) über Gegenstände, welche der Versammlung durch die Armcn-Direction zur Be° rathung mitgetheilt werden, sich gutachtlich zu äußern; und 5) von solchen Verhandlungen Kenntniß zu nehmen, die zu diesem Behuf von der Armcn-Direction mitgetheilt werden. Resultate der Verwaltung. Fassen wir zuvörderst die Zahlen ins Auge, so ergiebt der dem Abschnitt IX. beigefügte Rechnungs-Ertract der Haupt-Armenkasse in den Tit. l. bis incl. VII. für das Jahr 1810 gegen den Etat eine Einnahme von 320,933 Rthlr. 7 Sgr. 11 Pf. wird hiervon aber der aus den Communal-Kassen erfolgte Zuschuß von 198,000 - — - — - abgerechnet, so beträgt die reine Einnahme nur 122,933 Rthlr. 7 Sgr. 11 Pf. Da sie i. I. 1829 aber 233,123 Rthlr. 15 Sgr. 9 Pf. und nach Abrechnung des Communal-Zuschusscs vo n 108,750 - - - — - 121,373 - 15 - 9 - betrug, so hat sich solche gegen 1829 im Ganzen um . I 1,-110 Rthlr. 7 Sgr. 10 Pf. vermindert. Vergleicht man dagegen die einzelnen Titel beider Jahre, so stellt sich bei den Dt. 1. II. Hl. a. e. und V. pro 1810 eine Mehr-Einnahme von 11,109 Rthlr. heraus, wogegen sich eine Minder-Einnahme ergiebt bei '17t. III. b. ü. e. und VII. von 12,909 Rthlr. einschließlich von 12,308 Rthlr. allein beim Tit. III. ü. und e., da die zufälligen Einnahmen aus Geschenken im Jahre 1829 ausnahmsweise reichlich eingingen. Der gedachte Rechnungs-Ertract ergiebt ferner in den Tit. I. bis incl. IX. eine Ausgabe pro 1810 gegen den Etat von 323,830 Rthlr. 18 Sgr. — Pf. wogegen diese im Jahre 1829 nach Abrechnung der für das Armenschulwesen gezahlten Zuschüsse, weil solche pro 1810 nicht vorkamen, nur 221,280 - 11 - 10 - betrug, so daß 99,511 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf. mehr ausgegeben worden sind. Die Gegenstände, wodurch diese bedeutende Mehr-Ausgabe erzeugt worden, sind vornämlich folgende: 1) betrug der im Jahre 1829 dem Waisenhause gezahlte Zuschuß nur 11,527 Rthlr. dagegen pro 1810 73,1/9 also mehr 31,652 Rthlr. Die näheren Ursachen hiervon sind im Abschnitt V. angegeben, und bestehen hauptsächlich in dem großen 31,052 Rthlr. 157 lünnspoit , > . 31,032 Rthlr. Zuwachs der Pflegekinder, durch die in den Jahren 1831 und 1837 hier geherrscht? Cholera-Epidemie. 2) Die Kosten der Armen-Krankenpflege haben sich durch die veränderte Verfassung der Charit«!, an welche seit l8-Z7 durchschnittlich 13,200 Rthlr. haben gezahlt werden müssen, anstatt daß bis Ende 1833 diescrhalb der Commune gar keine Kosten erwuchsen; ferner um 9,880 - 25,08» - vermehrt, welche für die übrigen Positionen dieses Titels im Jahre 1870 mehr, als im Jahre 182Y haben gezahlt werden müssen. 3) Sind nach 77>. l. ->. j>cr Ausgabe den Armen- Kommissionen pin 1870 gezahlt 107,077 Nthlr. im Jahre 1829 dagegen nur 70,333 also mehr 37,117 Diese 3 Positionen allein machen schon eine Summe von 93,870 Nthlrn. Verhältnis; zur Königlichen Charit«. In Betreff der aü 2. gedachten 13,200 Rthlr. bleibt hier zu bemerken, daß bis zum Jahre 1833 diejenigen Armen, welche bei Krankheitsfällen in ihrer Wohnung nicht behandelt werden konnten, oder sonst der nöthigen Wartung und Pflege entbehrten, in die Königl- Charit« uncntgeldlich aufgenommen und daselbst verpflegt wurden. Die städtischen Behörden hielten diese Leistung für eine der Stiftung und der Bestimmung dieser Krankenanstalt entsprechende Verpflichtung, deren Erfüllung der vermehrten Bevölkerung der Residenz ungeachtet, nach dem jedesmaligen Bedürfnisse in Anspruch genommen werden könne; wogegen die Königl. Behörden die unentgeltiche Verpflegung der Armcnkranken in der Charit« nur als eine Vergünstigung betrachteten, die durch die Räumlichkeit des Krankenhauses und der demselben zustehenden Mittel beschränkt sei, mithin nicht einer, mit der zunehmenden Bevölkerung vorschreitcnden Ausdehnung unterworfen werden könne. Die von beiden Seiten stattgcfundcne Ausführung dieser divcrgirendcn Ansichten hatte eine Allerhöchste Entscheidung vom 0. Juni 1833 zur Folge, nach welcher die Charit« vom 1. Juli estisä. ab, zu der hiesigen Armen-Verwaltung in ein genau bestimmtes Verhältnis; getreten ist. Es sollen nämlich fortan, wie bisher, sowohl ganz uncntgeldlich alle unvermögende, der hiesigen Commune ««gehörige Gemüthskrankc, als auch gegen die bisher nur teilweise und unter dem Betrage der reglcmentsmäßigcn Verpflegungssätze erstatteten Kosten, die venerischen seilen Dirnen, die zur Kur in den Criminalgcsängnisscn sich nicht eignenden Criminalgcfangencn und die Invaliden jederzeit unweigerlich aufgenommen werden; dagegen soll die Aufnahme der anderweit der Commune angehörigcn, oder, nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, ihrer vorläufigen Fürsorge anheimfallenden bedürftigen Kranken auf die Gewährung von jährlich 100,000 freien Vcrpfle- gungstagcn beschränkt sein. Auf diese 100,000 Verpflcgungstage werden nicht nur alle diejenigen Kranken in Anrechnung gebracht, welche der Charit« von der Armen-Verwaltung überwiesen werden, sondern auch alle diejenigen, welche das Polizei-Präsidium in Wahrnehmung der ortspolizcilichcn Verpflichtungen, der Charits zuzuweisen genöthigt ist, so wie alle diejenigen, die sich zur Aufnahme selbst melden, und deren Zustand eine vorläufige Zu- «5K rückwcisung Behufs näherer Bescheinigung der Berechtigung zur Aufnahme nicht erlaubt. Für diejenigen Kranken, die von der Charitä-Verwaltung über den Betrag der verwilligtcn freien Verpflegungstage angenommen werden, ist die regelmäßige Vcr- gütigung mit 7Z Sgr. täglich für jeden Kranken aus dem Armenfonds zu zahlen. Dagegen ist es der Commune überlassen, die Verpflegungskosten derjenigen Kranken, welche als Angehörige auswärtiger Commune», hier eine Krankenpflege mit Anrechnung auf die Freistellen der hiesigen Commune haben erhalten müssen, von diesen letztern für sich wieder einzuziehen. Diese Veränderung des früher bestandenen Verhältnisses hat nun allerdings für die Armenverwaltung eine neue, sehr bedeutende, alljährlich wiederkehrende, und mit der steigenden Bevölkerung wachsende Ausgabe herbeigeführt, die nach Abzug der, nach dem Vorstehenden, von verpflichteten Verwandten, Korporationen und Communen eingezogenen Verpflegungskosten sich sür das 2te Semester des Jahres 1835 auf. . 5,267 Rthlr. 15 Sgr. — Pf. für das Jahr 1836 - . . 12,450 - 6 - * 2 - - - - 1837 - . . 17,024 - 6 - I - - - - 1838 - . . 17,207 - 4 - 4 - - - - 1839 - . . 15,214 - 4 - — - - - - 1840 - . . 13,075 - — - — - belaufen hat, für das Jahr 1840 aber erst im Jahre 1841 zur Auszahlung gekommen ist; daher im Kassen-Ertract pro 1840 sich auch erst der Betrag pro 1830 befindet, und bei Anlegung von Berechnungen dieser durch den pro 1840 substituirt werden muß. Um der Commune das Geschäft der Kosteneinziehung hinsichts der ihr zur Last fallenden, wenn gleich nicht angehörigen Kranken möglichst zu erleichtern, ist mit Allerhöchster Genehmigung ein Mitglied der Armen-Direction, welches zugleich Mitglied des Magistrats ist, dem die Charits dirigirenden Königl. Curatorio für die Krankenhaus-Angelegenheiten beigetreten; bei der Charit«; selbst aber ist unausgesetzt ein städtischer Beamter mit Vernehmung der dem Communal-Conto zur Last fallenden Kranken, Führung der Commnnal-Bücher, Einleitung der die Kostenerstattung betreffenden Korrespondenzen und allgemeiner Wahrnehmung des Communal-Interesse beschäftigt. Was nun — um wieder auf die Ursache der vermehrten Ausgaben zurückzukommen — die vorstehend all 3. gedachten 37,114 Rthlr. betrifft, welche bloß an laufenden Almosen jetzt mehr gezahlt werden, als im Jahre 1820, so ist es: a. zunächst die vermehrte Bevölkerung selbst, welche eine Vermehrung der Ausgaben herbeigeführt hat. Sodann kommt: d. mit Bezug auf die Local-Verhältnisse in Betracht, daß in Berlin die Zahl der verschiedenartigen Stuhlarbeiter so überaus groß ist. Diese Arbeiter sind in der Regel schwache Personen, die einen andern, viel Körperkräste erfordernden Erwerb nicht ergreifen können, zu andern Etablissements und Einrichtungen bei ihrer Armuth keine Mittel und auch wohl keine Fähigkeit besitzen, namentlich aber meistens mit vielen Kindern gesegnet sind, und daher bei stockender Arbeit, heruntergehendem Lohn, oder in Krankheits- und sonstigen ungewöhnlichen Fällen mit ihren zahlreichen Familien sofort der Armenpflege anHeim fallen. c. Führen die vielen leichtsinnigen Verheiratungen und Etablissements eingewanderter Personen, oder Personen aus der dienenden Klasse, ja nicht selten aus dem Militairstande, zur Vermehrung der Almosen-Empfänger. >1. Ferner vermehren sich die Ausgaben der Armenpflege durch den großen Andrang und die hiesige Niederlassung unbemittelter Personen und Familien, die, ohne arm im Sinne des Gesetzes zu sein, dennoch nicht mit den nöthigen Mitteln versehen sind, um ein solides Etablissement zu begründen, oder nachhaltig für sich und die Ihrigen beim unerwarteten Eintritte von Krankheiten, Arbeitsmangcl oder sonstiger, ihren Erwerb schmälernder Ereignisse sorgen zu können. Endlich hat: e. zur Vermehrung der Almosen-Empfänger, wenigstens in den letzten Jahren, auch die veränderte Verfassung der Charit« beigetragen, indem die dort befindlich gewesenen Siechen meist mit hohen Unterstützungen in die Klasse der Almosen-Empfänger über gegangen sind. Die Zahl der, laufende Unterstützungen erhaltenden, Almosen-Empfänger war am l. Januar 1830 4,347 zu Ende Dezember 1840 aber 3,138 da also eine Vermehrung von 701 Almosen-Empfängern entstanden ist, so könnte es beim ersten Anblicke scheinen, daß die mehrgezahlten 37,114 Rthlr. im Verhältniß zu der gestiegenen Zahl der Almosen-Empfänger zu hoch wäre, indem hiernach aus jede Familie circa 47 Nthlr. jährlich, oder monatlich 4 Rthlr. kämen. — So stellt sich die Sache aber nicht, denn nur wenig Allmosen-Empfänger erhalten eine so hohe fortlaufende Beihülfe; vielmehr ist anzunehmen, daß die schon bestandenen Almosen-Empfänger mit jedem Jahre älter und hinfälliger werden, und daß dies mithin nothwendig ein höheres Almosen oder eine Zulage zu dem bisher gezahlten bedinge. Im Durchschnitte wurden nämlich 107,047 Rthlr. auf 3,138 Almosen-Empfänger verwendet, dies beträgt auch nur 21 Rthlr. jährlich oder ls Rthlr. monatlich auf einen Almosen-Empfänger. Bestreben, der Vermehrung der Ausgaben entgegen zu wirken. Was unserer Scits nur irgend möglich ist, um dahin zu wirken, daß an den Ausgaben gespart, und den Rechten der Commune an die Angehörigen der Armen oder an auswärtige Commune» nichts vergeben werde, geschieht aufs gewissenhafteste. Eine jede Armen-Kommission liquidirt allmonatlich den Bedarf für ihre Almosen-Empfänger und die sonst im Bezirk nöthig gewordenen Unterstützungen; jede einzelne Post wird alsdann von dem ernannten Bezirks-Deccrncnten geprüft, und da, wo Bedenken obwalten, der Gegenstand im Kollegio zur Erörterung gebracht. Es wird hicrnächst nicht bloß die Kommission gründlich bcschiedcn, sondern es wird auch aus einzelnen Fällen, die sich darbieten, Gelegenheit zu General-Verfügungen genommen, die alsdann den Kommissionen durch das Monatsblatt bekannt gemacht werden. Bekleidung armer Confirmanden. So hatten wir bemerkt, daß die Bewilligung der Armen-Kommissionen zu Bekleidungsgegenständen für arme Confirmanden von Jahr zu Jahr zunahm, anstatt daß früher nur hie und da ein Begehr danach stattfand. Wir fanden uns daher veranlaßt, im Jahre 1832 ans den verschiedenen Liquidationen eine Zusammenstellung von dem, was im Laufe des gedachten Jahres verausgabt worden, anfertigen zu lassen, und es ergab sich eine Summe von 040 Rthlrn. 20 Sgr. 3 Pf. Der Gegenstand erforderte sorgfältige Erwägung, denn die Anträge der Kommis sioncn in dieser Beziehung gänzlich zurückzuweisen, war nicht wohl thunlich, indem es zu den, den Armen-Kommissionen auferlegten Pflichten gehört, ihrerseits mit darauf 1W zu sehen, daß die confirmationsfähigcn Kinder auch wirklich der Kirche zugeführt werden. Es kam also zunächst darauf an, festzustellen, od, wie dis dahin geschehen, den bedürftigen Armen eine Bcihülsc in Gelde gegeben werden sollte, um die zur Erscheinung in der Kirche höchst nöthige Kleidung zu beschaffen. Genau angestellte Untersuchungen hatten aber ergeben, daß in vielen Fällen das Geld vergeudet worden war, daher wir beschlossen, fortan zur Einsegnung gar keine Bcihülsc in Gelde mehr zu geben, sondern uns lediglich aus die nothwendigsten Kleidungsstücke zu beschränken- Weil aber vorauszusehen war, daß die Armen-Kommissionen verschiedene Ansichten über das, was man unter nothwendigen Bcdarf zu verstehen hat, haben würden, so ernannten wir einige Mitglieder unsers Kollegii, bei welchen sich die von den Armen- Kommissionen vorgeschlagenen Kinder in Begleitung ihrer Eltern oder Erzieher persönlich gcstcllen mußten, und es ward festgesetzt, daß für Knaben Jacke und Beinkleider von grauem Tuche, für Mädchen Kamisol, Rock von grünem Moltong, Hemde und Schuh gereicht werden sollten, weil wir hofften, durch die für Alle gleichmäßig bestimmte Be- klcidungsart diejenigen Eltern abzuhalten, welchen etwa darum zu thun war, ein Mittel zu erhalten, der Putzsucht zu sröhnen. Wir haben hierdurch wenigstens die Genugthuung, daß die Ausgaben für diesen Titel in den letzten 4 Jahren sich ziemlich gleich gehalten haben; denn incl- der Kosten, welche die jedenfalls nothwcndige vollständige Bekleidung der Confirmanden aus dem Arbeitshausc verursachte, und die durchschnittlich auf circa 100 Nthlr. jährlich anzunehmen sind, haben die Ausgaben betragen: im Jahre 183k 859 Rthlr. 25 Sgr. k Pf. . 1837 891 . 23 - 3 - ° 1838 883 - 29 . 9 - - 1839 904 - 18 - 9 . 1840 aber nur 004 - — . 3 - Bekleidung der Kinder der Armen. Aehnliche Maaßregeln sind von uns bei Bekleidung von Kinder der Armen in Fällen, wo solche durchaus nöthig war, getroffen worden- Es wurden für diesen Zweck verausgabt: im Jahre 1833 (vom Monat Mai ab) . . - Ikl Rthlr. 18 Sgr. — Pf. - 1834 für das ganze Jahr .... 422 - 10 - 0 - - - 1835 - - - - .... 480 - 10 - — - . 1830 - - 023 - 13 - 0 - - - 183/ - - - - ... 1,2a I - 9 - 0 - - 1838 - - - 1,820 - l - 0 . - 1839 . - - - .... 1,229 - 17 - - - - 1840 - - - - . nur 1,118 - / - — - Verbindung mit den hiesigen Wohlthätigkcits-Vereincn. Die Königl. Kabinets-Ordre vom 3. Mai 1819, nach welcher die Armen-Verwaltung der Commune übergeben worden, schreibt unter andern vor, daß es dem noch zu entwerfenden Geschäfts-Regulativ vorbehalten bleiben solle, zu bestimmen, wie die von der Armen-Verwaltung nicht abhängigen öffentlichen Armen-Anstalten undPrivat- Woblthätigkeits-Vereine mit der städtischen Armen-Dircction in Verbindung zu setzen sind, und dann heißt es wörtlich: „Jedenfalls sollen die Vorsteher jener Anstalten und Vereine „gehalten sein, sich solchen Einrichtungen zu unterziehen, daß Itt! „die Armen - Direction von den durch dieselben bewirkten Unterstützungen in ununterbrochener Kenntniß bleibe." Diesem gemäß ist in der Armen-Ordnung sür Berlin die Vorschrift aufgenommen, daß die Armen-Direction ermächtigt sein soll, von sämmtlichcn hiesigen Wohl- thätigkeits-Anstalte» genaue Nachmessungen einzuziehen. Indessen ist uns dies bisher nur unvollständig gelungen, denn nur einige derselben, so wie auch nicht alle Kirchen- vcrwaltungen, thcilcn uns jährlich die Listen über die von ihnen gespendeten Wohl- thaten mit. Einige von ihnen aber gewähren uns eine hülsreiche Unterstützung, die uns bei Handhabung der öffentlichen Armenpflege sehr förderlich ist. Zu diesen rechnen wir zunächst den Verein zur Erziehung sittlich vcrwahrloscter Kinder. Dieses wohlthätige Institut verfolgt Zwecke, welche die öffentliche Verwaltung beim besten Willen nicht erreichen könnte, und kommt dadurch ans eine entsprechende Weise dem Gemeinwohl zu Hülfe, daher die Commune auch gern Zuschüsse zu denselben aus den Armcnfonds bewilligt hat, wie beim IX. Abschnitt näher erwähnt wird. Ein gleiches Verhältniß besteht mit dem Elisabeth-Stift in Pankow, welchem aus der Haupt-Armenkasse eine jährliche Bcihülse von 30 Rthlrn. zufließt. Dies Stift nimmt kranke Kinder des zartesten Alters auf, und bietet uns in vorkommenden Fällen das Hülssmittcl, auch die unserer Fürsorge anHeim fallenden Kinder dieser Art unterzubringen. Es wird von uns bereits seit dem Jahre 1831 benutzt, und sind daselbst für eine monatliche Vergütignng von 3, 2^- und 2 Rthlrn-, arme kranke Kinder für unsere Rechnung auf längere oder kürzere Zeit verpflegt worden. Eben so hat uns der Verein zur Beförderung des Schulbesuchs bei Bekleidung armer Kinder wesentliche Dienste geleistet. Endlich sind es: die Direction der Armen-Spcisungs-Anstaltcn, und die deutsche Holzvertheilungs-Gcscllschaft, von denen wir zu unserer Freude rühmen können, daß sie im ganzen Sinne des Worts mit uns in Verbindung stehen. Die erstcre läßt uns nämlich alljährlich den bei weitem größten Theil der von ihr bewilligten Suppenmarkcn zugehen, welche von uns nach Maaßgabe des Bedürfnisses unter die verschiedenen Armen-Kommissionen vertheilt werden; dagegen versteht es sich von selbst, daß wir eine genaue Controle über den richtigen Eingang der Speiscmarkcn führen. Die deutsche Holzvertheilungs-Gcscllschaft hat besonders seit dem Jahre 1837 ihren Geschäftsgang auf eine, unserer Verwaltung sehr nützliche Weise eingerichtet. Wir erhalten nämlich zur Zeit der Holzvertheilung allwöchentlich eine Liste der von ihr berücksichtigten Armen. Alles übrige bei der Gesellschaft befindliche disponible Brennmaterial läßt solche denjenigen Bedürftigen zukommen, welche von den Armen-Kommis- flonen als Arme, die nach den bestehenden Grundsätzen von uns in der Regel nicht berücksichtigt werden können, empfohlen werden. Es ist zum östern, und in der neueren Zeit auch in den öffentlichen Blättern zur 5 Sprache gebracht, ob und in wie fern die Menge der sich hier gebildeten Wohlthätig- kcits-Vereine nicht auch Nachthcil mit sich führt. Im Allgemeinen müssen wir den Nutzen derselben, insofern sie Zwecke verfolgen, welche außerhalb der Sphäre unscrs Geschäftskreises liegen, oder die wir als Behörde nie in der Vollkommenheit erreichen können, wie ein Privatvcrband, unbedingt anerkennen. Indessen hat es allerdings auch seine Schattenseiten, und wir können mit Grunde dem nichts entgegensetzen, wenn angeführt wird, daß durch die Vereine oftmals neue Arten von Ansprüchen hervorge- 162 rufen würden, indem, wenn die Mittel nicht weiter ausreichen, bei der sich unterdessen gebildeten Gewohnheit, derartige Bedürfnisse befriedigt zu sehen, der Communal-Ar- mensonds zuletzt herhalten müsse; ferner, daß sie die Armen nicht selten dadurch verwöhnen, wenn sie das Bedürsniß nach einem andern Maaßstabe beurtheilen, als die öffentliche Armenpflege cö muß, daß sie dadurch Personen, die im gesetzlichen Sinne noch nicht zu den Armen gehören, zur Klasse der letzteren herüberzögen und diese dann allmählich der Armen-Kasse zur Last fielen; daß (und dies ist wichtig) in Folge dessen sich ein anderer Begriff, als der gesetzliche, über Unterstützungö-Bedürftigkeit und Ar- muth bilde; daß dadurch unsere Armen gewissermaßen ganz anderer Natur würden, als anderen Orts, wo Mancher als noch leidlich bestehen könnend betrachtet wird, den man hier schon für geeignet erachtet, unterstützt zu werden; endlich, und hauptsächlich aber, daß die vielen Privat-Vereine jedenfalls darum der allgemeinen Armenpflege schaden, weil die wohlthätigen Spenden zersplittert werden, und das, was den Vereinen zufließt, dem Armenfonds der Commune entzogen wird. Das letztere würden wir beim Durchblick unserer Akten allerdings bestätigen müssen; denn als wir im vorigen Jahre bei Vertheilung unseres Jahresberichts pro 1838 eine allgemeine Aufforderung wegen Vermehrung der Kollekten-Beiträge in den Häusern abgeben ließen, sind Hunderte von Aufforderungen mit der Erklärung zurückgekommen, entweder daß man nicht mehr als bisher, oder auch gar nicht beitragen könne, weil man bereits an mehrere andere Vereine zahle. Die Armen-Krankenpflege. Die Armen-Krankenpflege berührt einen der wichtigsten Zweige der Armen- Verwaltung. Veränderte Lokal-Eintheilung. Es hat eine veränderte Lokal-Eintheilung der Medizinal-Bezirke, hauptsächlich durch die zugenommene Bevölkerung der Armen in den entfernteren Bezirken, vorgenommen werden müssen. Bereits vor dem Jahre 1830, ungeachtet der frühere Iste und 3te Bezirk zusammengezogen werden konnten, mußten dennoch aus 12 Bezirken 13 for- mirt werden, indem die Rosenthalcr und Oranienburger Vorstadt, die im Jahre 1820 den 12ten Medizinal-Bezirk bildeten, wegen des großen Umsangs und weil so viel neue Straßen und Gebäude entstanden waren, welche in der Mehrheit nur von Armen bewohnt werden, getheilt werden mußten, weshalb der 13te Medizinal-Bezirk noth- wendig wurde. Im Jahre 183V mußte abermals eine neue Eintheilung gemacht werden. Der 8te Medizinal-Bezirk, welcher die Armen-Kommissionen desjenigen Stadttheils, der früher das sogenannte Stralauer-Viertel bildete, umfaßte, konnte nicht länger von einem und demselben Arzte besorgt, und die Armenkranken von ihm gehörig behandelt werden, indem sich die Anzahl derselben auf den jährlichen Durchschnitt von 3,650 belics. Es ist daher der 8te Bezirk in zwei Theile getheilt, und wird gegenwärtig sub VIII.' und VIII."' von besonders ernannten Armen- und Armen-Wundärzten besorgt. Sonstige Verbesserungen in der Krankenpflege. Für die geburtsärztliche Hülfe ist fast in allen Mcdizinal-Bezirken mit den Geburtshelfern eine Vereinbarung getroffen. Außerdem sind, so wie bisher schon für die Armen-Aerzte und Wundärzte Stellvertreter bestellt waren, nun auch neben IM den, für sämmtliche Medizinal-Bezirke fnngircnden zwei Armen-Augenärzten, Stell Vertreter angestellt. Sämmtliche Stellvertreter werden nicht remuncrirt. Vermehrung der Kosten der Krankenpflege. Wie sehr die Kosten der Armen-Krankenpflege in dem verflossenen Jahrzehcnd gestiegen sind, crgicbt der im IX. Abschnitt vorkommende Gcncral-Ertract der Haupt- Armenkasse. Eines Theils trägt hierzu die so eben gedachte Vermehrung der Ärmen- Medizinal-Beamten, aber noch weit mehr die veränderte Verfassung der Charitä bei, worüber oben schon das Nöthige angeführt worden. Indessen auch die Kosten für Arzneien haben sich vermehrt. Unsererseits wird nichts verabsäumt, was dazu dienen kann, den Verbrauch der Mcdicamcnte nach Möglichkeit zu controliren. Sämmtliche Recepte und deren Ansätze werden von einem technischen Beamten revidirt, und wir lassen aus dessen Zusammenstellung alle Quartale Ucberstchten anfertigen, und durch unser Monatsblatt bekannt machen. Wir erfahren durch diese Ueberflchtcn nicht allein den Umfang des Wirkungskreises eines jeden Armen-Medizinal-Beamten, sondern sind auch einigermaßen in den Stand gesetzt, über das haushälterische Verfahren derselben ein Urtheil zu fällen, falls nicht der technische Beamte dieserhalb bereits einen Antrag gemacht hat; die seit dem Jahre 1831 angeordneten Medizinal-Konferenzen, welche von Zeit zu Zeit abgehalten werden, und an welchen sämmtliche Armen-Aerzte unter dem Vorsitze eines Mitgliedes unseres Kollegii Thcil nehmen, geben alsdann Gelegenheit, die in Folge der Revision etwa vorgekommenen Erinnerungen zur Sprache zu bringen. Die Anzahl der in ihren Wohnungen behandelten Armen-Kranken im Laufe der verflossenen 11 Jahre stellt sich folgendermaßen: im Jahre 1830 . . . 18,023 Kranke - - 1831 . . . 23,183 - - 1832 . . . 22,309 - - 1833 . . . 22,270 - 1834 . . . 23,387 - - 1833 . . . 21,884 - 1830 . . . 21,007 - 1837 . . . 24,902 - 1838 . . . 23,040 - 1839 . . . 24,703 - 1840 . . . 28,194 Daß im Jahre 1831 die Anzahl auf einmal unvcrhältnißmäßig hoch gestiegen, ist der Cholera-Epidemie zuzuschreiben, daß aber solche sich seitdem nicht wieder verringert hat, liegt wohl in der größern Fürsorge für arme Kranke. > Bevor wir den Abschnitt über die Resultate der Verwaltung im Allgemeinen in Beziehung auf die dadurch verursachten Ausgaben schließen, müssen wir noch einer wichtigen Veränderung erwähnen, die zwar auf die Ausgaben des verflossenen Jahr- zehendö keinen merklichen Einfluß gehabt hat, weil sie erst im Jahre 1839 eingetreten ist, die wir aber darum besonders hervorheben zu müssen glauben, weil sie für das größere Publikum nicht uninteressant sein dürste, nämlich: daß die Bettel-Polizei gegenwärtig nicht mehr von der Armen-Verwaltung geübt wird. >05 Haus- und Straßen-Bettelei. Nach Inhalt der Interims-Armen-Ordnung für Berlin, vom Jahre 1703, waren damals sieben Gassenmeistcr angenommen, welche Achtung geben sollten, daß kein Bettler herumgehe, damit diejenigen, die nothdürftig seien, bewacht, Fremde aber mit einem riatico versehen aus dem Thore gebracht würden. Diesen Gasscnmcistcrn lag es zugleich ob, die Armen zu begraben, und aus denselben sind später die sogenannten Bct- tclvögte hervorgegangen, von welchen sich acht vorfanden, als im Jahre 1774 das bis dahin durch eine eigene Königl. Kommission verwaltete Arbeitshaus mit dem Königl. Armen-Direktorium vereinigt wurde. Es erfolgte nun eine Art Reorganisation dieser Beamten. — Sie erhielten den Namen „Armcnwächter", ihre Zahl wurde vermehrt, mit dem Vorbehalte, sie wieder zu vermindern, sobald die durch den Einfluß des Königl. Mandats vom 16. Dezember 1774, nach welchem die Bettelei mit empfindlichen Strafen belegt wurde, verhoffte Abnahme der Straßcnbettelci eingetreten sein würde, und ein Wachtmeister wurde ihnen vorgesetzt, um nicht nur ihre Thätigkcit zu contro- lircn, sondern auch insbesondere das Geschäft des Transports der Leichen der im Wasser oder anderweitig verunglückten unbekannten Personen und der Selbstmörder zu leiten und zu beaufsichtigen. Dieser Beruf, das den aufgegriffenen Bettlern geschenkte Mitleiden, und der Umstand, daß den Armcnwächtcrn für jeden aufgegriffenen Bettler eine Remuneration von 2^ Sgr. gezahlt wurde, wirkte von jeher nachthcilig aus die Stimmung der niederen Volksklaffcn gegen diese Beamten, die daher einer Art von Verachtung unterlagen und sich vielfachen wörtlichen und thätlichen Beleidigungen ausgesetzt sahen. Hierzu kam in neuerer Zeit und bis zum Jahre 1820 die Beibehaltung einer altcrthüm- lichen Kleidung und eine allerdings klägliche persönliche Beschaffenheit der alten abgelebten ehemaligen Krieger, die sich in Ermangelung eines anderweiten Broterwerbes zu dem unangenehmen und verhaßten Geschäfte der Bestattung oft halb verwester Leichen und der Aufgreifung der, von dem großen Haufen stets in Schutz genommenen Bettler hergaben. Nicht selten entstanden daher auf den Straßen die unangenehmsten Auftritte, und es ereigneten sich Ercesse, die der öffentlichen Autorität Abbruch thaten. In dieser Verfassung übernahm im Jahre 1820 die Commune mit der allgemeinen Armenpflege einen Wachtmeister und 12 Armenwächtcr, die mehr ein Gegenstand des Gespöttes, als ein Schrecken der Bettler waren. Die Nothwendigkeit lag zu Tage, mehrere zeitgemäße Einrichtungen zu treffen, um den Armcnwächtcrn mehr Autorität zu verschaffen, und die Uebclstände zu entfernen, die eine Folge ihrer Individualität und ihrer äußeren Erscheinung waren. Es wurden daher alsbald die alten hinfälligen Leute pcnsionirt und durch rüstigere ersetzt; die bisherige Bekleidung erhielt einen, den Anforderungen der Zeit mehr entsprechenden Zuschnitt, und in die Stelle des bald darauf verstorbenen Wachtmeisters, trat ein umsichtiger und zuverlässiger Mann, der durch die ihm beigelegte Uniform der Stadt- sergeantcn nicht mehr dem Spotte und der Verfolgung, welche seine Vorgänger zu erdulden hatten, ausgesetzt, und dadurch in den Stand gesetzt war, seinen amtlichen Pflichten kräftiger und erfolgreicher zu genügen. Gedruckte Instructionen, mit welchen sowohl der Wachtmeister als die Armenwächtcr versehen wurden, schrieben genau das von ihnen zu beobachtende Verfahren vor, und machten ihnen insbesondere zur Pflicht, sich des Schimpfcns und jeder Thät- lichkcit gegen die Bettler zu enthalten, die letzteren so viel als möglich mit Schonung Z05 zu behandeln, und alles zu vermeiden, was das Publikum gegen sie einnehmen könne. Auch wurde ein nicht uniformirter Arincnwächtcr angenommen, der vorzugsweise dazu bestimmt war, die Bettler, die sich der Verhaftung durch uniformirte Beamte entzogen, zu beobachten, und ihnen von weitem und unbemerkt zu folgen, um ihre Wohnungen und Schlupfwinkel zu entdecken, sie demnächst anzuzeigen und ihre nachträgliche Verhaftung herbeizuführen. Vorzugsweise war dieser Beamte angewiesen, auf die bettelnden Kinder zu achten und deren Eltern zu ermitteln, um auf diese durch Warnung und Bestrafung einwirken zu können. Endlich wurde die Zahlung der Einlicscrnngs-Prämien für die zum Arbeitshaus? durch Armcnwächtcr eingelieferten Bettler eingestellt, dagegen die dazu bisher verwendete Summe, um den Armcnwächtern nichts zu entziehen, in Form einer Gratification unter diejenigen von ihnen vierteljährlich vcrtheilt, die sich durch gute Führung und Pflichterfüllung der Berücksichtigung Werth gezeigt hatten. Aller dieser Verbesserungen ungeachtet wollte es nicht glücken, eine günstigere Stimmung für die Armenwächter hervorzurufen. Der auf sie vererbte Haß schien unvertilgbar. Häufig wurden sie ans das gröblichste insultirt, verhöhnt, ja selbst verwundet, und nur zu oft entstanden bei Gelegenheit der von ihnen vollführten Arrcti- rungen die bedenklichsten Volksaufläufc. Unter diesen Umständen mußte auch ihre Geduld und Thätigkeit ermüden. Stets der Gefahr der Mißhandlung ausgesetzt, vermieden sie natürlich, mit jungen rüstigen Bettlern, aus welche vorzugsweise zu achten war, sich einzulassen, beschränkten ihre Wirksamkeit vorzüglich aus das Arrctircn alter Leute und bettelnder Kinder, regten aber dadurch das Mitleiden des Publikums noch mehr auf, und verfehlten dadurch ihren Beruf und den Zweck ihrer Anstellung. Dieser wurde, obgleich auch die Stadtscrgcanten zur Aufgrcifung der Bettler verpflichtet waren, nur unvollkommen erreicht und es schien daher nothwcndig, eine durchgreifendere Maaßrcgcl ins Leben treten zu lassen. Schon im Jahre 1832 wurden hierüber Verhandlungen angeknüpft, als deren Ergebniß sich die anerkannte Nützlichkeit herausstellte, das Aufgreifen der Bettler als einen Thcil der polizeilichen Verwaltung mit dieser letztern zu verbinden, wodurch dieser isolirtc Zweig derselben zeitgemäß verbessert werden konnte. Die Commune erklärte sich daher im Jahre 1833 bereit, dem Königl. Polizei-Präsidio jährlich I ,799Nthlr. als den Betrag desjenigen, was der Wachtmeister und die 12 Armenwächtcr kosteten, zu zahlen, wenn dagegen die vorhandenen Beamten übernommen würden und das Aufgreifen der Bettler, so wie die Besorgung der Leichen-Transporte auf die Königl. Polizei-Verwaltung der Residenz überginge; wogegen, wenn bloß 8 zum Aufgreifen der Bettler bestimmte Armcnwächtcr übernommen würden, und der Stadt die Beerdigung der Unglückslcichcn verbleiben sollte, nur 918 Rthlr. jährlich offcrirt wurden. Dieser Vorschlag fand nicht Beifall, indem bei der zunehmenden Bevölkerung der Residenz die Zahl der vorhandenen Armenwächtcr nicht für ausreichend, und das Gehalt derselben für unzulänglich erachtet wurde. Das fiscalische Verlangen stellte sich mit Inbegriff der für erforderlich erachteten Bureau-Localc und Personal-Bedürfnisse auf9,129Rthlr. jährlich, eine Summe, die zu bedeutend war, um städtischer Seits als ein wirkliches Erfordcrniß anerkannt werden zu können, zumal auch den Beamten der crccutivcn Polizei und den Gcnsd'armen, von welchen 39 auf Kosten der Stadt erhalten werden, gleichfalls die Verpflichtung oblag, die sich zeigenden Bettler zu verhaften, und danach eine Vergrößerung dieses Personals, bloß Behufs der sogenannten Bettel-Polizei, sich nicht als geboten darstellte. Nachdem sonach die Unterhandlungen sich zerschlagen hatten, es aber wüuschens- ltt 166 Werth blieb, diese Angelegenheit einer zufriedenstellenden Erledigung entgegen zu führen, trug der Magistrat in Berücksichtigung des Umstandcs, daß die Fürsorge für die Armen in keiner unmittelbaren Verbindung mit der polizeilichen Einschreitung gegen Bettler stehe, bei des Hochseeligen Königs Majestät am 20. Juni 1833 darauf an: daß die Vigilirung ans die Bettler und deren Aufgrcifung dem Polizei-Prä- stdio ausschließlich überwiesen, und daß die deshalb außer dem bisherigen, auch ferner von der Commune zu tragenden Antheile von rcsp. 1,700 Rthlrn. oder 918 Rthlrn. etwa noch erforderlichen Summe auf Staatskosten übernommen werde. Hierauf erforderten des Königs Majestät den Bericht der Königl. Ministerien des Innern und der Polizei, und der Finanzen über diese Angelegenheit, und genehmigten hierauf, daß sie mit dem ihnen ertheilten Auftrage des AbrcchnungSgcschäfts zwischen Staat und Stadt in Verbindung gesetzt werde. Diese Auseinandersetzung, welcher weitläuftige kommissarische Verhandlungen vorangingen, verzögerte sich bis gegen Ende des Jahres 1838, an dessen Schluß durch die Kabinets-Ordre vom 31. Dezember 1838 der Ucbergang der Handhabung der Bettel-Polizei aus das Königl. Polizei-Präsidium vom 1. Januar 1839 ab, verordnet, und gleichzeitig festgesetzt wurde, daß die Stadt dagegen eine Entschädigung an die hiesige Polizei-Kasse zu zahlen habe, welche für die nächsten 10 Jahre auf 3,000 Rthlr. jährlich bestimmt wurde. Hiernach sind scic dem Jahre 1839 die Armenwächter aufgelöset und die Stadtsergeanten von der Verpflichtung der Aufgreifung der Bettler entbunden worden, der Stadt aber ist die Verpflichtung verblieben, den Transport der sogenannten Unglücks- leichen und der Leichen der Selbstmörder durch die von ihr besoldeten Beamten serner besorgen zu lassen. Hierzu sind ein Wachtmeister und 4 Leichcntransporteurs erforderlich. Das Gehalt und die Emolumente betragen jahrlich 731 Rthlr., und es er- giebt sich hieraus, daß für diesen Vcrwaltungszweig, welcher bisher einen Kostenaufwand von 1,700 Rthlrn. jährlich verursachte, gegenwärtig zusammen jährlich 3,731 Rthlr., und mithin 2,031 Rthlr. jährlich mehr, als früher, verwendet werden müssen. Die 3,000 Rthlr. Entschädigung an die Polizei-Verwaltung werden nicht aus der Armenkasse, sondern anö der Centralkasse bezahlt. Verbesserungen in der Armenpflege. Es würde uns nun noch übrig bleiben, nachzuweisen, daß es unö nicht an dem Bestreben gefehlt hat, die innere Verwaltung, wo sich irgend die Veranlassung darbot, zu verbessern. Zu den Haupt-Elementen einer tüchtigen Armenpflege wird mit Recht gezählt, daß sie neben den Unterstützungen für Arbeitsunfähige auch denen, welche arbeitsfähig sind, aber aus augenblicklichem Mangel an Arbeit in Roth versinken, Gelegenheit zu einem Erwerbe verschaffe. Alle wohl organisirte Armen-Verwaltungen haben es sich daher immer schon, freilich mit mehr oder weniger Erfolg, zur Aufgabe gemacht, Beschäftigungen zu ermitteln, mittelst welchen derjenige, der Lust zur Arbeit hat, durch den Verdienst, den er dabei erwirbt, in den Stand gesetzt werden soll, sich der Roth zu erwehren. Dies haben wir stets im Auge behalten, und es ist keine Gelegenheit verabsäumt worden, wo uns bekannt wurde, daß im In- und Auslande hieraus bezügliche Einrichtungen vorhanden, oder eingeleitet worden waren, unö darüber möglichst genaue Nachrichten zn ver- 167 schaffen, sv wie denn auch deshalb schon vielfältige Verhandlungen mit Commu- nal- und Staatsbehörden gepflogen worden sind. In den letzteren 11 Jahren ist dieser wichtige Gegenstand aufs Neue durch die von Zeit zu Zeit uns zugegangenen Vorschläge von sehr achtungswerthcn Männern, so wie durch Aufsätze in den öffentlichen Blättern, angeregt worden. Freiwillige Besch äftigungö-Anstalten. Einer der Vorschläge ging dahin, möglichst in der Mitte der Stadt und am Wasser belegen, ein Gebäude zu einer Beschäftigungs-Anstalt anzulegen, so groß, daß es in verschiedenen Sälen circa 1,000 Menschen aufnehmen und beschäftigen könne. In diesem Gebäude sollten Werkstätten für verschiedene Professionisten angelegt, und mehrere Fabrik- auch Lurus-Artikcl verarbeitet, auch Handarbeiten, als: Holz kleinmachen, Wäsche reinigen und dergleichen getrieben werden; die in der Anstalt gefertigten Erzeugnisse sollten theils vermittelst eines im Hause zu errichtenden Ladens, thcilS bei etwa 400, bei der Armen-Verwaltung angestellten Bürgern zum Verkauf gestellt, und was denn im Laufe des Jahres nicht aufgeräumt wäre, mittelst einer Lotterie zum Besten der Anstalt ausgespielt werden. Dieser Vorschlag konnte aber schon um deswillen nicht zur Ausführung kommen, weil er ein sehr großes Kapital zur Einrichtung, und demnächst auch ein ansehnliches Betriebskapital erfordert haben würde, wozu die Fonds fehlten. Jedoch ganz abgesehen hiervon, tritt im Allgemeinen bei solchen Beschäftigungs-Anstalten das Bedenken hervor, daß, je mehr in denselben producirt wird, desto mehr Nachtheil daraus für die bestehenden Fabriken und Gewerbe, ja selbst für die Handarbeiter hervorgeht, weil, da die Anstalt, ihres Absatzes wegen, nur die Selbstkosten fordern würde, die Preise der Waaren zum Nachthcil jener herabgcdrückt werden müssen. Und wenn nun dennoch der Absatz der Erzeugnisse nicht gelingt, so kann dadurch die größte Verlegenheit entstehen und große Verluste müssen die Folge davon sein. Praktischer sind jedenfalls diejenigen Vorschläge, welche dahin gegangen sind, die Armen durch Hand-, Erd- und Feldarbeiten zu beschäftigen, so also, daß den Fabriken nnd dem Gewerbe nicht entgegen getreten wird. Man befindet sich aber im Jrrthum, wenn man glaubt, daß bei den Handarbeiten eine Beschäftigung im Großen leicht ausführbar sei. Wir wollen nur bei dem Vorschlag stehen bleiben, der von Mehreren zur Sprache gebracht worden, nämlich die Straßcnreinignng durch unbeschäftigte Arme verrichten zu lassen. So leicht dies vielleicht in einer kleinen oder Mittel-Stadt in Anwendung kommen könnte, so unausführbar ist es in der Residenz; denn da die Polizei-Behörde, wenn an den bestimmten Tagen und Stunden die Reinigung nicht vorgenommen wird, sich nur an die einzelnen Hauseigcnthümer hält, diese aber nicht gezwungen werden können, sich die von ihnen zu bezahlenden Arbeiter aufdringen zu lassen, so würde die Sache schon daran scheitern. Aber gesetzt, es sollte eine Behörde organisirt werden, welche die Reinigung der Straßen und Rinnsteine durch die ganze Stadt besorgte, so würde dies, da alsdann alle Hausbesitzer ohne Ausnahme herangezogen werden müßten, eine neue Auflage verursachen, wozu schwerlich die höhere Genehmigung crtheilt werden würde. Angenommen jedoch, daß auch dies beseitigt werden könnte, was sollte geschehen, wenn ein Theil der Arbeiter, die — wohl zu merken — nicht Sträflinge sind, welche arbeiten müssen, sondern die sich freiwillig zur Beschäftigung gemeldet haben, nun plötzlich anderswo Arbeit und höheren Verdienst findet, und folglich wegbleibt? Was die Erdarbeiten betrifft, so würden wir damit ganz einverstanden sein, weil 10° IV8 diese Arbeit nicht erst gelernt zu werden braucht, und auch sogar Frauenzimmer dabei beschäftigt werden könnten, wobei denn freilich jeder nach seinen physischen Kräften größern oder geringer» Verdienst haben würde; allein es gicbt hier keine Gelegenheit zu Erdarbeiten im größeren Umfange und für eine längere Dauer, denn dieö müßte doch sein, wenn der Zweck, Hunderte damit beschäftigen zu können, erreicht werden sollte. Aber allen bei uns eingegangenen Vorschlägen, so wie auch den in öffentlichen Blättern befindlich gewesenen Aufsätzen, welche sich auf diesen Gegenstand beziehen, müssen wir im Allgemeinen Folgendes entgegen stellen: 1) Sie gehen von der unrichtigen Voraussetzung ans, daß hier nicht etwa bloß Hundertc, sondern Taufende zu beschäftigen seien, denn — wie auch in einigen Aufsätzen bestimmt ausgesprochen ist — nur dadurch allein würden die Beschästi- gungs-Maaßrcgeln Grund erhalten, wenn die Anlagen im Großen gemacht werden könnten. Dieö ist aber keineswegs der Fall, denn wie Seite 139. bemerkt worden, waren es am Schlüsse des Jahres 1810 zwar 3,138 Almosen-Empfänger, welche von uns mit laufenden Unterstützungen haben versehen werden müssen, aber von diesen kann man füglich 4 annehmen, welche hoch bejahrt, gebrechlich und sonst arbeitsunfähig sind, also absolut abgerechnet werden müssen. Indessen auch von dem bleibenden 4 kann man ganz und gar nicht behaupten, daß sie darum unterstützt werden, weil es ihnen gänzlich an Arbeit mangelt, vielmehr ist anzunehmen, daß sie Unterstützung erhalten, weil sie nicht im Stande sind, so viel zu erwerben, als sie zur Befriedigung ihrer nöthigsten Bedürfnisse gebrauchen. Wenn man also den Satz aufgestellt hat, daß durch die einzurichtenden Bcschäftigungö-Anstalten die Armen-Verwaltung um deswillen eine große Summe ersparen würde, weil sie ferner nicht nöthig hätte, eine bedeutende Anzahl von unbeschäftigten Armen zu versorgen, so ist diese Voraussetzung unrichtig. Wir würden vielleicht gar nichts ersparen, und dagegen die Kosten der theuern Anlagen und Unterhaltung der Anstalten zu tragen haben. 2) Schon aus den hier angegebenen Gründen läßt sich erwarten, daß die Meldungen zur freiwilligen Vcschäftigungs-Anstalt nur sparsam ausfallen würden; indeß es ist noch weit weniger Aussicht dazu vorhanden, wenn man erwägt, daß der zu gewährende Lohn in der Beschäftigungs-Anstalt stets geringer gestellt werden muß, als wie die Arbeit im gewöhnlichen Verkehr bezahlt wird, damit der Arbeiter genöthigt werde, sich selbst zu bemühen, außerhalb der Anstalt seinen Erwerb zu suchen, und wir haben auch die Erfahrung gemacht, daß der hiesige Arme die ihm gebotene Beschäftigung wenig benutzt. 3) Scheint bei allen bekannt gewordenen Vorschlägen der wichtige Umstand nicht gehörig gewürdigt zu sein, « wie bedenklich es überall ist, Armen-Bcschäftigungs-Anstalten in so großer Ausdehnung zu errichten, wodurch dem Armen die Mühe abgenommen wird, selbst für seinen Erwerb Sorge zu tragen. Es gehört zu den Pflichten eines jeden Menschen, nicht nur seine Kräfte anzuwenden, um sich und den Seinigen den erforderlichen Unterhalt zu verschaffen, sondern auch die nothige Industrie nicht aus den Augen zu lassen, um sich mit Arbeit zu versehen. Durch die Anlegung großartiger Anstalten würde aber nicht nur diese Industrie unterdrückt, sondern es würde gleichsam eine neue Klasse von Armen hervorgerufen, und eine neue Art von Ansprüchen herbeigeführt, nebenbei aber auch dem Zu- Il»9 dränge der Armen von außerhalb Vorschub geleistet werden. So vorthcilhaft es dem Lande sein mag, daß die Ueberfiedclung von einem Ort zum andern nicht zu sehr erschwert wird, so ist dies sür die Residenz doch eine wahre Geißel, und die Gesetzgebung hat es noch nicht dahin bringen können, den Zudrang der Armen von außerhalb zu hemmen. Wir sind daher der Ansicht, daß eine Beschäftigungs-Anstalt schon deshalb, weil sie einen Prüfstein abgiebt, ob der Arbeitsmangel nicht bloß vorgeschützt sei, um eine Armen-Unterstützung zu erzwingen, als ein wesentliches Erforderniß einer geregelten Armen-Verwaltung erscheint; solche darf aber nur in einem beschränkten Umfange bestehen, und muß eine Beschäftigung bieten, die von Jedermann betrieben werden kann und nur den allernothdürstigsten Erwerb gewährt, um als letzte Zuflucht für diejenigen zu dienen, welche sich selbst keine bessere und lukrativere Arbeit verschassen können. Das Holzkleinmachen. Als eine der passendsten Beschäftigungen erschien uns das Holzkleinmachen, weshalb wir im Mai 1832 an sämmtliche Armen-Kommissionen ein Circular erließen, in welchem wir den Zweck auseinander setzten, und die Grundsätze feststellten, welche uns nöthig schienen; die Kommissionen aber aufforderten, diese Sache in allgemeine Bera- thung zu nehmen. Hoffentlich wäre die Einrichtung auch auf diesem Wege zu Stande gekommen, wenn inzwischen nicht der Localausschuß des Vereins für die Besserung der Strafgefangenen uns den Antrag zur Mitbenutzung der, zur Beschäftigung seiner Pflegebefohlenen von ihm errichteten gleichartigen Anstalt offerirt hätte. Das merkwürdige Resultat, was sich bei dieser freiwilligen Beschäftigungs-Anstalt als Erfahrung der Armen-Verwaltung herausgestellt hat, ist, daß im Ganzen die Anstalt von den Armen-Kommissionen nur wenig, und in der letzteren Zeit fast gar nicht benutzt worden ist, und es dürfte daher diese Anstalt sür das Bcdürfniß der Armen-Verwaltung vollkommen genügen. Freilich können in derselben weibliche Personen nur bedingungsweise, und in der Regel nur mit Holztragen und Packen beschäftigt werden; indessen auch hier hat leider die Erfahrung gezeigt, wie wenig im Allgemeinen Arbeitslust bei den Armen vorhanden ist. Beschäftigung mit weiblichen Handarbeiten. Es sind auch Versuche gemacht worden, den weiblichen Personen insbesondere zu Hülfe zu kommen. Im Jahre !832 hatten bei Gelegenheit der oben schon erwähnten Armen-Kommissions-Vorsteher-Konferenzen, die Vorsteher der auf der Friedrichsund Dorotheenstadt verwaltenden Armen-Kommissionen in einer unter ihnen abgesondert gehaltenen Versammlung den Beschluß gefaßt, einen Versuch zu machen, Frauenzimmer mit Nähen und Stricken zu beschästigen, wenn ihnen dazu aus der Haupt- Armenkasse ein Vorschuß bewilligt würde. Wir wiesen dazu 12V Rthlr. an und die Beschäftigungs-Anstalt trat ins Leben. Es wurden Hemden angefertigt und Strümpfe und Socken gestrickt, und einer der Vorsteher übernahm den Haupt-Dcbit sür die bestimmten mäßigen, zur Deckung der Selbstkosten berechneten Preise. Sämmtliche Armen-Kommissionen, so wie diejenigen unserer Institute, in welchen dergleichen Arbeiten nicht selbst gefertigt werden, wurden aufgefordert, ihren Bedarf von ihm zu entnehmen, wie denn auch in öffentlichen Blättern zum Kauf eingeladen wurde. Im August 1833 wurden 7 Verkaufs-Niederlagen etablirt, und das Geschäft !7tt konnte bis zum Jahre 1837 fortgesetzt werden, aber je länger, mit je mehr Sorge und Mühe. Gegenwärtig besteht diese Beschäftigungs-Anstalt für Frauenzimmer ohne unsere Mitwirkung als Privat-Anstalt, wenn auch nur im Kleinen, indem sie arme Näherinnen mit Hemdenähen für Kinder auf Bestellung des Vereins zur Beförderung deö Schulbesuchs beschäftigt. Kartoffelbau durch Arme. Wenn mit einer freiwilligen Beschästigungs-Anstalt der Begriff verbunden ist, daß die Theilnehmcr solche Personen sind, welche Armen-Unterstützung begehren, weil es ihnen an Erwerb gänzlich mangelt, so gehört der seit dem Jahre 1833 durch uns eingeführte Kartoffelbau durch Arme eigentlich nicht hierher, ist aber doch sehr nahe damit verwandt, insofern er den Zweck hat, solchen armen Familien, die bei einem höchst dürftig lohnenden Gewerbe, und zugleich bei einem reichen Kindersegen nicht im Stande sind, so viel zu erwerben, daß sie ihre nothwendigsten Bedürfnisse befriedigen können, ihren Unterhalt zu erleichtern. Wir wurden zu dieser Einrichtung veranlaßt, als wir in Erfahrung gebracht hatten, daß in Königsberg i. Pr. im Jahre 1829 der Versuch gemacht worden, Arme mit Kartoffelbau zu beschästigen. Wir traten mit dem dortigen Magistrat in Korrespondenz, verschafften uns alle erforderliche Nachrichten, und legten solche den hiesigen Evmmunal-Behörden vor, welche uns aber aufforderten, zuvörderst einen bestimmten Plan auszuarbeiten. Dies gab Veranlassung, daß wir uns mit mehreren auswärtigen Behörden in Korrespondenz setzten, und unter andern von Kiel über die dortigen Armengärten, serner von Schleswig und Flensburg, und über die Arnieukolo- nien in Holland, ja selbst aus Philadelphia über die dortigen Armen-Einrichtungen Nachrichten einzogen. Im Frühjahr 1833 wurde nun hier mit dem Kartoffelbau durch Arme der erste Versuch gemacht, und zwar dahin, daß 13 Familien, einer jeden Morgen von uns gepachtetem, gut gedüngten Ackers vor dem Oranienburger Thore überwiesen, und ihnen die Saat-Kartoffeln gereicht wurden, unter der Bedingung, ein Drittel der Erndte als Ersatz für Pacht und Aussaat zurückzuliefern. Die Arbeit wurde begonnen, das Ivfache der Aussaat geerndtet, und die 13 Familien hatten dadurch eine jede im Durchschnitt 3in Schffl. gewonnen, wovon ihnen nach Abzug des ^ der Erndte noch 20^ Schffl. Kartoffeln übrig blieben. Im Jahre 1834 wurden schon 43 Familien in gleicher Art bedacht wegen der großen Dürre dieses Jahres wurde aber nur circa 1^ gegen die Aussaat gewonnen, und dabei den Teilnehmern nur die Hälfte der Erndte überlassen, so daß für jede Familie nicht mehr als 2-^ Schffl. übrig blieben. Im Jahre 1833 wurde jeder Familie, statt bisher n Morgen, nur n Morgen überwiesen, dafür aber 71 Familien bedacht. Diesmal wurden die Unkosten, also auch für die Aussaat, von der Haupt-Armenkasse bestritten, und es wurde ein sachkundiger Aufseher zur Leitung der Arbeiten bestellt, welcher dafür eine Parcelle Morgen) Land, und außerdem 20 Nthlr. in baarcm Gelde erhielt, die aber für diesmal von einem Wohlthäter, der sich für das Gedeihen der Sache sehr intcrcssirte, bezahlt wurden. Bei der gesegneten Erndte, und da gar keine Aussaat erstattet ward, gewann jede Parcelle 20 Schffl. Kartoffeln, was die Pflanzer bewog, nach beendigter Erndte 27 Schffl. Kartoffeln freiwillig für ihre ärmeren Mitbrüdcr abzutreten. In den Jahren 1836, 1837, 1838 und 1839 sind (nach Abzug einer Parcelle, welche dem Aufseher überlassen worden war und welche sämmtlichen Pflanzern als 171 Muster dient) 24 Morgen Acker an 143 Familien überlassen, mithin wiederum nur ? Morgen für jeden Parcellantcn, jedoch mit der Einschränkung, daß jeder die Aussaat (1-z Scheffel) zurückgewähren mußte Der Erndtegcwinn hat für jeden Landbaucr durchschnittlich und nach Abrechnung der Aussaat betragen: im Jahre 183« ... 20z SM. .. 1837 . . . 22z ° . 1838 ... 25z . . 183S . . . 19z - Es sind also in den letzteren 4 Jahren 143 mit einer reichen Kindcrzahl") begabte Familien so nachhaltend unterstützt worden, daß ihnen das nothwcndigste und gesundeste Nahrungsmittel während des ganzen Winters, und, wo die Konsumtion nicht allzustark gewesen, während des Frühjahrs nicht gefehlt hat. Dies ist aber nicht der einzige Vorthcil, und wir möchten den moralischen Nutzen eben so hoch in Anschlag bringen. Die Familienväter brauchen nicht ihre ganze Zeit der Feldarbeit zu widmen, und können sich durch ihre Frauen und durch die heranwachsenden Kinder dabei helfen, vielleicht auch die ganze Feldarbeit durch sie allein betreiben lassen. Der Aufenthalt und die Bewegung in freier Luft für Leute, von denen ein großer Thcil durch ihre gewöhnliche Beschäftigung auf die Stube beschränkt und zum fortdauernden Sitzen gezwungen ist"), stärkt ihre Gesundheit. Thätigkeit, Betriebsamkeit und Selbstgefühl werden in ihnen dadurch angeregt, und nicht, wie bei Geldunterstützungen, vermindert; auch sind sie mit nützlicher Beschäftigung bekannt geworden, oder haben sich darin vervollkommnet. Freilich sind diese Wohlthaten nicht ohne Opfer der Commune bewirkt worden; indessen kann man solche nur mäßig nennen, indem der Zuschuß, den die Haupt-Ar- mcnkasse hat leisten müssen, um bei den 3 letzter» Jahren stehen zu bleiben: für das Jahr 1838 . . . 424 Nthlr. 4 Sgr. - - - 1839 ... 371 - 20 - - - - 1840 nur 251 - 28 - betragen hat, also in einer abnehmenden Progression begriffen ist. Im Durchschnitt beträgt dies für eine Familie 2 z Rthlr. Den Nutzen, welcher einer großen Menge von armen Familien auf solche Weise zu Thcil geworden, in seinem ganzen Wcrthe würdigend, und von dem Wunsche beseelt, die Wohlthat noch weiter zu verbreiten, hat sich hier ein Privatverein gebildet, welcher ganz nach denselben Grundsätzen wie wir verfährt, und eben so wie wir vor dem Oranienburger Thore, seinerseits vor dem Landsberger und Frankfurter Thore Acker gepachtet und im Jahre 1837 an . . . 3V Familien, - - 1838 - ... 49 - - - 1839 - . . . i3 - einer jeden z Morgen zur Bearbeitung übergeben hat. Die hierzu geeigneten Familien werden von den in jenem Stadttheil belegenen Armen-Kommissionen in Vorschlag gebracht, und die Einleitung des Geschäfts geschieht alljährlich durch uns in Verbin- ') Unter den Familien, welche im Jahre 18Z0 an den Kartoffclbau Thcil genommen, befanden sich I Familie mit II Kinder, 1 mit 10, 1 mit g, II mit 8, Ig mit 7 und I!> mit ,000 - — - — - 1) Legat des Geh. Finanzraths v. Meyerenseld. - 100 - — - — - 3) Legat des Hochzeit- und LeichenbitterS Beeskow, von dessen Zinsen jedoch mehrere der armen Verwandten des Legators auf ihre Lebenszeit die ihnen bestimmte Unterstützung erhalten 22,873 - — - — - 6) Legat des Kaufmannes Paul Humbert 100 - — - — - 7) Legat des Professors Großheim 100 - — - — - 8) Legat des Regierungs-Raths Reichenberg . . . 1,030 - — - — - 9) Legat des Seehandlungs-Dircktors George ... 100 - — - — - 10) Legat der Wittwe Görner 100 - — - — - 11) Legat des Postmeisters Sturm 323 - — » — - 12) Legat der Frau v. Bredow, geb. Gräfin v. Büna» 6,800 - — - - 13) Legat des Rittergutsbesitzers v. Arnim 330 - — - — - 11) Geschenk eines Ungenannten durch die 7te Armen- Commission, und sind ausdrücklich nur die Zinsen den Armen angewiesen 23 - — - — - 13) Legat des Rentiers Ewald 100 - - - — - 16) Legat des vi. Heinr. Meyer 200 - — - — - 17) Legat der Demoiselle Lüding 30--— - — - 18) Legat der Demoiselle Eleonore Ficker 6,130 - — - . (Für die Armen-Kasse zu einem beständigen Grundkapital). 19) Geschenk der verw. FrauJustiz-Commifs. Keppel 300 - — - — - 20) Geschenk des Predigers vi. Carl Witte 100 - - 21) Geschenk des Rentiers Schulze 100 - — . _ - (Die Zinsen dieser drei Kapitalien sollen die Beiträge der Geschenk- gebcr zur Armen-Kollekte auch über die Zeit ihres Lebens hinaus sichern.) 22) Legat des Rentiers Philipp Veit 100 - ^ - Hierzu kommen noch folgende Posten- ->. In Folge des Beschlusses vom Jahre 1829 waren aus den bereitesten Kapitalien 10,000 Rthlr. in Staatsschuldscheinen versilbert worden. Da 1-atus . . . 11,323 Rthlr. — Sgr. — Pf. 175 rr-msi-oi-i, . . . 41,323 Nthlr, - Sgr. — Pf, sich aber hinterher bei genauerer Untersuchung fand, daß sich darunter 3,373 Rthlr. befunden hatten, welche eigentlich hätten konservirt werden müssen, so ließen die Communalbchörden in strenger Festhaltung des Grundsatzes, daß da, wo der Geschenkgeber die Konservirung der Zuwendungen angeordnet hat, unter allen Umständen hiernach zu verfahren sei, aus dem Bestände der Haupt-Armen-Kasse wiederum , , . 3,373 - — - — - in Staatsschuldschcinen ankaufen; b. die zur Deckung der Defekte des vormaligen Nendanten Baumbach eingezahlten 3,080 - — , , c. aus Nachlässen verstorbener Almosen-Empfänger 323 . ^ . . anHumbcrtschenWechscln 00 - — - welche in der Liquidations- Sache des verstorbenen Direktors des ehemaligen Adreß- hauseö Humbert ausgefallen. 3) Sind zu den Kassen anderer Institute transPvrtirt: a. zur Stiftungs-Kasse, das Geh. Rath Ziehesche Legat 4,700 - - - Dieses Kapital war von dem Gcschenkgeber im I. 1829 der Armen-Dircction cedirt worden, um aus den Zinsen bei seiner öfteren Abwesenheit von Berlin seine Kollektenbeiträge zu decken. Nach seinem später erfolgten Tode I-atus . . . 5,478 Rthlr. 27 Sgr. I.awz . . . 31,017 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. 175 1'rs.nsport . . . 51,017 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. "I'reosxoit . . . 5,478 Nthlr. 27 Sgr. fand sich aber, daß er dem Armcnfondö ein Kapital von 10,000 Rthlrn. zu einer besonderen Stiftung legirt,und jene 4,700 Nthlr. dabei angerechnet hatte. In Folge dessen mußte dies Kapital auf das Conto der Stiftungs-Kasse übertragen werden. d. Zum Conto des Waisenhauses, das Scheelsche Legat der 2,000 - — - Dies Kapital war bereits im Jahre 1779 dem Waisenhaus e unter siistungsmäßigen Bedingungen zugefallen, ist aber, gleich mehrern andern, bereits unter Verwaltung des vormaligen Armen-Dirccto- rii verzehrt. Beim Ueber- gange der Armcnverwaltung an die Commune wurden aus den noch vorhandenen Kapitalien der Haupt-Armen- Kasse die Stiftungs-Kapitalien den verschiedenen Instituten ersetzt, und da sich erst in der später» Zeit ermittelt hatte, daß dies auch hinsichts des Etherischen K apitals hätte geschehen müssen, so ist diesem nunmehr genügt worden. T. ZumConto des Koppeschen Hospitals, die demselben gehörigen Meyerschen Erb- zinögelder 450 . — Summa des Abgangs 7,928 Rthlr. 27 Sgr. — Pf. Der Zugang bei der Haupt-Armen-Kasse in dem letztern Jahrzehend beträgt also 43,088 Rthlr. 14 Sgr. 3 Pf. Am 31sten Dezember 1829 bestand das Kapital- Vermögen derselben auö 30,323 - 27 ^ — mithin betrug das Vermögen derselben zu Ende des Jahrcö 1839 79,412 Nthlr. 11 Sgr. 3 Pf. Uebertrag. I7V Uebertrag . - . 79,412 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. Hierzu treten pro 1840: Legat des Majors v. Wartenberg 1000Rthl., in StaatSschuldscheincn belegt 950 Rthlr. Legat des Rentiers Sabaticr 300 Geschenk der Geschwister Ludendorf . kW Geschenk des Consistorialraths Cosmar 350 Aus einem erworbenen Leibrenten-Kapital 3,900 Aus dem Nachlasse eines Almoscncmpfän- gers 400 Aus Verwechselungs-Beständen 75 0,075 - — - - - Summa für die Haupt-Armen-Kasse »>t. 1840 . . . 85,487 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. Das Vermögen sämmtlicher, unter unserer Verwaltung bestehenden Anstalten und Institute hat sich im Laufe der letzten 11 Jahre solgendergestalt vermehrt: bei der Haupt-Armen-Kasse um 49,103 Rthlr. 14 Sgr. 3 Pf. bei der Stistungs-Kasse um 52,935 - 3 - — - bei der Waisenhaus-Kasse um 94,120 - 19 - 0 - bei der Arbeitshaus-Kasse um 2,075 ° — . — . bei dem Neuen Hospital um 14,480 - — . — - bei dem Dorotheen-Hospital um 825 - — . — - bei dem Koppeschen Hospital um 2,941 - 27 - 0 - bei dem Spletthause um 1,075 - — . — - hierzu tritt noch die besonders verwaltete L'Abaye- sche Stiftung 45,008 - — . — . Summa des Zugangs 203,830 Rthlr. 4 Sgr. 3 Pf. Da nun beim Anfang des Jahres 1830 das Vermögen der Anstalten betragen hat: bei der Haupt-Armen-Kasse 30,323 Rthlr. 27 Sgr. — Pf. bei der Stiftungs-Kassc 118,170 - 13 - 8 - bei dem Waisenhause 21,450 - bei dem Arbeitshause 33,850 - — - — - bei dem Neuen Hospital 10,170 - — . . bei dem Dorotheen-Hospital 975 . — . — . bei dem Koppeschen Hospital 225 . — — - bei dem SpletthauS-Hospital 2,025 - — , — - Summa 223,789 Rthlr. 10 Sgr. 8 Pf. Zugang aber war 203,830 - 4 - 3 - so beträgt zu Ende des Jahres 1840 das Vermögen sämmtlicher Armen-Anstalten . . 487,019 Rthlr. 14 Sgr. 11 Pf. und zwar das: der Haupt-Armen-Kasse 85,487 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. der Stiftungs-Kasse 171,105 - 10 . 8 . des Waisenhauses . . - 115,570 - 19 .Ildes Arbeitshauses 30,525 - — - — , des Neuen Hospitals 24,050 . — - — . 1-m», . . . 433,344 Rthlr. 17 Sgr. 5 Pf. 177 'IVimsjivi'l , , , 433,344 Rthlr. 17 Sgr. 5 Pf. des Dorotheen-Hospitals 1,800 . — ° — - des Koppcschen Hospitals 3,100 . 27 . 0 . des Spletthaus-Hospitals 4,300 . — - — . der L'Abaycschcn Stiftung 45,008 - — - — . Summa wie oben 487,019 Rthlr. 14 Sgr. II Pf. III. Abschnitt. Legaten - Fonds. 4.. Stiftungs - Kasse. ei der Stiftungs-Kasse werden nur diejenigen Kapitalien verwaltet, welche durch lctztwillige Verordnungen oder durch Geschenke unter Lebendigen der Armenverwaltung zu bestimmten milden Zwecken überwiesen worden sind. Wenn nun gleich die Geschäfte durch das Personal der Haupt-Armen-Kasse besorgt werden, so lassen wir doch in besonderen Büchern besondere Rechnungen darüber führen, um jeder möglichen Vermischung mit den übrigen Fonds vorzubeugen. Wir selbst aber machen es uns zur unerläßlichen Pflicht, lediglich nach den specicllen Bestimmungen der Stifter die Gelder zu verwenden. Schon hieraus folgt gewissermaßen, daß die Ausgaben aus diesen Fonds nicht Almosenempfängern oder solchen Personen gespendet werden, welche ohnedies von der Commune würden unterstützt werden müssen, sondern in der Regel nur verschämten Armen. Finden sich daher Menschenfreunde, welche ihrer Neigung zum Wohlthun folgend, ein Kapital zu einem wohlthätigen Zwecke bestimmen möchten, und die nur um deßwillen ein Curatorium, sei es nun eine Behörde oder eine Person bestellen, um gewiß zu sein, daß ihre Anordnungen befolgt werden, was oft Neben- ausgabcn verursacht, so wird ihnen durch die hier eingeführte Verfassung vollständige Gewähr geleistet, ohne daß irgend Kosten damit verbunden sind. Das Vermögen der Kasse hat sich im Lauf der 11 Jahre durch folgende Stiftungen vermehrt: 1) Legat des Geh. Staats-Raths l'Abaye 3,000 Rthlr. — Sgr. — Pf. Dies Kapital hängt nicht mit der Stiftung zusammen, welcher weiter unten ein besonderer Abschnitt gewidmet ist, und hat folgende Bestimmung: Es werden jährlich am Geburtstage des Testators 100 Arme gespeist, und soll für jede Person das Essen mit 12 Sgr. 0 Pf., das Trinken mit 2 Sgr. 0 Pf. bezahlt und einem jedem baar 15 Sgr. gegeben werden. Der Prediger des Armenhauses, welcher die Festrede hält, bekommt 1 Dukaten, und was von den Zinsen alsdann noch . . . 3,000 Rthlr. — Sgr. — Pf. 178 Transport . . . 3,000 Nthlr. — Sgr. — Pf. übrig bleibt, soll jedem Thcilnehmer zu den vorgedachten 13 Sgr. pro rata zugelegt werden. 2) Legat der Kammer-Lakai Häwererschcn Eheleute 3,208 - - zur Unterstützung verschämter Armen; 3) Legat des Geh. Kr.-Raths Ziehe 10,000 - — . — - zur Unterstützung armer kranker Familienväter und Wittwen, die sich von Tagelohn nähren, so wie auch für arme Fabrikanten, als Weber, die keinen eigenen Laden haben, und zwar jedem Kranken täglich 10 Sgr. 4) Legat der Wittwe Hache 300 . — - — - 3) Legat der Wittwe Bassel 300 - — - — - 0) Legat des Oberbürgermeisters Büsching ... . 000 - — - — . 7) Legat des Geh. Mediz.-Raths vr. Hermbstädt 300 - — - — - Die Legate 4. bis 7. haben zwar keine besondere Bestimmung, jedoch ist durch Communalbeschluß genehmigt, daß die Kapitalien konservirt und bloS die Zinsen verwendet werden sollen; 8) Legat der Geh. Näthin v. Mellin 3,341 - 2 . 0 - von den Zinsen sollen jährlich erhalten: der zeitige Prediger und der Justitiarius in Mangelsdorff jeder 10 Nthlr., die Kirche daselbst 3 Rthlr., die Beaufsichtigcr des Begräbnisses für jede Neise dahin 10 Nthlr., der Gärtner Seyd sä äiss vitse 30 Nthlr-, und von den übrigen Zinsen soll das Bcgräbniß unterhalten werden; der Rest fällt an die Armen-Dircction. 0) Stiftung des Rentiers Bading 1,000 - - - - zur Unterstützung einer Descendentin bis zum 3ten Grade und nach Aussterben derselben zur Unterstützung zweier armen christlichen Bürger-Wittwen. So lange eine Unterstützung der Descendentin nicht erforderlich ist, sollen jährlich 20 Nthlr. aus den Zinsen zum Kapital geschlagen, der Ueberrest aber zu den Ausgaben der Haupt-Armen-Kasse verwendet werden. 10) Legat der Demoiselle Reichert 2,273 - — - — - Von den Zinsen soll der jedesmalige Probst an der Petri-Kirche so viel Kinder als möglich, halb Knaben, halb Mädchen, einer Schule überweisen. 11) Legat des Fabrikanten Mann 300 - — - — - 12) Legat des Kaufmanns Keibel Ivo - - und von dessen Wittwe als Geschenk 100 - — — - 13) Legat des Rentiers Zech 300 - — - — - Usiuü . . . 28,124 Rthlr. 12 Sgr. 0 Pf. 179 1'rsnsport . . . 14) Legat des Schnllehrers Schmidt 15) Legat des ZuckcrsiedermcistcrS Güßfeld Von den Legaten ad 11. bis 15. sollen die Zinsen zu Unterstützungen verwendet werden. 1V) Stiftung der Jmmediat-Commission zur Verkeilung von Prämien auf Staatsschuldscheincn . . . Die Zinsen sind zur Unterstütznng armer Beamten-Familien bestimmt. Ferner: ». durch belegte Zinsbcstände von verschiedenen Legaten K. Gewinne und Agio bei Kapitals-Umsetzungcn zur anderwciten Belegung 11,955 - ,1 - 10 , 40,990 Rthlr. 3 Sgr. — Pf. Davon gehen ab: das zum Koppeuschen Hospital transportirte Finze- liussche Erbzins-Kapital. ........ 25 Rthlr. und das zur Armen-Kasse überwiesene Legat des 0r. H. Meyer - 200 22:> - — - — - bleibt Zuwachs an Kapital 40,705 Rthlr. 3 Sgr. — Pf. Das Vermögen der Stiftungs-Kasse hat vom 1. Januar 1830 bestanden in 118,170 - 13 - 8 - Summa desselben ult. Dezember 1839 . . 104,935 Nthlr. 10 Sgr. 8 Pf. Zugang pro 1840: Aus dem Legate Sr. Majestät des Hochseligen Königs 0,700 Nthlr. Zinsbcstände 470 7,170 Rthlr. ab vom v. McMüschen Legat zuviel erhoben 1,000 - 0,1/0 - — - — - Summa 171,105 Rthlr. 10 Sgr. 8 Pf. Von den Einnahmen und Ausgaben der StiftungSkasse gewährt der beigefügte Kassen-Ertrakt für die verflossenen 11 Jahre die erforderliche Ucbersicht. Was die einzelnen Positionen des Extrakts betrifft, so bemerken wir: Zur Einnahme, ll'ii. 1. Bestand. Wenn eö etwa befremden möchte, daß am Schlüsse jeden Jahres ein nicht unbedeutender Bestand erscheint, so muß in Erwägung gezogen werden, daß theilö bei den sehr beschränkten Bestimmungen mancher Legate sich nicht immer Subjekte finden, denen die Wohlthat gebührt, theils daß mehrere Zinsen erst gegen den Schluß des Jahres einlausen, mithin nicht sogleich auszugeben sind, vorzüglich aber, daß alle Unterstützungen xruenumerunäo geleistet werden und folglich am Jahresschlüsse stets ein disponibler Rcvenüen-Bestand bleiben muß, um am 2. Januar die erforderlichen Unterstützungen zahlen zu können. 28,124 Nthlr. 12 Sgr. 0 Pf. 400 . 200 - - - 5,000 . 1,310 - 10 . 8 . 180 Tit. 2. Zinsen. Obgleich die Einnahme dieses Titels im Ganzen nach und nach steigen muß, weil die Stistungskapitalien sich successive vermehrt haben, so weicht sie doch in sich hier und da ab, weil der Zinsfuß im Laufe der Zeit gefallen und Hypotheken nur zu geringerem ZinS anderweit haben belegt werden können, so wie hier und da auch Reste verbleiben, die erst im folgenden Jahre zur Einnahme kommen können. M Tit. 4. Die Königin Elisabeth Christine, Gemahlin Königs Friedrichs II., zahlte jährlich KW Rthlr. an das damalige Armen-Directorium zur Erledigung der demselben überwiesenen Bittschriften. Nach dem Tode der Königin wies König Friedrich Wilhelm III. die Fortzahlung auf die Königl. Hof-Staats-Kasse an, und es wird diese Summe seit Uebernahme des Armcnwesens Seitens der Commune bei dem aus Königlichen Kassen erfolgenden sftirten Zuschuß der 33,00V Rthlr. mit angerechnet. Nach dem Communal-Beschluß vom 21. Juli 1821 werden deshalb alljährlich diese W0 Rthlr. von der Haupt-Armen-Kasse zur Stistungs-Kasse gezahlt und zu monatlichen Unterstützungen verwendet. Tit. 3. Bis zum Jahre 1800 erhielten mehrere milde Stiftungen, wozu auch das Bürger-Waisen-Jnstitut gehörte, Holz zu ermäßigten Preisen. Diese Vergünstigung wurde von dem Königlichen Finanz-Ministerium aufgehoben und dagegen eine Gcldcntschädigung aus Königlichen Kassen bewilligt, welche für diesen Fonds auf 8 Rthlr. 13 Sgr. festgestellt worden. Tit. 7. IZxtr!>,oi'äin»ir. Bei den zu monatlichen Unterstützungen bestimmten Legaten-Fonds waren durch die darauf angewiesenen Zahlungen in den Jahren 1832, 34, 33, 36 und 37 Vorschüsse entstanden, welche von der Haupt-Armcn-Kasse haben erstattet werden müssen und hier mit zur Einnahme gekommen sind. Ausgabe. Ti«. 1. der Ausgabe ergiebt, daß aus der Stiftungs-Kasse jährlich 6000 bis 7000 Rthlr. und darüber zu Unterstützungen gezahlt worden sind, wodurch so manchen verschämten Armen in solchen Fällen Berücksichtigung geworden ist, wo die beschränkten Communal-Mittel, die doch eigentlich nur zur Abwehrung der höchsten Roth bestimmt sind, nicht ausgereicht hätten. II. Stiftung des Geheimen Staatsraths l'Abayc. Da diese Stiftung ganz abgesondert verwaltet wird, und die betreffenden Einnahmen und Zahlungen weder durch die Rechnung der Haupt-Armen-, noch der Stiftungs-Kasse gehen, so haben wir derselben einen besonderen Abschnitt widmen zu müssen geglaubt. Der Vorschrift des Stifters gemäß, muß die über die Stiftung geführte Jahrcs- Rechnung alljährlich öffentlich bekannt gemacht werden. Da nun dieses regelmäßig geschehen ist, glauben wir über die Specialien der Verwaltung hier hinweggehen zu dürfen, und begnügen uns, folgende allgemeine Uebersicht zu geben: Aus den eingehenden Zinsen erhält: ». der Neffe des Testators 4 b. die Armen-Dircction zur Vertheilung an würdige Arme 4 c. die übrigen 4 werden nach Abzug der Verwaltungskosten und Zahlung eines, unter bestimmten Be- IX« dingungen bis Lasten Dezember 1811 monatlich mit 12 Rthlrn. zu zahlenden Vermächtnisses, aufgesammelt, zu Kapital geschlagen und die Zinsen immer wieder kapi- talisirt. Mit dieser Theilung und Aufsammlung soll von dem Todestage des Bruders des Testators, welcher am ISten Dezember 1832 erfolgte, dreißig Jahre hindurch fortgefahren werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums hört die Theilung auf; das ganze Haupt-Kapital wird mit dem, von den aufgesammelten Zinsen und Zinscöziuscn gebildeten Kapital vereinigt und davon ^ des Ganzen dem Neffen des Erblassers oder der Desccndcnz desselben nach besonders vorhandenen Vorschriften, und ^ der Armcn- Dircction überwiesen. Das Kapital darf nicht angegriffen werden und nur die Zinsen sollen zur Unterstützung an verschämte, würdige, durch Alter, Krankheit oder unverschuldete Unglücksfälle in Armuth versunkene Personen gezahlt werden. Diesem nach zerfällt die für jedes Jahr zu legende Jahresrechnung in drei Abteilungen, nämlich: Gencral-Conto der Stiftung; U. Conto der zur sofortigen Unterstützung der Armen bestimmten Revcnüen, und ll. Ersparniß-Conto zur Vergrößerung des Grund-Kapitals, als in welcher Art auch seit dem Jahre 1833, wo das Kapital der Armen-Direction übergeben worden, verfahren und die Rechnung zur Kenntniß des Publikums gebracht worden ist. Das Stiftungs-Kapital betrug incl. 12,000 Rthlr. Gold SS,700 Rthlr. — Sgr. - Pf. Durch Rückzahlung von Kapitalien und anderweiter Belegung desselben, so wie durch Verwandlung eines Kapitals von 5,000 Rthlrn. Gold in Cour, sind bis zum 31stcn Dezember 1810 hinzugetreten SKI - 27 - II - mithin beträgt dasselbe gegenwärtig, incl. 7000 Rthlr. Gold «0,201 Rthlr. 27 Sgr. 11 Pf. und das Conto zur Vergrößerung des Grund-Kapitals ist bis auf 7,2SV - — - — - angewachsen. Beides zusammen beträgt «7,511 Rthlr. 27 Sgr. 11 Pst mithin würde, wenn ull. 1810 der Termin eingetreten wäre, wo die Stiftung in der jetzt bestehenden Gestalt aufgelösct wird, der Armen - Direction ä ^ ein Kapital von 15,008 Rthlrn. zugeflossen sein, als so hoch wir solches bei der Ucbcrstcht des Vermögens sämmtlicher Armen-Anstalten vorläufig angenommen haben. (Seite 17«.) An Unterstützungen aus der l'Abayeschen Stiftung sind in den letztvcrflosscncn 8 Jahren, seitdem die Stiftung besteht, gezahlt worden, und zwar im Jahre 1833, wo die Zahlungen nicht vor dem Isten April ihren Anfang nehmen konnten, weil die Zinsen xostnamvianäo eingehen, an 25 verschiedene Arme in monatlichen Raten von 2 bis « Rthlrn 557 Rthlr. — Sgr. im Jahre 1831 an 21 Arme S3K - — - 1835 - 28 - 1,051 - 15 - - 183« - 30 - 1,077 - — . - 1837 - 31 - 1,131 - - - - 1838 . 28 - 1,107 - - - - 1839 - 25 - 937 - - - - 1810 . 28 839 - — - überhaupt also 7,035 Rthlr. 15 Sgr. 11 182 Wie bedeutend und wichtig diese Stiftung ist, geht aus dem Vorstehenden genugsam hervor, und der Name des edlen Stifters wird zu allen Zeiten unter den Einwohnern der Hauptstadt in Ehren gehalten werden. Damit aber auch sein Bild unter uns bewahrt bleibe, so haben die städtischen Behörden dasselbe in würdiger Ausführung in dem Sitzungszimmer der Armcn-Direction aufstellen lassen. — Möge das Beispiel einer Gesinnung, wie sie der treffliche l'Abaye an den Tag gelegt hat, Nachahmung finden bei denen, die sich durch reiche zeitliche Güter zur Sorge für den dürftigen Bruder vorzugsweise ausgerüstet sehen. 183 184«.*) E i n 1837 1838- 1839. 184«. ?ic. .pu »tlm. »er-I>k- ktlilr. 5j?r .pk. «tl,Ir. »xr.pk. ktblr. »er.xk. 1. An Bestand 4 88« 3 9 1,211 29 ö 1,102 18 3 1,849 13 10 2. - Zinsen 3 «,«31 29 7 «,384 1 k «,838 20 8 «,813 21 8 3. Aus der Hey mann Stiftung . . . . — 100 — — 100 — — 100 — — 100 — — 4. Aus der Haupt-Arm der Königin Eli — «00 — — «00 — — «00 — — «00 — — 3. AuS der Königl. Pol für den Bürgert— 8 13 — 8 13 — 8 13 — 8 13 — «. An Resten und Rückz 311 — — 84 14 2 383 14 2 9 23 4 7. Ertraordinair, incl. satz von Dokum 3 38 990 — °°) — 8,39s 20 4 8,389 — 2 9,033 8 3 10,371 13 10 A u 1. Unterstützungen aus der Vermächtniß-Al 7,333 24 3 7,177 14 9 7,081 — — 7,188 23 k s Ertraordinair, incl. gäbe beim Ankauf 4 29 2« 7 108 27 — 124 24 3 1,488 7 « 3 7,383 20 1« 7,28« II 9 7,203 24 3 8,«47 I — S 1,211 29 k 1,102 18 3 1,849 13 10 1,724 12 10 °) Die seit 1. Januetals-Buchungcn als durchlaufende Posten weggelassen; und sind in demselben nur die t °°) Die pro 1840 Pen» und sind diese SU» Nthlr — Sgr. — Pf. demnächst von . . . . . Z2 - II - 2 - in Kamill» mit . . . 1,022 Rthlr. Il Sgr. 2 Pf. wieder verausgabt, weil 483 Zu N. E x t r a c t der Stiftungs - Kasse für die 11 Jahre vom 1. Januar 183« bis 31- December 1840-*) Einnahme. 183«. 1831- 1832. 1833. 1834. 1833 1836 1837- 1838- 1839. 184«. Hb. ktblr. sgr.xk. Ntlür. «gr-pk NtUr. sgr.pk. Ntblr. «xr.xk. Ntlilr. sgr.pk. Ntlür. sgr.pk. Ntblr. sxr.pk. Ntblr. litblr. 5gr.i>k. Nttllr. --xr.pk. Ntlilr. sgr.pk. 1. An Bestand 211 st 8 108 12 0 1,20k 1 1,8K1 18 7 1,01k 29 11 987 3 3 1,231 11 1 886 8 9 1,211 29 st 1,102 18 8 1,819 13 10 2. - Zinsen st, 019 21 8 8,830 3 10 K,29S 23 — 3,«91 2K 2 8,898 29 2 6,823 9 — «,192 II 8 «,K81 29 7 k,381 1 k 6,888 20 8 6,813 21 8 3. Aus der Heymann Joseph Fränkel'schen Stiftung 100 — — 100 — — 100 — — 100 — — 100 — — 100 — — 100 — - 100 — — 100 — 100 — — 100 — — 1. Aus der Haupt-Armcn-Kasse als Vermächtnis? der Königin Elisabeth Christine .... V00 — — L00 — — K0» — V00 — «00 — — «00 — — «00 — — «00 — — «00 — — 600 — — «00 — — 3. Aus der König!. Polizei-Haupt-Kasse Holzgeld für den Bürgerwaisen-Fonds 8 18 — 8 18 — 8 Ist — 8 Ist — 8 18 — 8 18 — 8 18 - 8 13 — 8 18 — 8 18 — 8 18 — st. An Resten und Rückzahlungen eo8 — — 138 — — — — — 78 23 k 828 18 11 20« 12 st 131 — - 311 — — 81 11 2 388 11 2 9 23 1 7. Ertraordinair, incl. Mehr-Einnahme aus Umsatz von Dokumenten:c — — — 80 2K 7 71 2 9 131 26 9 9 8 10 173 11 I 118 28 3 38 990 — °°) Einnahme V,st10 11 10 7,132 28 >> 8,281 13 I 8,172 ^2 — 8,189 8 10 8,898 23 10 8,712 9 - 8,898 20 1 8,389 — 2 9,083 8 3 10,371 13 10 Ausgabe. 1. Unterstützungen aus den eingehenden Zinsen der Vermächtniß-Kapitalien st,107 17 3 3,926 28 10 st,112 26 st 7,0K9 17 I 6,828 2 8 7,819 — 7 7,607 13 11 7,383 21 3 7,177 11 9 7,081 — — 7,188 23 «! 2. Ertraordinair, incl. Rückzahlungen, Mehrausgabe beim Ankauf von Dokumenten :c 91 II 10 — — — 27Z 28 — 86 8 — 317 — 2 118 8 11 218 19 1 29 26 7 108 27 — 121 21 8 1,188 « Ausgabe st,202 2 1 8,92ü 28 10 k,71ö 21 st 7,188 22 1 7,172 2 7 7,VV7 9 v 7,820 3 z 7,383 20 10 7,28« II 9 7,208 21 8 8,«17 1 — Bestand 108 12 9 1,200 2 1 1,8ö1 18 7 1,016 29 11 987 3 3 1,231 11 1 88k 8 9 1,211 29 « 1,102 18 8 1,819 13 10 1,721 12 10 °) Die seit 1. Januar I8Z0 beim Kapital-Stock stattgehabten Zu-und Abgänge weiset die Berechnung Seite 177-—17a nach. In obigem Rcchnungs-Cxtract sind die KapitalS-Bnchnngc» als durchlaufende Posten weggelassen; und sind in demselben nur die bei Ankauf oder Verkauf von Documenten erwachsenen Agio- und Stückzinstn-Bcträge zur Berechnung gezogen. Die pro 1810 lit. 7. der Einnahme aufgeführten am Nthlr. sind aus verkauften IMDRthlr. Kurmärkschen Obligationen für das v. Mcllittsche Legat eingegangen, und sind diese am Rthlr — Sgr. — Pf. demnächst ilt. 2. mit einem Zuschüsse von Z2 - it - 2 - in Komma mit . . , 1,022 Rthir. 