Zinscn zur Unterstützung unbemittelter protestantische Theologie studirendcr Gymnasia-sten bis zu ihrem Abgange zur Universität, verwendet werden sollten.
I>. Das diesem und einigen anderen Gymnasien gemeinschaftlich zugefallene Legatder Dcmoisclle Elisabeth Sabine Reichardt von 8,000 Rthlrn. Die Zinsen sollenzu 4 Univerfltäts-Stipendien verwendet und diese an Theologen oder Juristen bür-gerlichen Standes, von denen einer vom Bcrlinisch-Kvllnischcn, einer vom Fricdrichs-Werdcrschen und einer vom Joachimsthalschen Gymnasio entlassen ist, jedesmal auf2 Jahre verliehen werden. Das 4te Stipendium kann an einen Schüler der genann-ten drei Gymnasien verliehen werden. Die Verleihung steht dem Magistrate zu.
c. Der am l8. April 1820 verstorbene Prorector cmeritus des Cöllnischcn Real-Gymnasii, Gattermann, hinterließ der Anstalt ein Vcrmächtniß von l,000 Rthlrn.ohne besondere Bestimmung.
ä. Die Schenkung des Professors vi. Stein am Berlinischen Gymnasio vonl0,000 Rthlrn., die derselbe im Jahre 1829 machte, um nach seinem Tode, der am14. Juni >830 erfolgte, aus den Zinsen alten emcritirten Lehrern des Gymnasii eineBeihülfe zur Micthc zu gewähren. Die Verwaltung seiner Schenkung hat der Profes-sor Stein dem Directorium der Streitschen Stiftung und die Verwendung der Zinscndem Direktor und den beiden ersten Lehrern der Anstalt übertragen. Außerdem hatderselbe die Strcitsche Stiftung zur Erbin seines ganzen Vermögens, nach Abzugvon 15,000 Rthlrn. Legaten, eingesetzt, und sind dadurch der gedachten Stiftung noch0,000 Nthlr. zugefallen, aus deren Zinscn diejenigen Lehrer, welche aus der Streit-schen Stiftung noch nicht volle 200 Rthlr. jährlich beziehen, Zulagen erhalten sollen.
e. In demselben Jahre 1829 schenkte der Prorector emcrituS des Gymnasii,Seidel, 1,250 Rthlr. in Staatsschuldschcinen, deren Verwaltung er dem Directoriumder Streitschen Stiftung mit der Bestimmung übertrug, daß die Zinsen mit 50 Rthlr.jährlich einem fleißigen und dürftigen Abiturienten als ein Stipendium auf die 3 Uni-versitätsjahre verliehen werden sollte.
t'. Der am 15. Juni 1830 hier verstorbene Regierungsrath a. D., von Ncge-mann, vermachte dem Gymnasio den 3ten Theil seines etwa 34,000 Rthlr. betragen-den Vermögens, sowie seine Büchersammlung, seine Gemälde und Landchartcn, mitder Bestimmung, daß seiner Haushälterin eine jährliche Pension von 400 Rthlrn. fürihre Lebenszeit gezahlt, nach deren Tode aber aus den Zinsen drei Univcrsitäts-Sti-pendien ä 100 Rthlr- gestiftet und der Ueberrest zu kleineren Schulstipendien verwendetwerden solle. Die Verwaltung dieser Stiftung ist, der testamentarischen Verordnungzufolge, dem Directorium der Streitschen Stiftung, die Collation der Univcrsitäts-Stipcndien dem Direktor und den beiden ersten, in Prima unterrichtenden Lehrerndes Gymnasii, die Collation der Schulstipendien dem Direktor allein übertragen.
x. Endlich ist noch als einer Wohlthat, die dem Berlinischen Gymnasio und demKöniglichen Joachimsthalschen Gymnasio gemeinschaftlich zugeflossen ist, der Marwede-Silemannschcn Stipendicnstistung zu erwähnen, deren Verwaltung dem Kirchen-Ministerio der Petri-Gemeinde hiersclbst und zweien Rüthen des Königl. Kammerge-richts anvertraut ist. Nach den letztwilligcn Verfügungen des verstorbenen Stadtrich-ters Marwede zu Friesack und seiner Ehegattin, werden vom 1. April 1838 ab, anbedürftige und würdige Zöglinge der genannten beiden Gymnasien zwei Universitäts-Stipendicn immer auf 3 Jahre, und zwei Schulstipcndien ebenfalls auf 3 Jahre ver-liehen. Der Genuß des Universitäts-Stipendii ist eine Folge des Schulstipendii, undwird letzteres nur an einen Gymnasiasten verliehen, der das 14te Lebensjahr vollendethat und in Schulkcnntnissen so weit vorgeschritten ist, daß er nach 3 Jahren, die er