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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
Entstehung
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321
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lchrcrn und den Vorstehern der Privatschulcn übertragen. Die Beiträge werden vonden Kindern monatlich pi-lmmmer-uiäo gezahlt und von den Hauptlehrern der Commu-nal-Armcnschulen bis zum 20stcn eines jeden Monats mit der Hebelistc unverkürzt zurArmen-Schulkasse abgeführt, während die Privat-Schullchrcr die eingegangenen Bei-träge in der von ihnen monatlich einzureichenden Schulgeld-Liquidation sogleich inAbzug bringen. Für die Mühe, die den Lehrern durch die Einziehung der Schulgel-der erwächst, und um ihr Interesse mit dem diesfälligcn Interesse der Commune zuverbinden, ist denselben eine Tantieme von 10 pCt. von den von ihnen eingezogenenSchulgeldern bewilligt worden. Die Schulgeldreste werden von zwei besonders ange-stellten Reccptoren cxekutivisch beigetrieben, und erhalten die Letzteren von den Schul-gcldrestcn, die sie einziehen, eine Tantieme von 20 pCt. Dagegen ist die frühere Ein-richtung, nach welcher Kinder wegen Nichtzahlung der Schulgcldbciträge ans der Schuleverwiesen werden konnten, ausgehoben worden.

Die Einschulung der Freischüler, welche früher durch die Freischul-Jnspcction imWaisenhausc erfolgte, wird seit 1837 durch die Freischul-Expedition der Schul-Depu-tation bewirkt, und sind die hierbei zu beobachtenden Vorschriften in dem Reglementfür die Verwaltung des Armen-Schulwesens bei der Schul-Deputativn vom 18. Sep-tember 1837, welches sämmtlichen Schul-Vorständen und Armen-Kommissionen zu ihrerRichtschnur mitgethcilt ist, näher augegeben.

2s Veranstaltungen zum Unterrichte für Armenkindcr, welche dieTagesschule nicht besuchen können.

m Nachhülfeschulen.

Für den Unterricht derjenigen Armenkinder, welche des Broterwerbes wegen denTag über in Fabriken oder sonst mit Tageöarbeit beschäftigt sind, sind 0 Nachhülfc-schulen eingerichtet und jede derselben mit einer Communal-Armcnschnle in der Art inVerbindung gesetzt worden, daß deren Lokalicn und Lehrcrpersonal zugleich für dieNachhülfcschulen benutzt werden. Der Unterricht wird in zweien dieser Schulen, dermit der 3ten und Ren Communal-Armenschule verbundenen, an den 0 WochentagenAbends von 0 bis 8 Uhr, also in 12 wöchentlichen Stunden, in den sieben anderen,mit der 3ten, 7tcn, 8ten, 10ten, 12ten, 13ten und Ilten Communal-Armenschule ver-bundenen Nachhülfeschulcn Montags und Sonnabends von 3 bis 8 Uhr Abends, undSonntags Morgens von 7 bis 0 Uhr, also in 8 wöchentlichen Stunden, ertheilt.

Die zwei ersten dieser Schulen wurden im Jahre 1830 in der 13ten und Ilten Com-munal-Armenschulc in der Rosenthaler und Oranienburger Vorstadt, wo das Bedürf-niß am fühlbarsten war, errichtet, die übrigen Schulen gleichzeitig mit der Einrichtungder betreffenden Communal-Armenschulen. — Jede dieser Nachhülfcschulen hat zweiKnaben- und zwei Mädchenklasscn. Der Unterricht beschränkt sich auf Religion, Lesen,Schreiben und Rechnen, und sind jedem dieser vier Lchrgegenstände in den Schulen,in denen 12 wöchentliche Lehrstunden ertheilt werden, 3 Stunden, in den anderenSchulen 2 Stunden wöchentlich gewidmet. Im Uebrigen sind diese Schulen ganz soorganisirt und verwaltet, wie die Communal-Armcnschulen. Sie haben mit diesendieselben Vorstände und Lehrer, welche Letztere die Haupt- und Klassenbücher über dieKinder führen, die Schulgelder-Einnahme besorgen :c. Auch sind seit dem Anfangedes Jahres 183N bei diesen Schulen besondere Jahresprüfungcn angeordnet worden,um die Erfolge des Unterrichts genauer zu beobachten und die Schüler zu ermuntern.Die Aufnahme der Kinder in den Nachhülfeschulcn konnte bisher nur dann erfolgen,