1t Sgr. 2 Pf. wieder verausgabt, weil dieser Betrag an daS kammcrgerichtliche Depositorium zur v. Mellinschen Masse zurückgezahlt werden mußte. »H . Abschnitt. Das A r m e n - S ch u l w e s e n. ie Reorganisation des städtischen Schulwesens hatte unter andern die Maaßre- gel herbeigeführt, daß da, wo die Eltern schulpflichtiger Kinder zwar nicht des Vermögens wären, das festgesetzte Schulgeld vollständig, aber doch theilweise zu bezahlen, solche nach ihren Erwerbverhältnissen herangezogen werden sollten. In welchem Maaße dies nun stattfinden sollte, entschied der gutachtliche Bericht der betreffenden Armen-Kommission, und eine Folge davon war, daß die Armen-Kommissionen mit dem Einziehen des arbitriten Schulgeldes beaustragt wurden. Daß dies Geschäft denselben lästig werden mußte, ist einleuchtend, und genau genommen gehört es auch wohl nicht zu den Pflichten der Armen-Beamten, daher wir dem Magistrat den Wunsch ausdrückten, das Schulgeld auf anderem geeigneten Wege einziehen zu lassen. Dies gab Veranlassung, daß die Communalbehörden den Beschluß faßten, das Armen-Schulwesen von der Verwaltung der Armen-Direktion überhaupt gänzlich zu trennen und auf die städtische Schul-Deputation übergehen zu lassen. Die Vorbereitungen hierzu nahmen mit dem Jahre 1837 ihren Anfang und im Laufe desselben wurden der Schul- Deputation sämmtliche darauf Bezug habende Akten, Listen :c. überwiesen, so daß Letztere in Stand gesetzt war, die Verwaltung vom Isten Oktober 1837 ab, anzutreten, wobei ihr gleichzeitig auch folgende specielle Gcschäftsgegenstände überwiesen wurden, als- der Unterricht der Taubstummen; der Unterricht älter als 14jährigcr, früher vernachlässigter junger Leute, die zur Einsegnung vorbereitet werden mußten; die Aufsicht über die Klein-Kinder-Bewahr-Anstaltcn, und die Verwaltung der dem Armen-Schulwesen speciell zugehörigen Kapitalien und Grundstücke. Wenn aber hiernach auch die Geschästslcitung des Armen-Schulwesens von der Armen-Direction auf die Schul-Deputation übergegangen ist, so bleiben die Armen- Commissioncn nach wie vor in der engsten Verbindung mit den Armenschulen und sind aus den Grund des Reglements für die Verwaltung des Armen-Schulwesens vom 18tcn September 1837 nunmehr eben so wohl Organe der Schul-Dcpntation geworden, und stehen zu derselben in gleichem Verhältniß, wie sie zur Servis-Deputation in deren Angelegenheiten stehen, so wie denn auch die General-Verfügungen der Schul-Deputation an die Armen-Kommissionen in unserm Monatsblatt Platz finden. Da der Schul-Deputation sämmtliche Akten übergeben worden, der von derselben zu erstattende Bericht über die 11jährige Verwaltung also dasjenige enthalten wird, worauf es ankommt, so übergehen wir dies hier und bemerken bloß, daß, weil die Kasse erst mit Ende Dezember 1837 an die Schul-Deputation übergeben worden, der im letzten Abschnitt dieser Schrift vorgelegte Gcneral-Ertract der Hanpt-Armen-Kasse auch nur die bei derselben durchlaufend berechneten Theile der Einnahmen und Ausgaben für das Armen-Schulwesen bis incl. 1837 nachweisen kann. ll- SM H. Abschnitt Das große Friedrichs - Waisenhaus. Geschäftölcitnng. ^^ie oberste Leitung der Geschäfte geht von unserm Cvllcgium aus. Diesem aber zunächst besteht das Curatorium des Waisenhauses, welches aus einem Mit- gliede der Armcn-Direction, sechs Mitgliedern der Stadtverordneten-Versammlung und zwei Bürger-Dcputirten zusammengesetzt ist, die sich alle 14 Tage im Waisenhaus? versammeln und die nächst vorgesetzte Behörde der Anstalt bilden. Da das Waisenhaus aber dazu bestimmt ist, nicht nur die vater- und mutterlosen Waisen, sondern auch solche arme Kinder aufzunehmen, deren Eltern zwar noch am Leben, die aber wegen längerer und gefährlicher Krankheiten, oder wegen Versunkenhcit in grobe Laster oder als Verhaftete zur Erziehung ihrer Kinder thcilS außer Stande, thcils ganz unfähig dazu sind; außerdem aber in allen dringenden Fällen, welcher Art sie auch sein mögen, die Aufnahme hülfloscr Kinder sogleich geschehen muß, — so ist eine Behörde nothwendig, welche die Anstalt verwaltet, und über Alles, was im Hause vorgeht, wacht, und diese Behörde heißt die Administration des Waisenhauses. Sie besteht aus einem Inspektor, der zugleich Rcndant der Kasse ist, einem Con- trolcnr, zugleich Registratur-Vorsteher, und zwei Administrations-Sccretairen. Die Pflichten, welche der Administration obliegen, sind eben so umfangreich als wichtig, und erfordern, wenn sie mit Gewissenhaftigkeit geübt werden, die ungetheilten Kräfte der Beamten. Es handelt sich hier nicht blos um die Aufsicht im Hause und über das in der Pallisadenstraße belegene Filial der Anstalt — ungeachtet die Sorge für eine Anzahl von gegen 400 Kindern, was die Occonomie im weitesten Umfange betrifft, die Bekleidung, Reinigung, Beaufsichtigung und Beschäftigung der Kinder außer den Schulstunden eine anhaltende Aufmerksamkeit erfordert — sondern auch um die Controle über die außer dem Hause untergebrachten 800 bis 000 Kvstkinder. Dazu kommt die sorgfältige Buch- und Rechnungsführung, nicht blos der Haupt- Rechnung, sondern auch über eine Zahl von Gegenständen, die im weitere» Verlauf dieses Berichts noch zur Sprache kommen werden, und zuletzt noch seit dem Jahre 1833 die Uebcrnahme mehrerer bis dahin in unserm Collcgium selbst bearbeiteten und demnächst der Administration zum sclbstständigcn Geschäfts-Betrieb überwiesenen Branchen. Derselbe erstreckt sich auf den Schriftwechsel mit den vormundschastlichen Behörden wegen Einleitung der Bevormundung neu aufgenommener elternloser Kinder, Ausstellung der Erbentsagungsakten für dieselben, Ermittelung und Einforderung von Vermögen und Zinsen und sonstige Angelegenheiten. Ferner die Ermittelung der Familien-Verhältnisse und Communal-Angehörigkeit der neu aufgenommenen Kinder, Beschaffung ihrer Taufscheine, desgleichen die Uebcrwachung derjenigen Eltern, welche zur Charit? oder zum VerHast gebracht worden, oder entwichen sind, damit deren einstweilen aufgenommene Kinder ihnen, soweit dies ausführbar, zurückgegeben werden können. Eben so gehört dahin die genauere Beaufsichtigung der Kostkinder, welche zwar im Allgemeinen von den betreffenden Armen-Commissionen geführt wird, in spe- ciellen Fällen aber das Einschreiten der Administration erheischt, namentlich die besondere Uebcrwachung der 13- und 14jährigen Kvstkinder, damit solche rechtzeitig zum 187 Confirmandcn-Untcrricht und demnächst zur Consirmation gelangen, wodurch nicht nur das Beste dieser Kinder selbst befördert, sondern auch verhindert wird, daß sie nicht weit über das 14te Lebensjahr hinaus der Anstalt zur Last fallen. Auch gehören hierher die abzuhaltenden Lokal-Untersuchungen über diejenigen Kinder, welche nach eingehenden Anzeigen sich in schlechter Pflege befinde». Zu dieser vielseitigen Geschäfts-Vermehrung sind in neuester Zeit auch die mit der Verwaltung der Fickerschcn und Grünschcn Stiftungen verbundenen Arbeiten hinzugetreten, desgleichen seit vorigem Jahre die Verwaltung des ererbten Baumbachschcn Grundstücks, und in Aussicht stehen noch die aus der Verwaltung der Schulzeschcn Stiftung künstig erwachsenden Geschäfte. Die Vermehrung der Arbeitskräfte durch Anstellung eines zweiten Administrativns-Secrctairs hat sich im Jahre 1831 nothwcndig gemacht, als die durch Cholera herbeigeführte plötzliche Zunahme der Kinder eine Stockung der Geschäfte befürchten ließ, und wies sich auch nach dieser übcrstandencn Krisis als gerechtfertigt aus, da der mit der Registratur und den Vernehmungen in der Anstalt beschäftigte Beamte nicht zugleich auch die außerhäuslichen Geschäfte der Lokal-Unter- suchungen, Einziehungen von Nachrichten über zu ermittelnde Eltern, desgleichen die Berichterstattungen hierüber, so wie die zur Corrcspondcnz mit den Behörden erforderlichen Kanzlei-Arbeiten besorgen konnte. Erweiterung der Anstalt. Im Jahre 1829 bestanden im Waisenhause 3 Knaben- und 1 Mädchcnabtheilung, jetzt sind 1 Knaben- und 2 Mädchenabthcilungcn vorhanden und außerdem ist noch eine 3te Knabcnabtheilung im Filial hinzugetreten. Diese Ergebnisse schließen bedeutende Veränderungen in sich, welche sich im Lause des Jahrzehends zugetragen haben und nunmehr nachzuweisen sind. Die verhängnißvolle Epoche der Cholera im Jahre 1831 führte dem Waisenhansc plötzlich eine Anzahl von 197 Kindern zu, deren sämmtliche Unterbringung in Kost nicht zu bewirken war. Die in jeder Hinsicht gefahrdrohende Ueberfüllung der Anstalt mußte abgewendet werden, und so ergab sich die Nothwcndigkeit der Unterbringung einer 4tcn Abtheilung von 49 Knaben in einem Lokal außerhalb des Waisenhauses. Durch die Bereitwilligkeit der Königl. Behörden wurde zu diesem Zweck das Haus Nr. 29. in der Oranienburgcrstraße (früher Königl. Entbindungs-Anstalt) vorläufig angewiesen und am 24. November 1831 das Filial von 40 Knaben daselbst errichtet. Einem Ehepaar ward die Obsorge übertragen, und zwar dem Manne die Aufsicht der Knaben, und der Frau die Wirthschaftsbesorgung, desgl. einem Lehrer der Unterricht, auch den beiden Eheleuten zur Führung der Oberaufsicht eine Wohnung im Hause angewiesen. Zu Ostern 1832 mußte das Gebäude jedoch der Königlichen Behörde zurückgegeben werden, und die Verlegung des Filials erfolgte nach dem der Commune gehörigen Hause, Louisenstraße Nr. 32., welches früher als Cholera-Heilanstalt gedient hatte. Während der Hcrbst-Manövcrzeit des Jahres 1832 war der Königlichen Mi- litair-Behördc dies Gebäude zum Lazareth überlassen, weshalb die Kinder einstweilen im Neuen Hospital in ein damals entbehrliches Seiten-Gebäude untergebracht wurden. Im Oktober desselben Jahres kehrten sie aber in das vorige Lokal zurück. Am 2V. Juni 1833 mußte das Gebäude wegen anderweitiger Benutzung definitiv geräumt und die Kinder in das Waisenhaus zurückgenommen werden. Glücklicherweise fand sich bald eine andere Gelegenheit zur Erleichterung des überfüllten Hauses, indem der Eigcnthümcr eines isolirtcn Grundstücks in der Palli sadcnstraßc, der Garnwebcrmeister Nadler, sich zu dessen Abtretung für eine Summe 188 von 2,500 Rthlrn. und gegen eine jährliche Leibrente von 100 Rthlrn. nebst einer Micths-Entschädigung von 3V Rthlrn. bereit erklärte. Es wurde hierauf Seitens der Communalbehörden eingegangen und somit das Grundstück als Eigenthum erworben. Bei der Lage desselben im Freien zwischen dem Frankfurter und Landsberger Thore, und da es zugleich mit Hof und Garten versehen ist, wurde eS dem Gedeihen kleiner Kinder am zuträglichsten gehalten und daher nach vorgenommener baulicher Einrichtung — wozu 800 Nthlr. angewiesen waren — die Verlegung des sogenannten Instituts der kleinen Kinder beiderlei Geschlechts aus dem Waisenhause dorthin bewirkt. Sie erfolgte am Isten Oktober 1833, nachdem ein Ehepaar als Hausvater und Hausmutter mit einem Gehalte von 250 Rthlrn. bestellt war, denen 2 Dienstmädchen zur Besorgung der Küche, Wäsche und Bedienung der Kinder beigegeben wurden. Damit es nicht an ärztlicher Hülfe fehle, erfolgte die Anstellung eines besonderen Hausarztes mit 50 Nthlr. jährlich. Die von den kleinen Kindern bisher im Waisenhause bewohnten Räume konnten nunmehr den aus dem früher bestandenen Filial zurückgekehrten 10 Knaben zum bleibenden Aufenthalt angewiesen werden, und auf diese Weise ist die Eingangs erwähnte 4te Knaben-Abtheilung entstanden. Gleichzeitig wurden die bisher unter Aufsicht einer Aufseherin gestandenen 70—80 Mädchen in 2 Abtheilungen geschieden und der durch die Versetzung der kleinen Kinder in das neue Filial disponible gewordenen seitherigen Aufseherin, die Aufsicht über die 2te Mädchen-Abtheilung übertragen, und somit eine bessere Beaufsichtigung und Erziehung der Mädchen erreicht. Hierdurch ist die Eingangs erwähnte 2te Mädchen-Abtheilung nachgewiesen. Das Wiedcrerscheinen der Cholera im Jahre 1837 führte für die Anstalt dieselben Verlegenheiten herbei, wie bei ihrem ersten Austreten. — 159 Kinder fielen dem Waisenhause plötzlich zu — und wie sehr man auch bemüht war, durch zahlreiche Unterbringung in Kost die Anstalt vor Uebcrsüllung zu schützen, — blieb dennoch nichts übrig, als auf Entfernung von 50 Knaben Bedacht zu nehmen. Die Communalbehörden standen damals wegen Erwerbung des K apsschen Grundstücks, große Frankfurtcrstraße Nr. 23., in Unterhandlung, und es wurde diese Gelegenheit benutzt, daselbst vorläufig micthswcise ein Lokal für diese Knaben zu beschaffen. Die Verlegung derselben, 50 an der Zahl, erfolgte dorthin am 9ten Oktober 1837 nach Bestellung eines Ehepaars als Hausvater und Hausmutter, und da die Wahl auf einen Schullehrer gerichtet war, so wurde ihm gleichfalls der Unterricht übertragen. Inzwischen war am 29sten Oktober 1835 der Hausvater des Filials der kleinen Kinder verstorben, seine vorläufige Stellvertretung durch einen Lehrer angeordnet, und seine Wittwc als Hausmutter bis zur weiteren Beschlußnahme beibehalten worden. In den folgenden Jahren wurden die Kinder des Filials ungewöhnlich zahlreich von der Krätze befallen. Zur Ausrottung dieses Uebels ward zuletzt eine gründliche Reinigung aller Lokale des Hauses nothwendig, und da durch die, wegen Heilung der Befallenen zur Krätzstation im Waisenhause versetzten Kinder, die Zahl der Zurückgebliebenen bis auf 33 vermindert war, so erfolgte deren Rücknahme in die Anstalt am 9ten Dezember 1837. Nach beendigter Reinigung des Gebäudes durch Abreiben und frische Betünchung der Wände wurde dasselbe am 0ten Februar 1838 von den 50 bis dahin im Hause auf dem Kapsschen Grundstück untergebrachten Knaben bezogen, da die Räumung des letzteren nothwendig war, und somit ist an die Stelle des Filials für kleine Kinder, das Filial für eine 5tc Knaben-Abtheilung getreten. Die in die Anstalt zurückgenommenen kleinen Kinder wurden nach und nach in 189 Kost untergebracht, und iudein ihre Zahl auf 2V bis 25 beschränkt blieb, war ihre Beibehaltung im Hause der Räumlichkeit augemessen. Auf diese Weise war es möglich geworden, die Beibehaltung eines 2ten FilialS, ungeachtet der durch die Cholera dem Waiscnhause zugeführteu Menge von Kindern, zu vermeiden, obwohl hierbei die theilweise Ueberfüllung der Anstalt nicht zu beseitigen blieb. Durch Errichtung einer 4tcn Knaben-Abtheilung in der Anstalt ist die Anstellung eines -lten Aufsehers nöthig geworden — Die 2te Mädchcu-Abtheilung ist, wie vorerwähnt, der vormaligen Aufseherin der kleinen Kinder übertragen, und für die Letzteren bei ihrer geeigneten Zahl eine Wärterin als ausreichend erachtet und angenommen worden. Die Begründung des Filials hat die Anstellung eines Hausvaters und einer Hausmutter herbeigeführt, auch hat die Zahl der Dienstboten vermehrt werden müssen. Der Unterbeamten sind daher jetzt 12 gegen 9 im Jahre 1829; der Dienstboten dagegen 18 gegen 13 im Jahre 1829. Gleichfalls hat das Lehrerpcrsonal wegen Errichtung der beiden Knaben-Abthei- lungen im Hause und im Filial zugenommen, daher jetzt 9 Lehrer gegen 7 im Jahre 1829 vorhanden. Für die 2te Mädchcu-Abtheilung bestand 1829 bereits eine besondere Klasse mit einem Lehrer. Das ärztliche Personal ist zwar der Zahl nach gleich geblieben, dagegen ist statt eines außer der Anstalt wohnenden Wundarztes ein solcher, und zwar erster Klasse, mit Wohnung im Hause und höherem Gehalt angestellt, wodurch für die Gesundheitspflege eine wesentliche Verbesserung bewirkt worden. Derselbe führt zugleich die ärztliche Aufsicht über das Filial, daher der frühere für dasselbe bestellte besondere Arzt entbehrlich geworden ist. Bauten. < In baulicher Beziehung ist anzuführen, daß im Jahre 1830 auf dem Queergebäude an der Spree eine Mansarde, welche 2 Säle nebst dazwischen belegener Kammer enthält, ausgebaut worden. Dies Lokal dient zur 2ten Quarantaine-Anstalt. Im Jahre 1828 sind sämmtliche Gebäude des Waisenhauses, Kirche und Thurm mit eingeschlossen, abgeputzt. Auch hat eine bedeutende Verbesserung der Orgel im Jahre 1830 stattgefunden. Außerdem sind für die Einrichtungen der Filial-Anstalten beträchtliche Kosten aufgewendet. Anzahl der verpflegten Haus- und Kostkinder. Aus der beigefügten Nachweisung sub I. ist die Zunahme der in jedem Jahre verpflegten Kinder, sowohl nach den täglichen Durchschnittszahlen, wie nach den Zahlen der neu aufgenommenen Kinder zu ersehen; desgleichen crgiebt sich, wieviel Kinder durch Confirmation, durch Rückgabe an ihre Angehörigen, durch Ucbcrwcisung an die bethciligtcn Commune» und Anstalten, sowie durch Todesfälle abgegangen sind. Hinsichtlich der Kostkiuder, welche in dieser Nachmessung vom Jahre 1833 ab in geringerer Anzahl erscheinen, ist hier Folgendes anzuführen: Unter diesen Kindern waren bis 1833 nicht nur die begriffen, welche als verwaiset der Anstalt unmittelbar angehörten und aus derselben in Kost untergebracht worden, sondern auch die Kinder, für welche ihren Müttern Kostgeld als Unterstützung bewilligt ward. Diese letztere Klasse wuchs im Verhältniß der steigenden Bevölkerung und der hiermit in Verbindung stehenden Zunahme der Hiilfsbedürstigcn in neuerer 1W Zeit so bedeutend an, daß nicht nur die Geschäftsführung beim Waiscnhausc zum Nachtheil für die Anstalt selbst erschwert wurde, sondern zugleich alle Uebersicht dieser Klasse von Kindern verloren ging, welche mit ihren Müttern der eigentlichen Armenpflege angehören, und außer dem bewilligten Kostgelde oft noch anderweitig unterstützt werden müssen. Diese Unterstützungen ließen sich aber nicht beim Waiscnhausc verrechnen und erschienen unter cxtraordinairen Unterstützungen bei der Haupt-Armenkasse. Suchten sich ferner einzelne Mütter ihrer Kinder zu entledigen, so war ihnen dies durch die Verbindung mit dem Waisenhause erleichtert, und die Beaufsichtigung der eigentlichen Kostkindcr war den betreffenden Armen-Kommissionen durch die Verbindung beider Klassen von Kindern fast unausführbar geworden. Diesem Uebcl mußte abgeholfen werden und es wurde daher die Ueberwcisung der bei ihren Müttern befindlichen Kinder unter der Benennung „Pflegekinder" an die betreffenden Armen- Kommissionen zur selbstständigen Verwaltung beschlossen. Am Istcn April 1833 gingen demzufolge 1220 Pflegekinder von der Verwaltung des Waisenhauses zu der der Armen-Kommissionen über. Die für sie berechneten Kosten werden am Jahresschluß dem Waiscnhausc beim Zuschuß in Anrechnung gebracht und kommen in dessen Rechnung in Ausgabe. Pflegekinder. Was nun diese Kinder betrifft, so hat sich die Zahl der am 1. April 1833 den Armen-Kommissionen überwiesenen 1220 Kinder seitdem bedeutend vermehrt. Es waren am letzten Dezember 1833 deren 1294 In der vorbcmerktcn Nachmessung sub I. sind auch die Vcrhältuißzahlen der Sterblichkeit beigefügt, wobei jedoch zu bemerken bleibt, daß letztere keinesweges aus dem gewöhnlichen statistischen Gesichtspunkte betrachtet werden darf, da die Sterblichkeit in der Anstalt von dem besonderen Umstände abhängt, ob in einem Jahre mehr oder weniger Kinder vorhanden gewesen, deren scrophulöses Leiden ihren Tod herbeiführte. Leider finden sich unter den dem Waisenhause Zufallenden nur zu viele, die mit der Scrophclkrankhcit behaftet sind, und denen bei vorgeschrittener Desorganisation nicht zu Helsen ist, wie denn auch die Erfahrung lehrt, daß der größte Theil der Stcrbcfällc die von scrophulöser Lungen- oder Unterleibs-Schwindsucht herrührenden sind. Hierbei ist zu gedenken, welchen Einfluß die Cholera bei ihrem ersten Austreten >m Jahre 183l ans Leben und Gesundheit der Kinder und des sie umgebenden Vcr- waltungs-Personals gehabt hat. Es ist als eine seltene Erscheinung zu bctrackten, daß weder irgend ein Kind, noch einer der im Hause wohnenden Beamten und Dienstboten, noch einer der außerhalb der Anstalt wohnenden Lehrer von der Seuche cr- 1834 1833 1830 1837 1838 1839 1840 1313 1438 1403 1790 1927 1883 1809 mithin jetzt mehr gegen 1. April 1833 049 Kinder. Gesundheitspflege und Sterblichkeit. 191 griffen worden ist. Zwar waren alle Maaßregeln der Vorsorge und Umsicht von den Behörden getroffen und von den Verwaltungs-Beamten gewissenhaft befolgt, allein dieselben Maaßregeln vermochten ja nicht andere Anstalten zu schützen! — Als besonders merkwürdig ist noch der Umstand zu betrachten, daß das Jahr 1831 in diesem Jahrzehend gerade dasjenige ist, in welchem die Sterblichkeit im Waiscnhanse am geringsten war. Zu den vorbemcrkten vorsorglichen Maaßregeln gehörte die sofortige Anlegung einer möglichst isolirten Contumaz-Anstalt im Hause selbst, worin alle neu aufgenommenen Kinder 2» Tage lang unter Aufsicht eines hierzu bestellten Arztes verbleiben mußten; desgleichen die Einrichtung eines besonderen Lazarcths für die etwa von der Seuche Ergriffenen. Die Anstalt selbst ward nicht gesperrt, denn dies war wegen der aufzunehmenden Kinder nicht möglich. Die Zöglinge wurden nach wie vor ausgeführt und nur im Umgange mit ihren Angehörigen beschränkt, um die Zusteckung von Lebensmitteln zu verhüten, damit die vorgeschriebene diätetische Lebensweise nicht umgangen werden sollte. Aller Wahrscheinlichkeit nach war diese streng beobachtete Le- bcns-Ordnung, verbunden mit der Bewegung in freier Luft, die heilsamste von allen ergriffenen Maaßregeln. Nicht so erfreulich ging die Wicdcr-Erscheinnng der Cholera im Jahre 1837 vorüber, denn bei denselben Vorkehrungen wurden dennoch 3 Kinder ein Opfer dieser Seuche, von denen jedoch 2 seit wenigen Tagen erst aufgenommen und wahrscheinlich durch ihre an der Cholera verstorbenen Angehörigen prädisponirt waren. Gleichzeitig wurden 2 Wärterinnen von dieser Krankheit ergriffen, von denen die eine starb, die andere, so wie der ebenfalls erkrankte Aufscher der Isten Knaben-Abtheilung, wieder hergestellt wurden. In Bezug auf das Krätz-Uebel, welches die Auflösung des Filials der kleinen Kinder zunächst herbeiführte, bleibt hier nachträglich anzuführen, daß nachdem mehrere Jahre hindurch nur wenige Kinder der Anstalt und des Filials von diesem Uebel befallen gewesen waren, dasselbe im Jahre 1837 bedeutend zunahm, und da die Krankheit in der Anstalt selbst geheilt werden mußte, so war ungeachtet des dazu dienenden abgesonderten Lokals und aller angewandten Vorkehrungen, dieselbe nicht auszurotten. Es ward daher beschlossen, die Heilung dieser Kinder in der Charit« zu bewirken, wozu das Königl. Curatorium dieser Anstalt abgesonderte, nur für die Waisen bestimmte Zimmer eingeräumt hatte. Diese im Mai 1838 ausgeführte Maaßregel hat den glücklichsten Erfolg gehabt, indem das Uebel sehr bald bedeutend abnahm, so daß seit dem Schlüsse vorigen Jahres nur noch einzelne Fälle, und zwar bei neu aufgenommenen Kindern vorkamen. Das bis dahin zur Heilung gebrauchte Lokal ist nach gründlicher Reinigung zu einer besonderen Quarantainc für die aus der Charit« zurückkehrenden Kinder eingerichtet, in welchem sie unter ärztlicher Aufsicht auf unbestimmte Zeit verbleiben, und erst nach erlangter Neberzcugung von ihrer gänzlichen Herstellung unter die gesunden Kinder aufgenommen werden. Zur Beförderung der Gesundheitspflege und in Bezug auf körperliche Ausbildung ist auch im Jahre 1838 eine Turn-Anstalt im Filial-Garten eingerichtet, in welcher die Knaben unter Anweisung eines dazu befähigten Aufsehers geübt werden. Im Lause des vergangenen Jahrzehends ist auch eine wesentlich verbesserte Beköstigung der Kinder eingetreten, von der wir hier nur die Einführung einer -Itcn Fleisch- mahlzcit in der Woche und die Verabreichung von Biersuppe im Winterhalbjahre erwähnen. 192 Unterricht. Im Waisenhause selbst werden die Kinder von 0 Lehrern unterrichtet. Es bestehen 4 Abteilungen Knaben und 2 Abteilungen Mädchen im Hause, so daß jede Abtheilung von einem Lehrer unterrichtet wird. Den Unterricht im Schreiben und im Gesänge crtheilen noch 2 besondere Lehrer. In den beiden ersten Knaben-Abtheilungen sind wöchentlich 25, in der 3ten 23, und in der 4ten 20 Stunden für den Unterricht bestimmt, und außerdem in der 3tcn und 4tcn Abtheilung für jede noch eine Nachhülfestunde im Lesen. In dem Filial, wo sich eine Abtheilung von 50 zehn- bis zwölfjähriger Knaben befindet, welche als Parallelklasse der 3ten Knaben-Abtheiluug zu betrachten ist, wird ganz wie in dieser von einem besonderen Lehrer unterrichtet, und alle 0 Monat findet eine Versetzung ans derselben nach der 2tcn Abtheilung der Mutter- Anstalt statt. In den beiden Mädchen-Abtheilungen im Hause wird nur des Vormittags unterrichtet, weil die Nachmittagsstundcn zu weiblichen Handarbeiten, namentlich zum Stricken der Strümpfe für die Anstalt, desgleichen zum Nähen neuer und zur Ausbesserung alter Leib- und Bettwäsche, bestimmt sind. In der ersten Abtheilung wird wöchentlich in 21, und in der 2tcn in 22 Stunden unterrichtet, außerdem für die letztere noch in 10 Nachhülfestunden Nachmittags für diejenigen Mädchen, welche als ganz unwissend, aber in Jahren vorgerückt in der Anstalt haben aufgenommen werden müssen. Der Katcchumcnen-Unterricht, von den beiden Predigern ertheilt, ist unter den obcngedachtcn Lehrstunden nicht mitbcgriffcu. Was die Gegenstände des Unterrichts betrifft, so ist die nächste Bestimmung der Kinder ins Auge gefaßt, und nächst dem Rcligions-Unterricht erstrecken sie sich daher nur auf Lesen, Schreiben und Rechnen. In der lstcn und 2ten Abthcilung genießen die Kinder jedoch auch Unterricht in der Geographie, allgemeinen Geschichte und Naturlchrc, so wie sie auch Anleitung im Singen erhalten. Durch einige milde Stiftungen sind wir in den Stand gesetzt, den von der Natur mit besonderen Anlagen ausgestatteten Zöglingen eine höhere Ausbildung zu gewähren, wie weiterhin näher berührt werden wird. Stellen wir nun aber einen Vergleich an, wie sich das Jahr 1810 gegen das Jahr 1829 in Beziehung auf den Unterricht verhält, so tritt insbesondere hervor, daß nicht nur die Unterrichtsstunden an sich vermehrt worden, sondern auch die wöchentlichen 12 Nachhülfc-Stunden, so wie gleichfalls der auf dem Lazareth und der Quarantaine zu ertheilcnde Unterricht von bezüglich 2 und 4 Stunden wöchentlich, ferner der Unterricht im Filial und die Anstellung eines besonderen Lehrers daselbst, zugetreten sind. Als Beweis der den Kindern gewidmeten Sorgsalt ist hier noch anzuführen, daß die in neuerer Zeit gemachte Erfindung einer Methode zur Heilung der Stotternden, zum Wohle einiger stammelnden Kinder benutzt worden ist. Man hatte nämlich im Jahre 1835 in Erwägung gezogen, ob es nicht Pflicht sei, weil in einzelnen Fällen sich Schwierigkeiten bei der Unterbringung stammelnder Kinder ergaben, deshalb Schritte zu thun, und wurde mit Zustimmung der Communal-Behörden, gegen ein ermäßigtes Honorar, an 5 Knaben und l Mädchen der Versuch gemacht, indem man die Behandlung dem rühmlich bekannten De. Norden übertrug. Der Erfolg war bei 3 Knaben vollständig, 2 konnten mehr oder weniger als gebessert betrachtet werden, von dem Mädchen aber steht zu befürchten, daß sie nach und nach wieder in den alten Fehler verfallen werde. Es hat sich hierbei ergeben, daß die Methode des Or. Norden bei Erwachsenen die aufmerksamer auf sich selbst sind und die dargebotenen Hülfsmittel zur Erleichterung des Sprechens gehörig anwenden, von glücklicherm Erfolge ist, aber bei Kindern, von denen diese Aufmerksamkeit nicht zu erwarten, keinen rechten Bestand hat. Darum haben wir einem der Lehrer des Hauses, der sich aus eigenem Antriebe durch sorgfältiges Studium mit der Methode bekannt gemacht und sich dazu erboten hat, in der Mitte des vorigen Jahres 2 andere stammelnde Knaben, unter Zusicherung eines.angemessenen Honorars, in Behandlung gegeben, wobei noch der besondere Umstand in Betracht kommt, daß dieser Lehrer auch in den Schulstunden auf diese Knaben seine Aufmerksamkeit richten kann. Der Erfolg der Behandlung ist zur Zeit noch nicht festgestellt. Beschäftigung außer den Schulstunden. Zur nützlichen Beschäftigung außer den Schulstunden, und soweit ihre Zeit nicht durch häusliche Verrichtungen in Anspruch genommen wird, üben sich die Knaben in Schnitz- und Papp-Arbeiten, doch kann hierbei von eigentlicher Anfertigung von zum Verkauf zu stellenden Erzeugnissen die nicht Rede sein, da sowohl die hierauf zu verwendende Zeit zu beschränkt, als auch die eigentümlichen Verhältnisse der Anstalt hierzu ungeeignet sind. Die Kinder im Filial werden dagegen mit Garten-Arbeit beschäftigt. Die Mädchen sind außer den Strick- und Näh-Arbcitcn für die Anstalt auch mit Verrichtungen in der Küche, im Waschhause und in der Hausreinigung beschäftigt, wodurch ihre Zeit neben den Schulstunden völlig ausgefüllt wird. Kinder - Feste. Der Kinder-Feste finden im Waisenhause und im Filial jährlich 3 statt, nämlich das Milchsest, zu welchem die Kinder über Land geführt und bewirthct werden; das Gcburtsfest Sr. Majestät des Königs, welches mit angemessenen Feierlichkeiten in der Anstalt selbst stattfindet; ungleichen das Weihnachtsfest, welches vornämlich auS den Gaben edler Menschenfreunde bestritten wird. Als ein außerordentliches Fest-Ereigniß ist des im Jahre 1839 begangenen Refor- mationsfcstcs zu gedenken. Es fand mit kirchlicher Feier statt, welcher ein öffentlicher Umgang unter Vorantritt einiger Mitglieder des Curatorii, der beiden Prediger und der Beamten und Lehrer der Anstalt mit Gesang und Musik voranging. Auch war auf Anordnung der Communal-Behörden ein Festmahl für die Kinder bereitet, und wurde einem Jeden derselben ein Eremplar der Rcformations-Medaille, sowie auch ein Exemplar der kurzen Geschichte der Reformation zur Erinnerung dieses denkwürdigen Ereignisses geschenkt. Ausgaben und Einnahmen. Bei den hier vorgetragenen Ereignissen und daraus hervorgegangenen Veränderungen, welche das Waisenhaus in den verflossenen 11 Jahren berührt haben, ist die Zunahme der Ausgabe eine nothwcndige Folge gewesen. Der sub II. beigefügte 11jährige Rcchnungs-Extract über die Einnahmen und Ausgaben für die Jahre 18^n liefert darüber eine specielle Uebersicht- Eine Verglci- chung derselben, kurz zusammengefaßt, liefert folgendes Resultat: Die Ausgaben für das Jahr 1829 betrugen nämlich: Rthlr. Sgr. Pf. z. für die Anstalt 21,325 8 7 b. für die Kostkinder 22,511 19 — zusammen 11,999 18 7 Rchu. Sgr- Pf- l'l^nzgoit - - - 14,000 I 8 7 Das Jahr >840 erglebt dagegen: Rthlr. Sgr. Pf- ttä » 29,700 19 8 Rthlr. Sgr. Pf- !tä b 10,202 I i 0 und für die Pflegekinder außerdem 29,208 9 9 13,470 24 3 73,231 13 ll mithin haben sich solche vermehrt um 31,tibi 23 4 und zwar: Nthlr. Sgr. Pf. s. für das Waisenhaus selbst um 8,233 l! I theils durch das hinzugekommene Filial, theils durch die Zunahme der Kinder in der Anstalt selbst, sowie auch durch eingeführte Verbesserungen; b. für die so sehr vermehrte Anzahl der Kost-- und Pflege-Kinder, um 22,929 Ii 3 sind vorstehende 31,101 23 4 Sind dagegen die eigenen Einnahmen des Waisenhauses wie 3'll. 1. bis 1>. des Ertracts besagen, im Ganzen sich ziemlich gleich geblieben, so bleibt es doch erfreulich, die nicht unbedeutende Vermehrung des Kapitaliensonds nachweisen zu können, was wir weiterhin näher berühren werden, hier aber befürworten wollen, daß wenn durch die Zinsen von den neuen Stiftungs-Kapitalien die eignen Einnahmen des Waisenhauses in der in Rede stehenden Rechnungs-Periode nicht bedeutend vermehrt erscheinen, solches seinen Grund darin hat, daß über diese Stiftungen besondere Rechnungen geführt werden und eine derselben erst vom Jahre 18-10 ab zur Buchung gekommen ist. Die Summe des Guten ist aber jedenfalls um dasjenige vermehrt, was aus den Zinsen der Stiftungen, namentlich der Fickcr- und Grüncschen, gc- leistet wird. Was die einzelnen Titel der Einnahme und Ausgabe betrifft, so dürften folgende Erläuterungen nicht überflüssig sein. M '13l. 3. der Einnahme aus dem Grüncschen Legat. Aus demjenigen, was weiterhin bei den Stiftungs-Kapitalien erörtert werden wird, ergiebt sich, daß bis zum 1. April 1838 eine Gesammt-Verwaltung der Grüneschen Stiftung bestanden hat, aus welcher jährlich 180 Rthlr. der Waisenhaus-Kasse als Zuschuß gezahlt worden sind. Dies ist der Grund, weshalb hier für 1838 nur 43 Rthlr. aufgeführt sind und das Jahr 1839 ganz ausfällt. Vom 1. April 1838 ab ward das Legat besonders verwaltet. M Dt. 7. An Kostgeldern. Diese Kostgelder gehen ein für Kinder, welche fremden Commune» angehören, die zum Ersatz der Kostgelder verpflichtet sind, oder für welche aus dem Potsdamschen Militair-Waiscnhause ein Beitrag erfolgt, desgleichen für solche, deren ermittelte nächste Verwandte oder natürliche Väter zu Beiträgen herangezogen werden können. Eben so werden unter diesem Titel auch die vom Staate bewilligten Unterstiitzungsgeldcr für Kinder, deren Väter in Staatsdiensten standen, so wie die in einzelnen Fällen von dem VormundschaftS-Gericht aus den Vermögens- Zinscn gezahlten Kostgelder, desgleichen die bei der Stiftungö-Kassc fundirten jährlichen IM 108 Nthlr. für die -Z Waisen des vormaligen besondcrn Bürgcr-Waiscn-Jnstituts vereinnahmt. Daß die Einnahme daher steigend und fallend ist, liegt in der Natnr der Sache. Ick Tit. 12. An Zuschuß aus der Haupt-Armen-Kasse. Daß solcher — mit Ausnahme des Jahres 1835, wo die eigenen Einnahmen des Waisenhauses zufällig reichlicher als gewöhnlich ausfielen — von Jahr zu Jahr bedeutend gestiegen ist, findet in dem, was im Eingange dieses Abschnitts bereits gesagt ist, seine Erklärung, indem die Haupt-Armen-Kasse für das Bedürfnis; im Ganzen aufkommen muß. M Tit. 3. der Ausggbe, für Beköstigung. Seit dem Jahre 1832, in welchem wegen der Seitens der Communal-Behörden beschlossenen Verbesserung der Speisung, die Ausgabe für diesen Titel erhöht werden mußte, ist solche bis auf das Jahr 1839 ziemlich gleich geblieben, in welchem letzter» sie dadurch gestiegen ist, daß gegen Schluß des Jahres 1838 ein vierter Fleischtag wöchentlich und außerdem im Winterhalbjahre wöchentlich einmal Biersuppe des Abends bewilligt worden, wodurch im Ganzen eine Mehr-Ausgabe von 100 Rthlrn. jährlich entsteht. ^.ü Tit. 4. b. Da im Lause der gegenwärtigen Darstellung des seit dem Jahre 1838 veränderten Verhältnisses der Commune zur Charitö-Verwaltung schon erwähnt worden, so findet die seitdem hier entstandene neue Ausgabe ihre Erklärung. Tit. 17. Aus der Lindower Stiftung. Dieselbe setzt 2V Nthlr. Aussteuer aus für ehemalige Lindow er Waiscnmädchcn, die ihre Verheirathung nachweisen; ebenso gleichfalls 20 Rthlr. für ordentliche Zöglinge, welche sich als sclbststän- dige Gcwcrbtrcibcnde ctabliren. Fälle der Art kommen natürlich nur periodisch vor, daher sich die Abweichungen in den verschiedenen Jahren erklären. T'l Tit. 19. Eine Wittwe Schässer, welche dem Waisenhause 2,000 Rthlr. legirte, hat die Bedingung an dies Legat geknüpft, daß ihrer Aufwärtcrin eine Leibrente von 00 Rthlrn. gezahlt werde, und gleichfalls werden: M Tit. 20. den Nadlerschcn Eheleuten für die Abtretung des Grundstücks in der Pallisadcnstraße zum Filial des Waisenhauses gezahlt 130 Rthlr. jährlich. Tä Tit. 22. u. 23. Daß diese Ausgaben seit 1833 eine andere Gestalt erhalten haben, ist unter der Rubrik „Haus- und Kostkinder" bereits nachgewiesen, ebenso, daß hauptsächlich unter diesen Titeln die im Laufe der 11 Jahre entstandene Mehr-Ausgabe zu suchen ist. Kapital-Vermögen und Stiftungen. Das Kapital-Vermögen der Anstalt hat sich im verflossenen Jahrzchend, wenn auch nicht durch viele, doch durch einige bedeutende Stiftungen ansehnlich vermehrt. Nthlr. Sgr. Pf. Am Schlüsse des Jahres 1829 bestand das Vermögen aus 21,150 — — Hinzugekommen ststd: Rthlr. Sgr. Pf. >) daö Legat der Wittwe des Kattunfabrikantcn Damm 200 — — 2> Legat der Wittwe Bärwaldt 100 — — Talus . . . 300 — — Talus . . . 21,150 — — ux; Rchlr, Egr. Pf. I'isnspmt , , , 21,430 — — Stthlr. Sgr. Pf. Dansport . . . ZW — — 3) Geschenk des Hofraths Gebauer für die durch die Cholera vcrwaiscten Kinder .... 700 — — 4) Legat des Kaufmanns Schütte 200 — — 5) Legat des Rentiers Weißer l00 — — 6) Legat der Uhrmacher-Wittwe Metze 2,000 — — 7) Legat des Banquiers Scheel 2,000^ — — Dies Kapital war bereits im Jahre 1792 von dem vormaligen Königlichen Armen-Directorio zu den laufenden Ausgaben mit verwendet, ist jedoch im Jahre 1834 von den Kapitalien der Haupt-Armen-Kassc restituirt worden. 8) Legat des Ordcns-Raths Clüsener 100 — — 9) Legat des Pupillen-Raths Calenberg.... 300 — — 10) Geschenk eines Ungenannten von 000 Rthlrn., belegtauf.., 580 IS — 11) Legat des Präsidenten Silberschlag .... 300 — — 12) Stiftung der Demoiselle Johanne Eleonore Ficker von 49,730 — — Eigentlich beträgt das Stiftungs-Kapital nur 49,700 Nthlr., da aber von den ausstehenden Effekten 1,000 Nthlr., incl. 000 Rthlr. Gold, eingezogen und dafür 1,030 Rthlr. in Staatsschuldscheinen angekauft worden, so hat sich die Haupt-Summe um 30 Nthlr. erhöhet. 13) Stiftung des Rentiers Johann Gott lieb Schultze 16,333 — — Das Kapital beträgt eigentlich 16,380 Rthlr., da aber 1839 die Rückzahlung von 300 Rthlrn- erfolgt, und diese in Staatsschuldschcinen, welche Agio gekostet haben, belegt sind, so hat es sich um 23 Rthlr. vermindert. 14) Legat des Geh. Kriegs-Raths Grüne. . . . 17,923 — — 13) Kaufschilling für eine der Anstalt gehörig gewesene Wiese 23 — — 16) Aus belegten Zinsen für das Kleine-Kinder- Institut 200 — — Summa 91,235 16 — Dagegen kommen in Abgang: Rthlr. Sgr. Pf. ». Die an einige Waisenhaus- Zöglinge zurückgezahlten .330 — — von dem ihnen eigentümlich I-atus . . . 350 — — UMus . . . 91,233 16 — l^n»» . . . 21,430 — — 197 brsnspvrt , , , Nthlr. Sgr. Pf. ll'rsnzgort . . . 91,235 19 — Nthlr. Sgr. Pf. Transport . . . 559 — M- gehörigen, früher zur Waisenhaus-Kasse eingezogenen Vermögen, d. Die beim Umsatz von Kapitalien in Staats-Papieren durch Agio verloren gegangenen 83 29 9 933 26 9 bleibt Zugang mithin belief sich das Vermögen des Waisenhauses zu Ende 1839 aus 112,051 19 9 Zugang pro 1840: Nthlr. Legat der Frau Leßmann 500 Geschenk des Predigers Witte 25 Legat der Demoiselle Baumbach 3,000 außerdem 2 Grundstücke in der Stallschreibergasse, zum Werth von 12,325 Rthlrn. 3,525 - - Summa 115,579 19 9 Zwar sind außerdem von den aus der Fi ckerschen Stiftung eingekommcnen Zinsen in den Jahren 1838 bis 1840 3,950 Nthlr. einstweilen zinsbar belegt worden; allein diese sind dem Kapital-Vermögen deshalb nicht hinzuzurechnen, weil sie nur als ein zufälliges Ersparniß betrachtet werden können, indem gleich nach dem Eingang der Stiftung Individuen nicht sofort vorhanden sein konnten, welche stiftungsmäßig zu bedenken waren. Diese Ersparnisse, von welchen die Zinsen beim Fickerschen Fonds berechnet werden, bleiben daher für künstige Verwendungsfälle rcservirt. Wir halten es noch für unsere Pflicht, diejenigen Kapitalien näher anzugeben, welche von den Gebern zu besonderen Zwecken bestimmt worden sind. M 4. Die Zinsen des Schütteschen Legats von 200 Rthlrn. sollen jährlich demjenigen Knaben zugesprochen werden, dem das beste Zeugniß seiner Lehrer zu Theil geworden ist. Es werden ihm solche bei der Sparkasse aufbewahrt, und er erhält beim Austritt aus dem Hause eine Bescheinigung über das, was er zu fordern hat, und erst, wenn seine Lehrjahre beendigt sind, empfängt er das Geld gegen Rückgabe des Scheins. 7. Von dem Legat des BanquierS Scheel von 2,000Rthlrn. sind die Zinsen zur Aufnahme und Unterhaltung von wenigstens 2 vaterlosen Waisen bestimmt, welche der jedesmalige Probst zu St. Petri vorzuschlagen hat. 10. Die Zinsen sollen zur Erfreuung der Kinder zu Weihnachten verwendet werden. Nthlr. Sgr. Pf- 2l,450 — — 90,901 19 9 IW 12. Durch dasTestament der verstorbenen Dcmoisclle Johanne Eleonore Ficker ist das Waisenhaus zum Haupt- und Universal-Erben ihres Vermögens mit der Bestimmung eingesetzt, daß die legirtcn Kapitalien niemals mit dem Fonds des Waisenhauses vermischt, sondern abgesondert verwaltet werden sollen. Die Zinsen sind bestimmt: a. für 2 Lehrer und 2 Lehrerinnen, welche Jeder eine jährliche Zulage von 50 Rthlrn. erhalten, dafür aber die Kinder auf ihren Spatzicrgängen begleiten und durch Belehrungen über Gegenstände der Natur, Kunst oder Gewerbe, ihnen diese Spatzicrgängc nützlich machen; b. zu Prämien sollen jährlich 100 Nthlr. verwendet und unter die fleißigsten und sittlichsten Kinder vcrthcilt werden; e. sind 800 Nthlr. dazu anzuwenden, um den Kindern nach ihrer Entlassung aus dem Waisenhause zu ihrem bessern Fortkommen eine Unterstützung zu gewähren; ä. zur besseren Unterbringung solcher kleinen Kinder, die in dem Kinder-Institut nicht Platz finden, sind bei vorzüglichen Pflege-Eltern, für jedes Kind 1 Rthlr. monatlich zu verwenden. Außerdem aber sind 50 Rthlr. Remuneration für diejenige dazu befähigte Frau bestimmt, welcher die spcciclle Beaufsichtigung dieser Kinder übertragen wird; e. zur Zahlung einer Leibrente und Insgemein sind schließlich 125 Rthlr. jährlich angenommen. 13. Die von dem Rentier Johann Gottlicb Schultze errichtete Stiftung hat zum Zweck die Unterstützung solcher Kinder beiderlei Geschlechts, welche in der Anstalt selbst mindestens 3 Jahre hintereinander erzogen worden sind. Diese sollen bei ihrem Eintritt in das bürgerliche Leben eine Ausstattung von 50 Rthlrn. aus den Zinsen dieses Kapitals erhalten. Die Vertheilung und Auszahlung erfolgt nach verschiedenen, in dem Schenkungs-Vertrage näher bezeichneten Bestimmungen, tritt jedoch erst nach dem Ableben des Gcschcnkgebcrs in Kraft, da derselbe sich den Nießbrauch seines Vermögens für seine Lebenszeit vorbehalten hat. 1-1. Das Legat des Geheimen Kriegs-Raths Grüne ist bereits im Jahre 1800 dem vormaligen Königlichen Armen - Directorium anheimgefallen, da nach dem Testament des Legators sein nachgelassenes Vermögen zur Hälfte an das Fricdrichs- Waisenhaus, und zur andern Hälfte an das Schul-Anstaltenwesen — zur besseren Versorgung der Waisenkinder und zur Verbesserung der Gehalte armer Schullchrcr — fallen, und dazu auf ewig bestimmt bleiben soll. Bis zum 1. April 1838 hat eine Gc- sammt-Vcrwaltung dieser Stiftung bestanden, deren Kapitalien demnächst zwischen dem Waisenhausc und der Armen - Schulkasse gcthcilt worden sind, nachdem das Armen- Schulwesen an die städtische Schul-Dcputation übergegangen ist. — Die in dem Ncch- nungs-Ertract des Waisenhauses aufgeführten jährlichen 180 Rthlr. an Zuschuß sind daher am 1. April 1838 ausgefallen, da von da ab das Grünesche Legat besonders verwaltet wird und aus der Rechnung des Waisenhauses abgesetzt worden ist. Zur angemessenen Ausführung der testamentarischen Bestimmung, welche lautet „zur besseren Versorgung der Waisenkinder" ist Seitens des Königl. Schul-Kollcgiums der Provinz Brandenburg festgestellt, daß aus den Nevenücn dieser Stiftung denjenigen Waisenknaben — welche bei guter Führung Anlagen für bestimmte Gewerbe, Künste, oder für eine wissenschaftliche Ausbildung zeigen — die hierzu erforderlichen Mittel gewährt werden sollen. Hiernach ist nun seitdem verfahren, und es sind ans den Zöglingen des Waisenhauses zwei Ii bis I5jährigc Knaben, die sich sehr vvrtheil- 199 Haft ausgezeichnet hatten, am t. Oktober 1838 auf Kosten dieser Stiftung in eine rühmlich bekannte Pcnsions-Anstalt untergebracht, wo sie Wohnung, Kost, Kleidung und Schulbedürfnisse, auch den Nachhülfe-Unterricht erhalten. Das Schulgeld an die Königsstädtische Stadtschule, sowie an das Berlinische Gymnasium, welche Anstalten diese Zöglinge besuchen, wird gleichfalls aus dieser Stiftung bezahlt. Für zwei andere vorzüglich befähigte Zöglinge war unter vorläufigem Verbleiben im Waiscnhausc vom 1. Oktober 1838 ab gleichfalls das^Schulgeld für den Besuch der Königsstädti- schcn Stadtschule bewilligt worden. Vom 1. April 1839 ab aber sind beide ebenfalls in die vorgcdachte Pensions-Anstalt untergebracht, und da die Einkünfte aus dem Grün eschen Legat zur fortgesetzten Tragung dieser Ausgaben nicht hinreichen, so ist die Pension für einen der beiden letzteren Knaben auf die Fickcrsche Stiftung übernommen worden. Es dürfte hier der Ort sein, auch derjenigen Wohlthatcn zu gedenken, die den Waisenkindern als ihr Privat-Eigenthum zugeflossen sind. — So erhalten diejenigen Knaben, welche bei den Lotterie-Ziehungen Hülfe leisten, dafür Remunerationen, und in einigen Fällen auch wohl außerdem mehr oder minder ansehnliche Geschenke Seitens der Gewinner. Das auf diese Weise ihnen zugekommene Vermögen stellt sich wie folgt dar. Am Schlüsse des Jahres 1829 waren vorhanden: in SlaatS- schuldscheincn. Nthlr. Sgr. Pf. 230 Rthl. u. 34 Sparkassenbücher über 463-16- 1- zugetretcn sind bis Ende 1839: 3V Rthl. Stadtobl. - - - 33 - - 1242-29- 9- Zusammen 30 Rthl. Stadtobl. 230 Rthl. u. 107 Sparkassenbücher über 1706 -13 -10 - Ausgezah lt sind 23 Rthl. - 230 - - 91 - - 1333-19- 6- Bestand 23 Rthl. Stadtobl. — Rthl. u. 16 Sparkassenbücher über 172 - 26 - 4 - Die eingehenden Gelder bleiben bis zur Entlassung der Zöglinge aus der Anstalt dcponirt, alsdann werden sie dem Königl. Vormundschafts-Gericht überliefert. Eine Ausnahme hiervon findet nur bei denjenigen Zöglingen statt, welche nicht bevormundet sind, weil entweder der Vater oder Großvater sich noch am Leben befinden. Diesen wird ihr Eigcnthum nach erlangter Majorennität vom Waisenhause ausgehändigt. Ueber diese den Zöglingen gehörenden Gelder findet eine besondere Buchführung statt, daher sie in der Rechnung des Waisenhauses nicht enthalten sind. Die Communal-Bchörden hatten bereits in den ersten Jahren der Uebernahme der Verwaltung des Armcnwesens beschlossen, das dem Waiscnhause auf Grund der für die aufgenommenen Kinder ausgestellten Erb-Entsagungs-Akten zustehende Erbrecht an das von ihnen ererbte Vermögen nur für den Fall des Absterbens solcher Kinder in Anwendung zu bringen, sonst aber nur die Zinsen in Anspruch zu nehmen, damit diesen Zöglingen ihr an sich nur geringes Erbtheil Behufs ihres bessern Fortkommens erhalten bleibe. In Bezug aus die Vergangenheit konnte dieser Beschluß freilich keine Anwendung finden; dennoch haben die Communal-Behörden in einzelnen Fällen und nach reiflicher Prüfung der Verhältnisse mehrerer ehemaligen Zöglinge — welche im Laufe der Zeit um Rückgäbe ihres srühcrhin zum Waiscnhause geflossenen Vermögens gebeten haben — nicht angestanden, ihnen solches ganz oder zum Thcil zurück zu erstatten. Diese in den verflossenen 11 Jahren vorgekommenen Rückzahlungen weiset der Rcchnungs-Ertract «nb Nr. 28. der Ausgabe nach. Ferner fließt gutgeartcten Kindern durch die Stiftung vom 17. November 1822 12 2V0 noch in größerem Maaße eine Wohlthat zu. Zum Gedächtniß der 25jährigen Regierung Sr. Majestät des Hochscligcn Königs war nämlich durch den Ertrag einer an diesem Tage gegebenen Oper und durch freiwillige Beiträge ein Kapital von 2,000 Rthlrn. beschafft, das durch Communal-Beschluß zu einer Stiftung bestimmt wurde, um aus den Zinsen jährlich 2 ausgezeichneten Zöglingen des Waisenhauses jedem eine Anwartschaft auf eine Summe von 50 Rthlrn. zu gewähren, welche, zinsbar belegt, ihnen bei ihrem dcrcinstigcn Etablissement unter dem Beding der nachgewiesenen fortgesetzten guten Aufführung ausgezahlt werden sollten. Diese Stiftung ist in der Folgezeit thcils durch anderweitige Beiträge, theils durch Sammlungen, welche alljährlich bei dem Feste der Städte-Ordnung veranstaltet wurden, hauptsächlich aber durch Bewilligungen der Commuual-Bchördcn bei Gelegenheit stattgehabter feierlicher Ereignisse in unscrm Rcgcutcnhausc noch erweitert worden. Gegenwärtig ist diese Stiftung dergestalt dotirt, daß jährlich 8 Zöglingen (männlichen und weiblichen Geschlechts) die Anwartschaft auf 50 Rthlr. einem Jeden zugesichert werden kann. Seit dem Beginn der Stiftung bis 1839 sind überhaupt an 90 Zöglinge Anwartschaften verliehen, und zwar bis Ende 1829 an 22, und von da ab bis Ende 1839 an 71. — Zur Hebung bis 1839 sind 10 Individuen gelangt. Daß die auf die rcsp. einzelnen Anwartschaften bei der Sparkasse (bei welcher der Stiftungs-Fonds geführt wird) angesammelten Zinsen nicht unerheblich sind, ergicbt sich daraus, daß den letzten Beneficiatcn an Kapital und Zinsen resp. 76, 78 und 81 Rthlr. zugekommen sind. Die Verwaltung der Stiftung geschieht unter Leitung eines besonderen Curato- riums, bestehend aus dem Ober-Bürgermeister, dem Stadtverordneten-Vorsteher und dem Kämmerer. Im Jahre 1838 ist außerdem 5 ehemaligen Waiscnmädchcn eine außerordentliche Wohlthat zugeflossen. Bei Einrichtung der Berliner Sparkasse im Jahre 1818 belegte nämlich ein hiesiger, seitdem verstorbener Einwohner ein Kapital von 50 Rthlrn. bei derselben mit der Bestimmung, solches mit den 20 Jahre hindurch zu sammelnden Zin- scs-Zinscn alsdann an 5 Waiscnmädchcn, welche sich vorzüglich ausgezeichnet haben, bei ihrer Vcrhcirathung zu gleichen Thcilcn zu verabfolgen. Nach Ablauf der 2V Jahre haben auch 5 qualisicirte Waiscnmädchcn, die sich verheirathct hatten, mit einem Geschenk von 133 Rthlr. zusammen aus dieser Stiftung erfreut werden können. Die Verwaltung dieses Geschenks-Fonds ist beim Magistrats-Depositorio geführt worden. Enthält nun dieser Zweig der Verwaltung in seinen Einzelnheiten die Belege über die Zunahme hülssloscr Kinder und über die hierdurch in immer größerm Maaße in Anspruch genommenen Communalmittel, so darf man doch nicht verkennen, daß diese Zunahme, zum größten Thcil durch eine unheilvolle Krankheit, die Cholera, herbeigeführt, nicht außer Vcrhältniß steht mit der von Jahr zu Jahr anwachsenden Bevölkerung — welche andererseits auch zur Vermehrung der Hülfömittel beiträgt — und von diesem Gesichtspunkte aus zu keinen niederschlagenden Betrachtungen führen kann. Sehr erfreulich ist die Wahrnähme einer so reichen Fürsorge für diejenigen leiblichen und geistigen Bedürfnisse verlassener Kinder, aus welche die allgemeine Verwaltung des Armenwcscns, ihrem Prinzip nach, keine Rücksicht zu nehmen vermag. Um das Andenken der würdigen Wohlthätcr zu ehren, sind im Waiscnhause zwei Tafeln ausgestellt worden, welche die Namen derselben und die Beträge ihrer Stiftungen enthalten; die Bildnisse des Rentiers Schultze und der verstorbenen Demoi- selle Ficker schmücken außerdem den Prüsungssaal der Anstalt. 201 Beilage I. 1830 bis incl. 1810- 1837. 1838- 1830. 1810- ö. TäglichcDnrchsch incl. Filicil im Zahl der Hauski! 430 423 431 426 ^ 408 363 377 390 Zugang der aufgem 334 362 311 367 Abgang hat dage Es sind 1) confirmirt und e 2) den Eltern oder 3) andern Anstalte: überwiesen . . . 4) verstorben . . . . 3) in Kost untcrgcb 83 34 7 II 201 . 83 23 8 221 112 40 14 16 190 104 » 36 S 12 11 139 338 361 372 342 Sterbcfällc haben sta schnittszahlen. . Und- auf 30:1 Kind. auf 34: 1 Kind.^auf 23: 1 Kind. auf 33:1 Kind. Tägliche Durchsch im Lause des I Zahl der Kostkint 689 708 808 809 816 838 833 818 Zugang der anfgcnr 442 397 367 323 Abgang hat vage ES sind 1) nach zurückgelegt folgtcr Confirma 2) den Eltern oder 3) andern Anstaltc überwiesen . . 4) verstorben . . . . 3) ins Haus aufge ,Ps 'cnJ i egckinder ii ahre aus. 72 43 12 3» 122 n Jahre 1833 113 63 13 26 169 rbgegangen, ui 93 72 9 26 136 d fällt diese 93 79 8 24 139 279 386 338 343 Stcrbefälle haben sta schnittszahlen. t sind aus23:1Kind auf 31:1 Kind auf 31:1 Kind. auf33: i Kind. ^ 201 Zugang der aufgenommenen Hauskindcr pro Jahr Abgang hat dagegen stattgesunden pro Jahr: Es sind 1) confirmirt und entlassen 2) den Eltern oder Verwandten zurückgegeben, . 3) andern Anstalten oder fremden Communen überwiesen tt) verstorben 3) in Kost untergebracht Ueberhaupt Abgang . . . Sterbefälle haben stattgefunden nach schnittszahlen auf 34: IKind Zugang der aufgenommenen Kostender pro Jahr 1224 bei ihren Müttern verpflegte Kinder sind als Pflegekinder im Jahre 1833 abgegangen/ und fällt diese Klasse von Kindern auch für die folgenden Jahre auS. Abgang hat dagegen stattgefunden pro Jahr: Es sind 1) nach zurückgelegtem 14tcn Jahre oder mit erfolgter Confirmation ausgeschieden 2) den Eltern oder Verwandten zurückgegeben. . 3) andern Anstalten oder fremden Communen überwiesen 4) verstorben 5) ins HauS aufgenommen Ueberhaupt Abgang . . . . Sterbefälle haben stattgefunden nach obigen Durch- schnittszahlen auf3I: IKind auf 28: IKind, Ahl Beilage I. N a ch w e i s u n g über die Frequenz der Haus- und Kostkinder des großen Friedrichs - Waisenhauses für die Jahre 18ZY bis incl. 1810- 2«2 ZU AI. Beilage >l. R e ch u u n g s - E x t r a c t des großen Friedrichs-Waisenhauses für die Jahre 1830 bis einschließlich 1840.') Dit. Einnahme. 1830 1831 1832- 1833 1834 183S 1836 1837 1838 183» 1840. 110,0. «xr.pk. 110,0. «xr.pk. 710,0. «xr.pk. 110,0. Sjw .pk. 110,0. ,,k. 110,0. -i«r.nk. 110,0. Lirr.nk. 110,0. -^.„k. 110,0. ---r i'k- 110,0. «ar.nk. H0>0. pk. 1. An eigenen Einnahmen. 1. Vom Erund-Eigenthum ikv 9 2 202 2st 2 202 2st 2 191 10 8 203 — 0 153 — 9 255 2st 2 200 1 8 291 10 8 229 10 8 1,190 10 8 An Zinsen 850 10 858 10 802 1k 83st 20 990 2st 10 1,092 1 1,101 0 10 1,083 21 st 1,102 20 8 1,237 1,102 Ist 0 3. Aus der inontis piekacis Kasse für die Orange-Stiftung . st8N — — st80 - — st80 — — st8v — — st80 — — st80 — — st80 — — st80 — — st80 — — st80 st80 — — 4. AuS der Hofstaats-Kasse Sr. Königl. Hoheit des Prin zen August von Preußen 200 — — 200 — — 20» — — 200 — — 200 — — 200 — — 200 — — 200 — — 200 — — 200 200 — — o. Aus dem Grün eschen Legat 180 — - 18» — — 180 — — 180 — 180 — — 180 — 180 — — 180 — sts — — 0. Aus dem Klingebeutcl, den Büchsen und für vcrmiethete Kirchstühle 82 85 , 209 in st21 Ist 37st 9 3 308 9 5 390 9 n-n 11 352 28 3st5 An Kostgeldern 32- 3 7. 838 8st3 19 909 10 1,09st 29 1,223 9 009 20 II 729 21 9 23 839 98st 15 6 JnSgemein II 9 33 21 77 21 10 17 10 132 20 5 10 2« 1« 101 10 97 st5 3 3 5 9. An Erbschaften und Zinsen aus dem Vermögen der Waisenkinder 18 202 337 21 I 132 3 010 10 122 297 29 1 220 9 0 21» 11 109 1 2,! - 1 10. An Geschenken und Legaten von und über 100 Rthlr.. . . — — — 317 22 — 287 5 0 988 7 7 193 — 11 200 11. An Geschenken und Legaten unter 100 Rthlr 20 12 0 1st8 18 0 80 — — 27 12 9 2« 10 — «0 15 — st2 25 — 50 — — 75 — — — — — 3 IN — L. An Zuschuß aus der Haupt-Armen-Kasse 2,000 13 5 3,501 19 2 3,891 II st 3,070 0 II 3,705 28 10 5,385 9 7 3,70st 20 5 3,09st 11 5 3,885 23 10 3,713 I II st,055 st 9 12. Zur Unterhaltung des Waisenhauses und der Kostkinder, desgl. für die vom 1. April 1833 ab in die Verwaltung der Armen-Kommissionen übergegangenen Pflegekinder st.Z.100 .5 10 st7.058 .0 10 51.058 25 IN 53,809 15 9 55,st18 23 5 52,kst9 Ist 10 57,137 28 5 K2,1st9 2st 8 09,882 12 0 72,322 28 st 70,8st1 2 9 st0,007 9 3 51,220 15 — 55,550 7 n 57,5st5 8 59,18st -»n 3 58,03st 2st 5 0N,8st2 2st 10 05,8stst 0 I 73,708 0 st 70,030 3 75,st90 7 0 Hierzu außer dem Etat: 13. An Bestand aus vorangegangener Rechnung 7st0 5 10 1,195 2» 0 2,729 27 11 281 19 5 230 22 11 1,097 5 7 210 1 0 719 25 9 205 17 8 — — — 70 0 st Ist. An Resten 230 28 3 275 0 290 1 0 218 7 0 232 — — 2stl 3 3 2st5 9 1 110 15 — 103 7 10 89 22 0 100 21 8 »»»,». aller Einnahmen st7,050 13 st 52091 13 — 58,570 0 7 58,0st5 19 7 59,0st7 15 2 59,373 3 3 K1,30st 5 5 00,080 10 10 7st,I37 1 I» 70.125 22 9 75,727 5 0 Die Ausgaben haben betragen st5,85st 22 10 st9,90I 15 1 58,29st 17 n 57,8 Ist 2« 8 58,550 9 7 59,157 1 9 vv,58st 9 8 K0,stlst 29 2 7st,9st2 7 9 70,055 10 5 75,52st 10 st Ist Bestand . 1,195 20 0 2,729 27 II 281 19 5 230 22 II 1,097 5 7 210 1 0 719 25 9 205 17 8 — — 70 0 st 202 25 n und Vorschuß 805 5 11 — I Die seit I. Januar 183g beim Kopital-Stott stattgehabten Zu- und Abgänge weiset die Berechnung Seite i»Z bis 197 nach; wobei noch bemerkt wird, daß die Kapitals-Umsedungen bei der Haupt-Armen-Kasse bewirkt werden. 2N3 13c. A Z6- «x-'.I'k. 1837- HUiIr. «?:r.pf. 1838- k.l!i!r. .ixrr.pk. 1839- RtlUr. «xr.>ik. 1840- NtlUr. --xr.pf. 1. An Besoldungen für 0,134 20 0,187 3 — 0,144 3 0,180 20 — 2. - Löhnungen für d — 8VV 17 — 873 4 — 937 10 — 984 20 — 3. Für Beköstigung . . 3 0 8,783 3 — 8,787 23 9 9,132 I 7 9,090 0 — 4o. - Arznei 29 I 223 23 4 308 4 207 1k 10 231 20 — 4b. - Heilung und Bei — — — — — 279 3 — 280 — — — — — 3. - Kleidungsstücke 10 3 3,787 20 8 3,410 13 1 3,033 7 7 3,474 2 2 0. - Bettsuchcn. . . 3 — 991 29 3 307 28 9 273 23 0 223 8 — 7. - Reinigung der 13 — 949 4 3 974 1 3 977 12 1 843 21 10 8. - Heizung .... 21 0 1,201 29 4 1,330 1 10 1,308 8 3 1,387 9 7 9. - Erleuchtung. . 2 — 423 20 0 403 27 0 470 19 — 481 28 — 10. - Haus- und Kück 27 2 1,033 18 9 731 12 — 332 18 3 327 11 II 11. - Bau- und Repa 3 3 444 23 9 2,379 10 4 1,333 23 3 1,398 3 0 12. - Unterrichtsmittel 0 7 34« 12 I 328 10 3 373 21 2 394 10 7 13. - Communion-Bel — — 43 1 — 40 24 — 47 20 — 30 ->2 — 14. - Begräbniß-Koste — — 28 23 - 28 27 0 31 27 0 28 20 — 13. An Fuhrlohn für Ha - — 114 10 — 120 — — 07 13 — 44 12 0 Ik. - Pensionen.... — — 200 — — 200 — — 200 — 230 — — 17. Aus der Lindower ehemalige Zögliig — — 20 — — 40 — 40 — — 20 — — 18. Insgemein 28 11 802 3 9 744 0 3 900 23 I 803 24 0 19. Leibrente an die sepa scheu Legat . . . — — 00 — — 00 — — 00 — — 00 — 20. Leibrente und Micth« Eheleute für das — — — — - — — — 130 — — 130 — desgl. aus dem B a Verwandte der C 21. Aus den Zinsen > meten Legate: ->) zur besoudcrn ^ den Fonds de- Schmidtschen 18 3 110 — 10 138 1 130 10 1 118 !n 0 b) zur Weihnachts- plick- und Kr« 2-> 8 21 — — 40 24 — 13 0 3 98 ^2 I e) zu Erfrischunge gangen auS der 17 3 124 28 — 187 3 0 199 3 3 194 c, 0 ü) zu Prämien f dem Schuttes« 8 8 An Ausgaben für di« tenen Kinder . . 2 7 28,803 28 8 30,271 28 10 29,837 7 10 29,700 19 8 An Besoldungen für die Beamten - Löhnungen für die Dienstboten Für Beköstigung - Arznei - Heilung und Verpflegung kranker Kinder in der Charit,' - Kleidungsstücke - Bettsachcn - Reinigung der Leib- und Bettwäsche - Heizung - Erleuchtung - Haus- und Küchcn-Gcräth - Bau- und Reparatur-Kosten - Unterrichtsmittel und Bürcau-Kostcn - Communion-Bcdürsnisse - Bcgrabniß-Kosten An Fuhrlohn für Haus-Bedürfnisse - Pensionen Aus der Lindower Stiftung, Ausstattungs - Gelder für ehemalige Zöglinge derselben Insgemein Leibrente an die separirte Friedrich aus dcmSchäffer- schen Legat Leibrente und Mieths-Entschädigung an die Nadlerschen Eheleute für das Grundstück des Filials der Anstalt. . desgl. aus dem Baumbachschen Vermächtnisse für zwei Verwandte der Erblasserin AuS den Zinsen der besonderen Zwecken gewidmeten Legate: :>) zur besondern Pflege kranker und kleiner Kinder aus den Fonds des Lazareths, kleinen Instituts und Schmidtschcn Legats b) zur Weihnachts-Beschenkung der Kinder aus den Ca- plick- und Kraatzschen Legaten c) zu Erfrischungen für die Kinder ans ihren Spaziergängen aus dem Schäfferschcn Legat cl) zu Prämien für ausgezeichnete Waisenknaben aus dem Schütteschcn Legat An Ausgaben für die im Waisenhaus? und Filial unterhast tenen Kinder 205 A u s g a b e. 1830- 183!- 1832- 1833- 1836 1833 1830 1837 1838 183V 1860- ?it. ütlilr. «ssr.pk. ktlilr. sxr.pk. ktlilr. «xr-pf. UtlNr. >>r. lltlsr. 8--r I'k. UMIr. »Ar.pf. Utlilr. Ut!M. '.-xr-nk. Utl.Ir. 8xr ,>k. litl.Ir. 8 "7 >>k. Transport. An Ausgaben für die im Waiftnhause und Film' unterhaltenen Kinder 2!,ZI6 3 3 24.016 3 10 27,603 9 l 27,649 iv ii 23,938 12 26,043 21 6 26,419 28,863 28 8 30,271 28 10 29,837 10 29,760 19 8 I Kostgelder für die Kostkindcr des Waisenhauses 24,460 23 6 23,790 21 3 30,473 26 3 12,383 >2,129 27 6 11,641 23 — 11,488 13 — 12,707 6 10 13,266 18 3 13,747 7 — 16,202 14 6 23. Wegegelder für die bei ihren Müttern befindlichen Kinder — — — 17,363 23 9 19,938 24 3 21,430 9 6 22,436 28 3 24,749 16 — 29,199 12 6 29,609 2 6 29,268 9 9 43,776 28 9 49,809 27 1 38,079 3 4 37,800 6 8 38,327 3 II 39,113 26 — 60,364 16 — 66,322 21 6 74,737 29 7 73,193 17 4 73,231 13 II Hierzu Ausgabe außer dem Etat. 24. 24a. 23. 26. 27. An Vorschuß aus vorangegangenem Rechnungsjahre ... — — — — - geleisteten Vorschüssen — — — — — — - Defekten und zurückgezahlten Geldern — — 3— — 1420 — - Nest-Ausgaben 77 24 I 131 13 — 33 26 10 — - die Sparkasse ein zu den Beständen des Jnstitnts-Fonds gehöriges Sparkassen-Buch Behufs Realisation .... — 133 — 8 — 3 — 203 4 12 3 9 I 91 3 6 7 130 13 — 803 10 3 II 30 216 21 3 I 28. - zurückgezahltem Vermögen ehemaliger Waisenkinder. . — — zgizz,— 69 28 — 41 — 9 14 6 6 — — — 46 23 2 46 23 2 26 3 — «»»»»»!» aller Ausgaben 48,834 22 10 49 ,961 13 I 38,294 17 2 37,814 26 8 38,330 9 39,137 I 9 60,384 9 8 66,414 29 74,942 7 9 76,033 16 3 73,324 10 4 834 1833 1830 1837 1838 1839 1840 >Ir. »xr.pk. iiti>ii-. --?r .,,k. Hblilr. kixr.pt. Utlilr. «xr.pf. ktlilr. kjxr.pt. Utlllr. 5xr ,>k. ktl,lr. ««r ,'k. 138 12 20,043 21 0 20,419 28,8V3 28 8 30,271 28 10 29,837 10 29,700 19 8 429 27 0 11,041 2S — 11,488 13 — 12,707 0 10 13,200 18 3 13,747 7 — 10,202 14 0 138 24 3 21,430 9 0 22,430 28 S 24,749 10 — 29,199 12 0 29,009 2 0 29,208 9 9 127 3 II »9, IIS 2« — 00,304 10 — 00,322 21 0 74,737 29 - 73,193 17 4 73,231 13 11 803 3 II — — — — — — S — 4 3 I 2 0 7 13 30 133 7 8 — — — 203 12 9 91 3 2 ° — — — 10 — — 210 21 3 - — — — — — — — — — — — 130 — — — — — — — — 09 28 — — 9 14 v v — — — 40 23 2 40 23 2 20 3 — 330 9 7 39,137 1 9 K0,S84 9 8 00,414 29 74,942 7 9 70,033 10 3 73,324 10 4 205 HI. Abschnitt, Das Arbeitshaus. Geschäftsleitung. ic Geschästsleitung wird in ähnlicher Weise, wie die des Waisenhauses geführt; es besteht ein Curatorium aus 3 Mitgliedern der Armen-Direction und 4 Mitgliedern der Stadtverordneten-Versammlung, welche sich wöchentlich einmal in der Anstalt versammeln. Die Administration wird gebildet aus einem Inspektor und einem Controlcur, welchen 3 Secretaire beigeordnet sind. Von diesen ist der eine vorzugsweise für die Registratur, der andere für die Erpcditions-Arbeiten, und der dritte zur Vollführung der Vernehmungen bestimmt; sie müssen sich jedoch nöthigen Falls gegenseitig vertreten, auch die sonstigen, ihnen von der Administration übertragenen Geschäfte ausrichten. Erweiterung der Anstalt. Die Anstalt war in ihren ursprünglichen Räumen, bei der jährlich größeren Zahl von Häuslingen, dem vorhandenen Bedürfniß nicht mehr entsprechend, und deshalb wurde in den Jahren 1830 und 1831 darauf Bedacht genommen, sie zu erweitern. Die augränzenden, nach dem Königsgrabcn zu belegenen Hintergebäude des ehemaligen Weidingcr'schcn Grundstücks boten hierzu Gelegenheit dar, weshalb denn auch die Communal-Behörden dasselbe käuflich erwarben. Die Gebäude wurden dem Zwecke entsprechend ausgebaut, und in den gewonnenen Räumen wurden die Hospitaliten, die Blöd- und Wahnsinnigen, so wie die Kinder, welche zur Schule und sonstiger Beschäftigung angehalten werden und resp. bis zu ihrer Einsegnung in der Anstalt verbleiben, im Jahre 1832 untergebracht. Auch wurde hierher, und zwar in das Souterrain, das Waschhaus verlegt, das sich früher in dem linken Seitenflügel des Vorderhauses befand; Rollkammer und sonstige, zur Behandlung der Wäsche erforderliche Räume sind dadurch gewonnen, und außerdem noch 3 besondere, heizbare Gefängnisse eingerichtet. Der Aufseher für die männlichen Hospitaliten, die Aufseherin für die weiblichen, so wie der Schullehrer haben in diesem Gebäude gleichfalls Wohnungen erhalten. Die Hospitaliten und Kinder hassen auch nach den Geschlechtern getrennte Höfe erhalten, auf welchen sie in den Freistunden verweilen. Die Vergrößerung der Anstalt hat natürlich auch eine Vermehrung des Personals zur Folge gehabt, weshalb in den Jahren 1832 und 1833 ein dritter Secretair für die Bureau-Arbeiten, 2 Ausseher, und für die weiblichen Hospitaliten eine Aufseherin angestellt werden mußten, so daß das Aufsichts - Personal gegenwärtig aus einem Hausvater, einem Werkmeister, 10 Aufsehern und 3 Aufseherinnen besteht. Außerdem sind noch ein Müller für die Trittmühlc und ein Nachtaufseher neu angestellt worden. Letzterer, der wegen des in neuerer Zeit von den Militair-Behörden eingezogenen Wachtpostens nothwendig wurde, rangirt bei sonstiger Qualification mit den übrigen Aufsehern, die ihn nöthigen Falls vertreten müssen. Durch diese Einrichtung ist es möglich geworden, die Höfe während der Nacht- 12" 206 zcit zu beaufsichtigen, und von jeder ctwanigen ungewöhnlichen Bewegung in der Anstalt sofort Nachricht zu erhalten. Sämmtliche Aufseher sind seit dem Jahre 1838, statt der ihnen bisher verabreichten Bcklcidungsgelder, mit einer gleichartigen Bekleidung versehen, damit sie stets im ordentlichen Anzüge erscheinen nnd als Beamte der Anstalt auch außerhalb derselben kenntlich bleiben. Bauten und bauliche Instandsetzungen. Im Jahre 1835 ist die Trittmühle und der in der Anstalt befindlich gewesene Brennofen zur Vertilgung des Ungeziefers neu erbaut; letzterer ist in der Art holzcrspa- rend construirt worden, daß die hiermit in Verbindung stehende, gleichfalls veränderte Kesselfeuerung im Männer-Badchause einen großen Thcil der Hitze dem Brennofen zuführt, und dadurch den Wärmegrad des letztem vermehrt. Ucber diesem Brennofen ist im Entrcsol eine Trockenkammer angelegt, in welche durch darin befindliche Kanäle ein Theil der Hitze des Brennofens geleitet werden kann. Durch diese neue Einrichtung wird es möglich, die Häuslinge, selbst bei der strengsten, zum Trocknen der Wäsche nicht geeigneten Witterung, mit reiner und trockner Wäsche wöchentlich regelmäßig zu versehen. Auch ist zugleich der erforderliche Raum im Souterrain beschafft, um ein Gcfängniß mehr anzulegen, das durch die in der Nähe befindliche Feuerung des Brennofens und Badehauses im Winter erwärmt wird. Im Jahre 1833 ist mit Einführung einer bessern Erleuchtung in den Arbeitssälen durch argantische Lampen der Anfang gemacht, und im Laufe der Zeit diese Verbesserung alljährlich immer mehr ausgedehnt worden, so daß gegenwärtig sämmtliche Ar- beitssäle und Haupt-Corridors mit dergleichen Lampen versehen sind. Zur selben Zcit sind auch eiserne Bettstellen eingeführt und nach und nach vermehrt worden, je nachdem die der Anstalt zu Gebote stehenden Geldmittel es vcrstattcten. Gegenwärtig sind die Säle, auf welchen die zur Correction eingelieferten Häuslinge schlafen, ungleichen die Lazarethe mit dergleichen Bettstellen versehen, von welchen überhaupt 547 Stück vorhanden sind, welche 3,719 Rthlr. 29 Sgr. 6 Pf. gekostet haben. Durch diese allerdings nicht unbedeutende Ausgabe ist nun aber auch die Reinlichkeit der Anstalt sehr befördert worden, da die früher in Gebrauch gewesenen hölzernen Pritschen bei aller Sorgsalt nicht so gereinigt werden konnten, um der Verbreitung des Ungeziefers völlig Einhalt zu thun. Anzahl der jährlich dctinirt gewesenen Häuslinge. Die sub I. beigefügte Uebersicht der in den Jahren 1839 bis incl. 1849 in das v/ Arbeitshaus eingelieferten und entlassenen Personen zeigt, wie viel Subjecte nach Maaßgabe ihrer Vergehen und der sonstigen Contraventionen aufgenommen, und wieviel Häuslinge jährlich entlassen, oder in andere Anstalten versetzt worden sind. Nach Portionenzahl, pro Kopf und Tag berechnet, sind von der Anstalt überhaupt jährlich gewährt worden: im Jahre 1839 . . . 239,912 Portionen - 1831 . . . 273,594 - - 1832 . . . 284,593 - 1833 . . . 293,319 - 1834 . . . 399,435 - 1835 . . . 331,495 - 1839 . . . 339,892 207 IM Jahre 1837 . . . 319,623 Portionen 1838 . . . 318,179 - 1839 . . . 301,714 - 1840 . . . 336,966 Die Verpflegungs-Ausgaben für einen Häusling betrugen täglich im Durchschnitt circa 4 Sgr. 2 Pf., also jährlich circa 50 Nthlr., incl. Kleidung und Admini- strations-Kosten. Durchschnittlich haben sich an Häuslingen in der Anstalt täglich detinirt befunden: Häuslinge incl. Hospitaliten, also Corrigcnden, im Jahre 1830 656 - 181 - 475 - 1831 749 - 200 549 - 1832 778 205 573 . 1833 803 197 606 . 1834 840 208 632 - 1835 908 - 234 674 - 1836 903 - 241 662 . 1837 875 - 242 633 - 1838 873 - 259 614 - 1839 827 - 260 - 567 - 1840 921 s 269 652 Es geht hieraus hervor, daß, der zunehmenden Bevölkerung Bcrlin's ungeachtet, die Zahl der Corrigendcn in neuerer Zeit zum Theil abgenommen, dagegen die Zahl der arbeitsunfähigen Hospitaliten sich vermehrt hat, so daß mit einiger Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein dürfte, daß die im Jahre 1836 eingeführte verschärfte Haus- disciplin, welche, ohne Verläugnung angemessener Milde, in den dazu geeigneten Fällen streng durchgeführt wird, insofern einen Einfluß ausübt, als dadurch diejenigen Individuen, welche die Anstalt als einen sicheren Zufluchtsort betrachteten, von derselben abgehalten werden. Verschärfte HausdiSciplin und veränderte Klassen - Eintheilung der Häuslinge. Die im Vorstehenden erwähnte verschärfte HausdiSciplin ist in Folge des Mini- sterial-Rescripts vom 31. Januar 1834 mit den für die Anstalt angemessen erachteten Modifikationen eingeführt und mit dem 1. April 1836 ins Leben getreten. In Folge dieser Einrichtung sind die bis dahin bestandenen Klassen der Häuslinge i» der Art abgeändert worden, daß die Hospitaliten, welche bis zu diesem Zeitpunkte die Iste Klasse der Häuslinge bildeten, nunmehr in einer Hospitalklasse vereinigt sind, und daß diejenigen Häuslinge, welche zum ersten Male eingeliefert werden, oder diejenigen, welche nur bedingt arbeitsfähig sind, die Iste Klasse bilden. Die 2te Klasse, welche früher alle zur Corrcction eingelieferten, oder sich freiwillig gestellten Häuslinge, ohne Rücksicht auf bereits mehrmals erlittene Freiheitsstrafen, umfaßte, besteht gegenwärtig aus den Rückfälligen, d. h. denjenigen, die zum öfteren der Anstalt anheimgefallen sind. Sie tragen als solche Abzeichen — die Männer zwei gelbe Streifen auf den Achseln — die Weiber dergleichen Streifen auf den Oberärmcln — um sie von den übrigen Häuslingen leichter zu unterscheiden. Bei Disciplinar-Vergchen werden sie härter bestraft, auch wird ihnen in vorgeschriebenen Zeitabschnitten die Morgcn- suppe entzogen. 208 Das ehemals geduldete Tabackraucheu und Kauen ist den straffälligen Häuslingen untersagt und nur den Hospitalitcn mit einiger Beschränkung gestattet. Die 3te Klasse besteht aus den Criminal-Gefangenen. Vermehrung der täglichen Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden sind um 1 Stunde vermehrt, so daß setzt statt der bis zum l. April 1836 bestandenen 12 Arbeitsstunden, 13 dergl. festgesetzt sind, und zwar von Morgens 3 Uhr bis Abends 7 s Uhr, mit Ausschluß der Freistunden des Morgens von 7 bis 7-s und Mittags von 12 bis 1 Uhr. Arbeitszweige. Die in der Anstalt eingeführten Arbeiten, an welchen alle Häusling? Theil nehmen müssen, jedoch mit Rücksicht theils auf das moralische Vcrhältniß, ob sie sich als Sträflinge oder als Hospitaliten in der Anstalt befinden, theils auf ihre physischen Kräfte, sind folgende: 1) Aufzupfen der von hiesigen Sattlern, Tapezierern :c. eingelieferten Roßhaare; 2) Auszupfen und Sortircn von Wolle; 3) Nähen neuer und Ausbessern alter Säcke für hiesige Bäckermeister; 4) Schaafwollespinnen auf Handrädern; 3) Federnreißen; 6) Baumwollenspinnerei auf Maschinen; 7) Baumwolleschlagen; 8) Anfertigung von Pappkastcn, vornämlich von den in der Anstalt befindlichen schulfähigen Kindern außer der Schulzeit; 9) Zerstampfen von Gipssteinen für Gutsbesitzer und Landleute; 1V) Holzklcinmachen; 11) Nähen neuer und Ausbessern alter Hauswäsche; 12) Wickeln und Poliren von Lnrus-Artikeln; >3) Garnwickeln und Haspeln; 1-1) Treten auf der Trittmühle. Bei dem letztern sind, wenn der Personalstand und die Individualität der Leute es zuläßt, 32 Personen von Morgens 6 bis Abends 6 Uhr mit den, nach der Hausordnung zulässigen Dispensationen von resp. 1 und s- Stunde zur Mittags- und Frühstückszeit angestellt. Vergleicht man aber die Kosten, welche das Mahlen des Getreides auf anderen Mühlen kostet, mit denen, die durch die Verpflegung der Leute, durch das dem Müller bewilligte Gehalt und durch die Instandhaltung des Gebäudes und der Jnven- tarienstücke entstehen, so ergiebt sich freilich ein pecuniairer Nachtheil. Dies darf jedoch hier weniger in Betracht kommen, da die Absicht bei Errichtung der Mühle dahin ging, ein durchgreifendes Correctionsmittcl zu gewinnen, und durch das Abschrek- kende desselben die zur Anstalt oftmals zurückkehrenden Herumtreiber zu vermögen, freien Fleiß der Arbeitshaus-Detention vorzuziehen. Die bis jetzt gemachten Erfahrungen machen es zweifelhaft, ob das gedachte Corrcctionsmittel diesem Zwecke in vollem Maaße entspricht; denn die srüherhin allerdings vorhanden gewesene Furcht vor dieser Strafe scheint bei den Häuslingen wohl zum großen Theil verschwunden zu sein, und dies vorzüglich bei denjenigen, die öfter zur Anstalt gekommen und bei der Trittmühle angestellt worden sind. Ja es fehlt selbst nicht an Beispielen einer gewissen Vorliebe für diese mcchaui- 209 sche Arbeit, und der Grund hierzu mag wohl darin liegen, daß die Leute nicht wie die übrigen, und namentlich die Gipsstampfer und Maschicneudrehcr, vom frühen Morgen bis späten Abend anstrengend arbeiten müssen, sondern außer der für die Trittmühle bestehenden, aus sanitätspolizeilichcn Gründen beschränkten Arbeitszeit, in Ermangelung anderer, mit leichten Arbeiten, als Pferdchaarzupfen :c. beschäftiget werden müssen, welches letztere vorzüglich im Winter, bei Ucbcrfüllung der Anstalt, noth- gedrungcn geschehen muß. Im Sommer dagegen werden diese Häuslinge in den für die Mühle nicht bestimmten Arbeitsstunden mit Holzhauen :c. beschäftigt, eine Arbeit, die mehr ihrer Kör- perconstitution entspricht. Inzwischen kann doch auch nicht in Abrede gestellt werden, daß manchen Personen, und namentlich solchen, die noch nicht daran gewöhnt sind, das Treten lästig wird, und daß die Mühle doch wohl dahin mitgewirkt haben mag, daß seit dem Bestehen derselben sseit 1833 bis 1839) die Zahl der straffälligen Häuslinge — wie oben bemerkt worden — abgenommen hat. 13) Weben von Fußdccken aus Tuchccken; 19) Schneidcrarbeit, d. h. Anfertigung und Instandsetzung sämmtlicher Kleidungsstücke für die Häuslinge; 17) Tischlerarbeit, namentlich Anfertigung von Särgen, Vollführung von häuslichen Instandsetzungen, so wie Anfertigung und Reparatur der zum Jnventario gehörigen Holzsachen. Außer diesen seit längerer Zeit bestandenen Arbcitszweigen, sind im Laufe der letzteren 19 Jahre noch folgende eingeführt worden: 18) Schuhmacherei. — Früherhin beschränkte diese sich nur auf Flickarbeit, vom Jahre 1839 an ist sie aber dahin ausgedehnt worden, daß auch neue Schuhe für zu entlassende Gefangene angefertigt werden; 19) eine Drechslerwerkstatt, in welcher seit dem Jahre 1839 die zu den Spinnrädern erforderlichen Spillen, Scheiben zc., ferner verschiedene andere HauSgeräthe, auch knöcherne Knöpfe zu den Bekleidungen der Männer angefertigt, wodurch die bei der Fleischlicferung gewonnenen brauchbaren Knochen auf diese Weise nützlicher, als durch den Verkauf verwendet werden; 29) eine Klcmpncrwerkstatt und 21) eine Glaserwerkstatt, ebenfalls seit 1839 eingeführt, besorgen jetzt vollständig den Bedarf der Anstalt; 22) Lohkuchentrcten (seit 1839), wodurch ein nicht unbedeutender Theil an Brennmaterial gewonnen wird; , 23) Korbmacherei, seit 1837 eingeführt; 24) Verfertigen von Kreidestiften, mit Papier umwickelt. Seit dem Jahre 1838 ist ferner: 23) die Anfertigung von Holzpantoffeln eingeführt, welche den in der Küche und im Waschhausc, so wie denjenigen Häuslingen, welche bei feuchter Witterung im Freien beschäftigt sind, zum Gebrauch gegeben werden. Endlich ist im Jahre 1839: 29) eine Schlosserwerkstatt eingerichtet, welche der Anstalt überaus nützlich ist, und worin, wenn nur irgend geeignete Häuslinge dazu vorhanden sind, alle Nägel, Bankhaken, kurz Alles, was nur irgend im Hause in Gebrauch kommen kann, gefertigt wird. Schon jetzt kann die Werkstatt, welche mit den nöthigcn, zum Theil von Häuslingen angefertigten Geräthschasten versehen ist, Proben vorlegen. 210 Das was die Häusling? durch ihre Arbeit der Anstalt eingebracht haben, ist nicht unbedeutend, und betrug: a. Durch Arbeiten für die Occonomie der Anstalt, welche anderergestalt hätten bezahlt Stthlr. Sgr. Pf. werden müssen, im Jahre 1830 3,300. — — in Summ a: b. Durch den wirklich baar Rchlr. Sgr. Pt- Rthlr. Sgr. Pf. gelösten Verdienst 8,369. 26. 4. 11,669. 26. 4. im Jahre 1831 3,100. -— — 8,383. 24. II. 11,683. 24. II. - 1832 3,3^^, 17. 8. 8,819. 12. 2. 12,174. 29. 10. - - 1833 2,889. 29. II. 9,124. 10. 12,014. 2. 9. - 1834 4,161. 6. 2. 8,907. 13. — 13,068. 21. » - 1833 4,330. — — 9,284. 10. 13,834. 10. - 1836 4,373. — — 9,737. 9. 8. 14,332. 9. 8. - 1837 4,362. 13. — 9,864. 22. 1. 14,427. 7. I. - 1838 2,372. 13. — 10,333. 19. 7. 12,708. 4. 7. - 1839 2,372. 13. — 9,196. 22 3. 11,369. 7. 3. - 1840 2,372. 13. — 9,639. 16. 8. 12,012. 1. 8. Wird dieser Betrag auf die Gesammtkosten der Unterhaltung für sämmtliche Bewohner der Anstalt, incl. der Besoldungen des Beamten-Personals, in Abrechnung gebracht, so ergiebt sich, daß circa z der Unterhaltungskosten gewonnen werden. Bäckerei. In der Anstalt besteht eine eigene Bäckerei, nächst der Königl. Militair-Bäckerei, gewiß die größte in hiesiger Stadt, m welcher das erforderliche Brod für die Anstalt, das Neue Hospital, das große Friedrichs-Waiscnhaus, die Königl. Charit«, die Armen-Be- schäftigungs-Anstalt, die Stadtvoigtei und die Schuldgefangenen-Anstalt gebacken wird. Drei Sorten Brod werden gebacken, nämlich grobes, mittel und seines Brod; elfteres ist für robuste, gesunde, und die beiden anderen Gattungen sind für schwächliche und kranke Personen bestimmt. Es sind verbacken worden: im Jahre 183V . . 309 Wspl. 9 Schffl. Mehl zu 742,586 Pfd. Brod, täglich circa 2,033 Pfd. Brod, mithin an Mehl 20 Schffl. zu 824,184 Pfd. Brod, täglich circa 2,238 Pfd. Brod, mithin an Mehl 22z Schffl. - zu 870,893 Pfd. Brod, täglich circa 2,386 Pfd. Brod, mithin an Mehl 24 Schffl. zu 1,060,263 Pfd. Brod, täglich circa 2,903 Pfd. Brod, mithin an Mehl 29 Schffl. zu 1,113,846 Pfd. Brod, täglich circa 3,032 Pfd. Brod, mitbin an Mehl 30z Schffl. zu 1,161,167 Pfd. Brod, täglich circa 3,182 Pfd. Brod, mithin an Mehl 32 Schffl. - 1831 . . 343 - 9 - - 1832 . . 362 - 20 - 1833 . . 441 - 18 - 1834 . . 464 - 2 - 1833 . . 483 - 19 211 1838 . , 501 im Jahre 1830 . . 181 Wspl. — Schffl- Mehl zu 1,101,029 Pfd. Brod, täglich circa 3,183 Pfd. Brod, mithin an Mehl 32 Schffl. - 1837 .. 170 - 3 - - zu 1,128,390 Pfd. Brod, täglich circa 3,091 Pfd. Brod, mithin an Mehl 31 Schffl. zu 1,202,029 Pfd. Brod, täglich circa 3,293 Pfd. Brod, mithin an Mehl 33 Schffl. 1839 . . 191 - 9 - - zu 1,186,339 Pfd. Brod, täglich circa 3,231 Pfd. Brod, mithin an Mehl 32-. Schffl. - 1810 . . 301 - 9 - - zu 1,209,861 Pfd. Brod, täglich circa 3,306 Pfd. Brod, mithin au Mehl 33 Schffl. Die hiernach in den einzelnen Jahren sich ergebende Differenz der Mchl-Con- sumtion bedingt die größere oder mindere Zahl der verpflegten Personen in den verschiedenen oben gedachten Anstalten. Die Bäckerei ist jedoch nicht darauf basirt, Vortheile zu gewähren, vielmehr wird sie in der Art betrieben, daß nach den jedesmaligen Einkaufspreisen des Roggens die Brodpreise berechnet, und den betreffenden Anstalten in Rechnung gestellt werden, so daß jede Anstalt an den sich ergebenden Vortheilen nach Verhältniß ihres Bedarss participirt. Bei etwa vorkommenden bedeutenden Einkäufen gewährt die Occonomie- Kassc der Anstalt vorschußweise die Geldmittel, die im Laufe eines Rechnungsjahres möglichst wieder erstattet werden; und nur die Miethe für das Backlokal mit Zubehör, der die Bäckerei betreffende Theil der Administrations-Kosten, die Zinsen von dem Werthe des Inventar«, der Werth des cvnsumirtcn Brcnnöls und Holzes, die Vcr- pflegungskosten der 3, aus der Zahl der HäuSlinge gegebenen Gehülfcn, werden der Arbeitshaus-Oeconomie-Kaffc, in Folge stattgcfundcncr Festsetzungen, auf vierteljährige Liquidationen gezahlt. Die jährlichen Einzahlungen aus der Bäckerei-Kasse ans Regie-Kosten sind ans dem Rechnungs-Extract der Oeconomie-Kasse Dt. IX. (Seite 223.) zu entnehmen. Gesundheitspflege und Sterblichkeit. Die in der Anstalt vorgekommenen Sterbefällc stellen sich folgendermaßen: im Jahre 1830 starben 70 Personen, also circa 2 pCt. ^ Iber am Schlüsse selbes vorangegangenen Jahres verbliebenen Bcstandszahl -mit Hinzurechnung der im Laufe jeden ^Jahres eingelieferten Pcrsonenzahl. In der Anstalt besteht ein eigenes Lazareth, in 2 Abtheiluugen, eine für die weiblichen und die andere für die männlichen Häuslinge. In dasselbe werden alle erkrankte 1831 112 - - 3z 5 1832 100 - - . 21 s 1833 09 - s - u -- 1831 -. 81 - - - 2^ 1833 106 - - - 2- s 1830 109 - - - ^ - 1837 110 - - - 3? !- 1838 121 - - - 3 b - 1839 - 127 - - - 3b - 1810 - 133 - - - 2z - 212 Personen aufgenommen und nach Vorschrift des Hausarztes verpflegt. Die schwer Erkrankten und die an ansteckenden Krankheiten leidenden Personen werden sofort zur Charit« befördert. Durchschnittlich befanden sich täglich zur ärztlichen Behandlung im Lazareth: im Jahre 1830 . . . 