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theils zu der der einzelnen Bildungs-Anstalten gehören mehrere bedeutende Stiftungenzur Unterstützung ärmerer fleißiger und talentvoller Studirendcn auf Gymnasien undUniversitäten. Die meisten dieser Stiftungen stammen noch aus früheren Zeiten her,haben jedoch in dem Zeiträume von 1829 bis 1839 einen nicht unbedeutenden Zuwachserhalten. Die Stiftungen, die den städtischen höheren Lehranstalten in dieser Zeit zu-geflossen sind, haben wir bereits bei den betreffenden einzelnen Anstalten aufgeführt.
Die zur unmittelbaren Verwaltung und Collation des Magistrats gehörigenStipendien-Stiftungen sind in den letzten 19 Jahren vermehrt worden:
l) In Folge der Kündigung der Städte-Kassen-Kapitalien von Seiten des Staatssind zum wardirten Werthe nach jetzigem Gelde für 2,299 Rthlr., Stipendien-Kapitalien 3,179 Rthlr., mithin 979 Rthlr. mehr eingezahlt, und dadurch die
jährlichen Stipendien-Beträge vermehrt worden um 34 Rthlr.
2) Durch ein Geschenk des Consistorialraths Cosmar von 293 Nthlrn.zu dem Kohl'schen Stipendium ist der jährliche Betrag des letz-teren vermehrt worden um 8 -
3) Die städtischen Behörden bewilligten im Jahre 1833 zu Unterstützun-gen an Studirende der hiesigen Universität, und vorzugsweise ge-borene Berliner, vorläufig auf 3 Jahre, jährlich 999 -
4) Die städtischen Behörden stifteten am 2. November 1839, bei Gele-genheit der dritten Jubelfeier der Reformation in der Stadt Ber-lin, das Evangelische Säcular-Stipendium für einen jungen Theolo-
gen, der die akademischen Studien bereits beendigt, im jährlichen
Betrage von . 399
Summa 942 Rthlr.
In der Anlage folgt eine Uebersicht der für Schüler der städtischen höheren Lehr-anstalten und für Studirende auf Universitäten fundirten Stipendien und milden Stif-tungen. Sie betragen für Schüler der Gymnasien jährlich 3,378 Rthlr.
für Studirende 4,939 -
zusammen . . . 9,928 Rthlr.
Schließlich dürfen wir nicht unbemerkt lassen, daß außer den angeführten baarenUnterstützungen, auch noch vielen unbemittelten Schülern der höheren Lehranstaltenindirecte Unterstützungen von der hiesigen Commune dadurch gewährt worden, daß19 pCt. der Schülerzahl, so wie den dritten Geschwistern freier Unterricht zugestan-den wird.
Da nun die drei städtischen Gymnasien von 1,149, die Gewerbeschule von 219,zusammen von 1,393 Schülern besucht werden, das Schulgeld aber durchschnittlich29 Rthlr. jährlich beträgt, so verwendet die Commune für den freien Unterricht derZöglinge der 4 genannten höheren Bildungö-Anstalten jährlich circa 3,999 Rthlr.
L. Die unter der Aufsicht und Verwaltung der städtischen Schul-Deputation
stehenden Schulen.
1. Die Schul-Dcputation.
Für die Beaufsichtigung des hiesigen Schulwesens fehlte es in früheren Zeitenan einer eigentlichen Lokal-Schulbehörde. Während die städtischen Gymnasien vondem Magistrat, als deren Patronats-Behörde, und den Ephorcn, die Parochial- undPrivatschulen von den geistlichen Special-Aufschern und die einzelnen wohlthätigen