248
lös aus den Effekten verstorbener Almosen-Empfänger sub Vit. III. e. auf Conkd desNeuen Hospitals, und bei der Haupt-Armenkasse nur der baare Nachlaß verein-nahmt worden war.
Vd b. Die Strafgefälle bestehen aus Strafen wegen Uebcrtretung polizeilicherVorschriften, wegen Defraudation der Hundesteuer, in Gewerks-Angelegenheiten undsonstigen, von anderen Behörden zuerkannten Strafen. Hinsichts der Polizei-Strafenist zu bemerken, daß bis zum Jahre 1830 nur solche Strafen zur Haupt-Armenkasseflössen, welche wegen Entheiligung der Sonn- und Festtage, oder wegen unbefugtenTabackrauchens, zuerkannt wurden, und betrugen solche im Jahre 1830 überhaupt nur182 Rthlr. 10 Sgr. Seit dem I. Januar 1831 werden jedoch sämmtlichc, wegenPolizei-Kontraventionen auskommenden Strafen dem Armen.Fonds überwiesen. Daßdieser Einnahme-Titel ausnahmsweise im Jahre 1833 so hoch erscheint, liegt Haupt-sächlich darin, daß diese Polizei-Strafen für die Jahre 1831 und 1832 nachträglich pro1833 zur Einnahme gekommen sind. Es betrugen solche für die gedachten beidenJahre 3,880 Rthlr. 7 Sgr. 11 Pf.
Xd d. hat der Beitrag für das Droschken-Fuhrwesen mit dem 1. Oktober 1837aufgehört, da das Privilegium seit diesem Tage erloschen ist.
Xd Vit. VI. An Zuschüssen.
a. Aus Königlichen Kassen.
Seit dem Jahre 1820, als die Armenpflege der Commune überlassen wurde, istaus Königlichen Kassen ein jährlicher Zuschuß von 75,000 Rthlrn. gezahlt worden, deraber vom Jahre 1820 ab aus 55,000 Rthlr. ermäßigt ward, indem davon 20,000 Rthlr.dem Königl. Straßenpflasterungs-Fonds überwiesen wurden.
b. Aus Communal-Fonds.
Zur Erläuterung der Abweichungen gegen den Ausgabe-Titel VIII. der Resul-tate (Beilage L. Seite 29.) wird bemerkt:
?io 1829 sind hier weniger vereinnahmt 20,000 Rthlr., weil dieser im Jahre1829 nachträglich pro 1828 gewährte Zuschuß-Betrag bei der damals noch nichtzum Abschluß gelangten Haupt - Armenkassen - Rechnung pro 1828 vereinnahmt wor-den ist.
Auf die Zuschuß-Einnahmen der Jahre 1833 und 1831 sind nach Ausgabe-TitelXIV. c. zurückgezahlt rcsp. 11,000 Rthlr. und 500 Rthlr., welche als durchlaufendePosten beim AuSgabc-Titel VIII. der Resultate außer Ansatz bleiben mußten. VomJahre 1838 ab sind die Zuschüsse für das Armen-Schulwesen nicht weiter bei derHaupt-Armenkasse durchgeführt (siehe auch Erläuterungen Seite VI. und V2.).c. Aus der Stiftungskasse zum Holz-Ankauf.
Die Abweichung der Summen in den einzelnen Jahren hat ihren Grund darin,daß durch Umsatz von Kapitalien bei der StiftungSkassc, oder durch veränderten Zins-fuß die eingehenden Zinsen sich bald vermehren, bald vermindern; auch daß zuweilenZinsen in Nest bleiben, die erst im folgenden Jahre eingehen, die Stiftungskasse abernur die in jedem Jahre wirklich eingegangenen Zinsen zur Haupt-Armenkasse abführt.
Xd Vit. VII. Insgemein. Uro 1838 sind inbegriffen: 1,500 Rthlr-, Bewilligungder Commune zu crtraordinairen Unterstützungen, bei Gelegenheit des von Sr. Maje-stät dem Kaiser von Rußland gemachten Geschenkes von 5,000 Stück Dukaten, in Ge-folge Annahme des hiesigen Bürgerrechts; V00 Rthlr. 15 Sgr. Zinsen von BerlinerStadt-Obligationen, welche verfallen waren, weil sie von den Coupons-Inhabern nichtabgehoben worden; und 612 Rthlr. 15 Sgr. aus der Kasse inoutiz piet-uis.