21 Personen - 1831 . . . 29 - 1832 . . . 23 - 1833 . . . 28 - 1834 . . . 3V - 1833 . . . 33 - 1836 . . . 33 « - 1837 . . . 33 - 1838 . . . 34 - 1839 . . . 33 - 1840 . . . 36 Häusling?, die an rheumatischen, katarrhalischen und gastrischen Beschwerden, an leichten Augencntzündungen :c. leiden, werden außerhalb des Lazarcths behandelt. Kirche und Schule im Arbeitshause. In den kirchlichen und Schulverhältnissen des Arbeitshauses sind während des lctztvcrflossenen Deccnniums nicht unbedeutende Veränderungen und Verbesserungen eingetreten. Als wesentlichste der letzteren stellt sich die im Jahre 1831 erfolgte Anstellung eines eigenen Anstalts-Predigers dar, der seinem, viel Kräfte und Zeit in Anspruch nehmenden, mühevollen Berufe sich ausschließlich zu widmen im Stande ist. Seit dem Jahre 1822, als der letzte Prediger der Anstalt verstarb, wurde der Versuch gemacht, die erledigte Stelle der gleichzeitigen Fürsorge der Prediger des großen Friedrichs-Waiscnhauses, wenn auch nur interimistisch, zu übertragen. Da aber die Thätigkeit dieser Geistlichen durch mehrfache anderweitige und überhäufte Amtsgeschäfte in Anspruch genommen wurde, so konnte eine erfolgreiche Wirksamkeit in der Seelsorge des Arbeitshauses in dem, dem Bedürfnisse der Anstalt entsprechenden Umfange weder von ihnen verlangt, noch durch sie zur Ausführung gebracht werden. Es ergab sich daher die Notwendigkeit der Anstellung eines eigenen Predigers des Arbeitshauses, wie dies früher der Fall war, und es mußte als ein erfreuliches und die Zwecke der Anstalt wesentlich beförderndes Ereigniß angesehen werden, als der Prcdigtamts-Candidat Andrae zu diesem Amte berufen wurde. Die Anstalt erfreut sich nunmehr seit 9 Jahren der ungeteilten Thätigkeit, so wie der liebevollen Wirksamkeit dieses Geistlichen, dessen unermüdliche Sorgfalt im Allgemeinen, und auch um das Gedeihen der mit der Anstalt verbundenen Schule die gerechteste Anerkennung verdient. Im Jahre 1836 geschah manches Erfreuliche in Beziehung auf den kirchlichen Zustand der Anstalt. Durch Hinzuziehung einiger erwachsener Häuslings, und mit Hülfe derjenigen Schüler, welche sich durch ihre Stimme dazu geeignet zeigten, ward die von der evangelischen Kirche in unserem Lande angenommene Liturgie mehrstimmig eingeübt und sonntäglich zur Ausführung gebracht. Die Kirche ward im Innern neu ausgeweißt, und ein sehr geachteter Wohlthäter schmückte Altar und Kanzel durch neue Decken und ein Crucifir, ließ die Altarlcuchter 21Z mit Silber plattircn, und beschaffte einen großen Vorhang vor Kanzel und Altar zur besseren Dekorirung der Kirche. ^ Noch immer aber fehlte eine brauchbare Orgel zur zweckmäßigen Leitung des Gesanges; indcß konnten wir uns nicht verhehlen, daß es bei den beschränkten Mitteln der Commune schwer sein würde, diesem Mangel abzuhelfen. Im Jahre 1837 bewilligten des Hochseligen Königs Majestät, auf den Antrag des Predigers der Anstalt, ein Gnadengeschenk von 200 Rthlrn. als Beitrag zur Beschaffung einer neuen Orgel für die Arbeitshauskirche. Hierauf fanden sich die Com- munal-Behörden veranlaßt, aus städtischen Fonds die noch fehlende Summe von 435 Rthlrn. zuzuschießen, wodurch es möglich geworden ist, eine neue Orgel bauen zu lassen und auszustellen- ^ Was die Schule betrifft, so fügen wir in der Anlage eine Ucbersicht bei, aus welcher sich die Anzahl der Kinder, wie sie sich am Schlüsse eines jeden der 11 Jahre 1830 —1840 in der Schule vorfanden, ergiebt, wobei wir jedoch bemerken, daß darin diejenigen Kinder nicht mit aufgenommen sind, welche nur vorübergehender Verhältnisse wegen einen oder einige Tage in der Anstalt Aufnahme fanden. Der Schule ermangelte im Anfange des hier in Betracht kommenden Zeitraums eine geordnete und zweckmäßige innere Einrichtung; eine Sonderung der Kinder von den erwachsenen, oft tief gesunkenen Häuslingen, so wie der beiden Geschlechter. Die Beschäftigung der Kinder, ein besonderes Augenmerk der Anstalt, war wenig geregelt, so wie das Materielle der Arbeiten nicht immer zweckmäßig und bildend für den künftigen Lcbcnsberus der Zöglinge, da dieselben nur in Fedcrreißen, Pariscrflechten, Wickeln und Spinnen von Wolle bestanden. Mit dem Jahre 1832 beginnen nun auch hier die Bemühungen einen bessern und geordneteren Zustand ins Leben zu rufen. Der Ausbau des ehemaligen Weidin- ger'schcn Hauses gestattete, im Sommer jenes Jahres die Kinder nicht allein von den Häuslingen gänzlich zu trennen und dadurch dem fortwährenden verderblichen Einflüsse der Letzteren zu entziehen, sondern sie auch nach den beiden Geschlechtern zu sondern, so daß Knaben und Mädchen in zwei getrennten Abthcilungcn unter die spccielle Leitung eines Aufsehers und einer Aufseherin gestellt werden konnten. Durch diese Einrichtung konnte zugleich eine geregeltere Beschäftigung der Kinder bewirkt werden. Namentlich wurde es nun unter Mitwirkung einiger geachteten Mitbürger möglich, die Knaben mit Putzen von Papier, mit Falzen und Bro- schiren von Drucksachen, mit Verfertigen von Schachteln, Pennalen und anderen Papp- arbeitcn zu beschäftigen, woneben auch noch das Pariscrflechten eine Zeit lang bestehen blieb; für die Mädchen aber ward Nähen, Stricken, Waschen, Plätten, Seife poliren eingeführt, auch wurden sie zu häuslichen Arbeiten benutzt. Dabei konnte zugleich eine angemessenere Berücksichtigung der Kräfte und Fähigkeiten der einzelnen Individuen eintreten. In den eigentlichen Schulstunden, welche für die Knaben Vormittags von 8—11, für die Mädchen Nachmittags von 2—5 Uhr stattfinden, erhalten sie Elementarunterricht. Um auch am Sonntage, wo die gewöhnlichen Schulstunden ausfallen, dem verderblichen Müßiggange vorzubeugen, sind Rcpetitionen des in der Woche Erlernten, Erlernen von Aufgaben, Nachhülfe Einzelner im Buchstabiren und Lesen angeordnet. Die Confirmandcn erhalten außer dem gewöhnlichen Schulunterricht, von dem Prediger in zwei wöchentlichen Stunden noch besonderen Religionsunterricht, an welchem jedoch auch einige jüngere, in den Elementarkenntnissen schon geübte Schüler An- 214 theil nehmen, die dann um so besser die schwächern und unwissenden ihrer Mitschüler durch Vorsagen der auswendig zu lernenden Sprüche und Liedervcrse nachhelfen können. In Beziehung auf den Confirmanden-fllntcrricht muß noch bemerkt werden, daß zwar im Allgemeinen auch hier der Grundsatz gilt, nur hinreichend Befähigte und Vorbereitete in die christliche Kirchengemeinschast aufzunehmen, diejenigen aber, welche in Rücksicht ihres sittlichen Verhaltens den Forderungen des Christcnthums noch zu wenig entsprechen, nicht zuzulassen, daß aber die Dringlichkeit der Umstände zuweilen eine nothwendige Berücksichtigung gebietet. Ost werden Subjecte von 18, 2V und mehreren Jahren dem Arbeitshause zugewiesen, um in möglich kürzester Zeit consir- mirt und wieder entlassen zu werden. Solchen, in den Verhältnissen der Anstalt bedingten Ucbelständcn, kann man sich nicht entziehen, und hier ist es, wo, wie vorgedacht, die Befähigteren die Unwissenden forthelfen müssen. Schließlich kann nicht unerwähnt bleiben, daß, abgesehen von der Anstalt im Allgemeinen, die Schule als solche sich mehrerer Wohlthaten zu erfreuen gehabt hat. Nicht bloß der Hochselige König hat solche wiederholt mit Geschenken bedacht, sondern auch von anderen Gönnern und Menschenfreunden ist sie auf mancherlei Weise beschenkt worden. Einnahme und Ausgabe. Wir gehen nunmehr zu der Erörterung des snb 3. beigefügten Nechnungs - Ex- 'X/ tractes über, welcher die in dem Zeiträume von 1830 — 1840 vorgekommenen Einnah- mcn und Ausgaben nachweist. X. Ein nah m e. Xä Dt. I. Da die Haupt-Armenkasse das Vermögen der Anstalt verwaltet, und der letzteren ungleich mehr Zuschuß zahlt, als die Zinsen des gedachten Vermögens betragen, so werden die Zinsen nicht abgesondert berechnet, vielmehr mit dem Zuschüsse überwiesen, in welchem sie also stecken (eonk. Dt. XII. der Einnahme). Zur besseren Uebersicht sind sie unter XII. a. vom eigentlichen Zuschuß getrennt aufgeführt. Xä Dt. ll. Dieser enthält diejenigen Gelder, welche von Angehörigen der in der Anstalt befindlichen Personen in bestimmten Terminen monatlich oder vierteljährlich bezahlt werden und nach besonderen Festsetzungen eingehen. Xä Dt. III. Die hier gedachten Verpflegungskosten werden für die tcmporair detinirt gewesenen Personen von verpflichteten Angehörigen oder Behörden eingezogen. XI Dt. X. u. XI. Bildet sich aus den Geldern, welche beim Todesfalle eines Häuslings von den Angehörigen desselben an Bcgräbnißgeldern zur Kasse gezahlt werden. Auch eingehende Sterbekassengclder kommen hier zur Einnahme, und wird in diesen und den vorgcdachten Zahlungsfällcn für einen jeden Sarg 2 Rthlr. 15 Sgr., Dt. X., vereinnahmt. Xä Dt. XII. Der Debit der Gesindescheine ist in der alten Gesinde-Ordnung dein ArbcitShause beigelegt, welches solche für den Stempclbetrag erhält und dagegen für 5 Sgr. 7) Pf. pro Stück wieder verkauft; der Verkauf geschieht bogenweise, wobei 4 Scheine einen Bogen ausmachen. Die Gesindescheine werden in. einer unbestimmten Zahl, gewöhnlich 1,200 Stück 21S ü 3 Sgr., vom Wechsel-Stcmpclamt bezogen; dabei wird zedoch der Arbeitshauskasse ein Rabatt von 2 pCt. zugestanden, wodurch, und durch den höheren Vcrkaufswcrth, der Gewinn entsteht. Der Rechnungs-Ertract enthält von 1830 bis incl. 1830 die Brutto-Einnahme, vom Jahre 1837 bis incl. 1810 aber die Netto-Einnahme auf diesem Titel. Die baar gezahlten und wieder eingezogenen Gelder sind für letztere -1 Jahre in Folge veränderter Rechnungslegung außer dem Etat aufgeführt. Xü T0. XII., wird es einer näheren Erörterung bedürfen, weshalb im Jahre 1830 so bedeutend weniger Zuschuß aus der Haupt-Armenkasse erforderlich gewesen ist, als in den früheren Jahren, namentlich in dem unmittelbar vorhergegangenen Jahre 1838, wo der Zuschuß 29,700 Rthlr. incl. Zinsen betrug. Der Grund liegt hauptsächlich darin, daß im Herbste 1838, wo wegen Mangel an Roggen am Platze, ein bedeutendes Steigen der Kornpreisc zu befürchten stand, der Bäckcrcikasse zum Ankauf von Getreide ein bedeutender Vorschuß aus der Oeconomickassc und dieser wieder eine erhöhte Einnahme aus der Haupt-Armenkasse hat gewährt werden müssen; ein Vorschuß, dessen im Jahre 1839 erfolgte Zurückerstattung in diesem letztgcdachten Jahre es zuließ, mit einem geringeren Zuschuß ans der Haupt-Armenkasse auszureichen. °) Wirst man also die beiden letzteren Jahre 1838 und 1839 zusammen, so stellt sich das Resultat folgendermaßen: ult. 1837 blieb ein Bestand von circa 2,100 Rthlrn. hierzu der Zuschuß pio 1838 mit 29,700 und pro 1839 mit - 10,000 - 18,100 Rthlr. uli. 1839 ist ein Bestand verblieben von circa 2,000 Rthlrn. mithin sind in den gedachten beiden Jahren erforderlich gewesen . . 10,100 Rthlr. also im Durchschnitt jährlich circa 23,000 Rthlr. was den vorhergehenden Jahren entsprechend ist. v. Ausgab e. Xü Tit. IV. Recrcationsgelder erhalten diejenigen Hospitaliten und sonstige Häus- lingc, welche besondere Geschäfte zu besorgen haben; als: Maschinenreiniger, Hofwäch- tcr, Lampenversorgcr, Boten, Nacht-Thürsteher, Brodschncider, Balgcntreter, Haustischler, Hausschncider, EinHeizer, Ausbrcnncr, Reinigungsfrauen; Letztere sind gleichsam als Dienstboten der Anstalt zu betrachten. Xü Tit. V. In diesem Titel ist auch das für die Bäckerei der Anstalt erforderliche Holz mit inbegriffen, für welche das Quantum vierteljährlich berechnet und dann der Arbeitshauskasse mit den Regiekosten erstattet wird fconk. Tit. IX. der Einnahme). Xü Tit. IX. Die Anfertigung der Pariser hat wegen Mangels an Absatz mit dem Jahre 1830 eingestellt werden müssen. Xü Tit. XI. XII. XIII. Diese Titel betreffen die Kosten, welche die Einkleidung der verschiedenen Klassen von Häuslingen erfordert. Ein jeder in die Anstalt eingelieferte Häusling wird bei seinem Eintreffen mit der vorgeschriebenen Hauskleidung ') Dieser Vorschuß ist bei Ausgabe und Einnahme außer dem Etat nicht weiter gebucht; die Berechnung des Vorschusses erfolgte durch Gegeneinanderstellung der Kassen-Abschlüsse der Oeconomie- und der Vä'ckereikasse. 21V versehen, was auch bei der, aus der Stadt auf besondere Verfügung erfolgenden Aufnahme einer Person in das Anstaltö-Hospital stattfindet, insofern diese Person nicht mit brauchbaren eigenen Kleidungsstücken, die sie in der Anstalt tragen kann, versehen ist. Die Leinwand wird zu dem erforderlichen Bettzeug und zu Hemden für die Häus- linge, der Zwillich zu Sommerkleidern verwendet. Xä lit. XVI. Dieser Titel enthält die Posten, welche denjenigen Arbeitern wöchentlich ausgezahlt werden, die mehr als das wöchentliche Pensum geliefert haben. ES sind dies die Landwollspinner, die Gipsstampfer, und im Sommer die Lohkuchen- trcter- Xä lit. XXVIII. a. und b. Die vermehrten Kosten des Fleisches und der Butter wurden vorzüglich durch die in neuerer Zeit sich vermehrte Zahl der Hospitaliten herbeigeführt, für welche vorzugsweise diese Lebensmittel bestimmt sind. Xä lit. XXXII. In früherer Zeit wurde den Armenwächtern für jeden eingelieferten Bettler 2-^ Sgr. als Remuneration gezahlt; seit Juli 1832 ist diese Zahlung eingestellt, weil sie nicht mehr zeitgemäß erschien und der Glaubwürdigkeit der arreti- renden Beamten Abbruch that. Um jedoch den Beamten dies Emolument nicht ganz zu entziehen, wurden den thätigstcn derselben Gratificationen, in der Regel vierteljährlich, bewilligt, bis im Jahre 1839, wo die Bettel-Polizei auf das Königl. Polizei-Präsidium überging, diese Ausgabe gänzlich aufgehört hat. Xä. lit. XXXIV. Dieser Titel enthält alle diejenigen Ausgaben, die sich nicht zu Buchung in den sonstigen etatsmäßigcn Titeln eignen. Kapitals-Vermögen. Das Vermögen der Anstalt wird von der Haupt-Armenkasse verwaltet, und die Zinsen werden dem alljährlich zu leistenden Zuschüsse angerechnet. Es betrug am Schlüsse des Jahres 1829 33,850 Rthlr. und hat sich in den 11 Jahren von 18ZK incl. durch folgende Zugänge vermehrt: s. Es sind Behufs der Aufnahme des Webers Jänicke in das Hospital des Arbeitshauses, aus dessen ihm zugefallenen Vermögen eingezahlt 900 - Ii. Desgleichen für die lebenslängliche Verpflegung der Wittwe Krüger, geb. Nolte 300 c. Vermögen des Stellmachers Pslöderer 200 - von welchen er die Zinsen uä ckies vitue genossen hat. ä. Durch das Agio von den in Courant umgesetzten Goldkapitalien 975 Summa des Vermögens ult. Dezember 1839 . . . 30,225 Rthlr. Zugang pro 1840: a. Geschenk des Predigers Witte 25 Rthlr. b. Durch Agio-Gewinn bei Kapital-Umsatz 275 300 - Summa ult. 1840 . . . 36,525 Rthlr. 217 Geschenke, Außer einem Legate von 16 Nthlrn. sind an Geldgeschenken im Jahre 1836 2 Stück Friedrichsd'or und 1 Dukaten zur Erquickung der Lazarcth-Kranken, außerdem mehrere Dutzend Tassen, Milchtopfe und Kaffeekannen, welche diesem Geldgeschenke beigefügt waren, desgleichen in den Jahren 1833 und 183» rcsp. 13 Rthlr. 6 Sgr., und 11 Rthlr. für die Schule dcö Arbeitshauses eingegangen, welche letztere zum An- kauf von Schulbüchern verwendet sind. Ferner für die Kirche in den Jahren 1832 und 1833 ein eisernes Crucifix und eine neue schwarztuchene Altar- und Kanzeldecke, desgleichen im Jahre 1834 eine neue hellblaue Decke über die Abendmahl-Geräthe. An sonstigen Gaben der Milde sind zu gedenken 35 Pfd. Flockseide, welche gesponnen und wovon 127 Paar Strümpfe für die Schul-Abthcilung gestrickt worden, und außerdem haben zwei verehrte Wohlthäter den Schulkindern am Gcburtsfeste unseres Monarchen, sowie in den Weihnachts-Feiertagen, verschiedene Festfreuden bereitet, indem die Kinder mit einer eigenen Mittagsmahlzeit, auch mit Nüssen und Pfefferkuchen erfreut worden sind. , - 5 21» Beilage 1. n und verpflegten Personen. Im Jahre »'lrbcithaus- pital a»f- Umhertreibens.nommen. Mcwmrj Wkibtpneil Wcibcr Freiwillig haben sich gestellt. Miwncrs Wcibcr Bis zur Einsegnung und demnächstigen Unterbringung. Knabm sMiidilicn G L Pcrsoncnzaiu, 1830 1831 1832 1833 18!» 18ZS I83V 1837 1838 1830 1810 7V2 807 7V3 812 1,070 I.vvv 1,003 I,21S 9VV 1,030 I,43S 38V t 101 > 380 307 3IS 22V 20» 3K2 208 Sil 23 20 38 48 17 27 32 33 2S 1V S8 78 80 30 SV 14 v» 81 07 IIS 7» 28 38 41 10 31 9 VI K2 81 K7 37 4 10 11 13 10 28 9 13 11 k o 4 4 5 7 9 14 7 4 1V 7 2,932 3,780 3,22S 3,222 2,032 3,080 2,073 3.03S 2,710 2,894 3,V37 V8V 7V3 788 820 803 021 018 »04 807 010 8S0 3,V18 4,SS2 4,013 4,031 3,82S 4,001 3,801 3,030 3,VIV 3,804 4,48 Im Jahre Zum Stadt- voigtct-Arrcst zurück. Erzie- ch-Anstalt verwahrte Kin- vcrsetzt. Untergebracht. An auswärtige Behörden abgeliefert. Zum französischen Hospital versetzt. imi,sWci!>cr xnhM>>t>ch. Kn->l>r»sMädib, Mmm.sWeil'er M>n»>.sWeibe>' pcrwncnuila 1830 V17 308 I I 3 2 4 3 1 — 2,8SS 7K3 >831 VV8 334 — — 2 4 2 — 3,7V4 788 1832 S43 272 2 4 S 18 0 ! 1 3,184 820 1833 S22 133 4 2 2 21 4 1 — 3,1S8 893 1834 »00 140 — 4 2 2V 7 1 — 2,004 021 I83S 308 84 1 2 — 34 0 — 1 3,083 918 183V 343 81 v 14 8 2V 12 4 — 2,087 004 1837 233 V0 3 13 8 21 12 — — 3,042 807 1838 211 33 v 1v 4 33 18 — — 2,70V 01» 1839 200 4K 2 Ig 10 32 Iv I — 2,0S4 8S» 1840 204 80 1 22 17 37 >'2 — — 3,SV2 98S Von der Polizei-Behörde, wegen Wegen Bettelnd von den Stadtsergcan- tcn und Ar- menwächtern. Männces Weiber Von der Charit» als geheilt zurückgesandt, Männers Weiber Bis zur Einsegnung und demnächstigcn Unterbringung. Knabe» sMädchen Im ArbcithauS- Hospital auf- gcuomnicn. Obdachlose Familien nach Köpfen. Freiwillig haben sich gestellt. Criminal- Arrestaten Ermittelung der Verhältnisse. Männe?! Weiber Winkelhurerei. Bettelns. Umhertreibens. Männers Weiber Männerj Weiber Männer! Weiber Männer! Weiber Männer Weiber Männer! Weiber Männer! Weibe? Zur Erziehungs-Anstalt für verwahrloset? Kinder versetzt. KnabensMädeb. Obdachlos gewesene Familien nach Köpfen. Znm französischen Hospital versetzt. An auswärtige Behörden abgeliefert. Zum Waisenhause versetzt. Zum neuen Hospital versetzt. Vom Ausgange nicht zurückgekehrt. Zum Stadt- voigtct-Arrest zurück. Männ.sWeiber Untergebracht. Zum Crimi- nal-Arrest. Gestorben. Männ.sWeibcr Männ.sWeiber KnabcissMädeb Knaben Mädch. Personen',abl Männ.sWcibcr Mann Mann. Mann. IZ2 ZZ incl. I cnUvichcn 192 27 522 288 92 inel. lZcnUvichen ZU s 11N inci.m entwichen ^>3Z > 127 2l9 ZU ^'1. Beilage i. u e b e r s i ch t der in den Jahren 1839 bis incl. 1849 in das Arbeitshaus jährlich eingelieferten, der entlassenen und verpflegten Personen. 222 Bestand Bestand Es Jahr. am Zugang. Abgang. am wurden eingei. Januar. 31. Dezember. segnet. Knaben Mädchen Knaben ^Mädchen Knaben iMädchen Knaben Mädchen Knaben Mädchen 1830 17 7 68 30 72 28 13 9 7 4 1831 13 9 54 27 46 22 21 14 5 3 1832 21 14 56 17 40 23 37 8 18 13 1833 37 8 61 28 73 27 25 9 26 10 1834 25 S 83 43 61 31 47 21 15 8 1835 47 21 106 37 101 33 52 25 16 9 1836 52 25 56 32 62 30 46 27 19 19 1837 46 27 77 34 75 41 48 2» 16 II 1838 48 20 97 59 103 45 42 34 i5 3 I83S 42 34 110 57 105 60 47 31 15 12 1840 47 31 78 33 82 35 43 29 . 18 14 i » > 323 Beilage 3. 18^0. litlilr. «Fr.pf. An Zinsen voni werden sust 1 An Kostgeldern An erstatteten ^ An Arbcits-Ve'" Für die in der ^ An Beerdigung^'^ Für verkaufte 1) An Resten. , e) Für verkaufte I« 3,2»8 20 3 3,2»4 43,311 43,31» 34,113 43,633 !3Z 12 » 47,323 108 I» » 43,07« 10,47» ^e» seit I. -gaiM"' H->»pt-?irmen-Kaste bewirkt weiden. 223 Arbeitshaus-Kasse in den Jahren 1830 bis i n c l. 18-50. I kbl.Ir. kbi.Ir. .«.Lr.stk. libl.Ir. >.! Rblilr. An Zinsen von rem der Anstalt gehörigen Kapital; diese werden sub Dir. XII. an Zuschuß mit berechnet . . An Kostgeldern An erstatteten Vcrpflegungs-Kosten An Arbeits-Verdienst Für die in der Anstalt gefertigten Särge An Beerdigungs-Geldern Für verkaufte Gesindescheine An Vermächtnissen, Schenkungen und Erbschaften . . . An Regie-Kosten aus der Bäckerei-Kasse Für verpachteten Küchen-Abgang und Dünger Insgemein . . . . Aus der Haupt-Armen-Kasser a) An Zinsen vom eigcnthllmlichcn Kapital b) An Zuschuß 1,018 10 1,782 1! 8,810 12 200 10 2,138 0,28/, 1,228 0,12» 0,030 180 10,333 3,002 1,»63 28,23» 1,310 2»,»80 1,»00 2»,303 I,»37 23,3»2 I».0I2 23,70» 31,330 »8.203 »3,110 30,207 »0,032 »3,080 Außer dem Etat s) An Bestand ............ b) An wieder erstatteten Vorschüssen c) An Defectcn (I) An Resten 1,002 10,»70 3,102 e) Für verkaufte Gestndescheine (oonk. Dir. VII.) 3»,I>3 »3,033 »3,311 »3,310 »7,21» »»,233 »»,136 »1,733 »3,603 »»,233 »1,208 »3,070 »3,233 der Einnahmen Die Ausgabe beträgt 37,608 36,828 »7,»07 »6,388 10,»70 11 Bleibt Bestand '1 Den seit I. Januar MM beim Kapital-Stock stattgehabten Zugang weiset die Berechnung Seite 217. nach; wobei noch bemerkt wird, daß die Kapitals-llmsenungcn bei der Haupt-Armen-Kasse bewirkt werden. Zu N. Beilage 3. R e ch u !t kl g s - E x t r a c t 1 'Vir. l. Ii Iii. IV. V. VI. VII. VIII. IX X. XI XI! XI Ii. XIV. XV. XVI XV1V XVIII XIX XX XXI. XXII. XXIII. XXIV. XXV. XXVI. XXVI! XXVIII. XXIX. XXX. XXXI XXXII. XXXIII. XXXIV. Ausgabe. An Besoldungen - Pensionen - Lohn - Necreationsgeldern Für Brennholz und Torf . Bretter zu Sargen und Hausbedürfnissen - bauliche Instandsetzungen An Ergänzung und Instandhaltung des Jnventarii. . - Materialien zur Bearbeitung der Pariser .... Für gelieferte Gipssteine - Kleidungsstücke - Leinwand, Handtüchcrzcug, Bettzeug und Zwillich - Band, Zwirn und Knöpfe - Kupfer und Zinn - Instandhaltung derWollmaschincn und Anschaffung der zur Spinnerei gehörigen Utensilien und sonstigen Materialien Für Ueberzahl-Arbeit - Seife und Stärke - Oel, Lichte und Dochtgarn - Gcsindeschcinc sconl'. 'Vir. VII. der Einn.) .... « Bücher, Buchdruckerlohn und Lithographien . . . - Schreibmaterialien (incl. für die Schule) - Schulbedürfnisse - Fuhrlohn An öffentlichen Abgaben n.fürdas Reinigend.Schornsteine Für kleine Hausbedürfnisse - Eominunion-Wein und Kirchensachen - «trob ->) Für Rindfleisch und Rindertalg I>) - Butter c) - Erbsen, Bohnen und Linsen 1) Für angekaufte Gesindcscheine (canf. Einn.'Vir. VII.) e) - Cholera und Contumaz-Anstalt >') « zu verarbeitende Gegenstände Hill»«»!» 1830. 00.Ir. üxr.^k. 1.970 500 90 182 3,789 291 57V 579 102 200 2,232 2,515 85 19 395 552 22 1,179 3,33 t 183 179 VI 101 119 IV 110 980 Vgl 723 73 173 1,099 0,08 V 1,353 150 13 305 88 38 29 V — 1» 30,712 20 115 30,828 1831- 5,129 500 90 173 3,203 311 028 1,010 t 57 198 2,00 V 2,059 91 1 192 51 219 1,188 3,130 125 18 V 9 230 28 75 18 V9I 1,1V9 181 877 59 203 10 2,023 20 9,772 1,19 V95 21 135 91 00 V7V 13 0 10 11,030 113 2,090 29 10 25 V3,235 0 10 1832 5,011 - VI 90 17 V 3,V99 315 079 981 80 92 3,-107 3,187 102 30 20 — 31 027 279 1,392 3,130 121 191 18 270 7 V 13 570 1,183 501 1,075 70 198 2,011 11,230 t 1,882 525 33 312 83 52 038 15,271 112 790 207 I« -10,388 1833- urllli-, 0,089 90 197 3,09» 198 088 072 10 390 3,012 2,705 100 32 19 010 020 200 1/ 2,910 139 191 13 1» 17« 88 17 000 1,151 020 778 81 27 V 1,071 8,218 1,175 510 II 10 5 002 28 23 323 01 50 571 187 11,302 29 101 205 11,733 11 3 3 1834. N0Nr. ^rg>f 0,111 18 90 197 3,021 2'15 720 1,120 -1 138 2,992 2,720 90 8-1 281 011 258 20 1,8-10 3,130 131 181 12 15 275 118 15 090 1.250 011 1 73 131 2,311 7,707 1,390 555 23 321 101 50 522 101 23 ,390 25 — 5 8 20 29 10 11 -12,178 21 1 79 205 12,821 1833- Ntl.Ir. ixr.lM 0,112 72 9» 197 2,371 170 882 1,190 5 500 2,901 2,903 108 28 2 22 VI« 098 200 1,919 3.130 113 171 12 10 172 108 15 III 1,353 03-1 1.131 00 222 2,211 9,293 1,512 015 22 211 18 37 973 372 13 129 9 0 — 1 10 1830- UtI,Ir. 0,117 72 31 197 1,771 385 081 1,151 271 2,07-1 2,508 115 7 28 278 351 291 1,821 3,130 220 130 8 2V 210 155 17 238 1,237 010 1,030 101 1-19 2,355 8,812 1,593 030 25 203 101 25 818 372 22 11 11,10123 11 11,133 21 9 11,233 25 11,208 28 19 1837- U0,lr. xxr.sN'. 0,219 30 2V 197 3,950 331 1,123 1,812 503 2,89t 3,010 132 13 3 21 II >5 2 20 321 501 301 1,118 100 110 9 200 27 -17 IS 330 I 211 550 1,000 315 201 1,835 8,198 1,012 570 29 181 III 15 578 710 11,097 3,332 9^ 15,07 17 1838- urim. sxr.pk. 0,701 20 178 3,073 391 718 1,185 20 28 15 20 10 5 21 22 22 135 2,002 2,311 139 308 555 281 1,028 109 171 11 190 10 11 III 1,311 511 827 208 502 1,129 9,311 1,015 00» 51 378 III 20 152 777 II 1 10,138 11 00 3,130 13,0-35 17 28 29 28 10 10 10 1839- 0,750 20 102 3,570 105 188 050 10 2,029 2,010 100 581 382 258 1,020 80 179 23 800 27 18 121 1,303 087 900 139 28 128 20 1,509 9,082 t 1.029 510 58 335 95 580 28 289 10,113 10 3,130 13,319 10 23 II 1840- 0,811 20 159 3,227 II 730 831 123 3,110 2,301 180 710 -110 250 1,710 215 172 13 100 1V 072 038 1,507 017 952 t 231 020 2,011 9,791 1,925 000 80 35 02 272 92 725 290 13,751 10 3,332 11 5 25 II 22 21 9 8 27- 17,132 18 ;z4. 1833. 1N!>1r. »xr.pl. 183« 1837- 1838 1839 1840- H0>lr. »xr pk. At!>Ir. »xr I'k- N0>lr. »xr.pk. 110>lr »xr.pk, H0>1r. »xr.pk. 9,117 28 9 9,219 3 8 9,791 17 9 9,730 10 9,811 11 8 72 — — 39 — — — — — — — — — — — 31 10 29 — — 29 — — 29 — — 20 3 — 197 197 — — 178 — — 192 10 — 139 — — 1,771 3 II 3,939 >3 2 3,973 29 10 3,579 I — 3,227 12 II 383 19 331 3 — 391 28 — 103 9 1 112 18 9 981 29 IN 1,123 21 9 718 13 — 188 21 730 13 9 1,131 13 10 1,812 >1 10 1,183 29 10 930 9 II 831 12 9 271 393 13 133 19 9 19 13 123 3 2,971 23 9 2,892 29 1 2,902 3 2,929 28 2 3,110 13 8 2,398 12 10 3,019 — — 2,311 — 2,919 29 9 2.301 II 3 113 18 9 132 17 9 139 21 — 190 29 — 189 12 — — —' — — 22 22 9 — — — 278 28 9 321 I! 308 3 381 21 1 719 7 1 331 7 1 301 23 9 333 8 9 382 28 9 110 19 2 291 12 9 301 1 3 281 7 9 238 9 239 1 9 1,821 20 3 1,-118 3 1,928 21 9 1,929 10 9 1,710 3,139 — — — — —- — — — — — — — — 220 8 100 9 109 18 11 89 1 10 213 10 10 130 13 — 110 1 — 171 3 3 179 9 9 172 19 3 8 21 — 13 — II 12 — 23 9 — 13 11 9 2» 9 3 — — — — — — — — — — 219 13 9 290 27 — 199 3 — 899 1 2 109 11 1 133 28 1 17 18 2 19 1 3 27 20 19 29 10 17 8 19 7 9 11 20 9 18 21 — 972 8 — 238 21 33» 9 9 III 27 9 121 13 3 938 23 9 1,237 3 1 1 211 13 — 1,311 12 3 1,303 !8 3 1,397 II 11 910 9 9 339 13 9 311 12 — 987 29 917 IN — 1,039 23 9 1 099 23 — 827 20 — 900 — — 932 20 — 101 20 7 313 II 9 208 29 3 139 28 9 231 3 — 119 10 — 20-1 — — 392 19 11 128 20 — 929 13 9 2,333 23 11 1,833 23 — 1,129 23 3 1,509 18 ,5 2,911 21 9 8,812 I 8,198 3 I 9,311 11 10 9,982 28 — 9,791 II 8 1,393 29 1,912 13 — 1,913 11 — 1,929 21 — 1,923 — — 930 — 370 — — 900 — — 310 — — 900 — — — 80 23 — — — — 33 22 23 13 9 29 13 9 31 19 — 38 1 — 92 II 1 293 9 7 181 20 10 378 3 333 11 9 272 22 I INI 17 9 III 23 — III 23 — 93 2 9 92 7 9 23 13 — — 29 — — — — — — — — 818 3 > 378 21 3 132 19 9 380 28 >1 723 3 9 372 22 9 719 20 3 777 28 3 289 23 >1 290 9 8 11,133 21 9 11,997 11 1 10,138 28 10 10,113 9 13,731 21 9 71 28 — 17 — - 90 29 1 IN - — 10 — — — — — 3,332 — — 3,139 — - 3,139 — - 3,332 — — 8 27 — 11,208 19 " 13,079 11 1 13,933 28 2 13,319 9 17,132 18 9 > 21 1 28 9 3 13 >5 »13 >29 9 > 2 z 23 !29 >20 12 >23 >18 13 >0 > 10 >1 >23 > 10 3 19 19 o 8 2» > — - ! 29 - 7 i !21 8- 29 11 Iii 0,1-12 72 90 197 2,371 179 882 1,199 3 300 2,901 2.99Z 108 10 919 998 299 1,919 3,139 113 171 121 19 172 108 13 III 1,333 931 1,131 99 222 2,211 <9293 1,312 913 II 211 18 37 973 372 11,101 129 II 10 13 1 13 21 12 23 11 11,23323 225 "UM. Abschnitt. Das Reue Hospital. as Neue Hospital hat den Zweck, unverheirathete, arbeitsunfähige und Hülflose Personen aufzunehmen, die nicht durch frühere Jmmoralität den Anspruch auf diese Wohlthat verscherzt haben, auch so unbescholtenen Rufes sind, daß von ihnen anzunehmen ist, sie werden die größere Freiheit des Ausgangs weder durch Ausschweifung, noch durch Betteln zur Belästigung des Publikums mißbrauchen; ferner die auch keine Anverwandte haben, welche gesetzlich verpflichtet und dabei im Stande sind, sie, sei es mit oder ohne Beihülfc aus dem Armenfonds, zu verpflegen, und solchen Personen am Abend ihres Lebens einen Ruheort zu gewähren, in welchem sie Aufenthalt und Pflege finden. Geschäftsleitung. So wie beim Waisen- und Arbeitshause, werden auch hier die Geschäfte unter Leitung der Armen-Direction geführt, und eben so besteht ein Special-Curatorium aus 3 Mitgliedern der Armen-Direction, worunter zwei ärztliche, aus zweien Stadt- Verordncten und einem Bürger-Deputirten. Die Administration wird aus einem Inspektor und einem Controleur gebildet, welche in der Anstalt wohnen und von denen auch die Stelle deS Hausvaters mit vertreten wird. Erweiterung der Anstalt und Bauten. Das Neue Hospital hat sich in dem Zeiträume der letzteren Jahre immer mehr zu einem Siechenhause herangebildet, besonders seit dem Jahre 1833, wo die unheilbaren Siechen aus der Charit« der Anstalt zur Verpflegung überwiesen wurden, so daß sich gegenwärtig zum größten Theil nur hochbetagte und schwache Personen daselbst befinden, weshalb die Zahl des Wärtcrpersonals nach und nach bis auf 21 hat vermehrt werden müssen. Das Letztere erklärt sich um so leichter, wenn bemerkt wird, daß anstatt der früher bestandenen zwei Krankcnsäle zu 13 Personen, im Jahre 1830 zwei Säle zu 18. Personen, und im Jahre 1838 statt derselben zwei Säle zu 30 Personen für Kranke bestimmt werden mußten. Schon im Jahre 1832 wurde die Zahl der Wärterstellen bis auf 17 erhöht, im Jahre 1833 auf 19, und seit der Vergrößerung der Lazarethe im Jahre 1838 auf 21. In Folge eines im Herbst 1830 im Waschhause ausgebrochenen Feuers, wodurch dies einstöckige Gebäude vernichtet wurde, ist im Jahre 1831 ein zweistöckiges, unten massives, oben verblendetes Gebäude aufgeführt, wodurch theils Raum für 40 Hospitanten, theilS ein besser passendes Lokal für die Besorgung der Wäsche gewonnen worden ist. Außer diesem Bau sind einigermaßen kostspielige weiter nicht vorgekommen, als im Jahre 1833 der Bau eines Brunnens, und im Jahre 1834 der nothwendig gewordene Neubau der Schälung an der Spree. Auf den Brunnenbau wurden um deswillen mehr Kosten, als zu einem solchen sonst wohl erforderlich, angewandt, weil es darauf ankam, der Anstalt das ihr sehlende Wasser für die Küche und zum Trinken zu verschaffen, indem dasselbe mit Kosten aus der Ent- 13° 226 fernung herbeigeholt werden mußte. Der Zweck ist indessen leider doch nicht vollkommen erreicht worden, Anzahl der verpflegten Hospitaliten. Die Anzahl der Hospitaliten ist sich in den letzten 11 Jahren ziemlich gleich geblieben. Der Bestand war am letzten Dezember 1829 . . . 294 Personen 1830 . . . 318 1831 . . . 269 1832 . . . 304 1833 . . . 314 1834 . . . 312 1835 . . . 341 1830 . . . 333 1837 . . . 313 1838 . . . 328 1839 . . . 326 1840 . . . 333 Daß im Jahre 1831 die geringste Zahl vorkommt, hat seinen Grund darin, daß wegen Sperrung der Anstalt, in Folge der vorgeschriebenen Sanitäts - Maaßregcln, die Aufnahme neuer Hospitaliten während der Cholera-Epidemie unterblieb. In den Jahren 18zK sind neu aufgenommen abgegangen 1830 70 73 1831 93 150 1832 120 83 1833 90 85 183 4 82 88 1833 108 77 1836 84 88 1837 103 125 1838 110 94 1839 75 79 1840 110 103 wobei jedoch zu bemerken, daß die als „abgegangen" aufgeführten nicht bloß durch den Tod ausgeschieden sind, sondern daß sich darunter auch diejenigen befinden, welche in andere Anstalten gebracht, oder freiwillig ausgetreten sind, welches letztere hier und da wohl geschieht, wo sich Gelegenheit findet, die Hospitaliten mit Geld-Unterstützung bei Verwandten oder Freunden, auf ihren Wunsch, unterzubringen. Es war nämlich durch Communal-Beschluß im Jahre 1833 genehmigt worden, daß, um für die im Neuen Hospitale ankommenden Siechen den nothwendigen Platz zu gewinnen, diejenigen, bei welchen sich eine passende Gelegenheit zur anderweiten Unterbringung fände, mit einer monatlichen Unterstützung, selbst auf Höhe von 4 bis 5 Nthlrn., zu entlassen. In den Jahren 1831 und 1837 jden Cholera-Jahren) rührt der größere Abgang von der größeren Menge Sterbcfälle her. 227 Gesundheitspflege und Sterblichkeit. Die ärztliche Behandlung versieht ein besoldeter Arzt der Anstalt, welcher dabei von einem chirurgischen Assistenten, einem der hiesigen praktischen Wundärzte, unterstützt wird. Für jeden derselben ist im Jahre 1838 eine Instruction ausgearbeitet, aus welcher hier zu bemerken sein dürfte, daß nur in sehr seltenen, eine besondere Behandlung bedingenden Fällen, kranke Hospitaliten zur Charit« geschickt werden dürfen. Zu einer zweckmäßigen Diät gewährt der angenommene Spcisungs-Etat die Mittel, wonach die altersschwachen Leute Mittags passende Gemüse und jeder ^ Pfd. Fleisch, Morgens und Abends Suppen und außerdem Bier und Brod erhalten- Ganz Schwache erhalten zu Mittag Fleischbrühe, und auf besondere jedesmalige Verordnung des Arztes auch andere diätetische Mittel, als: Wein, Kaffee, Semmel und dergleichen. Namentlich hat sich der Verbrauch der Semmel seit dem Jahre 1831 bedeutend vermehrt, indem bei vielen der schwachen und kranken Personen solche dem Brote nach Verordnung des Arztes gänzlich hat substituirt werden müssen. Seit Anfang 1839 hat man versucht, eine billigere Backwaare an die Stelle der Semmel zu setzen, und mit Genehmigung des Arztes Bärmbrod aus Roggen- nnd Waizen-Mehl eingeführt. Daß auch durch den Gebrauch größerer Räume zu Krankensälen und Anstellung mehrerer Krankenwärter für das Beste der Hospitaliten gesorgt worden, ist vorstehend schon angegeben. Wenn demnach die Sterblichkeit im Vergleich gegen die beiden andern Institute bedeutend ist, so entspringt dies aus dem Umstände, daß hier nur alte, sieche Leute aufgenommen werden. Es befanden sich z. B. unter den im Jahre 1838 aufgenommenen 119 Personen nicht weniger als 190 in dem Alter über 39, und von diesen wiederum 41 in dem Alter über 79 Jahre; von den im Jahre 1839 aufgenommenen 73 Personen aber 93 in dem Alter über 30, und von diesen 32 in dem über 79 Jahre. Die jüngeren sind entweder größtentheils Sieche oder leiden an Gebrechen, die sie den Abgelebten gleich stellen. Es sind verstorben: im Jahre 1839 33 Pers. (also von derZahl der im Durchschnitt Verpflegten) 19 Proccnt - - 1831 139 — — — — — — — — 47 - - - 1832 32- — — — — — — — 18- - - 1833 34 - — — — — — — — 18 - - - 1834 99 - - — — — _ — — 21- - - 1833 92 - — — — — — — — 29 - - - 1839 39 - — — — — — — — 17 - - - 1837 113 - — — — — — — — 33 - - - 1838 99 — — — — — — — — 20 - - - 1839 39 - — — — — — — — 13 - - - 1840 31 - — 13 - Daß in den Jahren 1831 und 1837 die Sterblichkeit größer gewesen, ist eine Folge der Cholera-Epidemie, an welcher im Jahre 1831 nicht weniger als 34, und im Jahre 1837: 19 Personen gestorben sind, und ebenso hat in dem letztgedachten Jahre auch die Grippe viele an Brustkrankheit oder große Schwäche leidende Personen hingerafft. Wenn nun gleich nach dem allgemeinen Urtheil die Cholera im Jahre 1837 mit stärkerer Intensität als im Jahre 1831 auftrat, 'dennoch aber im Jahre 1837 noch nicht der dritte Theil der Sterbefälle an der Cholera, wie im Jahre 1831, in der Anstalt 228 vorgekommen sind, so ist das bessere Resultat ohne Zweifel der zweckmäßigeren Oe- handlnng zuzuschreiben, indem die Hauptbemühung dahin gerichtet war, der Krankheit durch Diät vorzubeugen, anstatt daö erste Mal die außerordentlichen Maaßrcgeln zur Vermeidung einer vermeintlichen Ansteckung, als- Sperren, Räucherungen u. s. w., theils unmittelbar, theils durch den Schreck und die Angst, welche sie erregten, nachtheilig wirkten. Seclsvrge. Neben der Sorgfalt für das leibliche Wohl der Hospitaliten hat man aber auch daö geistige Bedürfniß nicht außer Acht gelassen. Die Waisenhaus-Kirche, welche dem Hospital ganz nahe liegt, und nur durch die Waiscnbrücke von demselben getrennt ist, macht den alten Leuten den Besuch des Gotteshauses leicht, aber auch außerdem werden von den Predigern deö Waisenhauses im Speisesaale des Neuen Hospitals Wochen-Andachten gehalten. Nächstdcm sind aber auch die beiden Prediger verpflichtet, für diejenigen Siechen, welche nicht einmal den Wochen-Andachten im Hause beiwohnen können, auf den Sälen in geistlicher Beziehung Sorge zu tragen, und vierteljährlich in dem Hospital das Abendmahl zu reichen. Nebenverwaltungen. Außer dem Hauptzweck, für den Unterhalt und die Pflege der Hospitaliten, im weitesten Umfange des Worts, zu sorgen, wird die Anstalt noch für manche andere Zwecke der allgemeinen Armen-Verwaltung benutzt, und ist der Administration zum Theil die unmittelbare Mitwirkung übertragen. So ist ein Zimmer im Neuen Hospitale dazu bestimmt, um in demselben denjenigen Stadtarmen, welche von den Armenärzten und Wundärzten durch die Armen- Kommissionen dazu vorgeschlagen sind, wöchentlich zweimal durch den Hofwundarzt Lüdke und denjenigen Jnstrumentenmacher, welcher zur Anfertigung der Bandagen dazu berufen ist, Bruchbänder und andere, zur Heilung oder Milderung körperlicher Gebrechen dienlichen Bandagen und Maschinen, als: Schnürleiber, Stelzfüße u. dergl., kunstgemäß anzulegen. Ferner liegt der Administration nicht bloß die Aufbewahrung der Nachlässe verstorbener Hospitaliten ob, sondern ein Gleiches geschieht auch in Betreff des Nachlasses von in anderen städtischen Instituten verstorbenen Personen und sämmtlicher Stadtarmen, sofern die Nachlässe der Letzteren von den Armen-Kommissionen an die Anstalt abgeliefert werden. Die Administration besorgt demnächst zu seiner Zeit die öffentliche Versteigerung, und zwar seit 1833 für Rechnung der Haupt-Armenkasse. Geeignete Bettstücke aus den Nachlässen werden ausgesucht und nicht zum Verkauf gebracht, um in vorkommenden Fällen, nach vorheriger Reinigung, an Arme tu u-nm-u gegeben werden zu können. Endlich gab die Stiftung des Stadtraths Mendelssohn-Bartholdy, Kraft welcher ein hier erkrankender Fremder männlichen Geschlechts aus den gebildeten Ständen in eine hiesige städtische Anstalt verpflegt werden soll, Veranlassung, daß im Jahre 1835 aus den Zinsen des zu obigem BeHufe geschenkten Kapitals von 1,25V Rthlrn. ein Krankenbett angeschafft und in einem geeigneten Zimmer der Anstalt aufgestellt wurde; jedoch hat ein Kranker der gedachten Art es bis jetzt noch nicht benutzt; dagegen ist das beim Depositor,'» deö Magistrats verwaltete Kapital der 1,250 Nthlr. durch die angesammelten'Zinsen bis Ende 1839 aus die Summe von 1,521 Rthlrn- 13 Sgr. v Pf. gestiegen. 229 Einnahme nnd Ausgabe. Der sab I. beigefügte Rechuuugö-Ertract zeigt die in den letzten ll Jahren vorgekommenen Einnahmen und Ausgaben. Wir lassen hier die Erläuterungen zu denjenigen Titeln folgen, bei denen solche nöthig sein möchten. Einnahme. Xü Tit. I. An Zinsen. Da, wie schon in den vorhergegangenen Abschnitten bemerkt worden, die Haupt-Armenkasse sämmtliche Kapitalien der Institute verwaltet, und die Zinsen bei dem Zuschuß mit verrechnet, so ist hier nichts ausgeworfen. Zur besseren Ucbersicht sind sie unter IX. b. vom eigentlichen Zuschuß getrennt aufgeführt. Xü Tit. II. -Eintrittsgeld. Dies ist nur eine zufällige Einnahme, weil es sich in einzelnen Fällen wohl trifft, daß eine aufzunehmende Person zum Besitz einer kleinen Summe gelangt ist, welche sie doch bald verzehren und hinterher der Commune zur Last fallen würde. Diese wird dann als ein Eintrittsgeld angenommen und zu den allgemeinen Bedürfnissen verwendet. M Tit. III. Kostgeld. Dies ist keineswegs eine Bedingung der Ausnahme; cS geht bloß für solche Hospitaliten ein, deren Freunde oder Verwandte sich willig finden lassen, zu zahlen. Was das Jahr 1839 betrifft, so ist die Zahlung für 24 Personen erfolgt. Xä Tit. IV. Begräbnißgelder. Ein großer Theil der Hospitaliten ist bei den hiesigen Sterbe-Kassen interessirt, daher das Begräbnißgeld bei entstehenden Todesfällen von der Anstalt erhoben und dafür ein anständiges Begräbniß besorgt wird. Xü Tit. VI. Auctionsgelder. Wie vorher schon bemerkt ist, liegt es der Administration ob, den Mobiliar-Nachlaß der verstorbenen Stadt-Armen einstweilen aufzubewahren. Zu bestimmten Zeiten wird alsdann Auction gehalten, und was dafür an Geldc einkommt, ist unter diesem Titel bis zum Jahre 1832 berechnet worden. Der in den folgenden Jahren eingekommene Erlös ist bei der Haupt-Armenkasse berechnet, nzxil wir dies passender befunden haben, damit an einem Orte ersichtlich sei, wie hoch sich das, was aus dem Nachlaß der verstorbenen Armen überhaupt gewonnen wird, im ganzen Umfange stellt. Xü Tit. VII. Vermächtnisse. Würden an sich ganz unbedeutend sein, wenn nicht alljährlich diejenigen 190 Rthlr., welche aus dem Legat des verstorbenen Rentiers Wesenberg den 23 (vom Tage der Reception an gerechnet) ältesten Hospitaliten ä 10 Sgr. in monatlichen Raten gezahlt werden, hier zur Einnahme kämen. Jedoch ist im Jahre 1836 noch ein Legat des Abbe Perreau von 130 Rthlrn. eingegangen. Xü Tit. VIII. Insgemein. Daß dieser Titel namentlich im Jahre 1839 um ein paar Hundert Thaler höher ist als in den vorhergegangenen, rührt von einer aus dem Nachlaß einer verstorbenen Hospitalitin eingegangenen Summe von außerhalb her. Xü Tit. X. Zuschuß aus der Haupt-Armenkasse. Dieser ist sich, mit Ausnahme deZ Jahres 1831, wo die Cholera-Maaßregcln und der bedeutende Neubau ansehnliche Kosten verursachten, ziemlich gleich geblieben. 230 Ausgabe. Xü Vit. XI. Fuhrlohn. Der größte Theil desselben (30 Rthlr.) wird für den Transport des Brods aus der Arbeitshaus-Bäckerei ausgegeben; das übrige für Holz-, Bau- und ähnliche Fuhren. XI lit. XIII. Zur Vcrspeisung. Daß diese Ausgaben in der neueren Zeit etwas gestiegen sind, erklärt sich von selbst aus dem, was über diesen Gegenstand vorhin schon an einigen Orten ausgesprochen worden. Xü Vit. XVII. Bauliche Reparaturen. Ein Gleiches findet auch hier statt, indem in den Jahren, wo der Neubau in Stelle des abgebrannten Waschhauses, die Schälung an der Spree und die Anlegung des neuen Brunnens in den betreffenden Jahren die Mehrkosten verursacht haben. Xü Vit. XX. Arznei und Hcilpflege. Unter Heilpflege werden hier die Kosten für die Arzneien und Kur, desgleichen die diätetischen, vom Arzte requirirtcn Mittel, als: Wein, Kaffee, Senf, Essig und dergleichen, verstanden. Xä Vit. XXII. Für Bretter und Nutzholz. Es hat bisher nicht im Hospital an noch einigermaßen arbeitsfähigen Tischlern gefehlt, welche die Särge für die Hospital-Leichen, so wie auch manche, zur Ergänzung des Inventar» nvthigen Gegenstände, desgleichen kleine Bau-Reparaturen mit besorgt haben. Kapital-Vermögen. Das bei der Haupt-Armenkasse verwaltete Kapital-Vermögen des Neuen Hospitals, welches am Schlüsse des Jahres 1829 betrug 10,170 Rthlr. hat sich beim Jahresschlüsse 1840 erhöht bis auf 24,030 - also mehr . . . 14,480 Rthlr. Der größte Theil dieses Zuwachses ist durch Regulirung des Wescnberg'schen Legats entstanden, welches bereits im Jahre 1820 der Anstalt zufiel, jedoch erst im Jahre 1834 auf das von der Haupt-Armenkasse geführte Kapitalien-Conto der Anstalt übertragen wurde; von den überhaupt aufkommenven Zinsen dieses Legats werden jährlich 100 Nthr. an die 23 ältesten Hospitalitcn vertheilt. Ein im Jahre 1837 der Anstalt zugefallenes Legat des hiesigen Bürgers Knör- rig von 30 Nthlrn. hat, was bei dieser Gelegenheit zu erwähnen sein dürfte, ebenfalls eine besondere Bestimmung, indem nämlich aus den Zinsen desselben zwei Hospitalitcn jährlich am Geburtstage des Testators erfreut werden sollen, und eben so die im Jahre 1839 von einem unbekannten Wohlthäter geschenkten 100 Rthlr., von deren Zinsen einem oder dem andern Hospitalitcn jährlich zu Weihnachten eine Freude bereitet werden soll. Der Kapitalien-Zugang besteht in Folgenden: s. Legat des Geh. Ober-Finanz-Raths v. Meyerenfeldt (ehemaligen Curators der Anstalt) 100 Rthlr. b. Des Rentiers Runkeil 200 - c. Aus den Ersparnissen der Hospitalitin Eva Schlesinger . . . 173 - ä. Leibrenten-Kapital des Rentier Hassenberg 1,000 . e. Das Wcsenberg'sche Legat, außer den der Anstalt schon vor dem Jahre 1830 zugefallenen 2,7374 Rthlr 8,373 - k. Legate an Hospitalitinnen und der Anstalt anheimgefallen .... 200 I-atus . . . 10,030 Rthlr. 231 Transport . . . 10,050 Rthlr. x. Legat des Bürgers Knorrig 50 I>. Geschenk eines Ungenannten 100 i. Aus Eintrittsgeldern seit 1830 hat sich nach und nach ein Kapital gebildet von 1,280 - b. Beim Umsatz von Kapitalien, indem nämlich Staatspapiere mit Agio verkaust wurden, um Hypotheken-Kapitalien zu acquiriren, sind gewonnen 125 I. Aus dem Vermächtniß Sr. Majestät des Hochseligen Königs . . 2,875 Summa wie oben , . Ii,480 Nthlr. Gcs chcnke. Geldgeschenke sind der Anstalt nicht nur durch Vermächtnisse einige von 10 Nthlrn. und darunter, sondern auch jährlich zu Weihnachten von dem verstorbenen Kommer- zienrath Seeg er, und nachher von dessen Sohn 50 bis 00 Rthlr. zugegangen. Erstere sind zu den allgemeinen Bedürfnissen verbraucht, letztere aber, der Bestimmung gemäß, unter sämmtliche Hospitaliten als Weihnachtsgeschenk vcrtheilt worden. Es dürsten hierbei auch die von den Communal-Behördcn der Anstalt geschenkten, aus den aufgelöseten Cholera-Anstalten, so wie aus dem Friedrichsstädtischen Krankenhause übrig gebliebenen brauchbaren Bckleidungs- und andern Gegenstände zu erwähnen sein, um so mehr, als dadurch bei den Ausgäben nicht unbedeutend erspart worden ist. . - ^ ' '" .^! '.i . 2Z3 Beilage zu Abschnitt Vit. 1 8 4 v- *) I. II. Iii. IV. V. VI. VII. VIII. IX. l-.slk Zinsen, werden be An Eintrittsgeld ^ - Kostgeld. . .'9 - Begräbnißgclt^ - vorgefundenen talitcn . . - Auctionsgelde^ - Vermächtnisse!^ - Ertraordinair-5 Aus der Haupt-A s) Zuschuß b) Zinsen vv" 1837- IttlNr. .ixer.pf. 190 393 1,523 110 318 11,928 «71 23 3 s) An Bestand . 1V d) An Resten. . 1 c) An Rückzahlun 13,«09 9 .','.3 12 29 29 !«,««' 13,31« 330 10 1838- Ittlilr. -ixr.s'f. 170 «0« 72« 3« 10» 132 13,931 KV9 10 1839- 18^9 NtlNr. .i^r.pf. 100 «03 710 199 10« 31« 11,311 «3« 1« 1«,3«7 I « 17,098 1« — 330 —I 13 12 >0 I«,93t 1«,K99 233 10 233 12 17.313 10,821 322 18 13 213 333 3«! 392 101 20 11,279 720 1 18 7 1« 17,013 2« 37 12 17,«13 17,022 392 13 20 '1 Den seit l. Ianl "°n-Kasse bewirkt werden. 2.?z ZU N. Beilage zu Abschnitt VII, R e ch n n n g s - E x t r a c t der Kasse des Neuen Hospitals für die Jahre 1830 bis incl. 1840-^) Einnahme. 1830- 1831. 1832- 1833- 1834- 1835. 183 « 1837- 1838- 1839- 1840 Dit. I10,Ir. -xr.pk. Iltlilr. ^l-r.pk 110,Ir. '5r.pk. Utlilr. «ar.pk. Utlilr. üpr.pf. 140,Ir. 140,Ir. «xr.pk Itllilr. «lsr.pf. 140,Ir. «lrr.pf. 140111-. 5x.r.pf. 110,1 r. lilrr.pk. I. Zinsen, werden beim Dir. IX. an Zuschuß mit angerechnet. II. An Eintrittsgeld 402 2li K 134 — — 220 — — 233 — 132 1v k 220 11 0 31 — — 100 — — 170 8 1 100 — — 243 III. - Kostgeld 402 3 7 4VI 8 K 422 22 4 343 l, 4 333 0 0 303 Ik 8 K13 20 4 303 27 10 K0K 24 4 VV3 10 4 333 4 IV. - Bcgräbnißgcldern 831 17 0 1,373 13 0 378 28 3 407 23 0 778 20 >0 380 1 3 343 k 4 1,323 7 v 720 11 >0 74» 10 k 3KI 18 V. - vorgefundenem Gclde unter den Nachlässen der Hospi- taliten 3K 27 3 233 17 — 113 28 7 144 13 3 41 20 2 33 24 I 87 24 I 72 3 0 3K 24 10 100 23 3 302 Ik 8 VI. - Auctionsgelder 387 1 — 420 2K — 4K2 18 K — — — — — — — — — — ----- — — — — — — — — — — VII. - Vermächtnissen und Geschenken 100 - — 100 — — 100 — — 110 Ik — 110 20 3 101 — - 273 — — 110 — — 100 — — I0V 2 k 104 >0 VIII. - Ertraordinair und Insgemein I4K 3 — 1,827 3 3 338 13 7 32 21 8 23 14 10 11k — 182 23 k 318 — 0 132 22 u 34k 20 r> 207 II 7 IX. Aus der Haupt-Armenkasse: ») Zuschuß 13,K34 18 0 1k,43k 2 1 13,373 3 0 13,340 >3 — 13,338 22 4 13,1 KV 12 0 13,303 — - 11,928 k 2 13,031 — — 14,344 — — 14,270 13 — b) Zinsen von den Kapitalien der Anstalt eonk. Dir. I. 3K3 II 3 3V3 27 II 424 2K 3 430 13 — 8K1 7 8 833 17 k K03 — K71 23 10 KK0 — — K3K ----- — 720 13 — 1K.K8K 21 I 21,411 10 k 1k,23V 21 3 13,313 21 2 13,8K2 12 4 13,473 24 k 13,733 23 13,K00 0 10 1K,3V7 1 k 17,008 Ik — 17,043 2K r» Außer dem Etat: a) An Bestand 213 23 3 1,031 3 3 1,043 II k 1,303 18 3 43k 3 4 80k 7 7 803 I» 9 443 20 — 330 12 2 233 2 3 322 13 — 237 300 3 120 82 ?k 4 247 21 I 21 70 I 4 12 — — 13 1 2 12 — — 37 — 3 4 — — — — — — — 12 — Einnahme 17,137 14 v 23.3K2 Ik II 18,311 k 3 Ik,002 3 0 Ik,34k 8 0 IK,V03 I 1K.KIV Ik 4 1K,0K7 8 >0 1V.032 14 10 17,343 18 3 17,K13 II 2 Die Ausgabe beträgt 13,48k 11 I 21.K17 3 3 1k,713 18 — IK.33K — 3 IK,04N I 2 13,100 12 4 IK.170 17 4 13,31V 2« 8 1K,V00 12 3 Ik,82> 3 3 17,022 20 v Bleibt Bestand 1,K31 3 3 1,043 11 k 1,393 18 3 43V 3 4 30V 7 803 10 0 443 2» 330 12 233 3 13 302 20 8 '> Den seit l. Januar is:o stattgehabten Zuganz weiset die Berechnung Seite 2Z0 und 2il nach, wobei bemerkt wird, dal! die Kapital«-Umschlingen bei der Haupt-Armen-Kasse bewirkt werden. 234 Ausgabe. 1830- 52?.pk. 1831. Rtililr. 5-^r.pf. 1832. .«z?r.pk. 1833- ZIt.iilr. .ixr.pf. 1834- I55l>Ir. 5i??-.pf. 183Z. Ii.51,1?'. «xr.pk. 1837 . 1838 . 183V . 1840 I-.pk K0,lr. UUiIr. «iir.pk N0,lr. »xr.pk HUNr. 5ffr.iik. 1,602 1,617 1,727 1,727 052 10 — 1.024 6 1.013 II 1,01! 12 — 200 — — 200 — 200 — 200 — — 622 25 — 422 — — 211 15 150 — — 0 601 2» 5 1,404 5 6 1,320 22 3 805 20 4 6 478 23 1 424 5 6 426 14 6 587 10 3 250 27 10 I»7 17 6 106 20 6 353 17 10 11 130 2 3 144 26 3 141 12 8 135 26 5 1 270 3 7 324 27 5 227 10 8 263 17 5 11 36 24 1 40 >6 7 37 II 11 45 3 11 6 60 25 — 60 11 3 50 15 — 30 25 — 7 487 24 3 340 13 7 312 18 8 355 13 6 8 7,752 26 II 8,504 15 - 0,200 2 0 0,084 0 5 — 15 — 28 12 6 12 15 - 17 10 — — — — — — — — 6 27 6 10 2 10 4 12 6 56 17 4 84 21 8 60 17 8 503 12 2 645 3 — 240 7 II 570 10 3 — 10 — 14 — — 30 15 — 4V — — 3 180 25 2 3V 8 0 104 18 4 104 2 2 5 501 24 6 442 24 3 458 17 5 521 2 4 — 38 28 — 58 16 — 118 I — 25 26 — — 18» 12 118 27 — 00 12 6 145 11 — — 100 — — 10» 100 104 0 0 374 5 11 401 2 6 473 12 2 537 4 2 4 15,516 26 8 16,6»» 12 5 16,821 3 5 16,022 20 6 10» — — 4 15,516 26 8 16,60» 12 5 16,821 3 5 17,022 20 6 Ii Ii, IV v vi vu VIII IX x XI XII XIII XIV XV. XVI. XVII. XVIII XIX. XX. XXI. XXII. XXIII. XXIV An Besoldungen, incl. für den Arzt, die beiden Prediger, den Kantor, Kalkulator und die Unterbeamten An Lohn - Pension des ehemaligen Kontroleurs der Anstalt. - Remuneration Für Brennmaterial - Kleidungsstücke - Leinwand, Tisch- und Handtücherzeug - Seife und Stärke - Brennöl und Lichte - Büreau-Bedürfnisse - Fuhrlohn - Begräbnißkosten Zur Verspeisung Für Stroh zu den Strohsäcken - Kupfer und Zinn - Küchen- und Hausgcräth - bauliche Reparaturen An zurückgezahlten Kostgeldern Zur Ergänzung und Instandhaltung des Haus-Inventars Für Arznei und Heilpflege An öffentlichen Abgaben Für Bretter und Nutzholz An vertheilten Legaten und Geschenken, einschließlich der Zinsen des Wesenbergschen Legats Ertraordinair und Insgemein Außer dem Etat: An geleisteten Vorschüssen Ausgabe 1,605 15 1,733 857 - — 751 200 — — 200 302 7 10 306 1,148 4 10 825 347 21 0 851 163 23 0 323 244 25 8 502 263 3 0 33» 25 9 0 40 37 23 0 30 330 26 5 430 8.514 20 6 8,776 28 2 6 52 23 2 5 0 88 23 2 241 278 2 8 2,701 6 28 6 — 127 25 5 36 220 24 8 205 42 16 — 42 64 1 3 160 547 1 6 Cho- Um 2,088 15,486 11 I 15,486 11 1,615 851 200 434 715 465 223 153 241 48 63 260 0,020 26 52 72» 23 21,617 21,617 142 251 5» 52 8»5 216 16,715 16,715 10- 5 18 18 1,602 »73 200 112 1,226 810 250 150 364 52 36 228 7,068 42 2» 36 1,306 127 266 84 143 452 15 16,556 — 16,556 1,602 0 200 31 678 361 205 146 336 30 34 354 7,880 36 27 80 1,254 3 02 434 71 124 100 581 5 16,040 16,040 18 1 1 2 1,602 040 200 362 851 728 200 124 374 51 41 303 7,676 36 10 04 105 76 554 45 140 100 382 15,100 12 15,100 12 II 1,602 060 200 380 1,470 470 200 164 201 30 46 200 8,235 16 4 76 443 20 67 546 52 48 100 414 15 16,170 16,170 17 1534 . 183S . 183« . 1837 . 1838 . 1839 184« . Zltllli'. «xr.pk I40l1r. 5-rr.pk Ntl.Ii-. ktl.Ir. .pk ktl,lr. 5nr,pk> 1,002 1,002 1,002 1,002 1,017 1,727 1,727 »77 — »49 — »0» 13 - »32 10 — 1,024 2 0 1,013 II — 1,011 12 200 — — 200 — — 200 — — 200 — — 200 — — 200 - — 200 — 317 — — 302 — — 38» — — 022 23 — 422 — — 211 13 — 139 — — «7« 27 0 831 18 2 1,470 27 V V»1 2» 3 1,404 3 0 1,32» 22 3 803 2» 4 3V > 8 2 728 11 » 470 13 0 478 23 1 424 3 0 420 14 0 387 10 3 293 I» II 290 13 2 200 13 — 230 27 10 I»7 17 0 190 20 0 333 17 10 140 2 0 124 >0 10 104 20 11 13» 2 3 144 2V 3 141 12 8 133 20 3 330 21 4 374 » 4 2»> 28 I 27» 3 7 324 27 3 227 10 8 203 17 3 3» 23 10 31 3 10 30 2» 11 30 24 1 40 10 7 37 II II 43 3 11 34 23 — 41 — — 40 2 0 00 23 — 00 II 3 30 13 — 3» 23 — 334 13 — 303 23 II 2»» 8 7 487 24 3 340 13 7 312 18 8 333 13 0 .88» 17 0 7,070 10 4 8,233 II 8 7,732 20 II 8,394 13 - 9,20» 2 » 9,084 9 3 30 I 2 30 13 — 1« 20 — 22 13 — 28 12 0 12 13 - 17 10 — 27 13 V 1» 0 3 4 10 — — — — — — — 0 27 0 10 2 10 80 28 0 »4 20 7 7V 21 4 22 12 0 3« 17 4 84 21 8 KV 17 8 .234 3 4 103 24 1 443 23 8 303 12 2 043 3 — 240 7 11 370 10 3 3 3 — — 2» — 1» — — 14 — — 3» 13 — 49 — — »2 23 — 70 2 3 «7 21 3 18» 23 2 3V 8 V 104 18 4 104 2 434 8 2 334 12 II 340 28 3 301 24 0 442 24 3 438 17 3 321 2 4 71 18 — 43 14 — 32 — — 38 28 — 38 10 — 118 I — 28 20 — 124 20 — 140 IN — 48 17 — 18» 12 — 118 27 — 9» 12 0 143 11 — 100 100 381 18 I 382 3 11 414 - » 374 3 11 401 2 0 473 12 2 337 4 2 ,040 1 2 13,1»» 12 4 10,170 17 4 13,310 2V 8 10,09» 12 3 10,821 3 3 10,922 20 0 ,040 1 13,1»» 12 4 10,170 17 4 13,310 20 8 10,09» 12 3 16,821 3 3 17,022 20 0 233 H Z». Abschnitt. Die kleinen Hospitaler. ls solche werden bei der Städtischen Armenpflege: das auf dem Georgen-Kirchhofe belegene Dorotheen - Hospital; II. das daselbst befindliche sogenannte Spletthaus, und ll. das in der Auguststraße befindliche Koppensche Hospital fauch das Thürmchcn genannt) bezeichnet. Diese 3 Anstalten sind zur Aufnahme alter Personen weiblichen Geschlechts bestimmt, die nur wenig Arbeitsfähigkeit besitzen, einige Unterstützungen von Privat- Wohlthätern erhalten, oder sonstige unzureichende Mittel haben, auskömmlich zu leben, und nur im Stande sind zu bestehen, wenn ihnen Obdach und einige Beihülfe gewährt wird. Die Aufgenommenen erhalten daher, außer der Wohnung, freies Brennmaterial, eine monatliche Geldunterstützung, mitunter auch ausnahmsweise in unerläßlichen Fällen eine Bewilligung an Kleidnngs- und Lagerstücken, in Krankheitsfällen freie ärztliche Hülse und Arznei, und wenn die zur Beerdigung nöthigcn Geldmittel weder vorhanden sind, noch durch Sterbekassen oder Angehörige beschafft werden, freies Begräbniß. Am Geburtstage Sr. Majestät des Königs und bei Gelegenheit anderer vaterländischer Feste werden die Hospitalitinncn gewöhnlich durch Geldgeschenke erfreut. Auch sind zn gleichartigen Zuwendungen einige Legate vorhanden, deren Zinsen ihnen an den dazu bestimmten Tagen zu Gute kommen. Die Aufnahme wird nicht unbedingt auf Lebenszeit bewilligt, sondern nur auf die Dauer des obwaltenden Bedürfnisses und der fortgesetzten Würdigkeit der Bedachten. Außerdem sind die Letztern gehalten, aus die freie Disposition über ihren etwanige» Nachlaß, welcher dem Hospitale nach ihrem Tode anhcim fällt, Verzicht zu leisten. Erpectanzen zur Aufnahme werden nicht crtheilt, damit wenn Stellen erledigt sind, stets die bedürftigsten und würdigsten Bewerberinnen berücksichtigt werden können- Jede dieser Anstalten besitzt ein kleines Vermögen, welches sich thcils in älterer Zeit gebildet hat, theils während der städtischen Verwaltung aus den Eintrittsgeldern entstanden ist, die mitunter — wenngleich nicht als notwendige Bedingung der Aufnahme — angenommen werden, um den alten Frauen ihre Ersparnisse zu kon- scrviren, sie ihnen lebenslang zu verzinsen, ihnen dadurch die Früchte ihrer Sorgfalt zuzuwenden, und ihnen eine kleine Erleichterung in ihren beschränkten Ver- Hältnissen zu verschaffen. Nach dem Tode der Einzahlenden fallen Kapital und Zinsen dem betreffenden Hospital anhcim, welches dadurch in seinen eigentümlichen Mitteln allmählig vorschreitet, und dann um so weniger Communal-Zuschuß bedarf. Auch bezichen das Dorotheen- und das Koppensche Hospital respcctive Erbpacht und Grundzinse. Dieser eigentümlichen Einnahmen und der sonstigen Zugänge aus den Nachlässen der Hospitalitinncn ungeachtet, kann doch keine der drei Anstalten aus ihren eigenen Fonds sich selbstständig erhalten; eine jede derselben bedarf vielmehr eines Zuschusses aus der Haupt-Armenkasse, welcher sich nach dem jedesmaligen Bedürfnisse und nach dem verschiedenen Ertrage ihrer unbestimmten Einnahmen richtet. Die Vermögens-Verwaltung der drei Anstalten wird auch bei der Haupt-Armen- kassc, und zwar in der Art bewirkt, daß die Kapitals-Verwaltung jeder Anstalt abge- 236 sonderter Buchung unterliegt, hinsichts der Einnahmen und Ausgaben im Allgemeinen aber keine getrennte Rechnungslegung stattfindet. Um jedoch die allgemeine Uebersicht von dem finanziellen Zustande jeder Anstalt zu behalten, von den zu ihrem Bestehen erforderlichen Communal-Zuschüssen stets in Kenntniß zu bleiben und die Special-Interessen jedes einzelnen Hospitals wahrnehmen zu können, werden alljährlich aus dem Material der Rechnungen der Haupt-Armenkasse Ertracte angefertigt, die in den diesem Abschnitte beigefügten 3 Uebersichten über die elfjährige Verwaltung vom 1. Januar 183V bis 31. Dezember 1840 zusammengestellt find, und ergeben, welche Einnahme jedes Hospital in jedem der obenbemerkten Jahre gehabt hat, welche Ausgaben zu bestreiten gewesen sind, und wie viel Communal-Zuschuß erforderlich war. Wenn nun gleich im Allgemeinen die 3 hier in Rede stehenden Anstalten denselben Zweck haben und gleichartig organisirt sind, so finden doch bei jeder derselben speciclle Einrichtungen statt, die einer besonderen Erwähnung bedürfen. Wir widmen daher einer jeden eine besondere Unter-Abtheilung dieses Abschnittes und verbinden in dem Nachfolgenden mit einigen historischen Notizen die nöthigen Erläuterungen über die aus den 3 Uebersichten sich ergebenden Resultate der specicllcn Verwaltung jeder einzelnen Anstalt. L.. Das Dorotheen-Hospital ist die älteste der unserer Verwaltung anvertrauten Anstalten. Es verdankt seine Entstehung dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm dem Großen, welcher auf Vorschlag des Hofpredigcrs Ursinuö im Jahre 1672 die Gründung genehmigte, um den damals der Residenz zuströmenden Fremden aller Art, in Krankheitsfällen einen Zufluchtsort zu eröffnen. Nach des Kurfürsten Gemahlin, Dorothea, welche die meisten Beiträge zu dem im Jahre 1674 beendigten Ausbaue des jetzt noch benutzten Hospital-Gebäudes hergegeben hatte und daher gewissermaßen als Stiften» zu betrachten ist, erhielt es seinen Namen. Die Aufsicht führte Anfangs der Hofprediger Ursinus, im Jahre 1706 wurde sie Armen - Deputirten übergeben, von welchen sie auf das Königliche Armen-Direktorium und von diesem im Jahre 1820 auf die Communal-Verwaltung überging. Seit dem Jahre 1711 hatte dieses Hospital theilweise zur Unterbringung ge- müthskranker Personen gedient, als aber für diese eine besondere Anstalt entstand, wurde es für arme alte Wittwen bürgerlichen Standes bestimmt. Deren waren im Hospital bis zum Jahre 1808 nur 12 vorhanden. Sie erhielten Wohnung, Holz und 1 Sgr. 3 Pf. tägliche Unterstützung. Späterhin vermehrte sich ihre Zahl auf 16, die jede mit 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. monatlich unterstützt wurden; auch war ihnen ein Hausvater zugesellt. In dieser Einrichtung übernahm es die städtische Armen-Verwaltung. Derselben gelang es im Jahre 1823, durch bauliche Vorkehrungen 3 Stuben zu gewinnen und dadurch die Zahl der Hospitalitinnen aus 24 zu bringen, von welchen je 3 eine Stube bewohnen und sich der vorgedachtcn Beneficien erfreuen. Die beigefügte Uebersicht ergiebt, welche Einnahmen das Hospital in den letzten 11 Jahren gehabt hat und welche Ausgaben zur Unterhaltung desselben nothwen- dig waren. Das Kapital-Vermögen, welches Ansang 1830: 976 Rthlr. betrug, ist bis ult. Dezember 1840 durch ein Legat von 200 Rthlrn. und eingegangene Eintrittsgelder um 826 Rthlr. vermehrt worden und beläuft sich folglich gegenwärtig auf 1,800 Rthlr. Es beziehen jedoch jetzt noch lebende Hospitalitinnen die Zinsen von 626 Rthlrn. Ein- 237 trittsgeldern und 200 Rthlrn. Grummschen Legates, weshalb der Anstalt zur Zeit nur die Zinsen von 1,073 Nthlrn. Kapital zur wirklichen Einnahme gereichen. Die Einnahme an Grundzins und Erbpacht kommt auf von mehreren Acker- und ehemaligen Wcinbergsstücken, welche das Hospital in älteren Zeiten theils als Geschenk, theils durch Kauf erworben und im Jahre 1773 für einen jährlichen Canon von 388 Rthlrn. vercrbpachtct hat, welcher Summe noch ein Canon von 3 Rthlrn. jährlich für eine auf dem Hospital-Acker erbaute Scheune zugetreten ist. Nur ein Legat ist dem Hospital in den letzten 11 Jahren zugefallen, und zwar im Jahre 1830 von dem Königl. Ge- hcimsckretair Johann Joseph Grumm von 200 Rthlrn. zur Vcrthcilung der Zinsen unter die Hospitalitinnen, was mit 8 Rthlrn. im Januar jeden Jahres erfolgt. Erst im Jahre 1831 konnte zur ersten ZinSvertheilung geschritten werden, und hiermit wurde die Auszahlung der Stückzinsen pro 1830 verbunden, weshalb im Jahre 1831 sich die Zinszahlung höher als in den folgenden Jahren belief. Als Resultat der 11jährigen Verwaltung ergicbt sich, daß nach Abrechnung der vorübergehend nach dem Ableben der Hospitalitinnen, wenn auch nur auf kurze Zeit unbesetzt gebliebenen Stellen, sich durchschnittlich 23 Personen jährlich im Hospital befanden. L. Das Spletthaus-Hospital. Ueber den Ursprung dieser, dem Dorotheen-Hospital gegenüber belegenen Anstalt, die seit undenklichen Zeiten dem Patronate des hiesigen Magistrats unterworfen gewesen, im Jahre 1820 aber gleichfalls an die Verwaltung der Armen-Direction übergegangen und im Jahre 1823 reorgam'sirt worden ist, sind nur unzuverlässige Nachrichten vorhanden. Seit der neuen Einrichtung finden in diesem Hospitale 24 Frauen Unterkommen, von welchen immer 3 eine Stube und Kammer inne haben. Sie erfreuen sich derselben Beneficien, wie die Frauen im Dorotheen-Hospitale, nur mit dem Unterschiede, daß ihnen wöchentlich nur 2-k- Sgr. nach altem Herkommen verabreicht werden. Bis zum Jahre 1836 führte bei diesem Hospitale ein achtbarer, seitdem verstorbener Bürger, der sich um das Armcnwescn der Stadt vielfach verdient gemacht und unter der Verwaltung des Königlichen Armen-Directorii viele Jahre das Amt eines Districts-Direktors bekleidete, der ehemalige Posamentier-Meister, nachhcrige Rentier Schulze, als Vorsteher die Aufsicht, und verwaltete zugleich als Rcndant des Hospitals die Kasse desselben, zu welcher die Haupt-Armenkasse bis 1830 incl. einen jährlichen Zuschuß von 220 Rthlrn., von 1831 ab aber, wegen des sich bei der Etats-Erneuerung ergebenden geringeren Bedarfs, nur einen jährlichen Zuschuß von 144 Rthlrn. leistete. Im Jahre 1836 sah sich der gedachte Vorsteher genöthigt, wegen vorgerückten Alters sein Amt niederzulegen, und es ging daher auch die Kassen-Verwaltung des Hospitals auf die Haupt-Armenkasse über, von welcher die Bedürfnisse des Spletthauses ohne abgesonderte Rechnungsführung mit dem erforderlichen Zuschuß in eben der Art bestritten werden, wie dies bei den beiden anderen kleinen Hospitälern geschieht. Das Kapital-Vermögen des Spletthauses betrug am 1. Januar 1830: 2,623 Rthlr., und hat sich in den 11 Jahren bis ult. Dezember 1840 theils durch ein Legat von 200 Nthlrn. und die eingegangenen Eintrittsgelder, theils durch Vcrwaltungs-Ueber- schüsse, so lange als die Haupt-Armenkasse firirte Zuschüsse leistete, um 1,673 Rthlr. erhöht, so daß eö am Jahresschlüsse 1840: 4,300 Rthlr. betrug. Von diesem Vermögen bezichen aber jetzt noch lebende Hospitalitinnen 8 Rthlr. Grummsche Legatcnzinsen und außerdem 26 Rthlr. jährliche Zinsen von Eintrittsgeldern, so daß die dem Ho- 2Z8 spitale anheimfallende Zins-Einnahme vom 1. Januar 1850 an, sich mir auf 138 Rthlr. Die Nachwcisuna U. enthält die specielle Berechnung der Einnahmen und AuS- Zplctthause in dem letzten Dccenm'o nur das Grummsche mit 200 Rthlrn. anheimgefallen, wovon die Zinsen in eben der Art an die Hospita- litinnen verthcilt werden, wie von dem Legat desselben Erblassers bei dem Dorothccn- Hospital. Bei den Ausgaben, und zwar bei der Position, Gehalt und Remuneration wird als Erläuterung nur zu bemerken sein, daß die Remuneration, welche der ehemalige Rcndant jährlich mit 3 Rthlrn. als eine Entschädigung für Schreibmaterialien bezog, mit dem Jahre 1837 aufgehört hat, und nur das Gehalt der Hausmutter .mit 2-5 Rthlrn, jährlich seit dieser Zeit bei diesem Titel zu zahlen übrig bleibt. Im Splctthause befanden sich jährlich durchschnittlich 23 Frauen. Auch über die Entstehung dieses Hospitals fehlen bestimmte Nachrichten. Es ist, wie sich aus der Bezeichnung einer daselbst noch vorhandenen alten Wetterfahne schließen läßt, muthmaßlich im Jahre 1708 erbaut worden, und unter dem Namen des Thürmchcns bekannt, da es ehemals mit einem Thurme versehen war. Wahrscheinlich ist es durch den Nathmann und Stadtwachtmcistcr Koppe, welcher der hiesigen Armen-Verwaltung den hinter dem Hospitale belegenen, seit dem Anfange dieses Jahres geschlossenen Armen-Kirchhof geschenkt hat, erbaut worden, da in den Armenkassen-Rechnungen keine Ausgaben für den Bau oder die Acquisition dieses Hauses vorkommen, bei demselben sich auch das Koppcsche Familien-Gewölbe und Erbbegräbnis befindet, und das Haus das Koppesche genannt wird. Anfänglich war dieses Haus für den Todtengräber bestimmt. Erst im Jahre 1739 wurden arme Leute darin untergebracht. Späterhin ist es ein Hospital für alte Personen weiblichen Geschlechts geworden. Schon bei Ucbcrnahme Seitens der Stadt war es für 21 Hospitalitinnen eingerichtet, die jedoch ziemlich beschränkt in Ansehung des Raumes in 3 Stuben wohnen, und täglich jede 1 Sgr. 3 Pf. Unterstützung erhalten. Außerdem wird unter die Hospitalitinnen jährlich verthcilt: a. von einem alten Wundcrschen Vermächtnisse aus der Marien- und Nicolai- Kir chen-Kasse eine kleine Unterstützung, welche sich jedoch für Jede nur auf etwa 7 bis 8 Sgr. bcläust; I>. aus den Accise-Bonifications-Geldern von 13 Rthlrn. 1k Sgr. 3 Pf. den betreffenden Antheil nach Abzug von 3 Rthlrn. 1 Sgr. 3 Pf., die dem Hausvater gebühren; °) c. aus dem Obermannschen Vermächtnisse von 100 Rthlrn. die Zinsen von 4 Rthlrn. jährlich; und ü. aus dem, dem Hospitale im Jahre 1830 anheimgefallenen Grummschen Vermächtnisse der 200 Rthlr. die Zinsen von 8 Rthlrn. jährlich. Ucbcr diese Hospitalitinnen führte stets und bis ans die neueste Zeit der Todtengräber des Armen-Kirchhofes als Hausvater die specielle Aufsicht, wofür demselben jedoch keine besondere Remuneration, sondern nur das Emolument der freien Woh- °) Die Positionen a. und ii. laufen nicht durch die Rechnung des Hospitals. belauft. v Das Koppesche Hospital. 239 uung und des freien Holzes zu Theil wurde, indem ihm als Todteugräber Nock) andere Einnahmen zufielen. Da nunmehr der Armen-Kirchhof geschlossen worden ist, so wird Hinsichts der Beaufsichtigung der Hospitalitinnen eine andere angemessene Einrichtung getroffen werden, worüber jedoch die Verhandlungen noch schweben. Bei dem Kapital-Vermögen des Hospitals, welches Anfangs 1830: 223 Rthlr. betrug, hat Zugang stattgefunden bis ult. Dezember 1839: durch Zins - Ablösungs - Kapitalien und für eine vom Armen-Kirchhofe verkaufte Baustelle 1,173 Nthlr. — Sgr. — Pf. durch das Grummsche Legat 200 - - - — . und durch Eintrittsgelder 114 - 2V - - - 1,489 Nthlr. 20 Sgr. - Pf. Im Jahre 1840 treten hinzu: für eine verkaufte Stelle zur Vergrößerung des Hofraums eines Schulhauscs 1,441 Rthlr. 27 Sgr. 0 Pf. durch Kapitalien-Umsatz 10 - 4 - — - 1,432 - 1 . 0 . Summa Zugang . . . 2,941 Rthlr. 27 Sgr. 0 Pf. wonach das Kapital-Vermögen sich gegenwärtig auf 3,106 Nthlr. 27 Sgr. 0 Pf. be- lüuft, von welchem die Anstalt die jährlichen Zinsen vollständig bezieht, da von den eingezahlten Eintrittsgeldern keine Zinsen mehr an Hospitalitinnen gezahlt werden, indem die betreffenden Personen verstorben sind. Aus der unter e. beigefügten Uebersicht ergeben sich die Einnahmen und Ausgaben dieser kleinen Anstalt während der 11 Jahre vom I. Januar 1830 bis 31. Dezember 1840. Die Grundzinsen kommen auf von Baustellen, die vor vielen Jahren von dem Armen-Kirchhofe abgezweigt und gegen Zins-Entrichtung veräußert worden sind- Jedoch hat erst unter städtischer Verwaltung durch sorgfältige Ermittelungen diese Grund- zinS-Angclegenheit eine befriedigende Erledigung gefunden, und daher ist es auch gekommen, daß die Einnahme erst allmählig ihre gegenwärtige Höhe erreicht hat- An Vermächtnissen ist nur das vorerwähnte Grummsche Legat von 200 Rthlrn. dem Hospitale im Jahre 1830 mit der pünktlich befolgten Bestimmung, die davon eingehenden Zinsen jährlich an die Hospitalitinnen zu vcrtheileu, anheimgefallen. Auch die Eintrittsgelder haben keinen besonderen Ertrag gewährt, da das Hospital, der unfreundlichen Lokalität wegen, wenig ansprechend und die bisherige Benutzung des Armen-Kirchhofs für viele Personen abschreckend war, so daß nur die allerärmsten Personen zu diesem Asyle nothgedrungen ihre Zuflucht nehmen. Die Kirchhofs-Revenücn fallen nach Schließung des Begräbnißplatzcs für die Folge aus. Durchschnittlich wurden im Koppeschen Hospital jährlich 20 Personen verpflegt. 251 Beilage Einnahmen umnuar 1830 bis 31- Deccmber 1810- 183«. 1837- 1838- 1839- 185«. P!r. dir. ss?r.pk. N0,lr. 5xrr.pk. I10ilr. 5-srr.pf. 110, Ir. »xi'.pk. KUiIr. «xr.pf. I. An Zinsen 18 6S 70 70 70 I -> - Grundzins und El>l — — ZV1 — — 301 — — 3S1 — 3S1 — z. Aus dem Nachlaß der Z2 8 — 47 28 — 28 >6 18 16 — 2 23 — 4. Ertraordinair .... - — — — — — —- — 3 — — — — — ff 8 — 307 28 — »8» 16 — 482 16 — 463 23 — 1. Au die Hospitalitinueöv 7 6 343 22 6 330 3 S 333 36» 2. - dieselben Zinsen v?8 — — 37 — — 33 — — 2S — — 2S — — Z. ° dieselben Zinsen v 8 - — 8 — — 8 — — 8 — - 8 — — Hcitzung und ErlcuchM 10 — 130 — — 128 8 o IIS 6 6 117 23 3 5. Abgaben und Lasten r 1 18 — 12 — 1 18 — 3 28 — 2 16 — 0. Reparaturen und Str'fi 6 8 7 10 — IS 16 3 100 6 1 27 14 S 7. Stcrbckassengelder. . 1 2« — 1 2V — 1 26 — 1 26 — 1 26 8. Ertraordinair .... - — — — — — 1 22 6 12 — - I 3 !6 8 2 332 16 6 346 3 3 62S 6 ? 347 23 — >1 8 — 307 28 — 48S 16 — 482 >6 — 463 23 — Ist also aus 543 24 18 6 36 IS 3 146 20 7 84 Annieekung. Der seil 1. It find die Kapitels-Buchungen als durchlaufende Posten weggelassen. Einnahmen und Ausgaben für das Dorotheen-Hospital während des 11jährigen Zeitraums vom 1- Januar 18M bis ZI. December 18M Hblilr. 5-^r.s)5. Utlilr. nxr.pk. kbiilr. An Zinsen - Grundzins und Erbpacht Aus dem Nachlaß der Hospitalitinncn Ertraordinair Kr»»»»»!» der Einnahme Au die Hospitalitinnen monatliche Unterstützung - dieselben Zinsen von Eintrittsgeldern.... - dieselben Zinsen von Legaten Hcitzung und Erleuchtung Abgaben und Lasten vom Hause Reparaturen und Straßenrcinigung Stcrbekafsengelder Ertraordinair Ki»»»»»» der Ausgabe Ab die Einnahme Ist also aus der Haupt-Armen-Kasse zugeschossen Anmerkung. Der seit I. Januar iszg beim Kapital-StoN staltgehabte Zugang» erwachsen durch ein Legat und Eintrittsgelder, ist Seite 2Z7 berechnet; in obiger Uebersicht find die Kapitals-Buchungen als durchlauscnde Posten weggelassen. 241 Ztl U. Beilage ä. u eb ersj cht Einnahmen und Ausgaben für das Spletthaus - Hospital während des 11jährigen Zeitraums vom 1. Januar 1830 bis 31- December 1840 ktlilr. «xi'.pk. ktl.Ir. «j Einnahme An Bestand des vorangegangenen Jahres - Zinsen von ausstehenden Kapitalien. . - Zuschuß aus der Haupt-Armen-Kasse Aus den Nachlässen der Hospitalitinnen. . Insgemein >!» der Einnahme Ausgabe. An die Hospitalitinnen monatliche Unterstützung. . . . - dieselben Zinsen von Eintrittsgeldern - dieselben Legaten-Zinsen Heitzung und Erleuchtung Abgaben und Lasten vom Hause Reparaturen und Straßcnreinigung Sterbckasscngclder Gehalt und Remuneration Insgemein Zur zinsbaren Belegung sind von den disponiblen Beständen verwendet der Ausgabe Ist Bestand und Mehrausgabe welche von der Haupt-Armenkasse zugeschossen worden. Anmerkung. Bei Aufloiung der bis Mitte ^1837 abgeiondert verwalteten Kasse, sind die Bestände zur Haupt-Armenkasse abgeführt, und sind dieselben, so weit sie gereicht haben, auf die Ausgaben in obiger Uebersicht angerechnet. Der seit 1. Januar 1830 beim Kapital-^tock stattgehabte Zugang, erwachsen durch ein Legat, Eintrittsgelder und durch Belegung disponibler Bestandsgelder, ist Seite 238 berechnet; in obiger Uebersicht sind die Kapitals-Buchungen, mit Ausschluß der zur zinsbaren Belegung verausgabten Kassen-Bestände, als durchlaufende Posten fortgeblieben. Beilage IZ. t Zeitraums vom 1. Januar 1830 bis 31- December 1840- 1834. 183S- 1830- 1837. 1838. 1839- 1840. . IN.dlr. sper-pf. Utl.Ir. .,>k. Ittlilr. ,-^r.ps. Utl,Ir. «gr.pk. Iltdlr. -ü-r.pk. Utlilr. sxr.pf. utiai. -xr.ps. 103 0 k 118 14 4 02 >0 1 124 12 II 72 0 121 20 4 140 13 — 130 — — 133 — — 104 — — 103 — — 100 — — 172 - — IM «3 8 8 — — — 4» 27 8 10 28 — 103 3 — 20 14 — — — — — — — — — — — — — 4 3 — — — — 1 — — — — — 320 — 2 412 14 4 430 10 0 300 13 11 400 3 0 312 10 4 172 — — 108 3 100 10 108 27 0 07 3 so 3 0 103 10 100 0 23 3 4 21 24 — 21 24 — 20 — — 20 - — 24 10 0 2« 13 — 8 — — 8 — 8 — — 8 — — 8 — — 8 — — 8 — — 7l 10 — 08 13 00 10 — 73 20 — 70 23 — «0 27 73 20 0 Z 17 10 — 20 >. — 27 4 — 13 8 — — — 1. 4 -2 — 23 — 30 — 80 0 3 27 4 0 3 20 - 18 14 3 70 20 4 23 21 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 3 0 1 4 0 20 — — 20 — — 20 - — 24 — — 24 — — 24 — — 24 — — » 20 8 1 — — 2 3 — 1 >0 — 30 20 — 10 3 — 1 — — 03 0 40 10 Ml 13 10 310 23 3 312 3 >0 237 13 2 278 0 3 323 2 0 200 27 z ll8 >4 4 02 10 1 >24 12 II 72 — 0 121 20 4 — — — - — — — 12 22 2 07 27 3 welche von der Haupt-Armcn- kassc zugeschossen worden. l, und sind dieselben, so weit sie gereicht habe», auf die Ausgaben in obiger Uebersicht angerechnet. — disponibler Bestandsgcldcr, ist Seite 2Z8 berechnet; in obiger Uebersicht sind die Kapitals-Buchungen, 243 Anlage ld. 1'ir. Eiimahmen >unav 1839 bis 31 Decembcr 1849 183«. ililr. «Ar.pk. An Zinsen - Grundzinsen . . Aus dem Nachlay de Kirchhofs-Revenücu Ertraordinair . . , . An die Hospitalitinn - dieselben Zinsen - dieselben Zinsen Hcitzuug und ErleuS Abgaben und Lasten Reparaturen und S Sterbckasscngelder. Ertraordinair . . . .27 13 2K 1837. ktlNr. sgr.pk. 30 123 173 318 12 131 1 0 8 13 lg 10 K2 23 — Sind also 403 173 >0 11 321 22 1838. RaiNr. «xr pk. «8 123 Ig 234 284 12 117 1 83 7 3 3 310 — 234 7 0 224 1839. Iktblr. 5Ar.>ik. 1849. IbNUr. K8 123 20 12 224 8 2K3 12 V3 2Ü 8 43 448 3 23k 10 0 224 3 0 Ik 4 83 122 1 31 238 283 12 S7 1 13 10 3 28 424 7 7 238 k I8K ^ - >er n., ist Seite M berechnet; in obiger ll-b-rsichi sind die KapitalS- An in erkling, Der ien " ' ' > Bnchnngcn als dnrc 24'.; Zll N. Beilage 0. Nebe r s i ch t der Einnahmen unv Ausgaben für vas Koppesche Hospital während des 11jährigen Zeitraums vom 1- Januar 1830 bis 31 Deccmbcr >810 1830. 1831. 1832. 1833. 1834. 183N. 1830. 1837. 1838. 1830. 1810. Utr. IktiNr. »xr.pk. IkkUIr. sxr.pk. UtlNr. sxr.pk. Iktlilr. «xr.pk. Iktlilr. «pu'.pk. Iktlilr. «xr.pk. Iktlilr. «xr.pk. Iktlilr. sgr.pl. IktlNr. --t?r.,>k. IktlNr. 5«r.pk. Iktlilr. lirr.i'k. Einnah m e. 1. An Zinsen 13 — — 20 — — 21 13 — 71 — — 30 — — 30 — — 30 — — 30 — — 08 — — 08 — — 83 12 7 2. - Grundzinsen 80 4 — 80 — 34 7 0 197 11 — 113 I — 120 1 — IZ7 1 - 123 >9 — 123 19 — 123 19 — 122 19 — 3. Aus dein Nachlas/ der Hospitalitinncn — — — 2« 10 3 93 20 II 32 29 — 9 20 10 4 21 — 49 24 — — — — 40 18 9 13 1 2 0 4. 20 — — 29 19 3 14 — — 30 - — 14 — — 4 — — I« — — — 10 — — 20 — 31 2 0 3. 1 3 S — — — 28 2 6 — 13 9 — — 11 20 — — - — — — — — 12 3 9 — — 122 7 9 102 9 0 191 21 11 331 23 9 188 21 10 190 12 — 232 23 — 173 19 — 234 7 9 224 3 9 238 0 7 Ausgabe. l. An die Hospitalitinnen monatliche Unterstützung ZI» ll 3 313 23 9 311 3 9 282 3 — 308 22 0 317 8 9 307 13 — 318 — — 284 28 9 203 2 0 283 28 9 2. - dieselben Zinsen von Eintrittsgeldern 2 - — I 3. - dieselben Zinsen von Legaten 4 — — 13 0 0 12 — — 12 — — 12 — — 12 — — 12 12 — —' 12 — — 12 — 12 4. Heitznng und Erleuchtung 100 20 3 120 1« — 108 10 — 101 10 — 103 3 3 104 24 — 110 24 — 131 20 117 28 1» 03 — 9 97 1 — 3. Abgaben und Lasten vom Hause I 3 0 1 ->-> 0 3 3 2 10 — — 24 — 1 24 8 — 24 1 24 8 1 9 4 2 2 4 I 17 4 0. Reparaturen und Straßenreinigung l>i> 4 2 217 19 7 73 10 3 104 0 — 03 0 1 277 0 I 84 12 ! ! 0 13 — 83 13 4 20 29 3 13 2 0 7. Sterbckasscngelder Z 22 — 4 20 — 8 9 — — — — 10 0 — 10 19 8 8 23 0 8 11 24 3 8 12 9 10 22 0 8. Ertraordinair 8 3 0 27 3 - 27 3 2 4 — — 10 2 9 II 29 — 3 17 5 13 24 3 4 43 4 0 3 23 0 der Ausgabe . . . 341 13 8 707 23 343 >3 4 300 7 — 312 0 7 733 13 2 327 20 8 493 II 310 18 0 448 1 424 7 Ab die Einnahme . . . 122 7 9 102 9 0 191 21 II 331 23 9 188 21 >0 >90 12 — 232 23 — 173 19 — 234 7 9 224 3 9 238 0 7 Sind also von ver Haupt-Armen-Kasse zugeschossen . . . 11 313 13 10 331 23 3 174 13 3 323 14 9 343 1 273 I 8 321 22 3 230 10 9 10 4 180 1 Anmerkung. Der seit 1. Januar 18W beim Kapital-Stock siattgchabts Zugang, erwachsen durch ein Legat, durch verkaufte Parcellen vom Kirchhof, durch Eintrittsgelder ie., ist Seite ZZ» berechnet; i» obiger Uebcrsicht und die KapitalS- Buchungcn als durchlaufende Posten weggelassen. 245 IX. Abschnitt. Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben bei der Haupt- Armen-Kasse. ir schließen diese Darstellung, indem wir einen Rechnungs-Ertract der Haupt- Armenkasse für die Jahre 18^ incl. (siehe Seite 253.) beifügen. Uebcr die einzelnen Positionen wird Folgendes bemerkt: Einnahme. 10. l. An Zinsen. Wie im II. Abschnitt, Seite 173., angeführt worden, werden bei der Haupt-Armenkasse die Zinsen sämmtlicher Armen-Anstalten, mit Ausnahme der besonderen Stiftungen, berechnet; es sind also die hier ausgeführten Summen nicht bloß Zinsen von den, der Haupt-Armenkasse speciell gehörigen Kapitalien, sondern es stecken hierunter auch die des Waisenhauses, des Arbeitshauses, des Neuen Hospitals und der drei kleineren Hospitäler. Nur das Jahr 183k macht eine Ausnahme, indem in diesem Jahre auch die Zinsen der später abgesondert geführten Fickcrschen Stiftung mit 903 Nthlrn. 