M7
<)
Hnndestener - Angelegenbeit.
^ur Verminderung der Zahl der Hunde in hiesiger Stadt, und zur Vorbeugung derdadurch vergrößerten Gefahr des Entstehens und der Verbreitung der Hundswuth,hatte die hiesige Commune bereits im Jahre 1828 die Einführung einer Hundesteuerbei den Höheren Behörden in Antrag gebracht.
Nachdem darauf mittelst Kabincts - Ordre vom 29. April 1829 die Einfüh-rung einer solchen Steuer genehmigt worden, beschloß die hiesige Commune, undbestimmte unter Höherer Genehmigung, daß vom I. Januar 1830 ab für jeden Hunv,der in hiesiger Stadt und ihrem Gebiete gehalten werde, eine jährliche Abgabe von3 Rthlrn. in halbjährlichen Terminen gezahlt werden solle, sofern nicht nach der ge-dachten Verordnung eine Befreiung von dieser Abgabe zugesichert war.
Die Verwaltung dieser Angelegenheit wurde einer besonderen Deputation über-tragen, welche die Benennung: „Deputation zur Erhebung der Hundesteuer", führt,und aus einem Mitglicde des Magistrats, als Vorsitzenden, ans 1 Stadtverordnetenund 2 Bürger-Dcpntirten besteht.
Das von den Commnnal-Behördcn entworfene und von der Königl. Regierungzu Potsdam bestätigte Reglement vom 23. März 1830 dient der Deputation bei derVerwaltung zur Richtschnur. Dasselbe bestimmt im Wesentlichen, in welcher Art dieseSteuer erhoben wird, welche Befreiungen von derselben stattfinden, und welche Control-und sonstigen Maaßrcgeln zur Erreichung des oben angedeuteten Zwecks der Steuereintreten sollen.
In wiesern nun dieser Zweck erreicht worden, namentlich zuvörderst, in wie weiteine Verminderung der Zahl der Hunde erfolgt ist, crgiebt die beiliegende Nachwei-sung, in welcher die Zahl der vom Jahre 1830 bis 1840 in jedem Jahre hier vor-handen gewesenen Hunde angegeben ist. Nach derselben existirten im Jahre 18305,912 Hunde, im folgenden Jahre nur 4,441, also um 25 pCt. weniger. Die Zahlder Hunde verminderte sich hieraus in jedem folgenden Jahre bis zum Jahre 1835,wo nur 3,339 Hunde angemeldet worden waren. Vom Jahre 1830 ab stieg die Zahlderselben jedoch wieder, und es wurden im Jahre 1840 schon wieder 4,307 Hunde an-gemeldet, also nicht viel weniger, als im Jahre 1831.
Auch über die Wirkung der Hundesteuer auf Verhütung der Unglücksfälle durchden Biß toller Hunde waren die Resultate der Ermittelungen, welche von dem hiesigenKönigl. Polizei-Präsidio angestellt wurden, gleich in den ersten Jahren nach Ein-führung der Steuer sehr befriedigend. Denn während im Jahre 1827 noch 28 Un-glücksfälle durch dcu Biß toller Hunde vorgekommen, und im Jahre 1829 noch 24,auch im Jahre 1828 noch 45 wuthkranke Hunde zur Thierarzneischulc abgeliefert wur-den, war nach der Mitteilung des Königl. Polizei-Präsidii im Jahre 1830 keineinziger Unglücksfall durch den Biß eines tollen Hundes zur Kcnntniß dieser Behördegelangt, auch kein wuthkrankcr Hund zur Thierarzneischulc gebracht, und im Jahrel832 waren nur 3 Fälle von wuthkrankcn Hunden bekannt geworden. Ferner sind inden Jahren:
1833-1835 . . keine1830 26