273
städtischen und Königlichen Staats-Behörden genehmigten Einrichtungs-Plänen be-schlossen- Nach diesen Plänen sollten:
a) In jedem Haupt-Stadttheile eine oder mehrere öffentliche Stadtschulen, undzwar im Ganzen 10, von denen 8 für Knaben und 8 für Mädchen bestimmt wären,errichtet werden. Zwei dieser Schulen sollten höhere Bürgerschulen sein, aus 0 Klas-sen bestehen und ihre Schüler so weit führen, daß wenn sie später ein Gymnasiumbesuchen wollten, sie für die Ober-Tertia desselben vorbereitet würden, übrigens aberauch eine für den gebildeten Bürgerstand ausreichende wissenschaftliche Vorbildung indenselben erhalten könnten. Die anderen Schulen sollten aus 4 Klassen, 2 Ele-mcntar- und 2 höheren Klassen bestehen und eine mittlere Bürgerschule darstellen-Vorläufig sollte indessen zunächst mit der Anlegung von 4 solchen Schulen, 2 höherenund 2 mittleren Stadtschulen, der Ansang gemacht werden.
b) Das Armen-Schulwesen betreffend, so wurde zuvörderst als die wahrscheinlicheZahl sämmtlicher hiesigen Armenkinder 0000 angenommen. Da man nun dafür hielt,daß etwa für den 4tcn Theil derselben (mit 1,300 Kindern) hinsichtlich des Unterrichtsdurch die Veranstaltung einzelner Corporationen und Privat-Vercine gesorgt werde,so glaubte man, daß die Commune nur für den Unterricht von ungefähr 4,300 Ar-menkindern Sorge zu tragen haben würde. Demgemäß wurde beschlossen, die ganzeStadt in 14 Armen-Schulbezirke, deren jeder etwa 3 bis 4 Armen-Kommissions-Bezirke umfaßte, zu theilen, und für jeden dieser Bezirke eine Communal-Armenschulevon 4 Klassen, 2 Knaben- und 2 Mädchenklassen ü 73 Kinder, also jede Schule für300 Kinder, zu errichten. Mit diesen Communal-Armcnschulen sollten zugleich Abend-vder Nachhülfe-Schulen für diejenigen Kinder verbunden werden, welche durch ihreBeschäftigung in Fabriken u. s. w. verhindert wären, die Tagesschule zu besuchen.Fest angestellte Lehrer und Lehrerinnen der weiblichen Handarbeiten sollten den Un-terricht nach einem vorgeschriebenen Lehrplane besorgen, Schulvorstände das Innereder Schule, die Armen-Kommissionen und Schulverordneten den Schulbesuch beauf-sichtigen, und Jahresprüfungcn und Jahresberichte der Schulvorstände die vorgeordneteAufsichtsbehörde von dem inneren und äußeren Zustande dieser Schulen in Kenntnißerhalten.
So schloß sich dieser Armen-Schulplan im Wesentlichen an die Einrichtungen an,welche die Armen-Direction bereits seit 1820 zur Verbesserung des Unterrichts derArmenkinder getroffen hatte, und es kam nun nur darauf an, diese Einrichtungen,deren schwierigster Theil die Beschaffung der nöthigen Schul-Lokalien war, in einemdem Bedürfnisse entsprechenden Maaße ins Leben zu rufen.
Der Ausführung dieser Neorganisations-Pläne sind die Bemühungen der städti-schen Behörden in den letzten zehn Jahren zugewandt gewesen, deren Resultat wirin dem nachfolgenden Berichte niederlegen.
Das städtische Schulwesen in den Jahren 1829 —1849-
Z.. Die städtischen Gymnasien und die Gewerbeschule.
Die Gymnasien städtischen Patronats sind, wie bereits im Eingange dieses Be-richts bemerkt worden,
1) das Berlinische Gymnasium zum grauen^Kloster, KlostcrstraßcNr. 74.,