20 Sgr. 9 Pf. einstweilen vereinnahmt wurden, woraus sich die verhältnißmäßige Mehr-Einnahme an Zinsen für das gedachte Jahr erklärt. 10. II. Erbpacht :c. Diese Einnahme rührt aus den Einkünften des Do- rotheen- und des Koppeschcn Hospitals her, deren bereits betreffenden Orts gedacht ist. 10. III. ». Kollektengelder aus den Bezirken. Die Erfahrung lehrt, daß die Beiträge der Einwohner, sofern nicht ein besonderer Impuls im Allgemeinen stattfindet, sich in der Regel von Jahr zu Jahr vermindern. Es läßt sich dies auch leicht erklären, weil alljährlich durch Todesfälle ein Theil der Beitragenden abgeht, kcineswcgcs aber dagegen in gleichem Maaße Zugang entsteht. Im Jahre 1829 waren 29,975 Rthlr. 29 Sgr. 3 Pf. eingckommcn; diese Einnahme verminderte sich in den 3 folgenden Jahren und war im Jahre 1833 bis auf 20,018 Rthlr. 19 Sgr. gesunken. Im Jahre 1834 richteten wir eine dringende Ansprache an das Publikum und die Einnahme stieg in diesem Jahre auf 30,039 Rthlr. 18 Sgr. 0 Pf. Bis zum Jahre 1838 war solche wiederum auf 25,403 Rthlr. 2 Sgr. 3 Pf. gefallen; im Jahre 1839 aber, als schon im Winter und Frühjahr einige Armen-Kommissionen aus eigenem Antriebe angefangen hatten, die Bewohner ihrer Bezirke zu erhöhten Beiträgen anzuregen, so wie in Folge unseres JahrcS-Berichts pro 1838, durch welchen wir sämmtliche Einwohner dringend zu neuen oder erhöhten Beiträgen aufforderten, ist die Einnahme im Jahre 1840 wieder auf 34,883 Mhlr. gestiegen. 4,4 10. III. b. Kollektcngelder aus den Kirchen. Es wird jährlich einmal, und zwar am 2ten Oster-Feiertage, in sämmtlichcn hiesigen deutschen Kirchen für die Stadt-Armen kollektirt, außerdem aber auch bei Gelegenheit der Stadtverordneten- Wahlen. Die Einnahme betrug im Jahre 1829: 802 Rthlr. 8 Sgr. und im Jahre 1840: 520 Rthlr. 21 Sgr. 0 Pf. Ein besonderer Grund, weshalb die Einnahme gesunken, läßt sich nicht angeben. 14 2W lit. III. c. Bestimmte )ährliche Beiträge. Der größte Theil dieser Summe sbeinahe 8,000 Rthlr.) entsteht aus den strirten Beiträgen der Mitglieder unsers Negentcnhauses. /Vä Dt. III. ä. Zufällige Geschenke, auch Vermächtnisse, welche nicht als Kapital konservirt bleiben sollen. In den Jahren 1829, 1830 und 1838 erscheinen die Einnahmen unter diesem Titel bedeutend höher, als in den übrigen Jahre». Unter den Einnahmen pro 1829 befinden sich nämlich folgende bedeutendere Gaben: 1) Geschenk Sr. Majestät des Hochscligen Königs zu Brennmaterialien 3,90V Rthlr. 2) Geschenk Allerhöchstdcfsclben bei der Vermählung des Prinzen Wilhelm Königl. Hoheit 3,000 , 3) Geschenk Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Auguste von Sachsen-Weimar 300 - 1) Geschenk Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland 3,000 3) Geschenk des Prinzen Friedrich der Niederlande Königl. Hoheit . 130 welche Geschenke zusammengefaßt allein schon eine Summe ergeben von 9,030 Rthlr. Im Jahre 1830 gab der strenge und anhaltende Winter 18^ Veranlassung zu bedeutenden Gaben der Milde. Es flössen: 1) Aus der von den Geistlichen veranstalteten Kollekte zu Wintcr-Unstützungen zur Haupt-Armenkasse 3,000 Rthlr. 2) Die Armen-Kommissionen selbst hatten zu gleichem Zwecke in ihren Bezirken Kollekten veranstaltet. Was auf diese Weise überhaupt cingckommen, ist, da es von den Kommissionen sofort verthcilt worden, nicht durch die Bücher der Haupt-Armenkasse gegangen, sondern nur dasjenige, was in den von wohlhabenderen Einwohnern bewohnten Armen-Bezirken nach der Vcrthcilung übrig geblieben und demnächst den ärmeren Bezirken überwiesen worden ist. Es beträgt dies l,900 - 3) Durch ein Concert im Königlichen Schauspiclhanse gingen ein . . 1,100 4) Durch Concerte an andern öffentlichen Orten 300 3) Se. Majestät der Hochsclige König überwies im Oktober 1830, in Folge der Vermählung des Prinzen Albrccht Königl. Hoheit, die Summe von 0,730 0) Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Albrecht schenkte 1,000 Durch den außergewöhnlichen Zugang dieser 11,230 Rthlr. erklärt es sich, daß die Summe der Geschenke in dem gedachten Jahre bis auf 20,317 Rthlr. 18 Sgr. 7 Pf. gestiegen ist. Im Jahre 1838 war es zum großen Theil die Anwesenheit mehrerer fremder Herrschaften, welche Geschenke für die Armen spendeten, wodurch die Einnahme unter diesem Titel so bedeutend war. Wir erwähnen hier nur Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland, welche 1,000 Stück Dukaten, und Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Thronfolgers von Rußland, welcher 2,300 Rthlr. schenkte. Aber auch der in diesem Jahre wiederum eingetretene harte Winter bewirkte eine erhöhete Einnahme, denn nicht nur Se. Majestät der Hochseligc König spendete 2,000 Rthlr., sondern auch durch mehrere, zum Besten der Armen gegebene Concerte, wurden nicht unbedeutende Summen erworben. 257 Des Jahres 1839 können wir jedoch nicht unerwähnt lassen, weil es eines der unergiebigsten in Beziehung ans diesen Einnahme-Titel gewesen sein würde, wenn der verewigte Monarch, bei Gelegenheit des Reformationsfestes, nicht wiederum den Armen ein Geschenk von 3,000 Rthlrn. gemacht hätte. Unter diesem Titel befinden sich aber auch die Einnahmen aus den Geschenken, welche bei Gelegenheit der Ausnahme von Kaus-Contracten über Grundstücke, bei Adjudikationen und Publikationen von Testamenten für die Armen bestimmt und von dem Königlichen Stadtgericht eingesandt werden. Es haben solche im Laufe des Jahrzchcnds durchschnittlich jährlich zwischen 000 und 700 Nthlr. betragen. Ferner wurden seit dem Jahre 1827 die angehenden Bürger bei Gelegenheit der Gewinnung des Bürgerrechts zu milden Gaben für die Armen aufgefordert, wodurch die Haupt-Armcn-Kasse erhielt: im Jahre 1830 . . . 1,480 Rthlr. 5 Sgr. —Pf. - - 1831 . . . 994 - 24 - 3 - - - 1832 . , . 1,183 - 13 - — - - 1833 . . . 1,304 - / - 0 - - 1834 . , . 1,433 - 27 - 9 . -- - 1833 . . 1,317 - 23 - 0 - - 1830 . . 1,272 - II - 3 - - - 1837 . , . 1,381 - 27 - 0 - Vom I. Januar 1838 ab ist diese Einnahme dem neu errichteten Nicolanö-Bürger-Hospital überwiesen worden. 4.3 Tit. III. e. Zufällige Einnahme für die Institute. Hier ist das Jahr 1833 zu bemerken, weil ein Geschenk Sr. Majestät des Hochscligen Königs von 2,000 Rthlrn. zum Bau der Trittmühle im Arbcitshause zur Einnahme gekommen ist. 4.3 Tit. IV. An Königlichen Nenjahrsgeldern. Schon früher als die Armen-Verwaltung von der Commune übernommen worden, hatten Se. Majestät der Hochsclige König alljährlich den hiesigen Armen ein Neujahrsgeschenk von 1,000 Rthlrn. zustellen lassen, von denen den Armen der hiesigen französischen Kirche 230 Rthlr. zustehen, mithin für die unsrigen 3,730 Rthlr. verbleiben, und ist aus diesem Geschenke nach Allerhöchster Bestimmung ein Fonds gebildet, aus welchem im Laufe des Jahres außerordentliche Beihülfen an hiesige Arme gezahlt werden. 4.3 Tit. V. Aus gesetzlich bestimmten Rechten. Hierunter sind zu verstehen: ->. Nachlässe der Almosen-Empfänger; I>. Strafgefälle; c. der Ucberschuß aus dem Verkauf verfallener Pfänder; 3. der stipulirte Beitrag von 400 Rthlrn. jährlich, welcher von den Unternehmern des hiesigen Droschken-Fuhrwerks bei Ertheilung des Privileg« übernommen worden. 43 z. Um sich einen Begriff über den Betrag der, dem Armenwcsen unter diesem Titel zufließenden Einnahme zu machen, wollen wir die der vier letzten Jahre angeben. Es sind eingegangen: im Jahre 1837 ... 1,008 Nthlr. 23 Sgr. 0 Pf. - 1838 . . . 2,100 - 23 - 11 - - 1839 ... 701 - 3 - II - - 1840 . . . 1,180 -> 19 - 1 Die Einnahme der Jahre 183? erscheint darum geringer, weil bis dahin der Er- 14° 248 lös aus den Effekten verstorbener Almosen-Empfänger sub Vit. III. e. auf Conkd des Neuen Hospitals, und bei der Haupt-Armenkasse nur der baare Nachlaß vereinnahmt worden war. Vd b. Die Strafgefälle bestehen aus Strafen wegen Uebcrtretung polizeilicher Vorschriften, wegen Defraudation der Hundesteuer, in Gewerks-Angelegenheiten und sonstigen, von anderen Behörden zuerkannten Strafen. Hinsichts der Polizei-Strafen ist zu bemerken, daß bis zum Jahre 1830 nur solche Strafen zur Haupt-Armenkasse flössen, welche wegen Entheiligung der Sonn- und Festtage, oder wegen unbefugten Tabackrauchens, zuerkannt wurden, und betrugen solche im Jahre 1830 überhaupt nur 182 Rthlr. 10 Sgr. Seit dem I. Januar 1831 werden jedoch sämmtlichc, wegen Polizei-Kontraventionen auskommenden Strafen dem Armen.Fonds überwiesen. Daß dieser Einnahme-Titel ausnahmsweise im Jahre 1833 so hoch erscheint, liegt Haupt- sächlich darin, daß diese Polizei-Strafen für die Jahre 1831 und 1832 nachträglich pro 1833 zur Einnahme gekommen sind. Es betrugen solche für die gedachten beiden Jahre 3,880 Rthlr. 7 Sgr. 11 Pf. Xd d. hat der Beitrag für das Droschken-Fuhrwesen mit dem 1. Oktober 1837 aufgehört, da das Privilegium seit diesem Tage erloschen ist. Xd Vit. VI. An Zuschüssen. a. Aus Königlichen Kassen. Seit dem Jahre 1820, als die Armenpflege der Commune überlassen wurde, ist aus Königlichen Kassen ein jährlicher Zuschuß von 75,000 Rthlrn. gezahlt worden, der aber vom Jahre 1820 ab aus 55,000 Rthlr. ermäßigt ward, indem davon 20,000 Rthlr. dem Königl. Straßenpflasterungs-Fonds überwiesen wurden. b. Aus Communal-Fonds. Zur Erläuterung der Abweichungen gegen den Ausgabe-Titel VIII. der Resultate (Beilage L. Seite 29.) wird bemerkt: ?io 1829 sind hier weniger vereinnahmt 20,000 Rthlr., weil dieser im Jahre 1829 nachträglich pro 1828 gewährte Zuschuß-Betrag bei der damals noch nicht zum Abschluß gelangten Haupt - Armenkassen - Rechnung pro 1828 vereinnahmt worden ist. Auf die Zuschuß-Einnahmen der Jahre 1833 und 1831 sind nach Ausgabe-Titel XIV. c. zurückgezahlt rcsp. 11,000 Rthlr. und 500 Rthlr., welche als durchlaufende Posten beim AuSgabc-Titel VIII. der Resultate außer Ansatz bleiben mußten. Vom Jahre 1838 ab sind die Zuschüsse für das Armen-Schulwesen nicht weiter bei der Haupt-Armenkasse durchgeführt (siehe auch Erläuterungen Seite VI. und V2.). c. Aus der Stiftungskasse zum Holz-Ankauf. Die Abweichung der Summen in den einzelnen Jahren hat ihren Grund darin, daß durch Umsatz von Kapitalien bei der StiftungSkassc, oder durch veränderten Zinsfuß die eingehenden Zinsen sich bald vermehren, bald vermindern; auch daß zuweilen Zinsen in Nest bleiben, die erst im folgenden Jahre eingehen, die Stiftungskasse aber nur die in jedem Jahre wirklich eingegangenen Zinsen zur Haupt-Armenkasse abführt. Xd Vit. VII. Insgemein. Uro 1838 sind inbegriffen: 1,500 Rthlr-, Bewilligung der Commune zu crtraordinairen Unterstützungen, bei Gelegenheit des von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland gemachten Geschenkes von 5,000 Stück Dukaten, in Gefolge Annahme des hiesigen Bürgerrechts; V00 Rthlr. 15 Sgr. Zinsen von Berliner Stadt-Obligationen, welche verfallen waren, weil sie von den Coupons-Inhabern nicht abgehoben worden; und 612 Rthlr. 15 Sgr. aus der Kasse inoutiz piet-uis. 249 Was die letztere Post betrifft, so waren von gedachter Kasse sriiherhin jährlich 110 Nthlr. zum Armen-Fondö geflossen; seit 1. April 1821 ward aber die Zahlung gänzlich eingestellt. Späterhin ist im Wege Rechtens die Fortzahlung erstritten und eine Terminal-Abtragung bewilligt worden, worauf im Jahre 1838 die gedachten 012 Nthlr. Iii Sgr. eingegangen sind- Xä 1'it. X. An Resten. Unter den Beträgen pro 1820 sind inbegriffen: 020 Nthlr. Restzinscn eines Hypotheken-Kapitals; 0,080 Rthlr. dergl. von den bei der Scehandlung gegen das Darlehn der 11,000 Rthlr. seit dem Jahre 180? mit verpfändet gewesenen 8,000 Nthlr. Pfandbriefen. Im Jahre 1831 sind die Zinsen-Reste der in Westpreußischen Pfandbriefen bestandenen Kapitalien aus den Jahren 18?-° mit 3,114 Rthlr. desgleichen von einer Hypothek 953 - und an Kvllekten-Gelder-Ncsten 510 zur Einnahme gekommen, welche drei Posten allein eine Summe von . 1,013 Rthlr. ergeben. Und ebenso sind im Jahre 1837 bloß an Kollekten-Gelder-Nesten 2,070 Nthlr. 19 Sgr. 9 Pf. vereinnahmt. X,I Tit. XI. An erstatteten Vorschüssen. Hierbei möchte vielleicht die Frage entstehen, wodurch die Armen-Dircction in die Lage komme, so bedeutende Vorschüsse machen zu müssen, daß in den Jahren 1829, 1830, 1831 und 1832 Summen, wie hier geschehen, haben vereinnahmt werden können. Es beruht dies aber lediglich in der Form der Buchführung, indem bis zum Jahre 1832 Alles, was für angekauftes Brennholz für sämmtliche Armen-Anstalten gezahlt worden, als Vorschuß bei der Haupt-Armenkasse verausgabt, und nach erfolgter Verthcilung als erstatteter Vorschuß unter diesem Titel wieder vereinnahmt wurde. Vom Jahre 1833 ab wurde dies Verfahren aufgegeben, und Waisenhaus, Arbeitshaus und Hospital kaufen seit der Zeit ihr Fene- rungS-Material selbst an. Uebrigens kommen allerdings außerdem Vorschüsse zur Berechnung, welche die Armen-Directivn sich genöthigt sieht, zu machen; z. B. Kosten für Arme, welche auswärtigen Communcn angehören, die bis zur erfolgten Erstattung als Vorschuß zu buchen sind, oder vorgeschossene Gerichtskostcn in Prozeßsachen. Xä Tit. XII. s. b. und c. Zur Tilgung eines von dem vormaligen Königl. Armen-Directorio in dem Jahre 180?. fzur Bestreitung der Bedürfnisse beim Arbeitshauses bei der Seehandlung aufgenommenen Darlehns von 11,000 Rthlrn., nebst aufgelaufenen Restzinsen, sind im Jahre 1829 Seitens der Commune 13,000 Nthlr. bei der Bank angeliehcn worden. Nach später eingegangener Königl. Bestimmung ist das Kapital der 11,000 Rthlr., mit 1,020 Rthlr. auf Zinsen, der Commune im Jahre 1833 durch die Staats-Schulden-Tilgungs-Kasse ersetzt worden. Auf die sonstigen, Seitens der Commune gezahlten Zinsen ist indcß weiter keine Erstattung erfolgt, vielmehr sind dieselben, bei der stattgehabten Abrechnung zwischen dem Staate und der Commune, mit zur Compensation gelangt. Das Darlehn der Bank vom Jahre 1829 ist demnächst ebenfalls im Jahre 1833 zurückgezahlt. Xä Tit. XII. ä. Zur Bestreitung der Cholera-Kosten. Als im Jahre 1837 diese Epidemie zum zweitenmale ausbrach, wurden nach Bestimmung der Communal- Behörden die Bestandsgelder von den beim ersten Ausbruch der Krankheit durch die Schutz-Kommissionen abgelieferten Beiträgen, welche bis dahin bei dem Magistrats- Depositorio aufbewahrt worden, zur Haupt-Armenkasse abgegeben. Diese, und ferner 250 die durch die Armen - Kommissionen auss Neue eingesammelten Beiträge und circa 150 Rthlr., welche aus den Nachlässen verstorbener Kranken cingekommen sind, bilden, nebst einem ertraordinairen Zuschuß der Commune von 0,000 Nthlrn,, die Einnahme, welche hier in den Jahren 1837 und 1838 erscheint. Was davon zur Bestreitung der durch die Krankheit verursachten Kosten ausgegeben worden, findet sich zum Theil in 77t. XIV. ä. der Ausgabe verzeichnet; der Rest ist zu den laufenden, durch die Krankheit gesteigerten Ausgaben der allgemeinen Armenpflege verwendet worden sunter Tit. 1., II. und IV.); wobei noch bemerkt wird, daß sich unter den von der Commune zugeschossenen 0,000 Nthlr. befanden: 2,000 Rthlr., welche der Bestimmung gemäß an solche Familien vertheilt worden sind, die durch die Cholera ihren Ernährer verloren hatten. Ausgabe. Xä Tit. I. I>. An Holzgeldern. Wenn diese in den verschiedenen Jahren steigend und fallend sind, so liegt dies in der größeren oder milderen Kälte des betreffenden Winters und in den Holzpreisen. , Xä 77t. I. c. An direkten Unterstützungen :c. Daß die Ausgaben unter diesem Titel in manchen Jahren höher, als in anderen erscheinen, rührt größtenteils daher, daß die Anwesenheit fremder Herrschaften besondere Geschenke für die Armen, oder erfreuliche Begebenheiten in der Königlichen Familie außerordentliche Zugänge veranlaßt haben, wie solches beim 77t. III. <1. der Einnahme bereits erwähnt worden. Eine natürliche Folge hiervon ist dann die vermehrte Ausgabe an ertraordinairen Unterstützungen gewesen. X ,l 77t. I. «. Zu der durch einen Privat-Vercin gebildeten, dem Gemeinwohl so ersprießlichen Anstalt zur Erziehung sittlich verwahrloseter Kinder wird ein jährlicher Beitrag geleistet. Gegenwärtig ist solcher aus 1,000 Rthlr. und sind außerdem zur Bekleidung für jedes der entlassenen Kinder 10 Rthlr. bestimmt. Vä 77t. I. b. Aus den Neujahrsgeldern. Dies sind die Unterstützungen, welche aus den 77t. IV. der Einnahme gedachten Königl. Neujahrsgeldcrn von 3,750 Rthlrn. bewilligt worden sind. .44 77t. II. «. Unter Fuhrlohn werden diejenigen Kosten verstanden, welche für die Hinschaffuug von Kranken nach der Charit« verursacht worden sind. 4ä 77t. II. k. An die Charit«. Wober diese mit dem Jahre 1836 erst eingetretene Ausgabe entstanden, ist im 1. Abschnitt angeführt. 44 77t. II. Insgemein. Unter diesem Titel werden diejenigen zur Krankenpflege gehörigen Ausgaben gebucht, welche bei den andern Titeln nicht ihren Platz finden, z. B. für Heilung des Kopsgrindes. Im Jahre 1833 sind allein 380 Rthlr., und im Jahre 1834: 254 Rthlr. 7 Sgr. 0 Pf. für Heilung von Pockenkranken der Charit« erstattet- Im Jahre 1839 aber haben 507 Rthlr. 15 Sgr. zu den baulichen Einrichtungen des Armen-Begräbnißplatzcs vor dem Oranienburger Thore verausgabt werden müssen. Im Jahre 1840 sind zur Anlegung des Armen-Kirchhofes vor dem Landsberger Thore 1,920 Rthlr. aus diesem Titel gezahlt. 47 Tit. IU. Armen-Schulwesen. Im Jahre 1837 ging das Armen-Schulwesen auf die Schul-Deputation über und auch die Kassen-Verwaltung wurde vom I. Januar 1838 ab von der Haupt-Armenkasse getrennt, daher die Zahlungen vom 232 Haupt-Armen-Stiftungs- und Invaliden-Untcrstütznngs-Kasse vorstehen, bei denen der Verkehr mit den 39 Armen-Kommissionen und einer Menge von Armen und Invaliden, welche nicht durch die Armen-Kommissionen, sondern aus der Kasse unmittelbar Zahlung erhalten, sehr bedeutend ist; l Untersuchungs-Jnspektor, welcher ebenfalls zur interimistischen Verwaltung von Vor- steher-Aemtern bei den Armen-Kommissionen verwendet wird; I Schreiber für die beiden Armen-Kommissionen in der Rosenthaler und Oranienburger Vorstadt Nr. 3V. I. und II.; 4 Diener; einer derselben ist zugleich Kastellan und besorgt die Beaufsichtigung des deutschen Doms, in dem sich das Geschäftslokal befindet; 5 Boten. An Gehalt, mit Inbegriff der hier und da im Laufe des Jahres gezahlten Diäten, ist unter Dt. V. ». im Jahre 1840 verausgabt worden 11,606 Nthlr. 13 Sgr. 9 Pf. und wiewohl diese Summe gegen das Besoldungs- Quantum vom Jahre 1830 von 8,793 - 28 - 9 . ein Mehr von 2,212 Rthlr. 13 Sgr. — Pf. ergiebt, so muß in Erwägung gezogen werden, daß die Geschäfte im Laufe des Jahr- zehends sich bedeutend vermehrt und die Anstellung des in der Charite stationirten Se- crctairS, zweier Registratur-Gehülfen, eines Kalkulatur- und eines Kassen-Assistenten nothwendig gemacht haben. Xä Dt. VII. Bureau-Kosten. Es handelt sich hier nicht allein um den Verbrauch von Schreibmaterialien, wiewohl auch diese bei dem großen Umfange der Ge- schäfte namhafte Ausgaben erfordern, sondern es sind besonders auch die Menge von Drucksachen, als die verschiedenen Arten Verhörbogcn, Geld-Liquidationen, Kollekten, Quittungen, Tauf- und Begräbnißscheine u. s. w., welche Kosten verursachen, so wie der Druck des Monatsblattes. Xä Dt. XII. Rückzahlungen. Was das Jahr 1838 betrifft, in welchem allein eine nahmhafte Summe zur Ausgabe gekommen, so ist zu bemerken, daß solche groß- tentheils (2,128 Nthlr.) die erhobenen Zinsen eines zum Grüneschen Legat gehört- gen Kapitals vom I. Oktober 1821 bis 31. März 1830 betrifft, welche bei der Regu- lirung dieses Fonds demselben haben gezahlt werden müssen. Xä Dt. XIV. e. Verschiedene ertraordinaire Ausgaben. Hierunter sind begriffen: 1) Uro 1830: 1,339 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. zum Ankauf von 1,300 Nthlrn. Staats- Schuldscheinen aus Legaten, welche im Jahre 1829 eingegangen waren; 633 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. an die Jnvaliden-Untcrstützungs-Kasse die derselben zustehenden Zinsen des Hoffmeyerschcn Legats, incl. 613 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. Rest-Zinsen. 2) Uro 1832: 713 Rthlr. 29 Sgr. an die Stiftungs-Kasse die derselben zustehenden, bisher zur Haupt-Armenkasse verrechneten Zinsen des Hewererschen Legates. 3) Uro 1833: 3,292 Rthlr. 26 Sgr. 6 Pf. zum Ankauf von 3,373 Nthlrn. Staats- Schuldschcinen Behufs Wiederherstellung zu conservirender Legaten-Kapitalien, welche im Jahre 1829 zu den laufenden Ausgaben mit verwendet waren (s. S. 173. u. 174.). 4) Uro 1834: 4,708 Rthlr. 22 Sgr. 3 Pf. an den Grüncschen LegatemFonds, an die Stiftungs- und Armenschul-Kasse zur Deckung der Baumbachschen Defekte. 3) Uro 1838: 481 Rthlr. 24 Sgr. 2 Pf. Zinsen-Bestand der Fickerschcn Stiftung, welche fortan abgesondert verwaltet werden soll. 253 An Zinsen vons - Erbpacht, lz - freiwilligen !>. Kollektcnge? b. desgl. 8 «. bcstiinnitc ,0 0 — III. - freiwilligen Beiträgen unv Geschenken: n. Kollektcngelvcr aus vcn Bezirken "0 3 28,852 '5 0 27,805 5 II 20,013 078 1 ->g 0»8 10 30 030 18 32,77» 0 20,»07 10 0 2» 0 25,»03 3 32,700 0 3»,882 >>. desgl. - - Kirchen 802 8 710 13 055 10 8 15 7 013 18 3 030 1 1 501 8 11 »21 10 010 20 0 550 7 1 »83 22 520 21 0 n. bcstiinnite jährliche Beiträge 7,Z!>1 I» — 7,087 2 0 8,057 22 0 8,28» 17 0 8,»10 — — 8,»02 >5 — 8,072 20 — 8,000 15 — 8,72« 21 — 8,887 >2 3 8,»08 >2 0 0.015 20 0 d. zufällige Geschenke, auch Vermächtnisse, die nicht als Capital conlervirt werden sollen 17,100 5 2 20,317 18 7 0,51» 20 8 3,005 3 » 7,28» 20 3 7,877 13 11 7,720 25 10 0,303 8 8 0,83» 10 5 1»,50» 10 » 7,227 27 3 5,010 >3 8 o. dergleichen für die Institute 00» 12 11 »7 7 2.071 15 — 1»» 15 5 002 5 0 520 8 10 2 0»2 5 1 »53 0 — 207 5 2»0 7 0 213 22 3 35 — — IV. An Königlichen Neujahrgeldern 3,750 3,75« 3,750 3 750 3,750 3,750 3,750 3,750 3,750 V. Aus gesetzlich bestimmten Rechten 1,302 8 10 1,831 23 8 1,71» 2 1,581 >7 7,733 I» 5,300 23 -» 3,731 23 8 4,883 >0 0 0,585 18 11 5,188 23 » »,032 0 10 »,»55 13 0 VI. An Zuschüssen: a. aus Königl. Kassen sinel. I0l) Rthlr. aus der Consistorial- Kasse als Beitrag zum Gehalt eines Waisenhauslehrers) . . SS, 100 — — 55,10» — — 55,100 — — 55,100 — — 55,10» — — 55,100 — — 55,100 — — 55,100 — — 55,100 — — 55,100 — — 55,100 — — 55,100 — — b. aus Kommunal-Fonds >08,750 — — 138,000 — 108,10» — — 180,000 — 172,500 — — 175,000 — —> 170,000 — 100,000 — — 180,000 — — 200,000 — — 185,000 — — 108,000 — — e. von der Stiitungs-Kasse die zum Holz-Ankauf bestimmten Legaten-Zinsen 072 27 0 072 2» 3 1,011 — 1 001 5 3 1,015 5 1 1,018 20 3 1,080 3 0 1,051 I 2 07! —> — 071 22 0 072 — — 072 — — VII. JnSgemein incl. Agio für verwechseltes Gold -»ZI, 0 0 53» I» 2 70 > 7 0 »5» 3 — 520 27 0 210 13 8 577 1 0 222 21 »53 20 0 2,005 20 3 175 o 0 233 15 8 Hiisnii»» gegen den Etat . . . 233,123 15 0 202,078 8 7 282,171 28 I 200,001 20 5 200,778 -» 2 300,758 1» 7 20»,108 2 8 308,53« 8 » 301,300 10 — 325,071 5 5 307,102 23 0 320,033 7 11 Außer dem Etat. VIII. An Bestand aus vorjähriger Rechnung 1,020 28 5 327 10 -i 1,102 -> 5,077 22 2 3,230 0 0,105 20 5 v,7»5 10 IN 10,2»5 7 » 3,237 10 0 2,022 18 8 1,2»0 15 I IX. - Rückzahlungen »2» 2» 0 83» 11 0 1,320 10 0 1,038 23 8 870 — » 807 12 10 1,052 2 2 1,732 0 8 2,500 10 5 Z,0»5 20 II 3,285 2 3 1,800 25 2 X. - Resten 7,250 2» 10 75 0 000 18 0 250 >7 0 1,283 18 0 »,021 28 3 1,500 20 0 1,001 17 0 3,100 18 1,785 20 0 0»0 0 11 1,080 28 8 XI. - erstatteten Vorschüssen 5,320 I? — S,0»7 3 »,0V» 10 »,557 5 — »7 — — 07 2 0 311 5 7 005 27 0 1,21» — » 571 27 0 257 25 — 05 II XII. Ertraorvinair: n. Darlehn von der Königl. Bank zur Tilgung einer Schuld an die Königl. Seehandlung ans ven Jahren 1804 und 1805 . . IZ,00» Ii. zur Bestreitung der laufenden Ausgaben sind vom Capital- Lermögen 10,000 Rthlr. Staatsschuldscheinc veräußert (siehe Seite 173), wofür eingegangen 10,100 0 c. von der Staatöschulven-Tilgunqs-Kasse sind erstattet die im Jahre IMV aus der Haupt-Armenkasse an die Seehandlung gezahlte» 11,000 Rthlr. nebst 1,020 Rthlr. Zinsen ü.Beiträge zur Unterstützung der Cholera-Kranken, incl. 0,»»« Rthlr. » Sgr. 10 Pf. Bestände der Schutz-Kommissionen, welche von den früheren Beiträgen beim ersten Auftreten der Krankheit erübrigt und einstweilen beim Magistrats- Depositorio niedergelegt waren, auch inel. 0,000 Rthlr. ertraordinairer Zuschuß aus Kommunal-Fonds — — — — — — — — —. — — — — — — — — 32,055 25 II 2,001 10 3 — '— — — — — e. verschiedene crtraordinaire Einnahmen — — — 775 0 — — — 1,000 3 II 173 22 0 252 10 2 — — — — — — — — — — — — — k. Mehr-Einnahme beim Umsatz von Capitalien 1,002 25 0 350 >7 10 5 0 — — — — — — — — — — — — — — 87 12 0 500 3 0 — — 20 20 3 der Einnahmen . . . 272,101 2» 3 270,005 lv 5 280,300 3 3 103,010 8 10 311,082 17 » 310,018 17 5 308,»20 0 0 322,281 22 10 350,012 » I 337,»73 8 10 ZI»,277 10 7 325,252 2» 8 Ausgabe. . . 27»,031 27 II 270,038 — 3 288,23» I 3 207,Z»1 10 308,»52 10 303,012 18 — 203,083 20 8 312,030 15 0 Z»7,Z7» 23 7 33»,850 20 2 313,031 » 0 32»,»0» .2 — Bleibt Bestand . . . — — — 327 10 2 1,102 zz 5,077 22 2 3,230 — 0 0,105 20 5 0,7»5 10 10 Iv,2»5 7 » 3,237 10 0 2,022 18 8 1,2»v 15 1 758 12 8 und Borschuß. . . 2,770 3 8 — Rtlilr. 5x?.pf. «i Zu Armen-Unterstützungen: :>. an die Armen-Kommission Ii. - Holzgeldern e. - directcn Unterstutzungen incl. an Durchreisende st. - auswärtige Arme und Erstattungen an die Behörden . . e. zur Erziehung sittlich vcrwahrlvseter Kinder f. Unterstützungen aus Prinzl. FondS und Gnadengeschenken . . g. Insgemein incl. Ankauf von Speise-Marken. Naturalien oder zu Beschäftigung der Armen U. ans den Neujahrsgcloern Zur Krankenpflege: a. für Medikamente . I>. an Acrztc und Wundärzte c. für Bruchbänder, Bandagen, Brillen, Bäder st. Entbindnngskosten . an die Königl. Bank das im Jahre 182!) von derselben erhaltene Darlehn c. an den Cholera-Fond auf die im Jahre 183t aus demselben erhaltenen Zuschüsse ck. zu den Ausgaben der Schutz-Kommissionen beim zweiten Auftreten der Cholera an Desinfections-Kosten; 2,000 Nthlr. Bewilligung der Kommune, welche der Bestimmung gemäß an solche Familien vertheilt worden sind, die durch die Cholera ihren Ernährer verloren hatten zc (Die in Vergleich zu Tit. XII. st. stattgehabten Mehr-Einnahmen sind oben bei den Ausgabe-Titeln 1. II. und IV. mit zur Verwendung gelangt.) <>. verschiedene ertraordinairc Ausgaben k. Mehr-Ausgabe beim Umsatz von Capitalie» .......!! Sin»»-,»!» der Ausgaben . . . 20,323 »,870 827 39 1,39» 13,21» 2,087 l«,8»7 »,VI1 830 98 1,899 12,»3« 131 »3,291 328 »«,000 330 30,300 30.800 »2,000 28,300 «3,233 2«,000 12,«00 1,07» «00 73,179 23,300 13,000 1,308 «00 33,331 13 20,000 — 1»,000 — 1,399 29 «00 — 32,817 28,»32 1»,00» l,»37 «00 38,208 23,000 I»,000 1,131 «0» 3«,313 23,000 1»,»00 1,173 «00 »1,327 II 20,232 — I »,029 27 1,197 2» »8,317 >1 23 332 — 10,800 — 2,00« 3 «00- »»,017 18,732 1»,000 2,180 «0» 11,00« 83» !> 9,300 28 9 9,88» 8 9 10,123 870 1,111 I,1»0 0,809 3,809 1,018 3»! 3 290,80120 2 291,978 8 »310,802 8 9 337,»03 0 8 320,100 20 9 281,»»8 18 2»«,339 1« 11,000 10,800 11,000 230 23 II 254 Tit. II. III. IV. VI. VII. VIII. IX. X. XI. XII. XIII. XIV. 23 1834. Nlilr. sxr.pf. 183S. Nt!,Ir. s^r.pf. 1836. 1837. litlilr. «L'k'.pf. 1838. 1839. 1840. 1,604 6,833 9,466 öS!» 1,000 6,378 86^ 1,346 4,203 4,770 882 10» 1,21» 328 6,000 6,313 3,000 - 4,400 1,173 00» >8 2V »,10V 870 2g 6,804 3,034 2,881 8 83,734 6,78» 7,798 1,338 >,090 6,833 796 3,747 16,133 4,820 892 133 934 36 36.800 83,331 26,000 14 1,399 600 000 — 29 9,203 820 6,436 3,237 1,933 2,239 27 13 28 10 10 89,920 8,183 8,621 938 1,080 7,483 2,033 3,466 13,332 4,820 899 89 969 3,267 63 42,000 6 >2 23 13 20- 38,268 23,000 14,000 1,131 600 22 9,360 28 870 6,809 3,809 1,018 341 12 12 10 10 94,634 9,004 8,742 863 1,2^0 8,133 1,879 4,039 16,847 4,611 836 98 1,899 12,430 131 43,291 63,233 26,0110 12,600 1,074 600 9,884 1,111 6,869 3,497 1,066 702 IN 99,130 10,716 11,424 1,022 1,240 16,307 742 4,204 16,793 4,678 893 90 1,073 17,924 31 71,308 29,700 14600 1,143 600 10,123 1,140 6,338 2,631 1,928 90 11 16 10 104,772 8,288 10,077 914 1,160 9,397 1,279 3,149 18,139 4,873 843 83 1,096 17,29 683 73,733 16,000 13,000 1,233 600 10,390 930 3,822 3,847 1,016 122 23 20 — 10 107,647 8,993 8,321 904 1,117 8,767 1,212 3,939 20,323 4,870 827 39 1,394 13,214 2,087 II 13 20 0- 73,179 23,300 13,000 1,308 600 11,006 834 3,361 3,618 1,087 33 !10 1V 3- 4 - 24- 26 10 13 29 18- 12 6,801 20 2 291,978 8 73 833 829 623 300- 8,134 329 18 10,802 387 36! 9 337,403 13 230 23 11 83 24 8 326,106 341 3V 333 30 27 >0 11 12 10 8,362 481 24 2 26 3 311,013 21 11 323,830 18- 78 2,233 4,688 297 22 20 939 11 222 441 1,723 27 736 4 I «3,912 I8>— 293,683!20! 8 312,036^13 61347,374 334,83020 313,031 4> 6 324,494 I 255 U. a. Kabinets - Schreiben Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland wegen Begründung der „Friedrich-Wilhelms-Anstalt für Arbeitsame", mit angehängtem Statut für diese Stiftung. >e Liebe Meines theurcn, in Gott ruhenden Vaters hat Mich mit einem Geld- Vermächtnisse, als äußeres Andenken, bedacht; für Mein Herz bedarf es aber keines äußerlichen Andenkens, um darin bis ans Ende meiner Tage die lebhafteste, kindlich dankbarste Erinnerung an die Liebe und die hohen Tugenden eines solchen Vaters zu erhalten. Ich glaube daher ganz im Sinne des theuren Verklärten zu handeln, indem Ich, mit Genehmigung Meines vielgeliebten Herrn Gemahls, des Kaisers Majestät, und mit Zustimmung Meines geliebten Herrn Bruders, des Königs Majestät, dieses Vcrmächtniß zu Wohlthätigkeitszwecken verwende. Daß Ich dabei zunächst der guten Stadt Berlin eingedenk bin, hat seinen Grund in den Erinnerungen an die glückliche Zeit der Kinder- und Jugendjahre, an die steten Beweise der treuen und innigen Anhänglichkeit der biedern Bewohner für ihr Herr- scherhauö, wie an die Liebe und Sorgfalt, mit welchen der achtbare Vorstand der Stadt es sich angelegen sein läßt, sein Armenwesen zu ordnen, zu führen und dem Bedürfnisse immer entsprechender zu machen. Unter der Benennung: „Fricdrich-Wilhelms- Anstalt für Arbeitsame", wünsche Ich mit einem Kapital-Fond von 40,000 Rthlrn. Preußisch, für die Stadt Berlin den Grund zu einer Stiftung zu legen, wie sie Mir dort noch nicht vorhanden zu sein scheint. Sie soll den Zweck haben, solchen Leuten, die durch Unglücksfälle, Krankheit, auch wohl gebüßte Vergehen arbeitslos geworden, nach Maaßgabe ihrer Kräfte, Fähigkeiten und ihrer Arbeitswilligkeit, Beschäftigung zu geben, damit sie nicht gezwungen, der allgemeinen Fürsorge zur Last, oder in ihrer Brodlosigkcit bösen Eingebungen anhcim fallen dürfen. Dem achtbaren Magistrat der Stadt Berlin mache Ich diesen Antrag in der Hoffnung, daß er ihn annehmbar finden werde und mit dem Wunsche, daß er Meinen Entwurf mit dem liebevollen Eifer und der bewährten Einsicht in das dortige Armen« Vcrhältuiß zur Ausführung bringen möge, die derselbe stets bei ähnlichen Veranlassungen an den Tag gelegt hat. Sobald mir der Beschluß des achtbaren Magistrats bekannt ist, will Ich demselben das Stiftungs-Kapital von 40,000 Rthlrn. zur Verfügung stellen. DeS Königs Majestät, Mein vielgeliebter Herr Bruder, hat bereits die Güte gehabt, dieser beabsichtigten Stiftung seinen besonderen Schutz zuzusagen, und so hoffe Ich, daß bei mehrseitiger Mitwirkung und unter des Himmels Segen noch eine nütz« liche Anstalt ins Leben treten soll, in der sich das Andenken an einen liebevollen Vater und väterlichen Herrscher in herzlicher Erkenntlichkeit lange erhalten wird. Im Voraus danke Ich dem achtbaren Magistrate für jede Bemühung, der sich derselbe in dieser Angelegenheit unterziehen will, und erneuere ihm bei dieser Veranlassung die Versicherung Meiner vorzüglichen Werthschätzung und Meiner besonderen Wohlgeucigthcit. TfarSkoje Selo, den Octobcr 1840. (gez.) Alexandra. An den achtbaren Magistrat der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin. 25« Statut der F r i e d r i ch - W i l h e l IN s - A II st a l t für Arbeitsame. 5- 1. Zweck der Stiftung. Die Friedrich-Wilhelms-Anstalt für Arbeitsame hat den Zweck, solchen Leuten, welche durch Unglücksfälle, Krankheiten oder gebüßte Vergehen arbeitslos geworden, nach Maaßgabe ihrer Kräfte und Fähigkeiten, Beschäftigung zu verschaffen, oder sie durch angemessene Beihülfen in den Stand zu setzen, sich selbst damit zu versehen. tz-2. Vermögen. Das Stamm-Kapital der Stiftung bilden die durch Ihre Majestät die Kaiserin Alexandra von Rußland allergnädigst derselben geschenkten 40,000 Nthlr., welches conservirt werden soll, und von dem nur die Zinsen zu den Zwecken der Stiftung verwendet werden dürfen. 5- 3. Curatorium. Die Stiftung wird als eine städtische Anstalt durch ein eigenes Curatorium, unter der Ober-Aussicht des Magistrats, verwaltet, welches aus 2 Mitgliedern des Magistrats, 3 Mitgliedern der Stadtverordneten-Versammlung und 2 Bürger-Deputirten besteht, in welchem das älteste Magistrats-Mitglied den Vorsitz führt, und bei dessen Beschlüssen die Stimmenmehrheit, bei Gleichheit der Stimmen die des Vorsitzenden entscheidet. 5- i- Diesem Curatorium liegt sowohl die Verwaltung des Vermögens der Stiftung, als auch die Verwendung der Einnahmen ob; die Kasse wird einstweilen bei der Ccntral- Kasse des Magistrats verwaltet, bis etwa eine Ausdehnung der Anstalt eine besondere Kassen-Einrichtung nöthig machen sollte- 5- 5- Prüfungs - Kommissarien. Um die Verhältnisse der Personen, welche auf Unterstützung aus dieser Stiftung Anspruch machen, zu prüfen, auch die Anwendung der ertheilten Unterstützungen zu controlircn, werden besondere Prüfungs-Kommissarien erwählt, denen die betreffenden Gesuche zugefcrtigt werden, um die erforderlichen Lokal-Recherchen Behufs ihres Gutachtens abzuhalten. Diese Prüfungs-Kommissarien, welche das Curatorium in Vorschlag bringt, die Stadtverordneten-Versammlung wählt und der Magistrat bestätigt, verwalten eben so wie die Curatorcn ihr Amt uncntgeldlich, und brauchen nicht in dem Bezirke zu wohnen, für welchen sie sich den Prüfungen unterziehen sollen. Es steht den Curatoren frei, in besonderen Fällen, wo z. B. Sachkenntniß erforderlich ist, auch 237 andere als die ernannten Prüsungs-Kommissarien mit dergleichen Untersuchungen zu beauftragen, auch diese selbst vorzunehmen, so oft sie dies nöthig erachten. H. «. Veschlußnahme über die Untcrstützungs - Gesuche. Die Beurthcilung, ob ein Fall nach den in H. l. festgestellten Andeutungen zur Unterstützung aus dieser Anstalt sich eignet, bleibt lediglich dem Beschlüsse des Cnra- toriums vorbehalten, da sich eine bestimmte Bezeichnung derjenigen Unglücksfälle, wodurch Arbeitslosigkeit bei zur Arbeit befähigten Individuen herbeigeführt werden kann, nicht bestimmen läßt. H- 7- Art der Unterstützung. Die den arbeitslos gewordenen Personen zu gewährenden Beihülfen sollen vorzugsweise in Beschaffung von Arbeitsgelegenheiten und Materialien, in Darleihung von Gerätschaften, in Ertheilung von Vorschüssen, und Bestellung von Cautionen, so wie in Ueberweisung solcher Arbeiten bestehen, zu deren Ausführung es weder technischer Fähigkeiten, noch handwerksmäßiger Uebung, sondern bloßer Körpcrkräftc bedarf. Auf sabrikationömäßigen Betrieb und Anfertigung von Handwcrksarbeiten für eigene Rechnung und in besonders dazu eingerichteten Lokalitäten wird die Stiftung sich nicht einlassen. 5- 8. Erstattung der verabreichten Unterstützung. Der Stiftung steht das Recht zu, die gegebenen Vorschüsse, so wie auch Unterstützungen von den damit unterstützten Individuen zurück zu verlangen, sobald sie sich in dem Stande befinden, diese ohne große Störung in ihrem Erwerbe zu erstatten, oder wenn das Curatorium findet, daß davon nicht ein dem Zwecke entsprechender Gebrauch gemacht wird. In solchen Fällen, über welche dem Curatorium lediglich nach seiner Ucbcrzcugung die Entscheidung zusteht, hat dieses das Recht, nötigenfalls sofort auf gerichtlichem Wege die Wiedereinziehung zu bewirken. h- 9. Um diese Controle über die unterstützten Personen führen zu können, ist jeder, eine Unterstützung Nachsuchende oder schon Unterstützte verpflichtet, sich zu allen Zeiten den Lokal-Recherchen der Prüfungs-Kommissarien sowohl, als der Curatoren zu unterwerfen, und diesen jede aus ihre Familien- und Geschäfts-Verhältnisse bezügliche Auskunft, der Wahrheit gemäß, zu erthcilen. Wer dem zuwider handelt, verliert allen Anspruch auf Unterstützung. tz. 1«. Disposition über das Stiftungs-Vermögen. Die Zwecke der Stiftung können nur so weit verfolgt werden, als die Zinsen des h. 2. gedachten Stiftungs-Kapitals und sonstige Zuwendungen dazu die Mittel gewähren. Sollten diese Zinsen aber nicht in einem Jahre sämmtlich verwendet worden sein, so bleibt es dem Curatorium überlassen, die gesammelten Bestände später mit zu verwenden, oder durch solche das Kapital des Stiftungsfonds zu vennehren: jedoch ist 258 ein Communal-Bcschluß nöthig, wenn ein solcher Revenuen-Ueberschuß in ein unantastbares Stamm-Kapital verwandelt werden soll. H- U. Ebenso bedarf es der Zustimmung der Communal-Behörden, wenn für die Stiftung Grundeigentum erworben, oder deren Vermögen hypothekarisch ausgeliehen werden soll. Bestände bis zum Betrage von 1,V00 Rthlrn. in Sraatspapieren oder Pfandbriefen zinsbar zu belegen, bleibt dem Curatorium allein überlassen. H- 12. Rechnungslegung. Alljährlich ist das Curatorium verbunden, über seine Verwaltung den Communal- Behörden Rechnung zu legen. 5- 13- Etwanige Abänderungen dieses Statuts werden vorbehalten und erfordern einen Communal-Beschluß. Urkundlich unter unserm Stadtstegel. Gegeben Berlin, den 28. Oktober 1841. Ober-Bürgermeister, Bürgermeister und Nach hiesiger Königlichen Residenz. 259 Unterstützung invalider Freiwilliger und Landwehrmänner. ^tachdem des Königs Majestät mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre an den Herrn Staatskanzler von Hardenberg, ä. (> H. I. Normen der Verwaltung. Der Verwaltung liegen im Allgemeinen die Bestimmungen der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 5. Juni 1813 und 18. März 1814, sn wie die, durch die letztere sanktionirten Vorschriften der Instruction vom 18. April 1814 zum Grunde. H. 2. Anspruch auf Unterstützung im Allgemeinen. Danach und nach den sonst ergangenen Festsetzungen und Communal-Beschlüssen haben Anspruch auf Unterstützung: 1) Landwehr- und Landsturm-Männer und freiwillige Jäger, welche einen der Feldzüge von 1813, 1814 und 1813 mitgemacht haben, und in oder durch dieselben invalide geworden sind; 2) die Ehefrauen und Kinder derselben; 3) die Wittwen und Waisen der im Kriege Gebliebenen oder in den Lazarcthen Verstorbenen; 4) die Eltern der Gebliebenen oder Verstorbenen. H. 3. Berechtigung in Bezug auf den Militair - Rang. Vom Lieutenant auswärts findet in der Regel kein Anspruch auf Unterstützung statt. Nur Landwehrmänner und Freiwillige, die als solche ins Feld gerückt, nachher aber Offiziere, und als solche invalide geworden, in ihre bürgerlichen Verhältnisse zurückgekehrt, und durch ihre Invalidität unfähig geworden sind, sich ihren Unterhalt zu verschaffen, müssen, beim Vorhandensein der übrigen Erfordernisse, ebenfalls unterstützt werden. Unter gleichen Bedingungen können ausnahmsweise auch Offiziere unterstützt werden, welche gleich bei Errichtung der Landwehr als solche gewählt worden, und später in bürgerliche Verhältnisse zurückgekehrt sind. Doch darf in einem solchen Falle die Unterstützung nur auf den Lieutenants-Rang ausgedehnt, und muß zu deren Bewilligung die Genehmigung des Magistrats eingeholt werden. tz. 4. Erfordernisse zur Unterstützung eines Invaliden. Bedingungen zur Unterstützung der Invaliden find: s. daß sie als Landwehr- oder Landsturm-Männer von der hiesigen Commune in den Krieg geschickt oder gestellt worden, oder daß sie als freiwillige Jäger gedient und zur Zeit ihres Eintritts in die Armee hier ihren letzten persönlichen Gerichtsstand gehabt haben; I>. daß sie vor dem Feinde gedient haben, die Kriegsdenkmünze besitzen, und vom Staate als invalide anerkannt sind; c. daß sie durch Verstümmelung oder erhaltene Wunden zum ausreichenden eigenen Erwerb unfähig und untüchtig geworden sind, und glaubhast nachweisen, daß dies als Folge des Krieges zu betrachten sei; ö. daß weder ihre eigenen Körper- und Geisteskräfte, noch ihr eigenes Vermögen zur Beschaffung des Unterhalts ganz oder zum Theil ausreichen; e. daß sie keine Verwandte haben, die zu ihrer Erhaltung gesetzlich verpflichtet sind. tz. 5. Erfordernisse zur Unterstützung der Frauen und Kinder. Der Anspruch der Frauen und Kinder auf Unterstützung findet nur dann statt, wenn der Mann nach dem vorhergehenden H. unterstützungsberechtigt ist, und die Ehe vor der Rückkehr des Mannes aus dem Felde geschlossen worden ist. Spätere Ver- Sttl hcirathungcn begründen keinen Anspruch; noch weniger wird eine Unterstützung uns uneheliche Kinder gewährt. Doch haben die untcrstützungsberechtigten Frauen und Kinder auf eine unmittelbare Unterstützung, und zwar neben der des invaliden, bedürftigen Mannes und Vaters, keinen besonderen Anspruch. Vielmehr muß bei Ermittelung der Verhältnisse und der Bedürftigkeit dieses letzter«, zugleich auf die Verpflichtung desselben, Frau und Kinder zu erhalten, Rücksicht genommen werden. Dauer der Unterstützung auf Kinder. Eine Unterstützung mit Rücksicht auf die Kinder findet nach zurückgelegtem ! 5. Lebensjahre derselben nicht mehr statt. Erlöschen der Unterstützung. Nach dem Tode des Mannes erlischt jeder Anspruch der zurückbleibenden Frau und Kinder auf Unterstützung durch die Kommission, sie fallen vielmehr der öffentlichen Armenpflege anHeim. In Absicht auf scparirtc Frauen und deren Kinder. Separirte Ehefrauen und Kinder aus richterlich getrennten Ehen, sofern sie überhaupt unterstützungsberechtigt, und letztere in der Pflege der Mutter geblieben sind, haben nur dann Anspruch ans Unterstützung, wenn die Frau für den unschuldigen Theil erklärt worden, und des Mannes Verbindlichkeit, jener bestimmte Alimente zu geben, fortdauert. Der Ehemann, bei dessen Unterstützung schon immer auf Frau und Kinder Rücksicht genommen werden mußte, erhält von dem nothwendigen Unterstützungsbetrage, bei geschehener Trennung der Ehe um so viel weniger, als der separirten Frau und den ihr überwiesenen Kindern verhältnißmäßig gegeben werden muß, so daß auch in diesem Falle eine unmittelbare Unterstützung nicht stattfindet. — Auch hier fällt die Unterstützung mit Rücksicht auf die Kinder, nach zurückgelegtem 1-itcn Lebensjahre derselben fort. Die Berücksichtigung der separirten Ehefrau, wie die der Kinder, ist von der Unterstützung des Mannes abhängig, und hört dahewmit dieser, gleich wie bei einer Trennung der Ehe durch den Tod, Seitens der Unterstützungs-Kommission, gänzlich auf. Heirathet die separirte Ehefrau, welche für unschuldig erklärt worden, wieder, so fällt auch ihre mittelbare Unterstützung ganz weg, und wird auf die bei ihr gebliebenen Kinder erster Ehe nur dann noch fortgewährt, wenn der Mann zweiter Ehe in Dürftigkeit lebt, und für deren Erhaltung nicht sorgen kanu, jedoch auch nur in so weit, als sie das I4te Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben. tz. k. Ansprüche der Wittwen und Waisen. Wittwen und Waisen haben nur in so fern einen Anspruch auf Unterstützung, als deren Männer und resp. Väter im Felde geblieben, oder im Kriege in den Lazarethen gestorben sind. Bei Verrückung des Wittwenstandes findet das im vorigen H. wegen separirter Ehefrauen vorgeschriebene Verfahren statt. H. 7. Ansprüche der Eltern. Eltern der Gebliebenen oder Verstorbenen haben nur dann Ansprüche, wenn sie schon vor dem Kriege nur mit Hülfe ihrer in demselben gebliebenen oder verstorbenen Söhne erhalten worden sind- 2K2 H. 8. Umfang der Unterstützung. Die Unterstützung muß nach H. 3. der Eingangs gedachten Instruction vom 18. April 1811, den dazu Berechtigten, die gewohnte Subsistenz im eingeschränktesten Verhältnisse verschaffen. Darunter ist jedoch nur dasjenige zu verstehen, was der Berechtigte selbst vor dem Kriege zu seinem und der Seinigen notdürftigen Unterhalte brauchte, nicht aber dasjenige, was er vielleicht würde haben erwerben können, wenn er nicht durch den Krieg dazu unfähig geworden wäre. Dahingegen muß bei Ausmittclung der Unterstützung auf Rang, Stand, Alter, Lokal, und sonstige Verhältnisse des Berechtigten, nicht minder auch auf dessen Vermögen und übrig gebliebenen eigenen Kräfte, so wie auf die seiner Angehörigen Rücksicht genommen werden, und die im H. 3. der erwähnten Instruction in dieser Hinsicht enthaltene Andeutung beachtet werden. H. 9. Dauer der Unterstützung. Die Dauer der Unterstützung ist in der Regel von der Versorgung des Bercch- tigtcn abhängig, mit deren Eintritt sie aufhört. Inzwischen eingetretene Vermögens-Verbesserung oder mehrere Erwcrbsfähigkeit erfordern jedoch eine Ermäßigung oder die gänzliche Einziehung der Unterstützung. Bei verringerter Erwcrbsfähigkeit muß dagegen eine angemessene Erhöhung der Unterstützung eintreten. H. 19. Wo die Unterstützung geleistet wird. Die Unterstützung kann an jedem Orte innerhalb des Landes verzehrt werden. H. 1l. Wie die Zahlung erfolgt. Die Zahlung der Unterstützung erfolgt in monatlichen Raten prsennmer-mäo gegen eine von dem Empfänger auszustellende, und von dem betreffenden Armen-Kommissions- und Bezirks-Vorsteher dahin zu bescheinigende Quittung, daß ersterer noch am Leben, und im Bezirk wohnhaft sei, auch die Quittung selbst unterschrieben oder unterkreuzt habe. Bei Auswärtigen muß diese Bescheinigung von dem Orts-Vorstande ausgestellt sein, und daraus zugleich die fortwährende Bedürftigkeit des Empfängers hervorgehen. H. 12. Beschränkung auf neue Unterstützungen. Gegenwärtige Vorschriften finden jedoch, so weit sie das bisherige Versahren abändern, nur auf neue Unterstützungs-Ansprüche Anwendung. Nachdem sich die Stadtverordneten-Versammlung unter dem 2. Februar dieses Jahres mit vorstehenden Grundsätzen überall einverstanden erklärt hat, sind solche, als Norm für die Verwaltung der Kommission zur Unterstützung der invaliden Freiwilligen und Landwchrmänner aus den Feldzügen von 1813 — 1813, unter dem Stadt-Siegel ausgefertigt und von uns vollzogen worden. So geschehen Berlin, den 19. März 1837. Ober-Bürgenneister, Bürgermeister und Rath hiesiger Königlichen Residenz. 2KZ Beilage 2. Invaliden - bis 31- December 184V- 1837 1838- 1839- 1860. IN. r NtlUr. ktlUr. »xr.pk. ktlUr. «xl-.pk. NUUr. --xr.pk. Einnah I. An Bestand s SK8 12 10 «83 19 10 S2S IS 10 33 14 4 II. -- Zinsen — SZ1 IS — S23 7 S S17 — — S20 III. - monatlichen Beiträgen: n. aus den Bezirken . . . — 1,SI2 29 — 1,470 19 — 1,421 2« v 1,294 22 — I>. von Einzelnen — 123 — — 123 — — 123 — — I7S IS — IV. Ertraordinair k k S7 II — 42 IS — 38 28 — 24 — — V. Zuschuß aus Kommunal-Fonde — 7,800 — 7,300 — 7,000 — — 7,200 — — Äzzzzecszk» II 10,393 7 10,343 > 4 9,«2« 10 4 9,247 21 4 Ausga I. Monatliche Unterstützungen . . — 9,328 20 — 9,217 27 « 9,00« IS — 8,«9« — — II. Außerordentliche Unterstützungen — 330 20 — S37 II 3 S2I « 433 12 — III. Ertraordinair I 30 8 «2 « 9 KS 3 « «4 23 l 9,909 >8 — 9,817 IS v 9.392 2« — 9 214 3 2 10 «83 19 10 S2S IS >0 33 14 4 33 I« 2KZ Zu Beilage 2. Rechnungs - Extra et der Invaliden - Unterstützungs - Kasse für den 11jährigen Zeitraum vom 1. Januar 1830 bis ZI. December 1840- 1830 18Z1 1832- 1833 1834 183S- 183k- 1837- 1838- 1839 1840 'Vi f. iru,i--. «xn.pk. kUiin. KU,In. --?e .pk. KU,In. «xn.pk. KUNr. KUNr. nxr.iik. KUNr. «xr.pk. KUNr. sxr.sif. KUNr. »ler.pk. KUNr. nxr.pf. KU,In. --xr-pk. Einnahme. I. An Bestand Z s 3 ISO 20 4 20 10 2 28 2« 10 I,VZ2 28 10 1,088 2 S 1,008 0 S SV8 12 10 «83 IS 10 323 IS 10 33 14 4 II. -- Zinsen 1,14« 27 V S33 IS — S33 IS — S3I 13 8 L33 IS — 333 IS — 333 IS— S311S— 823 7 « S17 — — 320 — — incl. LiaNthlr. 12 Sgr. (i Pf. III. - monatlichen Beiträgen: Nest-Zinsen. a. aus den Bezirken 2,784 21 « 2,608 1« v 2,390 I k 2,172 20 — 1,020 2V v 1,708 4 — 1,70« »— 1,312 20— 1,470 19 — 1,421 2« « 1,204 22 — b. von Einzelnen IS« — - 1«0 — — 14« — — 139 — — 134 — — 12« 13 — 121 123 123 123 — — 173 13 — IV. Ertraordinair 300 I« 3 2V >7 v 20 10 — 21 23 v ISS 13 — 30 IS — 323 28 k S7I1— 4213 — 38 28 — 24 — — V. Zuschuß aus Kommunal-Fonds 0,280 - — 9,030 — — 0,780 — — 10,100 — — 0,100 — — 7,S7S — — 6,300 7,800 7,800 7,000 — — 7,200 — Kz-nMrs,» der Einnahme . . . 13,701 10 « 13,400 18 4 12,800 « 8 12,004 3 — 12,880 23 4 1l,0«7 21 S 10,704 2611 10,303 7 10 10,343 I 4 0,62« 10 4 0,247 21 4 Ausgabe. I. Monatliche Unterstützungen 12,SV« 8 — 12,183 10 4 11,031 IS — 11.163 S — 10.3S0 IS — 0,787 — — 9,443 13— 9,328 20— 0,217 27 k 0,00« IS — 8,V0« — — II. Außerordentliche Unterstützungen ; 83V — 8 1,100 >8 10 011 14 10 «08 20 8 320 — — 3SS 12 — VK810— 33020— 337 II 3 321 e « 433 >2 III. Ertraordinair 2«S 2 v IS — 18 10 — 00 8 « 23 II 17 — — 114 Ig I 30 8— «2 v 0 KS 3 « «4 23 - Hr-iiuu-ss» der Ausgabe . . . 13,«10 II 2 13,380 8 2 12.8S1 0 10 I1,9«1 4 2 10,004 22 II I0.3S0 12 — 10,22« 14 1 0,000 18— 0,817 IS « 0,302 2« — 0214 3 2 Bleibt Bestand . . . 1S0 2V 4 20 10 28 2« 10 1,032 28 10 1,08Z S 1,608 0 3 868 12 10 «83 IS 10 323 13 >0 33 14 4 33 I« (). Bericht über das Schulwesen der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis 1849. Inhalt. Einleitung . Seite 266. s. Der gegenwärtige Umfang des städtischen Schulwesens 26V. b. Zustand des hiesigen Schulwesens vor dem Jahre 1826 - 267. c. Reorganisation des städtischen Schulwesens im Jahre 1826 - 271. Das städtische Schulwesen in den Jahren 1829 bis 1840 - 27Z. Die städtischen Gymnasien und die Gewerbeschule - 273. 1. Das Berlinische Gymnasium zum grauen Kloster 273. 2. Das Friedrichs-Werdersche Gymnasium 279. Z. Das Cöllnische Real-Gymnasium - 282. 4. Die städtische Gewerbeschule . 288. 3. Stipendien und Unterstützungen für Schüler der Gymnasien und Stu- direndc auf Universitäten - 293. L. Die unter der Aufsicht und Verwaltung der städtischen Schul- Deputation stehenden Schulen . 296. I. Die städtische Schul-Deputation. — Die Schul-Kommission. — Einsetzung der städtischen Schul-Deputation. Umfang der Verwaltung der letzteren - 296. II. Die Parochial- und Privatschulen - 801. III. Die Stadtschulen 30». a. Die Königsstädtischc höhere Stadtschule . 304. b. Die Stralauer Stadtschule - 303. c. Die Dorothcenstädtische höhere Stadtschule . 306. 6. Die Luisenstädtische höhere Stadtschule - 307. e. Die städtische höhere Töchterschule 308. IV. Das städtische Armen-Schulwesen - 311. Verwaltung desselben im Allgemeinen . 311. 1. Die Communal-Armenschulen - 313. a. Errichtung derselben - 313. b. Organisation derselben - 316. 2. Veranstaltungen zum Unterricht für Armenkinder, welche die Tagesschule nicht besuchen können . 321. Nachhülfe-Schulen 321. b. Privat-Nachhülfe-Unterricht 323. e. Unterricht für Taubstumme . 323. 3. Militairkinder 324. 4. Schulbesuch und dessen Controle - 323. IS 2w; s. Das Grünesche Legat für arme Schullehrcr - 327. S. Die jährlichen Kirchen-Kollekten - 328. V. Die Klein-Kinder-Bcwahr-Anstalten. — Central-Fonds für die Klcin- Kinder-Bcwahr-Anstalten. — Kommission znr Verwaltung desselben - - 329. VI. Die hiesigen jüdischen Schulen und Erziehungs-Anstalten 332. Schluß 3.38. Einleitung. a. Der gegenwärtige Umfang des städtischen Schulwesens. ^^ämmtliche Schulen in der Stadt Berlin stehen theils als Schulen Königlichen Patronats und einzelner hiesiger Gemeinden und Corporationen unter der unmittelbaren Aufsicht des Königl. Schul-Collegii der Provinz Brandenburg, theils unter der Verwaltung der städtischen Behörden. Das hiesige städtische oder zum Ressort der städtischen Behörden gehörige Schulwesen bildet in seiner gegenwärtigen EntWickelung ein System von höheren, mittleren und niederen oder Elcmentar-Schulen. Die höheren Schulen sind die drei städtischen Gymnasien: a. das Berlinische Gymnasium zum grauen Kloster sKlosterstraße Nr. 7st.), b. das Friedrichs-Werdersche Gymnasium (Werdersche Markt Nr. 7.), c. das Cöllnische Real-Gymnasium sScharrnstraße Nr. 23.), welche unter der unmittelbaren Verwaltung des Magistrats stehen, während ihnen zugleich einige Magistrats-Mitglieder als besondere Gymnasiarchen und die ersten Geistlichen der betreffenden Parochie als Ephoren vorgeordnet sind, und ü. die städtische Gewerbeschule, deren Verwaltung einem besondern, aus Mitgliedern des Magistrats, der Stadtverordneten-Versammlung und Bürger-Deputirten zusammengesetzten Curatorium und in höherer Instanz dem Magistrat übertragen ist. Die mittleren und Elcmentar-Schulen stehen jetzt, so weit sie von den städtischen Behörden ressortiren, sämmtlich unter der Verwaltung der städtischen Schul-Deputation, und sind theils solche Schulen, welche für Rechnung eines Privat-Unternehmers geführt werden — Parochial- und Privatschulen und Privat-Erziehungs-Anstalten — theils Stadtschulen, welche von den städtischen Behörden gegründet worden sind und auf Kosten der Stadt erhalten und verwaltet werden. Dieser eigentlichen Stadtschulen sind jetzt 17, und zwar 3 höhere Stadtschulen, von denen vier für Knaben und eine für Mädchen bestimmt sind, und 12 Communal-Armenschulen für Knaben und Mädchen, die jedoch, nach Geschlechtern getrennt, in besonderen Klassen Unterricht erhalten. Mit den 3 städtischen Gymnasien und der Gewerbeschule beträgt hiernach die Zahl der öffentlichen städtischen Lehranstalten 21. In allen diesen Zweigen der städtischen Schulverwaltung haben in den letzten 11 Jahren wesentliche Umgestaltungen, Verbesserungen und Fortschritte Statt gehabt, zu deren näherer Darstellung und Würdigung ein Blick auf den Zustand des hiesigen Schulwesens vor der im Jahre 1820 begonnenen Reorganisation desselben erforderlich zu sein scheint, deren Ausführung die Bemühungen der städtischen Behörden in den letzten ll Jahren zugewandt gewesen sind. b. Zustand des hiesigen Schulwesens vor dem Jahre 1820. Bis zum Jahre 1820 gehörten zu der Verwaltung des Magistrats nur zwei öffentliche und zwar höhere Lehranstalten, das Berlinisch-Cöllnische Gymnasium zum grauen Kloster, mit welchem zugleich die Cöllnische Schule in dem Cöllnischcn Rathhause verbunden war, und das Friedrichs-Werdersche Gymnasium, in welchen zusammen circa 800 Schüler unterrichtet wurden. Für den Bürger- und Elcmentar- Schulunterricht waren keine öffentliche städtische Schulen vorhanden, vielmehr war derselbe ganz den Privatschulen, von denen ein Theil den Namen Parochialschulcn führte, überlassen- Die Aufsicht über die Privatschulen führte, in Gemäßheit des Reglements vom 12. Mai 1812, eine besondere städtische Schul-Kommission, während die Sorge für den Schulunterricht der Armenkinder der Armen-Dircction oblag. Wie in den letzten 20 Jahren das Schulwesen, als die wichtigste Angelegenheit des auf die fortschreitende Bildung und geistige Entwicklung der Nation sich gründenden Staates, Gegenstand der eifrigsten Fürsorge des Staates gewesen ist, so ist auch die Hauptstadt hinter diesen edlen Bestrebungen nicht zurückgeblieben. Statt der zwei Gymnasien, die im Jahre 1820 der städtischen Verwaltung angehörten, ist die Commune jetzt, wie vorhin bemerkt, im Besitze von 21 höheren und niederen Schul- anstaltcn; die Schulen der Stadt sind nach einem festen System gesondert, geordnet und verwaltet, und der Weg klar vorgezeichnet und erkannt, auf dem das städtische Schulwesen seiner weiteren EntWickelung entgegen gehen muß. Bereits im Jahre 1821 wurde die Cöllnische Schule von dem Berlinischen Gym- nasio, mit dem sie seit dem Jahre 1707 vereinigt gewesen war, wieder getrennt und als ein vollständiges, für sich selbst bestehendes Gymnasium, unter dem Namen Cöllnisches Real-Gymnasium neu organisirt; eben so im Jahre 1824 die städtische Gewerbeschule gegründet und vorzugsweise zur Ausbildung solcher Jünglinge bestimmt, welche sich den höheren Gewerben widmen wollen. Nicht minder wandte sich aber auch die Fürsorge der Commune den Elementar- und Bürgerschulen und insbesondere dem Armen-Schulwesen zu, welches vor allen einer gründlichen Verbesserung zu bedürfen schien. Was das letztere betrifft, so sind die Nachrichten über den früheren Znstand desselben, so weit sie sich aus unseren Akten entnehmen lassen, in der von der Stadtverordneten-Versammlung über die hiesige Communal-Verwaltung herausgegebene Druckschrift vom Jahre 1822 Seite 197. u. folg. mitgetheilt worden. Dieselben sind insofern lehrreich, als aus der Geschichte des hiesigen Armen-Schulwesens hervorgeht, daß für das Bedürfniß des Schulunterrichts der Armeukindcr nur in eigenen, wohl organisirten öffentlichen Armenschulcn auf wahrhaft befriedigende Weise gesorgt werden kann, und daß alle sonstigen Einrichtungen, die man in dieser Beziehung vorgeschlagen und getroffen hat, Uebelstände mit sich führen, durch welche der Zweck verfehlt wird. Wir lassen daher eine gedrängte Uebcrsicht der früheren Geschichte des hiesigen Armen- Schulwesens hier folgen, an welcher sich die Darstellung der jetzigen Entwickelung desselben anreiht. In der früheren Zeit besaß die Armcn-Verwaltungs-Behörde für den Schulunterricht der Armenkindcr gar keine eigene Fonds und Ausgabetitcl. Erst als einige Privatpersonen durch Vermächtnisse und Errichtung eigener Schulen für arme Kinder 15° 268 Veranlassung gaben, diesen Gegenstand zu den Geschäften der Armenbehördc zu ziehen, wurden einige zufällige Einnahmen, Klingebeutelgeldcr und Collekten dazu verwendet, hier und da einen Schullehrer bloß für Kinder armer Aeltcrn anzustellen und noth- dürftig zu besolden. Der lutherische Prediger des Waisenhauses führte die Verwaltung und Aufsicht über diese nach und nach entstehenden Armcnschulen, deren Zahl sich 1733 auf 7-, 17-12 auf 10 und 1770 auf 10 belief, in denen zuletzt ungefähr 1,000 Kinder freien Unterricht erhielten. Zu Lehrern an diesen Schulen, welche mit 30, 18 oder 61 Nthlrn. jährlich besoldet waren, wurden häufig verunglückte Handwerker, gewesene Bediente und dergleichen gewählt, und man schien überhaupt die Anstellung eines solchen Schullehrers als einen Akt der Wohlthätigkeit gegen den Lehrer zu be- trachten, dem man sonst hätte Almosen geben müssen. So konnte der Zustand dieser Schulen allerdings nicht zufriedenstellend sein. In der That scheinen sie so schlecht gewesen zu sein, daß daS Staats-Ministerium unterm kten November 1768 es für erforderlich hielt, die Aussicht über das Armen-Schulwesen dem Ober-Eonsistorium zu übertragen, welches diese Angelegenheit mit dem Armen-Directorio reguliren sollte. Da es jedoch an Mitteln fehlte, die Schulen ordentlich einzurichten, und denselben durch eine hinreichende Besoldung qualificirte Lehrer zu geben, die Parochialschulcn aber, in denen Kinder auf Kosten ihrer Acltern unterrichtet wurden, natürlich ver- hältnißmäßig viel besser waren als die Armenschulen, so befahl das Ober-Eonsistorium im Jahre 1778, daß die Armenschnlen bis auf die zwei in den Rückerschen Häusern (Lazarus 1- und 2.) gänzlich eingehen, und die Armenkinder in die Parochialschulcn gegen ein denselben zu zahlendes Schulgeld, untergebracht werden sollten. Die Zuweisung der Kinder zur Freischule und die nächste Aufsicht über den Unterricht der Armcnkinder, welche bisher dem Prediger des Waisenhauses überlassen war, wurde nun den Predigern der einzelnen Parochien übertragen. Aber auch diese Einrichtung zeigte sich bald als ungenügend. Die Schullehrer waren unzufrieden, weil man ihnen immer mehr Freikinder zuwies, und doch nicht das früher festgesetzte Schul- geld für jedes Kind zahlte, da die Prediger, welche nur eine bestimmte Summe für die Armenkinder ihrer Parochie von dem Armen-Directorio erhielten, sich bei der Vermehrung der Freikinder genöthigt sahen, das Schulgeld herabzusetzen. Eben so klagten die Lehrer, daß ihnen viele Kinder als Freischüler zugewiesen würden, deren Aeltern recht wohl im Stande seien, das Schulgeld zu bezahlen, wodurch die Zahl der Schulgeld zahlenden Schüler verringert würde. Von der andern Seite entstanden Klagen über die Uebcrfüllung der Schulen, die Vernachlässigung und Zurücksetzung der Armcnkinder, und man machte bald die Erfahrung, die sich aller Orten bewährt hat, daß für den Unterricht der Armcnkinder nur durch besondere, durch die öffentliche Verwaltung eingerichtete Armcnschulen zweckmäßig gesorgt werden könne. Es wurden deshalb i. I. 1700, nachdem ein sogenannter Ausschuß, bestehend aus vier geistlichen Inspektoren, mehreren Mitgliedern des Armen-Directorii und einigen Armcn-Dcpu- tirten, die Verbesserung des Armen-Schulwesens in Berathung gezogen, auf dessen Antrag beschlossen, daß die Freischulen wieder hergestellt und zugleich mit denselben Erwcrb- schulen, in welchen die Kinder auch Handarbeiten verrichten sollten, und welche später zum Unterschiede von den noch jetzt bestehenden, von einem Privat-Vereine gestifteten Erwerbschulen, Arbeitsschulen genannt wurden, eingerichtet werden sollten. Diese Arbeitsschulen entsprachen aber den Erwartungen nicht. Sie wurden wenig besucht, und eben so gering, als die Zahl der dort unterrichteten Freikinder, war verhältniß- mäßig die von den Kindern gelieferte Arbeit. Die Prediger der Parochie behielten übrigens die Zuweisung der Kinder und die 2W Schulaufsicht, Bon dem Armen-Direetvrio wurde i, I. 1,796 festgesetzt, daß die Prc- diger in Zukunft die Frcischule nur auf ein Attest des betreffenden Armcn-Dcpntirten ertheilen sollten; auch wurde, um den Zugang zur Frcischule zu vermindern, im Jahre 1799 für rathsam gehalten, daß auch die dürftigsten Aeltern wenigstens für ein Kind einen Schulgeld-Beitrag bezahlen müßten. Im Jahre 1817 waren 4 Armcnschulcn und 6 Arbeitsschulen vorhanden, während die übrigen Freikindcr in den Parochial- schnlen unterrichtet wurden. Es befanden sich Freikinder: in den 5 Armenschulcn 277 Kinder, welche 635 Rthlr. kosteten, in den 6 Arbeitsschulen 297 - . 1,166 in den Parochialschulcn.... . 1,132 - - 1,917 Summa . . . 1,766 Kinder, welche 3,718 Rthlr. kosteten. Hierzu kamen noch: im Waisenhause 250 Kinder, deren Unterricht 1,120 Rthlr. kostete, im Arbeitshause 31 - - - 58 sind . . . l,987 Kinder, deren Unterricht 5,886 Rthlr. kostete. Die 6 Arbeitsschulen gingen jedoch bald darauf ein, und 2 derselben wurden in gewöhnliche Armenschulcn, deren nun 6 waren, verwandelt. In diesem Zustande befand sich das städtische Armen-Schulwesen, als dasselbe im Jahre 1820 mit der gesammtcn Armen-Verwaltung zu dem Ressort der Communal- Verwaltung überging. 'Alsbald war die Sorge der Commune darauf gerichtet, dem Armen-Schulwesen die Einheit, Ordnung und Verbesserung angcdcihcn zu lassen, deren cö bis dahin entbehrte. Da die Armcnkindcr bisher durch die Prediger und Armen-Deputirten den Schulen zugewiesen, und das Schulgeld aus den verschiedensten Fonds bezahlt worden war, wodurch die Kenntniß des Bedürfnisses unmöglich gemacht, die Ucbcrsicht des Gesammt-Aufwandes aber sehr erschwert ward, so war man zuvörderst darauf bedacht, einen Ccntralpunkt für die Zuweisung der Kinder zu den Schulen und für die Kas- scnverwaltung zu errichten und für die Feststellung der Schulgeld-Beiträge und die Eontrole des regelmäßigen Schulbesuchs zu sorgen. Zu dem Ende wurde die Anordnung getroffen, daß: 1) sämmtlichc Kinder durch die Administration des Waisenhauses den Schulen zugewiesen wurden, wodurch sowohl eine genaue Uebersicht der Kinder, sowie der vacantcn Frcischnlstellcn, als auch die genaue Revision der Schulgeld-Liquidationen allein möglich wurde; 2) das Schulgeld für die Lehrer, sowie die sonstigen Ausgaben für die Schulen, wurden sämmtlich auf die Armen-Schulkassc angewiesen, um eine sichere Ueber- ficht über die Gesammtausgabe zu erhalten; 2) die Feststellung der Schulgeld-Beiträge der Freikinder, sowie die Sorge der Einschulung derselben, die auf Grund eines Armuths-Attestes der betreffenden Armen-Kommission und des Tauf- und Impfscheines von der Waisenhaus-Ad- ministration besorgt wurde, wurde den Armen-Kommissionen, nnd 5) die Eontrole des Schulbesuchs dem besonderen mit den Armen-Kommissionen in Verbindung stehenden Schulvcrordneten übertragen. Gleichzeitig sorgte man für die Verbesserung der Schulen und des Unterrichts selbst. Im Jahre 1820 waren 6 Armenschulen vorhanden, von denen nur eine 2 Lehrer hatte und in deren 7 Klassen circa 500 Kinder sich befanden. Bon diesen 6 Schulen waren am Schlüsse des Jahres 1825 bereits 5 auf 2 Klassen, die 6tc auf 3 Klassen 270 eingerichtet, und denselben noch eine siebente Schule mit 2 Klassen hinzugefügt worden, in welchen 7 Schulen in 15 Klassen circa 1000 Kinder unterrichtet wurden. Von den früheren Lehrern waren fünf mit ihrem vollen Gehalte pcnsionirt, und an deren Stelle 5 Hauptlchrer mit resp. 300 bis 35V Rthlr. Gehalt, freier Wohnung und Holz, sowie 5 Hülfslehrer mit 12V Rthlr. Gehalt angestellt, während die früheren Hauptlehrer nur 250, 2VV, 150, ja selbst nur 100 Rthlr. Gehalt hatten. Von diesen 7 Schulen befanden sich 4 in gcmicthcten Lokalen, 3 in eigenen Schulhäusern, von denen zwei, das eine Landsbergerstraße Nr. 03. und das andere Juva- lidcnstraße Nr. 5., jedoch bedeutend vergrößert, noch jetzt bestehen, während das dritte, Ackerstraße Nr. 57., wegen Baufälligkeit verkauft worden ist. — Sämmtliche Schulen erhielten vollständige Utensilien und Lehrmittel, sowie einen vorgeschriebenen Lehrplan, nach welchem der Unterricht in 20 Stunden wöchentlich ertheilt wurde, und die Mädchen außer dem Elementar-Unterrichte noch in 8 Stunden des Nachmittags Anweisung in den gewöhnlichen Handarbeiten erhielten. Es wurden jährliche Prüfungen angeordnet, und auch schon Einleitungen getroffen, um durch Prämien den fleißigen Schülern Aufmunterung zu verschaffen und ihren Eifer zu erwecken. Nicht minder wurde, so weit es die Verhältnisse gestatteten, für die Verbesserung des Unterrichts der Armcn- kinder in den Parochial- und Privatschulcn gesorgt. Wenn früher die Armcnkinder nur bei 23 solcher Schulen untergebracht waren, so war am Schlüsse des Jahres 1825 bereits mit 30 Schulvorstehern ein Abkommen wegen Ausnahme von armen Kindern getroffen worden. Das Schulgeld, welches den Parochial-Schullehrern früher von der Armen-Direktion für jedes Kind mit 5 Sgr. monatlich gezahlt worden war, wurde bis auf 71 und 10 Sgr. monatlich, mit angemessener Holzvergütigung erhöht. Auch suchte man die noch unterrichtsloseu schulpflichtigen Kinder möglichst zu ermitteln und sie in die Schulen zu bringen. Allerdings mußten sich durch diese Bemühungen und Veranstaltungen, wie die Zahl der Freikinder, so auch die Kosten des Armen-Schulwesens vermehren, und es betrugen in den Armcnschulen und den Parochialschulen in runden Summen: 1821 die Zahl der Freikinder . . . 1,200, die Unterrichtskosten . . . 3,000 Rthlr- 1822 - - - - ... 1,100, - - ... 5,500 1823 - - - - ... 1,900, - - ... 0,800 1821 - - - - ... 2,500, - - ... 10,700 1825 - - - - ... 3,500, - - ... 14,000 Aber die getroffenen Einrichtungen bewährten sich auch bald, sowohl in Bezug auf den Unterricht, als auch hinsichtlich des geregelteren Schulbesuchs als so zufriedenstellend, daß die Communalbehördcn den Kostenaufwand nicht scheuten, vielmehr das ge- sammte Armen-Schulwesen in der begonnenen Weise zu reorganisircn beschlossen. Zu dem Ende legte die Armen-Direction bereits unterm 10. März und 19. Dezember 1825 Vorschläge zu einer gründlichen Umgestaltung des Armen-Schulwesens vor. Von der wohlbegründeten Ansicht ausgehend, daß nur durch Errichtung von Com- munal-Armcnschulen und Erbauung einiger Schulhäuser für dieselben, der Zweck des Schulunterrichts der Armenkinder erreicht werden könne, der in den Privatschulen durch deren Ueberfüllung, so wie durch den mangelhaften Unterricht, die Vernachlässigung der Armenkinder und die Schwierigkeit der Controle des Schulbesuchs in denselben meist und größtentheils verfehlt werde, schlug die Armen-Direction vor, daß außer den vorhandenen 7 Communal-Armenschulen noch nach und nach 14 neue Schulhäuser erbaut und das dazu erforderliche Kapital durch Actien, die von der Commune verzinst und allmählig amortisirt würden, herbeigeschafft werden sollte. Die Commu- 27 l nal-Behörden konnten diesem Vorschlage zwar im Allgemeinen nicht entgegen sein, hielten es jedoch für zweckmäßig, diese Umgestaltung des Armen-Schulwesens mit der allgemeinen Reorganisation des städtischen Elementar- und Bürger-Schulwesens, welche gleichzeitig.von den städtischen Behörden als ein dringendes Bedürfniß erkannt und vorbereitet wurde, in Verbindung und Uebcreinstimmnng zu setzen. Die Unzulänglichkeit der meisten Parochial- und Privatschulen hatte sich nämlich immer fühlbarer gemacht. Diese Schulen waren zwar unter die nächste Aufsicht eines Spccialaufschers, der ein Geistlicher der betreffenden Parochie war, und unter die obere Aufsicht der städtischen Schul-Kommission gestellt. Indessen erstreckte sich diese Aufsicht nur so weit als nöthig war, die Handhabung der Disciplin und den Gang des Unterrichts zu beobachten, während die Anordnung des Lchrplans, die Wahl der Lehrbücher, die Methode des Unterrichts, die Annahme der Hülfslchrer, kurz die ganze Schuleinrichtung der Einsicht und dem guten Willen der Schulvorstcher anheimgegeben war. Die Mehrzahl der Schulvorstcher, besonders der für die Kinder der niederen Stände bestimmten Schulen, wurde aber durch die Concurrenz und durch ihre Abhängigkeit vom Publikum nur zu leicht bestimmt, aus den geeigneten Kreisen ihrer Wirksamkeit herauszutreten und sich über dieselben hinaus in Sphären zu wagen, für welche ihre Kräfte und Mittel nicht ausreichten. Sic stellten sich ihre Aufgabe dahin, mit den wohlfeilsten Lehrkräften, nach den mannigfaltigsten Ansprüchen der Aeltcrn, den vielseitigsten Unterricht zu handhaben, um die Concurrenz aushalten und den größtmöglichsten Gewinn aus ihrer Schule ziehen zu können. So fehlte es denn diesen Schulen größtentheils an genügenden Schullokalen, an einer festen, geregelten Lehrordnung, an wohl vorbereiteten Hülfslehrern und, da keine öffentliche Lehranstalten derselben Gattung hier vorhanden waren, an Mustern und Vorbildern, sowie an einem Antriebe für die Schulvorstcher, ihren Schulen eine bessere, dem gegenwärtigen Stande des Volks-Schulwesens entsprechende Einrichtung zu geben. Die Leistungen dieser Schulen konnten demnach nur höchst ungenügend sein. o. Reorganisation des städtischen Schulwesens im Jahre >826. Dieser mangelhafte Zustand des durch die Parochial- und Privatschulen repräsen- tirten hiesigen Bürger-Schulwesens veranlaßte sowohl die Königlichen Staats-, als auch die städtischen Behörden, auf eine gründliche Verbesserung desselben ernstlich Bedacht zu nehmen. Bereits im Jahre 1821 und sodann im Jahre >824 ernannte das Königliche Ministerium der geistlichen ic. Angelegenheiten in der Person des Geh. Ober-Rcgierungsraths Beckedorf einen Königl. Kommissarius, welcher mit den Deputaten der städtischen Behörden die neue Einrichtung des städtischen Untcrrichtswesens bcrathen sollte, legte auch selbst bereits in der Verfügung vom 12. August 1824 die allgemeinen Grundsätze und Gesichtspunkte dar, von denen bei der vorzunehmenden Reorganisation des hiesigen Schulwesens auszugehen sein dürste. Das Ergebniß dieser Berathungen gewährte den stadtischen Behörden die Ueberzcugung, daß die Privatschulen sowohl wegen ihrer zeitigen mangelhaften Organisation und Beaufsichtigung, als auch wegen der in der Natur ihres Verhältnisses liegenden Mängel ungenügend seien; daß das Privat-Schulwesen in Berlin überhaupt zu sehr Oberhand genommen habe, und es in jeder Beziehung als unzulässig erscheine, das ganze Bürger-Schulwesen einer großen Stadt auf die von Privat-Untcrnehmern errichteten und daher von so vielen Zufälligkeiten abhängenden Parochial- und Privatschulen zu gründen. Wenn es nun auch weder ausführbar, noch vorläufig dringend nothwendig sei, so viele öffentliche Schulen zu errichten, daß dadurch das ganze Untcrrichtsbedürfniß befriedigt werde, so sei es doch erforderlich, in jedem Stadttheile wenigstens so viele öffentliche Schulen von jeder Gattung zu gründen, daß die Parochialschulen in densel- den einen Halt und ein Muster für ihre Schuleinrichtung fänden, und durch die Sorge für das eigene Bestehen genöthigt wären, sich an die besseren Einrichtungen der öffentlichen Schulen anzuschließen. Ferner sei es dringend nothwendig, die Einrichtung und Beaufsichtigung der Parochial- und Privatschulcn durch ein neues Reglement zu reguliren, und um diese Umgestaltung des städtischen Schulwesens zu bewirken, einen städtischen Schulrath zu berufen, der als Mitglied des Magistrats, der Armcn-Di- rcction und der Schul-Kommission das ausschließliche Geschäft hätte, alle auf die Umformung deö Schulwesens bezüglichen Geschäfte zu bearbeiten, und die städtischen Schulen demnächst zu beaufsichtigen und zu leiten. Nachdem nun im Mai 182k ein städtischer Schulrath in der Person des Regie- rungs-Schulraths vr. Reich Helm in das Magistrats - Collegium erwählt und eingetreten war, wurde das Werk der Reorganisation des hiesigen Schulwesens sofort mit allem Eifer begonnen. Die Gesammtaufgabe stellte sich dahin, ein dem wirklichen Unterrichtsbedürfniß entsprechendes System von höheren, mittleren und niederen Schulen herzustellen, und zu dem Ende die vorhandenen Schulen gehörig zu ordnen, zu organisircn und zu beaufsichtigen, und denselben zugleich durch Anlegung einer hinreichenden Zahl von öffentlichen Schulen sowohl Haltbarkeit als eine feste Norm zu geben. Hiernach zerlegte sich das ganze ReorganisationS-Geschäft in folgende 7 Haupt- abtheilungcn: 1) Die Organisation der städtischen Schul-Deputation. 2) Die Einrichtung von Schulvorständen zur Beaufsichtigung der inneren und äußeren Verfassung der Schulen. 3) Die allgemeine und geordnete Beaufsichtigung des Schulbesuchs der hiesigen Jugend. 4) Die Reorganisation der vorhandenen Parochial- und Privatschulen, und namentlich deren Klassisicirung nach den für die verschiedenen Gattungen derselben zu entwerfenden Einrichtungs- und Lehrplänen. 5) Die Errichtung einer ausreichenden Anzahl öffentlicher Stadtschulen, um den Parochial- und Privatschulen ein Vorbild und einen sicheren Halt zu geben. k) Die Reorganisation des Armen-Schulwesens. 7) Die innere Verbesserung der Schulen und des Unterrichts durch Anlegung einer städtischen Lehrerbildungs-Anstalt. Was diesen letzter» Punkt betrifft, so konnten die Communal-Bchörden ihre Verpflichtung zur Errichtung einer solchen Anstalt nicht anerkennen. Es wurde jedoch dem allerdings vorhandenen Bedürfniß eines solchen Instituts durch die Fürsorge der Königlichen Staats-Behörde abgeholfen, indem von derselben im Jahre 1831 das Königliche Seminar für Stadtschulen hiesclbst gegründet und im Jahre 1832 eine Bildungsanstalt für Lehrerinnen mit der neuen Töchterschule auf der Friedrichsstadt verbunden wurde. Während nun in Betreff der Punkte sä 1.