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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
Entstehung
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2) das Fricdrichs-Wcrdcrsche Gymnasium, im Fürstenhaus, Wcr-dcrsche Markt Nr. 7. und Kurstraße Nr. 32.,

3) das Cöllnische Real-Gymnasium, Scharrnstraße Nr. 23.

Die innere Organisation dieser Anstalten, welche ganz der den preußischen Gym-nasien von den höchsten Unterrichtsbchördcn ertheiltcn Grundversassung entspricht,glauben wir hier um so mehr übergehen zu dürfen, als sie theils als allgemein be-kannt angenommen werden kann, theils vorzugsweise zu dem Ressort der Königl.Untcrrichtsbehörden gehört, theils endlich in den letzten Ick Jahren keine wesentlichenVeränderungen erfahren hat. Wir begnügen uns daher, bei seder Anstalt nur denLehrplan in einer tabellarischen Uebersicht anzugeben, auS welchem zugleich ersichtlichist, in welcher Weise jede Anstalt das allen gemeinsame Ziel zu erreichen strebt. DerVerfügung des Königl. Miuisterii des öffentlichen Unterrichts vom 24. Oktober 1837gemäß, bilden nach wie vor die deutsche, lateinische und griechische Sprache, Rcligions-lehre, philosophische Propädeutik, Mathematik nebst Physik und Naturbeschreibung,Geschichte und Geographie, nebst Zeichnen, Schönschreiben und Gesang, wie sie dieGrundlage seder höheren Bildung ausmachen, so auch die Hauptgegcnstände desGymnasial-Unterrichts. Der hebräische Unterricht ist nur für den künftigen Theologenbestimmt; der französische nur aus Rücksicht auf den praktischen Gebrauch und in be-schränkter Ausdehnung aufgenommen. Die Zahl der wöchentlichen Lehrstundcn inseder Klasse übersteigt nicht 32, und werden verwandte Gegenstände in scder Klasse,über welche ein Ordinarius die nächste Aufsicht führt, möglichst nur einem Lehrerübertragen.

Die Aufnahme in die unterste Klasse findet in der Regel nicht vor dem IcktenJahre statt, und nur dann, wenn der Schüler bereits die erforderlichen Elementar-Kcnntnisse und Geläufigkeit im Lesen und Schreiben besitzt. Der Lehrcursus ist inden 3 unteren Klassen einjährig, in den 3 oberen zweijährig.

Für die körperliche Ausbildung der Schüler ist bei dem Berlinischen und demCöllnischen Gymnasio durch Einführung besonderer Turnübungen und Annahme vonTurnlehrern für diejenigen Schüler, die daran Theil nehmen wollen, gesorgt. Beidem Friedrichs-Werdcrschen Gymnasio bestehen zwar keine besonderen Veranstaltun-gen für diese Hebungen, indessen ist mit dem Vorsteher der hiesigen Turnanstalten,Eiselen, ein Abkommen getroffen, nach welchem die Schüler dieses Gymnasii für einmäßiges Honorar an den Hebungen in dessen Anstalt Theil nehmen können.

Die tägliche Schulzeit ist bei unseren Gymnasien, wie fast in allen hiesigenSchulen, von 812 Uhr Vormittags, und mit Ausnahme des Mittwochs und Sonn-abends, von 24 Uhr Nachmittags.

Die Ferien sind fest bestimmt und finden statt: zu Ostern 2 Wochen, zu Pfingsten1 Woche, Hundstagsfericn in der letzten Hälfte des Juli 3 Wochen, und außerdemsogenannte halbe Ferien an zwei Nachmittagen wöchentlich in einigen der diesen Fe-rien vorangehenden und nachfolgenden Wochen, zu Michaelis 2 Wochen und zu Weih-nachten 2 Wochen, zusammen IckII Wochen. Die Schüler werden während derFerien durch ihren Fähigkeiten angemessene UcbungSaufgaben beschäftigt.

Unsere Gymnasien erfreuen sich alle einer sehr guten Disciplin, zu deren Auf-rechthaltung die gewöhnlichen Disciplinarmittel ausreichen. Nur selten war es nöthig,zu dem letzten Mittel, der Ausweisung des Schülers aus der Anstalt, zu schreiten.In den monatlichen Lehrer-Conferenzen werden alle, den Unterricht und die Disciplinbetreffendcn^Angelegenheiten bcrathen und die Censuren festgestellt, die den Schülernder unteren und mittleren Klassen vierteljährlich, denen der oberen Klassen halbjährlichschriftlich crtheilt und bei der allgemeinen Versammlung der Lehrer und Schüler über-