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III. Die Stadtschulen.
Wie oben erwähnt worden, sollten nach dem von den Communal-Behörden ent-worfenen und höheren Orts genehmigten Schul-Reorganisations-Plan, außer denCommunal-Armenschulcn, nach und nach Iii öffentliche Stadtschulen angelegt und zu-nächst mit 4 derselben der Anfang gemacht werden. Demgemäß wurden zuvörderst dieKönigsstadt, die Neustadt, die Spandauer und Stralauer Vorstadt als diejenigen Stadt-thcile ermittelt, welche bei einer bedeutenden und wohlhabenden Bevölkerung, nochgar keine öffentlichen Schulen besäßen, und zugleich über die bauliche Einrichtung derSchulhäuser, so wie den Einrichtungs- und Lehrplan und den Etat dieser Art vonSchulen Verhandlungen eingeleitet. Alsbald wurde auch im Jahre 1829 mit dem Baudes ersten Schulhauses für eine höhere Stadtschule auf der Königsstadt begonnen, undim Verlauf der folgenden 19 Jahre die jetzt vorhandenen fünf Stadtschulen:
1) die Königsstädtische höhere Stadtschule (Schießgasse Nr. 13.), eröffnetam 1. Mai 1832,
2) die Stralauer Stadtschule (am Stralauer-Platz Nr. 24.), eröffnet am7. Oktober 1833,
3) die Dorotheenstädtische höhere Stadtschule (Georgenstraße Nr. 23.),eröffnet am 1. April 1839,
4) die Luisenstädtische höhere Stadtschule (jetzt Alte Jakobsstraße Nr. 59.),eröffnet am 19. Oktober 1839,
5) die städtische höhere Töchterschule (Oranienburgerstraße Nr. 99.), eröff-net am 1. Oktober 1838,
errichtet.
». Das Schulhaus für die Königsstädtische Stadtschule wurde ans der be-reits im Jahre 1822 von der Commune für 1,739 Nthlr. zu Communal-Zwecken an-gekauften, 119^ (D Ruthen enthaltenden Parcelle des der Nicolai- und Marien-Kirchezugehörigen ehemaligen Kirchhofs auf der Königsstadt in den Jahren 1829 bis 1831errichtet. Das Gebäude, nach dessen Muster späterhin auch die übrigen Schulhäuserdieser Art erbaut wurden, ist massiv, rechtwinklich und in der Straßen-Fluchtlinie ge-baut, in der Vorder- und Hinterfront 72 Fuß lang, 43 Fuß tief, 3 Etagen hoch undmit gewölbten Kellern versehen, und enthält außer den Klassen die Wohnungen desDirektors und Schuldieners.
Im Jahre 1837 wurde die noch übrige Parcelle des genannten Kirchhofes miteinem Flächeninhalt von 89 ^ Ruthen für 1,284 Rthlr. 13 Sgr. 4 Pf. aus demFonds der Schule gekauft und vorläufig zu einem Spielplätze für die Jugend bestimmt.
Die Kosten des Grundstücks und des Schulhauses betragen demnach:der im Jahre 1822 für 1,739 Rthlr. erkaufte Bauplatz, nach Abzug des Ertrages für
wiederverkaufte Parcellen von 288 Nthlr 1,442 Rthlr.
die Kosten des Baues 11,794
13,239 Nthlr.
die im Jahre 1837 aus Ersparnissen der Schule angekaufte Parcelle
des Kirchhofes . 1,284
Summa 14,529 Rthlr.
Die Schule erhielt in Betreff ihrer äußeren Organisation dieselben Einrichtungen,wie solche in der Vorschrift für die Verwaltung der Privatschulen vom 3. März 1832näher dargelegt sind, nur mit dem Unterschiede, daß sie nicht unter die Aufsicht einesSchulvorstandes, sondern unter die unmittelbare Verwaltung der städtischen Schul-Depu-