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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
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wenn dieselben eine Bescheinigung ihres Seelsorgers beizubringen vermochten, daß siezur Theilnahme an derselben geeignet seien. Indessen hat neuerdings das KöniglicheSchul-Collegium, auf Grund der Vorschriften, welche wegen des Schulbesuchs der aufFabriken arbeitenden Kinder erlassen sind, unterm 23. Mai 1840 angeordnet, daß keinKind, welches nicht zu den auf Fabriken ?c. arbeitenden Kindern gehört, zur Nach-Hülfeschule zugelassen werden soll, das nicht das Ute Lebensjahr vollendet, wenigstensdrei volle Jahre die Tagesschule regelmäßig besucht, und die erforderlichen Kenntnisseerworben hat, um an dem Nachhiilfe-Unterrichte mit Erfolg Theil nehmen zu können.Hinsichtlich dieser Vorkenntnisse ist erforderlich, daß das Kind mit Geläufigkeit lese,wenigstens die drei ersten Hauptstücke des lutherischen Katechismus kenne und einenseiner übrigen Bildung entsprechenden Anfang im Schreiben und Rechnen gemacht habe.

Diese Erfordernisse, um zur Nachhülfeschule zugelassen zu werden, müssen durchein Attest nachgewiesen werden, das dem Vorsteher oder Hauptlehrer der Schule,welche das Kind zuletzt besucht hat, nach einem vorgeschriebenen Formular ausgestelltund von dem Schulvorstande vollzogen ist. Die Kinder zahlen in den Nachhülscschuleneinen monatlichen Schulgeldbeitrag von2u-Sgr. oder 5 Sgr., welcher in gleicher Weiseerhoben, berechnet und abgeführt wird, wie bei den Tagesschulen. Nur die ganz dürf-tigen Kinder, so wie die Waisen-, Kost- und Pflegekinder, zahlen gar keinen Beitrag.

Die 18 Haupt- und 18 Hülfslehrer, welche den Nachhülse-Unterricht ertheilen,werden dafür nach Maaßgabe ihres sonstigen Gehalts remunerirt und erhält jährlich:

der Hauptlehrer für 12 Stunden 112 Rthlr. 13 Sgr. — Pf.

der Knaben-Hülfslehrer für 12 Stunden.... 33 - 11 - 0 -der Mädchen-Hülfslehrer für 12 Stunden ... OS - 20 - — .

der Hauptlehrer für 8 Stunden 73 - — - — -

der Knaben-Hülfslehrer für 8 Stunden 30 - 27 - 1V -

der Mädchen-Hülfslehrer für 8 Stunden.... 44 - 13 - 4 -Bei der im Jahre 1839 eingerichteten 3ten Nachhülfeschule ist jedoch und zugleichals Norm für die Zukunft, die Remuneration gleichmäßiger dahin festgestellt worden,daß bei 8 wöchentlichen Stunden:

der Hauptlehrer 73 Rthlr. und

jeder der drei Hülsslehrer ... 32 -erhält. Außerdem sind noch zur Heizung für je 2 Klassen bei 12 wöchentlichen Stun-den 10 Rthlr. und bei 8 Stunden 8 Rthlr. jährlich, desgleichen zur Erleuchtung fürsämmtliche 9 Nachhülfeschulen 330 Rthlr. jährlich bewilligt, während die Schreibmate-rialien für die Tages- und Nachhülfeschule gemeinschaftlich beschafft werden.

Die Zahl der Schüler in den Nachhülfeschulen betrug

1831 . .

. 1,333

1832 . .

. 1,338

1833 . .

. 1,319

1834 . .

. 1,499

1833 . .

. 1,279

1830 . .

. 1,202

1837 . .

. 1,198

1838 . .

. 1,243

1839 . .

. 1,173

1840 . .

. 1,130

Außer diesen städtischen Nachhülfeschulen sind noch einige mit hiesigen Privatschu-len verbundene Abendschulen vorhanden, welche für Rechnung der betreffenden Schul-