—4. die erforderlichen Vorbereitungen getroffen und über die Reorganisation der Parochial- und Privatschulen auf Grund eines von dem Stadt-Schulrathe Reich Helm in dieser Beziehung vorgelegten Planes Verhandlungen eingeleitet wurden, wurde zugleich sä 5. und k. die Gründung öffentlicher Stadtschulen und die Reorganisation des Armen-Schulwesens, nach den ebenfalls von dem Stadt-Schulrathe entworfenen und ihrem wesentlichen Inhalte nach von den 273 städtischen und Königlichen Staats-Behörden genehmigten Einrichtungs-Plänen beschlossen- Nach diesen Plänen sollten: a) In jedem Haupt-Stadttheile eine oder mehrere öffentliche Stadtschulen, und zwar im Ganzen 10, von denen 8 für Knaben und 8 für Mädchen bestimmt wären, errichtet werden. Zwei dieser Schulen sollten höhere Bürgerschulen sein, aus 0 Klas- sen bestehen und ihre Schüler so weit führen, daß wenn sie später ein Gymnasium besuchen wollten, sie für die Ober-Tertia desselben vorbereitet würden, übrigens aber auch eine für den gebildeten Bürgerstand ausreichende wissenschaftliche Vorbildung in denselben erhalten könnten. Die anderen Schulen sollten aus 4 Klassen, 2 Ele- mcntar- und 2 höheren Klassen bestehen und eine mittlere Bürgerschule darstellen- Vorläufig sollte indessen zunächst mit der Anlegung von 4 solchen Schulen, 2 höheren und 2 mittleren Stadtschulen, der Ansang gemacht werden. b) Das Armen-Schulwesen betreffend, so wurde zuvörderst als die wahrscheinliche Zahl sämmtlicher hiesigen Armenkinder 0000 angenommen. Da man nun dafür hielt, daß etwa für den 4tcn Theil derselben (mit 1,300 Kindern) hinsichtlich des Unterrichts durch die Veranstaltung einzelner Corporationen und Privat-Vercine gesorgt werde, so glaubte man, daß die Commune nur für den Unterricht von ungefähr 4,300 Armenkindern Sorge zu tragen haben würde. Demgemäß wurde beschlossen, die ganze Stadt in 14 Armen-Schulbezirke, deren jeder etwa 3 bis 4 Armen-Kommissions- Bezirke umfaßte, zu theilen, und für jeden dieser Bezirke eine Communal-Armenschule von 4 Klassen, 2 Knaben- und 2 Mädchenklassen ü 73 Kinder, also jede Schule für 300 Kinder, zu errichten. Mit diesen Communal-Armcnschulen sollten zugleich Abend- vder Nachhülfe-Schulen für diejenigen Kinder verbunden werden, welche durch ihre Beschäftigung in Fabriken u. s. w. verhindert wären, die Tagesschule zu besuchen. Fest angestellte Lehrer und Lehrerinnen der weiblichen Handarbeiten sollten den Unterricht nach einem vorgeschriebenen Lehrplane besorgen, Schulvorstände das Innere der Schule, die Armen-Kommissionen und Schulverordneten den Schulbesuch beaufsichtigen, und Jahresprüfungcn und Jahresberichte der Schulvorstände die vorgeordnete Aufsichtsbehörde von dem inneren und äußeren Zustande dieser Schulen in Kenntniß erhalten. So schloß sich dieser Armen-Schulplan im Wesentlichen an die Einrichtungen an, welche die Armen-Direction bereits seit 1820 zur Verbesserung des Unterrichts der Armenkinder getroffen hatte, und es kam nun nur darauf an, diese Einrichtungen, deren schwierigster Theil die Beschaffung der nöthigen Schul-Lokalien war, in einem dem Bedürfnisse entsprechenden Maaße ins Leben zu rufen. Der Ausführung dieser Neorganisations-Pläne sind die Bemühungen der städtischen Behörden in den letzten zehn Jahren zugewandt gewesen, deren Resultat wir in dem nachfolgenden Berichte niederlegen. Das städtische Schulwesen in den Jahren 1829 —1849- Z.. Die städtischen Gymnasien und die Gewerbeschule. Die Gymnasien städtischen Patronats sind, wie bereits im Eingange dieses Berichts bemerkt worden, 1) das Berlinische Gymnasium zum grauen^Kloster, Klostcrstraßc Nr. 74., 2) das Fricdrichs-Wcrdcrsche Gymnasium, im Fürstenhaus, Wcr- dcrsche Markt Nr. 7. und Kurstraße Nr. 32., 3) das Cöllnische Real-Gymnasium, Scharrnstraße Nr. 23. Die innere Organisation dieser Anstalten, welche ganz der den preußischen Gymnasien von den höchsten Unterrichtsbchördcn ertheiltcn Grundversassung entspricht, glauben wir hier um so mehr übergehen zu dürfen, als sie theils als allgemein bekannt angenommen werden kann, theils vorzugsweise zu dem Ressort der Königl. Untcrrichtsbehörden gehört, theils endlich in den letzten Ick Jahren keine wesentlichen Veränderungen erfahren hat. Wir begnügen uns daher, bei seder Anstalt nur den Lehrplan in einer tabellarischen Uebersicht anzugeben, auS welchem zugleich ersichtlich ist, in welcher Weise jede Anstalt das allen gemeinsame Ziel zu erreichen strebt. Der Verfügung des Königl. Miuisterii des öffentlichen Unterrichts vom 24. Oktober 1837 gemäß, bilden nach wie vor die deutsche, lateinische und griechische Sprache, Rcligions- lehre, philosophische Propädeutik, Mathematik nebst Physik und Naturbeschreibung, Geschichte und Geographie, nebst Zeichnen, Schönschreiben und Gesang, wie sie die Grundlage seder höheren Bildung ausmachen, so auch die Hauptgegcnstände des Gymnasial-Unterrichts. Der hebräische Unterricht ist nur für den künftigen Theologen bestimmt; der französische nur aus Rücksicht auf den praktischen Gebrauch und in beschränkter Ausdehnung aufgenommen. Die Zahl der wöchentlichen Lehrstundcn in seder Klasse übersteigt nicht 32, und werden verwandte Gegenstände in scder Klasse, über welche ein Ordinarius die nächste Aufsicht führt, möglichst nur einem Lehrer übertragen. Die Aufnahme in die unterste Klasse findet in der Regel nicht vor dem Ickten Jahre statt, und nur dann, wenn der Schüler bereits die erforderlichen Elementar- Kcnntnisse und Geläufigkeit im Lesen und Schreiben besitzt. Der Lehrcursus ist in den 3 unteren Klassen einjährig, in den 3 oberen zweijährig. Für die körperliche Ausbildung der Schüler ist bei dem Berlinischen und dem Cöllnischen Gymnasio durch Einführung besonderer Turnübungen und Annahme von Turnlehrern für diejenigen Schüler, die daran Theil nehmen wollen, gesorgt. Bei dem Friedrichs-Werdcrschen Gymnasio bestehen zwar keine besonderen Veranstaltungen für diese Hebungen, indessen ist mit dem Vorsteher der hiesigen Turnanstalten, Eiselen, ein Abkommen getroffen, nach welchem die Schüler dieses Gymnasii für ein mäßiges Honorar an den Hebungen in dessen Anstalt Theil nehmen können. Die tägliche Schulzeit ist bei unseren Gymnasien, wie fast in allen hiesigen Schulen, von 8—12 Uhr Vormittags, und mit Ausnahme des Mittwochs und Sonnabends, von 2—4 Uhr Nachmittags. Die Ferien sind fest bestimmt und finden statt: zu Ostern 2 Wochen, zu Pfingsten 1 Woche, Hundstagsfericn in der letzten Hälfte des Juli 3 Wochen, und außerdem sogenannte halbe Ferien an zwei Nachmittagen wöchentlich in einigen der diesen Ferien vorangehenden und nachfolgenden Wochen, zu Michaelis 2 Wochen und zu Weihnachten 2 Wochen, zusammen Ick —II Wochen. Die Schüler werden während der Ferien durch ihren Fähigkeiten angemessene UcbungSaufgaben beschäftigt. Unsere Gymnasien erfreuen sich alle einer sehr guten Disciplin, zu deren Aufrechthaltung die gewöhnlichen Disciplinarmittel ausreichen. Nur selten war es nöthig, zu dem letzten Mittel, der Ausweisung des Schülers aus der Anstalt, zu schreiten. In den monatlichen Lehrer-Conferenzen werden alle, den Unterricht und die Disciplin betreffendcn^Angelegenheiten bcrathen und die Censuren festgestellt, die den Schülern der unteren und mittleren Klassen vierteljährlich, denen der oberen Klassen halbjährlich schriftlich crtheilt und bei der allgemeinen Versammlung der Lehrer und Schüler über- geben werden. Halbjährlich finden die Vcrsctzungsprüfungcn, und alljährlich zu Ostern die öffentlichen Prüfungen statt, zu denen durch ein Programm eingeladen wird, welches höherer Anordnung zufolge außer den von dem Direktor mitzuthcilenden Nachrichten über den Zustand der Anstalt, eine wissenschaftliche Abhandlung enthält, die von einem der ordentlichen Lehrer, abwechselnd der Reihe nach, verfaßt wird. Zu Prämien für fleißige Schüler, die bei Gelegenheit der öffentlichen Prüfungen vcrtheilt zu werden pflegen, haben unsere Gymnasien besondere Fonds, und zwar das Berlinische Gymnasium 100 Rthlr. jährlich auö der Streitschen Stiftung, das Wcrdcrsche Gymnasium 100 Rthlr. jährlich von einem Legate des verstorbenen Geheimen Raths Pülz, und das Cöllnische Gymnasium einen besonderen Fonds, der aus der Hälfte der Einnahme von den Jnscriptionsgebühren der oberen Klassen besteht. Halbjährlich werden bei allen drei Gymnasien Abiturientenprüfungcn, gemäß dem von dem Königlichen Ministcrio der Unterrichts-Angelegcnhciten unterm 1-1. Juni 1834 gegebenen und unterm 25. Juni 1834 Allerhöchst bestätigten neuen Reglement für die Prüfung der zur Universität abgehenden Schüler, abgehalten. Mit den erforderlichen Lehrmitteln, namentlich einer Lehrer-Bibliothek, physikalischem Cabinet und anderen Sammlungen, sind unsere Gymnasien genügend versehen und sind zu deren Erhaltung und Erweiterung die nöthigen etatsmäßigen Fonds bewilligt. Die Schullokale sind ausreichend, die Klassenzimmer geräumig, hell und gesund, und lassen in dieser Beziehung nur die unteren Klassen des Berlinischen Gym- nasii noch Etwas zu wünschen übrig. Indessen sind bereits Verhandlungen bei den städtischen Behörden im Gange, um auch für die dessallsigen Bedürfnisse dies er Anstalt in angemessener Weise zu sorgen. Alle Direktoren der städtischen Gymnasien haben in dem Lokale derselben Dienstwohnungen. Außerdem sind beim Berlinischen Gym- nasio noch 3 Amtswohnungen für Lehrer vorhanden, von denen jedoch 2 für jetzt nicht benutzt werden können. Bei dem Cöllnischcn Gymnasio erhalten zwei Lehrer aus den Einkünften des früher zu Wohnungen für Lehrer bestimmten sogenannten französischen Hofes (hinter dem Hause Brüderstraße Nr. 10.) Methsentschädigungcn -4 30 Rthlr. Bei dem Friedrichs-Werderschen Gymnasio haben in dem Gymnasialgebäude noch zwei Lehrer, jedoch nur gegen Zahlung einer billigen Miethe, Wohnungen erhalten. Das Schulgeld beträgt bei allen städtischen Gymnasien fünf Thalcr vierteljährlich, außerdem wird an Jnscriptionsgeld bei der Aufnahme entrichtet, beim Berlinischen und Friedrichs-Werderschen Gymnasio in den unteren Klassen bis Oberguarta incl. 1 Rthlr., in den oberen Klassen 2 Rthlr.; bei dem Cöllnischen Gymnasio in den oberen Klassen 3 Rthlr., wovon der Direktor die eine Hälfte erhält, die andere Hälfte aber in die Gymnasial-Prämienkässe fließt, in den unteren Klassen I)- und 1 Rthlr., welche der Direktor allein erhält. Für jedes Abgangszeugniß erhält beim Berlinischen Gymnasio der Direktor 1 Rthlr. Mit allen drei städtischen Gymnasien sind seit alten Zeiten Singechöre verbunden, um ärmeren Schülern durch die Einnahmen, die sie durch das Singen vor den Häusern erhalten, eine Bcihülfe und theilweise freien Unterricht zu gewähren. Die Einrichtung dieser Chöre ist im Allgemeinen nicht mehr ganz zeitgemäß, und sind deshalb auch bei einigen Anstalten Einleitungen zu deren Umgestaltung getroffen. Was die besonderen Verhältnisse der einzelnen Gymnasien betrifft, so bemerken wir noch Folgendes: l) Das Berlinische. Gymnasium, gestiftet vom Kurfürsten Johann Georg 1374, wobei die früher schon in dem Berliner Stadttheile bestehenden Schulen zu St. Marien und St. Nicolai mit demselben vereinigt wurden, ist seinem Umfange nach das bedeutendste unter den städtischen Gymnasien- Im Jahre l829 wurden in 27V demselben in S Klassen 327 Schüler unterrichtet. Die steigende Frequenz, besonders in den mittleren Klassen, gab Veranlassung, daß 1834 eine neue Klasse als Parallel, klaffe von Quarta eingerichtet wurde. Diese neue Klasse erhielt einen beweglichen Charakter, und wurde bald dieser, bald jener Klasse, wo sich gerade eine Ueberfüllnng und das Bedürfniß der Trennung der Schüler in zwei Cotus zeigte, coordinirt. Die Anstalt hat somit jetzt lv Klassen, in welchen am Schlüsse des Jahres 184V: 4VV Schüler von 13 ordentlichen Professoren und Lehrern, 3 aus der Strcitschen Stif- tung besoldeten und 8 außerordentlichen Lehrern und Schulamts-Candidaten, zusammen von 2V Lehrern unterrichtet wurden. Die Direktion des Gynmasii führte, nachdem der frühere Direktor desselben, Consistorialrath De. Bellcrmann, dieses Amt, dem er 23 Jahre in segensreicher Wirksamkeit vorgestanden, niedergelegt hatte, seit Oktober 1828 der Direktor Iii. Köpke, ein Mann, eben so ausgezeichnet durch seine ehren, feste Gesinnung und seinen gediegenen Charakter, als durch seine wissenschaftliche Bildung, sein großes Lehrtalent, und die rastlose Thätigkeit, mit der er bis zum letzten Tage seines Lebens an dem edlen Werke der Jugcndbildung gearbeitet hat. Er starb am 28. Juni 1837, innig betrauert von seinen Mitlehrern, seinen Schülern und Freunden. Nach Köpke's Tode wurde die interimistische Verwaltung der Directions- geschäfte dem Professor HeinsiuS, und vom I. Januar 1838 ab die Leitung der Anstalt dem bisherigen Direktor des Friedrichs-Werderschen Gynmasii, De. Ribbcck, übertragen. Der Lehrplan des Gynmasii ist folgender.- Berlinisches Gymnasium. Lehrgegenstände. I. II. I .b. II..-!. IIb. III. III.!). IV. a. IV. d. V. VI. Summa Religion —, 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Iii Lateinisch 10 9 9 9 8(2) 8 8 8 8 82 Griechisch 7 7 b b 5 3 — — — — 3» Hebräisch «V 2 2 k Französisch .... 2 2 «v 3 2 2 2 3 3 — IS Italic is» 2 Englisch 2 2 — — — — — — — — 4 Deutsch 2 3 2 3 2 2 3 3 3 3 2V Phil. Propädeutik i ! i I 2 Jurist. Propädeut. 2 2 — — — — — — — — 2 Geschichte 3 3 3 3 4 4 4 4 — — 28 Geographie.... — — — — — — — — 2 4 v Mathematik.... 3 3 5 4 — — — .— 2S Rechnen — — — — — — 3 4 4 4 IS Physik 2 2 2 2 2 — — — — — j« Naturgeschichte . . — — — 2 2 2 2 2 12 Schreiben — — — — — — 2 2 3 4 II Zeichnen — — — 2^ 2 2 2 o 2 IN Singen 2 2 2 ! 2 2 2 2 ! 2 2 ! 2 >4 42 42 Z8 35 I 3b 33 l ZV ^ Z2 ^ 3t I 30 328 277 wobei zu bemerken, daß die Stunden im Hebräischen, Italienischen, Englischen, der juristischen Propädeutik und dem Gesänge zum Theil einander parallel liegen, wonack die Schüler der oberen Klassen doch nicht mehr als 39, die der unteren Klassen nicht mehr als 32 haben. Zu den bedeutendsten Verbesserungen, die dem Berlinischen Gymnasio in den letzten 10 Jahren zu Theil geworden sind, gehört der Ausbau eines Theils der demselben geschenkten Räume des Königlichen Lagerhauses. Bereits im Jahre 181V hatten sich die Lehrer des Gymnasii an den Hochseligcn König Friedrich Wilhelm III. mit der Bitte gewandt, dem Gymnasio einen Theil der angränzendcn Lagerhausräume zur Vcr- besserung der Klassen und der Amtswohnungen der Lehrer zu bewilligen. Der König willfahrte dieser Bitte, und es wurden demnach zuerst im Jahre 1822 der an die Gebäude des Gymnasii angränzende, nach der Klostcrstraße hinausliegcnde vordere Flügel des Lagerhauses mit dem nächsten Quergebäude und dem daran stoßenden vorderen Hofe, und sodann durch eine zweite Schenkung mittelst Cabinets-Ordre vom 17. August 1831 die andere Hälfte des gedachten Flügels des Lagerhauses, der sich nach der Neuen Friedrichsstraße erstreckt, dem Gymnasio überwiesen. Bevor jedoch die zweite Schenkung erfolgte, wurde bereits in den Jahren 1829 bis 1831 der Ausbau der durch die erste Schenkung dem Gymnasio zugeeigneten Lagerhausräume größtentheils auf Communal- kosten bewirkt, und das Gymnasium gewann dadurch einen schönen, der Würde der Stadt und der Anstalt entsprechenden neuen Hörsaal, drei neue Klassenzimmer für die drei ersten Klassen, einen großen Hörsaal für physikalische Vorträge, ein Bibliothek, zimmer, eine Zeichnenklasse und einige kleinere Lehrzimmcr für Nebenlectioncn. Die Kosten dieses Ausbaues wurden verhältnißmäßig sehr bedeutend, weil man zugleich die durch ihr Altcrthum und ihren architektonischen Werth ausgezeichneten Gebäude möglichst erhalten wollte, und zu dem Zwecke die Fundamente sichern und unterkellern, auch sonst mehrere Restaurationen vornehmen mußte. Die Kosten betrugen 37,592 Rthlr., und wurden zu denselben aus Commuualfonds 29,999 Rthlr., aus den Zinsen von den aus dem Baufonds belegt gewesenen Bestandsgcldcrn und dem Erlös aus alten Baumaterialien 2,357 Rthlr., aus der Gymnasial-Kasse 3,135 Rthlr. und von der Streit- scheu Stiftung 1,199 Rthlr. hergegeben. Während nun die 3 oberen Klassen in die vorgedachten nengebautcu Räume verlegt sind, befinden sich die 7 anderen Klassen noch in den alten, sehr beengten und zum Theil baufälligen Klassenzimmern. Ucber den Umbau der letzteren und den Ausbau der vom Hochseligen Könige dem Gymnasio durch die zweite Schenkung übereigneten Lagerhausräumc sind bereits Verhandlungen bei den städtischen Behörden im Gange. Durch diesen Bau wird es zugleich möglich werden, die beiden Lehrerwohnungcn, die 5te und 9te, dem Gymnasio wiederzugeben. Diese Wohnungen befanden sich bis zum Jahre 1831 in dem hintern Quergcbäudc und mußten damals zum Theil zu Klassenzimmern eingerichtet werden, als die unteren Klassen aus dem der Strcitschen Stiftung zugehörigen, dem Gymnasio gegenüberliegenden Hause, in das Gymnasialgebäude zurückverlegt werden mußten, weil jenes Haus von der Streitschcn Stiftung verkauft wurde. Außer den oben gedachten Königlichen Schenkungen sind dem Berlinischen Gymnasio in den letzten 19 Jahren mehrere sehr bedeutende Vermächtnisse und Geschenke zugefallen, von denen wir besonders anführen: ». Das Legat der verstorbenen Scilermeistcr-Wittwe M- F- Schäffer, geborne Kerkow, von 9,999 Nthlrn., welche dieselbe auf Bitten ihres vor ihr verstorbenen Sohnes, eines dankbaren Schülers des Gymnasii, dem Letzteren vermachte, damit die Zinscn zur Unterstützung unbemittelter protestantische Theologie studirendcr Gymnasiasten bis zu ihrem Abgange zur Universität, verwendet werden sollten. I>. Das diesem und einigen anderen Gymnasien gemeinschaftlich zugefallene Legat der Dcmoisclle Elisabeth Sabine Reichardt von 8,000 Rthlrn. Die Zinsen sollen zu 4 Univerfltäts-Stipendien verwendet und diese an Theologen oder Juristen bürgerlichen Standes, von denen einer vom Bcrlinisch-Kvllnischcn, einer vom Fricdrichs- Werdcrschen und einer vom Joachimsthalschen Gymnasio entlassen ist, jedesmal auf 2 Jahre verliehen werden. Das 4te Stipendium kann an einen Schüler der genannten drei Gymnasien verliehen werden. Die Verleihung steht dem Magistrate zu. c. Der am l8. April 1820 verstorbene Prorector cmeritus des Cöllnischcn Real- Gymnasii, Gattermann, hinterließ der Anstalt ein Vcrmächtniß von l,000 Rthlrn. ohne besondere Bestimmung. ä. Die Schenkung des Professors vi. Stein am Berlinischen Gymnasio von l0,000 Rthlrn., die derselbe im Jahre 1829 machte, um nach seinem Tode, der am 14. Juni >830 erfolgte, aus den Zinsen alten emcritirten Lehrern des Gymnasii eine Beihülfe zur Micthc zu gewähren. Die Verwaltung seiner Schenkung hat der Professor Stein dem Directorium der Streitschen Stiftung und die Verwendung der Zinscn dem Direktor und den beiden ersten Lehrern der Anstalt übertragen. Außerdem hat derselbe die Strcitsche Stiftung zur Erbin seines ganzen Vermögens, nach Abzug von 15,000 Rthlrn. Legaten, eingesetzt, und sind dadurch der gedachten Stiftung noch 0,000 Nthlr. zugefallen, aus deren Zinscn diejenigen Lehrer, welche aus der Streitschen Stiftung noch nicht volle 200 Rthlr. jährlich beziehen, Zulagen erhalten sollen. e. In demselben Jahre 1829 schenkte der Prorector emcrituS des Gymnasii, Seidel, 1,250 Rthlr. in Staatsschuldschcinen, deren Verwaltung er dem Directorium der Streitschen Stiftung mit der Bestimmung übertrug, daß die Zinsen mit 50 Rthlr. jährlich einem fleißigen und dürftigen Abiturienten als ein Stipendium auf die 3 Universitätsjahre verliehen werden sollte. t'. Der am 15. Juni 1830 hier verstorbene Regierungsrath a. D., von Ncge- mann, vermachte dem Gymnasio den 3ten Theil seines etwa 34,000 Rthlr. betragenden Vermögens, sowie seine Büchersammlung, seine Gemälde und Landchartcn, mit der Bestimmung, daß seiner Haushälterin eine jährliche Pension von 400 Rthlrn. für ihre Lebenszeit gezahlt, nach deren Tode aber aus den Zinsen drei Univcrsitäts-Sti- pendien ä 100 Rthlr- gestiftet und der Ueberrest zu kleineren Schulstipendien verwendet werden solle. Die Verwaltung dieser Stiftung ist, der testamentarischen Verordnung zufolge, dem Directorium der Streitschen Stiftung, die Collation der Univcrsitäts- Stipcndien dem Direktor und den beiden ersten, in Prima unterrichtenden Lehrern des Gymnasii, die Collation der Schulstipendien dem Direktor allein übertragen. x. Endlich ist noch als einer Wohlthat, die dem Berlinischen Gymnasio und dem Königlichen Joachimsthalschen Gymnasio gemeinschaftlich zugeflossen ist, der Marwede- Silemannschcn Stipendicnstistung zu erwähnen, deren Verwaltung dem Kirchen- Ministerio der Petri-Gemeinde hiersclbst und zweien Rüthen des Königl. Kammergerichts anvertraut ist. Nach den letztwilligcn Verfügungen des verstorbenen Stadtrichters Marwede zu Friesack und seiner Ehegattin, werden vom 1. April 1838 ab, an bedürftige und würdige Zöglinge der genannten beiden Gymnasien zwei Universitäts- Stipendicn immer auf 3 Jahre, und zwei Schulstipcndien ebenfalls auf 3 Jahre verliehen. Der Genuß des Universitäts-Stipendii ist eine Folge des Schulstipendii, und wird letzteres nur an einen Gymnasiasten verliehen, der das 14te Lebensjahr vollendet hat und in Schulkcnntnissen so weit vorgeschritten ist, daß er nach 3 Jahren, die er 27«> noch auf einem der beiden Gymnasien verbleiben muß, »nd zwar nicht früher und nicht später, eine Universität mit dem Zeugnisse der Reife beziehen kann. Ueber die Wirksamkeit der so bedeutenden und für das Gymnasium überaus wohlthätigen Streitschen Stiftung, deren Fonds gegenwärtig circa 200,000 Nthlr. beträgt, aus welcher theils mehrere Lehrstellen fundirt und die neun ersten Lehrstellen mit Gehaltszulagen bedacht sind, theils den Schülern der Anstalt, insbesondere den im Gymnasio, in der sogenannten Communität zusammen wohnenden, Unterstützungen und Stipendien gewährt, theils endlich die Bibliothek und andere Institute des Gymnasii zum Theil erhalten werden, vermögen wir nicht Bericht zu erstatten, da die Verwaltung dieser Stiftung einem besonderen Directorio übertragen ist und mit der städtischen Verwaltung in keiner Verbindung steht. Das Berlinische Gymnasium besitzt auch eine besondere Lehrer-Wittwen-Kasse. Dieselbe wird von den Lehrern selbst verwaltet, und steht unter der unmittelbaren Aufsicht des Königlichen Schul-Collcgii der Provinz Brandenburg. Wir haben somit von derselben keine nähere Kenntniß. Die Frequenz und die finanziellen Verhältnisse des Gymnasii in den letzten 12 Jahren crgiebt die nachfolgende Uebersicht: Berlinisches Gymnasium: Zahl der Schüler. Ausgabe, litis r. Cvmmunal- Zuschuß. litis r. Kapital- Vermögen. litklr. Im Jahre 1829 527 17,983 2,859 53,224 - 1830 515 17,801 2,994 59,837 - 1831 512 17,857 3,119 55,587 - 1832 485 19,889 3,787 52,087 - 1833 475 19,494 4,397 52,087 - 1834 521 17,344 4,119 52,087 - - 1835 557 17,984 4,128 52,987 - 1839 573 17,347 3,975 53,200 - - 1837 597 17,035 2,108 53,300 1838 520 19,794 3,108 53,825 - 1839 481 15,819 3,108 53,825 - 1840 409 15,285 2,950 53,525 2) Das Friedrichs-Werdersche Gymnasium, früher in der Oberwasser- straßc Nr. 10., erhielt zu Ostern 1825 sein jetziges Lokal in den Hintergebäuden und einem Theile des Vorderhauses des sogenannten Fürstenhauses sKurstraße Nr. 52.j, welches die Commune im Jahre 1825 von dem Königl. Kriegs-Ministerio angekauft und in den Jahren 1824 und 1825 hatte ausbauen lassen. Im Jahre 1829 hatte das Gymnasium in 7 Klassen 241 Schüler, erhielt mit dem Beginn des Jahres 1835, da die Frequenz dies nöthig machte, eine neue Klasse und zählte am Schlüsse des JahreS 1840 in 8 Klassen 358 Schüler, welche von 13 ordentlichen, 2 Lehrern der Künste und 0 außerordentlichen Lehrern und Schulamts-Candidatcn, zusammen von 21 Lehrern unterrichtet wurden. Die Leitung der Anstalt, welche vom Oktober 1828 bis Ende 1837 der Ile. Nibbeck geführt hatte, wurde nach der Berufung des 1>r. Rib- 2M beck zum Direktor des Berlinischen Gymnafii, dem jetzigen Direktor Bonnell über« tragen. Der Lehrplan des Gymnasii ist folgender: Friedrichs-WerderscheS Gymnasium. Lehrgegenstände. 1. II. a. II. I». III.». Ill.b. IV. V. VI. Summa Religion 2 2 2 2 2 2 2 2 12 Lateinisch 9 II 16 10 9 9 9 16 77 Griechisch 0 0 6 0 0 3 — — 33 Hebräisch 2 2 2 — — — — — « Französisch 2 2 3 3 3 3 — I« Deutsch z 2 2 2 3 3 3 3 22 2 Geschichte z 3 3 2 2 2 — — 13 Geographie — — 1 2 -> «> 3 3 13 Mathematik 3 3 3 — — — 20 Rechnen - — — —- 3 3 3 II Phpsik 2 I I — — — — 3 Schreiben — ,— — — 2 3 3 9 Zeichnen Singen I 1 2 2 2 8 9 I I I 2^!^2 30 33 33 3» 33 33 32 32 201 Sämmtliche Lehrklassen haben 32 wöchentliche Stunden; es treten aber hinzu und fallen außerhalb der gewöhnlichen Schulzeit in den oberen Klassen die hebräischen, Gesang- und Zeichnenstunden, in den drei mittleren Klassen die Gesangstundcn. Für die vom griechischen Unterricht dispcnsirten Schüler sind 6 gleichlaufende wissenschaftliche Lectioncn angeordnet; eben so für die Nichtsängcr in den beiden unteren Klassen, wonach sich die Zahl der zu ertheilendcn Lectionen auf 261 beläuft. Das Friedrichs-Werdersche Gymnasium hatte sich bisher nur weniger wohlthätiger Stiftungen zu erfreuen. Die bedeutendste von diesen ist die dem Gymnasto im Jahre 1795 zugefallene Brumbcysche Freitisch-Stiftung für arme Schüler, aus welcher von der jetzt 963 Rthlr. betragenden ZinScinnahme des Kapitals von 23,936 Nthlrn. 15 Alumnen Mittags-Freitische und Abendtisch-Gelder erhalten; ferner das Oel- richssche Legat zur Besoldung eines Lehrers für den juristisch-propädeutischen Unterricht; das Reichardtsche Legat zur Verbesserung der oberen Lehrstellen, und das Brandtsche Legat, das aus dem Erlös des von dem verstorbenen hiesigen IU. Brandt dem Friedrichs-Werderschen Gymnasto vermachten Medaillen-Kabinets entstanden ist, welches nach der Verordnung des Testators öffentlich verkauft wurde, um aus dem Ertrage den physikalischen Apparat zu vermehren. Der Kapital-Fonds des Brandt- scheu Legats beträgt jetzt 750 Rthlr. Im Laufe der letzten 16 Jahre sind dem Gym- nasio folgende bedeutende Vermächtnisse zügefallcn: a. Das bereits oben bei dem Berlinischen Gymnasio erwähnte Reichardtsche Stipendium von 86 Rthlrn. jährlich für einen zur Universität abgehenden Schüler. b. Das Wackenrodersche Vcrmächtniß. Der am 25. Dezember 1866 hier v erstorbene Geheime Kriegsrath und Justiz-Bürgermeister Mackenrode? hatte 281 dem Friedrichs - Werderschen Gymnasio, dessen Gymnasiarch er einst gewesen, stets eine besondere Theilnahme zugewendet, und war diese noch dadurch erhöht worden, daß sein einziger Sohn, Wilhelm Heinrich, Verfasser der „Herzcns- ergießungen eines Klosterbruders", der ihm und der Welt durch einen frühen Tod 1798 entrissen wurde, auf diesem Gymnasio seine Bildung erhalten hatte. Ohne nähere Angehörige beschloß er daher, das Friedrichs-Werderschc Gymnasium zu seinem Erben einzusetzen, änderte jedoch, nachdem er 1800 einen neuen Ehebund geschlossen hatte, seinen Entschluß, und überließ nach seinem Tode seiner Ehegattin, Frau Charlotte Christiane Louise Wackcnroder, gebornen Labesius, die freie Disposition über seinen Nachlaß. Sie überlebte ihren Gatten 31 Jahre, und glaubte dessen Andenken nicht besser ehren zu können, als wenn sie, seinem früheren Wunsche gemäß, das Gymnasium zu ihrem Universalerben einsetzte. Nach ihrer testamentarischen Verfügung soll ihr gesammter Nachlaß als ein Grundvermögen für diese Anstalt, so lange dieselbe eine gelehrte Schule bleibt, zu ewigen Zeiten erhalten und vom Magistrate verwaltet, von den Zinsen aber ein Viertel zur Verbesserung des Gehalts der Lehrer, und drei Viertel zu Stipendien für Studircnde verwendet werden. Die Stipendien sollen ä Ivo Rthlr. jährlich von den Gymnasiarchen, unter Zuziehung der 3 ersten Lehrer der Anstalt, an würdige und bedürftige Studircnde christlicher Religion, die das Friedrichs-Werdersche Gymnasium besucht habeu, aus 3 Jahre verliehen, auch in besonderen Fällen den Stipendiaten noch ein Jahr nach beendigten Universitätsstudien belassen werden. Der gesammte Nachlaß der Frau Geh. Räthin Wackcnroder, der dem Gymnasio nach ihrem am 13. März 1838 erfolgten Tode zugefallen ist, beträgt nach Abzug der Legate circa 48,000 Rthlr., und werden von den Zinsen, aus denen für jetzt noch 440 Rthlr. für einige lebenslängliche Pensionen zu zahlen sind, gegenwärtig 1,100 Rthlr. ä 100 Rthlr. jährlich zu Stipendien und 370 Rthlr. jährlich zur Verbesserung der Lehrergehalte verwendet. c. Witte's Stiftung zur Beförderung des Gefühls für Wahrheit, Recht und Pflicht, nach Anleitung der christlichen Sittenlehre. Unter dieser Benennung hat der Prediger IU. Carl Witte Hierselbst im Jahre 1839, zur Ehre seines Lehrers, des vormaligen Direktors des Friedrichs- Werderschcn Gymnasii, Friedrich Gcdicke, eine Stiftung begründet, und dazu dem Gymnasio ein Kapital von !,000 Rthlrn. geschenkt und dem Magistrat zur Verwaltung übergeben, von dessen Zinsen alljährlich am Geburtstage des Stifters f8. Oktober) oder an dem nächstfolgenden Schultage, fünf Achttheilc als ein Prämium und drei Achttheilc als ein Accessit an diejenigen zwei Primaner verliehen werden sollen, welche die besten Aufsätze über ein Thema aus dem Gebiete der christlichen Sittenlehre oder des Naturrechts geliefert haben. Das Friedrichs-Werdersche Gymnasium besitzt, Wiesedes der 3 städtischen Gymnasien, eine besondere Lehrer-Wittwcn-Kasse, die jedoch, da sie bisher viele Wittwen zu versorgen gehabt hat, noch keinen ausreichenden Fonds hat sammeln können und deshalb auch keine bedeutende Pensionen gewähren kann. Diese Kasse hat jetzt ein Kapital-Vermögen von 9,123 Rthlrn., eine zährliche Einnahme von 400 Rthlrn. und gewährt gegenwärtig drei Wittwen jährliche Pensionen ä 80 Rthlr., und außerdem hin und wieder besondere Unterstützungen. Die AntrittSgeldcr sind aus 10 Rthlr. und die jährlichen Beiträge auf 4 Rthlr. für jedes der 10 Mitglieder festgesetzt. Die Kasse steht unter der Aufsicht des Magistrats. Die Rendantur wechselt unter den Mitgliedern. Die Frequenz und die finanziellen Verhältnisse des Gymnasiums stellen wir in der nachstehenden Uebersicht zusammen: 16 282 Fricdrichö-Werderschcs Gymnasium. Zahl der Schüler. Ausgabe. Ktlile. Communal- Zuschuß. Heble. Kapital- Vermögen. ktblr. Im Jahre 182» .... 241 10,882 4,788 9,200 - 1880 .... 2«1 11,308 4,740 »,20V 1881 .... 238 10,808 4,778 9,200 - 1882 .... 2K4 10,300 4,778 11,200 1888 .... 314 10,978 4,773 11,200 1881 .... 304 11,834 4,778 11,200 - 1883 .... 277 11,773 4,80» 11,200 1880.... 207 12,138 4,800 14,200 1887 .... 234 11,731 4.927 14,200 - 1888 .... 2S8 I 1,871 4,400 14,200 - 188» .... 830 11,922 4,300 14,200 1840 .... 838 12,»»6 4,300 13,171 °) 3) DaS Co llnische Real-Gymnasium ist wahrscheinlich das älteste Gymnasium Bcrlin's. Die Zeit seiner Gründung läßt sich zwar nicht ermitteln, doch gehen unsere Nachrichten über dasselbe bis auf die Zeit der Einführung der Kirchen-Reformation in der Mark Brandenburg im Jahre 1539. Das Schulgebäude befand sich nahe an der Petri-Kirche, an der Ecke des damaligen Hundemarktes. Als dasselbe beim Brande der Petri-Kirche, am 29. Mai 1739 ebenfalls abbrannte, bewilligte zwar König Friedrich Wilhelm l. zur Aufnahme der Klassen und zur Wohnung des Rektors die notdürftigsten Räumlichkeiten in dem Cöllnischen Nathhausc; jedoch konnte sich das Gymnasium seit jenem Brande, durch den es auch seine Dokumente und Lehrmittel verloren hatte, nicht ganz erholen, und wurde daher wegen seiner geringen Schülerzahl im Jahre 1797 mit dem Berlinischen Gymnasio in der Art vereinigt, daß die oberen Klassen desselben mit denen des Berlinischen Gymnasii verschmolzen wurden, und nur die 3 unteren Klassen abgesondert in dem Cvllnischen Rathhause unter der Oberleitung des Direktors des Berlinischen Gymnasii fortbestanden. In dieser Verbindung mit dem Berlinischen Gymnasio verblieb es von 1797 bis 182-i unter den drei Direktoren Büsching (bis 1793), Gedicke (bis 1893) und Bcllermann (1894 bis 1824). Indessen hatte sich in dieser Zeit nicht nur die Bevölkerung Berlins überhaupt, sondern auch die Zahl der jungen Leute, welche eine höhere wissenschaftliche Ausbildung suchten, so vermehrt, daß es ein Bedürfniß erschien, eine neue höhere Lehranstalt in dem Mittelpunkte der Stadt zu errichten. Da nun die Lokalität des Cöllnischen Rathhauses es gestattete, so beschloß man, die Cöllnische Schule wieder zu einem vollständigen Gymnasio zu erweitern und dieses vom Berlinischen Gymnasio zu trennen. Zugleich sollte bei dieser Gelegenheit die Idee eines Real- Gymnasii verwirklicht werden, welche der Professor E. G- Fischer bereits im Jahre 1899 in der Schrift: „Ueber die zweckmäßigste Einrichtung der Lehranstalten für die gebildeten Hierunter sind nicht begriffen die Bestände drr nbgrse'ndert berwnitcten Nebensi'nde. 28H „Stände. Versuch einer neuen Ansicht dieses Gegenstandes, mit besonderer „Rücksicht auf Berlin", aufgestellt hatte. Demgemäß erhielt das neu organisirtc Cöllnische Ncal-Gymnasimn die Bestimmung, theils wie die übrigen Gymnasien zu den Univcrsitätsstudicn gründlich vorzubereiten, weshalb denn auch dieselben Gegenstände wie in einem Gymnasio gelehrt werden sollten, theils aber noch mehr, als es in anderen Gymnasien geschehen kann, bis in die höheren Klassen hinauf für die zweckmäßige Ausbildung derjenigen zu sorgen, die ihre wissenschaftlichen Studien nicht auf einer Universität fortzusetzen beabsichtigen. Zu dem Ende sollte in den unteren und mittleren Klassen der lateinische Unterricht im Vergleich mit anderen Gymnasien etwas zurücktreten, und dafür die mathematischen, naturwissenschaftlichen, geographischen und historischen Wissenschaften ein Uebergewicht erhalten, dagegen in den oberen Klassen den Schülern, die sich für die Univcrsitäts-Studien bestimmt hätten, ein ausführlicherer Unterricht in der lateinischen und griechischen, sowie für die künftigen Theologen auch in der hebräischen Sprache ertheilt werden. Die interimistische Direktion des im Oktober 1824 wiederhergestellten Cöllnischen Gymnasiums übernahm der Direktor Klöden neben der damals erst im Entstehen begriffenen Gewerbeschule, und verwaltete dieselbe bis Oktober 1827, wo die Anstalt der Leitung ihres jetzigen Direktors, Iii-. August, übergeben wurde. Das Gymnasium hatte 1821 nur die drei unteren Klassen: Serta, Quinta und Quarta, mit 134 Schülern, erhielt 1825 eine Tertia, 1826 eine Secnnda, und hatte somit bei dem Amtsautritt des Direktors August 7 Klassen mit 161 Schülern. Unter des Letzteren Leitung gelangte die Anstalt zu ihrer vollständigen Entwickelung, indem zu Ostern 1829 die Prima eröffnet und zu Michaelis 1836 die erste Abiturienten-Prüfung versuchsweise veranstaltet, auch dem Gymnasio durch Verfügung des Königl. Minister» der Untcrrichts-Angelegenheitcn vom 26. Juli 1839 das Recht, Abiturienten- Prüfungen nach dem Reglement vom 1. Juni 1834 zu veranstalten, definitiv beigelegt worden war. Die Anstalt wußte sich auch bald das Vertrauen des Publikums zu erwerben, und gelangte zu einer solchen Frequenz, daß nach und nach mehrere Zwischcn- klassen eingerichtet werden mußten. Sie rechtfertigte das Vertrauen der höchsten Behörden, die ihr gleich bei ihrer Reorganisation die Berechtigung zugestanden hatten, daß diejenigen ihrer Schüler, welche den vollständigen Cursus der 3ten Klasse sObcr- tcrtia) durchgemacht hatten und als reif für die höhere Klasse entlassen worden waren, als qualificirt für den einjährigen Militärdienst betrachtet werden sollten jRescript der Königl. Ministerien des Innern und des Krieges vom !6. September 1824). Das Gymnasium zählte am Schlüsse des Jahres 1846 neun Klassen mit 379 Schülern, welche von 13 ordentlichen Professoren und Lehrern und 9 außerordentlichen Lehrern und Schulamts-Candidatcn, zusammen von 22 Lehrern, unterrichtet wurden. Im Jahre 1831 erhielt auch die Anstalt, deren obere Klassen bis dahin in ein gemie- thetcs Lokal untergebracht waren, ihr jetziges, dem Zweck entsprechendes Schulgcbäudc, welches die Commune in der Scharrnstraße Nr. 23., an dem Cöllnischen Rathhause, in den Jahren 1829 bis 1831 mit einem Kostenaufwande von 18,666 Rthlrn. hatte erbauen lassen. Das Gebäude bietet in dem oberen Stockwerke geräumige helle Klassenzimmer und einen großen Hörsaal dar, in dem 2ten Stockwerke befindet sich die Wohnung des Direktors, zur ebenen Erde das chemische Laboratorium und die Wohnung des Schuldicncrs, sowie in den oberen Räumen des Rathhausthnrmcs eine Anlage zu astronomischen Beobachtungen. Der Lcctionsplan der Anstalt ist folgender: 16° 284 Cöllnisches Real- Gymnasium, Lehrgegenstände. I. II. n. II.!,. III. n. III. b. Cot. Ill.b. Cot- N- IV. V. VI. Summa I Religion ! Lateinisch I Griechisch 7 4 2 7 4 7 4 ö, 7 4 7 2 t> 14 I «2 I lk I Hebräisch Französisch Englisch Deutsch I Philosoph. Propädeutik . I Geschichte I Geographie I Mathematik I Rechnen Physik Naturbeschreibung .... Chemie Technologie Hebungen im Laboratorium Planzeichnen Handzeichncn Schreiben ^5t ^5i 5t 5t ^ j 5t ^5t 5t 5t ^ ^ z 3 3 Z S 4 2 2 3 2 3 3 S 3 2 3 3 4 5 3 3 3 S 4 3 3 3 S 4 3 3 3 3 2 4 3 3 3 2 4 2 4 4 4 5 3 4 2« «1 27 IS 13 33 13 17 9 4 4 8 9 Gesang 2 2 2 2 2 2 2 ^ 2 8 44 »3 37 35 3!) 41 33 3N 32 298 Zu bemerken ist hierbei, daß zu den 298 Stunden noch 4 Stunden botanische Ercursionen hinzutreten, mithin die Gesammtzahl der wöchentlichen Lehrstundcn 392 beträgt; ferner, daß wenngleich die oben angegebene Zahl der Stunden in jeder Klasse 39 bis 44 beträgt, doch jeder Schüler nicht mehr als 32 Lehrstunden wöchentlich hat, indem die vom Griechischen dispensirten Schüler eine gleiche Zahl von Stunden im Englischen, der Technologie und Naturkunde erhalten, an den hebräischen Stunden nur wenige Schüler Thcil nehmen, und bei einigen Gegenständen, z. B. Plan- und Handzeichncn und Gesang, den Schülern und deren Angehörigen die freie Wahl gelassen ist, in welchen von diesen Objectcn die Schüler Unterricht genießen sollen. Das Cöllnische Real-Gymnasium hat nicht nur bei seiner Trennung von dem Berlinischen Gymnasio einen verhältnismäßigen Anthcil an dessen Kapitalvermögen erhalten, sondern sich auch seitdem mehrerer sehr werthvoller Schenkungen und Stiftungen zu erfreuen gehabt, durch welche thcilö die wissenschaftlichen Sammlungen und Apparate beschafft und bereichert wurden, theils für die Verbesserung der Lage der Lehrer und für Stipendien und Unterstützungen der Schüler gesorgt worden ist. Wir bemerken in dieser Beziehung zuvörderst: a. Daß der Hochselige König Friedrich Wilhelm III. in Rücksicht aus die nützliche Tendenz der Anstalt und zu deren besseren Aufnahme, derselben im Jahre 1839 eine Unterstützung von 1,999 Rthlrn. jährlich auf fünf Jahre und demnächst im Jahre 1839 wiederum eine solche von 999 Rthlrn. auf drei Jahre, mithin zu- 285 sammcn 9,899 Rthlr. bewilligte, und dabei mir zur Bedingung machte, daß während der Dauer dieses Zuschusses keine Verminderung der dem Gymuasio auS städtischen Fonds gewährten Zuschüsse erfolge, daß für jede gezahlten 1,999 Rthlr. eine Freistelle, deren Vergebung von dem Königl. Finanz-Ministcrio rcssortirc, bei dem Gymuasio gestiftet, und daß der Besuch des Gymnasii für diejenigen Landeökin- der, welche nicht Söhne von Berliner Einwohnern sind, nicht durch ein höheres, als das von letzteren zu entrichtende Schulgeld erschwert werde. Dieser Königl. Gc- schcnksfonds wird bei der Cöllnischen Gymnastal-Kasse berechnet und verwaltet, jedoch steht die Disposition über denselben nur dem jedesmaligen Ober-Bürgermeister zu. I>. Im Jahre 1829 schenkte der Stadt-Aeltcste, Rentier Schulze, dem Gymnasium ein Kapital von 39V Rthlrn., dessen Zinsen er sich zwar für die Zeit seines Lebens vorbehielt, die aber nach seinem Tode zur Beförderung des Unterrichts in den Naturwissenschaften verwendet werden sollen. c. An der oben bei dem Berlinischen Gymnasium erwähnten Rcichardt'schcn Stipendien-Stiftung hat das Cöllnische Gymnasium ebenfalls einen Anthcil in der Art erhalten, daß das vierte Rcichardt'schc Stipendium mit 8V Rthlrn. jährlich, in der Regel einem von diesem Gymnasium zur Universität abgehenden Schüler verliehen worden ist. >1. Durch Vermittelung des verstorbenen Stadtraths Vetter erhielt das Gymnasium im Jahre 1829 als Geschenk ein Kapital, das jetzt durch Zinsen-Anwachs auf 997 Rthlr. sich vermehrt hat, unter dem Namen Goldschmidt-Vetter'sche Fonds bei der Gymnastal-Kasse verwaltet wird, und durch Ansammlung der Zinsen bis auf 3,999 Rthlr. vermehrt werden soll, woraus dann die Zinsen als Bcihülfe für die Lehrer des Cöllnischcn Gymnasiums zu ihrer WohnuugSmiethe verwendet werden sollen. e. Der verstorbene Ncgicrungsrath von Bärensprung, früher Ober-Bürger- mcistcr und Gymnasiarch der Anstalt, durch dessen Vermittelung derselben mehrere Unterstützungen zugeflossen sind, hat die ihm durch einen Wvhlthäter übcr- lassene Bestimmung über ein Geschenk von 399 Rthlrn., das sich durch spätere anderweitige Schenkungen und durch Zinsen aus 773 Rthlr. 27 Sgr. 9 Pf. vermehrt hat, unterm 19. August 1837 im Sinne der Wvhlthäter dahin getroffen, daß die Zinsen von 999 Rthlrn. dem Lehrer der Chemie in den beiden oberen Klassen als Beihülfc zur Miethc zufallen sollen, so lange derselbe in der Nähe der Anstalt wohnt und das Laboratorium derselben in gutem Stande erhält. Die Zinsen der übrigen 173 Rthlr. sollen kapitalistrt werden, bis wieder ävv Rthlr. daraus entstanden sind, und dann die Zinsen der 1,999 Rthlr. in der angegebenen Weise verwendet werden. Von demselben ungenannten Wvhlthäter sind durch Vermittelung des Rcgierungsraths von Bärensprung seit dem Jahre 1833 bisher jährlich 299 Rthlr. zur Unterstützung solcher unbemittelter Zöglinge deS Cöllnischen Real-Gymnasiums geschenkt worden, welche die beiden oberen Klassen noch besuchen, oder den Cursus in einer von beiden durchgemacht haben und zur Universität abgehen, wenn sie in der lateinischen Sprache sowohl, als in den mathematischen und Naturwissenschaften die Zufriedenheit ihrer Lehrer erworben und sich in einem der beiden letztgenannten Objecto besonders ausgezeichnet haben. k. Der Direktor emenws, Professor Schmidt, hat sich der Anstalt, an der er 39 Jahre gearbeitet hat, auch noch in den letzten Lebensjahren, als er derselben nicht mehr angehörte, und nach seinem Tode als ein besonderer Wvhlthäter erwiesen. Im Jahre 1839 verzichtete er zum Besten des Gymnasiums auf fast ein Drittel seiner Pension, und verordnete, daß daraus ein Fonds für die Anstalt gebildet werden solle. Bei seinem Tode betrug dieser Fonds nahe an 1,999 Rthlr., und erhielt dem Sinne des Wohl- 2!M thäters gemäß die Bestimmung zu einem Stipendien-Kapital für Studircnde, die von dem Cöllnischen Gymnasium zur Universität entlassen worden sind. Ferner bestimmte er durch testamentarische Verfügung ein Legat von 2,000 Rthlrn. zu einem Geschenk für die ordentlichen Lehrer des Gymnasiums und die drei ältesten Hülfslehrcr, und ein anderes von 2,000 Rthlrn. zu einem Fonds, dessen Zinsen jährlich bei Gelegenheit der öffentlichen Prüfung an zwei fleißige Schüler der drei oberen Klassen als Stipendien verliehen werden sollten, wenn sie das Gymnasium verlassen, um sich einem Gewerbe zu widmen. Mit dem Gymnasium ist eine Communitäts-Kasse verbunden, deren zum Theil aus älteren Zeiten herstammende Einkünfte im Betrage von 372 Rthlrn. jährlich, zu Speisegeldern und zu Unterstützungen für ärmere Schüler verwendet werden. Auch be- sitzt das Gymnasium eine besondere Lehrer-Wittwcn-Kasse, die von den Theil- nehmcrn selbst, unter Aussicht des Magistrats, verwaltet wird- Sie wurde gestiftet 1702 und erneuert am 25. Mai 1829. Zur Theilnahme sind der Direktor und sämmtliche ordentliche Lehrer des Gymnasiums berechtigt und verpflichtet, und bleiben auch Teilnehmer, wenn sie emeritirt sind. Dagegen hören die Lehrer, wenn sie das Gymnasium verlassen, aus, Theilnehmer derselben zu sein. Das Antrittsgeld ist 10 Rthlr., der jährliche Beitrag 2 Rthlr.; nach dem Tode eines Theilnehmers erhalten dessen nächste Verwandte ein Begräbnißgeld von 100 Rthlrn., und die Wittwe eine jährliche Pension von 200 Rthlrn., auch beziehen, wenn keine Wittwe vorhanden, oder dieselbe nach dem Tode ihres Mannes verstorben ist, oder sich wieder verheirathet hat, die Kinder die ganze Wittwenpension bis zum 20sten Lebensjahre. In besonderen Fällen können nach dem Beschluß der Mitglieder den Wittwcn kleine Zulagen bewilligt, dagegen auch bei Jnsusficienz der Kasse die Pensionen vermindert werden. Indessen ist der Zustand der Kasse, welche jetzt ein Kapitalvermögen von 30,500 Rthlrn. besitzt, 1,502 Rthlr. jährliche Einnahmen, und keine Wittwe zu versorgen hat, so blühend, daß bereits der Antrag hat gemacht werden können, die Pensionen auf 300 Rthlr. zu erhöhen. Die Frequenz und die finanziellen Verhältnisse des Cöllnischen Gymnasiums in den letzten 12 Jahren ergiebt die nachfolgende Ucbersicht: Cöllnisches Real-Gymnasium. Zahl der Schüler. Ausgabe, litble. Communal- Zuschuß. litblr. Kapital- Vermögen. Iltlüe. Im Jahre 1829 .... 2K0 12,57k K,08I 13,300 - 1830 .... 320 12,197 5,13» I »,3K2 - 1831 .... 331 13,533 5,301 1»,3K2 - 1832 .... 360 1»,1K2 5,283 1»,3K2 - 1833 .... 375 1»,5K9 5,252 1»,3K2 - 183» .... 391 15,275 5,278 1»,3«2 - - 1835 .... »05 15,358 5,237 1»,3K2 - 183K .... 398 I »,K09 5,220 15,9K2 - 1837 .... »29 15,300 5,282 15,9K2 1838 .... 385 1»,0»» »,k»1 18,1K2 1839 .... 383 13,21« »,019 18,907 - 1840 .... 379 13,3K2 »,0»3 19,91»°) ') Hierunter sind nicht begriffen die Kapital-Bestände der abgesondert verwalteten Nebcnfonds posit. a. und 6. Seite 285. 287 Zum Schluß unseres Berichts über die städtischen Gymnasien lassen wir noch einige statistische Notizen über dieselben in tabellarischer Ueberstcht folgen: z. Frequenz der drei städtischen Gymnasien in den Jahren 1829 — 1840, Gymnasium. 1829. 1830. 1831. I8Z2. I8ZZ. 1834. 1835. 183». 1837. 1838. 1839. >840. Berlinisches 327 513 312 483 473 321 337 573 307 320 481 409 Friedr.-Werderschcs 241 201 233 204 314 304 277 207 234 293 330 338 Cöllnisches 200 .420 331 ZW 373 39! 403 398 429 383 383 379 1,028^,090 1,090 1,109 1,104 1.210 1,239 1,238 1,230 1,198 1,214 1,140 b. Zahl der von den drei städtischen Gymnasien mit dem Zeugniß der Reife zur Universität entlassenen Schüler. Gymnasium. 1829 1830 1831 1832 >833 1834 1833 I8ZV 1837 1838 1839 1840 Summ». Berlinisches 39 34 28 33 27 30 24 27 24 2V 2V 28 334 Fricdr.-Werdersches 10 17 14 8 12 14 12 7 13 12 II I« 140 Cöllnisches — I 3 4 4 4 3 4 12 9 3 31 49 32 44 40 43 34 40 37 41 30 40 49 351 c„ Zahl der aus den oberen Klassen der städtischen Gymnasien bis Unter.Tertia incl. zu bürgerlichen Gewerben übergegangenen Schüler. Gymnasium. 1829 1830 1831 1832 1833 1834 1833 1830 1837 1838 1839 1840 Summ«. Berlinisches .... 37 27 30 44 43 32 52 44 38 30 31 29 437 Friedr.-Werderschcs 34 40 39 48 20 27 40 31 33 39 30 31 400 Cöllnisches 28 10 28 30 40 47 42 31 44 03 71 21 307 119 89 97 148 103 100 140 140 >17 132 132 81 1,430 Die drei Gymnasien wurden hiernach in den 12 Jahren 1829 —1840 von 13,99t, mithin durchschnittlich jährlich von 1,100 Schülern besucht. Es gingen ab: zur Universität 1829—1840: 531, durchschnittlich jährlich 40 zu Gewerben - - 1,4-',11, - l20 zusammen 1,981, durchschnittlich jährlich 100 Es verhielt sich also die Zahl der zur Universität Abgegangenen, zu der Zahl der zu Gewerben Uebergegangenen nahe wie 3 zu 8, oder es betrug die Zahl der elfteren etwa 28 pCt., die der letzteren 72 pCt. der Abgegangenen. 288 6. In den 21 Jahren von 182V bis 18-10 incl. wnrdcn von der hiesigen Commune für die drei städtischen Gymnasien verwendet: Gymnasium. Auf jährliche Zuschüsse. Zu Schulgebäudcn. «»«,« Iltblr. 8?.-. ?f. lltblr. 8flr. Pf. litblr. 8ssr. Pf. Berlinisches 32,113 11 7 32,180 29 81,92k 10 9 Friedrichs-Wcrdersches . 87.I0Z 23 1 23,719 1 110,832 29 1 Cöllnisches 73,103 2K 1 23,113 9 7 9«,331 3 8 212,933 z — 79,373 12 9 292,330 13 9 Außer den Zinsen von den auf den Bau und die Unterhaltung der Schulgcbäude verwandten Kapitalien betrug also der in den letzten 21 Jahren durchschnittlich jährlich zu den Gymnasien geleistete Communal-Zuschuß im Vergleich zu dem Zuschuß im Jahre 1810: Gymnasium. Durchschnittlicher jährlicher Zuschuß in den letzten 21 Jahren, litblr. Zuschuß im Jahre 1810. lltlilr. Berlinisches Friedrichs-Wcrdersches . . Cöllnisches Hill»»»!» 2,197 1,118 3,193 2,930 1,300 1,013 10,110 11,193 1) Die städtische Gewerbeschule. Unter dieser Benennung gründeten die städtischen Behörden im Jahre 1821 eine höhere Bildungs-Anstalt, welche bestimmt ist, denjenigen jungen Leuten, die sich dem Gewerbewesen, sei es zum eigenen ausgedehnteren Betriebe, oder zur höheren Leitung desselben, widmen wollen, die dazu erforderliche wissenschaftliche Vorbildung zu gewähren. Je mehr auch in der hiesigen Stadt bei den gewerbtreibenden Ständen das Be- dürfniß einer höheren, ihrem Berufe angemessenen wissenschaftlichen Ausbildung in immer weiteren Kreisen fühlbar wurde, um so weniger zeigten sich die Gymnasien, die bis dahin die einzigen Lehranstalten waren, in denen die Jugend eine über den Elcmen- tar-Unterricht hinausgehende Bildung sich erwerben konnte, geeignet, dieses Bcdürfniß zu befriedigen. Wenn auf den Gymnasien die alte klassische Litteratur ihr Vorrecht, der Hauptgcgenstand der Jugendbildung zu sein, behauptete und behaupten mußte, so leuchtete es doch immer mehr ein, daß es für diejenigen jungen Leute, die sich nicht den Universitätsstudicn widmen wollen, weder erforderlich noch möglich sei, bis zu jenen Quellen unserer modernen Bildung zu dringen; daß es für diese vielmehr genüge und nothwendig sei, aus dem Bildungssirom der Gegenwart zu schöpfen und sich anzueignen, was ihnen zu ihrer allgemeinen menschlichen Ausbildung und zur Vorbereitung zu den verschiedenen Berufsarten des industriellen Lebens dienen könne. Mit anderen Worten, man erkannte, daß von dem Studium der alten Sprachen und Litteratur die 289 große Zahl derer, welche durch andere Bestimmung abgerufen, das Gymnasium gerade in dem Zeitpunkte verlassen, wo sie kaum die Grammatik jener Sprachen kennen gelernt, nur wenig Gewinn ziehen könnte; daß die formale Geistesbildung, die allerdings auch solche Schüler durch den Elementar-Unterricht in den alten Sprachen erlangten, sich ebenfalls durch einen gründlichen Unterricht in der Muttersprache und einer neueren fremden Sprache erreichen lassen, und daß nur durch das Aufgeben der alten Sprachen diese Schüler die erforderliche Zeit erhalten könnten, sich ausführlicher und in der für ihre künftige Bestimmung geeigneten Weise mit den historischen und insbesondere mit den Naturwissenschaften, so wie mit den für jeden Gebildeten und besonders Industriellen unumgänglich erforderlichen neueren Sprachen vertraut zu machen. Weit entfernt, den gründlichen Studien, wie sie die Gymnasien bezwecken, Abbruch zu thun, würden vielmehr Anstalten, die sich die Ausbildung der gewerbetrei- bcnden Stände zum Ziele setzten, auf beide Gattungen von Schulen und Schülern einen wohlthätigen Einfluß äußern, indem einerseits die Gymnasien von einer größeren Zahl derjenigen Schüler, die für sie nicht ganz geeignet wären, befreit werden, andererseits diese Schüler selbst, indem sie die für sie geeignete Bildnngs-Anstalt fänden, den Lehrgcgcnständcn, die in derselben gelehrt würden, ihr ungetheiltes Interesse widmen würden. Endlich würde eine solche Lehranstalt für die höheren gewerbetreibenden Stände wesentlich dazu beitragen, die Wissenschaft, und vornämlich die Naturwissenschaften mit dem Leben selbst in engere Verbindung zu bringen, die Gewerbetreibenden durch Mittheilung solcher Kenntnisse in den Stand zu setzen, ihr Geschäft nicht bloß empirisch, sondern auch rationell zu betreiben, und dadurch die Industrie überhaupt zu heben und das Nationalwohl, so wie das Glück und den Wohlstand des Einzelnen zu befördern und fester zu begründen. Von diesen Erwägungen, die sich in ihrer Allgemeinheit als die richtigen bewährt haben, geleitet, beschlossen die Communalbehörden, nachdem bereits im Jahre 1819 der erste Antrag hierzu gemacht war, im Jahre 1822 die Gründung der städtischen Gewerbeschule, welche demnächst im Oktober 1824 mit 24 Schülern eröffnet und der Leitung ihres jetzigen Direktors Klöden übergeben wurde. Nach dem ursprünglichen, vom Magistrat unterm 18. August 1824 veröffentlichten Plan zur Begründung der Gewerbeschule sollte dieselbe überhaupt aus drei Klassen bestehen, und von diesen die unterste der Tertia eines Gymnasiums gleichstehen, weshalb denn auch diejenigen Schüler für aufnahmsfähig für die 3te Klasse der Gewerbeschule gehalten werden sollten, welche für Tertia eines Gymnasiums genügend vorbereitet wären. Der Cursus in jeder Klasse war auf 1s Jahre bestimmt. Diese Organisations-Bestimmnngen erlitten jedoch im Laufe der Entwickclung der Schule mehrfache Acnderungen. Als nämlich im Oktober 1824 die Sccunda und im Oktober 1829 die Prima der Schule eingerichtet worden war, zeigte sich zugleich das Bedürfnis, eine Quarta als Vorbcrcitungsklasse hinzuzufügen, weil viele Schüler, deren Eltern ihre Ausnahme in die Gewerbeschule dringend wünschten, noch nicht die nöthi- gen Vorkenntnisse mitbrachten, und es auch für die Schule selbst als ersprießlich angesehen wurde, sich solche Schüler selbst für die oberen Klassen heranzubilden. Ferner machte es im Jahre 1829 die starke Frequenz der Tertia, für welche überhaupt die mchrstcn Schüler angemeldet wurden, nothwendig, eine zweite Tertia als Parallelklasse der ersten einzurichten. Diese beiden Tertiaklassen, von denen jede einen einjährigen Cursus erhielt, wurden im Jahre 1834 einander subordinirt, weil eS der Andrang zur Schule wünschen ließ, statt der bisherigen jährlichen, halbjährliche Auf- 2W nahmen stattfinden zu lassen. Zu dem Ende wurde der Cursus in jeder der beiden Tertiaklassen ein halbjähriger, und die Klassen selbst einander untergeordnet. Die Schule besteht demnach jetzt aus fünf einander subordinirten Klassen, von denen die drei unteren, Quarta, Ober- und Untcrtia halbjährige, die Secunda eine» einjährigen, und die Prima einen ein- bis zweijährigen Cursus haben. Was den Lehrplan der Schule betrifft, so war dieselbe ihrer angegebenen Bestimmung zufolge vorzugsweise auf die Naturwissenschaften, die Mathematik und die neueren Sprachen angewiesen. Dessen ungeachtet durfte sie nicht übersehen, daß ihr die Schüler in einem Alter oder aus einer Bildungsstufe stehend übergeben wurden, in welcher ihre allgemein menschliche Bildung noch nicht als abgeschlossen oder bis zu dem erforderlichen Grade vollendet betrachtet werden konnte. Zur Förderung dieser allgemeinen Schulbildung wurde daher, außer dem Religions- und deutschen Sprachunterricht, auch die Geschichte in den Kreis der Unterrichtsgegcnstänve gezogen, anfänglich nur in den beiden oberen, später in den vier ersten Klassen. Ueber- haupt zeigte es sich rathsam und nothwendig, auch die übrigen Gegenstände in einer Weise zu behandeln, daß der Stoff zur Entwickelung und Bildung des Geistes sorgsam benutzt, und die Rücksicht auf die künftige Benutzung im Leben nicht die vorwaltende werde. Ein ausschließliches Hinarbeiten auf den künftigen Berus, und eine Behandlung der Wissenschaften, selbst der Naturwissenschaften aus dem bloß praktischen industriellen und technologischen Gesichtspunkte wurde bei Schülern, die noch in den Knaben- und ersten Jünglingsjahrcn stehen, als ein eben so vergebliches als verwerfliches Bemühen erkannt; vergeblich, weil die Theorie erst gründlich erfaßt sein will, che sie mit Nutzen angewandt werden kann; verwerflich, weil diese sich fälschlich so nennende praktische Behandlung des Unterrichts, das edlere und menschlichere Ziel verkennt, das sich jede Schule, die zugleich junge Gemüther bilden soll, stellen muß. Aus demselben Grunde wurde auch den Schülern Gelegenheit gegeben, den Gesang zu üben, so wie denn von der andern Seite die Bestimmung dieser Schule es erforderte, das Zeichnen, sowohl das freie Handzeichnen, als das Situations- und architektonische Zeichnen, ünd in den drei unteren Klassen auch noch das Schönschreiben in den Lehrplan mit aufzunehmen. Die Zahl der Stunden, die den genannten Lehrgegeuständen wöchentlich in jeder Klasse gewidmet sind, ergiebt die nachstehende Uebersicht: 29! Städtische Gewerbeschule. Lehrgegcnstände. I. II. III. !». III. I). IV. Summa. Religion 2 2 2 2 2 10 Geschichte 2 2 2 «> — 8 Geographie — z 2 2 2 8 Rechnen 2 l 3 3 4 13 Algebra 2 2 — — — 4 Geometrie 3 3 3 3 2 14 Physik 3 3 2 2 2 12 Chemie 3 2 2 2 — g Technologie 2 — — — 2 Naturbeschreibung .... 2 4 3 3 2 14 Deutsch . 3 3 3 3 4 IS Französisch 4 4 4 4 4 20 Englisch 2 2 — — 4 Zeichnen 2 2 2 2 2 10 Schönschreiben — — 2 2 2 S Gesang . . . - 2 2 2 2 4 3» 34 32 32 28 ! 134 Sollte uun der in dieser Weise geregelte Unterricht wirklich fruchtbringend sein, so war es unumgänglich nothwcndig, der Anstalt auch die Lehrmittel, Instrumente, Apparate und Sammlungen zu gewähren, durch die allein der Unterricht erläutert, veranschaulicht und zu der künstigen praktischen Benutzung und Anwendung desselben Anleitung gegeben werden konnte. Die Communal-Behörden haben dazu die.nöthigen Fonds hergegeben, und so ist denn theils durch diese, theils durch die Güte verehrter Wohlthätcr die Anstalt in den Besitz der nachfolgend angegebenen mehr oder weniger ausgedehnten Sammlungen gelangt, zu welchen der Grund schon bei der ersten Einrichtung der Schule gelegt wurde. 1) Eine Sammlung physikalischer Instrumente aus allenTheilen der Physik. Sie wurde gleich anfänglich in einer gewissen Vollständigkeit angeschafft, und ist alljährlich noch vervollständigt worden, wie das Bedürfniß und die steten Fortschritte der Wissenschast es erfordern. 2) Eine kleine Sammlung mathematischer Instrumente, die wichtigeren Meßwerkzeuge enthaltend. 3) Eine Sammlung von Instrumenten und Karten für den Unterricht in der Him- melskunde und Geographie Mehrercs verdankt dieselbe dem Wohlwollen der Aeltesten der hiesigen Kaufmannschaft, das werthvollste Stück, ein Planetarium von Dinnel, dem verstorbenen Staatsminister von Altenstein. I) Das Laboratorium mit einem fast vollständigen chemischen Apparate. 5) Eine kleine chemische Präparaten-Sammlung, nach und nach aus den Arbeiten der Schüler selbst entstanden. k) Eine Waaren-Sammlung, vorzugsweise aus Droguen und Farbcwaarc» bestehend. Die Hälfte derselben wurde beim Beginn der Schule von Wohlthätern geschenkt; die zweite Hälfte wurde 1831 angekauft. Sie wird bei den Vorträgen über Technologie, Chemie und Naturgeschichte benutzt. 2«.)2 7) Eine technologische Sammlung, bestehend aus Hiittcnprodukten der Mark Brandenburg. Sie ist ein Geschenk des Königl. Ober-Bergamts aus dem Jahre 1825. 8) Eine kleine Sammlung technologischer Modelle. Auch diese Sammlung verdankt dem Wohlwollen der Aeltcsten der Kaufmannschaft ihr wcrthvollstes Stück, bestehend aus einem gangbaren Dampfmaschinen-Modell mit Sägewerk. 9) Eine ansehnliche Mineralien-Sammlung, sowohl für die Geognosie als Oryktognosic. Im Anfange angekauft, ist sie späterhin noch vermehrt worden. Iii) Eine kleine Insekten-Sammlung, vorzugsweise Schmetterlinge enthaltend, wurde 1828 angekauft. 11) Eine kleine Sammlung von Präparaten aus der Zoologie. 12) Eine Sammlung vorzüglicher Vorlcgcblätter zum Zeichnen, worunter die von der Königl. technischen Gewerbe-Deputation herausgegebenen Vorbilder für Fabrikanten und Handwerker unter Glas und Nahmen. Letztere sind ein Geschenk des Königl. Ministeriums für Handel und Gewerbe. 13) Eine kleine Sammlung von Gipsmodellen für den Unterricht im Zeichnen, nach und nach angeschafft. Ii) Eine Schulbibliothek zum Gebrauch für Lehrer und Schüler. Sie ist zum Thcil aus Geschenken entstanden, zum Theil nach und nach durch Anschaffung vermehrt. Wenn gleich diese Sammlungen bis setzt noch auf keine, nicht einmal relative Vollständigkeit Anspruch machen können, so erläutern sie doch den Unterricht aus zweckdienliche Weise und werden fortdauernd vervollständigt. Die äußere Organisation der Gewerbeschule, wie sie in dem Begründungsplaue vom 18. August 1824 und durch spätere Anordnungen festgestellt worden, ist im Allgemeinen mit der der städtischen Gymnasien übereinstimmend. Die in die unterste Klasse der Gewerbeschule aufzunehmenden Schüler müssen diejenigen Vorkenntnisse besitzen, die zur Ausnahme eines Schülers in die Onarta eines Gymnasiums erfordert werden, und durch ein Zeugniß ihren bisherigen Fleiß und ihr Wohlverhalten nachweisen. Die Zahl der Schüler jeder Klasse ist auf 45 normirt, die Bestimmungen wegen der Freischüler und des Schulgeld-Erlasses für die dritten Geschwister sind in gleicher Weise wie bei den städtischen Gymnasien getroffen. Außerdem haben die Aeltcsten der hiesigen Kaufmannschaft 5 Freistellen für Söhne hülfsbedürstiger Mitglieder ihrer Corporation bei der Gewerbeschule fundirt, auch die Kosten hergegeben, um diesen Freischülern in einzelnen Lehrgegenständcn Privat- und Nachhülfe-Unterricht ertheilen zu lassen. Die tägliche Unterrichtszeit und die Ferien sind dieselben, wie bei den Gymnasien. Das Schulgeld beträgt für Söhne hiesiger Eltern, wenn letztere wenigstens zwei Jahre zu den Communallasten beigetragen haben, vierteljährlich V Rthlr., in der ersten Klasse 9 Rthlr. Außerdem wird bei der Aufnahme ein Einschreibegeld von 3 Rthlrn. gezahlt, deren Hälfte zur Anschaffung von Prämien für fleißige Schüler bestimmt ist. Jährlich zu Ostern wird eine öffentliche Prüfung der Schüler veranstaltet, zu welcher der Direktor durch ein Programm, welches außer den Schulnachrichten eine wissenschaftliche Abhandlung enthält, einladet. Außer dieser öffentlichen Prüfung findet noch zu Michaelis eine Prüfung der Schüler in Gegenwart des Curatoriums der Anstalt Statt. Der Lcctionsplan der Anstalt wird jedesmal zu Ostern für das neue Schuljahr von dem Direktor entworfen und durch das Curatorium dem Königl. Schul-Collcgium zur Bestätigung vorgelegt. In gleicher Weise wird jährlich am Schluß des Jahres von dem Direktor 2M den Behörden Bericht über die Anstalt erstattet und die Conduitcnliste der Lehrer eingereicht. Das Lehrer-Collcgium bestand bisher außer dem Direktor aus 4 ordentlichen und 14 außerordentlichen oder Hülfslehrcrn; es wird indessen jetzt beabsichtigt, durch Anstellung eines fünften ordentlichen Lehrers die Zahl der Hülfslehrcr auf 10 zu vermindern. Die nächste Aufsichts- und vermittelnde Behörde zwischen der Anstalt und den höheren Behörden bildet das Curatorium der Schule, welches aus 3 bis 5 Personen zusammengesetzt sein, und unter denen sich wenigstens ein Mitglied des Magistrats, und ein Mitglied der Stadtverordneten-Versammlung befinden sollen. Dieselben werden, mit Ausnahme der Mitglieder des Magistrats, von der Stadtverordneten-Versammlung gewählt. Der jedesmalige Stadt-Schulrath ist stets Mitglied dieses Cura- toriums. Die Gewerbeschule war im Jahre 1824 vorläufig in dem sogenannten Fürstenhause, Kurstraße Nr. 32., eröffnet worden, erhielt jedoch, als dieses für das Fricdrichs- Wcrdersche Gymnasium eingerichtet wurde, im Jahre 1829 ihr jetziges Local in der Niedcr-Wallstraße Nr. 12., welches die Commune zu diesem Zweck 1823 erkaufte für 43,999 Nthlr. Zum Ausbau wurden in den Jahren 1829 bis 1833 verwandt . . 4,232 - Summa 49,232 Nthlr. Anfänglich konnte, da das obere Stockwerk noch auf einige Zeit vcrmiethet war, die Schule nicht sofort in den Besitz der für ihren Zweck erforderlichen Räume kommen. Dies wurde indessen bereits 1829 möglich und nun wurde das Gebäude für den Schulzweck vollständig ausgebaut und eingerichtet. Die Schule besitzt in demselben: 1) ein großes Auditorium, das zugleich als Zeichncnklasse benutzt wird; 2) fünf Schulklasscn, geräumig und hell, und sämmtlich entfernt von Geräusch nach dem Hofe gelegen; 3) eine Klasse für den chemischen und physikalischen Unterricht; 4) drei Zimmer zur Aufstelluüg der Apparate und Sammlungen; 3) ein chemisches Laboratorium mit den erforderlichen Oefen und Einrichtungen, und daneben ein heizbares chemisches Arbeitszimmer; 6) Wohnungen für den Direktor, den zweiten Lehrer und den Schuldiener. Ferner die erforderlichen Räume an Holzgelaß, Keller:c., geräumigen Hosraum und Garten. Das Lokal gehört durch seine Lage nahe am Mittelpunkte der Stadt, durch die Abgeschiedenheit der Hintergebäude, die dennoch der Luft und dem Licht ungehinderten Zugang gestatten, zu den angemessensten und dabei freundlichsten Schullokalen. Wenn so Seitens der städtischen Verwaltung nichts verabsäumt worden ist, um die Gewerbeschule ihrer Bestimmung gemäß einzurichten, so ist auch die Schule selbst fortdauernd bemüht gewesen, ihrem Ziele immer näher zu kommen, und hat die Ge- nugthuung gehabt, die Früchte ihrer Anstrengungen an vielen ihrer ehemaligen Schüler in deren späteren Wirksamkeit wahrzunehmen. In den Jahren 1829 bis 1849 incl. wurden in der Gewerbeschule durchschnittlich jährlich 183 Schüler unterrichtet, und sind in diesen 12 Jahren 379 Schüler aus den beiden oberen Klassen, wovon 131 aus Prima und 243 aus Secunda, ins bürgerliche Leben übergegangen. So weit über diese Schüler Erkundigungen haben eingezogen werden können, haben sich dieselben größtentheils vortrefflich bewährt und einzelne in ihren Fächern Ausgezeichnetes geleistet. 295 Zahl der Schüler. I8.Z4. 1820. 1827. 1828. 1829. 1830. Zahl der aus Prima und Secunda lichen Gewerben Abgegangenen zu bürgcr- 24—45 KS 97 I 27 130 20 102 23 Zahl der Schüler. 1831. 1832. 1883. 1834. 1835. 183«. 1837. 1838. 1839. 1840. 104 177 Iva 198 178 183 184 191 210 219 Zahl der aus Prima und Secunda zu bürgerlichen Gewerben Abgegangenen 2V 27 34 37 30 27 35 28 40 34 Ueberhaupt sind von der Commune für die Gewerbeschule seit der Begründung derselben im Jahre 1824 bis 1840 incl. verwendet worden: a. auf jährliche Zuschüsse 72,242 Rthlr. b, zu Schulgebäudeu 54,805 Summa 127,047 Rthlr. Es betrug mithin der jährliche Zuschuß, außer den Zinsen der aus das Achul- gcbäude verwandten Kapitalien, durchschnittlich 4,250 Rthlr. Die Gewerbeschule hat sich seit ihrer Errichtung der Fürsorge der Behörden und der theilnehmenden Unterstützung des Publikums in einem hohen Grade zu erfreuen gehabt. Der letzteren verdankt die Anstalt viele sehr wcrthvolle Schenkungen, die theils, wie wir bereits oben erwähnt haben, ihre wissenschaftlichen Sammlungen bereichert haben, theils noch ihrer Verwendung entgegensehen. Zu diesen letzteren gehört: ». Der van Halle'sche SchcnkungsfondS. Der verstorbene Banquier van Halle schenkte der Gewerbeschule im Jahre 1820 die Summe von 50 Rthlrn. zur Stiftung eines Stammkapitals, dessen Zinsen später zur Förderung der Zwecke der Anstalt verwendet werden sollten. Er vermehrte diesen Fonds in den Jahren 1827, 1833 und 1836 durch neue Schenkungen von 100 Rthlrn., 50 Rthlrn. und wiederum 50 Rthlrn., und ist dieser Fonds durch Ansammlung der Zinsen auf 350 Rthlr. angewachsen. b. Der Wiesen-Schenkungsfonds. Die vor dem Frankfurter Thore gelegenen sogenannten BürgerhauS-Wiesen, von etwa 230 Morgen Flächeninhalt, waren früher unter etwa 900 hiesige Hauseigen- thümer verthcilt, ließen deshalb nur eine sehr unvollkommene Benutzung zu, und gewährten jedem Interessenten fast gar keinen oder nur einen sehr unbedeutenden Gewinn, statt daß sie, wenn sie in einer Hand vereinigt und dann separirt worden wären, zu einer der besten Umgebungen der Stadt hätten umgeschaffen werden können. Die Com- munal-Behördcu beschlossen daher im Jahre 1823, diese Wiesen von den einzelnen Interessenten für die Gewerbeschule theils durch Kauf, thcils durch Schenkung zu erwerben. So sind jetzt von jenen Wiesen durch Kauf erworben cirea 81 Morgen, durch Schenkung Seitens der früheren Eigenthümcr 10 Morgen 72 ^>N-, letztere mit einem Pachtertrage von 33 Rthlrn. 2V Sgr. 7 Pf. AuS den Erträgen dieser Wiesen ist bereits ein Fonds von 373 Rthlrn. entstanden, und es wird beabsichtigt, sobald der- selbe in Verbindung mit der van Halleschen Schenkung die Höhe von 1,000 Rthlrn. erreicht hat, die Zinsen des Kapitals zu einem Stipendium oder zu Unterstützungen für fleißige und bedürftige Schüler bei ihrem Uebergange aus der Schule in das bürgerliche Leben zu verwenden. e. Eine ähnliche Bestimmung beabsichtigt man einem kleinen Fonds zu geben, der durch Ersparnisse bei der zu Prämien bestimmten jährlichen Einnahme vom Ein- schreibcgelde entstanden ist, sobald dieser Fonds die Höhe von 1,000 Rthlrn. erreicht haben wird, was binnen Kurzem zu erwarten steht. Die städtischen Behörden haben endlich auch die bei der Gewerbeschule vorhandenen Hülfsmittcl der Bestimmung der Anstalt gemäß dazu zu benutzen gesucht, die Vorbereitung der Kenntnisse, die den Gewerbetreibenden nöthig sind, in einem größeren Kreise zu bewirken. Zu dem Ende ist vom Jahre 1821 ab die Veranstaltung getroffen worden, daß in den Wintermonaten für Personen, welche sich bereits in bürgerlichen Verhältnissen befinden, und denen es früher an Gelegenheit fehlte, sich Kenntnisse in den Naturwissenschaften zu erwerben, oder die in denselben weiter fortschreiten wollen, Vorlesungen über Erpcrimental-Physik und Chemie in dem Lokal der Gewerbeschule von dem Direktor und dem Lehrer der Chemie gehalten werden. Auch diese Vorträge haben sich fortwährend der Theilnahme des Publikums erfreut. Eben so gelang es dem Curatorium, in Folge eines Ausrufs an die Freunde des Schulwesens und der Naturwissenschaften, durch die Beiträge derselben die Mittel zu gewinnen, vom Jahre 1828 für hiesige Schullehrer theils besondere Vorlesungen über die Naturwissenschaften halten zu lassen, theils einzelne derselben durch Freikarten den Zutritt zu den vorgedachten, für das größere Publikum bestimmten Vorlesungen zu gewähren. Wir fühlen uns gedrungen, hierbei dankbarlichst einer Wohltäterin zu gedenken, die zu diesem Zweck seit dem Jahre 1828 bisher alljährlich 30 Rthlr. dem Curatorium der Gewerbeschule übersandt hat. Der Weber-Brougham'schcn Schule glauben wir schließlich hier in so fern Erwähnung thun zu müssen, als dieselbe ihre Zwecke bisher durch Verwickelung der Gewerbeschule verfolgt hat. Der verstorbene Fabriken-Kommissionsrath Weber vermachte nämlich im Jahre 1831 dem Verein zur Beförderung des Gcwerbefleißes in Preußen ein Kapital von 10,000 Rthlrn., dessen Zinsen zu einem Beitrage dienen sollten, um einen Unterricht für Lehrlinge und Gesellen oder GeHülsen in Fabriken und für Handwerker nach den Ideen Brougham'S einzurichten. Demgemäß sind seit dem Jahre 1832 in dem Lokal der Gewerbeschule, dessen Benutzung zu diesem Zweck die Communal-Behörden gestattet haben, von dem Direktor Klöden und dem Professor Köhler alljährlich in den Wintermouate» zwei 2stün- dige Vorlesungen über Physik, Chemie und solche wissenschaftliche Gegenstände, welche dem Handwerker von Nutzen sind, des Sonntags gehalten worden; Theilnchmer waren zwischen 30 und 30. 3) Stipendien und Unterstützungen für Schüler der Gymnasien und Studirende auf Universitäten. Theils zur städtischen Verwaltung überhaupt, 2W theils zu der der einzelnen Bildungs-Anstalten gehören mehrere bedeutende Stiftungen zur Unterstützung ärmerer fleißiger und talentvoller Studirendcn auf Gymnasien und Universitäten. Die meisten dieser Stiftungen stammen noch aus früheren Zeiten her, haben jedoch in dem Zeiträume von 1829 bis 1839 einen nicht unbedeutenden Zuwachs erhalten. Die Stiftungen, die den städtischen höheren Lehranstalten in dieser Zeit zugeflossen sind, haben wir bereits bei den betreffenden einzelnen Anstalten aufgeführt. Die zur unmittelbaren Verwaltung und Collation des Magistrats gehörigen Stipendien-Stiftungen sind in den letzten 19 Jahren vermehrt worden: l) In Folge der Kündigung der Städte-Kassen-Kapitalien von Seiten des Staats sind zum wardirten Werthe nach jetzigem Gelde für 2,299 Rthlr., Stipendien- Kapitalien 3,179 Rthlr., mithin 979 Rthlr. mehr eingezahlt, und dadurch die jährlichen Stipendien-Beträge vermehrt worden um 34 Rthlr. 2) Durch ein Geschenk des Consistorialraths Cosmar von 293 Nthlrn. zu dem Kohl'schen Stipendium ist der jährliche Betrag des letzteren vermehrt worden um 8 - 3) Die städtischen Behörden bewilligten im Jahre 1833 zu Unterstützungen an Studirende der hiesigen Universität, und vorzugsweise geborene Berliner, vorläufig auf 3 Jahre, jährlich 999 - 4) Die städtischen Behörden stifteten am 2. November 1839, bei Gelegenheit der dritten Jubelfeier der Reformation in der Stadt Berlin, das Evangelische Säcular-Stipendium für einen jungen Theologen, der die akademischen Studien bereits beendigt, im jährlichen Betrage von . 399 Summa 942 Rthlr. In der Anlage folgt eine Uebersicht der für Schüler der städtischen höheren Lehranstalten und für Studirende auf Universitäten fundirten Stipendien und milden Stiftungen. Sie betragen für Schüler der Gymnasien jährlich 3,378 Rthlr. für Studirende 4,939 - zusammen . . . 9,928 Rthlr. Schließlich dürfen wir nicht unbemerkt lassen, daß außer den angeführten baaren Unterstützungen, auch noch vielen unbemittelten Schülern der höheren Lehranstalten indirecte Unterstützungen von der hiesigen Commune dadurch gewährt worden, daß 19 pCt. der Schülerzahl, so wie den dritten Geschwistern freier Unterricht zugestanden wird. Da nun die drei städtischen Gymnasien von 1,149, die Gewerbeschule von 219, zusammen von 1,393 Schülern besucht werden, das Schulgeld aber durchschnittlich 29 Rthlr. jährlich beträgt, so verwendet die Commune für den freien Unterricht der Zöglinge der 4 genannten höheren Bildungö-Anstalten jährlich circa 3,999 Rthlr. L. Die unter der Aufsicht und Verwaltung der städtischen Schul-Deputation stehenden Schulen. 1. Die Schul-Dcputation. Für die Beaufsichtigung des hiesigen Schulwesens fehlte es in früheren Zeiten an einer eigentlichen Lokal-Schulbehörde. Während die städtischen Gymnasien von dem Magistrat, als deren Patronats-Behörde, und den Ephorcn, die Parochial- und Privatschulen von den geistlichen Special-Aufschern und die einzelnen wohlthätigen 297 Institute von den Privat-Vereinen, die sie gestiftet, beaufsichtigt wurden, führte ein Kommissarius des Königl. Ober-Schul-Collegiums die obere Aufsicht über diese Schulen. Durch die Städte-Ordnung H. 17!). IM. b. wurde indessen die Organisation der Behörden, welche die Verwaltung der Schul-Angelegenheiten in den Städten übernehmen sollten, besonderen Bestimmungen vorbehalten, und wurden diese durch eine, von der Königl. Kurmärkischen Regierung zu Potsdam, durch deren Amtsblatt unterm I. September 1811 publicirte Verordnung des Departements im Ministerio des Innern für den Cultus und den öffentlichen Unterricht zur Ausführung mitgctheilt. Dieser Verordnung gemäß sollte auch in Berlin eine städtische Schul-Deputation bestellt werden. Indessen fand die Ausführung jener Verordnung hier.theils in der großen Ausdehnung des Schulwesens, theils darin Schwierigkeiten, daß bei dem Mangel an öffentlichen Schulen, der im Sinne der Städte-Ordnung zu bildenden Schul-Depu- tation nicht eine eigentliche Schul-Verwaltung, sondern hauptsächlich nur eine Schul- Aufsicht, zu der es besonders technischer Einsicht zu bedürfen schien, hätte übertragen werden können. Es wurde daher durch das Rescript des Departements für den Cultus und öffentlichen Unterricht im Minister!» des Innern vom 27. April 1812 bestimmt, daß ausnahmsweise für Berlin eine gemischte Schul-Commisston als ein Ober-Jnspections- Collegium für sämmtliche hiesige Schulen, aus Geistlichen und Pädagogen und einigen Mitgliedern der städtischen Behörden gebildet werden und aus den 3 lutherischen Superintendenten, dem resormirten Superintendenten, einem Repräsentanten des Dom- Ministerii, einem Deputirten des französischen Lonsistoire oräin-ur« und einem katholischen Geistlichen, sowie aus 3 Magistrats-Mitgliedern und 3 Stadtverordneten, also im Ganzen aus 13, und in Versammlungen, wo Angelegenheiten der beiden städtischen Gymnasien zur Sprache kämen, auch noch aus den beiden Direktoren derselben, also dann aus 13 Mitgliedern, bestehen sollte. Der Gcschäftskreis dieser Schul-Kommission wurde durch das von der Königl. Kurmärkischen Regierung auf den Grund höheren Orts erlassener Verfügungen festgesetzte Reglement für die Privat-Lehr- und Erziehungs-Anstalten zu Berlin vom 28. Mai 18 !2 näher bestimmt, und erstreckte sich in der Hauptsache nur aus die Prüfung und Begutachtung der Gesuche um Anlegung von Privatschulcn und Pensionsanstaltcn, die Prüfung der zu concessionirenden Privatschullehrer, in so fern diese ihr übertragen wurde, die Bestellung eines Specialaufsehcrs für jede concessio- nirte Schule in der Person eines Geistlichen oder eines andern sachkundigen Mannes, und die Beaufsichtigung der Schulen, welche sich jedoch nicht weiter erstrecken sollte, als nöthig wäre, um die Handhabung der Disciplin und den Gang des Unterrichts überhaupt zu beobachtcp, wogegen die specielle Einrichtung des Lehrplans, die Wahl der Lehrbücher n. s. w., lediglich den Vorstehern und Vorsteherinnen überlassen bleiben sollte. Die Kommission hielt anfänglich jeden Monat eine Berathung, indessen wurde die Zahl der wichtigeren Geschäfte allmählich so gering, daß zu deren Erledigung wenige Versammlungen jährlich genügten. Als jedoch die Communal-Behörden die Reorganisation des hiesigen Schulwesens beschlossen, und die Commune hiermit die Verwaltung eines großen Theils des hiesigen Schulwesens selbst übernommen hatte, auch dem Magistrats-Collegium in dem Stadt-Schulrath ein eigenes technisches Mitglied für die Schul-Angelegenheiten gegeben worden war, sielen die Gründe fort, aus denen bisher die Errichtung einer städtischen Schul-Deputation im Sinne der Städte-Ordnung Anstand gefunden hatte. Es wurde daher aus Grund des RescriptS des Königl. Minister» der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten vom 2ö. April 1829 durch die Verfügung des Königl. Cvnsistorii und Schul-Collegii der Provinz Brandenburg vom 20. Juni 1829 die bisherige Schul-Kommission mit dem >. August 1829 außer l7 298 Thätigkcit gesetzt, und an die Stelle derselben für die Schulen städtischen PatronatS (mit Ausnahme der städtischen Gymnasien und der Gewerbeschule), für die Parochial- schulen der städtischen Kirchcn-Parochicn, für sämmtliche Privatschulen und für die Schulen der jüdischen Gemeinde eine nach den Grundsätzen der Städte-Ordnung vom 19. November 1808 gebildete, rein städtische Schul - Deputation verordnet, während damals und späterhin: ^ die Schulen Königl. Patronats, namentlich: 1) die Königl. Gymnasien und die mit denselben verbundenen Schulen, 2) das Königl. Seminar für Stadtschulen und die mit demselben verbundene Seminarschule, - 3) die Friedrichsstädtische Knabenschule, 4) die neue Töchterschule auf der Friedrichsstadt, 5) die Militairschulen, nämlich: a. die Königl. Garnisonschule, b. die Schule im Jnvalidenhause, "0) die katholischen Schulen, 7) die Parochialschulen der Dreisaltigkeitskirche, 8) die Schulen der böhmischen Gemeinde, 9) das Königl. Taubstummen-Institut, 1V) die Königl. Blinden-Anstalt; L. ferner von den Schulen nicht Königl. PatronatS: 1) die Schulen der Domkirche, 2) die Schulen der Parochialkirche, 3) die Schulen der französischen Gemeinde, 4) die Schulen der hiesigen Brüdergemeinde, 3) die Erwerbschulen, 0) die Sonntags-Freischnlen, 7) das Friedrichsstift, 8) das Luisenstift, 9) die Luisenstiftung, 10) die Wadzecks-Anstalt, 11) das französische Waisenhaus, 12) die Levis äs cbarile, 13) das Schindlersche Waisenhaus, 14) das Kornmessersche Waisenhaus, 15) die Erziehungs-Anstalt für sittlich verwahrlosete Kinder, 10) die Sonntagsschulcn des Luisenstädtischen Wohlthätigkeits-Vereins, 17) das Waisen-Institut der katholischen Gemeinde, 18) das jüdische Waisen-Erziehungs-Institut, unter die nächste Aufsicht der denselben vorgesetzten Kirchen- und Schul-Vorstände, und unter die Oberaufsicht des Königl. Schul-Collegii Hierselbst gestellt wurden. Die Schul-Deputation sollte gebildet werden: 1) aus 3 Mitgliedern des Magistrats, unter welche» der jedesmalige Stadt- Schulrath sich befinden muß, 2) aus den beiden hiesigen Superintendenten, 3) aus 5 Mitgliedern der Stadtverordneten-Versammlung, welche von dieser gewählt und von dem Magistrate bestätigt werden, 299 4) aus außerordentlichen Mitgliedern, deren Zahl nach dem Bedürfnisse bestimmt wird, und welche auf jedesmaliges Verlangen des Magistrats von der Stadtverordneten-Versammlung gewählt und von dem Magistrate bestätigt werden. Unter diesen soll sich stets ein Mitglied der hiesigen jüdischen Gemeinde befinden. Der Schul-Deputation wurde die Bearbeitung aller inneren und äußeren Angc- gelcgenheiten der oben gedachten, ihrem Nessort zugewiesenen Schulen übertragen, während dem Plenum des Magistrats die Aufsicht und Controle der Geschäftsführung der Schul-Deputation, die Wahl der Lehrer städtischen Patronats und der Untcrbe- dicntcn, nach vorheriger Einholung der Vorschläge der Schul-Deputation, so wie alle die städtische Schulverwaltung betreffenden Generalien vorbehalten blieben. Zu diesen Geschäften kamen späterhin die Aussicht über die neu entstandenen Klcin-Kinder-Be- wahranstalten und die Verwaltung des gcsammtcn Armen-Schulwesens hinzu, welches mit dem 1. Oktober 1837 vou der Armen-Dircction auf die Schul-Deputation überging, und mit welchem die letztere zugleich die auf die Reorganisation des Armen- Schulwesens im Allgemeinen bezüglichen Geschäfte übernahm, die bis dahin von einer besonderen Kommission für die Reorganisation des Armen-Schulwesens besorgt worden waren. Der Geschäftskreis der Schul-Deputation umsaßt demnach jetzt: 1) die gesammte Verwaltung und Beaufsichtigung der fünf Stadtschulen, namentlich die Geschäfte, welche sich beziehen: g. auf die Anstellung, Beurlaubung und Entlassung der Lehrer, b. die Revision der halbjährlichen Lehrpläne und die Schul-Disciplin, c. die Schul- und Entlassungs-Prüfungen, ä. die Schulmittel und alle ökonomischen Angelegenheiten, e. die Jahresberichte über den Zustand der Schulen; 2) die Leitung und Beaufsichtigung der Parochial- und Privatschulen, der Erzie- hungs- und Pcnsionsanstalten, der jüdischen Schulen, der Klein-Kindcr-Bewahr- anstaltcn, der Privat-Warteschulen und der Schulen für weibliche Handarbeiten, und zwar: a. die Einleitungen zur Concessionirung dieser Schulen, b. die Bestellung der Schulvorstände und Special-Aufseher, c. die halbjährliche Revision der Lectionspläne, ä. die Schulprüfungen, o. die Prüfungs- und Jahresberichte, k. die Controle hinsichtlich der Winkclschnlen; 3) die Beaufsichtigung und Controle sämmtlicher Hülsö-- und Privatlehrer und Lehrerinnen in der Stadt Berlin, a. Ertheilung der Unterrichts-Erlaubniß für dieselben, ^ b. An- und Abmeldungen der Hülfslehrer in den hiesigen Schulen, c. Controle der Nachprüfungen derselben; 4) Verwaltung des städtischen Armen-Schulwesens, a. Verwaltung und Beaufsichtigung der Communal-Armenschulcn, so wie der Schulen auf dem Wcdding, in Moabit und auf dem Gesundbrunnen, in derselben Art, wie bei den nä I. gedachten Schulen, b. Prüfung der Anträge der Armen-Kommissionen auf Freischul-Bewilligung und Schulzuwcisung der Armen-Schulkinder in die Tages- und Nach« hülseschulen durch die Freischul-Erpedition, c. die obere Controle des Schulbesuchs der Armenkinder, 17' 3W ä. die Sorge für den Schul- und Consirmanden-Unterricht der als unreif aus den Schulen abgegangenen angemeldeten Kinder, so wie der auf Fabriken arbeitenden schulloscn Kinder und der unmündigen Verbrecher, e. die Sorge für die Vorbereitung bereits älterer, im Schulunterrichte vcr- wahrlosctcr, noch nicht cvnfirmirter Personen für den Consirmanden-Unterricht durch einen ihnen zu crtheilenden Privat-Schulunterricht, k. die Sorge für den Unterricht der taubstummen Armenkinder, x. Verabreichung von Lehrmitteln an arme Schulkinder, b. stiftungsmäßige Verwendung der Grüneschcn Legatcnzinsen für arme Schullehrer; 5) Verwaltung des Kastenwesens der höheren Stadtschulen und des städtischen Armen-Schulwesens; 6) Beaufsichtigung der städtischen Schulhäuser und Bearbeitung der dieselben betreffenden Angelegenheiten; 7) Fortführung der Reorganisation des städtischen Schulwesens durch Gründung neuer öffentlicher Schulen und Bau neuer Schulhäuscr, nach dem der Reorganisation des Schulwesens zum Grunde liegenden Plane. Wie aus dieser summarischen Uebersicht der bedeutende Umfang, den die Geschäfte der Schul-Dcputation erhalten, sich entnehmen läßt, so ergicbt sich dieser auch aus der Zahl ihrer jährlichen Journal-Nummern, wobei zu bemerken, daß jede Sache bis zu ihrer gänzlichen Erledigung dieselbe Nummer behält. Während nämlich die Zahl der Journal-Nummern der Schul-Kommission im Jahre 1825 vor der Ernennung des städtischen Schulraths nur 87 betrug, war dieselbe nach dem Amtsantritt des Schulraths und dem Beginn der 'Schul-Reorganisation im Jahre 1826 561 im Jahre 1829 vor der Organisation der Schul-Deputation 634 1830 nach Errichtung der Schul-Deputation 1,212 - 1831 1,509 1832 1,854 1833 1,685 1834 1,969 1835 2,273 1836 2,546 1837 2,715 1838 nach der Uebernahme des Armen-Schulwesens Seitens der Schul- Deputation und der Errichtung mehrerer Stadtschulen .... 