30K
tation gestellt wurde. Jhrcin Lehrplanc zufolge sollte diese Schule, wie auch die spätererrichteten Stadtschulen auf der Dorothecn- und Luisenstadt, eine vereinigte Ele-mentar-, mittlere und höhere Bürgerschule darstellen, und in diesen dreiBildungsstufe» wenigstens 0 ans einander folgende Klassen umfassen. In den unterenKlassen ist der Unterricht rein clcmcntarisch, in den mittleren und oberen Klassen gewinntdie Unterweisung eine wissenschaftliche und zugleich auf künstige praktische Anwendungberechnete Richtung. Das Ziel dieser höheren Bürgerschulen ist in der von dem Königl.Unterrichts-Ministerium crtheilten vorläufigen Instruction für die an den höherenBürger- und Realschulen anzuordnenden Entlassungs-Prüfungen vom 8. März 1832festgestellt, und bestimmen sich hiernach die Lehrgegcnstände, welche außer Religion,Muttersprache und den Kunstfertigkeiten der Schule, Schönschreiben, Zeichnen undGesang, in Mathematik und Naturwissenschaften, Geographie und Geschichte, lateini-scher und französischer Sprache bestehen. Die in jeder Klasse in jedem Lehrgegcn-stände abzuhandelnden Pensa find dem Klassensystcme der Schule gemäß abgegränzt,und die Methode des Unterrichts richtet sich nach der Entwickclungsstufe der Schule.Dem Fundamental-Lehrplane der Schule gemäß wird halbjährlich der Lectionsplanvon dem Dirigenten der Anstalt entworfen, von der Schul-Deputation geprüft, undvon dem Königl. Schul-Collcgio festgestellt und bestätigt.
Das Schulgeld beträgt in der KönigSstädtischcn Stadtschule in den unteren Klassenmonatlich 1 Nthlr., in den mittleren 1s Rthlr., in den oberen 2 Rthlr., und außerdemzu Klassenbcdürfnissen vierteljährlich 13 Sgr. — Die Leitung der Schule wurde demDirektor Herker übertragen, und dieselbe demnächst am 1. Mai 1832 mit 3 Klassenund 81 Schülern eröffnet. Die Schule entwickelte sich sehr bald in erfreulicher Weiseund konnte bereits am 1. Oktober 1833 ihre erste Klasse eröffnen, erhielt auch, da diesteigende Frequenz eine Vergrößerung der Schule nöthig machte, vom 1. Oktober 1830ab eine siebente Klasse als Unter-Tertia. Zu Ostern 1837 wurde versuchsweise dieerste Entlassungs-Prüsung mit 3 Schülern vorgenommen, von denen einer dasZeugniß der Reife mit dem Prädikat „gut" und zwei das Zeugniß der Reife mitdem Prädikat „hinreichend bestanden" erhielten. Auf Grund des in dieser Beziehungvon dem Königl. Schul-Collegii erstatteten Berichts wurde der Königsstädtischen hö-heren Stadtschule von dem Königl. Ministcrio der geistlichen und Unterrichts-Ange-legenheiten mittelst Rescripts vom 29. August 1837 das Recht, Entlassungs-Prüfun-gen im Sinne der Instruction vom 8. März 1832 zu halten, definitiv ertheilt. Dem-gemäß ist auch zu Michaelis 1837 die 2te und zu Michaelis 1838 die 3te Entlassungs-Prüsung abgehalten worden, bei welchen 3 Schülern das Zeugniß der Reife mit demPrädikat „hinreichend bestanden" zuerkannt wurde.
Die Schule besteht jetzt aus 7 Klassen mit 363 Schülern, welche von 9 fest ange-stellten Lehrern und Hülfslchrern unterrichtet werden. Communal-Zuschuß ist für die-selbe nicht erforderlich, da die eigenen Einnahmen zur Leistung der Ausgaben ausreichen.
b. Die Stralauer Stadtschule. Zur Erbauung eines Schulhauscs für dieseSchule wurde von der Commune im Jahre 1829 das Lohr'sche Grundstück, am Stra-lauer-Platz Nr. 24., für 4,201 Nthlr.
erkauft. Die Baukosten des Schulhauscs betrugen 13,003
wonach das ganze Schulhaus 17,204 Rthlr.
kostet. Das Haus wurde in den Jahren 1830 bis 1832 in derselben Art, wie dasKönigsstädtische Stadtschulhaus, erbaut, erhielt also 8 Klassenzimmer und in der drit-ten Etage 2 Lehrerwohnungcn, so wie in dem Souterrain eine Wohnung für den Schul-