Schulwesens vor der im Jahre 1820 begonnenen Reorganisation desselbenerforderlich zu sein scheint, deren Ausführung die Bemühungen der städtischen Be-hörden in den letzten ll Jahren zugewandt gewesen sind.
b. Zustand des hiesigen Schulwesens vor dem Jahre 1820.
Bis zum Jahre 1820 gehörten zu der Verwaltung des Magistrats nur zwei öffent-liche und zwar höhere Lehranstalten, das Berlinisch-Cöllnische Gymnasium zumgrauen Kloster, mit welchem zugleich die Cöllnische Schule in dem Cöllnischcn Rath-hause verbunden war, und das Friedrichs-Werdersche Gymnasium, in welchenzusammen circa 800 Schüler unterrichtet wurden. Für den Bürger- und Elcmentar-Schulunterricht waren keine öffentliche städtische Schulen vorhanden, vielmehr war derselbeganz den Privatschulen, von denen ein Theil den Namen Parochialschulcn führte,überlassen- Die Aufsicht über die Privatschulen führte, in Gemäßheit des Reglementsvom 12. Mai 1812, eine besondere städtische Schul-Kommission, während die Sorgefür den Schulunterricht der Armenkinder der Armen-Dircction oblag.
Wie in den letzten 20 Jahren das Schulwesen, als die wichtigste Angelegenheitdes auf die fortschreitende Bildung und geistige Entwicklung der Nation sich grün-denden Staates, Gegenstand der eifrigsten Fürsorge des Staates gewesen ist, so istauch die Hauptstadt hinter diesen edlen Bestrebungen nicht zurückgeblieben. Statt derzwei Gymnasien, die im Jahre 1820 der städtischen Verwaltung angehörten, ist dieCommune jetzt, wie vorhin bemerkt, im Besitze von 21 höheren und niederen Schul-anstaltcn; die Schulen der Stadt sind nach einem festen System gesondert, geordnetund verwaltet, und der Weg klar vorgezeichnet und erkannt, auf dem das städtischeSchulwesen seiner weiteren EntWickelung entgegen gehen muß.
Bereits im Jahre 1821 wurde die Cöllnische Schule von dem Berlinischen Gym-nasio, mit dem sie seit dem Jahre 1707 vereinigt gewesen war, wieder getrennt undals ein vollständiges, für sich selbst bestehendes Gymnasium, unter dem Namen Cöll-nisches Real-Gymnasium neu organisirt; eben so im Jahre 1824 die städtischeGewerbeschule gegründet und vorzugsweise zur Ausbildung solcher Jünglinge bestimmt,welche sich den höheren Gewerben widmen wollen. Nicht minder wandte sich aber auchdie Fürsorge der Commune den Elementar- und Bürgerschulen und insbesondere demArmen-Schulwesen zu, welches vor allen einer gründlichen Verbesserung zu bedür-fen schien.
Was das letztere betrifft, so sind die Nachrichten über den früheren Znstand des-selben, so weit sie sich aus unseren Akten entnehmen lassen, in der von der Stadt-verordneten-Versammlung über die hiesige Communal-Verwaltung herausgegebeneDruckschrift vom Jahre 1822 Seite 197. u. folg. mitgetheilt worden. Dieselben sindinsofern lehrreich, als aus der Geschichte des hiesigen Armen-Schulwesens hervorgeht,daß für das Bedürfniß des Schulunterrichts der Armeukindcr nur in eigenen, wohlorganisirten öffentlichen Armenschulcn auf wahrhaft befriedigende Weise gesorgt werdenkann, und daß alle sonstigen Einrichtungen, die man in dieser Beziehung vorgeschlagenund getroffen hat, Uebelstände mit sich führen, durch welche der Zweck verfehlt wird.Wir lassen daher eine gedrängte Uebcrsicht der früheren Geschichte des hiesigen Armen-Schulwesens hier folgen, an welcher sich die Darstellung der jetzigen Entwickelungdesselben anreiht.
In der früheren Zeit besaß die Armcn-Verwaltungs-Behörde für den Schul-unterricht der Armenkindcr gar keine eigene Fonds und Ausgabetitcl. Erst als einigePrivatpersonen durch Vermächtnisse und Errichtung eigener Schulen für arme Kinder
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