7,295 - - 1839 7,803 - 1840 8,300 Dieser Geschäftszunahme entsprechend, mußte sich auch die Zahl der Bureau-Beamten der städtischen Schul-Vehörde vermehren. Im Jahre 1825 konnten noch die Bureau-Arbeiten derselben von einem Magistrats-Beamten nebenbei besorgt werden. Im Jahre 1829 erhielt dieselbe bereits 2 Beamte. Im Jahre 1839 waren dagegen 2 Beamte für die Expedition und die kleineren Kanzleigeschäfte, 1 für das Journal, 3 für die Registratur und das Listenwesen, 2 für die Calculatur in Armen-Schulange- legenheitcn und für die Freischul-Expedition und 2 Erecutoren erforderlich, während außerdem die größeren Kanzlei-Arbeiten von der Magistrats-Kanzlei, und die Verwaltung der Stadtschul- und Armenschul-Kasse von den Kassen-Beamten des Magistrats besorgt wurden. Ml II. Die Parochial- und Privatschulen. Während in der städtischen Schul-Deputation die Lokal-Aufsichts--Behörde für die städtischen Schulen, so wie für die Parochial- und Privatschulen bestellt war, wurden zugleich Verhandlungen eingeleitet, um der Schul-Deputation in den Schul- Borständcn die nöthigen Organe zu ihrer amtlichen Einwirkung zu geben, und durch dieselben die neue Organisation jener Schulen zur Ausführung zu bringen. Die hierauf bezüglichen Anordnungen wurden in der von dem Königl. Schul-Collegio der Provinz Brandenburg ertheiltcn Vorschrift für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Parochial- und Privatschulen in Berlin, vom 3. März 1832, und in der von dem Magistrat unterm 3. April 1832 gegebenen, und von dem Königl. Schul-Collegio unterm 9. April 1832 bestätigten Instruction für die Vorstände der gedachten Schulen niedergelegt und sämmtlichen Schul-Vorstehern zur Nachachtung mitgetheilt. In Folge dieser Anordnungen erhielt jede dieser Schulen, mit Ausnahme der Pensions- und Erziehungs-Anstalten und der Privat-Warteschulcn, welche der Aufsicht eines geistlichen Special-Aufsehers übergeben blieben, einen besonderen Schul-Vorstand, welcher aus einem Geistlichen der Parochie und zwei weltlichen Mitgliedern besteht, von denen das eine ohne Rücksicht auf den Besitz des Bürgerrechts, desto mehr aber der Geschäftskcnntniß, von dem Magistrat, das andere von der Stadtverordneten-Versammlung aus der Mitte der Bürger- und Hausväter der Umgegend der Schule gewählt wird. Alle Verfügungen der Behörden zur Mittheilung an die Lehrer ergehen an den Vorstand, und ist derselbe verpflichtet, über die Befolgung der die Schul-Ordnung betref- senden Vorschriften zu wachen, durch fleißigen Besuch der Schule sich von dem Unterricht genaue Kenntniß zu verschaffen, Lehrer und Schüler, und insbesondere den Schulbesuch der Schüler, zu beaufsichtigen, die jährlichen Prüfungen der Schule zu leiten, und die Prüfungs- und Jahresberichte, so wie die sonst noch erforderlichen Berichte über die Verwaltung der Schule, an die Schul-Deputation zu erstatten. Die in Rede stehenden Schulen selbst wurden auf Grund des Ministerin!-Rescripts vom 19. März 1831, und der Verfügung des Königl. Schul-Collegii vom 29. April 1831 klassificirt, und entweder als Elementarschulen oder als Bürgerschulen (höhere, mittlere und niedere Knaben- oder Mädchenschulen), organisirt und nach Möglichkeit dahin gewirkt, daß die Trennung der Geschlechter in den bestehenden Schulen zur Ausführung gebracht, auch daß Knaben- und Mädchenschulen in allen Stadttheilen gleichmäßig vertheilt wurden. Um den Schulvorstehern das Ziel, welches die verschiedenen Gattungen von Schulen zu erstreben haben, näher darzulegen, auch um denselben die Ausarbeitung zweckmäßiger Lehrpläne für ihre Schulen zu erleichtern, wurden die von dem Königl. Schul-Collegio dem Magistrate unterm 29. Oktober 1839, 29. Juli 1831 und 3. August 1831 zu diesem Behuf mitgetheilten Andeutungen zur Einrichtung der hiesigen Parochial- und Privatschulen, zur Einrichtung einer höheren Töchterschule und zur Einrichtung der Stadtschulen, zur Kenntniß der Schulvorsteher gebracht, und diesen gemäß nach und nach für jede Schule ein derselben angemessener Fundamental- Lehrplan entworfen, welcher eine ausführliche Angabe des Anfangs- und Zielpunktes der Schule, des Klassensystems, des Lehrziels jeder einzelnen Klasse, der Lehrgegenstände, der jedem Lehrgegenstande zu widmenden Stundenzahl, und der anzuwendenden Lehrmittel enthielt, und nach vorgängiger Prüfung und Begutachtung durch die Schul-De- putation von dem Königl. Schul-Collegio festgesetzt und bestätigt wurde. Auf Grund dieses Lehrplans, der, in so fern dies von dem Schul-Vorsteher, dem 302 Schul-Vorstande und der Schul--Deputation für nöthig erachtet werden sollte, nur mit Genehmigung des Königl. Schul-Collegii abgeändert werden darf, wird halbfähr, lich von dem Schul-Vorsteher, nach einem vorgeschriebenen Schema, ein Stundenplan entworfen, der durch den Schul-Vorstand der Schul-Deputation zur Prüfung vor. gelegt wird. In Betreff der Hülsslehrer und Lehrerinnen wurden nicht nur von dem Königl. Schul-Collegio ordnungsmäßige Prüfungen verordnet, sondern auch den Schul-Vor- stehcrn zur Pflicht gemacht, stets eine ausreichende Anzahl geeigneter Lehrer und Lehrerinnen für ihre Schule anzunehmen, und die Schul-Vorstände beauftragt, dahin zu sehen, daß in sämmtlichcn Schulen nur geprüfte und mit dem Zeugnisse der Lehrfähig, keit versehene Lehrer unterrichteten. Zu dem Ende wurde eine genaue, von der Schul- Dcputation zu führende Controle über die Hülfslehrer in der Art angeordnet, daß die Schul-Vorstehcr von jeder Annahme eines neuen Hülfslehrers eine, die vollständige Angabe der bisherigen Lebens- und Lehrcrverhältnisse desselben enthaltende Anzeige durch den Schul-Vorstand an die Schul-Deputation einzureichen, und eben so den Abgang eines Hülfslehrers anzuzeigen haben. Die Schul-Deputation, welche über jeden einzelnen Hülfslehrer Special-Akten, und ein Haupt-Verzcichniß über sämmtliche Hülfslehrer führt, ist dadurch in den Stand gesetzt, das Eindringen unqualisicirtcr oder unsittlicher Personen in das Unterrichtsgcschäst möglichst zu verhüten, und wird dieser Zweck durch die Vorschrift der Instruction des Königl. Staats-Minister» über die Beaufsichtigung der Privatschulen vom 31. Dezember 1839, nach welcher kein Lehrer, mit Ausnahme der fest angestellten oder sonst bekannten Personen, ohne einen von der Orts-Schulbehörde immer nur auf ein Jahr auszustellenden Erlaubnißschein in Privatschulcn unterrichten darf, hoffentlich noch vollständiger erreicht werden. Zugleich wurde, um die sittliche Führung, die Unterrichts-Befähigung und Fortbildung der Hülfslehrer zu controliren, angeordnet, daß alljährlich von den Schul-Vorständen eine, die Stelle der Conduitenliste vertretende Jahrcöanzeige über die Hülfslehrer, über deren Amtsführung die Behörde nicht sonst schon nähere Kenntniß hätte, an die Schul-De- putation zu erstatten sei, von welcher diese Jahresanzeigcn nach genommener Kenntniß und Vermerk zu den Akten, an das Königl. Schul-Collegium befördert wurden, wcl- chcs letztere auch vierteljährlich eine Nachwcisung der neu angemeldeten Hülfslehrer erhielt. Eben so wurde durch die Vorschrift für die Verwaltung der Parochial- und Privatschulen vom 3. März 1832 in Betreff der Lehrmittel, der Lehrbücher, deren Ein- führung nur mit Genehmigung des Königl. Schul-Collegii erfolgen darf, der häuslichen Arbeiten, der Schul-Disciplin, der Schulferien und der jährlichen Schulprüfungcn, so wie in Betreff der Räumlichkeit der Schullokalien, des Maximums der Schülerzahl jeder Klasse, der Führung von Haupt- und Klassenbüchern über die Schüler zur Controle des Schulbesuchs, des Fleißes:c., den Schul-Vorstchern und Schul-Vorständen bestimmte Anweisungen ertheilt, und die Ausführung derselben, so wie die Aufsicht über die ganze Schule gesichert, zu welchem Ende auch der Schul-Deputation das Recht, Ordnungsstrafen bis zur Höhe von s Rthlrn. gegen die Schul-Vorsteher und Lehrer zu verhängen, beigelegt wurde. Die Zahl der in Berlin befindlichen Schulen betrug im Jahre 1827, außer den Gymnasien, der Gewerbeschule und der Realschule, 199, von denen 93 unter der Aufsicht des Königl. Schul-Collegii, 127 unter der Aufsicht der städtischen Behörden standen. Die Zahl der Kinder, die diese Schulen besuchten, betrug im 303 Jahrc 1827 hierzu in den Gymnasien, der Gewerbe, und Realschule - -,/.0 20,111 Die Zahl der schulpflichtigen Kinder, vom vollendeten 5tcn bis Ilten Jahrc, betrug im Jahre 1827 12,937 Knaben, >2,510 Mädchen, — 25,>117 Kinder, die Schule besuchten - 11,150 . 9,288 - — 20,111 es besuchten also die Schule nicht 1,781 Knaben, 3,222 Mädchen, — 5,003 Kinder. Im Jahre 1810 befanden sich hier Schulen und Erziehungs-Anstalten: .1. unter der Aufsicht dcS Königl. Schul-Collegii: Gymnasien 3 Königl. Realschule 1 Königl. Elisabethschule 1 Königl. Seminar 1 Elementarschulen 11 Sonntagsschulcn 16 Erziehungs-Anstalten H 71 L, unter der Aufsicht und Verwaltung der städtischen Behörden: Gymnasien 2 Gewerbeschule 1 höhere Stadtschulen b Waisenhaus-Schule 1 Arbeitshaus-Schule 1 Communal - Armenschulen 12 Freischulen 2 Parochial- und Privatschulcn 87 Pensions-Anstalten 6 jüdische Schulen u. Erziehungs-Anstalten 9 Privat-Warteschulen 8 Kleinkinder-Bewahranstalten 21 Musik-Institute 3 102 Summa sämmtlicher Anstalten 233 in welchen zusammen 36,395 Kinder unterrichtet wurden. Nach der von dem Königl. Polizei-Präsidio dem Magistrate zuletzt mitgethcilten statistischen Tabelle vom Jahrc 1837, befanden sich im schulpflichtigen Alter vom vollendeten 5ten bis Uten Lebensjahre: in der Stadt Berlin 19,011 Knaben, 19,927 Mädchen, — 39,571 Kinder, b. im Weichbilde der Stadt 2,067 - 1,901 - — 1,028 Summa 21,711 Knaben, 21,888 Mädchen, — 13,599 Kinder. Bei einer Einwohnerzahl von circa 311,000 befand sich also von 7 Einwohnern etwa einer im schulpflichtigen Alter, und da circa 12,500 Kinder damals für Rechnung der Commune die Schule besuchten, so traf dies auf 7 schulpflichtige Kinder etwa 2. 304 III. Die Stadtschulen. Wie oben erwähnt worden, sollten nach dem von den Communal-Behörden entworfenen und höheren Orts genehmigten Schul-Reorganisations-Plan, außer den Communal-Armenschulcn, nach und nach Iii öffentliche Stadtschulen angelegt und zunächst mit 4 derselben der Anfang gemacht werden. Demgemäß wurden zuvörderst die Königsstadt, die Neustadt, die Spandauer und Stralauer Vorstadt als diejenigen Stadt- thcile ermittelt, welche bei einer bedeutenden und wohlhabenden Bevölkerung, noch gar keine öffentlichen Schulen besäßen, und zugleich über die bauliche Einrichtung der Schulhäuser, so wie den Einrichtungs- und Lehrplan und den Etat dieser Art von Schulen Verhandlungen eingeleitet. Alsbald wurde auch im Jahre 1829 mit dem Bau des ersten Schulhauses für eine höhere Stadtschule auf der Königsstadt begonnen, und im Verlauf der folgenden 19 Jahre die jetzt vorhandenen fünf Stadtschulen: 1) die Königsstädtische höhere Stadtschule (Schießgasse Nr. 13.), eröffnet am 1. Mai 1832, 2) die Stralauer Stadtschule (am Stralauer-Platz Nr. 24.), eröffnet am 7. Oktober 1833, 3) die Dorotheenstädtische höhere Stadtschule (Georgenstraße Nr. 23.), eröffnet am 1. April 1839, 4) die Luisenstädtische höhere Stadtschule (jetzt Alte Jakobsstraße Nr. 59.), eröffnet am 19. Oktober 1839, 5) die städtische höhere Töchterschule (Oranienburgerstraße Nr. 99.), eröffnet am 1. Oktober 1838, errichtet. ». Das Schulhaus für die Königsstädtische Stadtschule wurde ans der bereits im Jahre 1822 von der Commune für 1,739 Nthlr. zu Communal-Zwecken angekauften, 119^ (D Ruthen enthaltenden Parcelle des der Nicolai- und Marien-Kirche zugehörigen ehemaligen Kirchhofs auf der Königsstadt in den Jahren 1829 bis 1831 errichtet. Das Gebäude, nach dessen Muster späterhin auch die übrigen Schulhäuser dieser Art erbaut wurden, ist massiv, rechtwinklich und in der Straßen-Fluchtlinie gebaut, in der Vorder- und Hinterfront 72 Fuß lang, 43 Fuß tief, 3 Etagen hoch und mit gewölbten Kellern versehen, und enthält außer den Klassen die Wohnungen des Direktors und Schuldieners. Im Jahre 1837 wurde die noch übrige Parcelle des genannten Kirchhofes mit einem Flächeninhalt von 89 ^ Ruthen für 1,284 Rthlr. 13 Sgr. 4 Pf. aus dem Fonds der Schule gekauft und vorläufig zu einem Spielplätze für die Jugend bestimmt. Die Kosten des Grundstücks und des Schulhauses betragen demnach: der im Jahre 1822 für 1,739 Rthlr. erkaufte Bauplatz, nach Abzug des Ertrages für wiederverkaufte Parcellen von 288 Nthlr 1,442 Rthlr. die Kosten des Baues 11,794 13,239 Nthlr. die im Jahre 1837 aus Ersparnissen der Schule angekaufte Parcelle des Kirchhofes . 1,284 Summa 14,529 Rthlr. Die Schule erhielt in Betreff ihrer äußeren Organisation dieselben Einrichtungen, wie solche in der Vorschrift für die Verwaltung der Privatschulen vom 3. März 1832 näher dargelegt sind, nur mit dem Unterschiede, daß sie nicht unter die Aufsicht eines Schulvorstandes, sondern unter die unmittelbare Verwaltung der städtischen Schul-Depu- 30K tation gestellt wurde. Jhrcin Lehrplanc zufolge sollte diese Schule, wie auch die später errichteten Stadtschulen auf der Dorothecn- und Luisenstadt, eine vereinigte Elementar-, mittlere und höhere Bürgerschule darstellen, und in diesen drei Bildungsstufe» wenigstens 0 ans einander folgende Klassen umfassen. In den unteren Klassen ist der Unterricht rein clcmcntarisch, in den mittleren und oberen Klassen gewinnt die Unterweisung eine wissenschaftliche und zugleich auf künstige praktische Anwendung berechnete Richtung. Das Ziel dieser höheren Bürgerschulen ist in der von dem Königl. Unterrichts-Ministerium crtheilten vorläufigen Instruction für die an den höheren Bürger- und Realschulen anzuordnenden Entlassungs-Prüfungen vom 8. März 1832 festgestellt, und bestimmen sich hiernach die Lehrgegcnstände, welche außer Religion, Muttersprache und den Kunstfertigkeiten der Schule, Schönschreiben, Zeichnen und Gesang, in Mathematik und Naturwissenschaften, Geographie und Geschichte, lateini- scher und französischer Sprache bestehen. Die in jeder Klasse in jedem Lehrgegcnstände abzuhandelnden Pensa find dem Klassensystcme der Schule gemäß abgegränzt, und die Methode des Unterrichts richtet sich nach der Entwickclungsstufe der Schule. Dem Fundamental-Lehrplane der Schule gemäß wird halbjährlich der Lectionsplan von dem Dirigenten der Anstalt entworfen, von der Schul-Deputation geprüft, und von dem Königl. Schul-Collcgio festgestellt und bestätigt. Das Schulgeld beträgt in der KönigSstädtischcn Stadtschule in den unteren Klassen monatlich 1 Nthlr., in den mittleren 1s Rthlr., in den oberen 2 Rthlr., und außerdem zu Klassenbcdürfnissen vierteljährlich 13 Sgr. — Die Leitung der Schule wurde dem Direktor Herker übertragen, und dieselbe demnächst am 1. Mai 1832 mit 3 Klassen und 81 Schülern eröffnet. Die Schule entwickelte sich sehr bald in erfreulicher Weise und konnte bereits am 1. Oktober 1833 ihre erste Klasse eröffnen, erhielt auch, da die steigende Frequenz eine Vergrößerung der Schule nöthig machte, vom 1. Oktober 1830 ab eine siebente Klasse als Unter-Tertia. Zu Ostern 1837 wurde versuchsweise die erste Entlassungs-Prüsung mit 3 Schülern vorgenommen, von denen einer das Zeugniß der Reife mit dem Prädikat „gut" und zwei das Zeugniß der Reife mit dem Prädikat „hinreichend bestanden" erhielten. Auf Grund des in dieser Beziehung von dem Königl. Schul-Collegii erstatteten Berichts wurde der Königsstädtischen höheren Stadtschule von dem Königl. Ministcrio der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten mittelst Rescripts vom 29. August 1837 das Recht, Entlassungs-Prüfungen im Sinne der Instruction vom 8. März 1832 zu halten, definitiv ertheilt. Demgemäß ist auch zu Michaelis 1837 die 2te und zu Michaelis 1838 die 3te Entlassungs- Prüsung abgehalten worden, bei welchen 3 Schülern das Zeugniß der Reife mit dem Prädikat „hinreichend bestanden" zuerkannt wurde. Die Schule besteht jetzt aus 7 Klassen mit 363 Schülern, welche von 9 fest angestellten Lehrern und Hülfslchrern unterrichtet werden. Communal-Zuschuß ist für dieselbe nicht erforderlich, da die eigenen Einnahmen zur Leistung der Ausgaben ausreichen. b. Die Stralauer Stadtschule. Zur Erbauung eines Schulhauscs für diese Schule wurde von der Commune im Jahre 1829 das Lohr'sche Grundstück, am Stralauer-Platz Nr. 24., für 4,201 Nthlr. erkauft. Die Baukosten des Schulhauscs betrugen 13,003 wonach das ganze Schulhaus 17,204 Rthlr. kostet. Das Haus wurde in den Jahren 1830 bis 1832 in derselben Art, wie das Königsstädtische Stadtschulhaus, erbaut, erhielt also 8 Klassenzimmer und in der dritten Etage 2 Lehrerwohnungcn, so wie in dem Souterrain eine Wohnung für den Schul- ZW diener nebst Kellcrräumen, und 2 durch einen Zaun getrennte Schulhöse für die Knaben und Mädchen, Ihrem Lehr-Einrichtungsplane gemäß, sollte die Schuleden Charakter einer vcr- einigten Elementar- und mittleren Bürgerschule, und in diesen beiden Bildungsstufen 4 Klassen für Knaben und 4 Klassen für Mädchen erhalten. Als Lehrgegenstände wurden außer Religion, Muttersprache und den Kunstfertigkeiten, Schönschreiben, Gesang und Zeichnen, in den Lehrplan der Schule aufgenommen Mathematik und Na- turwissenschasten, Geographie und Geschichte. Der Unterricht in den fremden Sprachen wurde zwar anfänglich ganz ausgeschlossen, bei der späteren Entwickelung der Schule zeigte sich jedoch das Bcdürfniß, auch einen vorbereitenden Unterricht im Lateinischen und Französischen in dieser Schule zu ertheilen, theils weil viele Eltern diese Anstalt als eine Vorschule für höhere Lehranstalten, denen sie später ihre Kinder zu übergeben beabsichtigten, zu benutzen wünschten, theils weil für die künftigen Lebensverhältnisse vieler Kinder, die in dieser Schule ihre Schulbildung abschließen, einige Kenntniß dieser Sprachen unentbehrlich zu sein schien. Mit Genehmigung des Königl. Schul-Collegii vom 17. August 1837 wurde daher ein vorbereitender Unterricht im Französischen und demnächst auch im Lateinischen in der Isten und 2ten Knabenklasse mit je 3 Stunden, in der 2ten Mädchenklasse der französische Unterricht in 3 Stunden in der Art eingeführt, daß die Thcilnahme an demselben von dem Wunsche der Eltern abhängig gemacht, und zu dem Ende die Unterrichtsstunden in diesen Gegenständen in die Tagesstunden von 11 bis 12, oder von 4 bis 5 Uhr verlegt wurden. Die Mädchen erhalten zugleich in den Nachmittagsstunden von 2 Lehrerinnen Unterricht in weiblichen Handarbeiten; auch hat eine achtbare Dame, die in jenem Stadttheile wohnt, die Aufsicht über diesen Unterricht übernommen. Das anfänglich auf 1 Rthlr. monatlich in den unteren Klassen festgesetzte Schulgeld wurde späterhin, in Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, ermäßigt, und beträgt jetzt in der unteren oder 4ten Knaben- und Mädchenklasse 20 Sgr. monatlich, in der 3ten 25 Sgr., in der 2ten 1 Rthlr. 5 Sgr., in der Isten 1 Rthlr. 10 Sgr, und außerdem vierteljährlich 10 Sgr. Nebenabgaben für Klasscnbcdürfnisse. Die Schule, deren Leitung interimistisch der frühere Privat-Schulvorstcher Na u- mann übernahm, wurde am 7. Oktober 1833 mit 4 Klassen, 2 Knaben- und 2 Mäd- chenklasseu und 34 Kindern eröffnet, konnte sich jedoch wegen mehrerer ungünstigen Umstände nicht zu einer bedeutenden Frequenz erheben. Erst als die Schule zu Ostern einige höhere Klassen mit einem erweiterten Lehrplane, und nach dem Ausscheiden des bisherigen Hauptlehrers, in der Person des Rektors Merzet einen eben so thätigcn als einsichtsvollen und geschickten Vorsteher erhielt, hob sich die Schule sowohl in Beziehung auf die Frequenz, als auf ihre Leistungen, und ist seitdem, auch nachdem der Rektor Merzet einen Ruf als Lehrer an dem hiesigen Königl. Seminar und der Seminarschule angenommen hatte, und der Rektor Judae am 1. Juli 1838 an seine Stelle getreten war, in stetem erfreulichen Fortschreiten geblieben. Die Schule erhielt zu Michaelis 1830 ihre 2te Knabenklassc, am 1. April 1837 die 2te Mädchen- und am 1. April 1839 die Iste Knabenklassc, und zählt jetzt 124 Schüler und 84 Schülerinnen, zusammen 208 Zöglinge in 7 Klassen. e. Die Dorotheenstädtische Stadtschule. Die Dorotheenstadt, welche früher in dem Hause an der Ecke der Friedrichs- und Dorotheenstraße ihre eigene Stadtschule gehabt, auch vom Jahre 1794 ab, nach dem Brande des ehemaligen Werderschen Rathhauses, das Friedrichs-Werdersche Gymnasium in seinem Bezirke (in einem Neben- gebäude des Gasthofs zur Stadt Rom, in der Charlottenstraße) aufgenommen hatte, besaß, 307 als das Gymnasium im Jahre 1899 nach dem Fricdrichs-Wcrder (OberwasserstraßcNr. 19.) zurückverlegt und die Stadtschule 1895 eingegangen war, keine öffentliche Schule, und war daher auch in dem Plane zur Reorganisation des Stadtschulwcsens als einer der- jcnigen Stadttheilc bezeichnet worden, in welchen besonders das Bedürfniß einer höheren Stadtschule fühlbar wäre. Die Veranlassung, dieses Bedürfniß zu befriedigen, gab die durch den Tod des Schulvorstehers Kupsch im Jahre 1834 erfolgte Erledigung der in der Dorotheenstraße belegenen, zahlreich besuchten Privatschule desselben. Die Communal-Bchörden beschlossen, diese Schule vom I. April 1836 ab, bis wohin sie für Rechnung der Kupsch'scheu Erben fortgeführt worden war, zu übernehmen, und wurde dieselbe demnächst unter dem Namen: „Dorothecnstädtische höhere Stadtschule", als eine höhere Bürgerschule neu organisirt und vorläufig in dem gemiethetcn bisherigen Lokale (Dorotheenstraße Nr. öl.), dann vom l. Oktober 1836 ab in der Frie- drichsstraßc Nr. 94. a. untergebracht und am 2. Oktober 1837 in das jetzige ncucrbaute Schulhaus (Georgcnstraße Nr. 23.) verlegt. Zum Bauplatze für das Schulhaus wurde von der Commune der zu dem Dom-Leibrcnten-Hause (Dorotheenstraße Nr. 29.) gehörige, hinter demselben an der Georgenstraße liegende Garten gekaust, und auf demselben in den Jahren 1836 und 1837 das jetzige Schulhaus in ähnlicher Weise, wie das Königsstädtische Schulhaus, erbaut, wonach das Haus in dem Souterrain die Schuldicner-Wohnung und Kellerräume, in der Isten und 2ten Etage 8 geräumige Klassenzimmer und in der 3ten Etage einen großen Hörsaal und eine Wohnung für den Rektor der Schule, und außerdem einen geräumigen Schulhof nebst Vorhof erhielt. Für den Bauplatz wurden gezahlt 5,999 Rthlr. für die Mitnutzung des Thorweges und eines Fußweges vom Hause in der Dorotheenstraße Nr. 29 1,999 die Baukosten betrugen 14,594 Summa 29,594 Rthlr. Die Schule erhielt denselben Charakter, dieselbe Lehrverfassung und äußere Einrichtung, wie die Königsstädtische Stadtschule, und wurde wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse das Schulgeld hier auf 29 Rthlr. jährlich für alle Klassen, und 15 Sgr. vierteljährlich für Klassenbedürfnissc festgesetzt. Die Anstalt, deren Lei- tung dem früheren Lehrer an dem hiesigen Königl. Seminar, Rektor Zinnow, übertragen wurde, gelangte schnell zu ihrer vollständigen Entwicklung. Sie wurde am l. April 1836 mit 4 unteren Klassen und 114 Schülern eröffnet, erhielt am 1. April 1837 eine 2te, am 1. April 1838 eine Iste Klasse, und im Jahre 1839 wegen der steigenden Frequenz noch 2 Nebenklassen, Ober-Tertia und Ober-Quarta, so daß sie jetzt 8 Klassen zählt, in welchen von 8 ordentlichen und 8 Hülfslehrern 322 Schüler unter, richtet werden. Auch dieser Schule ist auf Grund einer vorläufigen Prüfung und des dicsfälligcn Berichts des Königl. Schul-Collegii das Recht zu Entlassungs-Prüfungen im Sinne der Instruction vom 8. März 1832 von dem Königl. Ministcrio der geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten mittelst Rescripts vom 26. Mai 1849 beigelegt worden, und hat eine solche Prüfung in Folge der von dem Königl. Ministcrio vorläufig ertheilten Genehmigung auch bereits am 11. März 1849 bei der Anstalt stattgefunden, der zufolge 2 Schüler die Schule mit dem Zeugnisse der Reife verlassen haben. ä. Die Luisenstädtische höhere Stadtschule. Zu einer Baustelle für das Schulhaus dieser Schule wurde im Jahre 1834 eine Parcclle von 134 sZ Ruthen von dem in der Verlängerung der Sebastiansstraße belegenen Grundstück des Gärtners Lehmann, für 10 Nthlr. pro IZ Ruthe, also für 1,346 Nthlr- von der Commune gekauft. Die Kosten des Baues in den Jahren 1835 und 1836 betrugen . 11,656 Summa 12,666 Rthlr. Um von der Dresdner Straße her einen Zugang zur Schule zu gewinnen, wurde zugleich das vormals Krüger'sche Erbengrundstück, Drcsdnerftraße Nr. 67., von der Commune angekauft, jedoch nicht der Schule als Eigenthum überwiesen, sondern derselben nur ein Durchgangsrecht durch dasselbe vorläufig bewilligt. Das Schulhaus erhielt dieselbe bauliche Einrichtung, wie das Königsstädtische Stadtschulhaus, und die Schule selbst den Charakter, Einrichtungs- und Lehrplan einer höheren Bürgerschule, welche in 6 Klassen 3 Bildungsstufen umfassen sollte. Die Leitung der Schule wurde dem Dirigenten Grohnert übertragen und diese selbst am 16. Oktober 1836 mit 3 Klassen und 63 Schülern eröffnet. Das Schulgeld wurde auf l Nthlr. monatlich in den beiden unteren, 1j Nthlr. in den mittleren und 5 Nthlr. vierteljährlich in den oberen Klassen, und außerdem 15 Sgr. vierteljährlich Nebenabgaben für Klassenbedürfnisse festgesetzt. Ungeachtet die Lage der Schule in einer entlegeneren Gegend jenes Stadttheilö die Frequenz der Anstalt nicht begünstigte, so war doch bereits zu Ostern 1837 in der oberen der drei vorhandenen Klassen eine genügende Anzahl von Schülern, welche für eine höhere Klasse reif waren, vorhanden, so daß eine neue höhere Klasse, die dritte, eingerichtet werden konnte. So schien die innere, durch tüchtige Lehrkräfte herbeigeführte Entwicklung der Schule den ungünstigen äußeren Verhältnissen obsiegen zu wollen, als das Wiedcrerschcinen der Cholera in der hiesigen Residenz im August 1837, wodurch die sofortige Einrichtung einer Cholera-Heilanstalt in der Gegend der Luiscnstadt erforderlich wurde, die Communal-Behörden in die Notwendigkeit versetzte, in Ermangelung eines anderen, sofort disponiblen, angemessenen Lokals für eine solche Heilanstalt, das Schulhaus der Luisenstädtischcn Stadtschule der Sanitäts-Behörde zu diesem Zwecke zu Gebote zu stellen. Es wurde zwar durch die bereitwillige Mitwirkung des Hauseigentümers Krüger, in dessen Hause, Alte Jakobsstraße Nr. 56., ein interimistisches Lokal für die Schule beschafft, in welchem stch dieselbe noch jetzt befindet. Indessen konnte weder die Translokation der Schule unter den gedachten Umständen, noch das neue Lokal, das, obgleich möglichst dem Zwecke entsprechend eingerichtet, doch nicht das eigene Schulhaus ersetzen konnte, günstig auf die Entwicklung der Schule einwirken. Sie gewann aber dessenungeachtet einen Fortgang, wie er unter den obwaltenden Umständen nur immer erwartet werden konnte. Mit dem 1. Oktober 1838 wurde die zweite und am 1. April 18-16 die erste Klasse eingerichtet, und es steht mit Grund zu hoffen, daß in kurzer Zeit auch diese Schule sich das Recht, Entlassungs-Prüfungen im Sinne der Instruction vom 8. März 1832 zu veranstalten, erwerben, und Schüler mit dem Zeugnisse der Reife entlassen werde. Die Schule zählt jetzt 214 Schüler in 6 Klassen, und es unterrichten in derselben 5 ordentliche und 8 Hülfslehrer. e. Die städtische höhere Töchterschule. Von dem Wunsche geleitet, den wissenschaftlichen Bildungs-Anstalten für die hiesige weibliche Jugend der gebildeten Stände auch ihrerseits eine nähere Fürsorge zu widmen, und in der Erwägung, daß in Berlin nur zwei höhere Töchterschulen, die Königliche Elisabcth- schule und die Friedrichsstädtische höhere Töchterschule, unter der Verwaltung einer öffentlichen Behörde beständen, und es daher wohl ein Bedürfniß sei, auch in anderen Stadttheilen öffentliche Schulen dieser Art hinzustellen, um in denselben den Vorsteherinnen von Privat-Töchterschulen ein Vorbild und einen Anhalt für die Ein- richtung ihrer Schulen zu geben, beschlossen die Commnnal--Behörden im Jahre 1837 eine städtische höhere Töchterschule in dem Spandauer Stadtviertel zu errichten. Zn dem Ende wurden, um sowohl die bereits bestehenden Privatschulcn nicht zu benach- Heiligen, als auch der Schule bei ihrer Errichtung sogleich einen Stamm von Schülerinnen zu gewähren, die beiden Schulen des Professors Hcinsius und des Fräuleins von Pape mit der neuen städtischen Schule verbunden, indem mit dem Professor Heinsius, der schon früher seine Schule aufzugeben beabsichtigte, ein billiges Abkommen getroffen, dem Fräulein von Pape aber die Stelle einer ersten Lehrerin an der neuen Schule verliehen wurde. Ein passendes Lokal für die Schule wurde in dem Hause, Oranicnburgerstraße Nr. 69., in welchem sich dieselbe noch jetzt befindet, gefunden und für den Schulzweck in der Art eingerichtet, daß in dem 2tcn und 3ten Stockwerke 9 Klassenzimmer, mit Einschluß eines größeren Hörsaals, und in dem Seitengebäude die Wohnung für die erste Lehrerin und die sonst erforderlichen Räumlichkeiten beschafft wurden. Das Lokal war bisher nur gemiethet. Indessen haben die Communal- Behördcn, weil die Lage und Beschaffenheit des Hauses sich für diese Schule vorzüglich eignet, und um die Schule nicht der Gefahr auszusetzen, dies schwer zu ersetzende Lokal zu verlieren, das Haus am 1. April 1819 für 29,999 Rthlr. erkauft, jedoch dasselbe nicht der Schule als Eigenthum übergeben, sondern ihr nur das Schullokal in dem Hause gegen Zahlung einer angemessenen Micthe zugesichert. Die Schule selbst stellt sich, wie die gleichartigen Schulen, die Aufgabe, Töchter aus den gebildeten Ständen durch einen methodischen Unterricht geistig zu bilden, sie mit denjenigen Kenntnissen und Geschicklichkeiten auszustatten, welche der Beruf und die künftigen Lebensverhältnisse des weiblichen Geschlechts in den gebildeten Ständen erfordern, und sie durch Erwcckung und Belebung eines christlich frommen Sinnes zu erziehen. Religion, Anschauungs-, Sprach- und Leseübungen, deutsche Sprache und Literatur, Französisch und Italienisch (letzteres nur in der ersten Klasse), Geographie und Geschichte, Naturwissenschaften und Rechnen, so wie die Kunstfertigkeiten, Schönschreiben, Gesang und Zeichnen, und weibliche Handarbeiten bilden den Kreis der Lehr- gcgenstände, deren Ziel für die ganze Schule und für jede Klasse in dem Fundamcntal- Lchrplan der Schule festgesetzt ist, nach welchem die halbjährlichen Lcktionspläne entworfen und von dem Königlichen Schul-Collcgio festgestellt und bestätigt worden. Die Leitung der Schule ist dem Rektor vi. Mätzner, die nähere Aufsicht über die Schülerinnen, besonders in sittlicher Beziehung, der ersten Lehrerin, Fräulein von Pape, unter dem Beistände der übrigen, stets in der Anstalt und den Klassen anwesenden Lehrerinnen übertragen. Das Schulgeld ist auf 2 Rthlr. nebst 5 Sgr. Neben- abgabcn für Schulbedürfnissc monatlich festgesetzt. Freistellen werden in dieser Schule nicht crtheilt. Die Schule wurde am 1- Oktober 1838 mit 181 Schülerinnen in 6 Klassen eröffnet, und hob sich bald zu einer bedeutenden Frequenz, deren Zunahme die Lokalität der Schule, so wie die Rücksicht auf deren Zweck jetzt nicht weiter gestatten. Die Schule zählt gegenwärtig 218 Schülerinnen, welche in 9 Klassen von o ordentlichen Lehrern, 3 Lehrerinnen und 8 Hülfslehrcrn unterrichtet werden. Um den Wünschen mehrerer Eltern entgegen zu kommen, wurde vem Juli 1839 ab auch ein Unterricht im Fortepianospiel eingeführt, an welchem mehrere Kinder zu gleicher Zeit gegen ein mäßiges Honorar an den Nachmittagen Mittwochs und Sonnabends Theil nehmen können. Dieser Unterricht ist zwar nur ein Privat-Unternehmen des Musiklehrerö der Anstalt, jedoch führt der Dirigent der Schule die Aufsicht über den Unterricht. 310 Zur näheren Darlegung des Fortganges, den die Stadtschulen seit ihrer Grün- dung gewonnen, lassen wir diesem Bericht eine Uebersicht der bisherigen Frequenz, so wie eine Uebersicht der jetzigen äußeren Verhältnisse derselben folgen. Frequenz der Stadtschulen in den Jahren 1832 bis 1810. Schule. 1832. 1833. 1831. 183S. 183k. 1837. 1838. 183». 1840. Königsstädtische höhere Stadtschule IS» 230 200 200 2S8 314 32» 3S7 3K3 Stralauer Stadtschule — SI SK US 110 120 1S7 227 208 Dorotheenstädtische höhere Stadtschule — — — — 127 180 238 274 322 Luisenstädtische höhere Stadtschule — — — — 76 11» IS3 I»k 214 Städtische höhere Töchterschule. . 22S 2K8 248 8,,,,»-,!>», der Schüler und Schülerinnen ISS 281 31k 34S K11 733 1,102 1,322 I,3Ss Uebersicht der äußeren Verhältnisse der Stadtschulen im Jahre 1840. Schul e. Zeit der Eröffnung derselben. Kosten des Schulhauses crcl. Reparaturkosten. litlili-. Zahl der Klassen. Frequenz ult. Dezember 1840. Commu- nal-Zuschuß 1840. lUblr. Königsstädtische höhere Stadtschule I. Mai 1832. 14,320 -> 363 Nichts. Stralaucr Stadtschule 7. Okt. 1833. 17,264 7 208 SV» Dorotheenstädtische höhere Stadtschule I. April I83K. 20,S04 8 322 Nichts. Luiseustädtische höhere Stadtschule 10. Okt. I83K. 12,9»k V 214 3S0 Städtische höhere Töchterschule. . I. Okt. 1838. S 248 Nichts. Ks,284 tincl. 1,281 Rthl. aus den Ersparnissen dcrKönigS- siädlisch. Schule). 37 1,35S 8S0 0'orschuß- wciscl- Außer den vorstehend angegebenen Kosten für die Schulhäuser haben sammtliche Stadtschulen, besonders in den ersten Jahren ihres Bestehens, Zuschüsse aus Com- munal-Mitteln erfordert. Diese Zuschüsse sind von der Königsstädtischen und Dorotheenstädtischen Stadtschule bereits ganz der Kämmerei-Kasse zurückerstattet worden. Bei den drei anderen Schulen sind diese bisherigen Zuschüsse als künftig zurückzugewährende Vorschüsse berechnet worden und betragen dieselben bis 1840 incl. bei der Stralauer Stadtschule 4,200 Rthlr. Luiscnstädtischen höheren Stadtschule 2,030 Städtischen höheren Töchterschule . 3 00 zusammen 0,730 Rthlr. Uebertrag. 311 Ucbertrag . . . 6,750 Rthlr. Hierzu: Die Schulhäuser-Baukosten 64,000 für Reparaturen - - l,811 - 72,501 Rthlr. für den Platz auf Kosten der Königsstädtischen Stadtsch ule 1,284 Summa der Kosten der Stadtschulen bis 1840 incl. 73,845 Rthlr. Wie bei den drei städtischen Gymnasien und der Gewerbeschule, so werden auch bei den Stadtschulen nach Communal-Beschluß 10 pCt. Freistellen an Kinder unbemittelter Eltern crtheilt. Bei der Stralauer Stadtschule ist sogar in Betracht der Lokalvcrhältnisse jenes Stadtthcils ausnahmsweise bestimmt worden, daß 20 pCt. Freiste!- lcn, aber keine ganze, sondern nur halbe Freistellen, für welche 15 Sgr. monatliches Schul- geld gezahlt wird, also 40 pCt. halbe Freistellen, stattfinden sollen. Dagegen werden in die städtische höhere Töchterschule gar keine Freischülerinnen aufgenommen. Ferner haben die Communal-Bchörden beschlossen, daß, wenn drei oder mehr Geschwister gleichzeitig eine und dieselbe städtische Schule besuchen, das dritte Kind ganz, das vierte und eben so das fünfte zur Hälfte von der Zahlung des Schulgeldes befreit sein sollen, insofern die Eltern diese Vergünstigung in Anspruch nehmen und deren Verhältnisse es als billig erscheinen lassen, daß ihnen eine Erleichterung bei der Zahlung des Schul- geldes für ihre Kinder gewährt werde. Diese Vergünstigung soll jedoch Auswärtigen nicht zu Gute kommen. Es werden hiernach, da die Zahl der 3tcn, 4ten und 5tcn Geschwister ziemlich 5 pCt. der Schülcrzahl beträgt, im Ganzen 15 pCt. der Schüler- zahl freier Unterricht in den Stadtschulen gewährt. In diesen Schulen kamen im Jahre 1839 19,430 Rthlr. an Schulgeld auf. Mit den 15 pCt. Freischüler würde an Schulgeld aufgekommen sein 22,859 die Commune hat mithin durch die Stadtschulen, abgesehen von dem besseren, wohlfeileren Unterricht, der dadurch für die Kinder des ge- bildeten Bürgerstandes gewährt worden ist, ein Opfer von 3,429 gebracht, um auch den weniger bemittelten Kindern dieses Standes Gelegenheit zu geben, durch Benutzung eines guten Schulunterrichts ihr Lebenswohl zu begründen. Berechnet man von den Kosten, welche die Commune bisher auf die Stadtschulen verwandt hat, im Betrage von 72,561 Rthlr. (ercl. der 1,284 Rthlr. aus den Mitteln der Königsstädtischen Stadtschule), die Zinsen ä 4 pCt. auf circa. . . 2,902 Rthlr. und den jetzt noch erforderlichen Zuschuß, welcher vorschußweise geleistet wird - - 850 Summa 3,752 Rthlr. so beträgt dies ungefähr die vorgcdachte Summe des den Freischülern erlassenen Schulgeldes, und kann man hiernach sagen, daß die Stadtschulen sich selbst erhalten, und die Commune ihnen nur die Mittel darbietet, Kindern unbemittelter Eltern freien Unterricht zu gewähren. IV. Das städtische Armen-Schulwesen. Die Verwaltung des städtischen Armen-Schulwesens, welche bis I.Oktober 1837 zum Geschäftskreise der Armen-Direction gehörte, ging von da ab mit der gesammtcn Vermögens- und Kassenverwaltung der Armenschulcn auf die Schul-Deputation über; theils weil der bedeutende Umfang, den das Armen-Schulwesen in den letzten Jahren ge- 312 wonnen hatte, es für die Armen-Dircction wünschcnswerth machen mnßtc, von einem, zu der eigentlichen Armenpflege nicht unmittelbar gehörenden Geschäftszweige entbunden zu werden, um die ihr zu Gebote stehenden Arbeitskräfte um so ungehinderter für die eigentlichen Zwecke der Armenverwaltung verwenden zu können, thcils weil es nur zur Vereinfachung des Geschäftsbetriebes dienen konnte, wenn das gesammtc städtische Schulwesen einer einzigen Behörde übertragen wurde. Aus demselben Grunde wurde auch die bisher von der Forst- und Oeconomie-Deputation geführte Verwaltung der größtenthcils von Armcnkindern besuchten Schulen auf dem Wedding und in Ncu- Moabit gleichzeitig von der Schul-Deputation übernommen. Die Verwaltung des Armen-Schulwesens, wie dieselbe von der Schul-Deputation geführt werden sollte, wurde durch ein besonderes Reglement vom 18. September 1837 rcgulirt. Nach demselben verblieb den Armen-Kommissionen, die in so fern Organe der Schul-Deputation wurden, nach wie vor die Obliegenheit, dafür zu sorgen, daß die schulpflichtigen Kinder solcher Eltern, die Gegenstand der Fürsorge der Armenpflege sind, Schulunterricht erhalten, so wie auch die Begutachtung über die Bewilligung der Freischule überhaupt, und über die Festsetzung der Schulgeld-Beiträge. Dagegen wurden die Armen-Kommissionen von dem Geschäfte der Einziehung der Schulgeld-Beiträge befreit und wurde dieses den Lehrern übertragen. Desgleichen wurde die Schulzuweisung der einzuschulenden Kinder nicht mehr durch die bisher beim Friedrichs- Waisenhause bestellt gewesene Frcischul-Jnspcction besorgt, sondern durch einen besonderen Beamten der Schul-Dcputation in deren Geschästslokale. Die Verpflichtung der Commune, für den Unterricht der Armcnkinder, deren Schul- pflichtigkcit hier mit dem vollendeten vtcn Lebensjahre beginnt und in der Regel mit dem vollendeten 14ten Jahre endigt, zu sorgen, erstreckt sich auf sämmtliche hiesige Armcnkinder, mit Ausnahme der Kinder der sranzösisch-reformirten Gemeine, der Judcnschaft und der Kinder aktiver Militair-Personen. Die letzteren erhalten, in so fern ihre Kinder nicht in die Garnisonschule aufgenommen werden können, von der Militair- Bchörde für ihre schulfähigen Kinder ein Schulgeld von 4 Rthlrn. jährlich, als so viel des Königs Majestät für die Militairkindcr hier in Berlin ausnahmsweise bestimmt haben, während sonst nur T Nthlr. an Schulgeld jährlich bewilligt sind. Die Militair-Personen sind gehalten, für jenes Schulgeld ihre Kinder in hiesige Schulen selbst unterzubringen. Können ihre Kinder für dieses Schulgeld in einer Privatschule keine Aufnahme finden, so tritt die Commune vermittelnd ein, und gewährt den Unterricht gegen Zahlung des monatlichen Schulgeldes von Iii Sgr. — Einige hiesige Kirchen, namentlich die Dom-, Dorotheenstädtische-, Dreisaltigkeits-, Parochial-, Böhmische, Jerusalems- und Neue Kirche, so wie die Katholische Kirche, haben eigene Armen- schul-Fonds, und daher zunächst die Verpflichtung, für den Unterricht der Armenkinder ihrer Parochien zu sorgen. Vermögen sie nicht, dem Bedürfnisse vollständig zu genügen, so sorgt die Commune auch für die dürftigen Kinder dieser Parochien. Nach dem Beschlüsse der Communal-Behörden sollen alle der Fürsorge der Commune anheimfallenden Armenkinder in eigenen städtischen Armenschulcn Unterricht erhalten. Indessen ist dies bisher noch nicht vollständig auszuführen gewesen, und es haben daher, da nicht alle Armcnkinder in den Communal-Armenschulen Aufnahme finden können, viele Armenkinder in den hiesigen Parochial- und Privatschulen untergebracht werden müssen, in welchen für jedes dieser Kinder jetzt den Schulvorste- hcrn Seitens der Commune ein monatliches Schulgeld von Iii Sgr. gezahlt wird, während noch in den Schulen außerhalb der Stadt das von der Commune für je, des Armenkind zu zahlende Schulgeld auf 7r Sgr. monatlich festgestellt ist. Außer- -!U5 dem erhalten die Privat-Schullchrer noch eine Vcrgütigung für Holz, die von der Schul-Deputation jährlich gegen den Eintritt des Herbstes, nach der Zahl der Kinder und der Räumlichkeit, deren sie bedürfen, festgesetzt wird. Die Armenkindcr erhalten hiernach thcils in den Communal-Armenschulen, theils in den Parochial- und Privatschulen Unterricht. Da der Veränderungen und Verbesserungen, welche das Privat-Schulwesen in den letzten It> Jahren erhalten hat, bereits oben in dem Abschnitt über die Parochial- und Privatschulen gedacht worden ist, so wird der nachfolgende Bericht nur die Errichtung und Organisation der Communal-Armcnschulen, die Einrichtungen, welche für den Unterricht solcher Armenkinder, welche die Tagesschule nicht besuchen können, getroffen sind, und die Einschulung der Kinder, so wie die Controle des Schulbesuchs umfassen. 1) Die Communal - Armenschulen, a. Errichtung derselben. Nach dem im Jahre 182V entworfenen und genehmigten Reorganisations-Plane des Armen-Schulwesens, sollte die gründliche Verbesserung desselben in der Art herbeigeführt werden, daß man auf dem von der Commune bereits seit der Uebcrnahme des Armcnwcscns im Jahre 1820 betretenen Wege fortginge, und für den Unterricht der Armenkinder durch eigene wohlorganisirtc Communal-Armenschulcn sorgte. Man hoffte das vorhandene Armen-Schulbedürfniß durch 14 solcher Schulen, deren jede in 4 Klassen, 2 Knaben- und 2 Mädchcnklasscn, zu 75 Kinder, ZW Kinder aufnehmen, und die mithin zusammen 4,20V Kinder fassen sollten, befriedigen zu könne», und thcilte deshalb die Stadt in 14 Armcnschul-Bezirke, von denen jeder eine Communal-Armenschule erhalten sollte. Demgemäß wurde auch bereits im Jahre 1827 mit der Einrichtung vollständiger Communal-Armenschnlcn nach dem gedachten Plane begonnen. Indessen zeigte es sich später, daß eine Schule von 4 Klassen für jeden Schulbezirk nicht genüge, und daß es eben sowohl das Schulbedürfniß erfordere, als es in Bezug auf die Baukosten und den Ausgabe-Etat, wie aus das Klassensystcm der Schule vorthcilhafter sei, die Communal-Armenschulen zu 8 Klassen, 4 Knaben- und 4 Mädchcnklasscn, für VW Kinder einzurichten. Es wurden daher vom Jahre 1835 ab mehrere bereits vorhandene Communal-Armenschulen aus 8 Klassen erweitert, und die neuen Schulhäuser gleich auf 8 Klassen in dem Istcn und 2ten Stockwerk, und 2 Lehrerwohnungen im 3ten Stockwerk, ganz so wie die Schulhäuser für die Stadtschulen eingerichtet. Zu Michaelis 1827 wurde die Iste vollständige Communal-Armenschule zu 4 Klassen für den Ilten Schulbezirk in dem Rückerschcn Stistshause, Landsbergerstraße Nr. 27., eingerichtet. Zu Ostern 1828 die 2te zu 4 Klassen, für den litten Schulbezirk, in der Jnvali- denstraße Nr. 5. 1829 die 14te Communal-Armenschule in dem neuerbauten Schulhause in der Kcssclstraße, zu 4 Klassen; ferner die 9te Communal-Armcnschule in dem gemiethetcn und normalmäßig eingerichteten Schullokalc, Grenadierstraße Nr. 42., zu 4 Klassen, und die 5te Communal-Armcnschule in dem von der Commune angekauften und für den Schulzweck baulich eingerichteten Hause, Lindenstraße Nr. 7., zu 4 Klassen. 1830 die 12te Communal-Armenschule in dem neuerbauten Schnlhause, Koppenstraße Nr. 51.,'zu 4 Klasse»; und die 7te Communal-Armcnschule in einem gemiethetcn, aber normalmäßig ausgebauten Lokale, Schäfergasse Nr. 21., zu 4 Klassen. 18 1831 bis 1833 gcstattetcn financielle Verhältnisse der Commune ein Vvrschrciten in dieser Angelegenheit nicht; indessen wurde doch der Bau eines Armen-Schulhauses für den 8tcn Schulbezirk vorbereitet. 1834 wurde die 8te Communal - Armenschulc in dem neuerbautcn Schulhausc, Linienstraße Nr. 162., mit 4 Klassen eröffnet. 1835 die 10te Communal-Armen-Knabenschule mit 2 Klassen in dem gemieteten L okale, Alexanderstraße Nr. 53., eingerichtet, auch die früher Elsnerschc Paro- chialschule, Wilhelmsstraße Nr. 2., von der Commune übernommen und für ihre Rechnung verwaltet, bis diese Schule in die erweiterte 5te Communal-Armcnschule aufgenommen wurde. 1836 wurde die 14te Communal - Armenschule, in der Kesselstraße, durch Aufsetzung eines neuen Stockwerks um 4 Klassen erweitert; desgleichen die 13te Communal-Armenschule, Jnvalidcnstraße Nr. 5., mit 2 neuen, durch Ausmiethung des einen Hauptlehrers gewonnenen Klassen versehen; ebenso 1837 der 5ten Communal-Armenschule in einem Seitengebäude 6 neue Klassen gegeben, und die bisherige Johowsche Schule nach dem Ableben des Schnlvorstchers Johow von der Commune übernommen, und als IVte Communal-Armen-Mädchenschule, zu 2 Klassen, in einem gcmictheten Lokale, in der Neuen Königsstraße Nr. 63. und 64., eingerichtet. 1838 wurde: z. die 6te Communal-Armenschule von 8 Klassen in dem neuerbauten großen Schulhause, in der Großen Georgen-Kirchgasse Nr. 1. »., eröffnet; K. die bisher Wegcnersche Privatschule von der Commune übernommen, und als 4tc Communal-Armenschule, zu 4 Klassen, in einem gemietheten Lokale, in der Kleinen Frankfurterstraße Nr. 7., eingerichtet (1840 wieder eingegangen); c. die bis dahin mit der Privatschule des Schulvorstehers Hornung verbundene erste Nückersche Stiftsschule zu einer normalmäßigen Communal- Armen-Mädchenschule, von 2 Klassen, in dem der Schule zugehörigen, neu ausgebauten Hause, Lindenstraße Nr. 67., eingerichtet, und ä. in der 13ten Communal-Armenschule eine 3te Mädchenklasse, als die 7te Klasse der Schule, errichtet. 1839 wurde: das ursprünglich für die Luisenstädtische Stadtschule erbaute Schulhaus in der Sebastiansstraße vorläufig zum Schullokal für die bisher in dem Hause Schäfergasse Nr. 21. miethsweise untergebrachte 7te Communal-Armcnschule bestimmt und diese dadurch um 4 Klassen erweitert; b. die 8te Communal-Armenschule, Linienstraße Nr. 162., durch Aussetzung eines 3ten Stockwerks ebenfalls um 4 Klassen vergrößert, und c. die 3te Communal-Armenschule in dem neuerbautcn großen Schulhause, in der Großen Frankfurterstraße Nr. 22., mit 8 Klaffen eröffnet. Es bestehen demnach jetzt 12 normalmäßig eingerichtete Communal-Armenschule», in welchen in 73 Klassen 5,944 Armenkinder einen geregelten Tages-Schulunterricht, und 1,130 Kinder Nachhülfe-Schulunterricht erhalten. Diese 12 Schulen waren ult. Dezember 1840: 1) die 3te Communal-Armenschule, Große Frankfurterstr. Nr. 22, . . mit 8 Klassen 2) die 5te - - Lindenstr. Nr. 7 - 8 Uebertrag . . >6 Klassen Z15> 4) 3) «) die 7te die 8te die 9te 7 a.) die löte b.) die löte die Ute die 12tc die 13te die 14te Uebertrag . . . 19 Klassen die Vte Communal-Armenschule, Große Georgen-Kirchgasse Nr. I. a. mit 8 - - Sebastiansstr. Nr. 17 - 8 - . Linienstr. Nr. 192 8 - Grenadierstr. Nr. 42 f. Knaben, Aleranderstr. Nr. 33. . f. Mädchen, Neue Königsstr. Nr. 93. Landsbergerstr. Nr. 27. . Koppensstr. Nr. S1. . . . Jnvalidenstr. Nr. 3. . . . Kesselstraße die Rücker'sche Stistsschulc, Lindcnstr. Nr. 97 Summa Von diesen 12 Communal-Armenschulcn befinden fich nur noch 2, nämlich die a,I 9. und 7.s. und b. gedachten, in gemiethetcten Lokalen, die übrigen 19 in eigenen, der Commune oder Stiftungen zugehörigen Schulhäuscrn. Auf den Bau der Armcn- Schulhäuser verwandte die Commune seit 1823 bis 1839 79,923 Rthlr. und Pia 1849 11,922 Summa . . . 88,247 Rthlr. ausschließlich der Summen, welche zum Ankauf verschiedener Bauplätze verwcn- det worden sind. — Die Fortschritte der Reorganisation des Armen-Schulwesens, seit deren Beginn im Jahre 1829, ergiebt die nachfolgende Uebersicht: 8) 9) 19) 11) 12) 4 a q 4 4 7 8 -> 73 Klassen. I Communal- Schulw-ftnol Juschuh ohne die Kosten der Waisenhaus- und Arbeitsschule und ohne die Ausgaben für Bauten und Grundstücke. Jahr. Zahl Zahl der der Com- Klassen munal- in Armen- denselschulen. ben. I 4 2 8 8 20 7 28 7 28 7 28 7 28 8 82 9 84 9 4V 9 4« 12 KI 18 77 12 78 Zahl der Armen-Schulkinder in den Commu- nal- Armen- schulen. in den Parochial- und Privatschulen. im Waisen- und Arbeits- Hause. Summa. Htblr. Htklr. 1821 1823 1826 1827 1828 1829 1880 18Z1 1882 1888 1884 1883 188« 1887 1888 1889 1840 289 VVV I,3«7 8,272 8,382 8,7113 8,«92 4,881 4,887 4,889 3,211 «,429 7,003 7,074 8,«72 3,72« 4,094 8,873 4,191 4,708 3,239 3,788 «,219 «,880 7,127 «,881 «.334 3,74« «,292 189 206 213 219 249 283 3«2 884 417 429 487 42« 498 488 439 1,200 8,300 8,861 4,221 4,909 3,««1 7,712 8,320 9,82« 9,739 11,017 11,19« 12,438 12,468 18,4«! 18,189 18,823 8,000 14,000 16,142 18,710 20,021 26,867 29,981 33,673 86,978 87,272 40,968 1,000 9,600 11,914 18,62« 13,398 22,238 24,900 28,300 32,300 30,300 36,000 c.rcl. !i,00tt Rthlr. zur TU, gung cinrr Hypothckrn- schuld. 42,24« 46,672 48,328 33,008 32,493 34,4«7 18° 32,800 37,000 3a, r 83 42,888 41,181 4 0309 383 Im Jahre 1849 befanden sich Armen-Schulkinder: 1) in den 12 Communal-Armenschnlen: 3. in der Tagesschule 5,944 b. in der Nachhülfcschule 1,139 7,974 2) in 39 Parochial- und Privatschnlen innerhalb der Stadt ^ 3) in der Schule auf dem Wedding t ^ .,,^2 4) in der Schule in Neu-Moabit 1 ' 5) in der Schule auf dem Gesundbrunnen ! 9) im Großen Friedrichs-Waisenhause 3351 in dessen Filial 48-1 7) im Arbeitshause ^ 79 zusammen 13,825 Von den Ausgaben für das Armen-Schulwesen im Jahre 1849 im Betrage von 54,497 Rthlr. wurden verwandt: 1) für die Schulen und den Unterricht 49,952 Rthlr. 2) für Miethen von Schullokalien 1,259 3) für Abgaben und Lasten, und Unterhaltung der Schulgebäude 2,! 35 4) für Zuschüsse zu den Freischulcn in den Wülknitz- schen Hänsern 425 5) für Legaten-Zinsen 199 9) für sonstige Ausgaben - - 899 Summa 54,497 Rthlr. An Schulgeld-Beiträgen von den Armen-Schulkindern kamen ein: 1829 .... 349 Rthlr. 1839 .... 489 - ^ I 1832 s ' ' ' ' " ' 1833 .... 1,289 - 1834 ... . 1,858 - >835 .... 4,558 - 1839 ... . 5,972 - 1837 ... . 9,595 - 1838 ... . 5,957 - 1839 .... 7,174 - 1849 .... 8,492 . b. Organisation der Communal-Armenschnlen. Jeder Communal-Armenschule ist, gleich wie den Parochial- und Privatschulen, ein aus einem Geistlichen der Parochie, und einem bis zwei weltlichen Mitgliedern zusammengesetzter Schulvorstand vorgeordnet, dessen Pflichten dieselben sind, wie sie in der Instruction für die Vorstände der Parochial- und Privatschulen vom 19. April 1832, deren oben in dem Abschnitte von den Parochial- und Privatschulen gedacht ist, näher bezeichnet sind. Die Vorstände sind die nächsten Aufsichtsbehörden über die Communal- Armenschulen und die Organe, durch welche die Schul-Deputation ihre Verfügungen an die Lehrer gelangen und ausführen läßt. Das Lehrerpersonal besteht aus Haupt- :;Z7 und Hülfslehrern und Lehrerinnen. Letztere besorgen nur den Unterricht in weiblichen Handarbeiten, wogegen der wissenschaftliche Unterricht nur von Lehrern erthcilt wird. Jeder Abtheilung der Schule für Knaben und für Mädchen ist ein Hauptlehrcr, in einigen der zuletzt errichteten Schulen aber nur ein Hauptlehrer der ganzen Schule vorgesetzt, wodurch die Verwaltung der Schule eine größere Einheit erhalten hat, und Reibungen unter den Hauptlehrcrn einer und derselben Schule vermieden.worden sind. In den >2 Communal-Armenschulen sind gegenwärtig in deren 73 Klassen 77 Lehrer, 2V Hauptlehrer und 37 Hülfslchrcr, und außerdem 17 Lehrerinnen beschäftigt. Der Lehrplan der Communal-Armenschulen umfaßt nur das für jeden Menschen Notwendigste. Dies Wenige soll aber recht und gründlich betrieben und eingeübt werden. Die Lehrgegcnstände sind: 1) Religionslehre sKenntnißdcr Bibel, der biblischen Geschichte und des Katechismus); 2) Muttersprache, in Hinsicht auf: ». Bildung des Sprach- und Denkvermögens, b. deutliches und verständliches Lesen und Rcchtschreiben, e. die allgemeinsten Regeln der Sprache und eine angemessene Fertigkeit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck; 3) Rechnen, die vier einfachen Rechnungsarten, die Lehre von den Brüchen und Regeldetri; 4) Schönschreiben; 3) Gesanglchre, vornämlich Einübung einstimmiger und in der oberen Klaffe mehrstimmiger Kirchenlieder. Hierzu treten in der oberen Knabcnklasse die Anfangsgründe der Formenlehre, mit Uebungen im Zeichnen, zur Bildung des Sinnes für Raumverhältnisse, und in der oberen Knaben- und Mädchenklasse die allgemeinsten Anfangsgründe der Naturkunde, die Geographie und Geschichte in besonderer Beziehung auf den preußischen Staat hinzu, so wie für die Mädchenschule der Unterricht in den gewöhnlichsten weiblichen Handarbeiten, Stricken, Stopfen, Nähen und Wäschczeichnen. Hiernach ist der Lectionsplan folgendermaßen festgestellt: 1. Für eine Schule von 4 Klassen, 2 Knaben- und 2 Mädchenklassen: Klassen: Knaben: Mäd chen: I. II. l. Ii. Lehrgegenstände. Stundenzahl. Religion « k K 't Lesen l» 8 Deutsche Sprache und Rechtschreiben k — 2 — Schönschreiben 2 Rechnen » 4 3 Formenlehre 2 — — ' Welt- und Vatcrlandskundc — 2 Gesang 2 2 2 l Weibliche Handarbeiten — — 8 8 32 2K 32 2« 358 u. Für eine Schule von 8 Klassen, 4 Knaben- und 4 Mädchenklasscn: Klassen: naben Mädchen: I. II. in. IV. l- I II. j lll. !I V. L e h r g e g e n st ä n d e. Stundenzahl. Religion 6 6 6 6 6 6 4 4 Lesen 4 6 10 10 4 4 7 8 Deutsche Sprache und Rechtschreibcn 6 4 — — 2 2 — — Schönschreiben 4 4 4 4 4 4 3 2 Rechnen 4 4 4 4 4 4 3 3 Formenlehre 2 2 — — — — — — Vaterlands- und Weltkunde 4 4 — — 2 2 — — Gesang 2 2 2 2 2 2 I I Weibliche Handarbeiten — — — — 8 8 8 8 32 32 26 26 32 32 26 26 Nach diesem Lektionsplan sind die Pensa für eine jede Klasse abgegränzt. Der Unterricht selbst ist in jeder Klasse möglichst nur einem und demselben Lehrer übertragen. Ueber sämmtliche Schüler wird von dem Hauptlehrer ein Hauptbuch, und über jede Klasse von dem betreffenden Klassenlehrer ein Klassenbuch geführt. Elfteres enthält die nöthigen Notizen über das Alter der Kinder, Stand und Wohnung der Eltern, Zeit der Aufnahme und des Abganges, Ausbildung des Kindes und wohin dasselbe aus der Schule gekommen ist; letzteres die Controle des Schulbesuchs. Außerdem werden in besonderen Büchern die durchgenommeneu Pensa, erlernten Kirchenlieder, Gesänge u. s. w. vermerkt. Alljährlich im September werden in sämmtlichen Communal-Armen- schulen, in Gegenwart der Deputirten der städtischen Behörden und des Schulvorstandes, Prüfungen abgehalten und über dieselben ein Protokoll aufgenommen, welches mit dem Jahresberichte über die Schule der Schul-Deputation zur weiteren Berichterstattung an das Königl. Schul-Collegium übersandt wird. Bei Gelegenheit der Prüfungen werden zugleich an fleißige arme Kinder Prämien zu ihrer Ermunterung vertheilt, welche besonders in Bibeln und Gesangbüchern bestehen, wozu die Communal-Behörden jährlich eine bestimmte Summe bewilligt haben. Der Erfolg des Unterrichts in den Communal-Armenschulen kann nur als ein sehr erfreulicher bezeichnet werden. Alle Kinder, deren Schulbesuch nur einigermaßen regelmäßig ist, und bei denen nicht durch den Umzug der Eltern ein zu häufiger Schulwechsel eintritt, machen rasche und sichere Fortschritte. In den oberen Klassen lesen sie geläufig, sind in den einfachen Rechnungsarten und auch in der Bruchrechnung wohlgeübt, wissen sich mündlich gut auszudrücken, besitzen schon eine recht gute Uebung im orthographischen Schreiben, und sind in der christlichen Religion wohl unterrichtet und auch sonst mit gemeinnützigen Kenntnissen ausgestattet. Dieser sehr befriedigende Erfolg des Unterrichts in den Communal-Armenschulen hat denn auch die städtischen Behörden nur in der Ueberzeugung befestigen können, daß für den Unterricht der Armenkinder nur allein in besonderen öffentlichen Schulen mit Erfolg gesorgt werden könne. Dieselben haben daher ihre Bemühungen, besondere städtische Armenschulen zu errichten, rastlos fortgesetzt, um so mehr, da die Erfahrung gelehrt hat, daß wenn nur die Schullokalien beschafft sind, der Unterricht der Armen- linder in solchen Schulen nicht nur geregelter und besser, sondern auch sogar wohlfeiler, als in den Schulen von Privat-Unternehmern, herzustellen sei. Die Disciplin ist im Allgemeinen angemessen gehandhabt worden, und nur selten sind über die Lehrer, deren Thätigkeit und guten Willen wir nur anerkennen können, begründete Beschwerden geführt worden. Dagegen sind leider die Fälle weniger selten gewesen, daß Eltern von Armcnkindern sich aus unerheblichen oder nichtigen Gründen Beleidigungen gegen Lehrer und Schulvcrwaltungs-Beamten erlaubt haben und deS- halb zur fiskalischen Untersuchung gezogen werden mußten. Der Ausgabe-Etat ist festgesetzt: 4 für eine Communal--Armenschule von 4 Klassen, 2 Knaben- und 2 Mädchenklassen, mit 300 Kindern. >) Knaben-Hauptlchrer bei 32 Stunden 300 Rthlr. nebst freier Wohnung; 2) Mädchen-Hauptlehrer bei 24 Stunden 300 und freie Wohnung; 3) Knaben-Hülfslehrer bei 2V Stunden 100 4) Mädchen-Hülfslehrer bei 18 Stunden 140 5) Lehrerin der Handarbeiten bei 8 Stunden 30 6) Reinigung des Hauses :c 30 7) für Heizung der Klassen 100 8) für Lehrmittel - - 123 Summa >,223 Rthlr. U. Für eine Communal-Armenschule von 8 Klassen, 4 Knaben- und 4 Mädchenklassen, mit 600 Kindern. 1) Der Hauptlchrer der Schule bei 24 Stunden 400 Rthlr. und freie Wohnung; 2) der Iste Mädchcnlehrer bei 32 Stunden 300 und freie Wohnung; 3) der Iste Knaben-Hülfslehrer bei 32 Stunden 300 4) der Iste Mädchen-Hülfslehrer bei 24 Stunden 210 5) der 2te Knaben-Hülsslehrer bei 26 Stunden 100 k) der 3te Knaben-Hülfslehrer bei 2K Stunden 160 7) der 2te Mädchen-Hülfslehrer bei 18 Stunden >40 8) der 3te Mädchen-Hülfslehrer bei 18 Stunden 140 9) 2 Lehrerinnen der weiblichen Handarbeiten, jede für 8 Stunden, ä 3V Rthlr >00 >0) für Heizung > - - 130 >1) für Reinigung des Schullokals 00 - 12) für Lehrmittel - - 130 Summa 2,270 Rthlr. Von obigen Sätzen ist nur bei einigen Schulen, wiewohl nur in geringem Maaße, abgewichen. Die Festsetzungen -ud L. sind besonders in der Rücksicht getroffen worden, um in die Gehaltssätze der Lehrer eine gewisse Abstufung zu bringen, und es möglich zu machen, älteren und bewährten Hülfslehrern ein auskömmlicheres Gehalt zu gewähren. Ucbrigens haben die Communal-Behörden, so weit es die bedeutenden Kosten des Armen-Schulwesens gestatteten, darauf Bedacht genommen, die Gehalte der Communal-Armen-Schnllchrcr zu verbessern, wie denn namentlich durch Commu- nal-Bcschluß sämmtliche Hülfslehrer an den Communal-Armenschulen, vom >. Januar 1836 ab, um 1V Rthlr, in ihrem Gehalte verbessert worden sind, so daß letzt die Knaben-Hülfslehrer 160 Nthlr., die Mädchen-Hülfslehrer 110 Rthlr. Gehalt beziehen, während sie vorher nur 12V Rthlr. und >'«-!>. IVO Rthlr. erhielten. Die Communal-Armcnschulcn sind mit den erforderlichen Lehrmitteln vollständig ausgestattet; auch erhalten die Kinder die nöthigen Schreibmaterialien. In den Privat- und Parochialschulen, in welchen Kinder für Rechnung der Commune unterrichtet werden, sind die Schulvorsteher verpflichtet, die Jnventaricn der nothigen Lehrmittel zu halten, und müssen die Schüler für Schulbücher und Schreibmaterialien möglichst selbst sorgen. In Fällen erwiesener Bedürftigkeit müssen für Kinder, welche für Rechnung dor Commune Privatschulen besuchen, in dieser Beziehung durch die Armen-Kommissionen besondere Anträge bei der Schul-Deputation gemacht werden, welche die betreffenden Lehrmittel aus ihrem Schulbücher-Depot verabreicht. Auch läßt der hiesige Verein zur Beförderung des Schulbesuchs armer Kinder gewisse Lehrmittel auf Dürstigkeits-Bescheinigungen der betreffenden Armen-Kommission an arme Kinder verabfolgen, so wie derselbe auch armen Kindern, welche die Tagesschule besuchen, im Bedürftigkeitsfalle theils aus seinen Fonds, theils wenn diese Kinder Waisen-, Kost - oder bei fremden Leuten untergebrachte Kinder, oder deren Eltern Almo- scnempfänger sind, für Rechnung der Armen-Direction Bekleidung gewährt. Uebrigens dürfen weder die Lehrer an den Communal-Armcnschulcn, noch die Vorsteher der Privat- und Parochialschulen, in denen Armenkinder für Rechnung der Stadt unterrichtet werden, irgend eine Nebenabgabe, unter welchem Namen es sein möge, von den Armenschulkindcrn erheben. Dagegen sind alle Eltern oder Angehörigen, denen für ihre Kinder auf Kosten der Commune Unterricht bewilligt ist, verpflichtet, einen monatlichen Schulbcitrag von lv bis 2l Sgr. zu entrichten, dessen Höhe auf Grund des Gutachtens der betreffenden Armen-Kommissionen in den Abstufungen von 1v, 7^, -5 und 2^ Sgr., nach den Verhältnissen und der Erwerbsfähigkeit der Bewerber, festgestellt wird- Ausgenommen von der Zahlung dieser Beiträge sind nur die Waisen-, Kost- und Pflegekinder, die Kinder der Almoscnempfänger und solche Kinder, deren Eltern nach der sorgfältigsten Prüfung der Armen-Kommissionen völlig außer Stande sind, auch den geringsten Beitrag für den Unterricht ihrer Kinder zu leisten. Um möglichst zu verhüten, daß die Wohlthat des ganz freien oder thcilwcise freien Unterrichts nicht solchen Kindern zu Theil werde, deren Eltern wohl im Stande sind, einen höheren Beitrag zu leisten, oder ganz aus eigenen Mitteln für den Schulunterricht ihrer Kinder zu sorgen, hat die Schul-Deputation seit 1838 die Einrichtung getroffen, daß von den Armen-Kommissionen bei Beantragung von Freischulc für Kinder nach einem vorgeschriebenen Schema ein Verhörbogen aufgenommen, nnd mit dem Gutachten der Kommission über die Gewährung der Freischule und den zu leistenden Schulgeldbeitrag versehen, an die Schul-Deputation eingesandt wird, worauf diese die Freischule entweder bewilligt oder ablehnt, nnd im ersteren Falle den Schulgeldbeitrag feststellt. Diese Einrichtung hat sich schon jetzt als sehr zweckmäßig bewährt, sowohl um unbegründeten Ansprüchen entgegenzutreten, als auch die Summe der eingehenden Schulgelder zu erhöhen, wie aus der oben mitgctheilten Uebcrsicht der in den letzteren 12 Jahren eingegangenen Schulgelder hervorgeht. Die Einziehung der Schulgeldbeiträge, welche früher von den Schulvorständen der Communal-Armenschulen, und in Betreff der in den Privatschulen untergebrachten Armcnkindcr von den Armen-Kommissionen besorgt wurde, ist nach der Uebernahmc des Armen-Schulwesens Seitens der Schul-Deputation zu Michaelis 1837 den Haupt- Z2I lchrcrn und den Vorstehern der Privatschulcn übertragen. Die Beiträge werden von den Kindern monatlich pi-lmmmer-uiäo gezahlt und von den Hauptlehrern der Commu- nal-Armcnschulen bis zum 20stcn eines jeden Monats mit der Hebelistc unverkürzt zur Armen-Schulkasse abgeführt, während die Privat-Schullchrcr die eingegangenen Beiträge in der von ihnen monatlich einzureichenden Schulgeld-Liquidation sogleich in Abzug bringen. Für die Mühe, die den Lehrern durch die Einziehung der Schulgelder erwächst, und um ihr Interesse mit dem diesfälligcn Interesse der Commune zu verbinden, ist denselben eine Tantieme von 10 pCt. von den von ihnen eingezogenen Schulgeldern bewilligt worden. Die Schulgeldreste werden von zwei besonders angestellten Reccptoren cxekutivisch beigetrieben, und erhalten die Letzteren von den Schul- gcldrestcn, die sie einziehen, eine Tantieme von 20 pCt. Dagegen ist die frühere Einrichtung, nach welcher Kinder wegen Nichtzahlung der Schulgcldbciträge ans der Schule verwiesen werden konnten, ausgehoben worden. Die Einschulung der Freischüler, welche früher durch die Freischul-Jnspcction im Waisenhausc erfolgte, wird seit 1837 durch die Freischul-Expedition der Schul-Depu- tation bewirkt, und sind die hierbei zu beobachtenden Vorschriften in dem Reglement für die Verwaltung des Armen-Schulwesens bei der Schul-Deputativn vom 18. September 1837, welches sämmtlichen Schul-Vorständen und Armen-Kommissionen zu ihrer Richtschnur mitgethcilt ist, näher augegeben. 2s Veranstaltungen zum Unterrichte für Armenkindcr, welche die Tagesschule nicht besuchen können. m Nachhülfeschulen. Für den Unterricht derjenigen Armenkinder, welche des Broterwerbes wegen den Tag über in Fabriken oder sonst mit Tageöarbeit beschäftigt sind, sind 0 Nachhülfc- schulen eingerichtet und jede derselben mit einer Communal-Armcnschnle in der Art in Verbindung gesetzt worden, daß deren Lokalicn und Lehrcrpersonal zugleich für die Nachhülfcschulen benutzt werden. Der Unterricht wird in zweien dieser Schulen, der mit der 3ten und Ren Communal-Armenschule verbundenen, an den 0 Wochentagen Abends von 0 bis 8 Uhr, also in 12 wöchentlichen Stunden, in den sieben anderen, mit der 3ten, 7tcn, 8ten, 10ten, 12ten, 13ten und Ilten Communal-Armenschule verbundenen Nachhülfeschulcn Montags und Sonnabends von 3 bis 8 Uhr Abends, und Sonntags Morgens von 7 bis 0 Uhr, also in 8 wöchentlichen Stunden, ertheilt. Die zwei ersten dieser Schulen wurden im Jahre 1830 in der 13ten und Ilten Communal-Armenschulc in der Rosenthaler und Oranienburger Vorstadt, wo das Bedürf- niß am fühlbarsten war, errichtet, die übrigen Schulen gleichzeitig mit der Einrichtung der betreffenden Communal-Armenschulen. — Jede dieser Nachhülfcschulen hat zwei Knaben- und zwei Mädchenklasscn. Der Unterricht beschränkt sich auf Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen, und sind jedem dieser vier Lchrgegenstände in den Schulen, in denen 12 wöchentliche Lehrstunden ertheilt werden, 3 Stunden, in den anderen Schulen 2 Stunden wöchentlich gewidmet. Im Uebrigen sind diese Schulen ganz so organisirt und verwaltet, wie die Communal-Armcnschulen. Sie haben mit diesen dieselben Vorstände und Lehrer, welche Letztere die Haupt- und Klassenbücher über die Kinder führen, die Schulgelder-Einnahme besorgen :c. Auch sind seit dem Anfange des Jahres 183N bei diesen Schulen besondere Jahresprüfungcn angeordnet worden, um die Erfolge des Unterrichts genauer zu beobachten und die Schüler zu ermuntern. Die Aufnahme der Kinder in den Nachhülfeschulcn konnte bisher nur dann erfolgen, 322 wenn dieselben eine Bescheinigung ihres Seelsorgers beizubringen vermochten, daß sie zur Theilnahme an derselben geeignet seien. Indessen hat neuerdings das Königliche Schul-Collegium, auf Grund der Vorschriften, welche wegen des Schulbesuchs der auf Fabriken arbeitenden Kinder erlassen sind, unterm 23. Mai 1840 angeordnet, daß kein Kind, welches nicht zu den auf Fabriken ?c. arbeitenden Kindern gehört, zur Nach- Hülfeschule zugelassen werden soll, das nicht das Ute Lebensjahr vollendet, wenigstens drei volle Jahre die Tagesschule regelmäßig besucht, und die erforderlichen Kenntnisse erworben hat, um an dem Nachhiilfe-Unterrichte mit Erfolg Theil nehmen zu können. Hinsichtlich dieser Vorkenntnisse ist erforderlich, daß das Kind mit Geläufigkeit lese, wenigstens die drei ersten Hauptstücke des lutherischen Katechismus kenne und einen seiner übrigen Bildung entsprechenden Anfang im Schreiben und Rechnen gemacht habe. Diese Erfordernisse, um zur Nachhülfeschule zugelassen zu werden, müssen durch ein Attest nachgewiesen werden, das dem Vorsteher oder Hauptlehrer der Schule, welche das Kind zuletzt besucht hat, nach einem vorgeschriebenen Formular ausgestellt und von dem Schulvorstande vollzogen ist. Die Kinder zahlen in den Nachhülscschulen einen monatlichen Schulgeldbeitrag von2u-Sgr. oder 5 Sgr., welcher in gleicher Weise erhoben, berechnet und abgeführt wird, wie bei den Tagesschulen. Nur die ganz dürftigen Kinder, so wie die Waisen-, Kost- und Pflegekinder, zahlen gar keinen Beitrag. Die 18 Haupt- und 18 Hülfslehrer, welche den Nachhülse-Unterricht ertheilen, werden dafür nach Maaßgabe ihres sonstigen Gehalts remunerirt und erhält jährlich: der Hauptlehrer für 12 Stunden 112 Rthlr. 13 Sgr. — Pf. der Knaben-Hülfslehrer für 12 Stunden.... 33 - 11 - 0 - der Mädchen-Hülfslehrer für 12 Stunden ... OS - 20 - — . der Hauptlehrer für 8 Stunden 73 - — - — - der Knaben-Hülfslehrer für 8 Stunden 30 - 27 - 1V - der Mädchen-Hülfslehrer für 8 Stunden.... 44 - 13 - 4 - Bei der im Jahre 1839 eingerichteten 3ten Nachhülfeschule ist jedoch und zugleich als Norm für die Zukunft, die Remuneration gleichmäßiger dahin festgestellt worden, daß bei 8 wöchentlichen Stunden: der Hauptlehrer 73 Rthlr. und jeder der drei Hülsslehrer ... 32 - erhält. Außerdem sind noch zur Heizung für je 2 Klassen bei 12 wöchentlichen Stunden 10 Rthlr. und bei 8 Stunden 8 Rthlr. jährlich, desgleichen zur Erleuchtung für sämmtliche 9 Nachhülfeschulen 330 Rthlr. jährlich bewilligt, während die Schreibmaterialien für die Tages- und Nachhülfeschule gemeinschaftlich beschafft werden. Die Zahl der Schüler in den Nachhülfeschulen betrug 1831 . . . 1,333 1832 . . . 1,338 1833 . . . 1,319 1834 . . . 1,499 1833 . . . 1,279 1830 . . . 1,202 1837 . . . 1,198 1838 . . . 1,243 1839 . . . 1,173 1840 . . . 1,130 Außer diesen städtischen Nachhülfeschulen sind noch einige mit hiesigen Privatschulen verbundene Abendschulen vorhanden, welche für Rechnung der betreffenden Schul- Vorsteher verwaltet werden. Wenn diesen Kinder durch die städtische Behörde überwiesen werden, so erhalten die Lehrer für jedes Kind 5 bis 7^ Sgr. monatliches Schulgeld. Einen gleichen Zweck, wie die Communal-Nachhülfeschulen, verfolgen die Sonntagsschulen des Luisenstädtischeu Wohlthätigkeits-Vereins, in denen arme, im Schulunterricht vernachlässigte Kinder, welche die Woche hindurch arbeiten müssen, deS Sonntags von 8 —12 Uhr den unentbehrlichsten Unterricht erhalten. Diese Schulen bestehen jetzt aus 3 Knaben- und 3 Mädchcnklassen, in welchen jährlich 30» bis 10» Kinder unterrichtet werden. Das Lokal der Knabcnklassen befindet sich Sebastiansstraße Nr. 17., das der Mädchenklassen Alte Jakobsstraße Nr. 80. In gleicher Weise sorgt die Direction der Sonntags-Frcischulen durch II in den verschiedenen Stadtvierteln eingerichtete Schulen für den Nachhülfe-Untcrricht der Handwerks-Lehrlinge. Zehn dieser Schulen sind für Knaben, eine ist für Mädchen bestimmt. Jede Schule hat zwar nur eine Klasse; einige Schulen sind jedoch Vorbc- rcitungsschulen, die anderen für Geübtere. Der Unterricht wird sonntäglich von 2 bis 3 Uhr erthcilt. Die Zahl der Schüler betrug im Jahre 1839: 329. I,. Privat-Nachhülfe-Unterricht. Um diejenigen noch nicht confirmirten Subjecte, welche wegen ihres vorgerückten Alters mit den jüngeren Kindern in der Tagesschule nicht gemeinschaftlich unterrichtet werden können, und doch auch noch zu wenig Vorkenntnisse besitzen, als daß sie den aus wenige wöchentliche Stunden beschränkten Unterricht in den städtischen Nachhülfeschulen mit Nutzen besuchen könnten, noch mit den nothdürftigsten Schulkcnntnissen zu versehen und demnächst ihre Einsegnung zu veranlassen, ist mit einzelnen städtischen Lehrern in den verschiedenen Theilen der Stadt das Abkommen getroffen worden, solche im Unterrichte versäumte Individuen durch Privat-Unterricht für.den Consirmandcn- Untcrricht vorzubereiten. Das Honorar wird den Lehrern aus städtischen Mitteln, nach besonderer Einigung entweder gnartaliter für den Gesammt-Unterricht, oder für jeden einzelnen Schüler, nachdem dessen Ausbildung bewirkt ist, mit 1 Rthlr. gezahlt; dabei jedoch beachtet, daß der Betrag von 5 Sgr. pro Kopf monatlich nicht überschritten wird. Im Jahre 1810 genossen 01 verwahrloste Kinder diesen Privat-Unterricht. Mehrere solcher früher versäumten Kinder sind durch diesen Unterricht sehr rasch und fast alle mehr oder weniger gefördert worden, wenn sie nicht etwa auch noch diese Gelegenheit, das Versäumte nachzuholen, unbenutzt ließen und sich dem Unterricht gänzlich entzogen. In diesem Falle blieb dann nichts Anderes übrig, als die Ausnahme solcher Subjekte in die Erziehungs-Anstalt für sittlich verwahrloste Kinder, oder in die Schule des Arbeitshauses bis zur erfolgten Consirmation zu vermitteln. c. Unterricht der Taubstummen. Die hiesige Königliche Taubstummen-Anstalt, welche nur 00 Kinder aufnehmen kann, während sich im Jahre 1830 in der Provinz Brandenburg, für welche die Anstalt bestimmt ist, 321 schulfähige taubstumme Kinder befanden, vermochte das Unterrichts-Bedürfuiß der hiesigen taubstummen Kinder nicht mehr zu befriedigen. Unter 37 hier lebenden taubstummen Kindern befanden sich daher 10, die gar keinen Unterricht genossen. Ferner fand sich das Königliche Schul-Collegium der Provinz Brandenburg in der Erwägung, daß bei der großen Zahl von Erpectanten die Kinder meist erst in vorgerückterem Alter in die Königl. Taubstummen-Anstalt hatten aufge- nommen werden können, und daher die Erfolge des Unterrichts nicht immer günstig 324 gewesen waren, veranlaßt, unterm 20. August 1836 zu bestimmen, daß fortan nur solche Kinder in die hiesige Königliche Taubstummen-Anstalt aufgenommen werden sollten, welche bereits einen vorbereitenden Unterricht genossen hätten. Hieraus ergab sich für die Commune die Notwendigkeit, für den Unterricht derjenigen hiesigen schulfähigen taubstummen Kinder, welche entweder gar nicht oder noch nicht in die Königl. Taubstummen-Anstalt aufgenommen werden konnten, selbst Veranstaltung zu treffen. Es wurde daher nach Communal-Beschluß mit dem hiesigen Vorsteher einer Privat- Taubstummenschulc, IU. Tappe jMarienstraße Nr. 1. s.), im Jahre 1836 ein Abkommen getroffen, nach welchem demselben für die ihm von der Schul-Deputation überwiesenen armen taubstummen Kinder ein jährliches Schulgeld von 16tz Nthlrn. piv Kind aus Communalmitteln gezahlt wird, was im Jahre 1810 auf 20 Rthlr. erhöht wurde. Es sind in der Tapp eschen Taubstummenschule, welche überhaupt nur von etwa 14 Kindern besucht wird, seit dem Jahre 1836 etwa 8 Kinder jährlich für Rechnung der Commune unterrichtet worden, von welchen mehrere thcils genügend ausgebildet entlassen, theils in die Königl. Taubstummen-Anstalt aufgenommen worden sind. 3) M i l i t a i r k i n d e r. Da in Berlin, außer der Schule im Jnvalidenhause, nur eine einzige Militair- kinder-Schule, die hiesige Garnisonschule, besteht, und diese nicht alle hiesigen Mili- tairkinder aufzunehmen vermochte, so wurden früher diejenigen der vorgedachten Kinder, welche in der Garnisonschule keine Aufnahme finden konnten, durch Vermittelung der Armenschul-Behörde gegen ein Schulgeld von 2 Rthlrn. jährlich, wie solches den dazu berechtigten Militairpersonen aus Königl. Kassen gezahlt ward, hiesigen Schulen überwiesen, und der Betrag des Schulgeldes bei dem Königl. Kriegs-Ministerium liquidirt. Auf die Vorstellung jedoch, daß die hiesige Commune für Armenkinder, welche für ihre Rechnung in hiesigen Schulen unterrichtet werden, selbst ein Schulgeld von 4 Rthlrn. pro Kind zahlen müsse, wurde mittelst Cabinets-Ordre vom 25. April 1836 befohlen, daß ausnahmsweise für Berlin den Eltern derjenigen Militairkinder, welche nicht in die Garnisonschule gewiesen werden können, überlassen werden solle, ihre Kinder für ein ihnen aus den Militairfonds zu zahlendes Schulgeld zum Betrage von 4 Rthlrn. jährlich pro Kind, in eine Civilschule unterzubringen, mit der Verpflichtung, sich über den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder vor der Militair-Schulkommission genügend auszuweisen. Diesem Allerhöchsten Befehle gemäß ist die städtische Behörde der Sorge für den Unterricht von Militairkinder» gänzlich enthoben worden. Indessen haben sich, da mehrere Eltern von Militairkindcrn, ihrer Angabe nach, für das ihnen von der Militärbehörde ausgesetzte Schulgeld kein Unterkommen für ihre Kinder in den hiesigen Parochial- und Privatschulcn finden konnten, die Communal-Behörden in Folge dies- fälliger Verhandlungen mit den Königlichen Militärbehörden bereit erklärt, den Kindern von Militairpersonen der in Rede stehenden Kategorie, welche die Vermittelung der Armenschul-Verwaltung zur Einschulung ihrer Kinder in Anspruch nehmen, Frei- schulschcine unter der Bedingung ertheilen zu lassen, daß die Eltern derselben einen monatlichen Schulgeldbeitrag von 10 Sgr., als so viel ihnen ans den Militairfonds für jedes ihrer schulpflichtigen Kinder gezahlt wird, entrichten. Dasselbe Verfahren ist in Folge der CabinctS-Ordre vom 2. Juni 1838 auch in Betreff der schulpflichtigen Kinder der hiesigen Land-Gcnsd'armen in Anwendung gebracht worden. 