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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
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Veranlassung gaben, diesen Gegenstand zu den Geschäften der Armenbehördc zu ziehen,wurden einige zufällige Einnahmen, Klingebeutelgeldcr und Collekten dazu verwendet,hier und da einen Schullehrer bloß für Kinder armer Aeltcrn anzustellen und noth-dürftig zu besolden. Der lutherische Prediger des Waisenhauses führte die Verwal-tung und Aufsicht über diese nach und nach entstehenden Armcnschulen, deren Zahlsich 1733 auf 7-, 17-12 auf 10 und 1770 auf 10 belief, in denen zuletzt ungefähr 1,000Kinder freien Unterricht erhielten. Zu Lehrern an diesen Schulen, welche mit 30,18 oder 61 Nthlrn. jährlich besoldet waren, wurden häufig verunglückte Handwerker,gewesene Bediente und dergleichen gewählt, und man schien überhaupt die Anstellungeines solchen Schullehrers als einen Akt der Wohlthätigkeit gegen den Lehrer zu be-trachten, dem man sonst hätte Almosen geben müssen. So konnte der Zustand dieserSchulen allerdings nicht zufriedenstellend sein. In der That scheinen sie so schlechtgewesen zu sein, daß daS Staats-Ministerium unterm kten November 1768 es fürerforderlich hielt, die Aussicht über das Armen-Schulwesen dem Ober-Eonsistorium zuübertragen, welches diese Angelegenheit mit dem Armen-Directorio reguliren sollte.Da es jedoch an Mitteln fehlte, die Schulen ordentlich einzurichten, und denselbendurch eine hinreichende Besoldung qualificirte Lehrer zu geben, die Parochialschulcnaber, in denen Kinder auf Kosten ihrer Acltern unterrichtet wurden, natürlich ver-hältnißmäßig viel besser waren als die Armenschulen, so befahl das Ober-Eonsistoriumim Jahre 1778, daß die Armenschnlen bis auf die zwei in den Rückerschen Häusern(Lazarus 1- und 2.) gänzlich eingehen, und die Armenkinder in die Parochialschulcngegen ein denselben zu zahlendes Schulgeld, untergebracht werden sollten. Die Zu-weisung der Kinder zur Freischule und die nächste Aufsicht über den Unterricht derArmcnkinder, welche bisher dem Prediger des Waisenhauses überlassen war, wurdenun den Predigern der einzelnen Parochien übertragen. Aber auch diese Einrichtungzeigte sich bald als ungenügend. Die Schullehrer waren unzufrieden, weil manihnen immer mehr Freikinder zuwies, und doch nicht das früher festgesetzte Schul-geld für jedes Kind zahlte, da die Prediger, welche nur eine bestimmte Summe fürdie Armenkinder ihrer Parochie von dem Armen-Directorio erhielten, sich bei der Ver-mehrung der Freikinder genöthigt sahen, das Schulgeld herabzusetzen. Eben so klag-ten die Lehrer, daß ihnen viele Kinder als Freischüler zugewiesen würden, derenAeltern recht wohl im Stande seien, das Schulgeld zu bezahlen, wodurch die Zahl derSchulgeld zahlenden Schüler verringert würde. Von der andern Seite entstandenKlagen über die Uebcrfüllung der Schulen, die Vernachlässigung und Zurücksetzungder Armcnkinder, und man machte bald die Erfahrung, die sich aller Orten bewährthat, daß für den Unterricht der Armcnkinder nur durch besondere, durch die öffentlicheVerwaltung eingerichtete Armcnschulen zweckmäßig gesorgt werden könne. Es wurdendeshalb i. I. 1700, nachdem ein sogenannter Ausschuß, bestehend aus vier geistlichenInspektoren, mehreren Mitgliedern des Armen-Directorii und einigen Armcn-Dcpu-tirten, die Verbesserung des Armen-Schulwesens in Berathung gezogen, auf dessen An-trag beschlossen, daß die Freischulen wieder hergestellt und zugleich mit denselben Erwcrb-schulen, in welchen die Kinder auch Handarbeiten verrichten sollten, und welche späterzum Unterschiede von den noch jetzt bestehenden, von einem Privat-Vereine gestiftetenErwerbschulen, Arbeitsschulen genannt wurden, eingerichtet werden sollten. DieseArbeitsschulen entsprachen aber den Erwartungen nicht. Sie wurden wenig besucht,und eben so gering, als die Zahl der dort unterrichteten Freikinder, war verhältniß-mäßig die von den Kindern gelieferte Arbeit.

Die Prediger der Parochie behielten übrigens die Zuweisung der Kinder und die