befriedigt werde, so sei es doch erforderlich, in jedem Stadttheile wenigstens so vieleöffentliche Schulen von jeder Gattung zu gründen, daß die Parochialschulen in densel-den einen Halt und ein Muster für ihre Schuleinrichtung fänden, und durch die Sorgefür das eigene Bestehen genöthigt wären, sich an die besseren Einrichtungen der öffent-lichen Schulen anzuschließen. Ferner sei es dringend nothwendig, die Einrichtungund Beaufsichtigung der Parochial- und Privatschulcn durch ein neues Reglement zureguliren, und um diese Umgestaltung des städtischen Schulwesens zu bewirken, einenstädtischen Schulrath zu berufen, der als Mitglied des Magistrats, der Armcn-Di-rcction und der Schul-Kommission das ausschließliche Geschäft hätte, alle auf dieUmformung deö Schulwesens bezüglichen Geschäfte zu bearbeiten, und die städtischenSchulen demnächst zu beaufsichtigen und zu leiten.
Nachdem nun im Mai 182k ein städtischer Schulrath in der Person des Regie-rungs-Schulraths vr. Reich Helm in das Magistrats - Collegium erwählt und einge-treten war, wurde das Werk der Reorganisation des hiesigen Schulwesens sofort mitallem Eifer begonnen.
Die Gesammtaufgabe stellte sich dahin, ein dem wirklichen Unterrichtsbedürfnißentsprechendes System von höheren, mittleren und niederen Schulen herzustellen, undzu dem Ende die vorhandenen Schulen gehörig zu ordnen, zu organisircn und zubeaufsichtigen, und denselben zugleich durch Anlegung einer hinreichenden Zahl vonöffentlichen Schulen sowohl Haltbarkeit als eine feste Norm zu geben.
Hiernach zerlegte sich das ganze ReorganisationS-Geschäft in folgende 7 Haupt-abtheilungcn:
1) Die Organisation der städtischen Schul-Deputation.
2) Die Einrichtung von Schulvorständen zur Beaufsichtigung der inneren undäußeren Verfassung der Schulen.
3) Die allgemeine und geordnete Beaufsichtigung des Schulbesuchs der hiesigenJugend.
4) Die Reorganisation der vorhandenen Parochial- und Privatschulen, und na-mentlich deren Klassisicirung nach den für die verschiedenen Gattungen derselben zuentwerfenden Einrichtungs- und Lehrplänen.
5) Die Errichtung einer ausreichenden Anzahl öffentlicher Stadtschulen, um denParochial- und Privatschulen ein Vorbild und einen sicheren Halt zu geben.
k) Die Reorganisation des Armen-Schulwesens.
7) Die innere Verbesserung der Schulen und des Unterrichts durch Anlegungeiner städtischen Lehrerbildungs-Anstalt. Was diesen letzter» Punkt betrifft, so konntendie Communal-Bchörden ihre Verpflichtung zur Errichtung einer solchen Anstalt nichtanerkennen. Es wurde jedoch dem allerdings vorhandenen Bedürfniß eines solchenInstituts durch die Fürsorge der Königlichen Staats-Behörde abgeholfen, indem vonderselben im Jahre 1831 das Königliche Seminar für Stadtschulen hiesclbst gegründetund im Jahre 1832 eine Bildungsanstalt für Lehrerinnen mit der neuen Töchterschuleauf der Friedrichsstadt verbunden wurde.
Während nun in Betreff der Punkte sä 1.—4. die erforderlichen Vorbereitungengetroffen und über die Reorganisation der Parochial- und Privatschulen auf Grundeines von dem Stadt-Schulrathe Reich Helm in dieser Beziehung vorgelegten PlanesVerhandlungen eingeleitet wurden, wurde zugleich sä 5. und k. die Gründung öffent-licher Stadtschulen und die Reorganisation des Armen-Schulwesens, nach den ebenfallsvon dem Stadt-Schulrathe entworfenen und ihrem wesentlichen Inhalte nach von den