2w;
s. Das Grünesche Legat für arme Schullehrcr - 327.
S. Die jährlichen Kirchen-Kollekten - 328.
V. Die Klein-Kinder-Bcwahr-Anstalten. — Central-Fonds für die Klcin-
Kinder-Bcwahr-Anstalten. — Kommission znr Verwaltung desselben - - 329.
VI. Die hiesigen jüdischen Schulen und Erziehungs-Anstalten 332.
Schluß 3.38.
Einleitung.
a. Der gegenwärtige Umfang des städtischen Schulwesens.
^^ämmtliche Schulen in der Stadt Berlin stehen theils als Schulen KöniglichenPatronats und einzelner hiesiger Gemeinden und Corporationen unter der unmittel-baren Aufsicht des Königl. Schul-Collegii der Provinz Brandenburg, theils unter derVerwaltung der städtischen Behörden.
Das hiesige städtische oder zum Ressort der städtischen Behörden gehörige Schul-wesen bildet in seiner gegenwärtigen EntWickelung ein System von höheren, mittlerenund niederen oder Elcmentar-Schulen.
Die höheren Schulen sind die drei städtischen Gymnasien:
a. das Berlinische Gymnasium zum grauen Kloster sKlosterstraßeNr. 7st.),
b. das Friedrichs-Werdersche Gymnasium (Werdersche Markt Nr. 7.),
c. das Cöllnische Real-Gymnasium sScharrnstraße Nr. 23.),
welche unter der unmittelbaren Verwaltung des Magistrats stehen, während ihnenzugleich einige Magistrats-Mitglieder als besondere Gymnasiarchen und die erstenGeistlichen der betreffenden Parochie als Ephoren vorgeordnet sind, und
ü. die städtische Gewerbeschule,deren Verwaltung einem besondern, aus Mitgliedern des Magistrats, der Stadtver-ordneten-Versammlung und Bürger-Deputirten zusammengesetzten Curatorium und inhöherer Instanz dem Magistrat übertragen ist.
Die mittleren und Elcmentar-Schulen stehen jetzt, so weit sie von den städtischenBehörden ressortiren, sämmtlich unter der Verwaltung der städtischen Schul-Deputa-tion, und sind theils solche Schulen, welche für Rechnung eines Privat-Unternehmersgeführt werden — Parochial- und Privatschulen und Privat-Erziehungs-Anstalten —theils Stadtschulen, welche von den städtischen Behörden gegründet worden sind undauf Kosten der Stadt erhalten und verwaltet werden. Dieser eigentlichen Stadtschu-len sind jetzt 17, und zwar 3 höhere Stadtschulen, von denen vier für Knaben undeine für Mädchen bestimmt sind, und 12 Communal-Armenschulen für Knaben undMädchen, die jedoch, nach Geschlechtern getrennt, in besonderen Klassen Unterrichterhalten. Mit den 3 städtischen Gymnasien und der Gewerbeschule beträgt hiernachdie Zahl der öffentlichen städtischen Lehranstalten 21.
In allen diesen Zweigen der städtischen Schulverwaltung haben in den letzten11 Jahren wesentliche Umgestaltungen, Verbesserungen und Fortschritte Statt gehabt,zu deren näherer Darstellung und Würdigung ein Blick auf den Zustand des hiesigen