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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
Entstehung
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Vorsteher verwaltet werden. Wenn diesen Kinder durch die städtische Behörde über-wiesen werden, so erhalten die Lehrer für jedes Kind 5 bis 7^ Sgr. monatlichesSchulgeld.

Einen gleichen Zweck, wie die Communal-Nachhülfeschulen, verfolgen die Sonn-tagsschulen des Luisenstädtischeu Wohlthätigkeits-Vereins, in denenarme, im Schulunterricht vernachlässigte Kinder, welche die Woche hindurch arbeitenmüssen, deS Sonntags von 8 —12 Uhr den unentbehrlichsten Unterricht erhalten. DieseSchulen bestehen jetzt aus 3 Knaben- und 3 Mädchcnklassen, in welchen jährlich 30»bis 10» Kinder unterrichtet werden. Das Lokal der Knabcnklassen befindet sich Seba-stiansstraße Nr. 17., das der Mädchenklassen Alte Jakobsstraße Nr. 80.

In gleicher Weise sorgt die Direction der Sonntags-Frcischulen durch IIin den verschiedenen Stadtvierteln eingerichtete Schulen für den Nachhülfe-Untcrrichtder Handwerks-Lehrlinge. Zehn dieser Schulen sind für Knaben, eine ist für Mädchenbestimmt. Jede Schule hat zwar nur eine Klasse; einige Schulen sind jedoch Vorbc-rcitungsschulen, die anderen für Geübtere. Der Unterricht wird sonntäglich von 2 bis3 Uhr erthcilt. Die Zahl der Schüler betrug im Jahre 1839: 329.

I,. Privat-Nachhülfe-Unterricht.

Um diejenigen noch nicht confirmirten Subjecte, welche wegen ihres vorgerücktenAlters mit den jüngeren Kindern in der Tagesschule nicht gemeinschaftlich unterrichtetwerden können, und doch auch noch zu wenig Vorkenntnisse besitzen, als daß sie denaus wenige wöchentliche Stunden beschränkten Unterricht in den städtischen Nachhülfe-schulen mit Nutzen besuchen könnten, noch mit den nothdürftigsten Schulkcnntnissen zuversehen und demnächst ihre Einsegnung zu veranlassen, ist mit einzelnen städtischenLehrern in den verschiedenen Theilen der Stadt das Abkommen getroffen worden, solcheim Unterrichte versäumte Individuen durch Privat-Unterricht für.den Consirmandcn-Untcrricht vorzubereiten. Das Honorar wird den Lehrern aus städtischen Mitteln,nach besonderer Einigung entweder gnartaliter für den Gesammt-Unterricht, oder fürjeden einzelnen Schüler, nachdem dessen Ausbildung bewirkt ist, mit 1 Rthlr. gezahlt;dabei jedoch beachtet, daß der Betrag von 5 Sgr. pro Kopf monatlich nicht überschrit-ten wird. Im Jahre 1810 genossen 01 verwahrloste Kinder diesen Privat-Unterricht.Mehrere solcher früher versäumten Kinder sind durch diesen Unterricht sehr rasch undfast alle mehr oder weniger gefördert worden, wenn sie nicht etwa auch noch dieseGelegenheit, das Versäumte nachzuholen, unbenutzt ließen und sich dem Unterricht gänz-lich entzogen. In diesem Falle blieb dann nichts Anderes übrig, als die Ausnahmesolcher Subjekte in die Erziehungs-Anstalt für sittlich verwahrloste Kinder, oder in dieSchule des Arbeitshauses bis zur erfolgten Consirmation zu vermitteln.

c. Unterricht der Taubstummen.

Die hiesige Königliche Taubstummen-Anstalt, welche nur 00 Kinder aufnehmenkann, während sich im Jahre 1830 in der Provinz Brandenburg, für welche die An-stalt bestimmt ist, 321 schulfähige taubstumme Kinder befanden, vermochte das Unter-richts-Bedürfuiß der hiesigen taubstummen Kinder nicht mehr zu befriedigen. Unter37 hier lebenden taubstummen Kindern befanden sich daher 10, die gar keinen Unter-richt genossen. Ferner fand sich das Königliche Schul-Collegium der Provinz Bran-denburg in der Erwägung, daß bei der großen Zahl von Erpectanten die Kindermeist erst in vorgerückterem Alter in die Königl. Taubstummen-Anstalt hatten aufge-nommen werden können, und daher die Erfolge des Unterrichts nicht immer günstig