325 t) Schulbesuch. Was den Schulbesuch betrifft, so ist dieser bei den Kindern der gebildeten Stände fast durchgängig sehr regelmäßig. Dagegen bietet sich noch fortwährend Gelegenheit dar, die betrübende Erfahrung zu machen, daß die Wohlthat des freien Unterrichts in den niederen Ständen oft wenig geschätzt und benutzt wird, und daß dieselbe, wie so manches Gute, so lange es noch nicht als solches erkannt wird, aufgedrungen und aufgezwungen werden muß. Wenn nun auch in vielen Fällen die Dürftigkeit der Eltern die Versäumniß des Schulunterrichts herbeiführt, indem die Kinder schon frühzeitig, oft vom 9ten Jahre an und noch früher, den Broterwerb mitbeschaffcn helfen, oder während die Eltern der Arbeit nachgehen, die jüngeren Geschwister warten und sonst im Hause Dienste leisten müssen, so ist doch noch öfter die Nachlässigkeit und Gewissenlosigkeit der Eltern daran Schuld, daß sie ihre Kinder nicht vom Beginn des schulfähigen Alters an, wo dieselben noch nicht zum Miterwcrbe. gebraucht werden können, zur Schule bringen. Die Communal-Behörden haben es daher für ihre unerläßliche Pflicht erachtet, den Schulbesuch der schulpflichtigen Jugend durch strenge Con- trole und nötigenfalls durch polizeiliche Maaßregcln herbeizuführen. Was insbesondere die Ucbcrwachung der schulpflichtigen schullosen Kinder betrifft, so ist es zwar bisher noch nicht gelungen, Mittel und Wege aufzufinden, um die städtische Schulbehörde durch Mitwirkung und Mittheilung der Polizeibehörde stets von allen im schulpflichtigten Alter sich befindenden untcrrichtslosen Kindern in Kenntniß zu setzen, um die frühzeitige Einschulung derselben zu bewirken. Indessen fehlt es der städtischen Schulbehörde doch auch nicht an Mitteln, um auf indircctem Wege zur Kenntniß der schullosen Kinder zu gelangen. Einmal und vorzugsweise sind es die Armen-Kommissionen, die, sowie dieselben bei Unterstützungsgesuchen oder anderweitig von schullosen Kindern Kenntniß erhalten, die Einschulung solcher Kinder veranlassen. Sodann erhält die Schul-Deputation durch die Vorstände der Kleinkinder-Bewahranstalten halbjährlich von den in den letzteren befindlichen Kindern, welche das öte Lebensjahr vollendet haben, Kenntniß und controlirt oder bewirkt event. selbst deren Einschulung. Da serner nur selten der Fall vorkommt, daß ein Kind in vorgerücktcrem Alter niemals die Schule besucht hat, wohl aber es öfter geschieht, daß Kinder, nachdem sie kurze Zeit die Schule besucht haben, dann gar nicht, oder nur mit Unterbrechungen wieder eine Schule besuchen, so sind die Schulvorsteher angewiesen, von allen die Schule unreif verlassenden Kindern, deren anderweitiger Schulbesuch ihnen nicht bekannt geworden ist, der Schul-Deputation Anzeige zu machen, welche solche Kinder weiter verfolgt und einschult. Eben so läßt sich ein günstiger Erfolg in Betreff des Schulbesuchs von den Maaßregcln hoffen, die zur Ausführung des Gesetzes über die Beschäftigung der Kinder in Fabriken :c. vom 9. März 1839 in Folge der Verfügung des Königl. Schul-Cvllegii vom 23. Mai 1819 getroffen worden sind. Da hiernach kein Kind zur Beschäftigung in einer Fabrik :c. vor vollendetem 9tcn Lebensjahre, und wenn es nicht durch ein Attest des Schulvorstandes nachweist, daß es drei Jahre die Schule regelmäßig besucht hat, oder geläufig lesen kann, im Schreiben geübt ist, und auch einen entsprechenden Anfang in den andern Schulkenntnisscn gemacht hat, zugelassen werden soll, auch kein Kind, daß nicht auf Fabriken :c. arbeiten will, vor dem Ilten Lebensjahre und ohne ein solches Attest zur Nachhülfcschule übergehen soll, so läßt sich hoffen, daß bei allseitiger strenger Beobachtung der höchsten Orts ergangenen Vorschriften, das eigene Interesse die Eltern veranlassen wird, frühzeitig für die Schulüberweisung und den regelmäßige» Schulbesuch ihrer Kinder zu sorgen. Zu demselben Zwecke sind in Folge der Verfügung des Königl. Schul-Collegii vom 27. Ja- 32l» nuar 1819, die hiesigen Gesindc-Vcrmiethungs-Comtoire durch das skönigl. Polizei- Präsidium angewiesen worden, bei Dienstboten solchen Alters, bei welchen die Schul- pflichtigkcit noch zu vermuthen ist, also bis zum vollendeten loten Lebensjahre, das Attest des betreffenden Schulvorstandes, ob der Dienstsuchende aus der Schule entlassen ist oder nicht, beibringen zu lassen und das Erforderliche auf dem Comtoirschcine zu vermerken. Um endlich zur Kcnntniß solcher Kinder zu gelangen, die in ihren früheren Jahren im Schulbesuch versäumt worden sind und nun noch den nothdürftigstcn Unterricht erlangen sollen, um confirmirt werden zu können, ist erstlich die Einrichtung getroffen, daß die Geistlichen diejenigen sich bei ihnen zur Aufnahme in den Confir- manden - Unterricht meldenden Kinder, welche entweder wegen mangelnder Schulkenntnisse noch gar nicht zum Confirmanden-Unterricht zugelassen werden können, oder wenn dies der Fall sein sollte, doch noch der Nachhülfe bedürfen, der Schul-Deputation anzeigen, worauf diese für den Nachhülfe-Unterricht solcher Kinder in den mit den Communalschulen verbundenen Nachhülfeschulen, oder wenn sie sich wegen vorgerückten Alters für diese nicht mehr eignen, durch den bei einigen Communal-Schullehrern eingerichteten Privat-Unterricht sorgt, und den Schul- und Confirmanden-Unterricht derselben bis zur erfolgten Confirmation controlirt. Zweitens erhält die Schul-De- putation vierteljährlich durch das hiesige Königl. Polizei-Präsidium eine Liste der auf Fabriken arbeitenden schullosen Kinder, für deren Nachhülfe-Schulunterricht dieselbe dann in gleicher Weise sorgt. Drittens wird über die Kinder, welche wegen Verbrechen criminalisch gestraft worden sind, sobald sie ihre Strafe gebüßt haben, von dem Königl. Polizei-Präsidium, unter Beifügung der mit den Eltern über den früheren Schulbesuch des Kindes aufgenommene Verhandlung, dem Königl. Schul-Collcgio und durch dieses der Schul-Deputation Mittheilung gemacht, um sowohl über die Ursachen der früheren Verwahrlosung solcher Kinder Ermittelung anzustellen, als auch den Schul- und Confirmanden-Unterricht derselben zu veranlassen und zu controliren. Ungeachtet dieser Maaßnahmen kommen zwar allerdings noch immer Fälle zu unserer Kenntniß, daß Kinder entweder ohne allen Schulunterricht aufgewachsen sind, oder denselben nur mit Unterbrechungen, oder auf kurze Zeit und ohne sichtbaren Erfolg benutzt haben. Indessen werden dieser Fälle doch immer weniger. Nach der auf Verordnung des Königl. Schul-Collegii durch den Magistrat von den Armen-Commissionen gegen Ende des JahreS 1833 veranlaßtcn Recherche der unterrichtslosen Kinder in der Stadt Berlin,und deren Weichbilde, betrug die Zahl der ermittelten schullosen Kinder, von denen in Folge dessen der größte Theil eingeschult wurde, 2,932z — nach der im Jahre 1835 vcranlaßten Recherche aber nur 1,855, also über 1,999 Kinder weniger. Abgesehen nun davon, daß in jener Zahl auch viele Kinder enthalten sind, die nur gerade damals keine Schule besuchten, übrigens aber bereits früher schon die Schule besucht hatten, oder sie später noch besuchen sollten, so läßt sich doch nach den oben gedachten Vorkehrungen, die zur Herbeiführung des Schulbesuchs getroffen worden sind, und nach der speciellen Controlc, welcher sich die Schul-Deputation in dieser Beziehung selbst unterzogen hat, mit Grund annehmen, daß die Zahl der gänzlich unterrichtslosen Kinder nicht sehr bedeutend ist. Was die Regelmäßigkeit des Schulbesuchs der bereits den Schulen überwiesenen Kinder betrifft, so ist diese zwar im Allgemeinen vorhanden; indessen versäumen doch in der Regel von den Armen-Schulkindern 19 Proccnt, im Winter auch wohl 15 Proccnt die Schule, und sind diese Versäumnisse keinesweges immer durch Krankheit oder Mangel an Kleidung, für welche im Bcdürftigkeits-Falle der Verein zur Beförderung des Schulbesuchs armer Kinder, oder die Armen-Direction sorgt, sondern durch Nachlässigkeit der Eltern veranlaßt. Um nun einen regelmäßigen Schulbesuch möglichst herbeizuführen, war früher, als das Armen-Schulwesen von der Armen-Direction verwaltet wurde, die Einrichtung getroffen, daß die eine Schule besuchenden Armcnkinder der Aufsicht einer Armen-Kommission und insbesondere einem mit der Besorgung der Schulangelegcnheiten beauftragten Mitglied? der betreffenden Armen-Commission, dem Freischul-Vcrordnetcn, übertragen war, der die Verpflichtung hatte, sich monatlich durch persönlichen Besuch der Schule von dem regelmäßigen Schulbesuch der Armenkinder zu überzeugen. Auch waren die Schulvorsteher und Hauptlehrcr angewiesen, monatlich Auszüge aus den Schulversäumniß-Listen den betreffenden Armen-Kommissionen zugehen zu lassen, welche dann, wenn Ermahnungen, die sie an die Eltern ergehen ließen, und event. Entziehung von Almosen, Abholung des Schülers durch den Stadt-Sergeanten und dergleichen nichts fruchteten, dem Re- vier-Polizei-Kommissarius davon mit dem Antrage Anzeige machten, das Einschreiten der polizeilichen Behörde, auf Grund des Allg. Landrechts Thl. II. Tit. 12. H. 48. zu veranlassen. Nach der Uebernahme des Armen-Schulwesens Seitens der Schul-De- pntation sind auch noch nach H. 7. des Reglements für die Verwaltung des Armen- Schulwesens die Schul-Vorständc mit dieser Angelegenheit beauftragt, und ist zugleich festgesetzt worden, daß falls die Requisition der Rcvicr-Polizei-Kommissarien erfolglos bleiben sollte, von den Armen-Commissionen an die Schul-Deputation berichtet werden solle, welche dann theils durch persönliche Vorladungen, thcils durch Requisition des Königl. Polizei-Präsidii einen regelmäßigen Schulbesuch herbeizuführen bemüht war. Indessen haben alle diese Veranstaltungen bisher nicht in dem gewünschten Maaße zum Ziele geführt. Wo die Bemühungen der städtischen Beamten fruchtlos waren, haben auch sehr oft die polizeilichen Einschreitungen ihre Wirkung verfehlt. Die Con- travenicnten versprachen, den polizeilichen Weisungen nachzukommen, thaten dies aber nicht, und es begannen dann die Beschwerden, Untersuchungen und Ermahnungen aufs Neue, ohne wesentlichen Erfolg. Es scheint demnach höchst nöthig zu sein, der Schul-Deputation, als der mit der oberen Controle des Schulbesuchs der Kinder beauftragten Behörde, auch die erforderliche schulpolizeiliche Strafgewalt zu ertheilen, um in den Fällen, wo Nachlässigkeit oder böser Wille der Eltern die Schuld der Schulversäumniß trägt, durch sofortige Anwendung executiver Mittel den ordnungsmäßigen Schulbesuch zu erzwingen. Die städtischen Behörden haben in dieser Beziehung bereits Anträge bei den vorgeordneten Staats-Behördcn gemacht und sehen den dicsfälligen Verfügungen vertrauensvoll entgegen. In den Fällen, wo der mangelnde Schulbesuch weniger in dem Willen der Eltern, als in der Verwahrlosung der Kinder selbst seinen Grund hatte, und diese auf keine andere Weise zum Besuch des Schul- und Consirmanden-Unterrichts gebracht werden konnten, blieb nichts übrig, als zu vermitteln, daß solche Kinder nnt Zustimmung ihrer Angehörigen und der betreffenden Behörden in die Arbeitshausschulc bis zur erfolgten Confirmation, oder in den hiesigen beiden Erzichungs-Anstalten für sittlich verwahrloste Kinder aufgenommen wurden, und finden wir unS besonders verpflichtet, dem Vereine zur Erziehung sittlich verwahrloster Kinder für die Bereitwilligkeit zu danken, mit der derselbe diessälligcn Anträgen nach Möglichkeit zu entsprechen bemüht war. 5) Das Grünesche Legat für arme Schullchrer. Der Geheime Kricgsrath Johann Georg Grüne verordnete in seinem am 2-i. Januar I78K errichteten, am 18. März 178ll publicirten Testamente H. >8., daß nach dem Ableben seiner von ihm zu seiner Universal-Erbin ernannten Ehegattin, und wenn seine einzige Tochter unverheirathet und ohne eheliche Lcibes-Erben sterben sollte, der Nachlaß, nach Abzug einiger ausgesetzten Legate, zur einen Hälfte dem Großen Friedrichs-Waiscnhause hiersclbst und zur anderen Hälfte dem hiesigen Schul-Anstalten- wcscn zur besseren Versorgung der Waisenkinder und Verbesserung der Gehalte ar- " mer Schullehrer zufallen und hierzu aus ewige Zeiten bestimmt bleiben solle. Der in dem Testamente vorausgesetzte Fall, in welchem die letztgedachte Stiftung zur Ausführung kommen sollte, trat im Sommer 180k ein, als nach dem Tode der verwittweten Geh. Kriegöräthin Grüne auch deren Tochter unverheirathet und kinderlos verstarb. Das Grünesche Vermögen siel daher dem Königl. Armen-Directorio anhcim und ging dessen Verwaltung bei der Uebernahme der gesammten städtischen Armen-Verwaltung Seitens der Commune im Jahre 182V auf diese über. Der testamentarischen Bestimmung wurde vorläufig in der Art genügt, daß die Hälfte der Revenüen der Friedrichs-Waisenhaus-Kasse, die andere Hälfte aber der Armcu-Schul- Kasse überwiesen und zu den Zwecken des Waisenhauses und der Armenschulen verwendet wurde- Eine speciellere Befolgung der testamentarischen Vorschriften wurde Anfangs durch die Kriegsjahre, später durch mancherlei Verwickelungen bei der Realisation der Masse verhindert. Als indessen nach dem Verkaufe des zur Erbschaftsmasse gehörigen Hauses sSchadowsstraße Nr. 12.) im Jahre 183V diese Angelegenheit vollständig regulirt werden konnte, wurde die definitive Theilung des Grün eschen Vermächtnisses zwischen dem Großen Fricdrichs-Waisenhause und der Armen-Schulkasse vollzogen, und in Betreff der Verwendung der zur Gehaltsverbesseruug armer Schullehrer bestimmten Hälfte des Legats nach dem Vorschlage der Communal-Behördcn mit Genehmigung des Königlichen Schul-Collegii vom 17. April 1838 festgesetzt, daß von den Zinsen des Grün eschen Legats, so weit sie hinreichen, sämmtliche mit Gehalt angestellten Armen-Schullehrer, insofern sie zu der Kategorie der Elementarlehrer gehören, participiren sollen; daß bei Bewilligung der ihnen zu gewährenden Unterstützung nicht absolute Dürftigkeit entscheiden, sondern hauptsächlich auch auf die sonstigen Vermögensumstände, auf die Größe der Familie und auf den Gesundheitszustand derselben Rücksicht genommen werden, und darnach die Unterstützung nicht dauernd, vielmehr nur in der Art erfolgen solle, daß dieselbe nach Maaßgabe der veränderten Verhältnisse wieder eingezogen werden könne. Es sollen daher die Theilnehmer und die ihnen zu gewährenden Unterstützungs-Summcn alle bestimmt, und wenn der Fonds es gestattet, auch außerordentliche Unterstützungen in Krankheits- und anderen Unglücksfällen crtheilt werden. Uebrigens soll unter den angegebenen Erfordernissen auch auf Würdigkeit und vorzügliche Leistungen bei der Verwaltung des Schulamts neben der Bedürftigkeit gesehen und zur Vertheilung der jährlichen Unterstützungen die Genehmigung des Königl. Schul-Collegii eingeholt werden. Nach Maaßgabe dieser Festsetzungen sind demnächst in den Jahren 1838 bis 181V die jährlichen Zinsen der zu Gehalts-Verbesserung armer Schullchrer bestimmten 17,473 Rthlr. in Staats-Schuldscheinen und 3VV Rthlr. in Stadt-Obligationen betragenden Hälfte des Grüneschen Vermächtnisses, mit 7IV Rthlr. jährlich stiftungsmäßig verwendet worden. v) Die jährlichen Kirchen - Collecten. Bis zum Jahre 183V war jährlich nur eine Collectc für das Armcnwesen gestattet; von da an aber wurde durch das Rescript des Königlichen Consistorii vom 18. Oktober I83V und des Magistrats Mittheilung an die Armen-Dircction vom 2V. es. IN. eine zweimalige Collckte gestattet, und sollte nach dem Cireular- Schreibcn der Armen - Direetion vom 8. März 1831 die Collckte am 2tcn Ostcr- Feicrtagc für das Armcnwesen im Allgemeinen und die am Tage der Gedächtnisfeier der Verstorbenen für das Armenschulwcsen stattfinden. An Kirchen-Collekten-Einnahme ist zur Armen-Schulkasse geflossen: Im Jahre 1830 .... «33 Nthlr. 28 Sgr. 4 Pf. - - 1831 . . . . 417 - 21 - 11 - . 1832 . . . . 474 - 20 - 10 . - - 1833 . . . . 522 2 - 7 - incl. 20 Nthlr. Gold 1834 . . . . 3«S - 14 1 - - 5 - -- - 1835 . . . . 480 - 18 3 - - ! - - - - 183« . . . . 43« - 7 9 - - 3 - - - 1837 . . . . 4K3 1 - 6 - - - -- - - 1838 . . . . 372 - 11 - / - - 2^ -- -- - 1839 . . . > 4«7 3 - ? - -5 -- - - 1840 . . . . 534 - 5 4 - - 29 - V. Die Klein - Kinder -Bewahr anstalten. Schon in früheren Zeiten bestanden in Berlin, wie noch jetzt, sogenannte Warte- schnlen, welche von Personen weiblichen Geschlechts, besonders von Wittwen der Ele- mentarschnllehrcr, mit Genehmigung der Orts-Schulbehörde gehalten wurden, um kleinere Kinder, welche noch nicht das schulfähige Alter erreicht haben, den Tag hindurch zur Aufsicht anzunehmen. Verschieden von diesen Warteschnlcn sind sowohl ihrer Bestimmung, als ihrem Umfange und ihrer Einrichtung nach, die in den letzten 1« Jahren durch Privat-Vereine hier ins Leben gerufenen Klein-Kinder-Bewahranstaltcn. Wenn die Warteschnlcn mehr der Bequemlichkeit nicht unbemittelter Eltern dienen, die ihre Kinder diesen Schulen für einige Zeit des Tages zttr Obhut übergeben und um sie allmählig zum Unterrichte vorbereiten zu lassen, so verfolgen die Klein- Kindcr - Bewahranstalten den Zweck, vorzugsweise Kinder solcher armen Eltern, welche genöthigt sind, ihren Broterwerb durch Arbeit außer dem Hause zu suchen, in dem Alter vom 2ten oder 3ten bis zum vollendeten «ten Jahre, den größeren Theil des Tages in gute Aufsicht zu nehmen, und dieselben an Ordnung, Reinlichkeit, Folgsamkeit und sittliches Betragen zu gewöhnen. Die Klein-Kindcr-Be- wahranstalten wollen also bei solchen armen Kindern hinsichtlich ihrer Erziehung die Stelle der Eltern vertreten, sie vor physischer Verwahrlosung schützen, die Keime des Guten in die jungen Gemüther pflanzen und dadurch ans die sittliche Veredlung der ärmeren Volksklassen einwirken. In diesen Anstalten sollen daher vorzugsweise einerseits die EntWickelung und Ausbildung der körperlichen Kräfte der Kinder durch häufige Bewegung in freier Lust und gemeinschaftliche Spiele gefordert, andererseits ihre sittliche Erziehung erstrebt und ihre geistigen Kräfte geweckt werden, wobei es dann nur Nebenzweck sein kann, sie für den mit dem schulpflichtigen Alter beginnenden Schulbesuch empfänglich zu machen und vorzubereiten. Die ersten Anstalten dieser Art scheinen in Kopenhagen, wo bereits 1798 eine Kinder-Bewahranstalt bestand, errichtet worden zu sein; sie wurden demnächst besonders in England, wo eine durch die socialen Verhältnisse herbeigeführte sittliche und geistige Verwahrlosung der niederen Volksklassen sie als dringendstes Bedürfniß erscheinen ließ, gepflegt, und verbreiteten sich alsdann schnell auch in den anderen civi- 19 S3V lisirtcn Staaten Europa'S, wo ähnliche Zustände ähnliche Bedürfnisse hervorgerufen hatten. Die höchste Untcrrichts-Bchörde unseres Staats widmete alsbald auch diesen neuen Anstalten, die auf Vcrsittlichung des Volkes den wohlthätigstcn Einfluß äußern zu können schienen, die thcilnchmeudste Fürsorge, und gab im Jahre 1829 dem Magistrat Veranlassung, die sämmtlichen Armen-Kommissionen auf den Gegenstand aufmerksam zu machen, damit sie denselben bei denjenigen hiesigen Einwohnern in Anre- gung bringen möchten, denen Sinn für die Sache zuzutrauen war. Demzufolge machte im Jahre 1830 die Iste Armen-Kommission hicrselbst zuerst den Versuch zur Errichtung einer Klein-Kinder-Bewahranstalt HNr. 1.), und er gelang so vollkommen, daß bald die Errichtung anderer Anstalten unter der Leitung von Privat-Vcreincn erfolgte. Der im Jahre 1830 errichteten Klein-Kinder-Bewahranstalt . Nr. 1. folgte im Jahre 1831 die Errichtung der Anstalt Nr. 2. - 1832 - - - . Nr. 4. - - 1833 - - - - Nr. 5. 1834 folgten die Anstalten Nr. 3. 0. 7. 8. 9. 10. 11. 12. und 13. 1835 - - - Nr. 14. 15. und 17. . 1836 Nr. >6. 19. und 21. . 1837 - - - Nr. 18. und 20. . 1838 - - - Nr. 22. - 1839 Nr. 23. - 1840 - - - Nr. 24. Es waren also Ende 1840: 24 Bewahranstalten hier vorhanden, die ihr Be- stehen dem Wohlthätigkeitssinne des Publikums und den reichen Spenden höchster und hoher Personen zu verdanken und sich fortwährend der Thcilnahme des Ersteren und des Schutzes der Letzteren zu erfreuen haben. Den Anstalten Nr. 5. 6. 12. 14. 16. 17. 19. 21. 22. 23. u. 24. haben Ihre Majestät die Königin; den Anstalten Nr. 4. und 13. Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Albrccht; den Anstalten Nr. 8. 9. 10. 11. 18. u. 2V. Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Wilhelm; der Anstalt Nr. 15. die Frau Fürstin von Liegnitz Durchlaucht Ihre Protection zuzusichern die Gnade gehabt. Im Jahre 1840 zählten diese 24 Anstalten zusammen 2,992 Kinder, nachdem im Laufe des Jahres 1840: 1,916 Kinder aufgenommen und 1,776 zu den ordentlichen Schulen entlassen worden waren. Die Gesammt-Einnahme aller Anstalten betrug im Jahre 1840 circa 15,000 Rthlr. die Ausgabe circa 13,000 Rthlr. Jede Anstalt wird zunächst von einem Vorstande geleitet und beaufsichtigt, der aus geachteten Männern und Frauen gebildet ist und unter seinen Mitgliedern einen Geistlichen zählt. Der Vorstand läßt die ihm untergebenen Anstalten durch seine Mitglieder so oft als möglich besuchen. Die nächste Leitung der Anstalt ist den Erziehern übertragen, deren Personal bei den meisten jetzt vorhandenen Anstalten aus einem Ehepaar besteht. Die Lokalien bestehen bei jeder Anstalt aus einem geräumigen, der Kindcrzahl angemessenen Zimmer, das mit beweglichen Bänken versehen ist, damit das Zimmer, nach deren Beisciteschaffung, bei schlechtem Wetter den Kindern auch zur Bewegung und zu Spielen dienen kann. Abbildungen zur Unterhaltung und Beleh- rung, an welche der Erzieher seine Gespräche mit den Kiirdcrn anknüpfen kann, zieren 33Z die Schnlzimmcr. Jedes Lokal ist, wenn irgend möglich, mit einem Garten oder Spielplätze versehen, auf dem sich die Kinder im Sommer den größten Theil des TageS über aufhalten. Die Lokalicn sind, mit Ausnahme der Anstalt Nr. l., welche ein eigentümliches Grundstück acquirirt hat, nur miethswcise beschafft. Die Beschäftigung der Kinder besteht in Spielen, Handarbeiten, Unterhaltungen mit den Erziehern, Erzählungen, durch die der Lehrer auf die Gemiither der Kinder wohlthätig einzuwirken und ihre Geisteskräfte zu wecken und zu üben sucht, Erlernung von Liedern, Gebeten und Sprüchen, und Ucbungen im Gesänge. Dabei haben die Erzieher die Kinder zur Reinlichkeit, Ordnung und Sittsamkeit anzuhalten und zu gewöhnen. Die Aufnahme der Kinder in die Anstalten geschieht in der Regel völlig uncnt- geldlich, nachdem die Bedürftigkeit der Eltern entweder durch die Mitglieder des Vereins oder durch das Attest der betreffenden Armen-Kommission festgestellt ist. Jedoch werden bei 18 Anstalten, sofern es der Raum gestattet, auch Kinder gegen einen kleinen monatlichen Beitrag von 2b bis 5 Sgr. angenommen, wenn im Uebrigcn die Lage der Eltern die Zuweisung der Kinder zur Anstalt rechtfertigt. Mittagbrot wird bei 11 Anstalten für 9 Pf. pro Kind verabreicht; ganz arme Kinder erhalten dasselbe unentgeltlich. 2 Anstalten geben das Mittagbrot für 9 Pf. pro Kind und bewilligen daneben auch Freitische; 3 Anstalten sorgen nur im Winter für Suppe und Mittagbrot; bei 9 Anstalten findet zwar in der Regel keine Speisung statt, jedoch wird für den Fall des Bedürfnisses gegen eine ganz geringe Entschädigung Mittagbrot gereicht; bei 2 Anstalten ist keine Speisung eingeführt. Mit dem vollendeten 9ten Lebensjahre scheiden die Kinder aus den Anstalten und gehen in die ordentlichen Schulen über. Daß dies geschehe, controlirt die Schul- Deputation, der zu dem Ende halbjährlich Listen der Kinder, welche das gedachte Alter erreicht haben, von den Vorständen der Anstalten eingereicht werden. Die höhere Aufsicht über die Klein-Kindcr-Bcwahranstalten führt die städtische Schul-Deputation. Sie crtheilt die Genehmigung zur Errichtung neuer Anstalten, falls das Bedürfniß und ein zweckmäßiges Lokal nachgewiesen ist, controlirt die Annahme wohl qualisicirter Erzieher und Erzieherinnen, nimmt die Jahres- und sonstigen Berichte der Vorstände über ihre Anstalten entgegen, läßt alljährlich durch Deputate aus ihrer Mitte die Anstalten revidiren, berichtet darüber an das Königl. Schul- Collegium, und weiset die Vorstände zur Abhülfe der etwa vorgefundenen Mängel an, oder theilt denselben sonst mit, was zur Förderung des Zweckes ihrer Institute dienen kann. Seit einigen Jahren läßt die Schul-Deputation aus den Jahresberichten der einzelnen Anstalten und den sonst vorliegenden Materialien jährlich eine Uebcrsicht über sämmtlichc Anstalten, in welcher der Name, die Zeit der Errichtung und das Lokal jeder Anstalt, die Namen der Vorstands-Mitglieder, das Erzieher- und Aufseher- Personal, die Zahl der aufgenommenen, entlassenen und am Schlüsse des Jahres vorhandenen Kinder, so wie die finanziellen und die übrigen Verhältnisse der Anstalten nachgewiesen werden, zusammenstellen und in dem Monatsblatte der Armen-Direction abdrucken, auch in besonderen Exemplaren zu anderweitigem Gebrauch durch den Druck vervielfältigen- wir verweisen auf diese Uebersichten i» Betreff der speciellen Ver- hältnisse der einzelnen Anstalten. 19' 332 Centralfonds für die Klein-Kinder - Bewahranstaltc», Um in Zeiten der Roth die Erhaltung von Klcin-Kindcr-Bcwahranstalten zu sichern, hat der Hochsclige König Friedrich Wilhelm III. auf die Bitte der Vorstände unterm 3». April 1838 die Errichtung eines Centralfonds für diese Anstalten genehmigt, demselben ein Statut verliehen, auch mittelst Kabinets-Ordre vom 13. Mai 1838 den gedachten Anstalten das Corporationörccht, so weit es zum Besitze von Grundstücken und Kapitalien erforderlich ist, beigelegt. Der Centralfonds ist nicht bestimmt, für die jetzigen lausenden Bedürfnisse der Bewahranstaltcn zu sorgen; die Letzteren bleiben vielmehr jede für sich auch fernerhin auf die öffentliche Wohlthätigkcit angewiesen; es soll die Stiftung, ohne Beiträge im Publikum zu sammeln, lediglich durch freiwillig ihr dargebrachte Geschenke oder Vermächtnisse ein Kapital zusammenbringen, um künftig, wenn etwa Zeiten der Bcdrängniß eintreten und in solchen die laufenden Unterstützungen sich vermindern, diejenigen Anstalten zu unterstützen, die ohne Beihülfc nicht mehr bestehen können. Zur Erreichung dieses Zweckes soll von den Einkünften des Centralfonds nicht eher etwas verwandt werden, als bis das Kapital desselben ausreicht, sämmtliche Anstalten auch beim gänzlichen Wegfallen der Beiträge zwei Jahre lang zu unterstützen, wozu bei der gegenwärtigen Zahl der Anstalten eine Summe von etwa 20,000 Rthlrn. erforderlich sein würde. Erst beim weiteren Anwachsen des Kapitals soll es erlaubt sein, die Zinsen zur Errichtung neuer Anstalten, zur Beschaf- fung eigener Lokale für dieselben, und zu anderen, die Veredlung der Kinder der ärmeren Volksklasscn bezweckenden Vorkehrungen zu verwenden. Die Verwaltung des Centralfonds besorgt eine besondere Kommission, welche aus 2 Mitgliedern der Armen-Dircction, 2 Mitgliedern der Schul-Deputation und 2 von der Stadtverordneten-Versammlung zu wählenden Bürger-Dcputirten, sowie aus einem Deputirten jedes Vorstandes der Klein-Kinder-Bewahranstalten besteht. Unter den von den städtischen Behörden gewählten Mitgliedern der Kommission muß wenigstens ein Mitglied des Magistrats sich befinden, und führt dieses, oder wenn mehrere Mitglieder des Magistrats sich in der Kommission befinden, das älteste von diesen den Vorsitz. Die Kommission legt jährlich dem Magistrat und öffentlich Rechnung ab. Die Dokumente über die Kapitalien des Centralfonds werden in das Magistrats- Depositorium niedergelegt. Im klebrigen ist die städtische Verwaltung bei der Verwaltung dieses Fonds nicht weiter betheiligt. Nach der in der vorgedachtcn Weise abgelegten Rechnung pro 1840 betrug das Kapital-Vermögen des Centralfonds am Schlüsse des Jahres 1840: 2,190 Nthlr. in zinstragenden Papieren. VI. Die hiesigen jüdischen Schulen und Erziehungs - Anstalten. Die obere Aufsicht und Leitung des hiesigen jüdischen Schulwesens ist der städtischen Schul-Deputation übertragen, der ein Mitglied der hiesigen jüdischen Gemeine als Mitglied für die jüdischen Schul-Angelegenheiten zugeordnet ist. Die nächste Aufsicht über die jüdischen Schulen führt der Special-Aufseher derselben fbis 1829 der Consistorialrath vr. Bellermann, und seit 1830 der Direktor des Berlinischen Gymnasii, 1>r. Ribbeck), der als beständiger Kommissarius der Schul- Deputation für die Angelegenheiten der jüdischen Schulen anzusehen ist, und in dieser Eigenschaft besonders das Technische und Didaktische derselben, so weit dies von der Schul-Deputation ressortirt, zu beaufsichtigen und zu leiten hat. Die Aeltestcn der Judenschast concurriren bei der Verwaltung des jüdischen Schulwesens nur hinsichtlich der der jüdischen Gemeine zugehörigen Schulen nnd Stiftungen, als Patron und Vorstand der Gemeindeschulen, nnd berichten in den das Didaktische betreffenden Angelegenheiten durch den Special-Aufseher, in den übrigen unmittelbar an die Schul-Deputation. Im Jahre 1829 bestanden hier 16 jüdische Schulen und Erziehungs-Anstalten, in welchen zusammen 398 jüdische Kinder unterrichtet wurden. Die Zahl dieser Schulen und Erziehungs-Anstalten hat sich im Verlause der letzten 19 Jahre ans 19 vermindert, indem 9 eingingen, dagegen 3 neue Anstalten, die Gemeinde-Töchterschule nnd 2 Waisen-Erziehungs-Anstalten, gegründet wurden. Die eingegangenen Schulen sind: 1829. I) De. Heinemann, Privatschulc für Knaben und Mädchen nebst Pensions- Anstalt. 1839. 2) Frankel, Knaben- (Handlungs-j Schule. 3) Fricdländer, Elcmentar-Knabenschnle 1832. 4) Geschwister Lehndorff, Elementar-Töchterschule. 5) Rosette Bonin, Elementar-Töchterschule. 1831. 9) Biberfeld, Talmudische Anstalt (Privatstiftung), in der seit 1831 kein Unterricht erthcilt wird. 7) Geschwister Kaufsmann, Elementar-Töchterschule, die seit dem 1. Januar 1834 nur als Nähcschule besteht. 1835. 8) Lesser David, Elcmcntar-Knabenschulc. 1849. 9) Bäsch, Elementar-Knabcnschule. Dessenungeachtet hat die Zahl der die jüdischen Schulen besuchenden Kinder nicht bedeutend abgenommen, sondern ist sich im Ganzen ziemlich gleich geblieben. Dieselbe betrug im Jahre 1829 . . . 398 1839 .. . 399 1831 . . . 394 1832 . . . 343 1833 ... 289 1834 .. . 277 1835 . . . 319 1836 . . . 359 1837 . . . 344 1838 ... 368 1839 . . . 382 So wenig als hinsichtlich der Gesammt-Schülcrzahl, hat auch in Betreff seines inneren Werthes das hiesige jüdische Schulwesen durch die Verminderung der Zahl der jüdischen Schulanstalten verloren, vielmehr dadurch in so fern gewonnen, als durch das Eingehen mehrerer kleinen Schulen, die bei ihrer geringen Frequenz die Mittel zu ihrem Bestehen und ihrer ordnungsmäßigen Einrichtung nicht finden konnten, die wohleingerichtetcn Schulen eine größere Schülerzahl und durch diese die zu ihrem Bestehen erforderlichen Mittel gewonnen haben. Abgesehen aber hiervon, ist zu keiner Zeit für die Verbesserung des hiesigen jüdischen Schulwesens so viel geschehen, als in den letzten 19 Jahren, während welchen sowohl von dem Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde, als auch von den bei den jüdischen Lehranstalten unmittelbar beschäftigten Männern mit einem, alle Anerkennung verdienenden Eifer und mit nicht unbedeutenden Opfern dem jüdischen Schulwesen durch Errichtung zweier, wohl organisirter Gemeindeschulen eine feste Grundlage gegeben, zwei neue Waisen- 386 Erziehungs-Anstalten gegründet, mehrere ältere wohlthätige Stiftungen, deren ursprüngliche Bestimmung verdunkelt oder unbeachtet geblieben war, derselben zurückgcge- bcn, und die Vorbereitungen zur Errichtung einer Bildungö-Anstalt für jüdische Lehrer getroffen worden sind. Die jetzt bestehenden jüdischen Schulen und Erziehungs-Anstaltcn sind.- l. Die Gemeinde-Knabenschule Thalmud Thora jRosenstraßc Nr. 12., im Berliner Reviers Dieselbe ist aus der „jüdischen Freischule" entstanden, welche von dem Ober- Baurathe Jtzig im Jahre 1777 gestiftet worden war, und die Bestimmung hatte, armen Kindern neben dem Unterrichte in der jüdischen Religion und dem Hebräischen, vorzüglich diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu. verschaffen, welche zu ihrem Fortkommen im bürgerlichen Leben erforderlich schienen. Seit dem Tode des Stifters, im Jahre 1866, wurde sie von Lazarus Bcndavid dirigirt, näherte sich einer Mittelschule, und batte im Jahre 1821 drei Klassen, in welchen 54 jü- dische Knaben von 4 christlichen und 5 jüdischen Lehrern unterrichtet wurden. Uebrigens erhielt sich die Schule ohne Beisteuer von der Gemeinde-Kasse durch freiwillige Beiträge, Geschenke und Vermächtnisse. Indessen machte sich das Bedürfnis; einer der Gemeinde ungehörigen, zweckmäßig eingerichteten Schule immer fühlbarer. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde beschloß daher, mit Genehmigung der vorgevrd- neten Behörden, eine solche Schule zu gründen, und schloß diese an die bereits bestehende jüdische Frcischule an, deren Fonds und Schüler nun in die neue jüdische Gemeinde-Knabenschule übergingen. Die Schule wurde zu Anfang des Jahres 182V eröffnet und interimistisch der Direktion eines Mitgliedes der jüdischen Schill-Kommission, vr. Zunz, übergeben. Einstweilen wurde in: ersten Stock des Gemeindehauses, No- scnstraßc Nr. 12., wo auch die jüdische Frcischule bisher ihr Lokal gehabt hatte, ein Lokal für die Schule eingerichtet, während dessen aber auf dem Hofe hinter dem gedachten Hause ein von Grund aus neues Schulgebäude aufgeführt und gegen Ende des Jahres 1826 von der Schule bezogen. Der interimistische Zustand jedoch, in welchem sich die Anstalt sowohl hinsichtlich ihrer Direktion, als ihrer sonstigen Einrichtung befand, ließen dieselbe nicht zu der erwarteten festen Organisation kommen, bis im Jahre 1829 die für die Aeltcsten erforderliche Autorisation zur permanenten Einrichtung der jüdischen Gemcindeschnle erwirkt, und der Anstalt in der Person des Lehrers Baruch Auerbach ein Rektor gegeben, auch mehrere mit einem festen etats- mäßigcn Gehalte besoldete Lehrer angenommen wurden. Gleichzeitig wurde im Jahre 1829 die der Gemeinde zugehörige Lehranstalt Thalmud Thora, welche iin Jähre 1726 zu dem Zwecke gestiftet war, vornämlich arme Kinder in den jüdischen Reli- gions-Wissenschaften, und nebenbei auch in den Elementar-Unterrichts-Gegenständen zu unterweisen, und welche seit 1824 mit einem auf Veranlassung des damaligen Vicc- Ober-Land-Rabbiner Weil errichteten, sogenannten Seminar für jüdische Lehrer ver- bunden gewesen war, mit der Gemeinde-Knabenschule faktisch vereinigt und diese Vereinigung auch im Jahre 1834 von den Königlichen Unterrichts-Behörden anerkannt. Die Gemcindcschule hat sich seitdem immer befriedigender entwickelt. In ihren 4 Klassen zählte sie am Schlüsse des Jahres 1839: 121 Schüler, nachdem 42 abgegangen und 39 neu eingetreten waren. Von den 42 abgegangenen Schülern, unter denen sich 27 hiesige und 15 auswärtige befanden, widmeten sich 26 Handwerken und Künsten, und nur 3 der Handlung, während die übrigen größtentheils zu anderen Lehranstalten übergingen. In jeder der 4 Klassen werden wöchentlich 32 bis 36 Lebrstnnden von 16 jüdischen 33s und 2 christlichen Lehrern an den ersten 5 Tagen der Woche, Vor- und Nachmittag« ertheilt. Von diesen Stunden sind 8 wöchentlich der Religion und dem Hebräischen, die übrigen dem Deutschen und Französischen, der Mathematik, dem Rechnen, der Naturbeschreibung und Naturlehre, Geographie und Geschichte, dem Schreiben, Zeichnen und dem Gesänge gewidmet. Das Schulgeld beträgt monatl.ck 1 Nthlr.; jedoch wird auch vielen ärmeren Schülern von dem Vorstande der Gemeinde sreier Unterricht bewil- ligt, so wie denn auch zur Bekleidung dürftiger Schüler, zu Schulbüchern für dieselbe» und zur Unterstützung der ins bürgerliche Leben eintretenden Zöglinge von deni Rektor der Anstalt eine Kasse aus Beiträgen von Wohlthätern gebildet worden ist. In demselben Hause, Rosenstraße Nr. Z2., befindlich, und zum Theil hinsichtlich des Unterrichts mit der Gemeinde-Knabenschule in Verbindung gesetzt, ist 2) das Waisen - Er ziehungs - Institut der hiesigen jüdischen Gemeinde. Dasselbe ist im Jahre 1833 von dem Rektor der Gemeinde-Knabenschule, Baruch Auerbach, im Vertrauen auf Gott und den Wohlthätigkcitssinn der jüdischen Gemeinde gestiftet, und bestimmt, Waisenkinder männlichen Geschlechts, zunächst der hiesigen jüdischen Gemeinde, unentgeldlich zu verpflegen und zu erziehen. Die Statuten dieser Anstalt sind auf Grund der Kabinets-Ordre vom 22. April 1838 bestätigt, und derselben zugleich die Rechte einer moralischen Person zu dem Zwecke, daß sie als solche befähigt sei, Grundstücke und Kapitalien auf ihren Namen zu erwerben, verliehen worden. Das Institut wurde im Jahre 1833 mit -1 Waisenknaben eröffnet und hatte bereits nach dem ersten Jahre seines Bestehens einen Bestand von 2,182 Nthlrn. Am Schlüsse des Jahres 1839, nach 'jährigem Bestehen, verpflegte dasselbe 19 Waisen und hatte ein Kapital-Vermögen von 17,525 Nthlrn. in zinstragenden Papieren. Die Waisenknaben erhalten zunächst eine elementarische Schulbildung in einer hiesigen Schule (jetzt der jüdischen Gcmcindeschule), daS Institut sorgt aber auch dafür, daß diejenigen Knaben, welche sich durch vorzügliche Anlagen dazu berufen und durch Fleiß und Sittlichkeit dessen würdig zeigen, die ihnen angc- mcssene weitere Ausbildung auf einer höheren Bürgerschule oder einem Gymnasium, und alle zu ihren Schulstndicn erforderlichen Hülfsmittcl erhalten, bis sie in daS bürgerliche Leben oder zur Universität übergehen. Zu demselben Lokale, Nosenstraße Nr. 12., im ersten Hintergebäude, befindet sich endlich noch 3) das sogenannte Seminar für jüdische Lehrer, das, wie bereits erwähnt, im Jahre 1824, ans Veranlassung des Vice-Obcr-Rabbiners Weil, von Privatpersonen gestiftet, eine Zeit lang mit der Privatschule des Hr. Hei- nemann und der Thalmud Thora verbunden war, nach dem Eingehen der erstcrcn unh nach der Vereinigung der Anstalt Thalmud Thora mit der Gemeinde-Knabenschule, seit 1829 für sich besteht. Dies sogenannte Seminar hat aber niemals seine eigentliche Bestimmung, Lehrer zu bilden, erfüllt, vielmehr nur dazu gedient, einigen jungen Leuten, die meist nicht einmal Berns zum Lchrstande fühlten, einen nothdürftigen Unterricht im Talmudischen und Hebräischen und den Elemcntar-Schulwissenschasten zu gewähren. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde hat nunmehr beschlossen, gemäß den in dieser Beziehung von dem Königlichen Schul-Collcgio gegebenen Vorschriften, das Seminar seinem Zwecke entsprechend neu zu organisircn, auch zu dem Ende bereits dem vi. Zunz die Dircction dieser Anstalt übertragen, und wird demnach die Eröffnung des Seminars für jüdische Lehrer binnen Kurzem erfolgen. :;z<; 4) Die züdischc Gemeinde-Töchterschule (Heidcreitergasse Nr. 5.), wurde im Februar 1833 eröffnet, nachdem das Lokal auf Gemeindckosten neu ausgebaut und eingerichtet worden war. Die nächste Leitung der Schule wurde dem ersten Lehrer, 0,-. Engelmann, im Juli 1833 übergeben, außer welchem noch 4 Lehrer und 2 Lehrerinnen, letztere nur in den weiblichen Handarbeiten, unterrichten. Die Schule besteht aus 3 Klassen mit circa 199 Schülerinnen, von denen nur etwa 19 ein Schulgeld von tz Rthlrn. in der ersten und Rthlr. in den beiden anderen Klassen zahlen, während die übrigen freien Unterricht genießen. Die Lehrgegenstände sind die einer Elementarschule, Religion und Hebräisch (4 bis 3 Stunden wöchentlich), Lesen, Schreiben, Rechnen, Gesang, Erd- und Naturkunde und Handarbeiten. Der Unterricht wird an den ersten 3 Wochentagen, in 32 Stunden wöchentlich in den beiden ersten Klassen, und in 23 Stunden in der dritten Klasse crtheilt. Mehrere geachtete Frauen der jüdischen Gemeinde sind bei der Schule, besonders zur Beaufsichtigung der weiblichen Handarbeiten als Ehrcnfrauen, wirksam, besuchen abwechselnd den Unterricht, und liefern den ärmeren Schülerinnen Materialien zu den Handarbeiten, sowie denn auch Beiträge von Wohlthätern nicht fehlen, um fleißigen Schülerinnen Prämien und abgehenden Schülerinnen Unterstützungen zu gewähren. 3) Die jüdische Privat-Knabcnschule des vi. Stern (Poststraße Nr. 14.), von dem vr. Bock 1809 begründet und bis 1813 geleitet, wurde bis zum Jahre 1833 von dem vi. Jost verwaltet, und demnächst von dem jetzigen Vorsteher interimistisch fortgeführt, worauf demselben im Jahre 1830 die Erlaubniß crtheilt wurde, die Schule in dem Charakter einer höheren Knabenschule für seine Rechnung zu verwalten. Im Jahre 1838 wurde die Schule durch eiue obere Klasse erweitert, in welcher die für den Kaufmannsstand bestimmten Knaben in Allem, was zur vollständigen Ausbildung für denselben erforderlich ist, in so weit vorbereitet werden sollen, daß sie unmittelbar ins Geschäftsleben übergehen können. Die Schule hat jetzt, außer der gedachten Hand- lungs-Klasse, 4 Klassen, in welchen zusammen 49 Schüler von 9 jüdischen und 3 christlichen Lehrern unterrichtet werden. Der Unterricht wird in 32 wöchentlichen Stunden für jede Klasse, an den 0 Wochentagen, mit Ausnahme des Sonntags, crtheilt, und umsaßt, außer den Elementar-Gegenständen, auch Religion und Hebräisch, Deutsch, Französisch, Lateinisch, Mathematik, Geschichte, Geographie, Naturgeschichte, Zeichnen und Gesang. In der Handlungs-Klasse bilden vorzugsweise die deutsche, französische und englische Sprache, Geschichte, Geographie und Physik, kaufmännisches Rechnen und Briefstyl, Schönschreiben und Zeichnen die Gegenstände des Unterrichts. 6) Die jüdische Elementar-Knabenschule von Julius Heincmann (Spandauerstraße Nr. 34.), besteht seit 1824, und hat in den letzten 19 Jahren nie mehr als 24 bis 37 Schüler gezählt. In drei Abtheilungen getheilt, werden die Kinder in 23 Stunden wöchentlich, von denen 19 dem Hebräischen und der Religion gewidmet sind, größtentheils von dem Vorsteher allein in den Elcmcntar-Kenntnissen nothdürftig unterrichtet. Außer den vorgedachten beiden Gemeinde-Schulen mit den ihnen zugehörigen Stiftungen und den beiden eben genannten Privatschulen, besitzt die hiesige Mische Gemeinde noch 4 dem Unterricht gewidmete Stiftungen, von denen zedoch nur 2 zur Erziehung der Jugend bestimmt, die beiden anderen aber rein talmudischc Anstalten sind. Die ersteren sind: :;Z7 7) Die Dina-Zaduck-Naucnsche Erziehungs - Anstalt für jüdische Knaben, am März 1779 durch testamentarische Verfügung der Dina, geb. Zaduck Nauen, verwittwetcn Jakob Cohn, gestiftet. Es erhalten, der Stiftung gemäß, 6 arme jüdische Knaben von 8 bis IS Jahren Wohnung, Unterhalt und Unterricht in den Schulwissenschaften in 32 wöchentlichen Stunden, in dem der Stiftung zugehörigen Hause, Spandaucrstraße Nr. 48. — Seit dem Jahre 1837, bis wohin der Rektor Baruch Auerbach die Anstalt verwaltete, leitet dieselbe der Lehrer Meyer Landsberg, neben welchem noch 5 Lehrer den Unterricht besorgen. 8) Die Moses Mendelsohnsche Waisen - Erziehungs - Anstalt der jüdischen Gemeinde zu Berlin wurde in Folge eines öffentlichen Aufrufs gestiftet, den die Aeltcsten der hiesigen Judenschaft am 19. September 1829, als dem Tage, an welchem vor 190 Jahren Moses Mendelssohn geboren wurde, an dessen Verehrer ergchen ließen, um das Andenken an den Segen, den sein Leben und seine Schriften unter seinen Glaubensgenossen verbreitet haben, durch eine wohlthätige Stiftung dankbar zu feiern und dauernd zu erhalten. Das Satut der Stiftung vom 27. Mai 1834 erhielt auf Grund der Kabincts-Ordre vom 22. Oktober 183» die landesherrliche Bestätigung. Die Anstalt, welche nach dem Statute die Rechte einer moralischen Person genießt, hat den Zweck, für die Erziehung armer Waisen beiderlei Geschlechts, welche der hiesigen jüdischen Gemeinde angehören, bis zum zurückgelegten Ilten Jahre zu sorgen. Die Knaben sollen in der Regel zu Handwerkern, die Mädchen zum häuslichen Dienst erzogen werden; jedoch soll es gestattet sein, bei besonders ausgezeichneten Talenten, gleichzeitig zwei solcher Zöglinge vom 12ten Lebensjahre an, zwei Jahre lang in einer höheren Schule unterrichten zu lassen. Die Zahl der Zöglinge richtet sich nach den Mitteln der Anstalt. Ob die Zöglinge in einem gemeinschaftlichen Lokal erzogen oder Privat-Familicn zur Erziehung übergeben werden sollen, bleibt künftiger Bestimmung vorbehalten. Zunächst tritt die Anstalt damit ins Leben, daß die Zöglinge geeigneten jüdischen Familien zur Verpflegung und Erziehung anvertraut werden. Den Zöglingen der Anstalt wird der unentgeldliche Besuch der jüdischen Gemeinde- schulcn verstattct. Die Anstalt gewinnt ihre Mittel durch freiwillige Beiträge, Geschenke und Vermächtnisse, und wird von einem Curatorio, dessen Mitglieder von dem Königlichen Schul-Collegio bestätigt werden, unentgcldlich verwaltet. Die Oberaussicht über die Stiftung führt der Magistrat. ES werden jetzt von der Anstalt 8 Waisen erhalten. Die beiden rein talm irdischen Anstalten sind: 9) Das Lehr - Institut der Zacharias - Vcitel-Ephraimschen Stiftung, in welchem II junge Leute von 19—29 Jahren täglich 3 Stunden talmudischcn Unterricht von dem Vorsteher, Rabbinats-Verwalter Octtinger, erhalten. 19) Die talmudische Anstalt des Rabbinats-Assessors Nosenstein, in welcher von demselben im Jahre 1839: 9 junge Leute täglich 2 Stunden im Talmud unterrichtet wurden. Die Aufsicht der Schulbehörde über diese talmudischen Anstalten der jüdischen Gemeinde erstreckt sich nur darauf, ob die bei denselben unterrichtenden Lehrer auch hinsichtlich ihrer allgemeinen Bildung für das Lehrfach vorschriftsmäßig geprüft sind, 338 zu welchem Ende die Schul-Deputation von Zeit zu Zeit über diese Anstalten Mittheilungen einzieht. Im Allgemeinen bemerken wir noch, daß im Jahre 1839 in den hiesigen jüdischen Schulen zusammen 23 jüdische Lehrer, unter welchen sich zugleich 8 Religionslchrer befanden, und 2 Lehrerinnen, sowie 11 christliche Lehrer unterrichteten; ferner, daß der größere Theil der hiesigen jüdischen Kinder christliche Schulen und nur die klei- ncrc Hälfte jüdische Schulen besuchen. Nach den diesseitigen Ermittelungen betrug nämlich im Jahre 1839 die Zahl der hiesigen jüdischen Einwohner 9,928, und von diesen schulpflichtige jüdische Kinder vom 9ten bis Ilten Jahre 991, davon besuchten christliche Schulen "134 jüdische Schulen: Knaben 2791 Mädchen 112! ^ Privat-Unterricht erhielten 128 sind 991 Schluß. Blicken wir am Ende dieses Berichts auf die Veränderungen zurück, die das Schulwesen in dem Verlauf der Zeit, die unser Bericht umfaßt, erfahren hat, so kann es nicht entgehen, daß dasselbe völlig umgestaltet, wesentlich verbessert und dessen Ver- waltung in eine Bahn geleitet worden ist, auf der dasselbe fortschreitender Entwicke- lung entgegen geht. Wenn früherhin der Jugcnduntcrricht, mit Ausnahme der gelehrten Schulen, hier fast gänzlich den Zufälligkeiten, denen Privatunternchmungcn nothwcndig ausgesetzt sind, anHeim gegeben war, so tritt als der Grundgedanke, von dem alle Bestrebungen der städtischen Behörden bei der Verbesserung ihres Schulwesens ausgegangen sind, die Ucberzcugung hervor, daß der Jugendunterricht, wie er eine gemeinsame, öffcnt- liche Sache ist, so auch nur in öffentlichen Schulen unter der Pflege und Obhut der Gesammthcit der Bürgerschaft und ihrer Verwaltung gedeihen könne. In diesem Sinne haben die städtischen Behörden die Verbesserung ihres Schulwesens durch Errichtung mehrerer öffentlichen Lehranstalten für jede Gattung von Schulen begonnen und begründet, und sind dem dadurch bezeichneten Ziele, so weit es die Mittel der Commune gestatteten, immer näher getreten, haben aber dabei zugleich eben so wohl die Interessen der bestehenden Privatschulcn möglichst zu schützen, als diese selbst zu regeln und ihre Lehreinrichtung zu verbessern gesucht. So befinden sich nunmehr be- reits mehr als ein Drittel sämmtlichcr, die hiesigen Schulen besuchenden Kinder in normalmäßig eingerichteten öffentlichen Lehranstalten. Diese selbst bilden ein, nach den verschiedenen Lebensaltern und Bcrufsarten der Schüler geregeltes System von Schulen, an welches sich auch die Privatschulcn anschließen, die diesem System gemäß klassificirt und organisirt worden sind. Wenn wir so mit Genugthuung auf die Verbesserung unseres Schulwesens Hinblicken können, so verbergen wir uns doch nicht, daß dasselbe noch der steten Fortbildung seiner inncrn und äußern Verhältnisse gar sehr bedarf. Die städtischen Behörden fahren daher unablässig fort, durch Gründung neuer öffentlicher Schulen sowohl das Armen-Schulwesen, als auch, wo das Bedürfniß hervortritt, das Bürger- und höhere Schulwesen fester zu gestalten. Daß jene Verbesserungen des hiesigen Schul- wcscns nicht ohne vielfache Opfer durch die städtische Verwaltung herbeigeführt werden konnten, bedarf wohl kaum der besonderen Bemerkung. Die nachfolgende Uebcr- ZM ficht der Kosten des gesammten hiesigen Schulwesens zeigt, daß diese Opfer nicht gescheut worden find. ES wurden nämlich in den 20 Jahren von 1820 bis 1830 incl. auf das Schulwesen von der Commune, also ausschließlich der eigenen Einnahmen der verschiedenen Anstalten, verwendet: auf jährliche Zuschüssr zu Schusgcbä'ildcn Summa l. Für die 3 Gymnasien. . . 201,402 Rthlr. 70,082 Rthlr. 280,544 Rthlr. II. Für die Gewerbeschule . . 07,800 54,710 . 122,582 - III. Für die 5 Stadtschulen . . 4,030 . 05,811 . 70,441 . IV. Für das Armen-Schulwesen 435,527 - 70,025 . 512,152 . V, Für die Schule auf dem Wedding 533 5,831 . 0,304 . VI. Für den Unterricht im großen Friedrichs Waisenhause 20,212 - 20,212 . VII. Zu verschiedenen Schul- zweckcn 7,202 - 7,202 - Summa . . . 743,432 Rthlr. 282,005 Rthlr. (incl. Reparatur«.'«) 1,025,407 Rthlr. außer den in den gedachten Jahren auf die Bureau-Kosten der Schul-Dcputation und die Besoldung des Stadt-Schulraths verwandten Kosten im Betrage von 70,458 Rthlrn. Es betrug hiernach ercl. Bureau-Kosten und Besoldungen durchschnittlich jährlich der Communal-Zuschuß 37,171 Rthlr. die Kosten für Schulbauten 14,1 04 Summa .... 51,275 Rthlr. Im Jahre 1840 betrug der Communal-Zuschuß zu dem Schulwesen: I. Für die Gymnasien 11,500 Rthlr. II. Für die Gewerbeschule 4,400 III. Für die Stadtschulen vorschußweise 850 IV. Für das Armen-Schulwesen 41,500 V. Für die Waiscnhausschule 1,000 Summa .... 00,210 Rthlr. außer den Bürcau-Kosten und den Kosten für Schulbanten, für deren Betrag etwa die obige Durchschnittssumme die Norm darbietet. Die Zahl der die hiesigen Schulen besuchenden Zöglinge beträgt: 1) in den unter Verwaltung und Aufsicht des Magistrats und der Schul-Deputation stehenden Schulen 28,024 2) in den Schulen unter Aufsicht des Königlichen Schul-Collegii . . . . 7,771 Summa .... 30,305 Die Zahl der Armenkinder oder derjenigen Zöglinge, welche ganz oder größtenteils freien Unterricht genießen, beträgt: 1) in den unter Aussicht der städtischen Behörden stehenden Schulen . . 17,827 2) in den Schulen unter Aufsicht des Königlichen Schul-Collegii . . . . 3,520 Summa .... 21,347 wonach etwa sämmtlicher hiesiger Schulkinder ganz oder teilweise freien Unterricht erhalten. ZW In den höheren Lehranstalten wurden unterrichtet: Knaben Mädchen Summa in den Schulen städtischer Inspektion 3,385 2,108 5,-193 l>, in den Schulen unter Aufsicht des Königlichen Schul-Collegii 1,780 598 2,378 Summa .... 5,105 2,790 7,871 Es erhielten also Unterricht: in den höheren Lehranstalten 7,871 in den Elementar- und Mittel-Schulen 28,525 Summa .... 30,395 wonach etwa ^ der Schulkinder einen über den Elementar-Unterricht hinausgehenden höheren Unterricht erhalten. Anlage zu 9. Seite 2!>a. u e b e r s i ch t der für Schüler der städtischen höheren Lehranstalten nnd für Studirende fun- dirten Stipendien und milden Stiftungen. I. Berlinisches Gymnasium, k. Unterstützungen für Schüler. Rthlr Sgr, 1) Die Streitsche Stiftung zahlt zur Unterhaltung der Wohn-Communität für 10—12 Schüler, welche dort freie Wohnung, Heizung und Erleuchtung haben, incl- der Besoldung der Aerzte:c., jährlich circa 000 Rthlr. Ferner zur Unterhaltung eines täglichen Mittags- Freitisches für 24 Schüler und Abendtischgelder . 1,825 - für Schüler-Prämien >00 2,525 — — 2) Aus der Gymnasial-Communitäts-Kasse werden gezahlt: MittagStisch für 8 Schüler 488 Rthlr. Abendtischgelder 150 - 044 3) Schradersches Legat. Nach dem Testament des Assessors Schräder vom Jahre 1744 werden die Zinsen von 400 Rthlrn. an die Mitglieder der Wohn-Communität vertheilt mit jährlich 20 4) Andräsches Legat. Nach der Schenkings-Urkunde des Kaufmanns Jak. Christ. Andrä von 1707 werden die Zinsen von 1,000 Rthlrn. Gold sjetzt 1,275 Rthlr. in Staatsschuld sch.) Untn, ... 3,189 54 j 1'ri>N5po>t . . . in halbjährlichen Raten für arme Schüler zur Beschaffung von Büchern und Kleidungsstücken verwendet mit Die Verleihung geschieht durch den Direktor mit Zuziehung der Lehrer- 5) Aus der Gymnasial-Kasse. Schäfferschcs Legat. Die Wittwc Schässer, geb. Kcrkow, vermachte 1828 dem Gymnasio 6, VW Rthlr., von dessen Zinsen künftige Theologen auf der Schule durch Geld und Bücher unterstützt werden sollen. Es werden gezahlt an Geld 234 Rthlr. für Bücher 50 - Die Verleihung geschieht vierteljährlich durch den Magistrat auf Vorschlag des Direktors, der deshalb mit den 2 ersten Lehrern und dem Lehrer des Hebräischen in Prima Rücksprache zu nehmen hat. 6) Wildesche Kuxe- Der vi . Joh. Christ. Wilde vermachte 1788 seinen Antheil an den Kuren zu Freiburg der Wittwc des Proviantmcisters Wilde mit der Bestimmung, daß nach ihrem Tode jener Antheil der armen studirenden Jugend des grauen Klosters zufallen sollte. Die :c. Wilde starb 1810. Der Ertrag jenerKure beträgt jetzt jährlich etwa 5 — 10 Rthlr., die von dem Direktor mit Zuziehung der Lehrer zur Unterstützung armer Schüler, besonders durch Anschaffung der nöthigen Schulbücher, verwendet werden, durchschnittlich mit 7) Von Seiten des Schindlcrschen Waisenhauses, dessen Zöglinge für des gewöhnlichen Schulgeldes in dem Gymnasio unterrichtet werden (wenn sie für Secunda reif sind), wird etwa 0 Primanern deö grauen Klosters ein täglicher Mittagstisch gewährt. 8) Die Unterstützungen, welche die Chorschüler des Gym- nasii aus der Chorkasse erhalten, führen wir deshalb hier nicht auf, weil sie von den Schülern durch eigene Mühe verdient werden. Summa .... Rlhlr. 3,189 -er. Ps. 204 — 8 - 3,512 — b. Universitäts - Stipendien. Nlhlr. Sgl. Pf. 1) Von der Streitschen Stiftung werden jährlich 10—12 Universitäts-Stipendien auf 2 bis 3 Jahre ü 40, 50 u. 0V Rthlr. jährlich verliehen, im Gesammtbctrage von 700 — — 2) Das Daumsche Stipendium, ein Legat der Kauf- mannswittwe Daum in Potsdam, vom Jahre 1770, wird auf l bis 3 Jahre nach Belieben des Streitschen Stiftungs-Dircctorü Ustn» . . . 700 — 342 Rthlr. Egr. Pf. Tr-rn -ipoi -t . . . 700 — — auf Antrag des Direktors verliehen. Es beträgt die jährlichen Zinsen von 1,000 Rthlrn. mit 40 — — 4) Das Seidelsche Stipendium, sundirt vom Prorektor Gym. Joh. Friedrich Seidel, der 1828 dazu 1,230 Rthlr. schenkte. Das Stipendium wird vomDirectorio der Streitschcn Stiftung verwaltet und von dem Direktor des Gymnasii mit Zuziehung der beiden ältesten Lehrer auf 3 Jahre verliehen mit. 3V — — 4) Das Haaksche Stipendium, gestiftet 1823 p. te«tsin. von der Wittwe Haak, geb. Drewitz, durch ein Kapital von 1,000 Rthlrn. Es wird von dem Magistrat verwaltet und von dem Direktor und den beiden ältesten Lehrern unter Genehmigung des Magistrats an einen würdigen Abiturienten des Gymnasii jedesmal zu Ostern auf 1 Jahr verliehen mit 40 — 3) Das Reichardtsche Stipendium, dessen unten bei den von dem Magistrat ressortirenden Stipendien nähere Erwähnung geschehen wird, beträgt 80 — — 0) Der von Regemannschen Stipendien ist bereits oben in dem Bericht über das Berlinische Gymnasium gedacht. Das Gymnasium ist noch nicht zu deren Hebung gelangt. Das Kapital (ursprünglich 10,000 Rthlr.) wird von der Streitschcn Stiftung verwaltet, und sollen aus den Zinsen Stipendien 4 100 Rthlr. auf 3 Jahre verliehen werden. Collatoren sind der Direktor und die zwei ältesten Lehrer. 7) Außerdem haben die Schüler des Berlinischen Gymnasii Mitanspruch auf die Pcrception des Marwedc-Silcmannschen Schul- und Universitäts-Stipendii (siehe oben Bericht über das Berlinische Gymnasium). Universitäts-Stipendicn 010 — — Schüler-Unterstützungen 3,312 — — Summa 4,422 II. Friedrichs-Werdcrsches Gymnasium. s. Unterstützungen für Schüler. Rthlr. Sgr. Pf. 1) Die Brumbeysche Freitisch-Stiftung, von der Frau 1>r. Brumbey 1796 gestiftet. Das Kapital-Vermögen beträgt jetzt 23,930 Rthlr. und wird vom Magistrat verwaltet. Die jährliche Zins-Einnahme wird mit 963 3 — zum Mittagstisch und Abendtischgeldern für 13 Alumnen verwendet. 2) Das Pülzsche Vermächtniß zu Prämien von jährlich 100 — — Der Geheime Rath Pülz verordnete in einem Codicill zu seinem Testamente vom 7. Juli 1783, daß aus dem Mietverträge des von ihm der Armen-Direction für die Armenschulen vermach. ten Hauses, Breitestraße Nr. 10., 100 Rthlr. als Beitrag zu den Uittn, . . . 1,063 3 343 Mlhlr. Egr, Ps Transport . . . 1,005 2 — an Schüler dcS FriedrichS-Werderschen Gymnasii alljährlich beim Oster-Eramen zu vertheilenden Prämien gezahlt werden sollen. 3) Der Geh. Rath Oclrichs legirtc dem Gymnasio im Jahre 1800 ein Kapital von 500 Rthlrn., dessen Zinsen jährlich Mit 20 an denjenigen Schüler gegeben werden, der bei der öffentlichen Prüfung die beste lateinische Rede hält. Das Kapital wird vom Magistrat verwaltet. 4) Die Wittesche Prämien-Stiftung, errichtet >839 (siehe oben beim Friedrichs-Wcrdcrschcn Gymnasium). Von dem Kapital von 1,000 Rthlrn. erhalten die jährlichen Zinsen mit. . 40 zwei Primaner, die die besten Aufsätze über ein Thema aus dem Gebiete der christlichen Sittenlehre und des Naturrechts geliefert haben. 5) Die Communität des Siugechors gewährt aus älteren Stiftungen den Chorschülcrn zu Freitischen jährlich >10 5 — Summa .... 1,211 >0 b. Univcrsitäts - Stipendien. NthU. Sgr. Pf- 1) Das Reichardtsche Stipendium (siehe unter Magi- strats-Stipendicn) 8» — 2) Die Stipendien der Wackenroderschcn Stiftung (siehe oben Fricdrichs-Werderschcs Gymnasium sub l>.) >,1>0 — — Universitäts-Stipendicn 1,190 Unterstützungen für Schüler.... . 1,211 10 — Summa 2,431 10 »II. Cöllnischcs Real - Gymnasium. Unterstützungen für Schüler. ^ Rthlr. Sgr. Vf. 1) Aus der Communitäts-Kassc erhalten ärmere Schüler des Gymnasii Spcisegelder und Unterstützungen jährlich . . . 372 — — 2) Der Prämien-Fonds von jährlich circa 80 — — Derselbe erhält seine Einnahmen thcils aus der Hälfte der In- scriptionsgelder 4 3 Rthlr. von jedem in die oberen Klassen des Gymnasii aufgenommenen Schüler, thcils durch einen Commu- nal-Znschuß. 3) Von einem ungenannten Wohlthäter sind durch Vcrmitte- lung des Ncgicrungöraths von Bärensprung seit 1833 jährlich zur Unterstützung unbemittelter Zöglinge des Cöllnischcn Gymnasii gezahlt worden 200 — — (siehe oben Cöllnischcs Gymnasium sub e.) 4) Die beiden Schmidtschen Gewerbestipcndien 4 40 Rthlr. jährlich 80 — — (siehe oben ebendaselbst -mk k.) Summa .... 732 — — Z44 b. Universitäts - Stipendien. Rthlr. Sgr. Pf. 1) Das Rcichardtsche Stipendium (siehe unter Magistrats-Stipendien) 80 — — 2) Das Schmidtsche Universitäts - Stipendium jsiehe oben beim Cöllnischen Gpmnasio sub k.) 4V — — Universitäts-Stipendien 120 — — Unterstützungen für Schüler.... 732 — — Summa 852 — — SV. Städtische Gewerbeschule. Rthlr. Egr. Pf. Die Gewerbeschule so wenig, als dienen gegründeten Stadtschulen erfreuen sich bis jetzt besonderer Stiftungen zur Unterstützung der Schüler während ihrer Schulzeit. Bei der Gewerbeschule ist indessen dazu doch bereits der Grund gelegt, indem: 1) aus der Hälfte der Jnscriptionsgelder ä 3 Rthlr. ein Prämienfonds gebildet ist, aus welchem die Prämien beschafft werden, die alljährlich bei der öffentlichen Prüfung fleißigen Schülern gegeben werden. Die Einnahme dieses Fonds beträgt jährlich circa 90 2) Aus den Beständen dieses Prämienfonds ist ein Kapital von 950 Rthlrn. bisher angesammelt, das nach dem Beschluß der Communal-Behörden aus 1,000 Rthlr. anwachsen und dessen Zinsen sodann zu einem Stipendium für abgehende Schüler verwendet werden sollen. — 3) Aus den oben gedachten Schenkungen des Banquicrs van Halle im Betrage von 250 Rthlrn. und den Pächten der der Anstalt geschenkten Wiesen ist bereits ein Kapital von circa 925 Rthlrn. angesammelt, dessen Zinsen ebenfalls zu dem oben angedeuteten Zweck bestimmt werden sollen. — V. Stipendien, die zur Verwaltung und unmittelbaren oder mittelbaren Kollation des Magistrats gehören. Rthlr. Sgr. Pf. 1) Das Grochsche Stipendium 25 — — gestiftet 1584 von dem Stadtrichtcr Jakob Groch hicrselbst durch ein Kapital von 500 Rthlrn. Die Zinsen erhält ein Stu- dirender, zunächst aus der Verwandtschaft des Stifters, und in Ermangelung eines solchen, ein in Berlin geborncr Studirender. 2) Das Iste Heerbrandtsche Stipendium 30 — — 3) Das 2te Heerbrandtsche Stipendium 18 — Beide sind gestiftet von dem Raths-Kämmerer George Hecr- brandt allhier p. tsst. im Jahre 1588, und für 2 Studirende aus des Stifters Verwandtschaft, in deren Ermangelung aber für arme Bürgersöhne, und wenn solche nicht vorhanden, zur Aus- U-Uu« ... 73 — — Nthlr. Sgr. Pf. ckraiisport ... 73 — — stattung armer Bürgertöchter und Waisen bestimmt. Das ursprüngliche Kapital sür beide Stipendien betrug 800 Nthlr. Das Kapital des ersten, mit 300 Nthlr. bei der Kurmärkischen Städte- Kasse im Jahre 1004 belegt, ist 1830 zum wardirtcn Werth nach jetzigem Gelde mit 777 Nthlr. 23 Sgr. 4 Pf. zurückgezahlt, und in 730 Nthlr. Staats-Schuldscheinen belegt worden. Das Kapital des zweiten beträgt 300 Nthlr. 4) Das Johann Hofsmeistersche Stipendium beträgt jetzt 10 Das ursprüngliche Kapital von 200 Rthlrn. in altem Gelde, seit 1014 bei der Kurmärkischen Städte-Kasse belegt, ist nach jetzigem Gelde mit 200 Nthlr. 20 Sgr. zurückgezahlt und in 230 Nthlr. Staats-Schuldscheinen belegt. Das Fundations-Jnstrument ist nicht mehr vorhanden. »— 7) Die drei von Distelmeyerschen Stipendien ü 40 Nthlr 120 Der Kurfürstlich Brandenburgische Kanzler Christian v. Distelmeyer lcgirte am l. Januar 1010: 3000 Nthlr., deren Zinsen zu Stipendien verwendet werden sollten für drei Stndirende vom Adel aus den v. Distelmeyerschen und v. Lüderitzschcn Familien, demnächst für Söhne Berliner Einwohner, vornämlich solcher, die im Dienste der Kirche und der Schule stehen und der lutherisch-augsbnrgischcn Confcssion zugethan sind, auch sür Söhne der Prediger zu Mahlsdorf und Rcdensleben. Die Stipendien sollen auf drei Jahre und wenn sie gut angewandt worden, noch auf ein, zwei oder drei Jahre verliehen werden. Das Kapital wird vom Magistrat verwaltet, und von diesem auch das Iste und 2tc Stipendium vergeben. Collator des dritten Stipendii ist der Graf Herrmann Rochus von Lynar zu Lübbenau als v. Distelmeyerscher Descendent, welcher dem Magistrat von der jedesmaligen Verleihung Anzeige macht. 8) Das von Schliebensche Stipendium 30 — — legirt im Jahre 1033 von dem ehemaligen Schloßhauptmann Balthasar von Schlieben. Das Kapital betrug ursprünglich 1,000 Nthlr., später nur 300 Nthlr., und ist aus den Akten nicht ersichtlich, wodurch das Kapital sich so vermindert hat. Die bei der Kurmärkischen Landschaft seit 1030 belegten 300 Nthlr. sind l83ö zum wardirten jetzigen Werth von 777 Rthlrn. 23 Sgr. 4 Pf. zurückgezahlt und in 730 Nthlr. Staats-Schuldscheinen belegt. Das Stipendium konserirt stiftungsmäßig der Magistrat an Söhne von Geistlichen und armen Bürgern auf drei Jahre, und wenn sie sich wohl anlassen, noch ans ein Paar Jahre. 0) Das Lindemannsche Stipendium 21 7 0 gestiftet 1022 von Erdmuthe Lindemann, Ehefrau des Ge- richts-Secretairs Caspar Miser, mit ursprünglich 708 Rthlrn. b>Mus ... 234 7 0 20 34« Mthlr. Sgr. Pf. 7'ranzgort . . . 254 7 0 8 Sgr., später reducirt auf 354 Rthlr. 4 Sgr. Es ist für arme Studirende, vornämlich aus des Stifters Verwandtschaft, bestimmt und wird von dem Senior der Lindcmannschcn Familie, dem Tuchmachermeister Daniel Friedrich Lindemann zu Magdeburg, und dem Magistrat zu Berlin gemeinschaftlich konferirt. 1V) Das Simonsche Stipendium 20 25 — Der Bürger und Handelsmann Andreas Simon hiersclbst, vermachte p. test. von 1090 ein Kapital von 1,500 Rthlrn. all pios usus. Von den jährlich auskommenden Zinsen von 90 Rthlrn. sollten 25 Rthlr. zu dem Stipcndio abgegeben werden. Das nach wardirtcm jetzigen Werth von der Landschaft zurückgezahlte Kapital ist mit 1,900 Rthlrn. in Staats-Schnldscheinen belegt. Das Stipendium wird vom Magistrat konferirt und ist für einen 8wä. tbeol. bestimmt. Verwandte des Stifters haben den Vorzug. 11) Das Nößlersche Stipendium 45 — — ist aus Revenuen von ehemaligen Lehnen entstanden, welche den KurfürstlichBrandenbnrgischenHofpredigcrn Hartwig und Nöß- ler von dem Landeshcrrn konferirt gewesen. Ersterer überließ das Stipendium dem Letzteren. Die Lehne wurden später für 1,000 Fl. Pommersch oder 750 Rthlr. verkauft. Die Collation steht dem Königlichen Schul - Collegio der Provinz Brandenburg zu. 12) Das Hackertsche Stipendium 19 13 4 gestiftet von Rosalie Maria Weberminen, vcrw. Hackcrt, g. w8t. ü. ü. 24. Mai 1708, pwll. 3. November 1770. Die Stifterin vermachte ein Kapital von 1,500 Rthlrn. »ü gios usus. Von den jährlichen Zinsen von 90 Rthlrn. sollten 25 Rthlr. zu einem Stipcndio abgegeben werden. Das Kapital beträgt jetzt 1,025 Rthlr. Collator ist der Magistrat. 13) Das Bössclsche Stipendium 100 — — >i. test. 1725 gestiftet von dem Stadtverordneten und Hospital- Vorsteher Tobias Bossel. Das Kapital betrug ursprünglich 2,000 Rthlr. Fried'or., jetzt 2,500 Rthlr. in StaatSschuldscheincn. Das Stipendium ist für Studirende aus der Familie des Stifters, demnächst für solche aus der Stadt Acken im Magdebnrgi- schen, und wenn auch solche nicht vorhanden sind, für arme Studirende aus Berlin bestimmt. Die Stipendiaten sollen in Halle studiren und das Stipendium ein Jahr genießen. Collator ist der Magistrat. 14) Das Kohlcsche Stipendium 00 — — von Magdalene, Wittwe des Andreas Kohle, p. test. 1008 gestiftet durch ein Kapital von 1,000 Rthlrn., das bei der Kurmärkischen Städte-Kasse belegt war, und 1830 zum wardirten Werth nach jetzigem Gelde mit 1,333 Rthlr. 10 Sgr. herausgezahlt wurde. I^atus ... 499 15 10 - , .. . 3/t7 Rthlr. Lgr. Pf. Transport . . . ^00 13 10 Um das Kapital auf 1,300 Nthlr. in Staats-Schuldscheincn zu erhöhen, schenkte der zeitige Collator des Stipcndii, Consisto- rialrath Cosmar, 1830 ein Kapital von 203 Rthlrn. Die Zinsen sind zu einem oder zwei Stipendien siir Studircude, zunächst aus der Verwandtschast der Stiftcrin, bestimmt. Die Collation steht den nächsten Verwandten der Stistcrin zu, wenn solche studirt haben und die Studien der Jugend zu beurtheilcn vermögen, und in Berlin wohnen; sind solche hier nicht wohnhast, den Professoren des Berlinischen Gymnasiums zum grauen Kloster. 13) Das Ranzensche Stipendium 31 — — von dem Kaufmann Carl Ludwig Ranzen Hieselbst p. lest. v. 1770 publ. 1777 durch 1,000 Nthlr. Frd'or. gestiftet. Das Kapital beträgt jetzt 1,273 Nthlr. Staats-Schuldschcine und 10 Nthlr., die bei der Sparkasse belegt sind. Das Stipendium wird auf 2 Jahre an einen bedürftigen Studirendcn von dem Magistrat verliehen. 10) Die Reichardtschen Stipendien: Die verstorbene Demoiselle Elisabeth Sabine Reichardt legirte p. test. von 1807 publ. 1828 ein Kapital von 8,000 Rthlrn., von dessen Zinsen jährlich 4 studirende Theologen oder Juristen bürgerlichen Standes, welche von dem Berlinisch-Cöllnischcn, Friedrichs-Wcrderschen und Joachimsthalschcn Gymnasium zur Universität abgehen und von dem Magistrat zu Berlin in Ansehung des Fleißes, der Fähigkeit, der guten Aufführung und Bedürftigkeit für die würdigsten gehalten werden, zu gleichen Theilen Stipendien aus zwei Jahre erhalten sollen. Ein Stipendiat soll stets aus jedem dieser 3 Gymnasien gewählt werden. In Betreff des vierten Stipendiaten steht es dem Magistrat frei, aus welchem von den drei Gymnasien er ihn wählen will (siehe Seite 283.). Da oben bei den städtischen Gymnasien bereits 3 Portionen aufgeführt sind, so vermerken wir hier nur die Ite Portion für das Joachimthalsche Gymnasium mit 80 — — 17 — 22) Die 0 Stipendien der Berliner Stadt-Commune ä 30 Nthlr 300 — — Nach dem von dem Magistrat bestätigten Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 17. Februar 1823 wurde, um den Söhnen hiesiger ärmerer Einwohner das Studiren auf der hiesigen Universität zu erleichtern, ein Kapital von 0,000 Rthlrn. auS Communalfonds mit der Bestimmung ausgesetzt, daß von den Zinsen 0 Stipendien ä 30 Nthlr. gestiftet, und wenn nicht jährlich 300 Nthlr. an Zinsen aufkommen sollten, das Fehlende aus der Kämmerei zugeschossen werden solle. Die Stipendien werden an fleißige und wohlgesittete Studirende der hiesigen Universität, deren Eltern arm sind, und hier I-atus . . . 030 13 10 20° 348 »Uhlr. e0 einen festen Wohnsitz, im Sinne des Gesetzes, begründet haben, verliehen, und zwar an Studircnde, welche die Universität erst beziehen, auf drei hinter einander folgende Jahre, in so fern der Empfänger sich desselben nicht unwürdig macht; an schon auf der Universität befindliche auf die noch übrige Zeit des akademischen Studiums. Die Collation der Stipendien, so wie die Verwaltung des Stipendicnfonds, für welche ein aus Grund der Kabi- nets-Ordre vom 20. Juli 1825 bestätigtes Statut vom 15. November 1825 gegeben ist, besorgt unter Genehmigung des Magistrats und der Stadtverordneten-Versammlung ein besonderes Curatorium, welches aus dem jedesmaligen Ober-Bürgermeister, dem jedesmaligen Stadtverordneten-Vorsteher und noch einem Mitgliede der Stadtverordneten-Versammlung besteht. 2-Z—3-1) Die städtischen Unterstützungen für Studircnde der hiesigen Universität in 12 Raten, » 50 Nthlr. jährlich 000 — — Im Einverständniß mit dem Magistrat bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung vom 1. Januar 1836 ab, vorläufig ans 5 Jahre, und demnächst vom 1. Januar 18-11 ab, auf neue 6 Jahre, die jährliche Summe von 600 Rthlrn., aus welchen an arme und fleißige Studircnde der hiesigen Universität Unterstützungen s 25 Rthlr. halbjährlich gezahlt werden sollen. Die Vertheilung wird durch eine besondere Kommission besorgt, welche aus dem Ober-Bürgermeister und einem Mitgliede des Magistrats, 4 Stadtverordneten, einschließlich des Vorstehers und Protokollführers, dem jedesmaligen Rektor der Universität, dem Universitäts-Richter und den Dekanen der vier Fakultäten besteht. Bei gleicher Würdigkeit sollen diese Unterstützungen vorzugsweise gebornen Berlinern zu Theil werden. 35) Das evangelische Säkular-Stipendium 300 — Bei Gelegenheit der dritten hundertjährigen Jubelfeier der Einführung der Kirchen-Reformation in Berlin und die Mark Brandenburg am 2. November 183S, und als ein bleibendes Denkmal der sich hieran schließenden Erinnerung an die Segnungen, die dem Vaterlande und der Welt durch die Reformation der Kirche zu Theil geworden, stifteten die Communal-Behördcn mit Allerhöchster Genehmigung dies Stipendium, dem der Hochseligc König Friedrich Wilhelm III. den Namen: „Evangelisches Säkular-Stipcndium" beilegte. Dasselbe soll ausgezeichneten jungen evangelischen Theologen, die in dem preußischen Staate geboren sind, die Universitätsstudien beendigt haben, wenn sie sowohl ihre vorzügliche theologische Vorbildung durch die wohl bestandene erste theologische Prüfung pro tlaniüüawra, oder durch ein Zeugniß der hiesigen theologischen Fakultät, ihre allgemein wissenschaftliche und philosophische Bildung aber durch den Uie erworbenen Doctorgrad der Philosophie dargcthan haben, aus zwei Uatus . . . 1,830 15 ltt Nthlr. Sgr. Pf- lVi i.ii 8 p ort ... 15> ll) Jahre mit 300 Rthlrn. jährlich verliehen werden, um sich während dieser zwei Jahre in Muße ihrer weiteren thcvlogischen Ausbildung widmen zu kennen, mögen sie nun ihren künftigen Beruf in dem akademischen Lchramte oder einem Pfarramte finden wollen. Die Stipendiaten sind verpflichtet, am Schlüsse der beiden Stipendienjahre durch Erwerbung des Licentiatcngrades der Theologie bei der hiesigen theologischen Fakultät nachzuweisen, daß sie diese Zeit wohl angewendet haben, und es haben sich sowohl die hiesige theologische Fakultät, als auch die philosophische Fakultät bereit erklärt, den Stipendiaten nach bestandenem Examen die theologische Liccntiatcnwürde und den Doctorgrad der Philosophie kostenfrei zu erthcilen. Das Evangelische Säkular-Stipendium besitzt bereits ein eigenes Kapital von 2,330 Rthlrn. in Staats-Schuldschcincn, welches auS dem Ertrage des am 2. November 1839 aufgeführten Oratoriums Messias von Händel und der an dem genannten Tage in ^ den hiesigen evangelischen Kirchen veranstalteten Collccte entstanden ist. Was an den jährlichen 300 Rthlrn. nach Hinzunahme der Zinsen von jenem Kapital noch fehlt, wird aus der Kämmcrei- kasse zugeschossen. Für die Verwaltung dieses Stipendiums ist bereits ein Statut entworfen, uud soll nach diesem die Collation des Stipendiums einem besonderen Curatorium übertragen werden. Summa .... 1,830 13 10 Rechnen wir hierzu die vorhin gedachten, bei den städtischen Gymnasien bestehenden Stipendien für Studircnde der Universität: beim Berlinischen Gymnasium 910 Rthlr. - Friedrichs-Werdcrschen Gymnasium. . 1,190 - Cöllnischen Real-Gymnasium 120 - 2,220 — — so beträgt die Summe der Stipendien und Unterstützungen, die Seitens der städtischen Behörden und Anstalten jährlich an Stu- dirende vertheilt werden 3,030 13 10 und werden aus denselben jährlich 03 Studircnde unterstützt. Hierzu die oben gedachten Unterstützungen der Schüler während ihrer Schulzeit: beim Berlinischen Gymnasium 3,312 Rthlr. — Sgr. - Fricdrichs-Werderschen Gymnasium, l,211 - 10 . - Cöllnischen Gymnasium 732 - — - bei der Gewerbeschule 90 - — - ' 3.578 — Summa der baaren an Schüler und Studircnde zu verthei- lcndcn Unterstützungen 9,028 2a >0 330 ?. Belohmmgs - und Unterstützungs-Anstalt für das hiesige Gesinde. ehuss Bildung eincS Fonds zur Belohnung mehrjähriger treuer Dienste des hiesigen Gesindes hatte die Commune im Jahre 1823 darauf angetragen, von jedem hier in den ersten Dienst eintretenden, so wie von jedem die Herrschaft wechselnden Dienstboten eine Abgabe von 3 Sgr. zu erheben. Mittelst Kabincts-Ordre vom 27. Dezember 182V haben des Königs Majestät die Erhebung dieser Abgabe genehmigt, welche demzufolge seit dem I. März 1827 auch erhoben worden ist. Der Magistrat hatte hierauf, im Einverständnisse mit der Stadtverordneten-Versammlung, den Entwurf zu einem Statute für die Verwaltung des dadurch gebildeten Fonds ausgearbeitet, dieser Entwurf erhielt aber die höhere Bestätigung nicht und an dessen Stelle wurden von dem Königl. Ministerio des Innern andere Bestimmungen in Vorschlag gebracht, welche durch die Kabinets-Ordre vom 18. August 183V genehmigt worden sind, und welche im Wesentlichen Folgendes enthalten: 1) Von den aus den Einnahmen der Jahre 1827 und 1828 gesammelten Beständen soll sofort die Summe von 4,000 Nthlrn. entnommen und zu Prämien, jede zu 4V Nthlr-, verwendet werden. 