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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
Entstehung
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269
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Schulaufsicht, Bon dem Armen-Direetvrio wurde i, I. 1,796 festgesetzt, daß die Prc-diger in Zukunft die Frcischule nur auf ein Attest des betreffenden Armcn-Dcpntirtenertheilen sollten; auch wurde, um den Zugang zur Frcischule zu vermindern, im Jahre1799 für rathsam gehalten, daß auch die dürftigsten Aeltern wenigstens für ein Kindeinen Schulgeld-Beitrag bezahlen müßten. Im Jahre 1817 waren 4 Armcnschulcnund 6 Arbeitsschulen vorhanden, während die übrigen Freikindcr in den Parochial-schnlen unterrichtet wurden.

Es befanden sich Freikinder:

in den 5 Armenschulcn 277 Kinder, welche 635 Rthlr. kosteten,

in den 6 Arbeitsschulen 297 - . 1,166

in den Parochialschulcn.... . 1,132 - - 1,917

Summa . . . 1,766 Kinder, welche 3,718 Rthlr. kosteten.

Hierzu kamen noch:

im Waisenhause 250 Kinder, deren Unterricht 1,120 Rthlr. kostete,

im Arbeitshause 31 - - - 58

sind . . . l,987 Kinder, deren Unterricht 5,886 Rthlr. kostete.Die 6 Arbeitsschulen gingen jedoch bald darauf ein, und 2 derselben wurden ingewöhnliche Armenschulcn, deren nun 6 waren, verwandelt.

In diesem Zustande befand sich das städtische Armen-Schulwesen, als dasselbe imJahre 1820 mit der gesammtcn Armen-Verwaltung zu dem Ressort der Communal-Verwaltung überging.

'Alsbald war die Sorge der Commune darauf gerichtet, dem Armen-Schulwesendie Einheit, Ordnung und Verbesserung angcdcihcn zu lassen, deren bis dahin ent-behrte. Da die Armcnkindcr bisher durch die Prediger und Armen-Deputirten denSchulen zugewiesen, und das Schulgeld aus den verschiedensten Fonds bezahlt wordenwar, wodurch die Kenntniß des Bedürfnisses unmöglich gemacht, die Ucbcrsicht desGesammt-Aufwandes aber sehr erschwert ward, so war man zuvörderst darauf bedacht,einen Ccntralpunkt für die Zuweisung der Kinder zu den Schulen und für die Kas-scnverwaltung zu errichten und für die Feststellung der Schulgeld-Beiträge und dieEontrole des regelmäßigen Schulbesuchs zu sorgen.

Zu dem Ende wurde die Anordnung getroffen, daß:

1) sämmtlichc Kinder durch die Administration des Waisenhauses den Schulen zu-gewiesen wurden, wodurch sowohl eine genaue Uebersicht der Kinder, sowie dervacantcn Frcischnlstellcn, als auch die genaue Revision der Schulgeld-Liquida-tionen allein möglich wurde;

2) das Schulgeld für die Lehrer, sowie die sonstigen Ausgaben für die Schulen,wurden sämmtlich auf die Armen-Schulkassc angewiesen, um eine sichere Ueber-ficht über die Gesammtausgabe zu erhalten;

2) die Feststellung der Schulgeld-Beiträge der Freikinder, sowie die Sorge derEinschulung derselben, die auf Grund eines Armuths-Attestes der betreffendenArmen-Kommission und des Tauf- und Impfscheines von der Waisenhaus-Ad-ministration besorgt wurde, wurde den Armen-Kommissionen, nnd

5) die Eontrole des Schulbesuchs dem besonderen mit den Armen-Kommissionen inVerbindung stehenden Schulvcrordneten übertragen.

Gleichzeitig sorgte man für die Verbesserung der Schulen und des Unterrichts selbst.Im Jahre 1820 waren 6 Armenschulen vorhanden, von denen nur eine 2 Lehrerhatte und in deren 7 Klassen circa 500 Kinder sich befanden. Bon diesen 6 Schulenwaren am Schlüsse des Jahres 1825 bereits 5 auf 2 Klassen, die 6tc auf 3 Klassen