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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
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nal-Behörden konnten diesem Vorschlage zwar im Allgemeinen nicht entgegen sein,hielten es jedoch für zweckmäßig, diese Umgestaltung des Armen-Schulwesens mit derallgemeinen Reorganisation des städtischen Elementar- und Bürger-Schulwesens, welchegleichzeitig.von den städtischen Behörden als ein dringendes Bedürfniß erkannt undvorbereitet wurde, in Verbindung und Uebcreinstimmnng zu setzen.

Die Unzulänglichkeit der meisten Parochial- und Privatschulen hatte sich nämlichimmer fühlbarer gemacht. Diese Schulen waren zwar unter die nächste Aufsicht einesSpccialaufschers, der ein Geistlicher der betreffenden Parochie war, und unter dieobere Aufsicht der städtischen Schul-Kommission gestellt. Indessen erstreckte sich dieseAufsicht nur so weit als nöthig war, die Handhabung der Disciplin und den Gangdes Unterrichts zu beobachten, während die Anordnung des Lchrplans, die Wahl derLehrbücher, die Methode des Unterrichts, die Annahme der Hülfslchrer, kurz die ganzeSchuleinrichtung der Einsicht und dem guten Willen der Schulvorstcher anheimgegebenwar. Die Mehrzahl der Schulvorstcher, besonders der für die Kinder der niederenStände bestimmten Schulen, wurde aber durch die Concurrenz und durch ihre Abhän-gigkeit vom Publikum nur zu leicht bestimmt, aus den geeigneten Kreisen ihrer Wirk-samkeit herauszutreten und sich über dieselben hinaus in Sphären zu wagen, für welcheihre Kräfte und Mittel nicht ausreichten. Sic stellten sich ihre Aufgabe dahin, mitden wohlfeilsten Lehrkräften, nach den mannigfaltigsten Ansprüchen der Aeltcrn, denvielseitigsten Unterricht zu handhaben, um die Concurrenz aushalten und den größt-möglichsten Gewinn aus ihrer Schule ziehen zu können. So fehlte es denn diesenSchulen größtentheils an genügenden Schullokalen, an einer festen, geregelten Lehr-ordnung, an wohl vorbereiteten Hülfslehrern und, da keine öffentliche Lehranstaltenderselben Gattung hier vorhanden waren, an Mustern und Vorbildern, sowie an einemAntriebe für die Schulvorstcher, ihren Schulen eine bessere, dem gegenwärtigen Standedes Volks-Schulwesens entsprechende Einrichtung zu geben. Die Leistungen dieserSchulen konnten demnach nur höchst ungenügend sein.

o. Reorganisation des städtischen Schulwesens im Jahre >826.

Dieser mangelhafte Zustand des durch die Parochial- und Privatschulen repräsen-tirten hiesigen Bürger-Schulwesens veranlaßte sowohl die Königlichen Staats-, alsauch die städtischen Behörden, auf eine gründliche Verbesserung desselben ernstlich Be-dacht zu nehmen. Bereits im Jahre 1821 und sodann im Jahre >824 ernannte dasKönigliche Ministerium der geistlichen ic. Angelegenheiten in der Person des Geh.Ober-Rcgierungsraths Beckedorf einen Königl. Kommissarius, welcher mit den De-putaten der städtischen Behörden die neue Einrichtung des städtischen Untcrrichtswesensbcrathen sollte, legte auch selbst bereits in der Verfügung vom 12. August 1824 dieallgemeinen Grundsätze und Gesichtspunkte dar, von denen bei der vorzunehmendenReorganisation des hiesigen Schulwesens auszugehen sein dürste. Das Ergebnißdieser Berathungen gewährte den stadtischen Behörden die Ueberzcugung, daß diePrivatschulen sowohl wegen ihrer zeitigen mangelhaften Organisation und Beaufsich-tigung, als auch wegen der in der Natur ihres Verhältnisses liegenden Mängel un-genügend seien; daß das Privat-Schulwesen in Berlin überhaupt zu sehr Oberhandgenommen habe, und es in jeder Beziehung als unzulässig erscheine, das ganze Bür-ger-Schulwesen einer großen Stadt auf die von Privat-Untcrnehmern errichteten unddaher von so vielen Zufälligkeiten abhängenden Parochial- und Privatschulen zu grün-den. Wenn es nun auch weder ausführbar, noch vorläufig dringend nothwendig sei,so viele öffentliche Schulen zu errichten, daß dadurch das ganze Untcrrichtsbedürfniß