2) Von den seit dem 1. Januar 1820 gesammelten und zu sammelnden Beiträgen bleiben drei Viertheile diesem Prämien-Fonds zur Verwendung bestimmt. 3) Anspruch auf die Prämie haben diejenigen männlichen Dienstboten, welche wenigstens 8 Jahre, und diejenigen weiblichen Dienstboten, welche wenigstens 3 Jahre ununterbrochen bei einer und derselben Herrschaft gedient und sich während dieses Dienstes redlich und sittlich erhalten haben. 4) Wenn sich Mehrere, als aus dem vorhandenen Fonds befriedigt werden können, melden und legitimircn, erhalten diejenigen den Vorzug, die entweder die größte Zahl von Dienstjahren nachweisen, oder dnrch besondere Treue gegen ihre Herrschaft in Krankheiten oder anderer häuslichen Noth sich ausgezeichnet haben. 5) Die Verwaltung des Fonds wird einer kommissarischen Behörde übertragen, die aus zwei Mitgliedern des Magistrats, deren ältestes den Vorsitz führt, vier Mitgliedern der Stadtverordneten-Versammlung, vier von der Letzteren zu erwählenden Bürgern und einem durch das Polizei-Präsidium zu deputirenden Polizei-Inspektor besteht. v) Der Rest der in den Jahren 18Zs. gesammelten Gesinde-Beiträge, nach Abzug der dem Prämien-Fonds überwiesenen 4,000 Nthlr. und vom I. Januar 1829 ab der vierte Theil der jährlichen Einnahmen soll dem Versorgungs-FondS für invalides Gesinde zugewendet werden. Nach obigen Bestimmungen sollte vorläufig 3 Jahre lang verfahren werden. Nachdem dies geschehen, und dieser Zeitraum abgelaufen war, wurden jene Bestimmungen von einem Jahre zum anderen prolongirt und sind auch im Wesentlichen in dem unterm 31. August I83K von des Königs Majestät ertheilten Statut der hiesigen Gesinde- Belohnungs- und Unterstützungs-Anstalt, nach welchem noch jetzt verfahren wird, aufgenommen worden. In Hinsicht des Anspruchs auf die Prämie (conk. 3.) ist in diesem Statut iusbe- sondere noch vorgeschrieben worden, in welchen Fällen Dienstboten, welche ihren Dienst gewechselt haben, denen gleich geachtet werden sollen, welche bei einer und derselben Herrschaft gedient haben. Ferner ist in Betreff der Unterstützung des invaliden Gesindes (conk. 0.) noch bestimmt worden, daß solche nach den vorkommenden Umständen und Bedürfnissen auf zweierlei Art bewirkt werden soll: -i. durch laufende Geld-Unterstützungen an diejenigen, welche für ihre Person bei Verwandten oder sonst ein Unterkommen finden; b. für diejenigen, welche ein solches Unterkommen sich zu verschaffen nicht im Stande sind, durch Errichtung eines Hospitals, in welchem sie Aufnahme und Mittel zur Verpflegung erhalten, um das Ende ihrer Tage in Ruhe zubringen zu können. Die beiliegende Uebcrsicht ergiebt, wie viel an Prämien und Unterstützungen seit Errichtung des Fonds bis incl. 1810 gezahlt worden sind. Zur Erläuterung derselben wird Folgendes bemerkt: Zur Isten und 2tcn Colonne. Die zu Prämien verwendeten Summen sind jedesmal drei Vicrtheile der in dem betreffenden Jahre eingegangenen Beiträge. Nur bei der ersten Verkeilung im Jahre 1830 sind bestimmungsmäßig außer 4 der Einnahme pro 1829 noch Nthlr. Bestandsgcldcr aus den beiden vorhergehenden Jahren mit verausgabt worden. Zur 4ten Colonne. Eine vorzugsweise Bewilligung der Prämie ohne Rücksicht auf das Dienstalter soll nach den Bestimmungen des Statuts nur in solchen Fällen eintreten, wenn ein Dienstbotc sich mit eigener Lebensgefahr zur Rettung eines Mitgliedes der Familie seiner Herrschaft oder des Vermögens derselben ausgesetzt oder auch deshalb seine eigene Habe Preis gegeben hat. Nur selten hat aber ein Dienstbotc Gelegenheit, solche Beweise von Hingebung und Aufopferung an den Tag zu legen. Hieraus erklärt sich die geringe Zahl der wegen außerordentlicher Dienstleistungen bewilligten Prämien. Es ist häufig geäußert worden, daß eS dem Zweck des Instituts entsprechender gewesen sein dürfte, die Bewilligung von Prämien für außerordentliche Dienstlcistun- gen nicht aus wenige selten vorkommende Fälle zu beschränken, überhaupt bei Bewilligung von Prämien mehr auf die Würdigkeit, als auf das Dienstalter Rücksicht zu nehmen, da eine lange Dienstzeit nicht immer etwas Verdienstliches sei. So richtig dies auch sein mag, so steht der Ausführung doch der Umstand entgegen, daß es an einem sicheren Maaßstab der Würdigkeit fehlt. Die Atteste der Herrschaften sind nicht genü- gcnd, da fast alle Bewerber um die Prämie Zeugnisse aufzuweisen haben, in denen ihre vorzüglichen Eigenschaften, ihre Sorgfalt in Krankheitsfällen :c. in gleichem Maaße und nur mit anderen Worten gerühmt werden. Eine anderweite nähere Prüfung und Untersuchung würde bei den hiesigen Verhältnissen in den meisten Fällen nicht ausführbar sein oder doch kein genügendes Resultat gewähren. Zur Sten und öten Colonne. Wiewohl etwa zweimal so viel weibliche als männliche Dienstboten in Berlin vorhanden feo»l'. Bemerk, zur 7ten Col.), so sind doch im Ganzen mehr männliche als weibliche Dienstboten nach der Dauer der Dienstzeit zum Empfang der Prämie gelangt. Man würde aber den letzteren Unrecht thun, wenn man hieraus schließen wollte, daß sie weniger Ausdauer besäßen, oder zur Veränderung geneigter wären, als ihre männlichen Standesgcnvfsen. Daß es mehr männliche als weibliche Dienstboten giebt, die eine lange Reihe von Jahren bei einer Herrschaft gedient haben, dürfte vielmehr thcilS darin liegen, daß die weiblichen Dienstboten in der Regel den Dienst verlassen, wenn sie sich vcrhcirathen, bei den männlichen dies aber weniger der Fall ist, — theils aber auch darin, daß die weiblichen Dienstboten im Allgemeinen einen bei weitem schwereren Stand haben, als die männlichen. Denn Herrschasten, die männliche Dienstboten, Bediente, Portiers, Kutscher, Hausknecht :c. halten können, sind gewöhnlich wohlhabend, und ihre eigenen günstigen Verhältnisse wirken auch günstig auf die ihrer Dienstboten ein, in deren eigenem Interesse es daher liegt, so lange wie möglich in einem solchen Dienst zu verbleiben. Anders ist es bei den weiblichen Dienstboten, welche auch eine große Zahl weniger bemittelter Familien zu halten genöthigt sind, wo sie dann oft mit Arbeiten überladen werden, geringen Lohn und dürftige Kost haben, und dabei bisweilen noch harte Behandlung ertragen müssen, so daß es natürlich ist, wenn sie einen solchen Dienst bald wieder verlassen, um ihr Glück anderweitig zu versuchen. Zur 7ten Colonne. Die zur Erlangung der Prämie erforderlichen Dienstzeit war bis incl. 1840 die 14jährige. Einen Anspruch auf die Prämie haben nach dem Vorangeführten die männlichen Dienstboten, welche 8 Jahre, und die weiblichen, welche 3 Jahre hintereinander gedient haben. Die Zahl der hier vorhandenen Dienstboten, welche noch viel länger gedient haben, ist aber im Verhältniß zu den vorhandenen Fonds so bedeutend, daß sich noch gar nicht absehen läßt, wann die Dienstboten mit re»i>. 8 und 3jähriger Dienstzeit zum Empfang der Prämie an die Reihe kommen werden. Nach der beiliegenden Ucbersicht b. meldeten sich gleich zu der ersten Vertheilung im Jahre 1830: 010 männliche, 1,010 weibliche, überhaupt 1,032 Dienstboten, welche die vorgeschriebene Dienstzeit zurückgelegt hatten: dies war von den damals hier befindlichen ungefähr 4,273 männlichen Dienstboten der 7te Theil, und von den .... 12,401 w eiblichen der 12te Theil, von den überhaupt vorhandenen circa 10,730 Dienstboten der 10te Theil. Seit jener Zeit ist eine große Zahl neuer Anmeldungen eingegangen, so daß uli. 1840 deren etwa noch 000 vorhanden waren. Es findet sich daher auch, daß ein großer Theil der Dienstboten, wenn sie nach ihrem Dienstalter zum Empfang der Prämie gelangen sollten, inzwischen verstorben, verheirathet oder sonst in andere Verhältnisse übergetreten sind. Wenn sich hiernach manche Dienstboten vergebliche Hoffnung auf Erlangung einer Prämie machten, so liegt dies nur in der bedeutenden Differenz zwischen der Dienstzeit, die zu einem Anspruch auf die Prämie berechtigt, und der, welche zur Erlangung derselben wirklich erforderlich war. Ob das Prämien-Institut überhaupt den gewünschten Erfolg gehabt hat, und ob die Aussicht auf die einstige Erlangung der Prämie den Dienstboten ein Anreiz zum längeren Verbleiben im Dienst und zu einer guten Führung gewesen ist, läßt sich bei den hiesigen großstädtischen Verhältnissen nicht nachweisen. Unzweifelhaft dürfte dagegen der Nutzen sein, welchen die zu Unterstützungen verwendeten Gelder gewährt haben. Den Bestimmungen des Statuts gemäß sind diese (vorbehaltlich der etwa nöthi- gen Unterstützungen aus Armenfonds) solchen Dienstboten bewilligt worden, welche in redlicher Pflichterfüllung durch hohes Alter oder zerrüttete Gesundheit, oder in Folge außerordentlicher Dienstleistungen und unverschuldeter Unglücksfälle dienstunfähig gc- worden sind- Da bestimmungsmäßig indessen nur s der jährlichen Beiträge zu diesem Zweck verwendet werden soll, so ist es leider nicht möglich gewesen, allen Ansprüchen und in dem Maaße zu genügen, als es wünschenswerth und erforderlich gewesen wäre, um den invaliden Dienstboten sür ihre übrigen Lcbenstagc dadurch die Aussicht auf „eine ihren Verhältnissen angemessene sorgenfreie Existenz" zu eröffnen, wie solches ihnen durch das Statut verheißen ist, Behufs der Errichtung des oben erwähnten Hospitals für diejenigen invaliden Dienstboten, die sich für ihre Person ein Unterkommen bei Verwandten oder sonst nicht zu verschaffen im Stande sind, haben bereits Verhandlungen stattgefunden. Der zu diesem Zweck bestimmte Fonds, welcher nach den Bestimmungen des Statuts durch die in früheren Jahren nicht zu Prämien oder Unterstützungen verwendeten Gelder, durch Ansammlung der Zinsen von den vorhandenen Beständen, Geschenken :c. gebildet worden ist, bclief sich »It. 1840 auf 20,1kl Rthlr. Um dessen Ansammlung und die Errichtung des Gesindehospitals, desgleichen um die Unterstützung des invalide gewordenen Gesindes mehr, als es bisher möglich war, zu befördern, ist mittelst Kabincts - Ordre vom 12. Mai 1841 genehmigt worden, daß fortan von den Einnahmen des Gesindebelohnungs- und Untcrstützungsfonds nicht mehr sondern nur die Hälfte zu Prämien, und nicht mehr bloß j, sondern vielmehr die Hälfte zu Unterstützung und resp. zur Leistung der Kosten eines Gesinde- Hospitals verwendet werden dürfen. 354 Zu?. N a ch w e i s n n g der Einnahme und Ausgabe des Gesinde-Belohnungs-Fonds von Errichtung desselben im Jahre 1827 an, bis zum Schluß des Jahres 1840. Einnahme. A n e g a b e. Im Jahre Für Gcsinde- scheine. Anderweitige Einnahmen. An Prämien. An Untcr- stüt- zun- gcn. Anderweitige Ausgaben. irUiie. UrlM- 8xr. ?k. UtlUi-. 8-rr. Pf. UM,-. UM. UtlM. 8jrr. ?t. UMr. 8-?r.?s. 1827 3,700 3,700 210 1 210 I 1828 4,000 — — — 4,000 — — — 12 137 10 2 109 10 1829 4,300 93 — 0 4,393 — 0 — 208 — — — 208 — — I8Z0 4,300 132 0 3 4,032 0 3 7,000 224 — — — 7,224 — — 1831 4,000 338 20 2 4,938 20 2 3,300 192 — — — 3,732 — — I8Z2 4,300 40 13 2 4,340 >3 2 3,840 200 — — — 4,040 — — 18ZZ 4,000 703 17 8 3,303 17 8 2,920 144 — — — 3,004 — — 1834 3,200 340 28 — 3,346 28 — 3,720 144 — — — 3,804 — — 1833 3,200 334 13 8 3,334 13 8 3,920 144 — — 4,004 — — 1836 3,000 328 19 0 3,928 19 0 4,000 144 — — — 4,144 — — 1837 3,400 431 22 7 3,831 22 7 4,000 144 — — — 4,144 — — 1838 3,930 306 29 0 0,430 29 0 3,900 902 — — — 4,802 — — 1839 0,200 437 20 7 0,037 20 7 4,240 928 — — — 3,108 — — 1840 0,230 433 29 — 0,703 29 — 4,040 1,194 — — — 3,834 — — Lumms 70,800 ^ Z 4,238^ 14 tusgabe . 7 73,038 30,813 14 II 43,800 4,040 373 II 2 30,813 II 2 Bestand . . . 24,243 3 3 Von diesem Bestände gehören: dem Belohnungs-Fonds . . . 4,083 Nthlr. 28 Sgr. 9 Pf. . Unterstützung-Fonds. . 20,1«! - 4 - 8 - . . . 24,243 Rthlr. 3 Sgr. 3 Pf. 35S AU Beilage u e b e r s i ch t der seit Errichtung des Gesinde-Belohnungs-Fonds vom Jahre l830 bis incl. 18W aus demselben gezahlten Prämien und Unterstützungen. I. 2. 3. », 5. 0. 7. 8. 9. tv. "ll. Betrag der Zahl Davon haben die Prämien erhalten: Betrag der zu Unterstützung verwen- deten Zahl der Darunter sind: Im Jahre zu Prämien verwendeten Summen. UNilr. der Prä- mien- für außerordentnach der Dauer der Dienstzeit Zahl der geringsten Dienst- jahre. Unter- stüt- zungs- Em- Pfänger. mannweibEm- pfänger. liche Dienstleistungen. männliche Diens weibliche boten. Summen. UtlUr, liche. liche. 1828 12 I —. I 1829 208 0 I 5 1830 7,000 175 — 07 108 21 22» 5 — 5 18Z1 3,500 89 — 30 53 19 192 » — » I8Z2 3,8»0 9« — »8 »8 17 200 » — » 1833 2,920 73 — 37 30 I» 1»» 3 — 3 183» 3,720 93 — »9 »» I» 1»» 3 — 3 1835 3,920 98 — 02 30 1» 1»» 3 — 3 1830 »,000 100 9 52 39 1» I»» 3 — 3 1837 »,000 100 12 50 32 15 I»» 3 — 3 1838 3,900 99 3 5» »2 I» 902 38 7 31 1839 »,2»0 100 0 0« »0 I» 928 37 7 30 I8»0 »,0»0 11« 7 07 »2 I» 1,19» 5» II »3 summa »5,800 1,1»5 37 ^588^ 520 — »,0»0 — — — I,1»5 Zu?. Uebersi ch t Beilage b. der eingegangenen Anmeldungen zur ersten Vertheilung der Prämien aus dein Gesinde-Belohnungö-Fonds im Jahre 1830, nach den verschiedenen Dienstjahren und nach den Geschlechtern. ..v? Benennung der Dienstjahrc. Anzahl der Gesuche von männlichen ^ weiblichen Dienstboten. z. 4. 3. K. 7. 8. 5. 10. 11. 12. 13. 1». IS. 1«. 17. 18. 1V. 20. 21. 22. 23. 2». 2S. 2K. Zwischen S bis K Jahren crcl. « - 7 - - 7 - 8 - - - 8 - 9 - - 9 - 10 - 10 - II - 11 . 12 12 - 13 - 13 14 15 1ö 17 14 15 Ik 17 18 18-19 19 - 20 20-21 - 21 . 22 - 22 - 23 - 23 - 24 24 - 2S 2Z - 30 30 - 3S 3S - 40 40 - 4S - 4S - S0 - Ueberhaupt SV Jahre Ucberhaupt — 142 — 113 — I0S K7 8K 71 74 KS kk 48 39 S0 S4 44 43 32 17 41 4K 28 21 24 23 13 18 13 Ik 22 21 12 10 9 12 II 14 k IS 19 33 22 2S 11 12 S k I 4 1 1 KIK I,0IK 1,032 M7 <) Hnndestener - Angelegenbeit. ^ur Verminderung der Zahl der Hunde in hiesiger Stadt, und zur Vorbeugung der dadurch vergrößerten Gefahr des Entstehens und der Verbreitung der Hundswuth, hatte die hiesige Commune bereits im Jahre 1828 die Einführung einer Hundesteuer bei den Höheren Behörden in Antrag gebracht. Nachdem darauf mittelst Kabincts - Ordre vom 29. April 1829 die Einführung einer solchen Steuer genehmigt worden, beschloß die hiesige Commune, und bestimmte unter Höherer Genehmigung, daß vom I. Januar 1830 ab für jeden Hunv, der in hiesiger Stadt und ihrem Gebiete gehalten werde, eine jährliche Abgabe von 3 Rthlrn. in halbjährlichen Terminen gezahlt werden solle, sofern nicht nach der gedachten Verordnung eine Befreiung von dieser Abgabe zugesichert war. Die Verwaltung dieser Angelegenheit wurde einer besonderen Deputation übertragen, welche die Benennung: „Deputation zur Erhebung der Hundesteuer", führt, und aus einem Mitglicde des Magistrats, als Vorsitzenden, ans 1 Stadtverordneten und 2 Bürger-Dcpntirten besteht. Das von den Commnnal-Behördcn entworfene und von der Königl. Regierung zu Potsdam bestätigte Reglement vom 23. März 1830 dient der Deputation bei der Verwaltung zur Richtschnur. Dasselbe bestimmt im Wesentlichen, in welcher Art diese Steuer erhoben wird, welche Befreiungen von derselben stattfinden, und welche Control- und sonstigen Maaßrcgeln zur Erreichung des oben angedeuteten Zwecks der Steuer eintreten sollen. In wiesern nun dieser Zweck erreicht worden, namentlich zuvörderst, in wie weit eine Verminderung der Zahl der Hunde erfolgt ist, crgiebt die beiliegende Nachweisung, in welcher die Zahl der vom Jahre 1830 bis 1840 in jedem Jahre hier vorhanden gewesenen Hunde angegeben ist. Nach derselben existirten im Jahre 1830 5,912 Hunde, im folgenden Jahre nur 4,441, also um 25 pCt. weniger. Die Zahl der Hunde verminderte sich hieraus in jedem folgenden Jahre bis zum Jahre 1835, wo nur 3,339 Hunde angemeldet worden waren. Vom Jahre 1830 ab stieg die Zahl derselben jedoch wieder, und es wurden im Jahre 1840 schon wieder 4,307 Hunde angemeldet, also nicht viel weniger, als im Jahre 1831. Auch über die Wirkung der Hundesteuer auf Verhütung der Unglücksfälle durch den Biß toller Hunde waren die Resultate der Ermittelungen, welche von dem hiesigen Königl. Polizei-Präsidio angestellt wurden, gleich in den ersten Jahren nach Einführung der Steuer sehr befriedigend. Denn während im Jahre 1827 noch 28 Unglücksfälle durch dcu Biß toller Hunde vorgekommen, und im Jahre 1829 noch 24, auch im Jahre 1828 noch 45 wuthkranke Hunde zur Thierarzneischulc abgeliefert wurden, war nach der Mitteilung des Königl. Polizei-Präsidii im Jahre 1830 kein einziger Unglücksfall durch den Biß eines tollen Hundes zur Kcnntniß dieser Behörde gelangt, auch kein wuthkrankcr Hund zur Thierarzneischulc gebracht, und im Jahre l832 waren nur 3 Fälle von wuthkrankcn Hunden bekannt geworden. Ferner sind in den Jahren: 1833-1835 . . keine 1830 26 338 ,837 7 1838 keine 1839 2 wuthkranke Hunde zur Thierarzncischnle gebracht worden. Wenn im Jahre 1836 ausnahmsweise wieder 26 Hunde von der Huudswuth ergriffen worden waren, so lag dies in dem Umstände, daß ein in die Stadt gekommener herrenloser toller Hund mehrere andere Hunde gebissen und mit dem Wuthgifte angesteckt hatte. In dem Zeitraum von 1833 — 1839 sind nur: 1836 ... 7 Fälle und 1837 ... 4 Fälle, in welchen Personen von wuthkrankcn Hunden gebissen worden, zur Kenntniß des Königl. Polizei-Präsidii gekommen. Wie viel von den überhaupt vorhanden gewesenen Hunden als Lurushunde anzunehmen, und wie viele zur Bewachung von Grundstücken, zum Betrieb des Gewerbes w. benutzt worden sind, ergicbt die anliegende Nachwcisung ebenfalls. Für die letztere Art von Hunden wird keine Steuer entrichtet, sondern den Besitzern ein Freischein für jeven solchen Hund ertheilt. In demselben oben angeführten Vcrhältniß, in welchem in den genannten Jahren die Zahl der Hunde ab- oder zunahm, verminderte oder vermehrte sich natürlich auch die Einnahme an Steuer, wie dies die anliegende Uebcrsicht ergiebt. Im Jahre 183V betrug der Steuer-Ertrag nach Abzug der Verwaltungskosten .8,618 Rthlr., im Jahre 1834 nur 3,391 Rthlr., im Jahre 184V wieder 9,V93 Rthlr. Diese schnelle Vermehrung der Steuer ist zwar recht erfreulich in Rücksicht auf den guten Gebrauch der davon gemacht wird, indem diese Gelder zur Beförderung der für alle Einwohner so bequemen Trottoir-Anlagen verwendet werden, anderer Seits kann man jedoch nicht umhin, zuzugeben, wie diese Steuer-Vermehrung ein Zeichen sein dürfte, daß die Verpflichtung zur Zahlung derselben nicht mehr in dem Maaße, wie früher, eine Hemmniß ist, Hunde zu halten; der beabsichtigte Zweck, die Verminderung der Zahl der Hunde daher nicht mehr in dem Grade erfüllt wird, als in früheren Jahren. Daß die Steuer indeß immer noch bedeutend darauf einwirkt, und stets darauf einwirken wird, das Anschaffen von Hunden zu verhindern, liegt in der Natur der Sache. Ohne diese Steuer würden wir jetzt vielleicht doppelt so viel Hunde in der Stadt haben, und zwar unnöthige, und daher schlecht gewartete und beaufsichtigte Hunde. Die zunehmende Anzahl der Hunde macht es der Verwaltungsbehörde noch insbesondere zur Pflicht, strenge auf die gegebenen Vorschriften zu halten, und nicht durch ein zu nachsichtiges Verfahren bei Einziehung der Steuern und Contraventionsstrafen die Anschaffung unnvthiger Hunde zu erleichtern. Im Uebrigen darf aber auch nicht übersehen werden, daß die Vermehrung der Bevölkerung Berlin's, auch die Zahl derer, welche Hunde halten, und somit die Zahl der Hunde selbst vermehrt. 339 Nachweisung zu Seite 357. Im Jahre Anzahl der b funden Steuer zu zahlen war. ei der Aufn -n Hunde, für keine Steuer zu zahlen war. ahme vorgc- welche Ertrag der Steuer. Ulblr. Sx,-. Pf. 1830 4,525 1,417 5,942 8,018 2V 5 1831 2/143 1,498 4,441 0,587 18 10 1832 2,333 1,435 3,708 5,070 23 2 1833 2,095 1,373 3,408 5,818 23 7 183» 1,952 1,400 3,352 5,591 29 — 1835 1,928 1,411 3,339 5,892 2V 9 1830 2031 1,407 3,438 0,372 29 3 1837 2,057 1,483 3,540 0,007 21 7 1838 2,230 1,473 3,703 «,70V 24 11 1839 2,538 1,301 3,899 7,877 14 8 1840 2,93« 1,371 4,307 9,095 10 0 Die Differenz der Anzahl der steuerpflichtigen Hunde bei der Aufnahme mit der aufgekommenen Steuer entsteht: 1) aus der anfänglichen Verminderung der Hunde, wodurch im 2ten Semester immer eine bedeutend verringerte Anzahl zur Besteuerung kam, so daß für viele nur 1 Rthlr. 15 Sgr. erhoben wurde, und 2) aus dem veränderten Gcschästsverfahrcn, indem in der ersten Zeit bei zweifelhaften Fällen sofort Steuer notirt wurde, und viele nachher steuerfrei belassen werden mußten, während jetzt in den meisten Fällen durch Vorlegung der Aufnahme-Tabellen eine Entscheidung über die Zahlungs-Verbindlichkeit vor der Notirung erfolgt. :!W Trottoir - Attgeleqenheit. Jahre 1823 hatten des Königs Majestät bestimmt, daß mit den Hauseigcnthü- mcrn in einigen frequentcn Straßen eine freiwillige Ucbcrcinkunft riicksichtlich der Anlegung von Granitbahncn vor ihren Häusern getroffen werden möchte, und sollten alsdann auch die Kosten dieser Anlage vor Königlichen Gebäuden bewilligt werden. Es wurden zunächst vier Straßen, die Leipzigerstraßc, die Jägerstraße, die Nene Friedrichsstraße und die Königsstraße, als solche bezeichnet, in welchen die Anlage vorzugsweise gewünscht werde; der Magistrat war bemüht, im Wege der Unterhandlung der Absicht des Königs zu entsprechen, und beschränkte diese Maaßregcl nicht bloß auf die angeführten vier Straßen, sondern dehnte dieselbe auch auf zwölf andere Straßen aus, in welchen die Anlage ebenfalls nützlich und räthlich schien. So wurde die Anlegung der Granitbahncn in der Breitenstraße, Brüderstraße, auf dem Schloßplatz :c. gänzlich und in mehreren anderen Straßen zum großen Theil zu Stande gebracht. Mittelst Kabincts-Ordre vom 18. Mai 1828 wurde hicrnächst noch bestimmt, daß überall, wo nach sachverständigem Ermessen eine Instandsetzung der Bürgersteige in den hiesigen Straßen und an den Plätzen polizeilich nothwcndig erachtet werde, die Hanseigenthümcr angehalten werden sollten, Trottoirs von Granitplattcn anzulegen. So große Annehmlichkeit nun auch die Granitbahncn gewährten, und so wün- schcnswerth es war, solche soviel als möglich zu fördern, so ließ sich doch nicht verkennen, daß es für den nicht bemittelten Theil der Hauseigcnthümcr drückend sein mußte, die bedeutenden Kosten allein zu tragen. Die Commune beschloß daher unterm 26. Mai 1829, bei den Höheren Behörden darauf anzutragen, daß die einzuführende Hundesteuer auf die Anlage von Granitbahnen verwendet werde, und die Hauscigcnthümer dazu ein Drittheil der Kosten beitragen sollten; daß ferner die Anlage, so weit der Fonds reiche, regelmäßig straßenweise ausgeführt werde und dagegen die zwangsweise Legung aushöre. Mittelst Kabincts-Ordre vom 3. August 1831 wurde hieraus auch genehmigt, daß nach und nach in den frequentcsten Straßen Bcrlin's durchweg Granitbahnen gelegt und zur Förderung des Plans, so wie zur Erleichterung der Hauscigcnthümer, diesen aus den gesammelten Fonds der seit dem Jahre 1839 eingeführten Hundesteuer eine Beihülfe gegeben werden solle. Das hicrnächst auf Grund dieser Kabinets-Ordre entworfene, von dem Königl. Ministerium des Innern und der Polizei, so wie der Königl. Verwaltung für Handel, Fabrikation und Bauwesen unterm 39. Juni 1833 erlassene Reglement, die Anlegung von Granitbahnen auf den Bürgcrsteigen in den Straßen der Residenz Berlin betreffend, enthält im Wesentlichen folgende Bestimmungen: 1) Die Anlegung von Granitbahnen ist auf die gepflasterten Straßen innerhalb der Ringmauer beschränkt. 2) Zur Anlegung von Granitbahncn sind verpflichtet: a. Die Eigenthümer der Grundstücke in denjenigen Straßen, welche von den Behörden (dem Königl. Polizci-Präsidio, der Königl. Ministerial-Bau-Komniis- sion und der Deputation des Magistrats und der Stadtverordneten-Versammlung) im Anfange eines jeden Jahres dazu auScrsehcn und bezeichnet werden. K. Die Eigcnthümer von solchen, auch in anderen Straßen belegenen Grundstücken, auf welchen in der Straßeufronte neue Gebäude errichtet werden. 3) Zur Beförderung der Granitbahn-Anlagcn werden jährlich 10,000 Rthlr. ans dem Ertrage der Hundesteuer und deren bereits angesammelten Beständen zur Disposition gestellt. Von dieser Summe werden Nthlr. zu Hülfsgeldcrn für die -ul 2. ->. gedachten Eigcnthümer, und 1,000 Rthlr. für diejenigen Eigcnthümer verwendet, welche bereits vor Publikation des Reglements Granitbahncn gelegt und ihren Anspruch auf Vergütigung innerhalb der vorgeschriebenen Frist angemeldet haben. Die Vergütigung für den laufenden Fuß einer vorschriftsmäßig gelegten, 3 Fuß breiten Bahn beträgt 24 Sgr. (als ungefährer Betrag von - des Kostcn- preiseS bei Erlaß des Reglements). 4) Ein Anspruch auf Vergütigung findet nicht statt in Fällen: a. wo Granitbahnen vor Königlichen, Prinzlichen, Staats- und Communal-, Kirchen- und Schul-, so wie vor allen solchen Grundstücken, welche einer Stiftung, Korporation, Zunft, Gesellschaft, oder einem Verein gehören, angelegt werden; b. wo die Anlegung von Granitbahncn vor neu erbauten Gebäuden bewirkt wird (covk. 2. b.). 5) Die Befriedigung der Eigcnthümer, welche vor Pnblication des Reglements Granitbahncn gelegt haben, erfolgt ans dem uä3. gedachten Fonds der 1,000 Nthlr. jährlich in der Reihefolge, wie die Lcgung stattgefunden hat. 0) In anderen als den zur Legnng aufgerufenen Straßen ist auf den Bürgerstcigcn die Reparatur des schadhaften Pflasters nach einzuholender polizeilicher Erlaubniß gestattet, ohne daß es dabei der Einlegung von Granitbahncn bedarf. 7) Die Dauer der Gültigkeit des Reglements ist vorläufig auf fünf Jahre, von 1835 — 1839, bestimmt. Diese Bestimmungen hatten sich während des eben angegebenen Zeitraums im Allgemeinen als zweckmäßig bewährt. Die seit dem Erlaß derselben veränderten Verhältnisse machten jedoch einige Modificationcn, hauptsächlich die Feststellung eines anderen Vergütigungssatzes erforderlich, da die Preise der Platten in Folge der Concur- renz sich ermäßigt hatten und der Vergütigungsbetrag von 24 Sgr. für den laufenden Fuß einer 3 Fuß breiten Bahn, die ursprünglich als Entschädigungssatz angenommenen -Z der Kosten bedeutend überstieg. Durch eine den Verhältnissen angemessene Ermäßigung konnte dann auch, ohne der Förderung der Granitbahnlegung in dem bisherigen Maaße Abbruch zu thun, eine Erhöhung des Fonds für die vor Publication des Reglements gelegten Bahnen zur Ausführung gebracht werden, mit deren Entschädigung bis dahin wegen des im Ver- hältniß zu der großen Zahl von Interessenten nur sehr geringen Fonds von 1,000 Nthlru. jährlich nur sehr langsam hatte vorgeschritten werden können. In dem unterm 17. Februar 1840 Seitens des Königl. Minister» des Innern und der Polizei, und des Königl. Finanzministerii vorläufig auf die drei Jahre 1840, 1841 und 1842 erlassenen Reglement wurden daher die Bestimmungen des Reglements vom Jahre 1835 mit wenigen Modificationen wieder aufgenommen, von denen die wesentlicheren folgende sind: 1) Die Legung der Bahnen kann unter Umständen auch auf Straßen außerhalb der Ringmauer ausgedehnt werden. 21 362 2) Als Vergütigung werden ^ des durchschnittlichen Kostcnprciseö für den laufenden Fuß der Bahn bewilligt, und die Höhe desselben in jedem Jahre festgestellt (die Entschädigung 1840 betrug 21 Sgr. pro laufenden Fuß). 3) Von den jährlich zur Disposition gestellten 10,000 Rthlr. werden 8,000 Rthlr, zur Entschädigung der zur Bahnlegung jährlich aufgeforderten Eigenthümer, und 2,000 Rthlr. zur Vergütignng für die vor Publikation deö Reglements vom Jahre 1833 gelegten Bahnen verwendet. Wie weit nun die Bahnlegung bis »It. 1840 vorgeschritten, und wie lange es noch ungefähr dauern dürfte, bis sämmtliche Straßen Berlars mit Granitbahncn versehen sein werden, ergeben folgende Notizen: I. In den seit dem Jahre 1833 bis incl. 1840 in Gcmäßheit deö Reglements vom 30. Juni 1833 Behufs der Belegung der Bürgerftcigc aufgerufenen Straßen sind an Granitbahncn vorhanden, die thcils in Folge des Ausrufs, thcils vor Publication des Reglements, oder nach demselben bei Neubauten gelegt worden sind . 13,237 Ruthen, also über 0 Meilen. II. Nach den stattgehabten Ermittelungen sind gelegt in den noch nicht aufgerufenen Straßen: V Vor Publication des Reglements vom Jahre 1833: mit Anspruch auf Entschädigung 11,014" ohne Anspruch auf Entschädigung 11,163" Ii. Nach Publication des Reglements: bei Neubauten. 10,329" freiwillig 3,027" c. Vor öffentlichen Grundstücken :c 21,438" zusammen 06,803" oder .... 3,374 Ruthen also beinahe 3 Meilen. ES sind hiernach bis zum Schluß des Jahres 1840 in den Stra- ßen Berlin's circa . 18,811 Ruthen, also über 0 Meilen Granitbahnen gelegt worden. III. Die ungefähre Länge der noch nicht aufgerufenen Strecken in den Straßen Berlin's (beide Straßenseiten, so weit solche bebaut sind) beträgt circa. . 24,613 R. hiervon sind bereits mit Granitbahnen belegt (conk. II.) circa 3,374 R. und sind daher noch zu belegen circa 10,041 N. oder circa 9^ Meile. Nach dieser Berechnung war »Ii. 1840 also beinahe die Hälfte der gegenwärtigen Straßen Berlin's, so weit solche mit Gebäuden versehen, mit Granitbahnen belegt. Bei diesen Maaßcn sind die nicht bebauten, wenn auch nach der Straße zu mit Zäunen :c. versehenen Grundstücke nicht mitgerechnet, wobei angenommen wird, daß in der Regel bis dahin, wo die jetzt wenig oder nur theilwcise bebauten Straßen, wie z. B. die Kvppeusstraße, Fruchtstraße, Krautsgasse :c-, zur Legung von Granitbahncn aufgerufen werden, die jetzt noch unbebauten Strecken mit Gebäuden, und — da bei Neubauten reglcmentsmäßig die Granitbahnen ohne Entschädigung gelegt werden müssen — auch mit Granitbahncn versehen sein werden. Bringt man aber die unbebauten und die nur mit Zäunen :c. versehenen Straßenstrecken circa 4,000 R. mit in Ansatz, so werden, obige 10,041 R. hinzugerechnet, ungefähr noch zu belegen sein 23,041 N. oder 11 bis 12 Meilen. 363 IV. Ein großer Theil der nach Nr. I. und II. vorhandenen Bahnen ist bereits vor Publication des Reglements vom 3V. Juni 1835 thcils freiwillig, thcils in Folge der Aufforderung des Königl. Polizei-Präsidii oder des Magistrats von den rcsp. Hausbesitzern gelegt worden. Von denjenigen dieser Bahnen, für welche die Vergütignng innerhalb der vorgeschriebenen (»monatlichen Frist nach Publication des Reglements in Anspruch genommen worden ist, sind spccielle Verzeichnisse vorhanden. Nach denselben sind gelegt worden: I) Auf Aufforderung der Behörden und zwar: des Königl. Polizei-Präsidii 18,809/ 2" des Magistrats 4,442/ II" 23,312' 1" 2) freiwillig - 13,492/ 2" zusammen 30,804/ 3" In Gemäßhcit der vorangcführtcn Bestimmungen sind in den 3 Jahren von 1835 bis 1839 jährlich circa 1,000 Rthlr-, und im Jahre 1810 circa 2,000 Nthlr., zusammen also circa 7,000 Rthlr., zur Entschädigung der resp. Hausbesitzer für die Kosten der Lcgung dieser Bahnen verwendet worden. Von obigen 30,804/ 3" sind daher bereits vergütet sä 24 Sgr. pro lausenden Fuß gerechnet). 8,750/ — " und bleiben daher noch zu vergütigcn 28,054/ 3" Die Vcrgütigung wird bestimmungsmäßig nach der Zeitfolge, wie die Granitbahnen gelegt worden, aber nur dann gewährt, wenn zur Zeit, wo solche der Neihefolge nach zur Anweisung kommt, die betreffenden Grundstücke sich noch im Besitze Derjenigen, welche die Granitbahnen auf ihre Kosten gelegt haben, oder wenigstens noch im Besitz ihrer Wittwcn, oder ihrer Descendenten befinden. Man kann nun wohl annehmen, daß durch Bcsitzveränderungen :c. von obigen 30,804/ 3" etwa 10 pCt. mit circa 3,080/ ausfallen; bringt man diese und die bereits vergütigten . . . . 8,750 / in Abzug mit 12,430/—" so bleiben noch zu vergütigcn 24,374/ 3// Vorausgesetzt, daß die Fonds es gestatten, auch fernerhin jährlich 2,000 Rthlr. zu diesem BeHufe zu verwenden, so würden hiernach in 9 bis 10 Jahren sämmtlichc, vor Publication des Reglements vom Jahre 1835 gelegte und rechtzeitig angemeldete Bahnen vergütigt werden können. V. Nach der anderweitig in Bezug auf die Hundesteuer-Verwaltung gegebenen Uebcrsicht sind die Einnahmen an Hundesteuer in den letzten 3 Jahren von Jahr zu Jahr um circa 1,000 Rthlr. durchschnittlich gestiegen, und beliefen sich im Jahre 1840 über 9,000 Nthlr. Es läßt sich daher hoffen, daß mit Zuhülfenahme der noch vorhandenen Bestände aus den Jahren 1830 bis 1835 auch fernerhin jährlich 10,000 Nthlr. für die Granit- bahn-Anlagen verwendet werden können. Bei dieser Voraussetzung, und daß der Ver- gütigungssatz sich nicht bedeutend ändere, auch daß durchschnittlich 1,000/ bei Neubauten und öffentlichen Gebäuden, also ohne Entschädigung gelegt werden, kann man, mit Rücksicht ans die.-><1 IV. angeführten Verhältnisse Hinsichts der vor der Publication des Reglements gelegten Bahnen, wohl annehmen, daß in 18 bis 20 Jahren sämmtliche Straßen Verlin's mit Granitbahnen belegt sein werden. 21" 8. V o r s p a n « - A n g e l e q e u h e i t. ach dem Edict vom 28. Oktober i81v ist jeder Zugvieh haltende Einwohner auch in Fricdcnszeiten zur Gestellung des Militair-Vorspanns bei Märschen ganzer Truppen-Abtheilnngcn und bei großen Transporten von Militair-Bcdürfnisscn verpflichtet. Zur Vorspann-Leistung werden nach dem Regulativ vom 29. Mai 181k und den später ergangenen diesfälligen Bestimmungen nicht herangezogen: 1) Pferde, welche Gliedern der Königl. Familie gehören, 2) Pferde der Posthaltcr, welche wirklich für das Postfuhrwescn bestimmt sind, 3) Pferde, welche von Königl. Ofsiciantcn und Aerztcn ihres Amtes wegen noth- wendig gehalten werden müssen, 4) diejenigen Pferde, für welche sonst nach den Bestimmungen des Edicts vom 28. Oktober 1819 über die neue Consumtions- und Lurusstcucr, Lurussteucr entrichtet wurde, insofern die Eigcnthümer derselben für die Befreiung jährlich für jedes Pferd 3 Nthlr. an die Communalkasscn ihres Wohnorts zahlen, 3) Pferde der Pferdehändler, welche ausschließlich zum Handel bestimmt sind, K) alle Dienstpferdc, welche Offiziere der Linie halten, und aus welche ihnen Fou- rage aus öffentlichen Magazinen verabreicht wird, desgleichen auch diejenigen Pferde, welche sie etwa über den Rations-Etat zum Dienst benutzen und eigen- thümlich besitzen, 7) alle Dienstpscrde, welche Landwehr-Offiziere halten und auf welche sie nach dem Landwehr-Fricdens-Vcrpflcgungs-Etat fortlaufende Fourage-Rationen aus öffentlichen Magazinen beziehen, und endlich 8) ein Reitpferd für jeden Lieutenant der Landwehr-Kavallerie, wenn derselbe sich solches außer der Ucbungszeit hält. Rücksichtlich der Luruspferde sä 4. ist durch den H. 3. des gedachten Regulativs vom 29. Mai 18IK noch näher bestimmt, daß es von der Erklärung der Eigcnthümer derselben abhängen solle, ob sie von der Befreiung gegen die angeordnete Zahlung von 3 Nthlrn. pro Pferd Gebrauch machen, oder zur Thcilnahme an die Gestellung des Vorspanns verpflichtet sein wollen; diese Erklärung muß jedoch mindestens 3 Monate vor dem Anfange des nächsten Jahres abgegeben werden. Die spezielle Besorgung der durch vorstehende gesetzliche Bestimmungen über das Vorspannwesen entstehenden Geschäfte, namentlich das Ausschreiben und Repartircn des Vorspanns auf einzelne Verpflichtete, welches den Communcn obliegt, ist für Berlin i. I. 1832 einer besonderen städtischen Deputation unter der Benennung: „Vorspann- Deputation des Magistrats", übertragen, welche aus zwei Mitgliedern des Magistrats und vier Stadtverordneten besteht. Früher ressortirten diese Geschäfte von dem Magistrat unmittelbar und wurden durch einen Kommissarius desselben bearbeitet. Die Geschäfts-Verwaltung der Vorspann-Deputation ist im Wesentlichen folgende: Alljährlich, und zwar zu Aufang jeden Jahres, wird eine allgemeine Aufnahme der Pferde veranlaßt, und zu diesem Behuf jedem Hauscigenthümcr in hiesiger Stadt und deren Weichbild eine Ausnahme-Tabelle zugesendet, um darin die in seinem Hause befindlichen Pferde zu verzeichnen. Nach diesen, durch die Bezirks-Vorsteher revi- dirten Tabellen werden die Vorspann-Kataster angelegt, und zwar: ». ein besonderes Kataster über die mit ihren Pferden zur Natural. Vorspannlcistung verpflichteten Personen, b. ein dergleichen über diejenigen Personen, welche die Steuer zahlen wollen- Der Vorspann wird auf die einzelnen Verpflichteten in der Reihcfolge ausgeschrieben, wie sie im Kataster verzeichnet sind, und nur in den Fällen hiervon abgegangen, wenn Personen, die mehr als zwei Pferde halten, zum Vorspann beordert werden, da die Pferde derselben nicht auf einmal, sondern nur nach und nach entnommen werden, damit sie in ihrem Gewerbebetrieb nicht gestört werden. Zur Leistung des Vorspanns für diejenigen Luxuspserde-Besitzer, welche sich der Steuerzahlung unterworfen haben, ist ein Entrcprencur angenommen. Um auch denjenigen Personen, welche ihre Pferde zum Betrieb ihres Gewerbes benutzen und daher zur Natural-Vorspannleistung verpflichtet sind, ein Mittel zu gewähren, den Vorspann mit geringen Kosten leisten zu lassen, ist für Friedcnszciten, und wenn nicht außerordentliche Ereignisse dies unmöglich machen, die Einrichtung getroffen, daß der Vorspann durch den Entrcprencur für sie geleistet wird, wenn sie dies wünschen, und für jedes Pserd und jede Vorspannleistung eine Vergütigung von 2 Rthlru. zahlen. Die Gestellung des Vorspanns erfolgt ans Anweisung der hiesigen Königlichen Militair-Kommission. Die nach dem Edict vom 28. Oktober 1810 dafür aus Königlichen Kassen zu gewährende Vergütigung beträgt 7Z Sgr. pro Pferd nnd Meile, und wird vom Militair in den meisten Fällen sofort bei der Empfangnahme des Vorspanns baar bezahlt. In Fällen, wo dies nicht geschieht, bleibt sie der Gegenstand vierteljährlicher Liquidationen. Die Personen, welche Vorspann geleistet haben, erhalten für diese Leistung die aus Königl. Kassen eingezahlte Vergütigung von 71 Sgr-, und aus der Communäl-Kasse einen Zuschuß von 21 Sgr., also überhaupt 10 Sgr. pro Pferd und Meile. Die Vergütigung wird nach der mit dem Gespann zurückgelegten Meilenzahl berechnet, und nur in solchen Fällen, wo dies nicht thunlich ist, z. B. bei Manoeuvres, wird die Leistung nach der Zeit des Gebrauchs des Vorspanns und zwar nach Tagen (den Tag zu 3 Meilen angenommen) berechnet. Die Anweisung an die Kasse zur Zahlung der Vergütigung für geleisteten Vorspann erfolgt sofort bei Rückgabe des Vorspannpasses und nach geführtem Nachweis des richtig geleisteten Vorspanns. Die Steuer wird von denjenigen Luruspferde-Besitzern erhoben, welche von der ihnen gemachten Vergünstigung, sich durch Zahlung derselben von der Naturalleistung zu befreien, Gebrauch machen wollen. Zu diesem Behuf werden Personen, welche sich Pferde anschaffen, zur Erklärung aufgefordert, ob sie die angeordnete Zahlung von 3 Rthlrn. jährlich für das Pferd leisten, oder an der Naturalgestellung des Vorspanns Theil nehmen wollen. Die Einziehung der Steuer erfolgt piaenameianüo in den ersten Monaten jeden Jahres, und dienen als Richtschnur bei derselben die Bestimmungen des Edicts über die neue Consumtions- und Lurussteuer vom 28. Oktober 1810. Die anliegende Uebcrsicht crgiebt, wie viel vorspannpflichtige Pferde vom Jahre 1832 (in welchem Jahre zuerst wieder eine Zusammenstellung der zur Naturalleistung verpflichteten Pserdebesitzer stattgefunden, nachdem solche mehrere Jahre ausgesetzt, und der Vorspann meist auf den Entreprencur ausgeschrieben worden war) bis incl. 1810 in jedem Jahre in Berlin angemeldet worden, wie viel davon zum Natural-Vorspann, und wie viel Behufs der Versteuerung notirt worden sind; ferner die Zahl der Pferde, welche vom Jahre 1828 bis incl. 1810 in jedem Jahre auf die 360 Stadt Berlin ausgeschrieben, und wie viel an Steuer in dem gedachten Zeitraum ein- gckommen ist. Zu 8. Rachweisu » g des gestellten Vorspanns und der eingekommenen Vorspann - Exemtions- Steuer in den Jahren 1829 bis incl. 1849. i. 2. j 3. 4. 3. Zahl der nach den > Davon sind notiri Zahl der Betrag der einge- Im Aufnahme- Tabellen Pferde, kommeiien Vor- in Berlin überhaupt zum Na- welche zum svann-Eremtions- Jahre vorhandenen vorzur Vorspann Kteucr. spannpflichtigen tural- Steuer- gestellt worPferde. Vorspann. Zahlung. den sind. Ntlilr. 8xr. ?f. 1829 — — 802 287 2,040 — -— 1830 — — 1,336 483 2,388 22 6 1831 — — 1,239 331 2,939 2 6 1832 3,390 2,870 720 666 1,984 13 — 1833 4,222 3,V42 880 321 1,382 13 — 1834 4,364 3,807 337 848 1,343 — — 1833 4,392 3,78V 606 397 1,899 — — 183k 4,360 3,913 648 488 1,744 13 — 1837 4,290 3,KK0 630 199 1,669 13 — 1838 4,772 4,203 369 339 1,397 13 — 1839 4,983 4,381 602 316 1,636 — — 1840 3,184 4,373 611 288 1,623 — — Bemerkungen: Zur Isten u. 2ten Colonne. In den Jahren 1829 bis 1831 ist keine Zusammenstellung der zur Naturalleistung verpflichteten Vorspänner angefertigt und der Vorspann während dieses Zeitraums auf den Entreprcneur ausgeschrieben worden. Zur Sten Colonne. Die Steuer wird vorschriftsmäßig thcils im ganzen Betrage mit 3 Rthlr. pro Pferd bei einem mindestens Kmonatlichcn Besitz desselben oder zur Hälfte mit 11 Rthlr. pro Pferd bei einem mindesten Monatlichen Besitz erhoben. I. Militair- Ersatz - Angelegenheit. 367 ie Königl. Kreis-Ersatz-Kommission besteht aus einem Vorsitzenden, gegenwärtig dem Königl. Geheimen Regicrungs-Rath von Massvw, einem Magistrats-Mitglieds S Stadtverordneten, 3 Bürger-Deputirtcn, 2 Militair-Acrztcn und v Offizieren, nämlich: 1 Major, 2 Hauptlentcn und 3 Lieutenants. Von dem Vorsitzenden werden die Mustcrungs-Termine festgesetzt. Die Haupt- mustcrung nimmt ihren Anfang mit den ersten Tagen des Monats Juli und währt bis gegen Ende September. Diejenigen Militairpflichtigcn, welche durch Reisen, Krankheit oder Gcschäftsvcr- hältnisse abgehalten sind, sich im Laufe der angeführten Zeit zur Musterung zu stellen, werden zu einer späteren Musterung vorgeladen, welche mit dem Januar beginnt und bis Anfang Februar dauert. Zwei Militair-Bataillons-Acrzte bewirken die Prüfung der körperlichen Beschaffenheit der zu musternden Individuen. Nach ihrem Gutachten wird die Eintragung in die Listen veranlaßt und die Bescheinigung ausgefertigt, womit sich die Gemusterten für die zur Meldung bestimmten, 5 hinter einander folgenden Jahre zu legitimi- ren hahen, wenn sie entweder nicht zur Einstellung gekommen, oder auch als augenscheinlich invalid sogleich zurückgestellt worden sind. In den Fällen, wo eine größere, kräftigere Ausbildung des Körpers vorausgesetzt werden kann, werden die Bescheinigungen auf „zeitig unbrauchbar" ausgestellt, und wenn sich die betreffenden Individuen 3 Jahre hinter einander gleichartig gezeigt haben, erfolgt alsdann eine definitive Entscheidung. Insofern bei der Musterung das Resultat auf Halbinvalidität, Invalidität und zum 2ten Aufgebot der Landwehr lautet, bleibt die Sanction der Departements-Kommission noch erforderlich. Die Civil-Angclegenheiten werden durch den zugeordneten Stadtrath geleitet. Anfang Oktober findet das Loosungsgeschäft statt, welches 3 Tage erfordert. Ende Oktober wird das Super-Ncvisivnsgcschäst vorgenommen, zu welchem die als inactiv Zurückgestellten noch genau durch einen Regiments-Arzt aus irgend einer nicht zu entfernten Provinzialstadt geprüft werden, wonächst eventuell die Bestimmung über Invalidität von der Departements-Kommission erlassen wird. Ist die geforderte Zahl für die verschiedenen Militair-Abthcilungcn erreicht, so werden die designirtcn Rekruten den betreffenden, zur Empfangnahme bestimmten Militairs überwiesen, und ein Lieutenant der hiesigen Garnison hat die Verpflichtung, den Rekruten die Kriegsartikcl vorzulesen, und sie bei der Fahne den Eid ablegen zu lassen. In den nächsten Tagen werden sie alsdann nach den vorgeschriebenen Garnisonen versetzt. Militairpflichtige, welche sich früher durch Vergehen oder Verbrechen eine Bestra- fung zugezogen, werden, insofern ihre körperliche Beschaffenheit sie zum Dienst eignet, zur Kategorie der Arbeiter-Abthcilung designirt. Diejenigen, welche sich zur gesetzlichen Zeit der Gestellung und Meldung absichtlich entzogen, werden bei befundener Brauchbarkeit xrimo loco zur Einstellung verzcich- net, und findet die Begünstigung, welche durch das Loos zu gewinnen ist, keine Anwendung auf sie. Individuen, welche freiwillig einzutreten gesonnen sind, müssen sich an den Com- mandeur des Truppentheils wenden, bei welchem sie eintreten wollen. Daß sich die Zahl in der östen Rubrik des untenstehenden Tableaus, die Freiwilligen und zum ein- und dreijährigen Dienst Berechtigten bezeichnend, vom Jahre 1835 an so bedeutend vermindert hat, findet seinen Grund darin, daß in den früheren Jahren diese Kategorie bis zum 2Jsten Lebensjahre in den Listen fortgeführt worden war, einer späteren Bestimmung gemäß aber nunmehr diejenigen ausfallen, welche das 23ste Lebensjahr zurückgelegt haben, da gegenwärtig bis zu diesem Alter über ihre Militairpflichtigkeit Entscheidung erfolgt. 1. 2. 3. 4. S. 0. Gesammt- zahl der für das stehende Anzahl der gemusterten Mili- tairpflich- tigeu der 20 bis 24jährigen Altcrs- Klassen. Davon sind diensttauglich befunden, Von diesen sind ausgehoben worden für Als dreijährige Freiwillige eingetreten oder Im Jahre Heer verpflichteten Individuen ans den S Altersklassen vom 20sten bis vollendetem 24sten Lebensjahre. excl. der, wegen zu kleinen Maaßes, unter SFnsi2Zoll zurückgestellten Individuen. N S S zum einjährigen freiwilligen Dienst verstattet (welche unter der Zahl der Colonnen 2. und 3. mit begriffen sind). Bemerkungen. 1830 1831 7,048 12,«3» S,9K0 7,830 8SS 1,017 4S9 197 42 42 208 S97 709 830 1,SS4 1,41S Der bedeutende Ersah für das stehende Heer ist durch die im Jahr 1830 stattgehabte Mobilmachung herbeigeführt. 1832 1833 1834 1835 1830 12,788 13,394 13,489 14,032 14,024 7,842 8,810 9,279 8,9S0 9,007 93S 1,088 1,170 1,392 1,420 208 330 273 279 221 46 83 209 S23 33« 273 279 304 1,794 1,889 1,784 947 920 Mit dem Jahr 1832 hat die Gestellung von Rekruten für die Landwehr aufgehört, u. es wird zur Komplettirung der Reserve seitdem nur dann Ersah gestellt, wenn das Armee-Corps im folgenden Jahre Revue hat. I8Z7 IS,317 9,933 1,483 278 — — 278 949 18Z8 10,896 1v,l99 1,703 390 — — 390 901 1839 17,942 10,34S 2,0S2 403 — — 403 973 1840 18,894 10,019 2,176 424 — — 424 980 IS7.9S4 98,840 1S,3S4 — — — 4,749 14,112 Rathswaagen - Angelegenheit. ie Nathswaagen waren in früherer Zeit verpachtet, wegen mannigfacher Mißbräuche und Ungehörigkeiten aber nahm sie die Commune von Michaelis l822 ab in eigene Verwaltung. Es eristiren zwei permanente Rathswaagen, eine zu Cölln und eine zu Berlin; während der Wvllmarktszeit werden noch drei Ertrawaagen aufgestellt, und zwar zwei auf dem Alcranderplatz und eine auf dem Schloßplatz. Bei den permanenten Waagen sind bei jeder ein Waagemeister und ein Waagesctzer angestellt; für den Wollmarkt werden außerordentliche Beamte auf die kurze Zeit des Weltmarktes angenommen. Die Pachtsumme betrug in den letzten Jahren vor 1822: 4,903 Rthlr. Durch die eigene Verwaltung wurde in den ersten Jahren nach 1822 ein wesentlich höherer Ertrag erzielt. Bis zum Jahre 1827 überstieg er die Pachtsumme um 499 bis 1,799 Rthlr., von da ab blieb der Ertrag stets darunter, und betrug 1849 über 1,999 Rthlr. weniger. In den Anlagen sind zwei Uebersichtcn beigefügt. Die eine sab a. weiset den Ertrag der Rathswaagen in den verschiedenen Positionen von 1823 bis 1849, so wie die Ausgabe und den jedesjährigen Rein-Ertrag nach; die andere, sub b., die Quantität der Haupt-Artikel, welche in den Jahren von 1823 ab, auf den Rathswaagen verwogen wurden. Zur Erläuterung all s. fügen wir hinzu, daß die Einnahme von Lagergeld erst im Jahre 1828 begann, weil von da ab erst der Aleranderplatz mit Lagerstellen für Wolle während des Wollmarkts bestreckt wurde. Die Einnahme von der Waage am Wasser-Getreidemarkt, Behufs des Wiegens von Getreide-Probe-Scheffeln, begann 1827 und hat sich wesentlich erhöht, und zwar von 71 Rthlrn. im Jahre 1827 bis 882 Rthlr. im Jahre 1849. Dagegen hat der Ertrag des gewöhnlichen Waagegeldes bedeutend abgenommen. Er betrug 1823: 4,826 Rthlr., ja 1824 sogar 3,914 Rthlr., 1849 nur noch 2,348 Rthlr., — also circa 2,399 Rthlr. weniger, als 1823, und sogar circa 3,499 Rthlr. weniger als 1824. Diese Abnahme liegt theils in der Vermehrung der Privatwaagen und den hinzugekommenen Waagen der Actien-Gesellschaften auf dem Insel- und dem Speicher- Grundstück, theils, wie die Anlage ö. erweiset, in der Abnahme der zur Verwiegung kommenden Hauptprodukte an Wolle, Taback und Talg, welche beide letzteren Artikel größtenteils jetzt von den Käufern in ihren Häusern gewogen werden. So kamen an Taback zur Waage: 1824 21,267 Ctnr. 1849 nur. . . . 19,177 - macht einen Ausfall von 11,999 Ctnr. oder au Waagegeld ä 1b Sgr 334 Rthlr. An Talg kamen zur Waage: 1824 23,238 Ctnr. 1849 gar nur. 2,789 - also ein Ausfall von 29,438 Ctnr. I^slus . . . 334 Rthlr 370 l'raiispoi't. . . 334 Nthlr. und an Waagegeld ä 1^ Sgr 1,923 Rthlr. zusammen 1,377 Rthlr. Ausfall allein bei diesen beiden Artikeln. Auch der Ertrag des Wollwiegens hat sich wesentlich vermindert. Er betrug: 1823 2,916 Nthlr. 1849 nur . . . 1,749 - ja 1833 sogar nur 1,919 Rthlr. Aussall 1,167 Rthlr. es wurden aber auch an Wolle verwegen: 1823 24,623 Ctnr. 1849 nur . . . 14,676 - Ausfall 9,947 Ctnr. ä 31 Sgr. . . 1,169 Rthlr. Dieser Ausfall rührt hauptsächlich daher, weil sehr viel Wolle, der Bequemlichkeit der Verkäufer wegen, schon in kleinen Städten verwogcn wird und mit den Waagc- zettcln derselben hier eingeht, und weil auch die von anderen Wollmärkten hierher gebrachte Wolle bereits »erwogen ist. »71 ZU ^1. Beilage ->. N a ch w e i s u n g des Ertrages der Rachswaagen in den verschiedenen Positionen von 182Z bis I84U incl-, so wie der Ausgaben und des alljährlichen Netto-Ertrages. Im Jahre Gewöhnliches Waage- Geld. Woll- Waage Geld. - Gold- und Silbcr- Waage- Geld. Wasscr- Getreide- Waage. Lager- Geld. Mie- the. Liiniiilg. Ausgabe. Rein- Ertrag. kt!i!r. 5s5r.pt. ktlilr. 5s5r.pt. nun .ü? >>k. wti.i 5-rr.pt. wmir. IttlNr. wmir. 8s5r.pk. lltlNr. 555r.pt. Ntlilr. 5--r.pt. 1823 »,82V 23 8 2,91t. 12 9 7,7»3 9 3 2.0»! 3,682 » 3 182» S,»1» 23 3 2,7»3 2» k 1 13 9 — 8,»K2 8 k 2,0»1 — — ».»01 8 » 1823 3,23» 23 k 2,331 10 v 8 b — — — — — — — 7,391 10 — 2,0»! — — 3,330 10 — 182» »,8»2 k — 2,820 28 ö 2 10 6» 7,731 1» k 2,231 1» 8 3,»99 29 10 1827 »,8»» » k 2,30» » 3 2 3 — 70 27 9 — — »k 7,307 II » 2,210 22 » 3,29» 19 — 1828 »,3»3 3 — 2,33» >8 — 1 — — 283 20 — 3»8 20 KV 7,»01 28 — 2,»»» » — »,737 2» — 182» 3,7»» 22 » 2,0K2 2» 3 1 7 — 233 3 8 389 3 — »,303 » 8 2,208 22 I »,29» 12 7 1830 3,K1» 11 — I,»»1 — » 7 11 — 389 3 v 383 23 — »,033 23 — 1,83» 1 2 »,199 21 10 1831 3,»7» 12 k 1,2»! S 9 1 I» — 292 1» 2 300 13 — 3,332 3 3 2,337 1» » 3,17» 20 II 1832 3,3UK I» 3 1,290 II 9 1 7 — 381 23 0 293 — — 3,333 1 k I,»27 13 8 3,907 17 10 1833 3,61» 18 9 1,01» S 3 2 19 — 337 v 9 12» 3 — 3,122 23 9 1,313 29 10 3,K08 23 11 183» 3,883 23 » 1,K7I 10 3 1 k — 202 18 1 383 23 — 3,8»» 23 1 1,7»8 12 3 »,09V 12 10 1833 3,183 18 — 1,802 27 - — 28 — 368 » 1 3V3 20 — 3,723 9 1 !,»»» II » »,073 27 9 183» 3,221 22 v I,»33 1» — — I» — »83 k 1 382 10 — 3,721 8 7 1,739 23 3 3,981 13 » 1837 2,»2V S 3 1,71» 22 v 1 19 — »3» 22 v »09 20 3,»89 3 3 1,779 2» 7 3,909 V 8 1838 2,898 S v 1,»»8 23 9 — 10 — »2» 3 — 337 23 3,30» 13 3 1,627 II 7 3,679 1 8 183» 2,7»» 2» 9 1,733 2» 3 — 3 — 773 28 9 »28 23 8,73» 22 9 1,781 I» — 3,933 8 9 18»0 2,3»8 IS 9 1,7»» ->-> v 1» 882 18 2 »»» 3,»27 I» 3 1,7»» 17 » 3,882 27 1 372 ZU II. Beilage d. N a ch w e i s u n g der Quantität der in den Jahren 182Z bis 1860 incl. auf den städtischen Waagen verwegenen Haupt-Artikel- Im Jahre Taback. Ctnr. Hopfen. Ctnr. Talg. Ctnr. Wolle. Ctnr. 1823 1824 >828 182» 1827 1828 182!» 1830 1831 1832 1833 1834 1835 1836 1837 1838 1839 1840 12,799 21,267 IS,981 13.880 17,708 16,228 7,007 9,616 12,488 13,210 11,696 16,119 12.881 11,806 11,118 11,287 11,629 10,177 1,069 728 988 907 839 611 738 906 1,369 1,688 2,293 2,789 2,084 1,389 1,141 1,047 683 418 19,761 23,238 23,468 22,127 19,192 21,129 19,618 13,982 11,940 12,368 12,919 9,423 7,987 7,610 7,828 7,973 4,383 2,780 24,623 23,101 19,828 23,718 21,179 19,879 17,342 13,798 10,879 10,786 8,842 14,016 13,129 13,717 14,374 12,104 14,809 14,676 Sparkassen - Angelegenheit. -/tus der mit ». bezeichneten Nachweisung ergicbt sich, daß sich die Bestände der alten Sparkasse am Schlüsse der Jahre 1830 bis incl. 1833 vermindert, von dieser Zeit ab bis incl. 183k wieder vermehrt, sodann aber, bis zu ihrer Auslosung, wieder fortgesetzt vermindert haben. Die Verminderung der Bestände, oder vielmehr der vom Publikum eingelegten Summen in den Jahren 183k bis 1833 dürste wohl zum Theil im Ausbruch der Cholera, hauptsächlich aber in den damaligen politischen Zcitvcrhältnisscn ihren Grund finden, da im Publikum nach dem Ausbruche der französischen Revolution im Jahre 1830 die Befürchtung vor einem etwa ausbrechenden Kriege rege und auch in den folgenden Jahren durch die Unruhen in Belgien und Polen wach erhalten wurde. Viele Interessenten mögen zu jener Zeit ihre Kapitalien in der Befürchtung eingezogen haben, daß bei einem etwa ausbrechenden Kriege die Sparkasse in Verlegenheit kommen möchte. Mit dem Aushören jener Unruhen befestigte sich das Zutrauen des Publikums wieder, und daher auch die steigenden Einzahlungen in den Jahren 1834 bis 1837. Bei diesen so starken Einzahlungen wurde aber die Belegung der Gelder in zinstragenden Papieren, deren Cours über den Nominalwcrth stieg, sehr schwierig, und konnte leicht Nachthcil für die Commune eben so wohl hieraus, als auch bei den im Jahre 183k angefangenen Verloosungcn der Berliner Stadt-Obligationen dadurch entstehen, daß ein großer Theil der der Sparkasse gehörigen, oder eigentlich von dieser für die Interessenten aufbewahrten Stadt-Obligationen ausgeloosct wurde, und die Kasse den jedesmal entstehenden Agio-Verlust zu tragen hatte, da dieser den einzelnen Interessenten nicht zu berechnen war, weil auf die einzelnen Contos keine bestimmten Obligationen mit 1-itt. und blo. eingetragen wurden. Um nun beiden Uebclständen einigermaßen abzuhelfen, sahen sich die Communal- Behörden im Jahre >837 veranlaßt, durch die Bekanntmachung vom 12. Mai alle Sparkassenbücher, deren Werth 300 Nthlr. betrug oder überstieg, zu kündigen und die Inhaber zur Abhebung der Kapitalien aufzufordern, auch die in Betreff des iVl-iximi bis dahin uneingeschränkt gewesenen Einzahlungen auf monatlich 20 Rthlr. festzusetzen; überhaupt aber im Jahre 1838 ein neues Statut zu entwerfen, und unter Aushebung der alten Sparkasse eine neue zu eröffnen. Aus diesen beiden Maaßrcgeln erklärt sich die Verminderung der Sparkassen- Bestände im Jahre 1837, diejenige von 1838 ab aber durch die in diesem Jahre erfolgte gänzliche Auflösung der alten Kasse. Eine genaue monatliche Nachweisung des Zustandes der jetzigen sncnen) Sparkasse während der Zeit ihres Bestehens, vom 13. Oktober 1838 bis >ül. Dezember 1840, ist üuk K. beigefügt, und ist anS derselben zu ersehen, wie die jedesmaligen sogenannten Quartal-Monate sich als diejenigen, in denen die meisten Einzahlungen erfolgen, darthun. Unter e. ist das neueste Statut der Kasse abgedruckt. 374 ZU V. Beilage ->. Nachweisnng der Forderungen der Interessenten der Berliner Sparkasse ult. Dezember der Jahre 1829 bis incl. 1830. Am Schluß Hatten die Interessenten zu fordern: Bestand der Kasse. ! Darunter Documnitc des Jahres aus Bücher. baar. in Stadt- Obligationen. 8 um Inn. ktlilr. Utblr. Utlilr. ktblr. ketilr. 1826 17,»«3 168,238 1,031,173 1,226,»13 1,2»3,371 1,1»«,823 183» 16,766 I»I,611 1,072,123 1,21»,036 1,230,166 1,18»,723 1831 13,682 131,667 782,630 61»,317 630,36» 863,830 1832 12,9'i2 130,»26 673,373 803,801 820,668 7»6,700 I8ZZ 13,006 I »0,767 616.273 737,0»2 773,038 661,»00 183» 1»,001 133,132 607,600 763,032 776,7»3 725,»73 1833 13,608 161,22» 636,123 830,3»6 8»8,08» 766,173 183« 16,023 23»,667 763,000 666,667 1,013,277 1,003,325 1837 21,827 266,»60 626,»30 868,6»0 61I,0»6 881,673 t i». 13,700 16»,606 »06,300 601,206 61»,077 60»/»23 »,330 130,183 — 130,183 127,638 103,130 ^>i. 1,»2I 1»,8»0 13,617 »66,33» 27,30» »I,»17 »66,33» 60,326 »38,808 33,223 »03,073 603 17,073 7,638 376,328 13,»00 23,038 376,328 »2,»60 368,023 »1,700 »67,750 Die nach dem Statut vom 1. Mai 1827 bestehende Sparkasse ist aufgekündigt und vom 13. Oktober 1838 ab eine neue Kasse eröffnet worden, und ist pro 1838, 1836 und 18»» crstere sub und letztere sub Ii. ausgeführt. Zur Deckung der (sub Ii.) bei den Kassen-Beständen gegen die Forderung der Interessenten sich ergebenden Abweichungen dient der Agio-Werth der vorhandenen Do- cumente. — Zu V. Beilage b. N a ch weis n n g des Zustandes der neuen Spar-Kafse am Schlüsse der in dem Zeiträume vom IS- Octo- ber 1838 bis ult. Dezember 184V liegenden Monate. Waren eingezahlt Forderung Nostrin > 8 an Kasse in Dokumenten, Am Schlüsse des Monats durch baarc Einlagen. vurch Umschreibung von der alten auf die ncueSpar- Kasse. An Rückzah lungen. auf Viichcr nlrrrurnrrn Betrag. in Courant. Ntlilr. sxr.pk. ktlilr. -ixr .pk. Ntlilr. sxr.pk. Utillr. sxr.pk. Utlilr. «Lr.nk. ktblr. »xr .zik. ktlilr. October 1838 9,223 — 2 19,401 22 2 28,020 22 4 370 ^2 8 1,173 28,249 29 8 0 19 4 27,300 November — 13,34V 14 3 30,803 I 9 32,349 10 — 830 I I 2,980 79,743 14 7 234 13 9 77,323 Dezember — 14,377 2 3 37,717 12 32,294 14 10 2,000 24 3 4,330 129,971 8 24,788 28 3 103,130 214 14 2 aiS die »It. Dezember IMS zugeschriebenen Zinsen 214 14 2 127,938NtI,i. 28'sg.3bf. wonach sich die Forderungen der Interessenten »It. Dez I8Z8 auf 130,183 19 4 stellen. Januar 1839 18,874 2 4 42,329 27 2 01,203 29 0 3,409 12 II 0,390 187,980 3 II 2,138 10 9 179,700 Februar — 10,439 12 II 30,919 4 II 73,378 17 >0 3,294 — 8 8,423 230,004 23 I 3,108 23 8 244,373 März 13,384 27 3 03,834 3 81,419 4 8 8,738 21 0 10,712 328,723 0 3 3,383 20 4 311,473 April 21,021 12 9 37,990 4 1 39,017 10 10 9,804 13 4 12,300 378,478 9 9 12,088 14 0 332,873 Mai 13,730 21 0 11,079 22 10 20,830 14 4 8,003 4 I 13,082 390,703 2V — 29,707 10 II 333,373 Juni — 17,221 2 4 0,113 23 1 23,334 27 3 10,463 0 9 13,437 409,377 10 8 17,999 14 II 383,330 Juli 23,337 >2 1 2,703 27 3 20,121 9 0 8,970 20 9 13,920 420,721 29 3 32,792 17 3 383,773 August — 20,180 0 8 1,249 19 21,433 20 3 9,780 3 >0 14,199 438,371 21 Ii 32,100 2 11 397,300 September — 14,472 17 8 1,124 20 13 397 8 3 12,000 — 4 14,331 441,902 29 9 29,931 23 1 402,973 Octvber — >8,933 23 4 004 27 0 19,338 20 10 12,170 29 0 14,330 449,330 21 I 37,217 12 3 402,973 November — 13,789 7 10 390 9 9 14,383 17 7 8,303 2» 14,089 433,412 18 1 38,900 20 2 407,100 Dezember — 13,914 29 II 1,114 4 9 17,029 4 8 11,090 3 9 14,840 401,331 19 — 33,732 17 10 403,073 8,003 4 7 als die »I Zezembcr 18 IS ugeschric bcn c» Zinsen 8,003 4 7 438,807Rlh1.17sg.10pf, wonach st- > d e Forderungen der Interessenten »lt. Dez. I8ZS auf 409,334 23 7 stellen. Januar 1840 33,702 20 8 1,287 — 9 30,989 21 3 14,123 18 9 13,470 492,220 20 3 77,973 0 II 403,030 Februar — 24,933 12 — 270 20 8 23,212 8 8 12,337 13 1 13,770 304,873 21 10 90,319 7 9 403,730 März — 18,717 17 3 313 17 4 >9,031 4 9 17,383 13 7 >3,830 300,323 13 — 91,934 9 8 403,730 April — 21,799 2V — 130 3 7 21,933 29 7 12,371 8 9 16,009 313,908 3 10 101,423 — 7 403,730 Mai 19,031 19 9 329 17 1 19,901 0 >0 12,227 — I 10,239 323,042 10 90,393 — >0 413,730 Juni — 18,033 3 2 84 19 8 18,719 22 10 14,408 1 9 10,327 327,934 1 8 120,431 2V 9 404,223 Juli 29,230 24 7 389 4 — 29,039 28 7 14,301 20 0 10,070 343,232 3 9 129,080 24 0 410,000 August — 21,974 13 9 710 18 2 22,091 I Ii 10,004 13 3 10,790 349,838 20 3 113,490 22 I 431,823 September — 13,780 9 10 170 12 — 13,930 21 10 13,237 10 8 10,703 348,371 23 3 97,833 — 3 443,473 Oktober — 20,001 29 10 227 20 II 20,289 2V 9 10,330 7 3 10,883 332,331 14 II 91,073 9 8 433,230 November — 20,878 20 9 38 1 — 20,910 21 9 12,079 28 0 >7,020 300,708 8 2 97,343 — 10 437,330 Dezember — 18,403 23 ? 81 17 3 18,483 10 7 14,220 2 0 17,073 303,027 >0 3 100,273 20 8 407,730 11,301 9 7 als die »It. Dezember I8!0 zugeschriebenen Zinsen 11,301 9 7 368,023 Rli)1.20 fg. 8 pf. wonach sie I d e Forderungen der Interessenten »It. De- . ISIS auf 370,328 23 10 stellen. 37k Alt V. Beilage «. Statut für die Sparkasse der Haupt- und Residenzstadt Berlin. ie stete Fürsorge der hiesigen Communal-Behördcn für das Wohl ihrer Mitbürger hat dieselben schon im Jahre 1818 veranlaßt, für die ärmeren Einwohner unserer Stadt eine Sparkasse zu begründen und zu eröffnen, die noch heute bestehet, vom 1. April 1842 ab aber nach folgendem abgeänderten Statute, welches mit Berücksichtigung der jetzigen Kredit- und Zins-Verhältnisse, so wie des Allerhöchsten Orts gegebenen, die Einrichtung des Sparkassenwcscns betreffenden Reglements vom 12. Dezember 1838 im Einverständniß mit der Stadtverordneten-Versammlung entworfen worden, verwaltet werden wird. Mit dem 31. März 1842 hört die Gültigkeit aller bisherigen Statute der hiesigen Sparkasse gänzlich auf. tz- I- Um den nicht bemittelten Einwohnern der Stadt Berlin eine Veranlassung zu Ersparnissen und zugleich eine Gelegenheit zu geben, dieselben zinsbar, aber auch sicher unterbringen zu können, und um ihnen zur Ansammlung eines Kapitals behülflich zu sein, welches bei Verhcirathungcn, bei der Etablirung eines Geschäfts oder im Alter, wie in Fällen der Roth von großem Nutzen sein kann, besteht unter Garantie der hiesigen Stadt-Gemeinde und unter spezieller Aufsicht des Magistrats, der Stadtverordneten-Versammlung und eines besonderen Kurator«, eine Sparkasse, welche die bei ihr eingezahlten Geldsummen zu verzinsen, auch bis zur Rückzahlung zu verwahren und überhaupt zu verwalten bestimmt ist. tz- 2. Diese Sparkasse befindet sich für jetzt im Berlinischen Rathhause, ist täglich in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr geöffnet, und nur wegen des Kassen-Abschlusses in den drei ersten und in den drei letzten Tagen eines jeden Monats, im Januar und Juli eines jeden Jahres aber, außer in den drei letzten Tagen, auch vom ersten bis zum achten Tage incl., geschlossen. Sie unterliegt einer, von den übrigen Communal-Kassen abgesonderten Verwaltung. 5- 3- Die Sparkasse ist verpflichtet, Summen in baarem Gelde von Einem Thaler an, jedoch von dem einzelnen Einzahler in einem Monate nur bis zur Höhe von Fünf und Zwanzig Thalern anzunehmen, und dem Einzahler ein, über die eingelegte Summe lautendes, im H. 7. näher beschriebenes Quittungsbuch, in welches auch spätere Einlagen eingetragen werden, auszuhändigen. Auf ein Quittungsbuch und das mit demselben übereinstimmende Konto der Kasse können indeß nach und nach überhaupt nie mehr als Dreihundert Thaler belegt und 3^ / eingezahlt werden, so daß, wenn die Summe der einzelnen Einlagen mit Hinzurechnung der inzwischen gewonnenen Zinsen, die Summe von Dreihundert Thalern erreicht hat, fernere Einzahlungen ans ein solches Buch nicht mehr angenommen werden. Die Zinsen von einem, solchergestalt angewachsenen Kapitale werden dahingegen jährlich auch ferncrweit, nach der Bestimmung des H. 3. so lange berechnet und demselben zugeschrieben, als es überhaupt bei der Sparkasse verwaltet wird und die Verzinsung in Gcmäßheit des H. 3. zulässig ist. H. 4. Die Sparkasse verzinset alle bei ihr eingezahlten oder durch Zins angesammelten Summen, insoweit sie sich in Thalern berechnen lassen, nach dem festgesetzten jährlichen Zinssatze von Zwei und einem halben Procent, also einen jeden vollen Thalcr mit Neun Pfennigen jährlich. Groschen und Pfennige werden nicht verzinset. Ebenso fallen bei der Zinsberechnung alle Bruchpfennige fort. Diese Zinsen werden jedoch nicht gleich vom Tage der Einzahlung, sondern nur immer vom Isten des nächsten Monats an berechnet, so daß, wenn z. B. die Einzahlung am 3. oder am 17. April geschehen ist, die Verzinsung doch nur erst vom 1. Mai ab beginnt. Ebenso werden bei der Rückzahlung eines bei der Sparkasse belegten Kapitals die Zinsen nur bis zum lsten desjenigen Monats berechnet und bezahlt, in welchem die Rückzahlung erfolgt. H- 3- Die vorstehend verheißenen Zinsen werden für einen jeden Interessenten jedesmal am Schlüsse des Jahres berechnet. Der am 31. Dezember eines jeden Jahres fällig gewesene Betrag derselben wird im Monat Januar auf dessen Konto in Einnahme gestellt, und so dem Kapitals-Bestände zugeschrieben. Bei der nächsten Präsentation des Quittungsbnchcs auf der Kasse wird auch in dies letztere der Zinsbetrag übertragen. Von dem hierdurch vermehrten Kapitals-Betrage werden dann die Zinsen von dem jedesmaligen 1. Januar ab nach vorstehenden Bestimmungen weiter berechnet, um auf diese Weise durch Zins von Zins den schnelleren Anwuchs des eingelegten Kapitals zu befördern. Wenn ein Interessent, von der letzten Präsentation seines Sparkassenbuches an gerechnet, sich binnen Dreißig Jahren nicht bei der Sparkasse meldet, so hört von dieser Zeit an alle weitere Verzinsung seines Guthabens auf. H. 6- Die Rückzahlung der der Sparkasse anvertrauten Geldsummen, so wie die Auszahlung der angesammelten Zinsen, geschieht stets in baarem Gclde und kann von den Interessenten gegen Vorlegung des betreffenden Quittungsbuches in den H. 2. bestimmten Geschäftsstunden ganz oder theilwcise zu jeder Zeit gefordert werden. Summen von Einhundert Thalern und darüber, können jedoch nur nach dreimonatlicher Kündigung Seitens der Inhaber der Sparkassen-Bücher zurückverlangt werden- Die Sparkasse wird indeß von der Bcfuguiß, die Auszahlung von Summen von Einhundert Thalern und darüber, ohne daß eine dreimonatliche Kündigung stattgefunden, verweigern zu können, für die Regel keinen Gebrauch machen, sondern auch bei solchen Summen für gewöhnlich die geforderte Zahlung sofort leisten. 22 378 5- 7. Ein jedes, von der Sparkasse ausgestellte Quittnngsbuch muß vollständig paginirt, mit dem Stadtwappen gestempelt, von den Kuratoren der Kasse vollzogen, und mit der sowohl in Zahlen als in Buchstaben geschriebenen Nummer versehen sein, unter welcher für den betreffenden Interessenten in den Kassenbüchern ein Konto eröffnet worden. Einem jeden Quittungsbuchc muß daö gegenwärtige, mit der Bcstätigungs-Klausel versehene Statut, so wie auch eine Zins-Tabelle vorgehestct sein. Nur auf unverletzte Bücher werden Einzahlungen angenommen und Rückzahlungen geleistet. Findet sich bei der Präsentation eines Quittungsbuch es irgend eine Verletzung vor, welche die Gültigkeit desselben zweifelhaft macht, so wird ein solches Buch angehalten, dem Präsentanten darüber eine Bescheinigung gegeben und mit ihm eine Verhandlung über die vorgefundenen Verletzungen aufgenommen, solche aber dem Magistrat zur weiteren Entscheidung vorgelegt. 5- 8- In das von der Sparkasse über erfolgte Einzahlungen auszugebende Quittungsbuch muß von den Kassen-Beamten, unter Bemerkung des Tages, an welchem die Einzahlung geschehen ist, jede zur Sparkasse gezahlte Summe vor der Linie mit Buchstaben, in der Linie aber mit Zahlen eingeschrieben werden. Auf gleiche Weise wird darin jede Ausgabe notirt, insofern nicht der ganze Sparkassen-Bestand abgehoben wird, in welchem Falle das Quittuugsbuch zurückgegeben werden muß. Der Rendaut und der Buchhalter der Kasse sind verpflichtet, jeder Eintragung in ein Quittungsbuch ihre Namen beizufügen. H. s- Die Sparkassenbücher werden unter fortlaufender Nummer ausgefertigt und müssen mit den Büchern der Kasse, sowohl hinsichtlich dieser Nummern, wie hinsichtlich des darin vermerkten Einlagebetrages, übereinstimmen. In das dem Einleger auszuhändigende Sparkassenbuch, wie in die Bücher der Kasse, ist bei der ersten Einzahlung jedesmal der vollständige Name des Einlegers einzutragen. Dessen ungeachtet wird bei allen Auszahlungen der Prodncent des Quit- tnngsbuches für den rechtmäßigen Inhaber desselben erachtet, auch hierdurch ausdrücklich festgesetzt, daß jedem Inhaber desselben der Betrag ohne weitere Legitimation ausgezahlt werden wird, und die Commune nach dessen Einlösung dem Einzahler oder dessen Erben keine weitere Gewähr leistet, dafern nicht vor der Auszahlung jenes Betrages dagegen ein Protest eingelegt worden ist. Es wird daher ein jeder Interessent gewarnt, sein QuittungSbuch sorgfältig aufzubewahren und nicht in unrechte Hände kommen zu lassen, damit das darauf eingezahlte Geld nicht von einem unrechtmäßigen Inhaber des Buches erhoben werden kann. tz- l«. Wer sofort bei der Einzahlung seiner Ersparnisse dagegen gesichert sein will, daß die von ihm bei der Sparkasse niedergelegte Summe nicht von einem, dazu nicht berechtigten Dritten erhoben werde, kann der Eintragung seines Namens und seines Standes in das Kassenbuch hinzufügen lassen: „daß die von dem betreffenden Interessenten niedergelegten Summen nur 379 „allein ihm oder dem sonst als rechtmäßigen Inhaber des Quittungsbuches „sich lcgitimircnden Producentcn desselben werden ausgezahlt werden," Die Auszahlung von Geldern, welche bei der Sparkasse unter dieser Form verwaltet werden, kann nur an den notirten Inhaber selbst, oder nur gegen eine von ihm ausgestellte Quittung geleistet werden, deren Nichtigkeit und Unterschrift durch bekannte und glaubhafte Personen attestirt worden. Ist der Interessent verstorben, so müssen seine Erben als solche, und daß sie zur Empfangnahme der Ersparnisse berechtigt sind, sich legitimiren. 5- Ii- Derjenige, welchem durch Zufall ein Sparkassenbuch gänzlich vernichtet worden oder verloren gegangen ist, muß, wenn er an dessen Stelle ein anderes wieder zu erhalten wünscht, den Verlust sofort nach der Entdeckung dem Ncndanten der Sparkasse anzeigen, welcher denselben, ohne sich um die Legitimation des angeblichen Inhabers zu bekümmern, in den Kassenbüchern vermerkt. Vermag der Verlierer die gänzliche Vernichtung des Buches auf eine, nach dem Ermessen des Magistrats überzeugende Art darzuthun, so wird ihm auf des letzteren Verfügung durch das Kuratorium der Sparkasse, auf den Grund der Kassenbücher, ohne Weiteres ein neues Sparkassenbuch ausgefertigt. In allen übrigen Fällen muß das verloren gegangene Sparkassenbuch, unter Beobachtung der im Reglement vom 12. Dezember l838, H. lZ. erthcilten Vorschriften, gerichtlich aufgeboten und amortisirt werden, bevor dem Verlierer ein neues Sparkassenbuch ausgefertigt werden kann. H. 12. Die bei der Sparkasse durch geschehene Einzahlungen angesammelten Gelder müssen stets zinsbar belegt werden, und zwar den Zeitumständen gemäß: „in Hypotheken, die depositalmäßige Sicherheit gewähren," „in inländischen Staatspapieren," „in Pfandbriefen" und „in hiesigen Stadtobligationen," „so wie auch bei der Königlichen Sechandlung" oder „bei der Königlichen Bank." Jedoch muß zur Leistung der vorkommenden Zahlungen fortwährend ein baarer Bestand von Zwanzig Tausend bis Dreißig Tausend Thalern bei der Kasse verbleiben. 5. 13- Die angekauften Dokumente und Geld-Effekten werden beim Magistrats-Depo- sitorio niedergelegt und nur auf ausdrückliche Anweisung des Magistrats, je nachdem das Bedürfniß der Sparkasse es erfordert, oder die Verwaltung es sonst nothwendig macht, wieder zurückgegeben. 5 14. Die Stadt-Commune übernimmt gegen die einzelnen Interessenten die Garantie und hastet auf alle Fälle für jeden Ausfall. tz. 15. Insoweit die Zinsen, welche aus den gesammelten Kapitalien erlangt werden, gegen diejenigen, welche den Einlegern zu gewähren sind, einen Ucberschuß ergeben, 380 muß dcr letztere der Sparkasse so lange verbleiben und zinsbar wieder angelegt werden, bis sich ein hinreichendes Kapital gebildet hat, um etwanige Verluste des Fonds zu decken und die Verpflichtungen gegen die Einleger zu erfüllen, ohne daß es nöthig ist, deshalb die allgemeine Vertretung dcr Stadtgcmcinde in Anspruch zu nehmen. Die dies Reserve-Kapital überschießenden Summen können, nach eingeholter Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten, von den Communal-Behörden zur Tilgung der Stadtschulden oder zu anderen öffentlichen Zwecken verwendet werden. Bei einer ctwanigen dereinstigen Auflösung der Sparkasse soll der nach geschehener Erfüllung aller Verpflichtungen noch vorhandene Reserve-Fonds zur Tilgung der Stadtschulden, oder wenn solche nicht mehr existircn, zu anderen öffentlichen Zwecken nach dem Beschlüsse der städtischen Behörden verwendet werden. H. 16. Der Nendant der Sparkasse, welcher gegenwärtig zugleich Reudaut der Stadt- kassc ist, hat eine Kaution von 3,660 Rthlrn. bestellt, die vorzugsweise für die Verwaltung der Sparkasse haftet. Den Rendantcn wählt die Stadtverordneten-Versammlung, der Magistrat bestätigt denselben. 5. 17- Die Sparkasse steht, außer unter spezieller Aufsicht der Communal-Behörden, auch unter Oberaufsicht der Höheren Staats-Behörden, und ist der unmittelbaren Aufsicht eines besonderen Kuratoriums unterworfen. Die Stadtverordneten-Versammlung wählt zu dem letzteren vier Mitglieder, von denen das eine ein Stadtverordneter sein muß. Der Magistrat ordnet diesen aus seiner Mitte das Vorsitzende Mitglied zu. Der Kämmerer ist stets Mitglied dieses Kuratoriums. 5. 18. Die Kuratoren der Sparkasse sind verpflichtet, auf eine genaue Befolgung des Statuts, und überhaupt auf eine zweckmäßige Verwaltung der Kasse zu sehen, auch allmonatlich diese letztere zu rcvidiren. Sowohl dcr Magistrat, wie auch nach Maaßgabc des H. 183. Ii», k. dcr Städte- Ordnung vom 16. November 1868 die Stadtverordneten-Versammlung, sind berechtigt, den Kuratoren behufs dcr Revisionen noch besondere Deputirte beizuordnen, auch außerordentliche Kassen-Revisionen zu jeder Zeit zu veranstalten. Der Kassen-Abschluß und die Revisions-Verhandlungen werden dem Magistrat und der Stadtverordneten-Versammlung vorgelegt. H. 19. Die Kuratoren müssen im Januar eines jeden Jahres unter ihrer und des Rendantcn Unterschrist eine spezielle Nachweisung der Beträge drucken lassen, welche für Rechnung der Interessenten am 31. Dezember des verflossenen Jahres bei der Sparkasse verwaltet wurden. In diese Nachweisung, von welcher dem Magistrate wie der Stadtverordneten-Versammlung die erforderlichen Exemplare zu überreichen sind, werden nur sämmtliche Nummern, aber nicht die Namen dcr Interessenten aufgenommen. Zugleich ist darin dasjenige, was im abgelaufenen Jahre sonst von Bedeutung vorgefallen ist, und die Sparkasse betrifft, mitaufzunehmen. ZKI Aus dieser Nachweisung kann ein Jeder sich selbst überzeugen, ob die für seine Nummer angegebene Summe mit dem Quittungsbuche übereinstimmt. Ucber ctwanige Verschiedenheiten muß den Kuratoren Anzeige gemacht werden. Ein Exemplar dieser gedruckten Nachwcisung wird im Lokale der Sparkasse öffentlich ausgehängt. Den bei der Sparkasse intcrcssircnden Personen wird dieselbe gegen Erlegung des Kostcnpreises abgelassen. 5- 20. Für die Niederlegung und Verwaltung ihrer Ersparnisse bei der Sparkasse haben die Interessenten weder Kosten noch Gebühren zu zahlen. Die sämmtlichcn dadurch entstehenden Ausgaben an Drnckkosten, Kopialicn :c. werden aus den Zins-Ueberschüsscn bestritten. Nur allein für das Quittungsbuch wird ein Silbergroschen entrichtet, wenn die darin verzeichnete Summe zurückgezahlt und das Buch zurückgegeben wird. 21. Jede etwanigc, nach Maaßgabe des H. 18. des Allerhöchsten Reglements vom 12. Dezember 1838 später eintretende Aenderung dieses Statuts, so wie die eventuelle Aufhebung der ganzen Anstalt, soll durch das hiesige Jntelligenzblatt und die beiden hiesigen Zeitungen zur Kenntniß des bei der Sparkasse interessirenden Publikums gebracht werden. H. 22. Wenn in Folge einer solchen, in Gemäßheit des Statuts öffentlich bekannt gemachten Aenderung die Einleger aufgefordert worden sind, ihre Einlagen nach Ablauf der Kündigungszeit — die hiermit auf drei Monate festgesetzt wird — zurückzuneh- men, falls sie die neu aufgestellten Bedingungen sich nicht gefallen lassen, so wird in Rücksicht derjenigen, welche sich nicht melden, angenommen, daß sie mit ihren Einlagen bei der Sparkasse, unter den neuen Bedingungen, verbleiben wollen. Dieselbe Annahme soll nach Ablauf der dreimonatlichen Kündigungsfrist auch gegen diejenigen stattfinden und realisirt werden, welche auf den Grund der früheren Statute Geld bei der hiesigen Sparkasse eingelegt und dasselbe in Folge der durch das hiesige Jntelligenzblatt und die hiesigen beiden Zeitungen geschehenen Publikation dieses Statuts und der damit verbundenen Kündigung, nicht zurückgenommen haben. 5- 23. Sollte aus irgend einem Grunde einst das Fortbestehen der Sparkasse nicht mehr für zweckmäßig gehalten werden, so sind die Communal-Behörden berechtigt, den sämmtlichen Interessenten ihre Einlagen nebst Zinsen, so viel sie nach den Quittungs- büchcrn betragen, zu kündigen und zurückzuzahlen. Auch zu einer theilweisen Kündigung von Quittungsbüchern sind sie unter Umständen berechtigt. In dem einen, wie in dem anderen Falle soll aber die Kündigung immer drei Monate vor der Rückzahlung durch das hiesige Jntelligenzblatt und die hiesigen beiden Zeitungen, im letzteren Falle auch durch Anführung der, den Quittungsbüchcrn gegebenen Nummern den Interessenten bekannt gemacht werden. Dessen zur Urkund haben wir dies Statut unter unserer verordneten Unterschrist 382 und Siegel ausgefertigt, nachdem die Stadtverordneten-Versammlung, laut beigehefteten Beschlusses vom heutigen Tage, sich mit den Bestimmungen desselben überall einverstanden erklärt hat. Berlin, den 25. November 1841. Ober-Bürgermeister, Bürgermeister und Rath hiesiger Königlichen Residenz. Das vorstehende, unterm heutigen Tage ausgefertigte Statut für die Sparkasse der Haupt- und Residenzstadt Berlin, insbesondere die Bestimmung des H. Ii. in Betreff der von der Stadt-Commune gegen die einzelnen Interessenten der Sparkasse übernommenen Garantie ist von uns in der heutigen Sitzung genehmigt worden. Urkundlich unter unserem Siegel und unserer Unterschrift. Berlin, den 25. November 1841. Stadtverordnete zu Berlin. Vorstehendes Statut für die Sparkasse der Haupt- und Residenzstadt Berlin wird hierdurch bestätigt. Berlin, den 9. Dezember 1841. (D. 8.) Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. (gez.) von Bassewitz.