Druckschrift 
Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
Entstehung
Seite
275
Einzelbild herunterladen
 

geben werden. Halbjährlich finden die Vcrsctzungsprüfungcn, und alljährlich zu Osterndie öffentlichen Prüfungen statt, zu denen durch ein Programm eingeladen wird, wel-ches höherer Anordnung zufolge außer den von dem Direktor mitzuthcilenden Nach-richten über den Zustand der Anstalt, eine wissenschaftliche Abhandlung enthält, dievon einem der ordentlichen Lehrer, abwechselnd der Reihe nach, verfaßt wird. ZuPrämien für fleißige Schüler, die bei Gelegenheit der öffentlichen Prüfungen vcrtheiltzu werden pflegen, haben unsere Gymnasien besondere Fonds, und zwar das Berli-nische Gymnasium 100 Rthlr. jährlich auö der Streitschen Stiftung, das WcrdcrscheGymnasium 100 Rthlr. jährlich von einem Legate des verstorbenen Geheimen RathsPülz, und das Cöllnische Gymnasium einen besonderen Fonds, der aus der Hälfteder Einnahme von den Jnscriptionsgebühren der oberen Klassen besteht.

Halbjährlich werden bei allen drei Gymnasien Abiturientenprüfungcn, gemäß demvon dem Königlichen Ministcrio der Unterrichts-Angelegcnhciten unterm 1-1. Juni 1834gegebenen und unterm 25. Juni 1834 Allerhöchst bestätigten neuen Reglement für diePrüfung der zur Universität abgehenden Schüler, abgehalten.

Mit den erforderlichen Lehrmitteln, namentlich einer Lehrer-Bibliothek, physikali-schem Cabinet und anderen Sammlungen, sind unsere Gymnasien genügend versehenund sind zu deren Erhaltung und Erweiterung die nöthigen etatsmäßigen Fonds be-willigt. Die Schullokale sind ausreichend, die Klassenzimmer geräumig, hell und ge-sund, und lassen in dieser Beziehung nur die unteren Klassen des Berlinischen Gym-nasii noch Etwas zu wünschen übrig. Indessen sind bereits Verhandlungen bei denstädtischen Behörden im Gange, um auch für die dessallsigen Bedürfnisse dies er Anstaltin angemessener Weise zu sorgen. Alle Direktoren der städtischen Gymnasien habenin dem Lokale derselben Dienstwohnungen. Außerdem sind beim Berlinischen Gym-nasio noch 3 Amtswohnungen für Lehrer vorhanden, von denen jedoch 2 für jetzt nichtbenutzt werden können. Bei dem Cöllnischcn Gymnasio erhalten zwei Lehrer aus denEinkünften des früher zu Wohnungen für Lehrer bestimmten sogenannten französischenHofes (hinter dem Hause Brüderstraße Nr. 10.) Methsentschädigungcn -4 30 Rthlr.Bei dem Friedrichs-Werderschen Gymnasio haben in dem Gymnasialgebäude noch zweiLehrer, jedoch nur gegen Zahlung einer billigen Miethe, Wohnungen erhalten.

Das Schulgeld beträgt bei allen städtischen Gymnasien fünf Thalcr vierteljährlich,außerdem wird an Jnscriptionsgeld bei der Aufnahme entrichtet, beim Berlinischenund Friedrichs-Werderschen Gymnasio in den unteren Klassen bis Oberguarta incl.1 Rthlr., in den oberen Klassen 2 Rthlr.; bei dem Cöllnischen Gymnasio in den obe-ren Klassen 3 Rthlr., wovon der Direktor die eine Hälfte erhält, die andere Hälfteaber in die Gymnasial-Prämienkässe fließt, in den unteren Klassen I)- und 1 Rthlr.,welche der Direktor allein erhält. Für jedes Abgangszeugniß erhält beim BerlinischenGymnasio der Direktor 1 Rthlr.

Mit allen drei städtischen Gymnasien sind seit alten Zeiten Singechöre verbun-den, um ärmeren Schülern durch die Einnahmen, die sie durch das Singen vor denHäusern erhalten, eine Bcihülfe und theilweise freien Unterricht zu gewähren. DieEinrichtung dieser Chöre ist im Allgemeinen nicht mehr ganz zeitgemäß, und sinddeshalb auch bei einigen Anstalten Einleitungen zu deren Umgestaltung getroffen.

Was die besonderen Verhältnisse der einzelnen Gymnasien betrifft, so bemerkenwir noch Folgendes:

l) Das Berlinische. Gymnasium, gestiftet vom Kurfürsten Johann Georg1374, wobei die früher schon in dem Berliner Stadttheile bestehenden Schulen zuSt. Marien und St. Nicolai mit demselben vereinigt wurden, ist seinem Umfangenach das bedeutendste unter den städtischen Gymnasien- Im Jahre l829 wurden in